Tipps für Rentnerinnen und Rentner



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Transkript:

Ich und meine Rente Tipps für Rentnerinnen und Rentner > Wann die Rente ausgezahlt wird > Ob Sie Steuern zahlen müssen > Wie Sie eine Patientenverfügung, ein Testament oder eine Vorsorgevollmacht erstellen Größe: 100 % (bei A5 > 71%)

Ihre Rente Der wichtigste Baustein im Sicherungspaket der Deutschen Renten - versicherung ist die Rente. Sie erhalten diese als Gegenleistung für die eingezahlten Beiträge, wenn Sie eine Altersrente oder eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit von uns bekommen. Hinterbliebene erhalten ihre Renten fast immer aufgrund der Beitragsleistung eines Angehörigen. Nur Erziehungsrenten werden auch aus eigenen Beiträgen gezahlt. Alles Wissenswerte, das jetzt für Sie von Bedeutung ist, haben wir in dieser Broschüre für Sie zusammengestellt. Und wenn Sie weitere Fragen haben? Bitte zögern Sie nicht, uns anzusprechen. Zu allen Themen rund um Rente, Rehabilitation und zusätzliche Altersvorsorge haben wir auch umfangreiches Informationsmaterial, das Sie kostenlos für sich und Ihre Angehörigen bei uns bestellen können. Über andere Themen informieren Sie auch die in der Broschüre genannten Stellen. 505 8. Auflage (1/2013)

Inhaltsverzeichnis 4 Rund um die Rente 12 Im Fall der Fälle 18 Gut zu wissen 24 Nur einen Schritt entfernt: Ihre Rentenversicherung

Rund um die Rente Was Sie zum Thema Rente wissen sollten, können Sie in diesem Kapitel nachlesen. Hier finden Sie beispielsweise Informationen zur Auszahlung Ihrer Rente sowie zur Krankenversicherung. Hierfür verwenden wir BIC und IBAN. Wie wird meine Rente gezahlt? Ihre Rente überweisen wir auf Ihr Bankkonto. Genau genommen übernimmt der Renten Service der Deutschen Post diese Aufgabe. Bitte beachten Sie: Der Renten Service der Deutschen Post zahlt nicht nur Renten aus, er kümmert sich auch um die Anpassung und die Einstellung von Rentenzahlungen und er verschickt die Rentenanpassungsmitteilungen. Wenn Sie Ihre Anschrift oder Kontoverbindung ändern wollen, dann ist der Renten Service der Deutschen Post Ihr Ansprechpartner. Bitte wenden Sie sich an eine Postfiliale in Ihrer Nähe oder nutzen Sie die Angebote unter www.rentenservice. com im Internet. 4

Ihre Rente wird am letzten Bankarbeitstag des Monats überwiesen, für den die Rente bestimmt ist. Beispiels weise wird die Rente für den Monat Juni am Ende des Monats Juni überwiesen (wertgestellt). Unser Tipp: Renten, die bereits vor April 2004 begonnen haben, und Hinterbliebenenrenten, die nahtlos an eine solche Ren te anschließen, werden monatlich im Voraus gezahlt. Auszahlungstag ist dann der letzte Bankarbeitstag des Vormonats, für den die Rente zu zahlen ist. Beispielsweise wird die Rente für den Monat Juni dann Ende Mai überwiesen. Informationen zum Renten Service finden Sie auf der Seite 4. Weitere Informationen enthält unsere Broschüre Rentner und ihre Krankenversicherung. Das sollten Sie uns sagen Sie erwarten von uns zu Recht, dass wir Ihnen Ihre Rente pünktlich zahlen. Das können wir Ihnen auch zusichern. Schwierigkeiten kann es allerdings geben, wenn Sie Änderungen, die sich auf die Zahlung der Rente aus wirken können, nicht rechtzeitig bekannt geben. Ver gessen Sie deshalb bitte nicht, uns oder dem Renten Service jeden Wohnungs oder Kon towechsel so schnell wie möglich mitzuteilen. Auch wenn Sie heiraten, sollten Sie uns über Ihren neuen Namen informieren. Meine Kranken- und Pflegeversicherung Wenn Sie Ihren Rentenbescheid genauer ansehen, wer den Sie feststellen, dass zur Rentenhöhe ein Brutto betrag und zusätzlich ein Nettozahlbetrag angegeben ist. Denn wenn Sie krankenversicherungspflichtig sind, zahlen Sie aus Ihrer Rente Beiträge zur Krankenver sicherung der Rentner (KVdR). Bekommen Sie eine Altersrente und eine Hinterbliebenenrente, sind beide Renten beitragspflichtig. Auch Waisen werden in der Krankenversicherung der Rentner versichert, wenn sie die Voraussetzungen er füllen. Welche Auswirkungen das zum Beispiel auf die 5

Krankenversicherung der Studenten hat, erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse. Ihr Rentenversicherungsträger beteiligt sich an den Beiträgen. Er behält die von Ihnen zu zahlenden Beiträge von Ihrer Rente ein und überweist sie zusammen mit seinem Beitragsanteil für Ihre Krankenversicherung an den Gesundheitsfonds. Wenn Sie eine Rente erhalten und krankenversicherungspflichtig sind, müssen Sie in der Regel auch Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung zahlen. Diese Beiträge tragen Sie in voller Höhe allein. Ihr Rentenversicherungsträger behält sie von Ihrer Rente ein und überweist sie an die Pflegeversicherung. Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse Sind Sie freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenversicherung oder privat krankenversichert, müssen Sie Ihre Beiträge selbst an die Kranken und Pflegeversicherung überweisen. Bei Ihrem Rentenversicherungsträger können Sie einen Zuschuss zu Ihren Krankenversicherungsbeiträgen beantragen. Wenn Sie neben Ihrer Rente arbeiten und Ihre Rente zusammen mit den weiteren beitragspflichtigen Einnahmen die monatliche Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung von aktuell 3 937,50 Euro übersteigt, erhalten Sie die zuviel gezahlten Beiträge auf Antrag zurück. Bis zum 30. Juni 2013 beträgt der aktu elle Rentenwert 28,07 Euro und der aktuelle Rentenwert (Ost) 24,92 Euro Die Rentenanpassung In Deutschland werden sogenannte dynamische Renten gezahlt. So bleiben Rentnerinnen und Rentner durch Rentenanpassungen an der wirtschaftlichen Gesamtentwicklung beteiligt. Der Rentenbetrag, der einmal für Sie errechnet wurde, kann sich verändern. Angepasst wird Ihre Rente, indem mit einem neuen aktuellen Rentenwert ein neuer Monats betrag Ihrer Rente berechnet wird. Das kann einmal jährlich zum 1. Juli geschehen. 6

Bei der Feststellung des neuen aktuellen Rentenwertes wird neben den Veränderungen der Bruttolöhne, des Beitragssatzes zur Rentenversicherung und der Aufwendungen für die Riester Rente auch der Nachhaltigkeitsfaktor berücksichtigt. Er spiegelt die Entwicklung des Verhältnisses von Rentnern zu Beitragszahlern wider. Nimmt beispielsweise die Zahl der Rentner zu oder die der Arbeitnehmer ab, kann sich eine eventuelle Rentenerhöhung vermindern. Wächst dagegen zum Beispiel bei einem Wirtschaftsaufschwung die Gruppe der Beitragszahler, kann sich dies positiv auf eine Rentenanpassung auswirken. Mehr zum Thema Steuern auf der Seite 18. Wie hoch ist meine Rente? Wer eine Einkommensteuererklärung abgeben muss, dem stellt sich diese Frage jedes Jahr erneut. Beim Ausfüllen der erforderlichen Anlage R hilft eine Mitteilung über die Rentenhöhe, die die auf Anfrage ausstellt. Bei zeitlich befristeten Renten bitte aufpassen Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden grundsätzlich zeitlich befristet gezahlt. Bis wann Sie Ihre Rente bekommen, steht in Ihrem Rentenbescheid. 7

Bitte beachten Sie: Denken Sie bitte daran, rechtzeitig vor Ablauf der Frist (vier Monate sollten es sein) einen Antrag auf Weiterzahlung der Rente zu stellen. Das müssen Sie natürlich nur dann tun, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen weiterhin nicht arbeiten können. Wir raten Ihnen, sich vorsorglich auch bei der Agentur für Arbeit zu melden (drei Monate vor dem Ablauf der Frist). Sollten Sie nämlich Ihre Rente nicht weiterbe kommen, dann können Sie möglicherweise Anspruch auf Gelder aus der Arbeitsförderung haben. Hier müs sen Sie aber bestimmte Fristen einhalten. Es ist nie zu spät Sie haben Ihren Rentenbescheid schon längst erhalten. Was tun, wenn Sie jetzt noch Dokumente finden, die bei der Rentenberechnung nicht berücksichtigt worden sind (beispielsweise Versicherungskarten, Aufrechnungsbe scheinigungen, Zeugnisse, Arbeitslosenmeldekarten, Nachweise über Krankheitszeiten)? An sich ist der Rentenbescheid durch Ablauf der Wider spruchs frist verbindlich geworden. Es gibt aber Vorschrif ten, die für solche Fälle eine Ausnahme zulassen. Sie haben daher das Recht, mit den aufgefundenen Doku menten eine Überprüfung Ihrer Rente zu beantragen. Wir wollen, dass Sie gesund bleiben! Gesundheit ist nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts! Diese schmerzliche Erfahrung müssen täglich viele Menschen machen. Ob wir für Sie eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation zahlen können, hängt zunächst von der Rente ab, die Sie von uns erhalten. 8

Als Altersrentner können Sie beispielsweise eine Leis tung zur medizinischen Rehabilitation nur in Anspruch nehmen, wenn Sie Ihre Rente als Teilrente in Höhe eines Drittels oder der Hälfte der Vollrente beziehen. Etwas anderes gilt nur für die onkologische Rehabilitation, das sind Nachsorgeleistungen nach Tumorerkrankungen. Nähere Informationen enthält die Broschüre Medizinische Rehabilitation: Wie Sie Ihnen hilft. Bekommen Sie eine Rente wegen verminderter Er werbs fähigkeit, können Sie eine Leistung zur medizini schen Rehabilitation erhalten, wenn durch diese Leis tung Ihre bereits geminderte Erwerbsfähigkeit wesentlich gebes sert oder wiederhergestellt oder eine Verschlechterung Ihrer bereits geminderten Erwerbs fähigkeit abgewendet werden kann. Für Witwen und Witwer ist die Hinterbliebenenrente ohne Einfluss. Eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation wird aus ihrer eigenen Versicherung gezahlt. Waisen können auch aufgrund ihrer Waisenrente Anspruch auf eine Kinderrehabilitation haben. Unser Tipp: Eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation kann auch von anderen Stellen bezahlt werden. Erste Anlaufstelle können die gemeinsamen Reha Servicestellen sein. Die Adressen erfahren Sie unter www.reha servicestellen.de oder am Servicetelefon. So können Sie sich ausweisen Zuweilen bieten Ihnen Städte, Gemeinden, Firmen oder andere Institutionen finanzielle Vergünstigungen an, wenn Sie eine Rente erhalten. Die Rentenzahlung müs sen Sie dann nachweisen können. Damit Sie nicht stän dig Ihren Rentenbescheid bei sich tragen müssen, hat sich die etwas anderes einfallen lassen: Ihr Rentenbescheid enthält die Anlage Ausweis für Rentnerinnen und Rentner. Den dort ab 9

gedruckten Ausweis können Sie ausschneiden und zusammen mit Ihrem Personalausweis als Beleg nutzen. Wie sind Angehörige gesichert? Erhalten Sie selbst eine Witwen, Witwer oder Waisenrente, profitieren Sie bereits von den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung für Hinterbliebene. Eine solche Rente kann zumindest die Sorge um die künftige wirtschaftliche Existenz nehmen. Stirbt ein Rentner, informieren meist die Einwohnermelde äm ter den Renten Service der Deutschen Post. Dieser stellt daraufhin die Rentenzahlung zum Ende des Sterbemonats ein. Bitte lesen Sie auch die Seite 12. Für einen Übergangszeitraum von drei Monaten (dem sogenannten Sterbevierteljahr) zahlen wir die Rente in voller Höhe an die Witwe oder den Witwer (auch an eingetragene Lebenspartner). Diesen Vorschuss können Sie bei jeder Postfiliale beantragen. Bitte vergessen Sie nicht, zusätzlich einen Antrag auf Hinterbliebenenrente zu stellen. Meist ist Ihnen auch das Beerdigungs institut behilflich. Bitte beachten Sie: Ein Vorschuss wird nicht gezahlt, wenn ein Rentensplitting durchgeführt wurde. Näheres zum Rentensplitting erfahren Sie in der Broschüre Rentensplitting partnerschaftlich teilen. Eine Witwen oder Witwerrente ist mehr als halb so hoch wie die Rente des Verstorbenen, wenn Sie 45 Jahre oder älter sind, ein Kind erziehen oder erwerbsgemindert sind. 10

Wenn Sie Fragen zur Hinterbliebenenrente haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Rentenversicherung. Näheres zu den Rentenabschlägen erfahren Sie bei Ihrem Rentenver sicherungsträger. Kinder, die minderjährig sind, sich in einer Ausbildung befinden oder behindert sind, erhalten eine Waisen rente. Sie kann bis zum 27. Geburtstag gezahlt werden. Geschiedene Ehegatten können eine sogenannte Er ziehungsrente erhalten, wenn der frühere Ehe partner stirbt und sie Kinder erziehen. Nicht verheiratete Part ner können allerdings keine Rente bekommen, auch wenn sie vorher in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben. Plus und Minus Zurechnungszeit und Abschläge Wer bereits in jungen Jahren eine Rente erhält, muss bei der Höhe nicht nur auf die bisher eingezahlten Beiträge bauen. Bei Erwerbsminderungs und Hinterbliebenenrenten wird eine Zurechnungszeit gewährt, wenn der Versicherte noch nicht 60 Jahre alt oder vor seinem 63. Geburtstag gestorben ist. Die Zurechnungs zeit wird mit einem Durchschnittswert der zurück gelegten Versiche rungszeiten bewertet und steigert so die Rente. Gleich zeitig müssen aber auch Rentenabschläge in Kauf genommen werden, wenn die Renten vor einem bestimmten Lebensalter beginnen. Bitte beachten Sie: Die Abschläge bleiben im Allgemeinen auch bei einer Folgerente bestehen. Also bei einer Erwerbs minde rungsrente für die Altersrente oder eine Hinterbliebenen rente. Erhalten Sie eine Hinterbliebenenrente mit Abschlägen, hat das keine Auswirkungen auf Ihre eigene Erwerbsminderungs- oder Altersrente. 11

Im Fall der Fälle... finden Sie hier eine Antwort auf Ihre Fragen zu einem Wohnsitzwechsel oder zur Pfändung Ihrer Rente. Diese und andere Themen, die nicht sofort und nicht für jede Rentnerin und jeden Rentner von Interesse sind, werden in diesem Kapitel behandelt. Ausführliche Informationen finden Sie nach Rentenarten getrennt auch in den Faltblättern So viel können Sie hinzuverdienen. Rente und Arbeit was muss ich beachten Bei dieser Frage kommt es entscheidend darauf an, ob Sie eine Alters, Erwerbsminderungs oder Hinterbliebenenrente bekommen. Als Altersrentner möchten Sie vielleicht etwas Geld dazuverdienen. Grundsätzlich spricht nichts dagegen. Wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben, gibt es keine Beschränkungen. Sie dürfen unbegrenzt verdienen. Anders sieht es aus, wenn Sie jünger sind: Dann gelten verschiedene Hinzuverdienstgrenzen. Ihre persönliche Hinzuverdienstgrenze hängt davon ab, ob Sie eine vorzeitige Altersrente oder eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bekommen. Entscheidend ist zum Teil aber auch, wie viel Sie vor dem Beginn der Rente verdient haben und ob Sie Ihre Rente vielleicht als Teilrente beziehen. Erhalten Sie zum Beispiel eine Rente wegen voller Erwerbsminderung in voller Höhe oder eine Altersvollrente dürfen Sie bis zu Ihrer Regelaltersgrenze monatlich nur bis zu 450 Euro verdienen zweimal im Jahr bis zu 900 Euro. Ihre individuelle Hinzuverdienstgrenze 12

teilt Ihnen Ihre Rentenversicherung gern mit. Bevor Sie eine Beschäftigung aufnehmen, sollten Sie auf jeden Fall mit uns Kontakt aufnehmen. Bitte beachten Sie: Gegebenenfalls können Beiträge zur Sozialversi- cherung fällig werden. Wir beraten Sie gern. Bei Hinterbliebenenrenten spricht man nicht von Hinzu verdienstgrenzen, sondern von der Einkommensanrech nung. Hier wird eigenes beziehungsweise selbst erwor benes Einkommen angerechnet. Näheres zur Einkommensanrechnung erfahren Sie in der Broschüre Hinterbliebener: So viel können Sie hinzuverdienen. Bei der Einkommensanrechnung wird ermittelt, ob das Einkommen einen bestimmten Freibetrag übersteigt. Ist das der Fall, wird der übersteigende Teil des Ein kommens zu 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Bei Waisen wird das eigene Einkommen erst angerechnet, wenn sie die Rente über ihren 18. Geburtstag hinaus erhalten. Neues Glück Einen Anspruch auf Ihre Witwen oder Witwerrente haben Sie nur, solange Sie nicht wieder heiraten. Wenn Sie erneut heiraten, können Sie auf Antrag eine Abfindung erhalten. Unser Tipp: Nähere Informationen zu dieser Rentenabfindung enthält die Broschüre Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten. 13

Waisenrenten werden auch dann unverändert weitergezahlt, wenn die Waise heiratet. Hilfe für Waisen Waisenrenten werden grundsätzlich bis zum 18. Geburts tag gezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Waise sie auch weiter bis zum 27. Geburtstag erhalten. Zum Beispiel dann, wenn sie sich in einer Berufsausbildung befindet. Näheres zur Waisenrente erfahren Sie in der Broschüre Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten. Scheidung was passiert mit der Rente? Die Folgen einer Scheidung machen auch vor Ihrer Rente nicht halt. Wenn man sich scheiden lässt, wird vom Familiengericht ein sogenannter Versorgungsausgleich durchgeführt. Die gemeinsam während der Ehe erworbenen Versorgungsansprüche sollen gerecht aufgeteilt werden. Nähere Informa tionen enthält die Broschüre Geschiedene: Ausgleich bei der Rente. Nähere Informationen enthält die Broschüre Rentensplitting partnerschaftlich teilen. Das Gericht stellt daher fest, ob und in welcher Höhe einem Ehepartner etwas abgezogen und dem anderen gutgeschrieben wird. So kann sich die Rente beim einen ganz erheblich mindern und beim anderen entsprechend erhöhen. Ein Versorgungsausgleich findet auch statt, wenn eine eingetragene Lebenspartnerschaft aufgehoben wird. Rentensplitting die Alternative zur Hinterbliebenenrente Mit dem Rentensplitting können Ehepaare und eingetragene Lebenspartner ihre Rentenansprüche partnerschaftlich teilen. So können die während einer Ehe oder Lebenspartnerschaft erworbenen Ansprüche als gemeinschaftliche Lebensleistung betrachtet werden. Nach dem Rentensplitting haben beide Partner gleich hohe Ansprüche. Eine Witwen oder Witwerrente kann nicht mehr gezahlt werden. 14

Umzug innerhalb Deutschlands Ein Umzug von den neuen Bundesländern in die alten Bundesländer und umgekehrt bringt in der Regel keine Probleme mit sich. An Ihrer Rente ändert sich nichts. Bitte fragen Sie Ihren Rentenver sicherungsträger. Haben Sie aber neben einer Hinterbliebenenrente noch eigenes Einkommen, bedenken Sie bitte, dass bei einem Wohnsitz in den neuen Bundesländern für Sie zurzeit noch niedrigere Freibeträge als in den alten Bundesländern gelten. Wird das Einkommen auf Ihre Rente angerechnet, kann es dadurch zu einer anderen Rentenhöhe kommen. Bitte beachten Sie: Für den Personenkreis der anerkannten Vertriebenen und Spätaussiedler sowie der Berechtigten nach dem deutsch-polnischen Rentenabkommen vom 9. Oktober 1975 gelten besondere Regeln. Sie sollten sich vor einem Umzug von den alten Bundesländern in die neuen Bundesländer unbedingt bei der Deutschen Rentenversicherung melden. Bitte lassen Sie sich über die Voraussetzungen beraten. Bekomme ich meine Rente auch im Ausland? Wenn Sie einen längeren Urlaub im Ausland planen, brauchen Sie sich um Ihre Rente keine Sorgen zu ma chen. Sie wird wie bisher auf Ihr Konto in Deutschland überwiesen. Das ist immer so, wenn Ihr Aufenthalt im Ausland von vornherein zeitlich befristet ist. Also bei spielsweise dann, wenn Ihr Wohnsitz in Deutschland bestehen bleibt und Sie nur im Süden überwintern wollen. Auch Waisen können ihre Rente ins Ausland gezahlt be kommen, zum Beispiel bei einem Auslandssemester. 15

Sie können sich die Rente wahlweise auf ein Konto im In oder Ausland überweisen lassen. Wenn Sie das wollen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir benötigen dann die BIC und IBAN Ihres Kontos. Bank spesen und Kursverluste gleichen wir nicht aus. Wollen Sie für längere Zeit oder sogar für immer im Ausland bleiben, sollten Sie sich mindestens drei Monate vor der Auswanderung bei uns melden. In Aus nahmefällen könnte es sein, dass wir Ihnen Ihre Rente dann nur zum Teil oder überhaupt nicht mehr zahlen können. Bitte lassen Sie sich vorher beraten. Unser Tipp: Denken Sie bitte auch an Ihren Krankenversicherungsschutz. Informieren Sie sich auch hier vorab. Informieren Sie sich vor einer Abtretung ausführlich. Kann ich meine Rente an Dritte abgeben? Zunächst zahlen wir Ihre Rente natürlich an Sie persön lich aus. Sie können aber bestimmen, dass Ihre Rente teilweise oder ausnahmsweise auch in voller Höhe an eine andere Person (aber auch an Firmen) überwiesen werden soll. Man nennt das Abtretung oder Übertragung der Rente. Nicht ganz so freiwillig ist es, wenn ein Teil Ihrer Rente gepfändet wird. Die Pfändungsfreigrenze liegt bei 1 029,99 Euro. Welcher Teil Ihrer Rente pfändbar ist und welcher nicht, richtet sich nach den sogenannten Pfändungsfreigren zen. Sie sind in der Zivilprozessordnung festgelegt. Beträgt die Rente beispielsweise 1 030 Euro, so können einem Rentner ohne unterhaltsberechtigte Angehörige derzeit nur 0,78 Euro gepfändet werden. Wird Ihre Rente auf ein Konto überwiesen, dann ist auch das Konto pfändbar. 16

Unser Tipp: Girokonten können in sogenannte P Konten um gewandelt werden. Für Guthaben auf diesen Pfändungsschutzkonten besteht durch eine besondere Vereinbarung zwischen Kunde und Bank ein im Gesetz näher fest gelegter Pfändungsschutz. Weitere Informa tionen erhalten Sie bei den verschiedenen Schuldner beratungen, Ihrer Bank oder auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz (www.bmj.bund.de). 17

Gut zu wissen Hier finden Sie Informationen, die nicht immer direkt mit der gesetzlichen Rentenversicherung zu tun haben, die aber für Sie als Rentnerin oder Rentner wichtig sein können. Rente und Steuern Viele Rentner waren bislang der Meinung, dass sie ihre Rente völlig steuerfrei erhalten. Das war schon immer ein Irrtum. Beginnt Ihre Rente erstmalig im Jahr 2013, müssen Sie 66 Prozent Ihrer Rente versteuern. Bitte beachten Sie: Wenden Sie sich im Zweifelsfall immer an Ihr Finanzamt. Dort erfahren Sie auch, welche Aufwendungen Sie steuermindernd geltend machen können. Sie können auch die Hilfe eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nehmen. Beide Angebote sind allerdings kostenpflichtig. Die hat für Sie die kostenlose Broschüre Ver sicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht im Angebot. Auch auf der Internet 18

www.bmf.bund.de seite des Bundesfinanzministeriums erfahren Sie mehr zum Thema. Sie müssen nicht alles allein machen Der Kontakt reißt nie ab. Auch wenn Sie eine Rente erhalten, werden Sie das eine oder andere Mal mit uns oder anderen Stellen korrespondieren. Wird Ihnen das zu viel, können Sie jemand anders beauftragen und ihm eine schriftliche Vollmacht ausstellen. Sie können Privatpersonen, Rechts anwälte oder Rechtsbeistände (beispielsweise Renten berater), aber auch Sozialverbände oder Gewerkschaften bevollmächtigen. Diese Vollmacht ist an keine bestimmte Form gebunden. Wollen Sie sich in Geldangelegenheiten vertreten lassen, sollten Sie mit Ihrem Geldinstitut über eine Kontovollmacht sprechen. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung rechtzeitig handeln Irgendwann kommen vielleicht auch Sie in die Lage, Ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst erledigen zu können. Bevor eine Betreuungsperson vom Gericht bestellt werden muss, können Sie durch eine sogenannte Vorsorgevollmacht einen Familienangehörigen, Bekannten oder einen sozialen Dienst Ihres Vertrauens bevollmächtigen, Ihre Angelegenheiten zu regeln. Bitte beachten Sie: Im Ernstfall dürfen weder Ehepartner/Lebenspartner noch Kinder automatisch für Sie Entscheidungen treffen. Auch sie benötigen eine Vorsorgevollmacht. Wegen der weitreichenden Folgen sollten Sie sich aber vorab beraten lassen. 19

Unser Tipp: Das Bundesministerium der Justiz hat unter dem Titel Betreuungsrecht eine kostenlose Broschüre zum Thema Vorsorgevollmacht herausgegeben. Zusätzlich zur Vorsorgevollmacht können Sie eine Patientenverfügung erstellen. Auch hierzu bietet das Bundesministerium der Justiz eine kostenlose Broschüre an. Beide Broschüren stehen mit allen notwendigen Vor drucken im Internet unter www.bmj.bund.de zur Ver fügung. Soweit Druckausgaben vorhanden sind, können diese beim Publikationsversand der Bundesregierung telefonisch unter 01805 778090 (14 Cent/Minute, Mobil funkhöchstpreis: 0,42 Cent/Minute) oder per E Mail an publikationen@bundesregierung.de bestellt werden. Wie vererbe ich richtig? Wollen Sie Erben abweichend von der gesetzlichen Erb folge bestimmen, müssen Sie ein Testament schreiben. Sie müssen es selbst verfassen, aber Sie können sich da bei natürlich beraten lassen. Es gibt verschiedene Arten des Testaments. Ein öffentliches Testament wird auch notarielles Testament genannt. Es kann den Erbschein ersetzen. Das eigenhändige Testament muss von Ihnen hand schriftlich verfasst und unterschrieben sein und in ver ständlicher Sprache und Schrift die Erben bezeichnen. Ein mit dem Computer oder der Schreibmaschine ver fasstes Testament ist unzulässig! Ihre Unterschrift soll Familien und Vornamen enthalten. Auch Datum und Ort der Testamentserrichtung sollten Sie angeben. Zur Sicherheit können Sie das eigenhändige Testament auch in amtliche Verwahrung geben. Dafür ist das Amtsge richt zuständig (in Baden Württemberg die Notariate). Wenn Sie ein eigenhändiges Testament nicht schreiben können oder wollen, sollten Sie zu einem Notar gehen und mit ihm die Errichtung eines sogenannten öffentli chen Testaments besprechen. Das ist insbesondere dann 20

sinnvoll, wenn Sie sich beraten lassen wollen. Weitere Vorteile sind, dass später kaum Zweifel an der Echtheit des Testaments entstehen können und sichergestellt ist, dass das Testament nach dem Tod auch eröffnet wird und nicht verloren geht. Einige Besonderheiten sollten Sie bei einem gemeinschaftlichen Testament beachten. Dieses kann von Ehe partnern oder eingetragenen Lebenspartnern als öffentliches gemeinschaftliches Testament oder als eigenhändiges gemeinschaftliches Testament errichtet werden. Das eigenhändige gemeinschaftliche Testament kann in Form einer gemeinsamen Erklärung geschrieben werden. Hierfür genügt es, wenn einer der Ehepartner das Testament eigenhändig verfasst und mit seiner vollständigen Unterschrift, der Ortsangabe und einem Datum versieht. Der andere Ehepartner unterzeichnet die gemeinschaftliche Erklärung dann ebenfalls mit Unterschrift, Ortsangabe und Datum. Bitte lassen Sie sich beraten. Eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments ist das sogenannte Berliner Testament. In diesem Fall setzen sich die Ehepartner gegenseitig zu Alleinerben ein und bestimmen, dass die Kinder erst nach dem Tod des letztversterbenden Ehepartners Erben sein sollen. 21

Unser Tipp: Weitere Informationen zum Thema Erben und Vererben finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz unter www.bmj.bund.de. Dort finden Sie auch die gleichnamige Broschüre. Wenn Sie nur eine kleine Rente erhalten Wenn Ihre Rente und Ihr sonstiges Einkommen sowie Ihr Vermögen nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu sichern, dann stehen Ihnen möglicherweise Gelder aus der Grundsicherung wegen Erwerbsminderung oder im Alter zu. Bereits mit Ihrem Rentenbescheid haben wir Ihnen einen Hinweis darauf gegeben. Die Grundsicherung können Sie von Ihrer Stadt oder Gemeinde erhalten. Die nimmt aber gern Ihren Antrag entgegen und leitet ihn dann weiter. Anders als bei der Sozialhilfe müssen sich Ihre Kinder nicht an den Kosten beteiligen, wenn ihr Jahreseinkom men unter 100 000 Euro liegt. Unser Tipp: Im Internet finden Sie auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung weitere Informationen zur Grundsicherung. Sie können auch unsere Broschüre Die Grundsicherung: Hilfe für Rentner anfordern. Beratungshilfe in Rechtsfragen Das Beratungshilfegesetz sichert Menschen mit nied rigem Einkommen Rechtsberatung und Rechtsvertre tung zu. Dafür müssen die Betroffenen nur einen kleinen Betrag selbst aufbringen. Erste Anlaufstelle sind die Amtsgerichte. Auch Gewerkschaften und andere Interes 22

senverbände unterhalten für ihre Mitglieder Rechtsauskunftsstellen. Sie sind nicht allein In einigen Lebenssituationen ist man auf die Hilfe anderer angewiesen. Nicht jeder kann sich dann an Verwandte, Freunde oder Nachbarn wenden. Deshalb sind heute in vielen Orten mobile Dienste eingerichtet worden, die von Städten und Gemeinden, Wohlfahrtsverbänden oder Kirchengemeinden organisiert werden. So gibt es beispielsweise den Mahlzeitendienst, fahrbare Wäsche und Haushaltsreinigungsdienste, die Bücherei auf Rädern und Fußpflegedienste. Auch der Friseur kann bei Bedarf zu Ihnen nach Hause kommen. Ihre Krankenkasse ist gleichzeitig Ihre Pflegekasse. Dort hilft man Ihnen weiter. Wichtig sind für viele die ambulanten Pflegedienste. Bei vorübergehender Krankheit oder dauernder Behinderung können Sie von Krankenschwestern, Krankenpflegehelfern oder Alten und Krankenpflegern in Ihrer Wohnung gepflegt und versorgt werden. Die Kos ten für die häusliche Pflege können von der Pflegever sicherung bis zu bestimmten Höchstbeträgen übernommen werden. Sollten Sie Hilfe benötigen, dann erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, Ihrem Sozialamt, den Wohlfahrtsverbänden oder den Kirchengemeinden. 23

Nur einen Schritt entfernt: Ihre Rentenversicherung Sie haben noch Fragen? Sie benötigen Informationen oder wünschen eine individuelle Beratung? Wir sind für Sie da: kompetent, neutral, kostenlos. Mit unseren Informationsbroschüren Unser Angebot an Broschüren ist breit gefächert. Was Sie interessiert, können Sie auf www.deutsche rentenversicherung.de bestellen oder herunterladen. Hier weisen wir auch auf Beratungsangebote zu speziellen Themen hin. Am Telefon Ihre Fragen beantworten wir am kostenlosen Servicetelefon. Dort können Sie auch Informationsmaterial und Formulare bestellen oder den passenden Ansprechpartner vor Ort erfragen. Sie erreichen uns unter 0800 1000 4800. Im Internet Unser Angebot unter www.deutsche rentenversicherung.de steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Sie können sich über viele Themen informieren sowie Vordrucke und Broschüren herunterladen oder bestellen. Mit unseren Online Diensten können Sie sicher von zu Hause aus Ihre Angelegenheiten erledigen. Im persönlichen Gespräch Ihre nächstgelegene Auskunfts und Beratungsstelle finden Sie auf der Startseite unseres Internets oder Sie erfragen sie am Servicetelefon. Dort können Sie auch bequem einen Termin vereinbaren oder Sie buchen ihn online. Mobil hilft Ihnen unsere App irente. Auch unsere ehrenamtlich tätigen Versichertenberater und Versichertenältesten sind in unmittelbarer Nachbarschaft für Sie da und helfen Ihnen beispielsweise beim Ausfüllen von Antragsformularen. Ihr kurzer Draht zu uns 0800 1000 4800 (kostenloses Servicetelefon) www.deutsche rentenversicherung.de info@deutsche rentenversicherung.de 24

Unsere Partner In den Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation beraten und unterstützen wir Sie in allen Fragen zur Rehabilitation zusammen mit anderen Leistungsträgern. Auch bei den Versicherungsämtern der Städte und Gemeinden können Sie Ihren Rentenantrag stellen, Vordrucke erhalten oder Ihre Versicherungsunterlagen weiterleiten lassen. Die Träger der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg Bayern Süd Berlin-Brandenburg Braunschweig-Hannover Hessen Mitteldeutschland Nord Gartenstraße 105 76135 Karlsruhe Telefon 0721 825 0 Am Alten Viehmarkt 2 84028 Landshut Telefon 0871 81 0 Bertha von Suttner Straße 1 15236 Frankfurt (Oder) Telefon 0335 551 0 Lange Weihe 2 30880 Laatzen Telefon 0511 829 0 Städelstraße 28 60596 Frankfurt am Main Telefon 069 6052 0 Georg Schumann Straße 146 04159 Leipzig Telefon 0341 550 55 Ziegelstraße 150 23556 Lübeck Telefon 0451 485 0 25

Nordbayern Oldenburg-Bremen Rheinland Rheinland-Pfalz Saarland Schwaben Westfalen Bund Knappschaft-Bahn-See Wittelsbacherring 11 95444 Bayreuth Telefon 0921 607 0 Huntestraße 11 26135 Oldenburg Telefon 0441 927 0 Königsallee 71 40215 Düsseldorf Telefon 0211 937 0 Eichendorffstraße 4 6 67346 Speyer Telefon 06232 17 0 Martin Luther Straße 2 4 66111 Saarbrücken Telefon 0681 3093 0 Dieselstraße 9 86154 Augsburg Telefon 0821 500 0 Gartenstraße 194 48147 Münster Telefon 0251 238 0 Ruhrstraße 2 10709 Berlin Telefon 030 865 0 Pieperstraße 14 28 44789 Bochum Telefon 0234 304 0 QR Code ist eine eingetragene Marke der Denso Wave Incorporated. 26

Impressum Herausgeber: Bund Geschäftsbereich Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation 10709 Berlin, Ruhrstraße 2 Postanschrift: 10704 Berlin Telefon: 030 865 0, Telefax: 030 865 27379 Internet: www.deutsche rentenversicherung.de E Mail: drv@drv bund.de Fotos: Peter Teschner, Bildarchiv Deutsche Renten versicherung Bund Druck: Fa. H. Heenemann GmbH & Co., Berlin 8. Auflage (1/2013), Nr. 505 Diese Broschüre ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit der Deutschen Rentenversicherung; sie wird grundsätzlich kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt.

Die gesetzliche Rente ist und bleibt der wichtigste Baustein für die Alterssicherung. Kompetenter Partner in Sachen Altersvorsorge ist die. Sie betreut 52 Millionen Versicherte und mehr als 20 Millionen Rentner. Die Broschüre ist Teil unseres umfangreichen Beratungsangebotes. Wir informieren. Wir beraten. Wir helfen. Die. Größe: 100 % (bei A5 > 71%)