1 Normung zur Konkretisierung allgemeiner Schutzziele Rechtliche und technische Regeln Unterstützung des Arbeitsschutzes Andreas Hauptvogel in Vertretung von Dr.-Ing. Albert Hövel Leiter der Technischen Abteilung 1 FASI, 14. November 2013
2 Gliederung 1. Einführung ins DIN 2. Rechtliche und technische Regeln 3. Kurzvorstellung der KAN 4. Unterstützung des Arbeitsschutzes
3 Das DIN ist ein eingetragener Verein und wird privatwirtschaftlich getragen. Das DIN ist laut eines Vertrages mit der Bundesrepublik Deutschland die zuständige deutsche Normungsorganisation für die europäischen und internationalen Normungsaktivitäten.
Ebenen der Normungsarbeit Das DIN vertritt die nationalen Interessen in der europäischen und internationalen Normung 4 International Regional National Deutsches Institut für Normung e.v. Sektoren Maschinenbau Bauwesen Dienstleistungen Informationstechnik Luft- und Raumfahrt Medizintechnik Feinmechanik... Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik Telekommunikation
5 Neu erschienene DIN-Normen nach ihrer Herkunft (in %) 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 DIN EN ISO (europäisch) DIN (national) DIN ISO und DIN IEC (international)
Organisationsstruktur des DIN e. V. Stand: Mai 2013 6
Abteilungen und Kommissionen; Tochter- und Beteiligungsgesellschaften Stand: Mai 2013 7
8 Strukturen des DIN e. V. - Normenausschüsse Die meisten Normenausschüsse sind intern. Externe Normenausschüsse sind Verbänden angegliedert. Die DKE ist gemeinsame Tochter von DIN und VDE. Die Aufgaben der Gremien und Ihrer Funktionsträger sowie das Zusammenwirken der Gremien ist in der Richtlinie für Normenausschüsse geregelt. Diese kann für einzelne Normenausschüsse durch Geschäftsordnungen ergänzt und/oder konkretisiert werden.
9 DIN als Dienstleister handelt als fachlich qualifizierter Projektmanager in der Normung handelt als Dienstleister für seine Kunden führt die Sekretariate in internationalen Arbeitsgremien stellt die Einheitlichkeit der technischen Regeln sicher stellt die elektronische Infrastruktur für die Normenentwicklung zur Verfügung
10 Die Mitarbeiter des DIN sind Dienstleister im Normungsprozess Benachrichtigung Dokumentenverwaltung Parallele Bearbeitung Terminplanung Workflowmanagement Konsensbildung Projektmanagement
11 Der Normungsgedanke Das DIN Deutsches Institut für Normung e.v. erarbeitet unter Mitwirkung der interessierten Kreise und zum Nutzen der Allgemeinheit Deutsche Normen und andere neue Produkte, die der Rationalisierung der Qualitätssicherung dem Umweltschutz der Sicherheit der Verständigung der Globalisierung der Innovation in Wirtschaft, Technik, Wissenschaft, Verwaltung und Gesellschaft dienen. Das DIN veröffentlicht diese Normen und fördert ihre Umsetzung.
12 Grundsätze DIN 820 Die Normungsgrundsätze Grundsätze der Normungsarbeit Qualitätsmerkmale der konsensbasierten Normung Freiwilligkeit Öffentlichkeit Breite Beteiligung Konsens Einheitlichkeit Widerspruchsfreiheit Sachbezogenheit Stand der Wissenschaft Stand der Technik Wirtschaftlichkeit Allgemeiner Nutzen Internationalität Kartellrecht Verbraucherakzeptanz Legitimation Produkthaftung Akzeptanz der KMU Globale Akzeptanz
Entstehung einer Norm Die Beteiligten des Normungsprozesses Information der Öffentlichkeit Normungsantrag Norm-Vorlage Manuskript für Norm-Entwurf Stellungnahme der Öffentlichkeit Schlichtung Schiedsverfahren Norm-Entwurf Manuskript für Norm Stellungnahme der PQ Deutsche Norm DIN-Norm Prüfung durch PQ PQ: Gruppe Prozessqualität und Prüfung 13
14 Entstehung einer Norm Die Beteiligten des Normungsprozesses Fachliche Arbeit Durch Experten aus den interessierten Kreisen Autorisiert und entscheidungsbefugt durch die sie entsendende Stelle In Arbeitsausschüssen bzw. Komitees organisiert In einem angemessenen Verhältnis mit Vertretern der jeweiligen interessierten Kreise Normungsprozess Unterstützung durch hauptamtliche Bearbeiter des DIN und seiner Normenausschüsse
15 Gemeinschaftsaufgabe Normung Eine demokratische Legitimation der Normung erfordert das Engagement aller interessierten Kreise Wirtschaft Gewerkschaften Anwender Wissenschaft und Forschung NORMUNG Öffentliche Hand Regelsetzende Institutionen Umweltschutz Arbeitsschutz Verbraucherschutz Prüfinstitute
Technische Normen in der Rechtsordnung Die Anwendung von Normen ist freiwillig. Bindend werden Normen nur dann, wenn sie Gegenstand von Verträgen zwischen Parteien sind oder wenn der Gesetzgeber ihre Einhaltung zwingend vorschreibt. Normen sind eindeutige und anerkannte Regeln, daher bietet der Bezug auf Normen in Verträgen Rechtssicherheit. Eine anerkannte Regel der Technik ist eine technische Festlegung, die von einer Mehrheit repräsentativer Fachleute als Wiedergabe des Standes der Technik angesehen wird. Der Stand der Technik ist ein entwickeltes Stadium der technischen Möglichkeiten zu einem bestimmten Zeitpunkt, basierend auf gesicherten Erkenntnissen von Wissenschaft, Technik und Erfahrung. Quelle: DIN EN 45020 16
17 Normen in der Rechtsordnung Rechtsverbindlich Grundgesetz Empfehlung Freiwillige Anwendung Öffentliches Recht (Verwaltungsrecht) Privatrecht (Vereinsrecht) Bundesregierung Länderregierung Gesetze zur Technik Behörden Normenvertrag DIN 820 DIN Richtlinie für Normenausschüsse Atomgesetz ProdSG Energiewirtschaftsgesetz Rechtsnormen Verordnungen Verwaltungsanweisungen Verweisung Normenausschüsse Öffentlichkeit (Einspruchsverfahren) Technische Normen
18 Normen in der Rechtsordnung: Regelungshierarchie Staatliche Hoheit Gesetze Verordnungen und Erlasse Öffentlich zugänglich Normen Selbstverwaltung der Wirtschaft DIN-SPEC Konsortial-Standard Werknormen Nicht öffentlich
19 Technische Normen in der Rechtsordnung Normen sind keine Rechtsnormen und nicht Teil des Gesetzes. Sie werden erarbeitet durch private Regelsetzer ohne gesetzgeberische Kompetenz. Sie können nicht allgemein verbindliches Recht setzen, aber es ergänzen. Im Rechtsstreit billigt ein Richter den DIN-Normen regelmäßig den "Beweis des ersten Anscheins" zu, woraus eine Beweislastumkehr folgt. Normen im öffentlichen Recht: Sicherheit, Umweltschutz, Arbeitsschutz Normen im Zivilrecht: Sachverhalte, Sorgfaltspflichten Normen im Strafrecht: Gefährdung, Schutzpflichten
Rezeption von Normen durch die Rechtsordnung Inkorporation Vollständige, teil- oder auszugsweise Übernahme von Normen in Rechtsnormen Verweisung Bezugnahme auf Regelungen außerhalb einer Rechtsnorm Starre Verweisung: Regelung mit festem Ausgabedatum Gleitende Verweisung: Regelung in der jeweils aktuellen Fassung Erweiterte Verweisung auf in europäischen Rechtsvorschriften festgelegte Sicherheitsanforderungen und deren Konkretisierung durch Normen Generalklausel Verwendung von unbestimmten Rechtsbegriffen, z. B. "Anerkannte Regel der Technik" 20
21 Rezeption von Normen durch die Rechtsordnung Beispiel Erste-Hilfe-Material Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) B. Fahrzeuge III. Bau- und Betriebsvorschriften 35h Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen (1) In Kraftomnibussen sind Verbandkästen, die selbst und deren Inhalt an Erste-Hilfe-Material dem Normblatt DIN 13164, Ausgabe Januar 1998 entsprechen, mitzuführen, und zwar mindestens ein Verbandkasten in Kraftomnibussen mit nicht mehr als 22 Fahrgastplätzen, 2 Verbandkästen in anderen Kraftomnibussen. (2) Verbandkästen in Kraftomnibussen müssen an den dafür vorgesehenen Stellen untergebracht sein; die Unterbringungsstellen sind deutlich zu kennzeichnen.
22 Rezeption von Normen durch die Rechtsordnung Beispiel Erste-Hilfe-Material
23 Normen zur Deregulierung Normen entlasten den Staat in seiner Gesetzgebungstätigkeit. Der Staat verweist zur Erfüllung grundlegender Anforderungen in Gesetzestexten auf überbetriebliche Normen. Gesetze schaffen den rechtlichen Rahmen und geben Schutzziele vor. Normen konkretisieren den Stand der Technik und schreiben ihn flexibel fort. Für Unternehmen ist eine Norm ein verlässlicher Wegweiser zur Konformität mit der einschlägigen Gesetzgebung. Für Unternehmen verbessert sich die Rechtssicherheit durch die technische Interpretation unbestimmter Rechtsbegriffe.
24 Normen zur Deregulierung Bei vom Gesetzgeber in Bezug genommenen Normen gilt die Vermutungswirkung bei korrekter Anwendung dieser Normen, z. B. Nationale Normen in der Bauregelliste Bauordnungen der Länder in den Anhängen zum ProdSG Europäische harmonisierte Normen im Amtsblatt der EU Konformitätsvermutung Der Hersteller kann davon ausgehen, dass bei korrekter Anwendung harmonisierter Europäischer Normen die grundlegenden Anforderungen der entsprechenden EG- Richtlinie erfüllt sind und die Konformität mit der Richtlinie dadurch gegeben ist.
25 Deregulierung Beispiel: Bauordnung für Berlin Bauordnung für Berlin (vom 29. September 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. Juni 2011) 3 Allgemeine Anforderungen (3) Die von der für das Bauwesen zuständigen Senatsverwaltung durch öffentliche Bekanntmachung als Technische Baubestimmungen eingeführten technischen Regeln sind zu beachten. Bei der Bekanntmachung kann hinsichtlich ihres Inhalts auf die Fundstelle verwiesen werden. Von den Technischen Baubestimmungen kann abgewichen werden, wenn mit einer anderen Lösung in gleichem Maße die allgemeinen Anforderungen des Absatzes 1 erfüllt werden; 17 Abs. 3 und 21 bleiben unberührt.
Deregulierung Beispiel: Bauordnung für Berlin Quelle: Bauregelliste 2012/1 26
27 Deregulierung Neue Konzeption = New Approach 7. Mai 1985 Entschließung des Rates der EU über ein neues Konzept auf dem Gebiet der technischen Harmonisierung und der Normung Europäische Richtlinien enthalten nur noch grundlegende Anforderungen für einen bestimmten Sektor (vorher: Technische Regelsetzung im Detail durch EU) Europäische Normen konkretisieren diese grundlegenden Anforderungen und beschreiben Leistungsanforderungen und Schnittstellen im Detail www.eg-richtlinien-online.de Die Anwendung und Einhaltung von Europäischen Normen lässt die Erfüllung der grundlegenden Anforderungen und damit die Konformität mit der Richtlinie vermuten
28 Vergleich der Verfahren Altes Verfahren Neue Konzeption Alle technischen Anforderungen sind in Anhängen zur Richtlinie enthalten Die Richtlinie gibt einen rechtlichen Rahmen vor, d. h. technische Anhänge enthalten nur grundlegende Anforderungen (Sicherheit, Gesundheit) Notwendige technische Details stehen in freiwilligen Europäischen Normen
29 Bausteine der neuen Konzeption: Europäische Richtlinien (EG-Richtlinien) Grundlegende Anforderungen (Anhänge zur EG-Richtlinie) Harmonisierte Europäische Normen (hen, z. B. DIN EN 4711 zu EG-Richtlinien) Konformitätsbewertung (Herstellererklärung, Prüfung, Zertifizierung, ) www.eg-richtlinien-online.de CE-Kennzeichnung (für Marktüberwachungsbehören, Selbsterklärung)
30 Verpflichtungen zur nationalen Übernahme: Europäische Verordnung (z. B. Bauprodukteverordnung) Europäische Richtlinie (z. B. Maschinenrichtlinie) Gilt in den Mitgliedsländern unmittelbar Nationales Gesetz (z. B. ProdSG) Umsetzung des Inhaltes, nicht unbedingt textgleich www.eg-richtlinien-online.de Europäische Norm EN Nationale Norm DIN EN Unveränderte nationale Übernahme des Textes in 33 Ländern
31 Niederspannungsgeräte + 1. ProdSV Spielzeug Einfache Druckbehälter + + 2. GPSGV 6. ProdSV EU - Richtlinien Gasverbrauchseinrichtungen Pers. Schutzausrüstungen Maschinen Sportboote ATEX Aufzüge ProdSG Begriffe Zugelassene Stellen Marktüberwachung + + + + + + 7. ProdSV 8. ProdSV 9. ProdSV 10. ProdSV 11. ProdSV 12. ProdSV Aerosolpackungen + 13. ProdSV Druckgeräte Allgemeine Produktsicherheit + 14. ProdSV
32 Beispiel 1: ProdSG ProdSG Produktsicherheitsgesetz (Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt vom 01.12.2011) Ausschuss für Produktsicherheit (AfPS) hat die Aufgaben, 1. die Bundesregierung in Fragen der Sicherheit von technischen Arbeitsmitteln und Verbraucherprodukten zu beraten, 2. die bezeichneten Normen und sonstigen technischen Spezifikationen zu ermitteln und 3. nationale technische Spezifikationen zu ermitteln, soweit solche Spezifikationen in Rechtsverordnungen vorgesehen sind.
33 Beispiel 1: ProdSG Dem Ausschuss sollen sachverständige Personen aus dem Kreis der zuständigen Behörden für Sicherheit und Gesundheit des Bundes und der Länder, der zugelassenen Stellen, der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, des Deutschen Instituts für Normung e. V., der Kommission Arbeitsschutz und Normung, der Arbeitgebervereinigungen, der Gewerkschaften und der beteiligten Verbände, insbesondere der Hersteller und der Verbraucher, angehören. Die Mitgliedschaft ist ehrenamtlich. Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen: Technische Regeln können vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.
34 Abgrenzung von Arbeitsschutz in Technischen Regeln und Normung wird diskutiert in der Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN siehe auch www.kan.de) Vortrag über die KAN
Prävention durch technische Maßnahmen Früher (vor ca. 1985): Staatliche Vorschriften und Unfallverhütungsvorschriften mit Beschaffenheitsanforderungen für Arbeitsmittel. Heute: 25 Binnenmarktrichtlinien nach dem Neuen Konzept mit Verweis auf harmonisierte Europäische Normen mit Vermutungswirkung. KAN Kommission Arbeitsschutz und Normung
Die KAN als Reaktion auf das Neue Konzept Neues Konzept: Sicherheitstechnische Gestaltung von Produkten nach EG-Richtlinien in Verbindung mit harmonisierten Normen. Normungsinhalte berühren Arbeitsschutzinteressen Beteiligung der Sozialpartner am Normungsprozess gefordert Gründung der KAN im Februar 1994 Finanzierung durch VFA (51%) und BMAS (49%) KAN Kommission Arbeitsschutz und Normung
KAN - Kommission Arbeitsschutz und Normung Vorsitzender 2 Stellvertreter Arbeitgeber (5) Arbeitnehmer (5) Staat Bund (2) Länder (3) DIN** (1) DGUV***/ VFA**** (1) ** DIN Deutsches Institut für Normung e.v. *** DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung **** VFA Verein zur Förderung der Arbeitssicherheit in Europa KAN Kommission Arbeitsschutz und Normung
Hauptziele der KAN 1. Sicherstellung eines hohen Schutzniveaus bei Erzeugnissen, die am Arbeitsplatz zum Einsatz kommen (Richtlinien auf der Basis von Artikel 95 EGV). 2. Erhaltung des Freiraums für Vorschriften von Staat und gesetzlichen Unfallversicherungen im teilharmonisierten Bereich (Richtlinien auf der Basis von Artikel 137 EGV). 3. Sicherstellen, dass sich Sozialpartner am Normungsprozess beteiligen können 4. Normungsprozess auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene transparent machen. KAN Kommission Arbeitsschutz und Normung
Arbeitsgebiete der KAN Sicherheit von Produkten - Maschinen und elektrische Betriebsmittel - Persönliche Schutzausrüstungen - Bauprodukte - Medizinprodukte -... Gefährdungen - Biologische und chemische Gefährdungen - Mechanische und elektrische Gefährdungen - Vernachlässigung ergonomischer Prinzipien -... KAN Kommission Arbeitsschutz und Normung
Arbeitsgebiete der KAN (2) Übergreifende Themen Prüfung und Zertifizierung von Produkten, Einflussmöglichkeiten der Arbeitsschutzkreise auf die Normung Neue Normungsfelder Dienstleistungen Katastrophenschutz Soziale Verantwortung (SR) KAN Kommission Arbeitsschutz und Normung
Möglichkeiten der Einflussnahme auf Norminhalte Neue Normungsvorhaben beantragen Änderung von Normen beantragen Deutsche Arbeitsschutzposition herbeiführen Geschlossenes Votum der in der KAN vertretenen Arbeitsschutzkreise herbeiführen Formellen Einwand (Schutzklauselverfahren) gegen Normen oder Normteile, die im Amtsblatt der EU gelistet sind und die die Vermutungswirkung entfalten, vorbereiten und durchführen KAN Kommission Arbeitsschutz und Normung
Beispiel: Neuer Normungsantrag Kanalballenpressen Unfälle als Folge von Verstopfungen GroLa-BG/BGIA: Transponder Lösung Antrag auf europäische Norm zu Ballenpressen Unterstützung durch UK, F über EUROSHNET Quelle: Grola-BG KAN Kommission Arbeitsschutz und Normung
Beispiel: Antrag auf Überarbeitung einer Norm Rückefahrzeuge tödlicher Unfall durch unzureichende Sicht beim Rückwärtsfahren EN 14861: mangelnde Anforderungen an Sichtfeld Lösung KAN-Antrag auf Überarbeitung der Norm auch im Interesse deutscher Hersteller (Wettbewerbsverzerrung) Quelle: Regierungspräsidium Kassel ISO TC23/SC15 hat der Überarbeitung der ISO 11850 zugestimmt. (Vorschlag an CEN, die EN 14861 im Parallelverfahren zu überarbeiten) KAN Kommission Arbeitsschutz und Normung
44 Normung und öffentlich-rechtliche Schutzziele Öffentlich-rechtliche Schutzziele sind z. B. Gesundheit Ordnung Sicherheit Soziale Verantwortung?
45 Normung und öffentlich-rechtliche Schutzziele Begrenzung der öffentlich-rechtlichen Festlegungen auf allgemeine Anforderungen Beispiele allgemeiner Anforderungen: Brandschutz Standsicherheit von Bauwerken Arbeits- und Gesundheitsschutz (OHS) Schutz vor elektrischen Gefährdungen Schutz der Atemluft Landesbauordnungen
46 Schutzziele der Normung Arbeits-Schutz Explosions-Schutz Brand-Schutz Umwelt-Schutz Schall-Schutz und Vibrations-Schutz Schutz vor gesundheitsschädigenden Stoffen Schutz vor mechanischen, elektrischen und sonstigen Gefährdungen
47 Schutzziele der Normung 1. Arbeits-Schutz erfolgt im wesentlichen durch persönliche Schutzausrüstungen direkt an den Arbeitnehmern (NPS) oder über Schutzvorrichtungen an den Maschinen und Anlagenteilen Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, Gefährdungen zu ermitteln und die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes festzulegen und Wirksamkeit zu überprüfen
48 Schutzziele der Normung 2. Explosions-Schutz erfolgt im wesentlichen durch Schutzvorrichtungen an den Maschinen und Anlagenteilen durch dreistufiges System erreicht: 1. Vermeidung bzw. räumliche Einschränkung der explosionsfähigen Atmosphäre 2. Vermeidung von Zündquellen, abgestimmt auf die Auftrittswahrscheinlichkeit und Zündfähigkeit 3. Begrenzung der Auswirkung einer möglichen Explosion basierend auf den sicherheitstechnischen Kenngrößen der brennbaren Stoffe
49 Schutzziele der Normung 2. Explosions-Schutz Aufteilung in elektrischen und nicht-elektrischen Explosionsschutz typische Querschnittsthemen CENELEC/TC 31 Elektrische Betriebsmittel für explosionsgefährdete Bereiche Allgemeine Bestimmungen nach Prinzip der integrierten Explosionssicherheit CEN/TC 305 Explosionsfähige Atmosphären Explosionsschutz
50 Schutzziele der Normung 3. Brand-Schutz erfolgt über Schutzvorrichtungen an den Maschinen und Anlagenteilen sowie im Bereich der Personensicherheit Normung erfolgt im NPS und FNFW Der Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) ist aktiv in: CEN/TC 70 "Handbetätigte Geräte für die Brandbekämpfung CEN/TC 72 "Brandmelde- und Feueralarmanlagen CEN/TC 191 "Ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen CEN/TC 192 "Ausrüstung für die Feuerwehr CEN/BT/WG 161 "Schutz und Sicherheit von Bürgern" ISO/TC 21 "Ausrüstung für Brandschutz und Brandbekämpfung ISO/TC 94/SC 14 "Schutzausrüstung für Feuerwehren ISO/TC 223 "Sicherheit und Schutz des Gemeinwesens ISO/TMB SAG-S "ISO-Beratergruppe für Sicherheitsaspekte
51 Schutzziele der Normung 4. Umwelt-Schutz erfolgt durch Schutzmaßnahmen in der Anlage und im gesamten Betrieb durch: geschlossene Kreisläufe von Stoffen Dichtigkeit von Verbindungsstellen Neben der Rechtsgrundlage und deren technischen Regel erfolgt Normung in den Gremien des NAGUS und übergreifende Unterstützung in der Koordinierungsstelle Umweltschutz
52 Schutzziele der Normung 5. Schall-Schutz und Vibrations-Schutz erfolgt über Schutzvorrichtungen an den Maschinen und Anlagenteilen im NALS Das Arbeitsgebiet des Normenausschusses Akustik, Lärmminderung und Schwingungstechnik (NALS) im DIN und VDI umfasst alle Fragestellungen der Akustik, Lärmminderung und Schwingungstechnik. Der NALS ist auf dem vorgenannten Arbeitsgebiet verantwortlich für die Erstellung von VDI-Richtlinien, DIN- Vornormen, DIN-Normen, DIN-EN-Vornormen, DIN-EN- Normen, DIN-IEC-Normen, DIN-ISO-Normen sowie weiteren Veröffentlichungsformen.
53 Schutzziele der Normung 6. Schutz vor gesundheitsschädigenden Stoffen und 7. Schutz vor mechanischen, elektrischen und sonstigen Gefährdungen erfolgt in den Normen für die Produkte (z. B. auch durch frühe Einbindung von Ersatzstoffen in der Übergangszeit sowie Ausschluss von Stoffen in DIN [EN] {ISO}, die nur national verboten sind) und über Betriebsanweisungen sowie Informationen und Unterweisung an Arbeitnehmer
54 Beispiel 2: Maschinenrichtlinie Europäische Sicherheitsnormung für Maschinen Beginn ca. Mitte der 80er Jahre Ziel: übereinstimmendes Anforderungsniveau zu gleichartigen Gefährdungen In den Normen definierte Anforderungsniveaus basieren auf Leistungsparametern und nicht auf der Beschreibung konstruktiver Lösungen Typ A-Normen, Sicherheitsgrundnormen: - Grundbegriffe und Terminologie - Gestaltungsleitsätze - Allgemeine Aspekte für alle Maschinen www.maschinensicherheit-online.de
55 Beispiel 2: Maschinenrichtlinie Typ B-Normen, Sicherheitsfachgrundnormen: - Übergeordnete Sicherheitsaspekte - Sicherheits- und Schutzeinrichtungen für verschiedene Arten von Maschinen Typ C-Normen, Maschinensicherheitsnormen: - Detaillierte Sicherheitsanforderungen - Maschinenspezifische Anforderungen Typ C-Normen haben den höchsten Konkretisierungsgrad für eine bestimmte Maschinenart und damit die größte praktische Bedeutung Europ. Sicherheitsnormen zur Konkretisierung der grundlegenden Anforderungen in Anhang I der MRL www.maschinensicherheit-online.de
56 Beispiel 2: Maschinenrichtlinie Nachweis der Übereinstimmung eines Produktes mit den grundlegenden Anforderungen der MRL Konformitätsvermutung Bei Anwendung der harmonisierten Normen (Zitierung im Amtsblatt der EG) kann der Hersteller davon ausgehen, dass er die grundlegenden Anforderungen der MRL eingehalten hat. Keine Konformitätsvermutung bei Typ A-Normen; Konformitätsvermutung bei Typ B-Normen, wenn sie geeignete technische Lösungen enthalten; Anwendung von Typ C-Normen immer mit Konformitätsvermutung verbunden. www.maschinensicherheit-online.de
57 Beispiel 3: Social Responsibility Die Norm DIN ISO 26000 Leitfaden zur Gesellschaftlichen Verantwortung Rahmenbedingungen und Erarbeitungsprozess Aktueller Stand Was ist gesellschaftliche Verantwortung nach ISO 26000? Struktur und Inhalt der ISO 26000
58 Besonderheiten des Erarbeitungsprozesses Einbeziehung der Entwicklungsländer (zuletzt 69 von 99 beteiligten Ländern) Organisation der Normungsarbeit nach dem Twinning- Modell (Industrieländer Entwicklungsländer) Transparenz und breite Information der interessierten Öffentlichkeit Expertenzahlen der ISO/TMB WG SR bis zuletzt steigend: rund 450 Experten und 210 Beobachter aus 99 Ländern und 42 Liaison-Organisationen
59 Aktueller Stand Veröffentlichung der ISO 26000 im November 2010 Nationale Implementierung in deutscher Sprache als DIN ISO 26000 im Januar 2011
60 Rahmenbedingungen ISO 26000 ist eine Norm mit Leitfadencharakter und enthält keine konkreten Anforderungen Anwendbar für alle Arten von Organisationen kein Ersatz für Gesetzgebung/staatliche Aktivitäten Norm beschreibt kein neues Managementsystem und ist nicht als Grundlage für Drittzertifizierung geeignet Aber: Auf Grundlage der ISO 26000 sind nationale Normen entstanden, nach denen sich ein Unternehmen zertifizieren lassen kann.
61 Ausgangspunkt: Definition des Begriffs Gesellschaftliche Verantwortung (aus DIN ISO 26000)
Ausgangspunkt: Definition des Begriffs Gesellschaftliche Verantwortung (aus DIN ISO 26000) betrifft alle Arten von Organisationen schließt sowohl soziale als auch ökologische Aspekte ein steht im Zusammenhang mit nachhaltiger Entwicklung integriert in die gesamte Organisation berücksichtigt die Erwartungen der Stakeholder Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und internationaler Vereinbarungen als Basis bedeutet für eine Organisation, Verantwortung für die Folgen ihres Handels und ihrer Entscheidungen zu übernehmen 62
63 Struktur und Inhalt der ISO 26000: Prinzipien gesellschaftlicher Verantwortung Prinzipien: Rechenschaftspflicht der Organisationsführung Transparenz der Arbeitspraktiken Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit Mitarbeitern Menschenrechte int. Verhaltenstandards Gegenüber: Umwelt Anspruchsgruppen Achtung der Interessen Konsumenten
64 Struktur und Inhalt der ISO 26000: Handlungsfelder Übersicht über die dargestellten Handlungsfelder (HF) Beispiel Kernthema Menschenrechte: HF 1: Gebührende Sorgfalt HF 2: Kritische Situationen in Bezug auf Menschenrechte HF 3: Vermeidung der Mittäterschaft HF 4: Umgang mit Menschenrechtsbeschwerden HF 5: Diskriminierung und schutzbedürftige Gruppen HF 6: Bürgerliche und politische Rechte HF 7: Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte HF 8: Grundsätze und Rechte bei der Arbeit
65 Fazit 1. Normung unterstützt den Arbeitsschutz 2. Mitarbeit der Arbeitsschutz-Experten a) erhöht die Sicherheit der Beschäftigten b) erspart den UVT dadurch Versicherungsleistungen c) führt zu aktuellen Normen durch Erfahrung aus Begehung und ggf. Unfalluntersuchungen
Andreas Hauptvogel Projektmanager Normenausschüsse Sicherheitstechnische Grundsätze (NASG) Persönliche Schutzausrüstung (NPS) Kommission Sicherheitstechnik (KS) Telefon: 030 2601-2136 Telefax: 030 2601-42136 E-Mail: andreas.hauptvogel@din.de DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Am DIN-Platz Burggrafenstraße 6 10787 Berlin www.din.de Nur Fragen fördern Kommunikation! Dr.-Ing. Albert Hövel Leiter der Technischen Abteilung 1 Feinmechanik und Optik, Lebensmittel, Umwelt, Gesundheit, Sicherheitstechnik Telefon: 030 2601-2042 Telefax: 030 2601-42042 Mobil: 0152 5487-1189 E-Mail: albert.hoevel@din.de DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Am DIN-Platz Burggrafenstraße 6 10787 Berlin www.din.de