Spezialteil Pharma-Kodex



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Transkript:

Spezialteil Pharma-Kodex Spezialteil-Pharma-Kodex 05.10.2015 Healthcare Marketing Dr. Umbach & Partner, 2007 www.umbachpartner.com 1 Aktivitäten Heute: Selbstgeschaffener Rahmen Früher Healthcare Marketing Dr. Umbach & Partner, 2007 www.umbachpartner.com 2 Kodex: Was Verhaltensempfehlungen für die Zusammenarbeit der Pharma-Industrie mit Ärzten, Apothekern, Angehörigen der Fachkreise und Patientenorganisationen Ging man bisher davon aus, dass auch medizinische Fachangestellte (z.b. MPA, PTA) den Regelungen des Kodex unterliegen, stellte die FSA-Schiedsstelle mit AZ 2009.10-272 (1. Instanz) fest, dass diese Gruppe laut 2 des FSA-Kodex nicht zu den Angehörigen der Fachkreise gehört. Quelle: Gerhard Bleile, http://www.convention-net.de/media//downloads/file_18_250.pdf Healthcare Marketing Dr. Umbach & Partner, 2007 www.umbachpartner.com 3 1

BAH BPI VFA D: Wer steht dahinter? Bundesverband der Arzneimittelhersteller Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie Verband Forschender Arzneimittelhersteller Nachschlagewerk Pharma Kodex 2008": Gesundheits- und pharmapolitische Gesetze, Richtlinien und Verordnungen auf 3 500 Seiten: infomedien@bpi-service.de Healthcare Marketing Dr. Umbach & Partner, 2007 www.umbachpartner.com 4 Regelwerke (Deutschland) FSA Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie Der Kodex-Schiedsstellen-Verein des VFA überprüft mögliche Verstöße und kann Geldstrafen verhängen AKG Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen (BPI): "Mehr Beratung" Healthcare Marketing Dr. Umbach & Partner, 2007 www.umbachpartner.com 5 Pharmig-Verhaltenscodex (Österreich) Verhaltensempfehlungen für die Zusammenarbeit der Pharma-Industrie mit Fachkreisen oder Dritten, mit Patientenorganisationen, sowie Geschenke, Gewinnspiele, etc. http://www.pharmig.at/de/verhaltenscodex/pharmig-verhaltenscodex/verhaltenscodex.aspx Healthcare Marketing Dr. Umbach & Partner, 2007 www.umbachpartner.com 6 2

Ziel Die Angehörigen der Fachkreise dürfen in ihren Therapie-, Verordnungs- und Beschaffungsentscheidungen nicht in unlauterer Weise beeinflusst werden Healthcare Marketing Dr. Umbach & Partner, 2007 www.umbachpartner.com 7 Urteil des BGH und MBO Bundesgerichtshof : "Kassenärzte sind keine Beauftragte oder Sachverwalter der Krankenkassen" im Sinne des Strafgesetzbuches Laienpresse "Ärzte dürfen weiter Schmiergelder kassieren". Der in der Öffentlichkeit geschürte Eindruck lässt aber außer acht: Musterberufsordnung (MBO), die den Ärzten die Annahme von derartigen "Geschenken" verbietet und dies berufsrechtlich sanktioniert Dr. Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer, SPIEGEL 28/2012 Healthcare Marketing Dr. Umbach & Partner, 2007 www.umbachpartner.com 8 Aktuelles SGB V Sozialgesetzbuch V hat seit kurzem die Regelung: Die Entgegennahme von Geschenken und Zahlungen zur Änderung des Verordnungsverhaltens ist rechtswidrig. Konnte damals noch nicht auf das Urteil des Bundesgerichtshofes angewendet werden. Dr. Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer, SPIEGEL 28/2012 Healthcare Marketing Dr. Umbach & Partner, 2007 www.umbachpartner.com 9 3

FSA-Kodex: Erweitert Statt "Anwendungsbeobachtugen" nun "nichtinterventionelle Studien", um ein breiteres Spektrum abzudecken Spenden an Institutionen Leistungsbeziehungen mit Instituten Veröffentlichungspflichten der Unternehmen greifen, wenn Zahlungen 10 000 Euro übersteigen PM-Report 9/08 www.fs-arzneimittelindustrie.de Healthcare Marketing Dr. Umbach & Partner, 2007 www.umbachpartner.com 10 EFPIA Codes of Practice European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations issued a set of fundamental rules Code on the promotion of prescription-only medicines to, and interactions with, healthcare professionals. "The industry s promotional activities should be carried out in a responsible, ethical and professional manner": Advertising in medical publications, contacts with sales representatives, supply of samples, gifts, hospitality. It is enforced at national level through EFPIA member associations, which in some cases go beyond existing laws and regulations Healthcare Marketing Dr. Umbach & Partner, 2007 www.umbachpartner.com 11 EFPIA : Transparency Code Transparency and Industry Interactions with the Medical Profession - published 22 October 2013 Disclosure code of transfers of value to healthcare professionals and organisations.. http://www.efpia.eu/ Healthcare Marketing Dr. Umbach & Partner, 2007 www.umbachpartner.com 12 4

EFPIA : Transparenzkodex Ab 2015 beginnen die Aufzeichnungen der Daten Ab 2016 erfolgt die Veröffentlichung rückwirkend für das Jahr 2015. Alle Arzneimittelfirmen müssen Zahlungen und Geschenke an Ärzte und weitere Angehörige der Fachkreise offenlegen - ebenso wie Spende an Organisationen, Unterstützung von Fortbildungsveranstaltungen, etc. Ähnlich: Physician Payment Sunshine Act Healthcare Marketing Dr. Umbach & Partner, 2007 www.umbachpartner.com 13 Am Ende eines Artikels in einer Fachzeitschrift (Deutsches Ärzteblatt, 3. August 2015) Transparenz: Beispiel Interessenkonflikt Prof. Coenen wurde für Beratertätigkeit honoriert von den Firmen Medtronic, Sapiens und Precisis. Für ihn wurden Kongressgebühren und Reisekosten erstattet von den Firmen Healthcare Marketing Dr. Umbach & Partner, 2007 www.umbachpartner.com 14 Physician Payment Sunshine Act Physician Payment Sunshine Provision: Selected Points Form of Reporting Electronic Searchable Easily Downloaded Included in Disclosure Name Address Value and form of payment Drug samples Other items Definition of Payment Gift or food Travel or trip Honoraria Research funding or grant Education Consulting fees Speaking fees Stock or stock options Excluded from Reporting Anything the value of which is less than $10 Healthcare Marketing Dr. Umbach & Partner, 2007 www.umbachpartner.com 15 5

Pharma-Kodex: Problemfelder Häufigste Anlässe für Beanstandungen: Unangemessene Unterbringung (Luxushotel, Abendessen für 108 Euro) Kostenlose Beratung der Ärzte Kostenlose Abgabe eines Nachschlagewerkes (49 Euro) mit eingelegter unternehmensbezogener Wirkstoffliste Anwendungsbeobachtung mit unvollständigen Angaben zu Studienplan, Datenerhebung, etc Healthcare Marketing Dr. Umbach & Partner, 2007 www.umbachpartner.com 16 Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.v. I Dem Kodex verpflichtet. Im Zentrum des Gesundheitswesens steht der Patient. Diesem Credo haben wir uns seit unserer Gründung im Jahr 2004 verschrieben. Um diesem Leitsatz gerecht zu werden, haben wir den FSA-Kodex "Fachkreise" für die Zusammenarbeit der pharmazeutischen Industrie mit Ärzten, Apothekern und Angehörigen der Fachkreise beschlossen, um ethisches Verhalten zwischen diesen medizinischen Fachkreisen und der Pharma-Industrie zu fördern und einen fairen Wettbewerb der Unternehmen untereinander sicherzustellen. www.fs-arzneimittelindustrie.de Healthcare Marketing Dr. Umbach & Partner, 2007 www.umbachpartner.com 17 Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.v. II Neben der Überwachung der Einhaltung der Kodizes bei unseren Mitgliedern sowie in unserer Funktion als Wettbewerbsverein gegenüber allen Marktteilnehmern Will der FSA durch Aufklärung und Informationsveranstaltungen Mitglieder als auch Nicht-Mitglieder bei der Einhaltung des Kodex unterstützen. Weiteres Regelwerk: Der FSA-Kodex "Patientenorganisationen" schafft verbindliche Regeln für eine vertrauensvolle, transparente und ethisch einwandfreie Zusammenarbeit von Pharmaunternehmen und Patientenorganisationen. www.fs-arzneimittelindustrie.de Healthcare Marketing Dr. Umbach & Partner, 2007 www.umbachpartner.com 18 6

Schiedsstelle VFA: Kodex-Schiedsstellen-Verein: Verein zur freiwilligen Selbstkontrolle Überprüft mögliche Verstöße und kann Geldstrafen verhängen Healthcare Marketing Dr. Umbach & Partner, 2007 www.umbachpartner.com 19 Kodex: Honorare Ärztliche wissenschaftliche oder fachliche Leistungen an die Firma dürfen honoriert werden, wenn ein schriftlicher Vertrag vorliegt und das Honorar in angemessenen Verhältnis steht (also marktüblich ist). Werbegeschenke und Präsente dürfen innerhalb eines vorgesehenen Rahmens abgegeben werden. Healthcare Marketing Dr. Umbach & Partner, 2007 www.umbachpartner.com 20 Kodex: Fortbildung Fortbildungsveranstaltungen müssen eine informative Zielsetzung haben Für Seminare zum Praxismanagement o.ä. sollte ein angemessenes Entgelt erhoben werden Erstattet werden dürfen angemessene Reisekosten und notwendige Übernachtungskosten (kein "Verlängerungstag") Healthcare Marketing Dr. Umbach & Partner, 2007 www.umbachpartner.com 21 7

Ist eine "Fortbildungsveranstaltung" eine unentgeltliche Zuwendung arzneimittelfremder Fortbildungsleistungen (dem Arzt werden Informationen vermittelt, für die er am freien Markt hätte bezahlen müssen): Kodexverstoß Healthcare Marketing Dr. Umbach & Partner, 2007 www.umbachpartner.com 22 Kodex: Bewirtung Angemessene Bewirtung ist möglich* Unterhaltungskosten werden nicht übernommen (auch nicht verbilligt) Keine Kostenübernahme für Begleitpersonen Sachgemäße Auswahl des Ortes** * Früher 50 Euro, aktuell 60 Euro inklusive Getränke * Symposium mit Imbiss ist erlaubt ** Keine touristischen Gesichtspunkte Mehr: http://www.seehofberlin.ringhotels.de/de/tagungen/pharmakodex-kodexkonform/downloads/pharmakodex.pdf Healthcare Marketing Dr. Umbach & Partner, 2007 www.umbachpartner.com 23 Kodex: Werbegeschenke Früher: Geringer Wert (5 Euro): Kugelschreiber, Notizblöcke, Terminzettelblock, etc Heute: Nichts mehr Laut FSA = Freiwillige Selbstkontrolle der Arzneimittelindustrie Healthcare Marketing Dr. Umbach & Partner, 2007 www.umbachpartner.com 24 8

Wer verantwortlich? Compliance Officer Projekt- Verantwortlicher Budgethalter Auftraggeber Veranstalter Event Manager Congress Service Dienstleister Healthcare Marketing Dr. Umbach & Partner, 2007 www.umbachpartner.com 25 Fallbeispiel Firma XYZ (im Psychopharmaka-Bereich tätig) bietet Psychiatern und Nervenärzten an: Interaktives Online-Modul für Psychopharmaka Jeder Arzt, der dieses Modul vollständig ausgefüllt hat, erhält eine Fach-CD und einen Amazon-Gutschein über 10 Euro Fünf Ärzte können gewinnen: Übernahme von Kongressgebühren, Reise- und Übernachtungs-Kosten für die Teilnahme an einem Fach-Kongress in Berlin Healthcare Marketing Dr. Umbach & Partner, 2007 www.umbachpartner.com 26? Fallbeispiel: Lösung Bezug der Kongressreise zum Tätigkeitsgebiet des Unternehmens des Veranstaltungsteilnehmers Ja Ja Die Einladung zu externen Fortbildungs- Veranstaltungen darf sich erstrecken auf Reisekosten die angemessen sind Übernachtungskosten die notwendig sind Teilnahmegebühren die von Dritten erhoben werden Die Übernahme dieser Kosten (aufgrund Einladung oder Preisausschreiben) stehen im Einklang mit dem Kodex Healthcare Marketing Dr. Umbach & Partner, 2007 www.umbachpartner.com 27 9

Mehr www.fs-arzneimittelindustrie.de www.ak-gesundheitswesen.de www.pharmig.at Healthcare Marketing Dr. Umbach & Partner, 2007 www.umbachpartner.com 28 Kapitel Ärztekammer Niedersachsen (derzeit nicht aktuell) Healthcare Marketing Dr. Umbach & Partner, 2007 www.umbachpartner.com 29 Ärztekammer Niedersachsen: Veranstaltungen Regelung zu Tagungsgebühren und Reisekosten: Ärzte dürfen sich von der Industrie keine Tagungsgebühren und Reisekosten erstatten lassen. Ausnahme: Kostenübernahme ist unter 50 Euro. Die Teilnahme ist bei eigener Kostentragung selbstverständlich möglich. Reisekosten sind Fahrt- und Flugkosten, Wegstrecken- Entschädigung bei Benutzung des eigenen Pkw, Hotelkosten, Nebenkosten wie Parkgebühren. https://www.aekn.de/arztspezial/arzt-und-recht/faqs-berufsordnung/#2 Healthcare Marketing Dr. Umbach & Partner, 2007 www.umbachpartner.com 30 10

Ärztekammer Niedersachsen: Organisator Die Ärztekammer Niedersachsen unterscheidet nicht danach, wer die Fortbildungsveranstaltung durchführt. Pharmazeutische Unternehmen dürfen daher Reise- und Hotelkosten auch dann nicht übernehmen, wenn nicht sie selbst, sondern eine wissenschaftliche Fachgesellschaft oder ein von dieser mit der Durchführung beauftragtes Unternehmen Veranstalter ist. Healthcare Marketing Dr. Umbach & Partner, 2007 www.umbachpartner.com 31 Ärztekammer Niedersachsen: Referenten Referenten, also diejenigen Personen, die aktiv an einer Fortbildungsveranstaltung teilnehmen, dürfen sich neben dem Referentenhonorar Reise- und Hotelkosten vom Veranstalter erstatten lassen. Ein adäquater aktiver Beitrag kann auch darin liegen, eine Präsentation zu halten oder die Moderatorenrolle zu übernehmen. Healthcare Marketing Dr. Umbach & Partner, 2007 www.umbachpartner.com 32 Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen Nicht zulässig sind hingegen Umgehungs- Strategien, z. B. wenn nicht nur einzelne sondern mehrere niedergelassene oder Krankenhausärzte als "Experten" engagiert werden und dem pharmazeutischen Unternehmen aus ihrer Praxistätigkeit heraus Tipps geben sollen oder Tagungsberichte verfassen. Healthcare Marketing Dr. Umbach & Partner, 2007 www.umbachpartner.com 33 11