NQ Beratung: Zuständigkeiten im Beratungsverlauf NQ Beratung Start Schritt 1:Bewertung möglich? Schritt 2: Externenprüfung einleiten Variationen: Oder Bewertung einleiten Klärung vorab: Bildungs- und Berufserfahrungen nur in Deutschland erfolgt? A. Praxis Inland Ausbildungszeiten (abgebrochen) Weiterbildungen Studium (abgebrochen) und Arbeitsjahre 1. Erfassen: Dauer, Inhalte 2. Zuständigkeit (BezReg, Kammern) 1. Ggfs. Nachqualifizierungen (Module, Kurse, learning on the job etc. p.p. 2. Antrag stellen Bei Bedarf: Einleiten von Anpassungsmaßnahmen: B. Bildungsabschlüsse Schule, Berufsfachschule Studium Berufliche Vorbildung C. Praxis Ausland Ausbildung Ausland Bei Abschlüssen aus dem Ausland Ohne beruflicher Bildung: Orientierungsberatung (NQ?/WBB?/2. Chance) Mit beruflicher Bildung Schritt B Bewertung/Anerkennung der berufl. Vorbildung möglich? 1. Erfassen: Dauer, Inhalte, ggfs. Bewertung und Gleichstellung des Bildungsabschlusses 1. Bezirksregierung feststellen 2. Bewertung sinnvoll? Vorarbeit: Ggfs. Vorab Bildungsabschluss unter A bewerten lassen Antragsstellung ggfs. nach Beratung Sprachkurse WBH (Weiterbildungsbegleitende Hilfen?) -/- Bei Bedarf: Einleiten von Anpassungsmaßnahmen:
Weiterbildungen Studium und Arbeitsjahre Referenzberufe in Deutschland 2. Zuständigkeit (BezReg, Kammern, Ministerium, o.a.) Ist abhängig vom Referenzberuf in Deutschland: reglementiert/ nicht reglementiert/ nach Berufsbildungsgesetzen der Länder? durch zuständige Stelle Sprachkurse Studienergänzungen Weiterbildungen 3. Bewertung sinnvoll? Perspektive für den Arbeitsmarkt? Zuständigkeiten Abschlussart Zuständigkeit in NRW oder Deutschlandweit* Hinweise für die NQ Beratung in Dortmund: Zuständigkeitsbereiche/Äquivalenzhinweise Kosten -/- keine X = Kosten? = Kosten unklar Mittlerer Bildungsabschluss Bez Reg Köln Anerkennung Abschlüsse bis Sek 2 FOSR (mit Q) (~ 10. Klasse) in NRW -/- Höherer Bildungsabschluss Bez Reg Düsseldorf Anerkennung Abschlüsse ab mittlerem Schulabschluss bis (Fach-) Abitur Hoch- -/-
Fachschulabschlüsse (Berufl.) Diplome/Zertifikate/Urkunden Verschiedene Bez Regs in NRW nach Länderzuständigkeit geordnet (siehe Tabelle) Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster schulzugangsberechtigung (~ 12./13. Klasse, ggfs. Mit Studienjahren die angerechnet werden können) in NRW In ANABIN unter Hochschulzugangsberechtigung klären. Anerkennung Fachschulabschlüsse Diplome/Zertifikate/Urkunden Vollständige Anerkennung möglich Bei Zweifeln an der Gleichwertigkeit: Feststellungsprüfung (ohne Berufspraxis in Deutschland) teilweise möglich -/-? Gesundheit Ärzte LPA Düsseldorf bei der Bez Reg ausschließlich für ALLE Länder bei nichtärztlichen Gesundheitsfachberufen in NRW zuständig! Approbationen/Berufserlaubnisse Berufsausübung (Facharztausbildung) Zuständiger Regierungsbezirk Ärztekammer Für Dortmund: Arnsberg Für Dortmund: Westfalen Lippe (Anmerk: in NRW zwei Kammern: aekwl = Westf. Lippe / aekno = Nordrhein X Zuständig für Dortmund aekwl!) Für Dortmund: Arnsberg? Lehramt Zuständiger Regierungsbezirk IHK Berufe IHK FOSA* Nürnberg IHK FOSA* Nürnberg HWK Berufe Länderkammern* Antragstellung über die HWK vor Ort X
Andere Kammerzuständigkeiten Im Einzelfall herausfinden Studium Kultusministerkonferenz Kmk.zab (Zur Fortführung eines Studiums werden keine Bewertungen und Anerkennungen von externen Stellen benötigt. Jede Universität entscheidet in eigener Verantwortung über Anerkennung von Vorbildung! Anerkennung nur für Berufsausübung vornehmen, wenn unreglementierter Beruf!) Externenprüfung oder Ministerium für Innovation Wissenschaft und Forschung* Bewertung und Einordnung in das Abschlussniveau: Internet: ANABIN oder www.zab.kmk.org Sehr geeignet für unreglementierte Berufe (nicht notwendig aber häufig sinnvoll) Führung des ausländischen Grades: Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen z. Hd. Herrn Floßdorf 40190 Düsseldorf Das Hochschulrecht regelt nur die Befugnis zur Führung eines Grades. Sofern es um Befugnisse zur Ausübung bestimmter Berufe geht, ist das weiterhin Sache der für das jeweilige Berufsrecht zuständigen Stellen (z.b. Ärztekammern, Architekten- und Ingenieurkammern). (bes. geeignet bei Doktoranden, Professoren etc.) ZAB = 100,- /Abschluss 70,- /Abschluss IHK Berufe IHK FOSA* Nürnberg IHK FOSA* Nürnberg HWK Berufe Länderkammern* Antragstellung über die HWK vor Ort Andere Kammerzuständigkeiten Im Einzelfall herausfinden
Erziehungswesen (Erzieher u.ä.) Beruf nach Landesrecht Abhängig vom eigenen Wohnort der zuständige Schulbezirk Für Dortmund: Schulbezirk Arnsberg -/-