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Transkript:

1 Leistungsvereinbarung Gemäss 78 a ff SGB VIII und der Hessischen Rahmenvereinbarung Zwischen Landkreis Giessen Der Kreisausschuss Abt. Jugendamt Postfach 11 07 60 35352 Gießen Und Kinder- und Jugendhäuser GmbH Heinrich-Deibel-Strasse 6 35457 Lollar Leistungsart Tagesgruppe nach 27 i.v.m. 32 SGB VIII Die folgende Leistungsvereinbarung Seite 1 bis - 8 - gilt ab : 01.09.2002 Öffentlicher Träger der Jugendhilfe Datum; Ort Leistungserbringer Datum; Ort Unterschrift Unterschrift Stempel Stempel

2 1. Träger/Einrichtung/Leistungsart 1.1 Name und Anschrift der Einrichtung Tagesgruppe Kinder- und Jugendhäuser GmbH 1.2 Träger 1.2.1 Name, Anschrift, Rechtsform Kinder- und Jugendhäuser GmbH Heinrich-Deibel-Strasse 6 35457 Lollar Tel: 06406/ 9107 0 (Gemeinnützig anerkannt) 1.2.2 Trägerart Privat 1.3 Leistungsart 27 i.verb. m. 32 SGB VIII(KJHG) 1.4 Betreungsform Teilstationär 2. Junge Menschen, für die das Leistungsangebot bereitgestellt wird 2.1 Alter 2.1.1 Aufnahmealter 8.-12.Lebensjahr, abweichende Entscheidung im Einzelfall möglich 2.1.2 Betreuungsalter 13-14. Lebensjahr 2.2 Geschlecht Weibliche und männliche Kinder 2.3 Nationalität, Kulturkreis Multikulturell 2.4 Bedarfslage, aus welcher der Hilfeanspruch erwächst In ihren Familien lebende Kinder, deren Lebenssituation und Umfeld Hilfen und Förderung von außerhalb in den Bereichen seelische und intellektuelle Reifeentwicklung notwendig macht und ambulante Hilfen nicht mehr auseichend sind oder als nicht mehr ausreichend angesehen werden. 2.5 Notwendige Ressourcen 2.5.1 Des jungen Menschen Beschulbarkeit 2.5.2 Und seiner Familie Vorhandene Ressourcen der Familie in den Bereichen seelischer, emotionaler und wirtschaftlicher Grundversorgung 2.6 Ausschlüsse Nicht mehr vorhandene Grund- oder Restressourcen des familiären Hintergrundes. Geistige oder körperliche Behinderung mit erhöhtem Pflegeaufwand. 2.7 Einzugsgebiet Landkreis Gießen / Sozialram lt. 4.1.1

3 3. Ziele des Leistungsangebotes 3.1 Benennung des Leistungsangebotes 27 i.v.m. 32 SGB VIII, Hilfe zur Erziehung; Erziehung in einer Tagesgruppe 3.2 Ziele der Hilfe gem. SGB VIII 3.2.1 Verbleib des Kindes in der Herkunftsfamilie Ausgleich der vorhandenen bzw. sich abzeichnenden Entwicklungsdefizite durch vorübergehende teilstationäre, stundenweise Betreuung des Kindes außerhalb der Familie; die maximale Verweildauer der Kinder beträgt 1-2 Jahre. Es wird angestrebt, das vorhandene soziale Umfeld des Kindes zu erhalten und zu nutzen; eine (Re)Integration in das soziale Umfeld des Kindes wird angestrebt. 3.2.2 Soziales Lernen Ergänzung der familiären Sozialisation durch soziales Lernen in der Gruppe: Förderung von Kontakt-,Beziehungs-,Konflikt- und Frustrationsfähigkeit; Vermittlung von Akzeptanz von Regeln und Strukturen, Erreichen einer Gruppenfähigkeit. Durch die ergänzende Arbeit erfolgt ein anbahnen, unterstützen und fördern der (Re)Integration in das soziale Umfeld des Kindes, soweit das für die Entwicklung des Kindes zuträglich ist. 3.2.3 Schulische Förderung Förderung des Leistungsverhaltens durch Nutzung vorhandener Fertigkeiten und Vermittlung von Erfolgserlebnissen; Förderung der Konzentrationsfähigkeit durch Bereitstellung möglichst optimaler Rahmenbedingungen des Lernens; Aufarbeiten von Lerndefiziten durch Motivationsanreize bei der Erledigung von Hausaufgaben. Intensive Zusammenarbeit mit den beteiligten Schulen des Einzugsgebietes. 3.2.4 Elternkompetenz Stützung der Elternkompetenz durch Vermittlung von Wahrnehmung von alters- und entwicklungsbedingtem Förder- und Erziehungsbedarfes im Rahmen regelmäßigen Austausches anlässlich von Elterngesprächen, Elternabenden und gemeinsamen Veranstaltungen. Die Regelmäßigkeit wird gewahrt durch: -tägliche informelle Gespräche zwischen Tür und Angel -quartalsweise Elternabende -terminierte Elterngespräche

4 4. Regelleistungsangebot/ Struktur- und Prozessdaten der Einrichtung/ des Dienstes 4.1 Strukturdaten der Einrichtung 4.1.1 Standortaspekte Ansiedlung im Bereich des Sozialraumes Wettenberg, Biebertal und Heuchelheim und Schulbereich der Großgemeinde Wettenberg. 4.1.2 Organisationsstruktur 1 Tagesgruppe, Gruppengröße 7-8 Kinder, Einbindung in die dezentrale Leitungs- und Verwaltungsstruktur der Kinder- und Jugendhäuser Gmbh 4.1.3 Personelle Ausstattung 1 Sozialarbeiterin 1 Erzieher (1/2 Stelle) 1 Erzieherin im Anerkennungsjahr 4.1.4 Räumliche Ausstattung Gemeinschaftsraum div. kleinere Räume als Rückzugsmöglichkeit Küche und Sanitärräume, Freifläche 4.1.5 Ernährung / Hauswirtschaft Weitgehende Eigenversorgung durch die Pädagogen vor Ort, teilweise gemeinsam mit den Kindern; dadurch Training und Anleitung zur Selbständigkeit und Sensibilisierung für altersgerechte, ausgewogene Ernährung Anleitung zur Sauberkeit und Pflege des Lebensraumes; Grundreinigung durch Hauswirtschaftskraft 4.1.6 Technischer Dienst Fahrdienst für Hol- und Bringdienste zur Entlastung der pädagogischen Arbeit auf Aushilfsbasis; Hausmeister für kleinere Instandhaltungen durch Einbindung in die Organisationsstruktur des Trägers. 4.1.7 Sonstiges Ggfls. erfordern die Strukturmerkmale des Sozialraumes einen erhöhten infrastrukturellen Aufwand im Bereich Hol- und Bringdienste

5 4.2 Prozessdaten der Einrichtung / des Dienstes 4.2.1 Personelle Organisation 4.2.1.1 Pädagogische Betreuung Kernzeiten / Öffnungszeiten der Tagesgruppe: Montag bis Freitag 11.00 bis 17.00 Uhr; die Personaldeckung zu betreuungsintensiven Zeiten ist 2 pädagogische Mitarbeiter vor Ort. An Sonnund Feiertagen ist die Tagesgruppe geschlossen, sowie an insgesamt 5 Wochen / Jahr während der Schulferien. 4.2.1.2 Leitung Die Tagesgruppe ist in die dezentrale Leitungsstruktur des Trägers integriert, die Ausübung der Leitungsfunktion erfolgt durch die Heimleitung. Entscheidungsprozesse vor Ort erfolgen durch Absprachen, Teambesprechungen mit den verantwortlichen Mitarbeitern der Tagesgruppe im täglichen bis wöchentlichen Rhythmus. 4.2.1.3 Verwaltung Die Tagesgruppe ist in die dezentrale Verwaltungsstruktur des Trägers eingebunden; Verwaltungstätigkeiten vor Ort sind daher auf ein Minimum beschränkt und erstrecken sich auf die Dokumentation des Tagesgeschehens, das Berichtswesen und die Verwaltung der Wirtschaftsgelder; die Verzahnung mit der Pädagogik erfolgt über den Koordinator des Trägers. 4.2.1.4 Hauswirtschaft Aus konzeptionellen Gründen ist der hauswirtschaftliche Bereich Bestandteil der pädagogischen Arbeit; es erfolgt eine Grundversorgung durch die Einbindung in die Organisationsstruktur des Trägers.

6 4.2.2 Leitlinien der sozialpädagogischen Leistung und deren Umsetzung 4.2.2.1 Leitbild/Leitlinien Leben, Miteinander und Betreuung in den Kinder und Jugendhäusern orientieren sich an sozialakzeptierten Alltagsnormen und der Kontinuität zwischenmenschlicher Beziehungen in überschaubaren Strukturen, die dem eines Familienverbundes soweit als möglich angenähert sind. 4.2.2.2. Umsetzung Aufnahmeverfahren Einer Aufnahmeanfrage des zuständigen Jugendamtes folgt ein Vorstellungsgespräch in der Einrichtung. Bei Aufnahmemöglichkeit und der Entscheidungsfindung zur Aufnahme folgt ein Hilfeplan unter Einbeziehung aller Beteiligten. Gegebenenfalls ist eine Aufnahme zur Probe möglich. Aufsichtspflicht/Gesundheit Die Aufsichtspflicht und Fürsorgepflicht obliegt in den Betreuungszeiten den verantwortlichen Mitarbeitern der Einrichtung. Gestaltung der Beziehung/emotionalen Ebene Durch personelle Präsenz, Kontinuität der Bezugspersonen und emotionale Zuwendung soll die Grundlage für den Aufbau einer tragfähigen Beziehung geschaffen werden. Darauf aufbauend sind dann Hilfen und Unterstützung in persönlicher und edukativer Reifeentwicklung möglich. Gestaltung des Alltags Basis der pädagogischen Arbeit ist eine Strukturierung des Tagesablaufes in Bereiche. Gemeinsame Mahlzeiten und Zeit zur Entspannung als Basis für nachschulische Betreuung und Hilfen. Freizeitgestaltung und die Vermittlung von Erfolgserlebnissen als Ansatz für individuelle Betreuung und Förderung. Gestaltung der Freizeit Angeleitete Freizeitgestaltung bietet durch Stressabbau und Vermittlung von Erfolgserlebnissen die Grundlage für individuelle Einzelförderung und die Vermittlung von Gruppenfähigkeit. Gestaltung der nachschulischen Förderung Betreuung bei der Erledigung der Hausaufgaben und gglfs. Unterstützung. Versuch der Aufarbeitung von Defiziten. Individuelle Förderung durch Rückzugsmöglichkeiten innerhalb der Gruppe. Zusammenarbeit mit Lehrern. Ggfl. Vermittlung qualifizierter Nachhilfe bei Aufnahme in den Hilfeplan.

7 Beteiligung der Kinder an Entscheidungen Die Beteiligung der Kinder an Entscheidungsflüssen erfolgt zunächst im Rahmen des Hilfeplans. Die Beteiligung der Kinder erfolgt weiter in der täglichen Arbeit in der Vermittlung von Erreichtem oder noch nicht erreichten Zielen. Es erfolgt eine altersgemäße Einbindung der Kinder in Planungsabläufe innerhalb der Gruppe. Einbindung der Familie Die Beteiligung und Einbindung der Familie erfolgt zunächst im Rahmen des Hilfeplans. Vorhandene Ressourcen unterstützen die tägliche Arbeit der Erzieher. Die Einbindung der Familie erfolgt ferner durch regelmäßige, in zeitlichen Intervallen festgeschriebene Elternarbeit der für die Gruppe verantwortlichen Mitarbeiter im Rahmen von quartalsweisen Elternabenden, terminierten monatlichen Elterngesprächen und gemeinsamen Veranstaltungen. Informell aber auch durch täglichen Kontakt zwischen Tür und Angel Beendigung der Hilfe Die Beendigung der Hilfe erfolgt durch Erreichen der im Hilfeplan festgeschriebenen Ziele. Eine vorzeitige Beendigung der Hilfe kann im Einzelfall erfolgen. Ein evtl. Überschreiten der maximalen Verweildauer richtet sich nach dem Hilfeplan. 4.2.3 Kooperationsvereinbarungen 4.2.3.1 Fallzuständiges Jugendamt Zuständiges Jugendamt ist das für den Einzugsbereich im Sozialraum zuständige Jugendamt. Einzelfall der / die jeweils zuständige Sozialarbeiter(in). 4.2.3.2 Sozialraum Die Einrichtung betreut den Sozialraum Wettenberg, Biebertal, Heuchelheim im Landkreis Gießen. Angrenzende Sozialräume nach Einzelfall. 4.2.3.3 Schulen und soziale Infrastruktur Die Einrichtung arbeitet mit den im Sozialraum angesiedelten und zuständigen Schulen zusammen. Die Einrichtung nutzt die im Sozialraum angesiedelte Infrastruktur für Freizeitgestaltung, Vereinsleben und außerschulische Bildung.

8 4.2.4 Interne Reflektions- und Qualitätsaspekte 4.2.4.1 Definition fachlicher Standards und Prozeduren Die Einrichtung beschäftigt ausschließlich pädagogisch qualifiziertes und zur Reflektion fähiges und bereites Personal. Die Einrichtung beteiligt sich an der Ausbildung von pädagogisch qualifiziertem Personal. Durch die dezentrale Organisations- und Leitungsstruktur herrscht eine weitgehende Eigenverantwortlichkeit der Teams. Die Einbindung der Teams in die Organisations- und Leitungsstruktur sichert die Arbeit der Gruppe pädagogisch, personell und wirtschaftlich. 4.2.4.2 Besprechungsstruktur Regelmäßige Teambesprechungen und Sitzungen, in größeren zeitlichen Abständen unter Beteiligung der Heimleitung. Beteiligung des Teams an trägerinternen Besprechungen auf Leitungsebene. 4.2.4.3 Interne Dokumentation und Berichtswesen Dokumentation des Tagesgeschehens. Monatliche, einzelfallbezogene Kurzberichte. Halbjährliche Einzelfallverläufe / Situationsberichte zu Vorbereitung der Hilfeplangespräche. 4.2.4.4 Qualitätssicherung Sicherstellung der konzeptionellen Umsetzung durch Einbinden der zuständigen Mitarbeiter in Besprechungen und Sitzungen auf Leitungsebene. Auswertung der internen Dokumentation und Reflexion der Ergebnisse. Supervision des Teams. Schwerpunktbezogene Fortbildungen der verantwortlichen pädagogischen Mitarbeiter.