Baubeschreibung für den Innenausbau der Wohnungen 10 und 11, Mainzer Str. 38 Vorbemerkung Bei dem Objekt Mainzer Str. 38, 5. OG handelt es sich um die Errichtung der Wohnungen 10 und 11 gem. Punkt 1 der als Anlage zur Teilungserklärung beigefügten Baubeschreibung auf dem vorhandenen Gebäude. Die Altbausubstanz bleibt bis auf die Sanierungsmaßnahmen unverändert. Für die Altbausubstanz wird die Gewährleistung seitens des Verkäufers ausgeschlossen. Grundlage der Ausführung bilden die vorliegende Baubeschreibung der Wohnungen 10 und 11, der Kaufvertrag,, die allgemeine Baubeschreibung gem. der Anlage zur Teilungserklärung, der Ausstattungskatalog und die Vertriebsgrundrisse.. Alle Abweichungen, insbesondere im Hinblick auf Schallschutz, Wärmeschutz, Bauwerksabdichtungen und sonstigen Bestimmungen, die nur bei kompletten Neubauten konstruktionsbedingt eingehalten werden können oder die sich aus der Verbindung von Alt- und Neuteilen ergeben, sind davon ausgeschlossen. Die vorhandene Altbausubstanz wird unverändert und unter Ausschluss der Anforderungen an einen Neubau übernommen und weiter genutzt. Alle Architekten- und Fachingenieurleistungen zur schlüsselfertigen Erstellung der Baumaßnahme sind enthalten. Die in den Prospekt- oder Bauplänen dargestellten Möbel und Pflanzen stellen Vorschläge des Architekten dar und sind nicht Bestandteil dieser Baubeschreibung und nicht im Preis enthalten. Sonderwünsche sind nach Absprache mit dem Verkäufer im Rahmen des Ausstattungskataloges grundsätzlich möglich, darüber hinaus nur falls sie bautechnisch ausführbar sind, keine Beeinträchtigungen der Nachbarwohnungen, der äußeren Gestaltung oder der Nutzung der Wohnung entstehen und die Änderungen baugenehmigungsfrei sind. Ferner darf der Sonderwunsch den allgemeinen Baufortschritt nicht behindern. Es bleibt dem Verkäufer vorbehalten, Bauänderungen vorzunehmen, soweit damit keine Wertminderungen verbunden sind. Die Bauausführung bzw. die Maße können von den Zeichnungen abweichen. Maße für Einrichtungen, z.b. Einbauküche, sind aus diesem Grunde im Bau zu nehmen, und zwar nachdem der Innenputz fertiggestellt ist. Höhenunterschiede und Stufen bei den Fußböden sind möglich. Altbauten können Unebenheiten und Schiefwinkligkeiten über die DIN 18202 hinaus aufweisen. Schächte für Installationsleitungen werden geplant, können jedoch entsprechend der örtlichen Situation angepasst und erweitert werden. Falls Leitungsführungen unterhalb der Decken technisch erforderlich sind, werden Unterhangdecken oder Schachtverkleidungen eingebaut. Durch Eingriffe in die Statik sind notwendige Sollbruchstellen anzuordnen, die auf die Standfestigkeit des Gebäudes keinen Einfluss haben und daher nicht als Mangel angesehen werden. Neue Installationsabmauerungen und neue Trennwände werden in Leichtmauerwerk bzw. Trockenbau ausgeführt. Der Verlauf/Anordnung der Versorgungsstränge ist in den Exposeplänen nicht eingezeichnet und wird vom Verkäufer festgelegt. Sofern statisch erforderlich, werden Stützen innerhalb der Wohnungen angeordnet. Im Gebäude befinden sich teils belegte und teils freie Kaminschächte. Der Verkäufer ist berechtigt, über diese Kaminschächte frei zu verfügen, diese zu belegen, die Belegung zu ändern, diese abzubrechen oder zu erweitern. Der Käufer hat vorhandene Kaminschächte zu dulden, eine Anpassung der Wohnfläche erfolgt hierfür nicht. Grundrissänderung Die Wohnung wird gem. anliegenden Grundrissen hergestellt. Innenwände Neu zu erstellende Innenwände werden als Gipskartonwände doppelt beplankt mit Metallständerwerk hergestellt und verputzt. Nassräume erhalten eine Beplankung aus imprägnierten Gipskartonplatten. Seite 1 von 5
Heizung/Warmwasser Die Versorgung mit Heizwärme erfolgt über die bestehende Fernwärmeheizung. Innerhalb der Wohnung erfolgt der Anschluss an die neue Verrohrung der Heizung und es werden weiße Plan-Heizköper nebst Verrohrung sowie jeweils ein Handtuchheizkörper in den Bädern gem. Ausstattungskatalog Standardausführung installiert. Die Anzahl und Anordnung der Heizkörper erfolgt nach Vorgabe des Verkäufers und Wärmebedarfsberechnung durch den Installateur. Die Warmwasserversorgung erfolgt über einen Durchlauferhitzer im Bad oder WC (sofern vorhanden) oder Abstellraum (sofern vorhanden). Für die Versorgung von Warmwasser in der Küche ist vom Käufer ein Untertischgerät einzubauen. Aufnahmen für Messgeräte zur Erfassung von Wasser werden im Bad oder WC oder Abstellraum (sofern vorhanden) vorgerichtet. Einbau der Messgeräte sowie Heizkostenverteiler erfolgt durch den Versorger, was vom Käufer direkt beim Versorger oder über die Verwaltung zu beauftragen ist. Weicht auf Wunsch des Auftraggebers die Platzierung/Dimensionierung von Heizkörpern von der HLS- Planung und Wärmebedarfsrechnung ab, so trägt der Käufer die damit verbundenen Mehrkosten (inkl. der Kosten einer neuen HLS-Planung/Wärmebedarfsberechnung). Sollte dann aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, die Platzierung/Dimensionierung der Heizkörper auch von der neuen (durch den Käufer veranlassten) HLS-Planung/Wärmebedarfsberechnung abweichen, so ist in diesem Fall die Haftung des Verkäufers bei möglicher Schimmelbildung ausgeschlossen. Sanitärinstallation Die Wasserleitungen zu allen Sanitärobjekten und Küche innerhalb der Wohnung werden erneuert. Der Anschluss erfolgt an die vorhandene Kaltwasser-Steigleitung. Sämtliche Sanitärobjekte werden gemäß Ausstattungskatalog in weißem Sanitärporzellan Standdardausführung oder gleichwertig ausgeführt. Für die Waschmaschine wird im Abstellraum oder Bad ein Abfluss mit Siphon und eine Kaltwasserleitung mit Wasserhahn eingebaut. Sämtliche Sanitärobjekte werden gem. Ausstattungskatalog Standardausführung wie folgt erneuert: Bad - 1 Waschtisch mit Waschtisch-Armatur - 1 Toilettenschüssel - 1 Badewanne mit Aufputz-Mischbatterie - 1 Duschwanne mit Aufputz-Armatur ohne Duschabtrennung Die gesamten Armaturen werden als Einhebelaufputzarmaturen in verchromter Ausführung eingebaut. Die Festlegung zur Waschbecken- und Dusch/Badewannengröße hängt von der Grundfläche des Bades/WCs ab und erfolgt durch den Verkäufer gem. Ausstattungskatalog Standardausführung.Sollten aufgrund der örtlichen Gegebenheiten andere Maße erforderlich sein, behält sich der Verkäufer diese Änderungen vor. Elektroinstallation Die Elektroinstallation ab Wohnungstür wird komplett erneuert. Alle Arbeiten werden unter Beachtung der Bestimmungen des VDE und gemäß DIN ausgeführt. Als Schalterprogramm ist die Marke Merten M Smart Polar weiß, vorgesehen. Bei Abwahl einzelner Elektrobauteile erfolgt keine Rückvergütung. Es erfolgt der Einbau einer Gegensprechanlage. Die Verlegung der Elektroinstallation erfolgt unter Putz (Trockenbau). Wohnen 3 Doppelsteckdosen und 4 Einzelsteckdosen, davon eine unter Lichtschalter 2 Deckenbrennstelle mit Ausschaltung (nach Bedarf Wechselschaltung bzw.kreuzschaltung) 1 Antennensteckdose 1 Telefonanschluss Schlafraum 3 Doppelsteckdosen und Seite 2 von 5
3 Einzelsteckdosen, davon eine unter Lichtschalter 1 Deckenbrennstelle mit Ausschaltung (nach Bedarf Wechselschaltung bzw.kreuzschaltung) 1 Antennensteckdose 1 Telefonanschluss Diele 1 Doppelsteckdose 2 Einzelsteckdosen, davon eine je eine unter Lichtschalter 1 Deckenbrennstelle nach Erfordernis mit Wechsel- bzw. Kreuzschaltung Eingangsbereich 1 Haustüröffner mit Gegensprechanlage 1 Unterverteilung Küche 1 Deckenbrennstelle Ausschaltung (nach Bedarf Wechselschaltung bzw.kreuzschaltung) 1 Anschluss für Elektroherd 1 Anschluss für Dunstabzugshaube 1 Anschluss für Spülmaschine 1 Anschluss für Kühl-/Tiefkühlschrank 2 weitere Doppelsteckdosen und 2 Einzelsteckdosen Bad 1 Doppelsteckdose 1 Einzelsteckdose unter Lichtschalter 1 Deckenbrennstelle mit Ausschaltung 1 Wandbrennstelle mit Ausschaltung 1 Doppelsteckdose für Waschmaschine und Trockner, sofern dort vorgesehen Abstellraum (sofern vorhanden) 1 Deckenbrennstelle mit Ausschaltung 1 Einzelsteckdose unter Lichtschalter 1 Doppelsteckdose für Waschmaschine und Trockner, sofern dort vorgesehen Fensterbänke Die Innenfensterbänke werden in Holz weiß (oder in Fensterfarbe) lackiert/lasiert oder als weisse Kunststofffensterbänke ausgeführt. Innentüren Einbau von neuen Innentüren mit glattem Türblatt inkl. Umfassungszargen (Anzahl gem. Grundrissen) als Röhrenspanntüren in weiss. Die Innentüren erhalten neue Beschläge gem. Ausstattungskatalog, Standardausführung. Fliesenarbeiten Das Bad erhält einen Boden- und Wandbelag, der Küchenbereich erhält einen Bodenbelag aus Fertigparkett,siehe Oberbodenarbeiten) gemäß Ausstattungskatalog, Standardausführung. In den Nassbereichen im Bereich der Dusche, erhalten die Wände bis zur Türhöhe oder bis zu 2 Meter einen Fliesenbelag. In diesem Bereich wird unter den Fliesen eine alternative Abdichtung mit Fugenbändern in den Ecken eingebaut. Im Bereich Waschtisch, Badewanne und WC wird ca. 1,2 Meter hoch gefliest. Die übrigen Wandflächen im Bad werden weiß bzw. auf Wunsch farbig gestrichen. Die Wandfliesen werden auf geputzten Untergrund bzw. Trockenbau geklebt. Die Fugen in den Nassräumen zwischen Wand- und Bodenbelag, Küchenfußboden und Fliesensockel und zwischen Badewanne und Wandfliesen werden dauerelastisch ausgefugt. Mit elastischen Fugendichtmassen gefüllte Fugen sind wartungsbedürftig und stellen bei Rissbildung keinen Mangel dar. Malerarbeiten Seite 3 von 5
Auf Wände und Decken wird Rauhfaser Erfurter 20 angebracht und weiss gestrichen. Kostenneutral können die Wände verputzt und gestrichen werden. Gegen Aufpreis kann Malervlies mit Anstrich aufgebracht werden. Aufgrund von unvermeidbaren Materialbewegungen und Änderungen des Raumklimas kann es zu Rissbildungen an Stoßstellen der Gipskartonplatten und Übergängen kommen. Diese stellen keinen Mangel dar. Oberbodenarbeiten / Estrich Es wird ein Naß- oder Trockenestrich mit Trittschalldämmung gem. Angabe Statiker eingebracht. Alle Wohnräume außer den Nassräumen erhalten einen neuen Oberbelag als Fertigparkett mit weiss lackierten Fertigsockelleisten gem. Ausstattungskatalog in Standardausführung. Das Entstehen von Schwellen und Stufen, insbesondere im Eingangsbereich kann nicht ausgeschlossen werden. Auf Wunsch wird auch in der Küche Parkett verlegt. Sonder-, Änderungs- und Umplanungswünsche Durch die hochwertige Ausstattung erübrigen sich im Allgemeinen kostenintensive Sonderwünsche. Um jedoch allen Anforderungen gerecht zu werden, können Sonder-, Änderungs- und Umplanungswünsche abweichend von der Standardausstattung gem. Ausstattungskatalog gegen Übernahme der ausgewiesenen Mehrkosten berücksichtigt werden. Sie dürfen jedoch nicht zu einer Beeinträchtigung des Gemeinschaftseigentums und der anderen Wohnungen führen. Sollte die entsprechende Ausführung die Verschiebung des individuellen Fertigstellungstermins auslösen, ist diese Verzögerung nicht durch den GVerkäufer zu vertreten. Sonder-, Änderungs- und Umplanungswünsche können nur gegenüber dem Verkäufer beauftragt werden und bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Sie können nur dann ausgeführt werden, wenn sie baurechtlich/bautechnisch problemlos möglich sind. Einen einklagbaren Anspruch hat der Käufer nicht. Dies gilt auch dann, wenn ein Ausführungswunsch seitens des bauleitenden Architekten angenommen wurde und sich die problematische Ausführung erst im Nachhinein zeigt. Der Verkäufer ist berechtigt, Sonderwünsche abzulehnen oder Fristen zu Entscheidungen zu setzen. Alle Nebenkosten, wie Architektenhonorar, Bauleitungs-, Umplanungs- und Verwaltungsmehraufwand, für die Bearbeitung der Sonderwünsche werden, wenn nicht anderes vereinbart, auf Stundennachweis (Stunde á 95 EUR netto zzgl. der zu diesem Zeitpunkt gesetzl. MwSt.) durch den Verkäufer berechnet. Bei Abwahl von im Leistungspaket des Verkäufers enthaltenen Ausstattungsdetails erfolgt keine Gutschrift. Die Kosten der zur Ausführung gelangten Sonder-, Änderungs- und Umplanungswünsche sind entgegen den Ausführungen des 632 a BGB wie folgt zu zahlen: 1/3 bei Bestellung des Materials, 1/3 nach Ausführung und 1/3 nach Abnahme. (zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen MwSt.). Bei Zahlungsverzug fallen zusätzlich bankübliche Zinsen an. Eine Sonderwunschvereinbarung ist nur gültig, wenn diese durch Verkäufer und Käufer unterzeichnet ist. Der Käufer hat nach Gültigkeit einer Sonderwunschvereinbarung (Unterschriftsdatum) noch 6 Kalendertage Zeit, einzelne oder die gesamten Positionen in Schriftform zu widerrufen, ohne dass ihm dadurch Kosten entstehen. Bei Änderungen der geäußerten Sonderwünsche nach Ablauf der 6-Tage-Frist (soweit diese überhaupt möglich) hat der Verkäufer das Recht, den angefallenen Kosten- und Zeitaufwand einzufordern. Angaben- und Haftungsvorbehalt Vorbemerkung Die zum Einbau kommenden Fliesen, nicht deckend gestrichene Hölzer und farbige Sanitärgegenstände sind entweder Naturerzeugnisse oder werden durch Verfahren hergestellt, welche gewisse Farbton- bzw. Strukturabweichungen mit sich bringen können. Die Ansichten sollen einen Gesamteindruck der Hauses vermitteln. Diese Ansichten sind nicht maßstabsgerecht und können sich aufgrund von behördlichen Auflagen oder bautechnischen Veränderungen ändern. Seite 4 von 5
Die Bauausführung bzw. die Maße können geringfügig von den im Prospekt dargestellten Zeichnungen abweichen. Maße für Einrichtungen, z.b. Einbauküche, sind aus diesem Grunde im Bau zu nehmen, und zwar, nachdem der Innenputz fertiggestellt ist. Voraussetzung für die Übernahme der Gewährleistung ist die Durchführung der erforderlichen Wartungsund Pflegearbeiten innerhalb der Gewährleistungsfrist. Mit den Wartungs- und Pflegearbeiten an allen wartungspflichtigen Anlagen sind durch den Käufer bzw. dessen Hausverwaltung die bauausführenden Unternehmen zu beauftragen. Zur Aufrechterhaltung der Gewährleistung sind hierzu Wartungsverträge abzuschließen. Diese sind nicht in den Leistungen des Verkäufers enthalten. Die Wärmemengenzähler sowie Wasseruhren sind nicht im Leistungsumfang des Verkäufers enthalten, lediglich die Vorrichtung für die Wasseruhren. Nutzungseinschränkung In den Wohnungen befindliche Revisionsöffnungen für Absperrventile, Filter, Rohrverkleidungskästen oder Deckenabhängungen und Ähnliches dürfen nicht zugestellt werden; sie sind zugänglich zu halten. Angabenvorbehalt Alle vertragsgegenständlichen Planungen sind mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Änderungs- und/oder Ergänzungsbedarf kann sich nachträglich dennoch ergeben, so vor allem aufgrund geänderter rechtlicher Vorschriften, behördlicher Auflagen oder technischer Weiterentwicklungen. Solche sachlich begründeten Abweichungen des realisierten Bauwerks von den vorstehend beschriebenen Planungen bleiben dem Generalunternehmer gestattet; sie werden von dem Verkäufer und von dem Erwerber, sofern nicht nach billigem Ermessen ausnahmsweise etwas anderes geboten erscheint, nicht als wertsteigernd oder mindernd behandelt. Gestaltung und Farbauswahl erfolgten durch den Verkäufer, soweit sie in dieser Baubeschreibung nicht bereits festgelegt sind oder ein Auswahlrecht des Käufers besteht (z. B. gem. Baubeschreibung, Ausstattungskatalog, abgestimmte Sonderwünsche). Die Verwendung gleichwertiger oder höherwertiger Materialien bleibt dem Verkäufer gestattet, sofern dem Käufer dadurch keine Wertminderungen entstehen Die in den Plänen vorgenommene zeichnerische Möblierung stellt lediglich einen Vorschlag dar, ist jedoch nicht Leistungsbestandteil. Sollten exakte Maße zum Bestellen von Einbaumöbeln benötigt werden, so sind die Maße vor Ort zu nehmen. Die dem Kaufvertrag beigefügte Grundrissgestaltung gilt als verbindlich vereinbart. Die in diesem Prospekt/Baubeschreibung gemachten Angaben sollen dem Auftraggeber eine allgemeine Information ermöglichen. Für Änderungen, die nach Herausgabe dieses Prospektes eintreten, kann keine Haftung übernommen werden. Irrtum und Änderungen vorbehalten. Seite 5 von 5