Datenschutz als Wettbewerbsvorteil. Prof. Dr. Alfred Büllesbach Konzernbeauftragter für den Datenschutz

Ähnliche Dokumente
Datenschutz als Qualitäts- und Wettbewerbsfaktor

Stammtisch Recklinghausen. Datenschutz gestern heute - morgen. Mark Spangenberg mark.spangenberg@googl .com

Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz

Checkliste zur Erfüllung der Informationspflichten bei Datenerhebung

Datenschutz der große Bruder der IT-Sicherheit

Agenda: Richard Laqua ISMS Auditor & IT-System-Manager

Die grenzüberschreitende Durchsetzung von Datenschutz in Europa - der Blick aus Europa

Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz?

Kirchlicher Datenschutz

Datenschutzkonzept. Muster. (Ausschnitt) Datenschutzkonzept. Informationsverbund

Webseiten mit fragwürdigen Aufrufen von "spy & track" - Unternehmen

Neue Angebote für Druckereien beim. Datenschutz. In Kooperation mit:

II 1 Verantwortung der Leitung II 1.13 Datenschutzkonzept. Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team

Datenschutz und Schule

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort

Make IT So nutzen Gründer die digitale Welt Wie darf ich als Unternehmer mit den Daten aus der digitalen Welt umgehen?

»d!conomy«die nächste Stufe der Digitalisierung

Neue Arbeitswelten Bürokultur der Zukunft

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht in der Regierung von Mittelfranken

Datenschutz beim Smart Metering Eine Herausforderung für die Wohnungsunternehmen?

Virtual Roundtable: Business Intelligence - Trends

Dr. Eva Souhrada-Kirchmayer. 27. Mai Status Quo

Vorteile für Unternehmen durch Datenschutz-Zertifizierung

Dienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden

Datenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller

Meine Daten. Mein Recht

PRAXIS FÜR PRAKTIKER

Cloud Computing - und Datenschutz

Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM

Datenschutz und E-Commerce - Gegensätze in der digitalen Wirtscheft?

1.1.4 Wissen, was unter Verbot mit Erlaubnisvorbehalt schützen Wissen, was man unter personenbezogenen

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen

Datenschutz - Ein Grundrecht

Bestandskauf und Datenschutz?

Marketing für NPO ein ethisches Problem? " " Mag. Peter Stepanek"

IMMANUEL DIAKONIE. Datenschutz Grundsätzlich ist verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.

- durch die Pax-Familienfürsorge Krankenversicherung AG im Raum der Kirchen selbst (unter 2.1.),

Test zur Bereitschaft für die Cloud

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen.

Jörg Datenschutz in der BRD. Jörg. Einführung. Datenschutz. heute. Zusammenfassung. Praxis. Denitionen Verarbeitungsphasen

Datenschutz im Alters- und Pflegeheim

Datenschutz-Politik der MS Direct AG

Leitbildentwicklung Einführung in Leitbildentwicklung und Prozessplanung

Erstellen von Verfahrensbeschreibungen nach 8 des Niedersächsischen Datenschutzgesetz. Seminar am

Erwartungen aus Sicht der Informationsfreiheit und des Datenschutzes

Brands Consulting D A T E N S C H U T Z & B E R A T U N G

Welche Vorteile bietet die Anmeldung eines Kindes mit dem kita finder+?

Vortrag Social Media Guidelines - Warum Unternehmen und Mitarbeiter klare Richtlinien brauchen -

Secorvo. Partner und Unterstützer

Datenschutzbeauftragte

Normative Weiterentwicklung des Casemanagement. Prof. Dr. Olaf Scupin

chancen der digitalisierung Überblick Rechtliche Aspekte des cloudcomputing

Begriffe. Rechtliche Grundlagen des Datenschutzes

Befragung zum Migrationshintergrund

tsmanagementsystem für r das Veterinärwesen

Tabelle: Maßnahmen und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz

Kinderkrippe Die Schäfchen

Internationaler Datenschutz / Europäischer Datenschutz - Schutzgefälle. IT-Anwaltskonferenz , Berlin RA Thomas Zerdick, LL.M.

IT-SICHERHEIT IM UNTERNEHMEN Mehr Sicherheit für Ihre Entscheidung

Auf dem Weg zu einem umfassenderen Datenschutz in Europa einschließlich Biometrie eine europäische Perspektive

Staatssekretär Dr. Günther Horzetzky

Weil der Informationsbedarf in Staat und Gesellschaft enorm gewachsen ist, hat sich die automatisierte Datenverarbeitung längst zu einer Art

Wohngruppe Linden. Unser Haus stellt, insgesamt 9 vollstationäre Plätze für männliche und weibliche Jugendliche (ab dem Vorschulalter) zur Verfügung.

Internetkultur am Arbeitsplatz Warum?

Facebook und Datenschutz Geht das überhaupt?

EINLADUNG. Office 2020: Dokumentenmanagement in der Zukunft Seminar der Rhenus Office Systems am im Sicherheitsarchiv Frankfurt

Aktuelle rechtliche Herausforderungen beim Einsatz von Apps

Sie haben etwas Einmaliges zu vergeben: Ihr Vertrauen

BestaNDsVerWaltUNG, PfleGe & kontrolle mit system

Die richtigen Partner finden, Ressourcen finden und zusammenführen

Die Unternehmensstrategie Die Ziele der nächsten Jahre

Smart Home Wer ist Herr im eigenen Haus?

Guter Datenschutz schafft Vertrauen

P H I U S. Strategieentwicklung in Wissenschaft und Forschung

Aber doch bitte [recht(s-)] sicher! Tim Hoffmann Cybercrime 18. Juni 2015 IHK Bonn/Rhein-Sieg

Big Data wohin geht das Recht. Claudia Keller, Rechtsanwältin

Cloud Computing Security

POCKET POWER. Qualitätsmanagement. in der Pflege. 2. Auflage

Ansätze für datenschutzkonformes Retina-Scanning

Lösungen mit Strategie

Was bedeutet TTIP für die Niedersächsische Wirtschaft

SAFE HARBOR URTEIL REAKTIONEN DER LDSB. Lasse Junghänel

Akzeptanz von Portallösungen durch Datenschutz Compliance Meike Kamp Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein

Diese Website und das Leistungsangebot von werden von der. Anke Reincke - Häusliche Krankenpflege und Seniorenbetreuung

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000

Verhaltensregeln zur brancheninternen Steuerung des Datenschutzes

DQS GmbH Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen - Frau Bettina Ilgner - August-Schanz-Straße Frankfurt am Main

itsmf LIVE! Internet of Things and Services Privatsphäre und Datenschutz 27. April 2015 Dr. Thomas Lapp, Frankfurt Rechtsanwalt und Mediator

Stellen Gesundheits- und Medizin Apps ein Sicherheitsrisiko dar?

Gut vernetzt mit pflege.net der Homepage des Netzwerks

CRM und Datenschutz. Thomas Spaeing ds² - Unternehmensberatung für Datenschutz und Datensicherheit

Drei Fragen zum Datenschutz im. Nico Reiners

Dieses Gesetz regelt die Aktenführung, die Archivierung und die Benutzung der Unterlagen

WSO de. <work-system-organisation im Internet> Allgemeine Information

Executive Search oder Interim Management - was ändert sich durch digitale Transformation?

Compliance-Richtlinie der. InfraServ GmbH & Co. Wiesbaden KG

Gehen Sie Ihren Weg zielgenau!

Mehr IT-Souveränität durch Zusammenarbeit Vertrauen ist eine Herausforderung für die Zukunft

Transkript:

Datenschutz als Wettbewerbsvorteil Prof. Dr. Alfred Büllesbach Konzernbeauftragter für den Datenschutz

Gliederung Mensch und Technik in der Informationsgesellschaft Gesetzgeberische Regulierungsansätze Konsequenzen für den Datenschutz im Unternehmen Prof. Dr. Alfred Büllesbach / Datenschutz als Wettbewerbsvorteil, Rostock 13.6.2006 2

Mensch und Technik in der Informationsgesellschaft Prof. Dr. Alfred Büllesbach / Datenschutz als Wettbewerbsvorteil, Rostock 13.6.2006 3

Technik und Gesellschaft vor 30 Jahren Räumliche Gebundenheit von Mensch und Technik Angst vor Big Brother, stärkste Bedrohung wird in der staatlichen Datenverarbeitung gesehen Räumlich abgegrenzte Datenverarbeitung durch eine verantwortliche Stelle in einer zentralen Datei auf einer Großrechenanlage Bewegungen des Einzelnen hinterlassen kaum Datenspuren, Datenverarbeitung findet im Privatleben nicht statt Prof. Dr. Alfred Büllesbach / Datenschutz als Wettbewerbsvorteil, Rostock 13.6.2006 4

Technik und Gesellschaft heute Globalisierung der Märkte Technische Konvergenz unterstützt den weltweiten Austausch von Gütern und Dienstleistungen Weltweite Vernetzung ermöglicht weltweiten Datenaustausch Verlust von Kontrollmöglichkeiten durch dezentrale Datenverarbeitung in immer kleineren Mikroprozessoren Verlagerung bisher durch den Staat wahrgenommener Aufgaben auf Private Datenverarbeitungsinstrumente sind ständiger Begleiter in Beruf und Alltag ( ubiquitous computing / ambient intelligence ) Konvergenz von IT und Kommunikationstechnik (z.b. RFID) Verfeinerung der Marketing-Strategien (Data Warehouse/Data Mining) Prof. Dr. Alfred Büllesbach / Datenschutz als Wettbewerbsvorteil, Rostock 13.6.2006 5

Information ist Steuerungsmittel Produktion soziales Verhalten Information Strukturen Handlungen Prof. Dr. Alfred Büllesbach / Datenschutz als Wettbewerbsvorteil, Rostock 13.6.2006 6

Umgang mit dem Produkt Information Information strukturiert Lebensverhältnisse Die Qualität der Information ist subjekt- und rollenbezogen Information als wild vagabundierender Rohstoff wird strukturiert, rationalisiert und operationalisierbar Basis dafür, dass Information operationalisierbar wird, ist die fortschreitende Entwicklung der Informationstechnik Prof. Dr. Alfred Büllesbach / Datenschutz als Wettbewerbsvorteil, Rostock 13.6.2006 7

Konsequenzen für Unternehmen und Verbraucher Steigender Überwachungsdruck aufgrund von Datenspuren im Alltag (Staat, Arbeitgeber, Familie, etc.) ZUNEHMENDE KONTROLLE Automatisierung von Alltagsentscheidungen (Bsp.: Vorratsschrank bestellt automatisch bestimmte Waren nach) VERLUST AN ENTSCHEIDUNGSFREIHEIT & -VIELFALT Ständige Verfügbarkeit einer zunehmenden Informationsflut erfordert zeitintensives Wissensmanagement und Selektion ZEITVERLUST KOSTEN Prof. Dr. Alfred Büllesbach / Datenschutz als Wettbewerbsvorteil, Rostock 13.6.2006 8

Was bedeutet dies für den Datenschutz? Bewusstsein und Sensibilität in der Bevölkerung wachsen Aufklärungsbedarf hinsichtlich neuer Überwachungspotentiale und Gefahren für die Privatsphäre entsteht Erhöhter Schutzbedarf für individuelle Entfaltungsspielräume erforderlich Steigender Bedarf nach datenschutzgerechter Gestaltung von Technologien Zunehmende Bedeutung internationaler Datentransfers und zentralisierter Datenhaltung Steigender Bedarf nach internationaler Kooperation bei der Regulierung Prof. Dr. Alfred Büllesbach / Datenschutz als Wettbewerbsvorteil, Rostock 13.6.2006 9

Europäische Verbraucher halten Datenschutz für in Zukunft sehr wichtig Wie wichtig schätzen Sie Schutz von Informationen über unser Privatleben gegen Missbrauch und Ausnutzung für unsere Gesellschaft in zehn Jahren ein? Quelle: Eurobarometer Survey Nr. 225 (June 2005) Prof. Dr. Alfred Büllesbach / Datenschutz als Wettbewerbsvorteil, Rostock 13.6.2006 10

Welche Befürchtungen von Kunden und Verbrauchern schaden dem Vertrauen? Kunden befürchten Nutzungs- und Bewegungsprofile Missbrauch von Finanzdaten (z.b. Einkommen, Kreditkartennummer) Belästigung durch unerwünschte Marketing- und Werbemaßnahmen Kategorisierung anhand ihrer Daten durch das Unternehmen mit negativen Folgen Weitergabe ihrer Daten an unberechtigte Dritte Angst der Verbraucher, gläserner Kunde zu werden Prof. Dr. Alfred Büllesbach / Datenschutz als Wettbewerbsvorteil, Rostock 13.6.2006 11

Gesetzgeberische Regulierungsansätze Prof. Dr. Alfred Büllesbach / Datenschutz als Wettbewerbsvorteil, Rostock 13.6.2006 12

EU-Richtlinien zum Datenschutz Richtlinie 95/46/EG vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutzrichtlinie) Richtlinie 2002/58/EC vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation) Weitere Richtlinien mit Datenschutzrelevanz: E-Commerce-Richtlinie Fernabsatzrichtlinie Signatur-Richtlinie Richtlinie über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen Prof. Dr. Alfred Büllesbach / Datenschutz als Wettbewerbsvorteil, Rostock 13.6.2006 13

Charta der Grundrechte der EU Art. 8 der Charta der Grundrechte, Dok. Nr. 2000/C364/01, integriert in den Vertrag über eine Verfassung für Europa, Dok. Nr. 2004/C310/01, Artikel II-68: Schutz personenbezogener Daten (1) Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten. (2) Diese Daten dürfen nur nach Treu und Glauben für festgelegte Zwecke und mit Einwilligung der betroffenen Person oder auf einer sonstigen gesetzlich geregelten legitimen Grundlage verarbeitet werden. Jede Person hat das Recht, Auskunft über die sie betreffenden erhobenen Daten zu erhalten und die Berichtigung der Daten zu erwirken. (3) Die Einhaltung dieser Vorschriften wird von einer unabhängigen Stelle überwacht. Prof. Dr. Alfred Büllesbach / Datenschutz als Wettbewerbsvorteil, Rostock 13.6.2006 14

Datenschutzregulierung in Deutschland Für Unternehmen sind insbesondere relevant: Bundesdatenschutzgesetz ( 1-11, 27 ff. BDSG) Telekommunikationsgesetz ( 88 ff. TKG) Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) Gesetz zum Unlauteren Wettbewerb ( 7 UWG) Betriebsverfassungsgesetz ( 83, 87, 94 ff. BetrVG) Prof. Dr. Alfred Büllesbach / Datenschutz als Wettbewerbsvorteil, Rostock 13.6.2006 15

Datenschutzrechtslage weltweit Prof. Dr. Alfred Büllesbach / Datenschutz als Wettbewerbsvorteil, Rostock 13.6.2006 16

Allgemeine Probleme bei der Regulierung Das Territorialprinzip funktioniert durch die Globalisierung in vielen Bereichen nicht Der nationalstaatliche Gesetzgeber ist auf sein Staatsgebiet beschränkt Die Durchsetzung nationalstaatlicher Normen ist auf das Staatsgebiet begrenzt Internationale Regulierung ist langwierig und aufgrund kultureller Unterschiede oft schwierig SELBSTREGULIERUNG Prof. Dr. Alfred Büllesbach / Datenschutz als Wettbewerbsvorteil, Rostock 13.6.2006 17

Selbstregulierung Vorteile: Rasche und flexiblere Reaktion auf Veränderungen des Marktes Verbesserung von Verbraucherschutz und Wettbewerbsfähigkeit durch spezielle Regelungen Grenzüberschreitende Lösungen für globalisierte Märkte Globale Transparenz und Orientierung für den Verbraucher Schnellere und leichtere Konfliktlösung durch außergerichtliche Streitschlichtung Effektivere Durchsetzbarkeit Prof. Dr. Alfred Büllesbach / Datenschutz als Wettbewerbsvorteil, Rostock 13.6.2006 18

Konsequenzen für den Datenschutz im Unternehmen Prof. Dr. Alfred Büllesbach / Datenschutz als Wettbewerbsvorteil, Rostock 13.6.2006 19

Erwartungshaltung von Kunden und Interessenten bzgl. Datenschutz Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen Respektierung der Privatsphäre keine Nutzung der Daten von Minderjährigen für Werbung keine unerwünschte Zusendung von Werbung keine Weitergabe der Kundendaten ohne Zustimmung sichere Speicherung und Übermittlung von Finanzdaten keine Überwachung des Kundenverhaltens keine negative Bewertung von Kunden durch Auswertung freiwillig überlassener Daten keine Speicherung von Daten ohne Rechtsgrundlage oder Einwilligung Prof. Dr. Alfred Büllesbach / Datenschutz als Wettbewerbsvorteil, Rostock 13.6.2006 20

Datenschutz ist notwendiger Vertrauensfaktor Vermehrte Datenbestände im Wirtschaftsverkehr und deren wachsender wirtschaftlicher Wert machen Datenschutz notwendig, um das Vertrauen der Kunden zu gewinnen und zu erhalten: Vertrauensgewinnung durch Datenschutz Internationalisierung des Wirtschaftsverkehrs durch Internet, E-Commerce und internationale wirtschaftliche Beziehungen erfordern einen internationalen Datenschutz Datenschutz durch rechtliche Regelungen allein ist nicht ausreichend, technische Unterstützung und Umsetzung der Regelungen durch Datensicherheitsmaßnahmen sind erforderlich. Prof. Dr. Alfred Büllesbach / Datenschutz als Wettbewerbsvorteil, Rostock 13.6.2006 21

Information: strategischer Wettbewerbsfaktor Globale Vernetzung Virtuelles Unternehmen Internat. Kooperationen ZIELE: Compliance Wettbewerbsvorteil Ressourcen: Kapital und Material, Information, Menschen Datenschutz- Strategie Interne Regelungen, Infrastruktur, Rechtsdurchsetzungsinstrumente Wandel der Geschäftsstrategie in der Informationsgesellschaft Prof. Dr. Alfred Büllesbach / Datenschutz als Wettbewerbsvorteil, Rostock 13.6.2006 22

Modernes Datenschutzmanagement Akzeptanz am Markt setzt voraus, dass das Konzept den herrschenden gesellschaftlichen Werten und gesetzlichen Normen national und international entspricht Unterstützung durch eine effiziente Datenschutz- und Sicherheitsorganisation Einsatz datenschutzgerechter Technik Prüfung und Verbesserung von Konzept und Organisation durch Audits und Fortschreibung Den Kunden nicht als Objekt, sondern als selbstbestimmtes Subjekt begreifen ( Kunde ist König ) Selbstgestaltung, Selbstregulierung und Selbstkontrolle im Umgang mit internationalen rechtlichen Anforderungen Modernes Datenschutzmanagement als Marktvorteil und Alleinstellungsmerkmal im Wettbewerb Prof. Dr. Alfred Büllesbach / Datenschutz als Wettbewerbsvorteil, Rostock 13.6.2006 23

Vertrauensmanagement heißt ständige Pflege der Vertrauenswürdigkeit des Unternehmens durch Auditierung und Verbesserung von Prozessen Einbeziehung der Kundensicht bei der Generierung von Prozessen Kommunikation vertrauensbildender Maßnahmen nach außen als Teil der Imagepflege, auch durch Zertifizierungen durch unabhängige, vertrauenswürdige Dritte Transparenz gegenüber dem Kunden Individuelle Betreuung von Kunden und Interessenten, auch hinsichtlich ihrer Wünsche und Vorstellungen von Privatsphäre und Datenschutz Prof. Dr. Alfred Büllesbach / Datenschutz als Wettbewerbsvorteil, Rostock 13.6.2006 24

Strategien der Wirtschaft Datenschutzrecht und Verbraucherschutzrecht umsetzen (Datensparsamkeit, Anonymisierung, Permission/Consent Marketing) Netzwerk des Vertrauens schaffen Selbstbestimmung fördern Privacy Policy und Privacy Statement Integriertes Datenschutz- und -sicherheitskonzept Sicherheitsrisiken für Kundendaten als eigene Unternehmensrisiken erkennen Data Warehouses datenschutzfreundlich gestalten Auditierung und Gütesiegel nutzen Prof. Dr. Alfred Büllesbach / Datenschutz als Wettbewerbsvorteil, Rostock 13.6.2006 25

Schlussfolgerungen Herausforderungen Wünsche und Ansprüche der Kunden Gewachsene Sensibilität der Kunden Heterogene Datenschutzregulierung Datenschutz bei grenzüberschreitendem Datenverkehr Adäquates Datenschutzniveau im Konzern Einheitliches Image im Wettbewerb Integratives Datenschutz- und Datensicherheitsmanagement Lösungen Globaler Ansatz Adäquates Datenschutzniveau durch Selbstregulierung Interne Datenschutzorganisation Internes Law Enforcement Integration von Datenschutz und Datensicherheit in Produkte und Dienstleistungen Datenschutz als Qualitäts- und Wettbewerbsvorteil begreifen Prof. Dr. Alfred Büllesbach / Datenschutz als Wettbewerbsvorteil, Rostock 13.6.2006 26

Datenschutz ist Qualitätsbestandteil und Wettbewerbsvorteil Prof. Dr. Alfred Büllesbach / Datenschutz als Wettbewerbsvorteil, Rostock 13.6.2006 27