Univ.-Prof. Dr. Hans-Werner Eckert WS 2015/16 5. Teil: Berufsbildung Vorlesung Besondere Arbeitsverhältnisse Kommentare Benecke/Hergenröder Berufsbildungsgesetz: Kommentar, 1. Auflage 2009. Lakies/Malottke Berufsbildungsgesetz: Kommentar, 4. Auflage 2011. Leinemann/Taubert Berufsbildungsgesetz: Kommentar, 2. Auflage 2008 Aufsätze und Rechtsprechung Bieler, Frank / Heilmann, Joachim Hartwich, Esther Hirdina, Ralph Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei der beruflichen Bildung, AiB 2001, 198 ff. Berufsbildung ohne Grenzen, NZA 2011, 1267 ff. Arbeitgeberkündigung während der Probezeit eines Ausbildungsverhältnisses, NZA-RR 2010, 65 ff. Houben, Christian-Armand Tarifvertragliche Ansprüche auf Übernahme in ein Arbeitsverhältnis Chance oder Risiko für Auszubildende, NZA 2011, 182 ff. Hurlebaus, Horst-Dieter Litterscheid, Bettina Opolony, Barnhard ders. Rosentreter, Gabriele/ Koch-Rust, Viktoria Schwefer, Erik Taubert, Thomas Neue Rechtsprechung zum Berufsbildungsgesetz GewArch 1999, 143ff. Die Ausbildungsvergütung nach dem Berufsbildungsgesetz in seiner neuen Fassung vom 1.4.2005, NZA 2006 639 ff. Die Beendigung von Berufsausbildungsverhältnissen BB 1999, 1706ff. Das Recht der Berufsausbildung nach den Berufsausbildungsreformgesetz, BB 2005, 10150 ff. Ausbildungsverträge bei praxisintegrierten dualen Studiengängen, NZA 2013, 879 ff. Die befristete Übernahme im Anschluss an ein Berufsausbildungsverhältnis, 2005. Neuregelungen im Berufsbildungsrecht, NZA 2005, 503 ff. v. Vogel, Alexander Die Kündigung des Ausbildungsverhältnisses, NJW-Spezial 2007, 33 ff.
Weitz, Julia Wohlgemuth, Hans BAG NJW 2007, 3594 ff. BAG NZA 2007, 977 ff. BAG SAE 1999, 1 ff. BAG SAE 1999, 282 ff. BAG AuR 2000, 72 ff. BAG AiB 1999, 354 f. Der Ausbilder und der Azubi, Hinweise zum Umgang mit dem Nachwuchs, AuA 2001, 244 ff. Reform des Berufsbildungsrechts, AuR 2005,241 ff. Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung eines Berufsbildungsverhältnisses. Wettbewerbsverbot während des Ausbildungsverhältnisses. Auflösung des Arbeitsverhältnisses bei Beendigung der Ausbildung Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung anderweitige Besetzung eines freien Arbeitsplatzes m. Anm. Coester, Michael. Übernahme von Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis m. Anm. Krichel, Ulrich. Außerordentliche Kündigung eines Berufsaubildungsverhältnisses wegen rassistischen Verhaltens m. Anm. Korinth, Michael. Berufsausbildung Klagefrist, m. Anm. Rudolph, Wolf-Dieter. LAG Köln AiB 1999, 52 f. Anrechnung der Berufsschulzeit auf Arbeitszeit. m. Anm. Mache, Wolf VG Frankfurt a. M. Unzumutbarkeit einer Weiterbeschäftigung Abschlussnote einer Ausbildung in: NZA RR 2002, 222 (noch nicht rechtskräftig.
Gliederung I. Einführung 1. Berufsbildung = Oberbegriff für Berufsausbildung, berufliche Fortbildung und Umschulung ( 1 Abs.1 BBiG ) - i.w.s. auch sonstige Ausbildungsmaßnahmen, die dem Arbeitnehmer die für die Ausfüllung seines Arbeitsplatzes und seiner beruflichen Tätigkeit notwendigen Fertigkeiten und Kenntnisse vermitteln sollen ( 96-98 BetrVG) - Berufsausbildung, Def. in 1 Abs.2 BBiG; 3 Teile - berufliche Grundausbildung; soll Grundfertigkeiten und Grundkenntnisse vermitteln, die für die weiterführende berufliche Bildung notwendig sind und gleichzeitig den Zugang zu mehreren Berufen eröffnen; auch Erweiterung der Allgemeinbildung - fachliche Fähigkeiten und Fertigkeiten sollen zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit befähigen - Berufserfahrungen sollen ausreichende Praxisnähe der Ausbildung gewährleisten - berufliche Fortbildung, 1 Abs.3 BBiG, 41 Abs. 1 AFG - Möglichkeiten für eine Anpassung der beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten an die technische und wirtschaftliche Entwicklung zu eröffnen (Anpassungsfortbildung) - Voraussetzungen für einen beruflichen Aufstieg schaffen (Aufstiegsfortbildung) - berufliche Umschulung 1 Abs.4 BBiG; soll zu einer anderen beruflichen Tätigkeit befähigen - 47 Abs.1 S.1 AFG; durch Umschulungsmaßnahmen soll insbesondere die berufliche Beweglichkeit gesichert oder verbessert werden
2. Berufsbildungsstätten, 1 Abs.5 BBiG 3. Zuständige Stellen II. Berufsausbildung 1. Begriff und Wesen des Berufsausbildungsverhältnisses - privatrechtliches Rechtsverhältnis zwischen einem Auszubildenden und einem Ausbildenden - Rechtsnatur ist umstr.; 1.M: Arbeitsverhältnis 2.M: kein reines Arbeitsverhältnis, da auch Elemente eines Erziehungsverhältnisses enthalten sind 3.M: reines Ausbildungs- und Erziehungsverhältnis BBiG: Vertragsverhältnis besonderer Art i.s. eines Ausbildungsund Erziehungsverhältnisses 2. Begründung des Berufsausbildungsverhältnisses a. Abschluß des Ausbildungsvertrages, 3 Abs.1 BBiG - Vertragspartner: Ausbildender und Auszubildender (auch bei Minderjährigkeit) - Auskunftspflichten beider Vertragsparteien bei der Vertragsverhandlung - Besondere Auskunftspflichten des Ausbildenden gem. BetrVG b. Form des Ausbildungsvertrages - kein Formzwang - Niederschrift nach Vertragsschluß gem. 4 Abs.1 S.1 BBiG c. Eintragung des Ausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse - 33 Abs.1 BBiG - str., ob neben dem Ausbildenden auch der Azubi ein Antragsrecht hat - fehlender oder verspäteter Antrag = Ordnungswidrigkeit gem. 99 Abs.1 Nr.8 i.v.m. 99 Abs.2 BBiG; Geldbuße bis DM 2.000,- möglich - auch Anzeigepflicht gem. 33 Abs. 2 BBiG
d. Erstuntersuchung, 32 Abs.1 JArbSchG e. Mängel des Ausbildungsvertrages aa. Anfechtbarkeit Eigenschaftsirrtum 119 Abs.2 BGB arglistige Täuschung bb. Nichtigkeit - 107, 108 BGB, 134 BGB, Verstoß gegen Rechtsnormen des Tarifvertrages - besondere Nichtigkeitsgründe gem. 5 BBiG 3. Inhalt des Berufsausbildungsverhältnisses a. Ausbildungszeit aa. regelmäßige Dauer der Ausbildungszeit, 14 Abs.1, 25 Abs.2 S.1 Nr.2 BBiG bb. Abkürzung der Ausbildungszeit aaa. Anrechnung von Ausbildungszeiten, 29 Abs.1 BBiG - bei Vorliegen der Voraussetzungen muß angerechnet werden bbb. Kürzung der Ausbildungszeit, 29 Abs.2 BBiG - nur auf Antrag möglich ccc. vorzeitige Zulassung zur Abschlußprüfung, 40 Abs.1, 14 Abs.2 BBiG cc. Verlängerung der Ausbildungszeit aaa. Verlängerung zur Erreichung des Ausbildungsziels, 29 Abs.3 BBiG; nur auf Antrag des Auszubildenden möglich - Erforderlichkeit der Verlängerung bbb. Verlängerung bei Nichtbestehen der Abschlußprüfung, 14 Abs.3 BBiG
dd. Nichtanrechnung der Zeit des Grundwehrdienstes oder einer Wehrübung und der Zeit des Erholungsurlaubes, 6 Abs.3 ArbPlSchG i.v.m. 11 Abs.1 S.2 ArbPlSchG, 20 Abs.1 S.2 BerzGG ee. Probezeit, 13 S.1 BBiG - str., wie sich eine Unterbrechung der Ausbildung während der Probezeit auf die Dauer der Probezeit auswirkt - bei rechtsgeschäftlichem Inhaberwechsel setzt sich die Probezeit fort 3 Abs.2 BBiG i.v.m. 613a BGB b. Pflichten des Ausbildenden, 6 Abs.1 BBiG aa. Ausbildungspflicht aaa. Sicherstellung einer geordneten Berufsausbildung, Nr.1 - Ausbildungsberufsbild, 25 Abs.2 Nr.3 BBiG -Ausbildungsrahmenplan, 25 Abs.2 Nr.4 BBiG - Erstellung eines betrieblichen Ausbildungsplanes - Schadensersatz bei Verletzung der Ausbildungspflicht bbb. Bereitstellung des geeigneten Ausbildungspersonals, Nr. 2 - persönliche und fachliche Eignung des Ausbildenden, 20 Abs.1 S.2 BBiG - oder: ausdrückliche Beauftragung eines Ausbilders als Erfüllungsgehilfen ccc. Bereitstellung von Ausbildungsmitteln, Nr. 3 leihweise, kostenlos bb. Erziehungspflicht, Nr. 5 - charakterliche Förderung, begrenzt durch den Zweck des Berufsausbildungsvertrages cc. Ordnungspflicht, Nr. 4
aaa. Anhalten zum Besuch der Berufsschule bbb. Anhalten zum Führen von Berichtsheften ccc. Freistellung für die Teilnahme am Berufsschulunterricht, an Prüfungen und an Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte, 7 BBiG - Verletzung der Freistellungspflicht ist Ordnungswidrigkeit dd. Schutzpflichten aaa. Schutz vor sittlicher und körperlicher Gefährdung, Nr. 5 bbb. Verbot der Übertragung ausbildungsfremder Verrichtungen 6 Abs.2 BBiG c. Pflichten des Auszubildenden, 9 BBiG aa. Lernpflicht, 9 S.1 BBiG - wiederholter Verstoß kann Anlaß für fristlose Kündigung sein, 15 Abs.2 Nr.1 BBiG bb. Einzelpflichten, 9 S.2 Nr.1-6 BBiG d. tägliche Ausbildungszeit aa. Auszubildende unter 18 Jahre - nicht mehr als 8 Std. täglich, 8 Abs.1 JArbSchG - andere Bestimmungen des JArbSchG bb. Auszubildende über 18 Jahre es gilt die AZO e. Urlaub aa. gesetzliche Regelung - Azubis unter 18 Jahre: JArbSchG, BUrlG - Azubis über 18 Jahre: BUrlG - Sonderregelungen in ArbPlSchG, ZDG, SchwbG, BErzGG bb. vertragliche Regelung - Abweichung vom BUrlG durch Tarifverträge möglich
- einzelvertragliche Regelung - Betriebsvereinbarung f. Vergütung aa. Sinn und Zweck der Vergütung - ausbildungs- und leistungsbezogenes Element bb. Höhe der Vergütung aaa. Angemessenheit, Berücksichtigung des Lebensalters, jährlicher Anstieg bbb. Anrechnung von Sachleistungen, 10 Abs.2 BBiG ccc. besondere Vergütung bei Überschreitung der vereinbarten regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit, 10 Abs. 3 BBiG ddd. Höhe der Vergütung bei Abkürzung und bei Verlängerung der Ausbildungszeit cc. Entstehung und Erlöschen des Vergütungsanspruches dd. Bemessung und Fälligkeit der Vergütung, 11 Abs.1 S.1 BBiG - nach Monaten; Bemessung nach längeren Zeiträumen unzulässig, 18 BBiG - Zahlung der Vergütung spätestens am letzten Arbeitstag des Monats, 11 Abs.2 BBiG; es gelten die allgemeinen Verzugsregeln ee. Fortzahlung der Vergütung, 12 BBiG aaa. Fortzahlung der Vergütung für die Zeit der Freistellung, 7, 12 Abs.1 S.1 Nr.1 BBiG Lohnausfallprinzip bbb. Fortzahlung der Vergütung bei Ausfall der Berufsausbildung 12 Abs.1 S.1 Nr. 2a BBiG - die Gründe müssen in den Risikobereich des Ausbildenden fallen
des - 294 ff. BGB, ordnungsgemäßes Anbieten durch den Azubi ccc. Fortzahlung der Vergütung bei unverschuldeter Krankheit Auszubildenden, 12 Abs.1 S.1 Nr. 2b BBiG Nr. 2c ddd. Fortzahlung der Vergütung bei unverschuldeter Verhinderung des Auszubildenden aus sonstigen persönlichen Gründen, 4. Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses a. Beendigung durch Zeitablauf, 14 Abs.1 BBiG b. Vorzeitige Beendigung durch Kündigung aa. Kündigungserklärung - Schriftformerfordernis, 15 Abs.3 BBiG - Geltung der allg. Regelungen, 126 Abs.1, 125 S.1, 111 BGB - Angabe eines Kündigungsgrundes, 15 Abs.3 BBiG - Abmahnung bb. Kündigung während und vor der Probezeit - während der Probezeit jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist - Schriftformerfordernis, jedoch ohne Begründung möglich, 15 Abs.3 BBiG -vor Beginn des Ausbildungsverhältnisses Auflösung ohne Frist möglich cc. Kündigung nach Ablauf der Probezeit aaa. Kündigung durch den Ausbildenden, 15 Abs.2 Nr. 1 BBiG - aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist - Anlehnung an 626 Abs.1 BGB - Ausschlußfrist des 15 Abs.4 S.1 BBiG, 2 Wochen bbb. Kündigung durch den Auszubildenden
- aus wichtigem Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist 15 Abs.2 Nr. 1 BBiG - wegen Aufgabe der Berufsausbildung oder wegen Berufswechsel mit einer Frist von 4 Wochen, 15 Abs.2 Nr.2 c. vorzeitige Beendigung durch Aufhebungsvertrag d. Folgen der Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses aa. Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses, 16 Abs.1 S.1 BBiG bb. Zeugnis, 8 Abs.1 S.1 BBiG - einfaches Zeugnis, 8 Abs.2 S.1 BBiG - qualifiziertes Zeugnis, 8 Abs.2 S.2 BBiG cc. Auskunftserteilung dd. Aushändigung der Arbeitspapiere 5. Weiterarbeit nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses a. Begründung eines Arbeitsverhältnisses durch ausdrückliche Vereinbarung - vor Beendigung des Ausbildungsverhältnisses: 5 Abs.1 BBiG - nach Beendigung gelten die allg. Regeln des Arbeitsrechts b. Begründung eines Arbeitsverhältnisses durch konkludentes Verhalten 17 BBiG; das Ausbildungsverhältnis geht in ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit über der Inhalt richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen / Tarifvertrag c. Begründung eines Arbeitsverhältnisses auf Verlangen des Auszubildenden 78a BetrVG
6. Andere Vertragsverhältnisse, 19 BBiG z.b. Praktikanten, Medizinstudenten im praktischen Jahr, Volontäre III. Berufliche Fortbildung und Umschulung 1. Anforderungen, Träger, Teilnehmer 2. Regelung der Vertragsverhältnisse a. Fortbildung und Umschulung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses b. Fortbildung und Umschulung auf Grund eines Fortbildungs-/ Umschulungsvertrages c. Fortbildung und Umschulung auf Grund eines Fernunterrichtsvertrages IV. Ordnung der Berufsausbildung 1. Persönliche, fachliche und sachliche Voraussetzungen für die Berufsausbildung und Umschulung a. persönliche Eignung, 20 Abs.1 S.1 BBiG b. fachliche Eignung, 20 Abs.3 BBiG; negative Umschreibung c. Eignung der Ausbildungs- und Umschulungsstätte, 22 Abs.1 BBiG d. Eignungsmängel 2. Prüfungswesen a. Abschlußprüfungen in den anerkannten Ausbildungsberufen, 34 Abs.1 S.1 aa. Prüfungsordnung, 41 BBiG bb. Prüfungsgegenstand, 35 S.1 BBiG cc. Zulassung zur Abschlußprüfung aaa. materielle Zulassungsvoraussetzungen - Zulassung im Regelfall 39 BBiG - Zulassung in besonderen Fällen, 40 BbiG bbb. formelle Zulassungsvoraussetzungen - Antrag dd. Durchführung der Abschlußprüfung, 34 Abs.1 S.1 BBiG b. Zwischenprüfung während der Berufsausbildung, 42 BBiG c. Fortbildungs- und Umschulungsprüfungen, 46 Abs.1 S. 1,47 Abs.2 S.1
3. Regelung, Überwachung und Förderung der Berufsausbildung und Umschulung a. Regelungsbefugnis im Bereich der Berufsausbildung b. Überwachung der Berufsausbildung und Umschulung c. Förderung der Berufsausbildung und Umschulung durch Beratung V. Betriebsverfassungsrechtliche Aspekte der Berufsbildung 1. Einrichtung von Betriebsräten und von Jugend- und Auszubildendenvertretungen a. Betriebsrat b. Jugend- und Auszubildendenvertretung, 60 Abs.1 BetrVG 2. Beteiligung des Betriebsrates an der Berufsbildung a. Formen aa. Mitbestimmung bb. Mitwirkung b. Bereiche aa. Einstellungen, Eingruppierungen, Versetzungen bb. Kündigungen cc. Berufsbildung aaa. Förderung der Berufsbildung bbb. Einrichtungen und Maßnahmen der Berufsbildung ccc. Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen 3. Beteiligung der Jugend- und Auszubildendenvertretung 4. Berufliche Förderung einzelner Arbeitnehmer nach dem BetrVG 1972 VI. Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Berufsbildung 1. Rechtsstreitigkeiten zwischen den Vetragsparteien a. Rechtsstreitigkeiten aus dem Berufsausbildungsvertrag aa. Schlichtungsverfahren bb. Arbeitsgerichtliches Verfahren b. Rechtsstreitigkeiten aus sonstigen Berufsausbildungsverträgen
2. Rechtsstreitigkeiten aus dem Ordnungsrecht a. Außergerichtliches Vorverfahren ( Widerspruchsverfahren ) b. Verwaltungsgerichtliches Verfahren 3. Rechtsstreitigkeiten aus dem Betriebsverfassungsgesetz