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Transkript:

Gestalter/in - Grafikdesign Die Ausbildung im Überblick Staatlich geprüfte/r Grafikdesigner/in ist eine landesrechtlich geregelte Weiterbildung an Fachschulen. Die Weiterbildung dauert 2 Jahre und wird in Vollzeit durchgeführt. Ausbildungsinhalte In den fachrichtungsbezogenen Lernbereichen umfasst die Weiterbildung zum Grafikdesigner/zur Grafikdesignerin z.b. folgende Themen: Grafikdesign Layouttechnologie Multimediaproduktion Bild- und Grafikbearbeitung Drucktechnologie Sachzeichnen Fotografie Typografie und Layout Kommunikationsdesign Grafische Konzeption Absatzkommunikation Designarbeit Mathematik und Kostenrechnung Computertechnologie Recht Typografie und Design Themen im fachrichtungsübergreifenden Lernbereich sind z.b.: Deutsch Englisch Betriebswirtschaftslehre Berufs- und Arbeitspädagogik Je nach Angebot der einzelnen Schulen kann man sich auch auf den Erwerb von Zusatzqualifikationen vorbereiten, z.b. auf die Ausbildereignungsprüfung. Rechtsgrundlagen der Bundesländer: siehe Rechtliche Regelungen Lernorte Weiterbildungslehrgänge zum Grafikdesigner bzw. zur Grafikdesignerin finden in der Regel in den Schulungsräumen von Fachschulen statt. Die Teilnehmer/innen besuchen den Unterricht in Vollzeit. Die Vor- und Nachbereitung der Unterrichtsinhalte erfolgt zu Hause. Seite 1 von 8

Neben dem theoretischen Unterricht absolviert man praktische Übungen in Ateliers und Fotolabors. Die Weiterbildungslehrgänge werden nicht immer in Wohnortnähe angeboten. Bei Vollzeitlehrgängen ist unter Umständen auch eine auswärtige Unterbringung erforderlich. Ausbildungsbedingungen Worauf man sich einstellen sollte Theorie: Unterricht im Klassenverband Wer eine Weiterbildung zum Grafikdesigner bzw. zur Grafikdesignerin absolviert, geht wieder zur Schule. Nach Jahren der Berufstätigkeit bedeutet dies für die Lehrgangsteilnehmer/innen eine ungewohnte Situation, auf die sie sich einstellen müssen. Der Unterricht findet ganztags in Vollzeit statt. Den überwiegend theoretischen Unterricht besuchen die angehenden Grafikdesigner/innen zusammen mit anderen Weiterbildungsteilnehmern und -teilnehmerinnen, die zum Teil über unterschiedliche Allgemeinbildungsabschlüsse, Qualifikationen und Erfahrungen verfügen und aus verschiedenen Zugangsberufen kommen. Während die erste Zeit für manche/n noch davon geprägt ist, fehlendes Wissen aufzuholen, geht es später darum, die Grundlagen für einen möglichst guten Abschluss zu legen. Um auf die Abschlussprüfung gut vorbereitet zu sein, müssen die Inhalte in der Regel zu Hause vor- und nachbereitet werden. Durchhaltevermögen, Selbstdisziplin und eine gute Zeitplanung bilden die Voraussetzungen, wenn man Prüfungsvorbereitung, Privatleben und ggf. Berufstätigkeit vereinbaren will. Findet die Weiterbildung nicht am Wohnort statt, fallen evtl. auch längere Anfahrtswege an. Bei größeren Entfernungen müssen Teilnehmer/innen der Vollzeitlehrgänge eine auswärtige Unterbringung in Kauf nehmen. Praxis: Übungen in Computerraum und Labor In Übungen erwerben die zukünftigen Grafikdesigner/innen praktische Fertigkeiten und Erfahrungen. Am Computer erwerben sie Grundlagen digitaler Druckverfahren und der digitalen Bildreproduktion. Außerdem lernen sie, wie Bilder retuschiert, korrigiert und animiert werden. Im Labor entwickeln und bearbeiten sie Bilder. Ausbildungsvergütung Die Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen wird nicht vergütet. Ausbildungskosten Staatliche Fachschulen erheben in der Regel keine Lehrgangsgebühren. An privaten Weiterbildungsstätten können dagegen Lehrgangsgebühren anfallen. Darüber hinaus muss man an allen Schulen mit Anmelde- und Prüfungsgebühren rechnen. Hinzu kommen ggf. Kosten für Eignungsprüfungen. Außerdem können während der Weiterbildung für die Teilnehmer/innen Lernmittelkosten (z.b. für Arbeitsmaterialien, Fachliteratur), Kosten für Lehrgänge und Exkursionen, Fahrtkosten und ggf. auch Kosten für auswärtige Unterbringung entstehen. Die Höhe dieser Kosten ist sehr verschieden. Angaben hierzu enthält die Datenbank KURSNET. Förderungsmöglichkeiten Gestalterweiterbildungen zählen zu den Weiterbildungen, die gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden können, z.b. durch einen Beitrag zu Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Darüber Seite 2 von 8

hinaus können Teilnehmer/innen monatliche Beiträge zum Lebensunterhalt erhalten. Weitere Informationen unter: Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) Internet: http://www.meister-bafoeg.info Besonders begabte junge Fachkräfte können unterstützt werden durch: Weiterbildungsstipendium Internet: http://www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium.html Ausbildungsdauer Die Weiterbildung dauert 2 Jahre. Verkürzungen/Verlängerungen Verkürzungen der Weiterbildungsdauer Weiterbildungsverkürzungen sind in den Weiterbildungs- und Prüfungsordnungen der Bundesländer geregelt. Eine Aufnahme in den zweiten Weiterbildungsabschnitt (bei Vollzeitunterricht das zweite Weiterbildungsjahr) ist beispielsweise möglich für: Bewerber/innen, die bereits eine Fachschule desselben Fachbereichs (jedoch mit anderer Fachrichtung) oder eine Fachschule derselben Fachrichtung (jedoch mit anderem Schwerpunkt) oder einer verwandten Fachrichtung erfolgreich besucht haben ggf. Bewerber/innen, die Studienzeiten an einer Hochschule nachweisen können Bewerber/innen, die bereits die Meisterprüfung erfolgreich bestanden haben Für Bewerber/innen, die mindestens die Fachhochschulreife nachweisen, besteht in der Regel die Möglichkeit, die Weiterbildung um bis zu ein halbes Jahr zu verkürzen. Verlängerung der Weiterbildungsdauer Wurde die Versetzung in den nächstfolgenden Schuljahrgang nicht erreicht, ist je nach Bundesland die ein- bis zweimalige Wiederholung möglich. Teilweise ist eine Höchstausbildungsdauer festgelegt. In den meisten Schulordnungen sind Verlängerungen der Weiterbildung für besondere Fälle vorgesehen, z.b. bei Mutterschaft. Die zur Aufnahme der Fachschulweiterbildung geforderte Berufstätigkeit kann z.t. während der Weiterbildung abgeleistet werden, beispielsweise in Form eines gelenkten Praktikums. Weiterbildungen in Vollzeitform, die eine solche Möglichkeit vorsehen, dauern dann entsprechend länger. Ausbildungsform Diese Weiterbildung findet an Fachschulen statt. Die einzelnen Bundesländer regeln die Weiterbildung zum Grafikdesigner bzw. zur Grafikdesignerin in ihren Schul- bzw. Fachschulordnungen auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz über Fachschulen. Die Weiterbildung zum Grafikdesigner bzw. zur Grafikdesignerin besteht aus theoretischem Unterricht (fachrichtungsbezogen und fachrichtungsübergreifend) und aus praktischen Übungen. Sie findet in Vollzeitform statt. Die Weiterbildung ist in zwei Weiterbildungsabschnitte gegliedert: Grundstufe (erstes Schuljahr) und Fachstufe (zweites Schuljahr). Seite 3 von 8

Einen Überblick über das Lehrgangsangebot bietet die Datenbank KURSNET. Ausbildungsaufbau Laut Rahmenstundentafel der Rahmenvereinbarung über Fachschulen soll sich der Unterricht an folgenden Richtwerten orientieren: Lernbereiche Richtwerte für Unterrichtsstunden Fachrichtungsübergreifender Lernbereich 400-600 Fachrichtungsbezogener Lernbereich 1.800-2.000 Gesamtstundenzahl 2.400 Die Angebote der einzelnen Bildungsstätten können hiervon abweichen. In der Regel gliedert sich die Weiterbildung in Grundstufe (bei Vollzeitlehrgängen erstes Jahr) und Fachstufe (bei Vollzeitlehrgängen zweites Jahr). Einzelheiten zum Aufbau der Weiterbildung an einzelnen Schulen enthält die Datenbank KURSNET. Beispiel für die Stundentafel einer Fachschulweiterbildung zum Grafikdesigner/zur Grafikdesignerin Pflichtbereich Wochenstunden Grundstufe Fachstufe I. Fachrichtungsübergreifender Lernbereich Deutsch 2 2 Englisch 2 2 Betriebswirtschaftslehre 2 2 Berufs- und Arbeitspädagogik 2 - Fachrichtungsübergreifender 8 6 Bereich insgesamt: II. Fachrichtungsbezogener Lernbereich Recht 2 - Layouttechnologie 5 - Multimediaproduktion 5 - Bild- und Grafikbearbeitung 4 - Mathematik und Kostenrechnung 2 - Computertechnologie 2 - Typografie und Design 5 - Drucktechnologie 2 - Sachzeichnen - 2 Grafikdesign - 4 Fotografie - 4 Typografie - 4 Kommunikationsdesign - 4 Layout - 4 Grafische Konzeption - 4 Absatzkommunikation - 4 Designarbeit - 4 Fachrichtungsbezogener Bereich insgesamt: 27 34 Seite 4 von 8

Gesamtwochenstunden 35 40 Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Weiterbildungsabschluss Die Prüfung in diesem Weiterbildungsberuf wird auf folgenden Grundlagen durchgeführt: Rahmenvereinbarung über Fachschulen, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.11.2002, in der Fassung vom 03.03.2010 Internet: http://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2002/2002_11_07-rv-fachschulen.pdf Weiterbildungs- und Prüfungsordnungen der Fachschulen des jeweiligen Bundeslandes Zulassung zur Prüfung Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung sind vorgeschriebene Leistungsnachweise, die während der Weiterbildung erbracht werden müssen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Bewerber/innen, die nicht Schüler/innen einer staatlichen/staatlich anerkannten Fachschule sind, zu einer Externenprüfung zugelassen werden. Informationen hierzu finden sich in der Regel in den Verordnungen der Bundesländer. Prüfungsinhalte Am Ende der Weiterbildung wird eine Abschlussprüfung durchgeführt, die in der Regel aus einem schriftlichen, einem praktischen und einem mündlichen Teil besteht. Die schriftliche Prüfung umfasst Prüfungsfächer wie betriebliche Kommunikation, berufsbezogenes Englisch sowie drei weitere Fächer der jeweiligen Fachrichtung. Die Gesamtdauer der Prüfung beträgt maximal vierzehn Zeitstunden. Als praktische Abschlussprüfung haben die Prüfungsteilnehmer/innen eine Gestalterarbeit anzufertigen und diese mit einer Präsentation zu ergänzen. Für die Anfertigung der praktischen Prüfungsarbeit steht den angehenden Grafikdesignern bzw. Grafikdesignerinnen ein Zeitraum von ein bis drei Tagen zur Verfügung. Die mündliche Prüfung kann sich auf alle maßgebenden Fächer der Fachstufe erstrecken. Sie dauert in der Regel 15 bis 20 Minuten je Fach. Prüfungswiederholung Nicht bestandene Abschlussprüfungen können in der Regel einmal wiederholt werden. Prüfende Stelle Die Prüfung wird durch einen Prüfungsausschuss der zuständigen Schulaufsichtsbehörde abgenommen. Erwerb von Zusatzqualifikationen Es ist auch möglich, eine weitere Zusatzqualifikation wie die Ausbildereignung zu erwerben. Abschluss-/Berufsbezeichnungen Abschluss-/Berufsbezeichnung Staatlich anerkannter Grafik-Designer/Staatlich anerkannte Grafik-Designerin Seite 5 von 8

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Für die Weiterbildung wird in der Regel die Abschlussprüfung in einem anerkannten und für die Zielsetzung der Fachrichtung einschlägigen Ausbildungsberuf vorausgesetzt (einschließlich des Berufsschulabschlusses). Außerdem ist eine entsprechende Berufspraxis nachzuweisen. Schulische Mindestvoraussetzung ist der Hauptschulabschluss. Berufliche Vorbildung Nach der Verordnung von Baden-Württemberg werden vorausgesetzt: der Abschluss in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf sowie eine Berufstätigkeit von mindestens eineinhalb Jahren (bei Hochschul- oder Fachhochschulreife verkürzt sich die geforderte Berufstätigkeit auf ein Jahr) und das Abschlusszeugnis der Berufsschule, soweit während der Berufsausbildung die Pflicht zum Berufsschulbesuch bestand oder eine einschlägige und für die Weiterbildung förderliche Berufstätigkeit von mindestens sieben Jahren, auf die der Besuch einer einschlägigen Berufsfachschule oder eines einschlägigen Berufskollegs angerechnet werden kann. Rechtsgrundlage Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung an den zweijährigen Fachschulen für Technik und für Gestaltung (Technikerverordnung - TechnikerVO) vom 25.06.1999 (BW.GBl. S. 331) Internet: http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=techfschulapv+bw&psml=bsbawueprod.psml&max=true Wichtige Schulfächer Gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Weiterbildung zum Grafikdesigner/zur Grafikdesignerin bilden vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen in den Bereichen Fachzeichnen/Darstellungstechniken Um Entwürfe perspektivisch genau und maßstabsgerecht darstellen zu können, benötigt man während der Weiterbildung vertiefte Kenntnisse im konzeptionellen Gestalten. Im Berufsleben erstellt man ebenfalls Skizzen und Zeichnungen für die Konsum- und Investitionsgüterwerbung. Mathematik Um die Entwürfe detailgenau gestalten zu können, müssen Abmessungen genommen werden. Fachkenntnisse in Mathematik sind dazu notwendig. Um im späteren Berufsalltag Kosten kalkulieren und Abrechnungen erstellen zu können, sind Mathematikkenntnisse wichtig. Ausbildung im Ausland und internationale Zusatzqualifikation Um sich auf die Weiterbildungsprüfung vorzubereiten, über Techniken des Grafikdesign in anderen Ländern zu informieren und um internationale Erfahrungen zu sammeln, bieten sich angehenden Grafikdesignern und -designerinnen folgende Informationsmöglichkeiten: Seite 6 von 8

Weiterbildungsangebote Weiterbildungsangebote in der Schweiz sind - z.b. mit dem Suchbegriff "Grafik-Designer/in" - zu finden unter: wab - Die Weiterbildungsangebotsbörse der Schweiz Internet: http://www.berufsberatung.ch/dyn/13630.aspx Informationsangebote Bei Fragen rund um die berufliche Weiterbildung im Ausland hilft die unter dem Dach der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH eingerichtete Informations- und Beratungsstelle (IBS): Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Internet: http://www.inwent.org/ibs/index.php.de Die Auslandsvermittlung der Bundesagentur für Arbeit informiert umfassend, detailliert und länderspezifisch über berufliche Bildungs- und Arbeitsmöglichkeiten im Ausland: Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) Internet: http://www.ba-auslandsvermittlung.de Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen Im Ausland absolvierte Ausbildungs- und Lernabschnitte kann man im Europass dokumentieren lassen. Seine standardisierten und europaweit einheitlichen Dokumente machen Qualifikationen, Fähigkeiten und Kompetenzen transparent und vergleichbar. Nähere Informationen: Europass Internet: http://www.europass-info.de/de/start.asp Perspektiven nach der Ausbildung Die passende Beschäftigung finden Für Grafikdesigner/innen gibt es zahlreiche berufliche Einsatzmöglichkeiten, etwa in Werbe- und Medienagenturen sowie in den Werbeabteilungen größerer Unternehmen, in PR-Agenturen oder in Verlagen. Nach ihrer Weiterbildung müssen sich die Grafikdesigner/innen meist entscheiden, welche Einsatzgebiete für sie infrage kommen und worauf sie sich spezialisieren möchten. Das Spektrum reicht von Marketing und Werbung bis zu Projektmanagement. Die Beschäftigungsfähigkeit sichern Um den Anforderungen des Arbeitsalltags gerecht zu werden, müssen Grafikdesigner/innen ihr Fachwissen stets aktuell halten und ihre Fachkenntnisse erweitern. Informationen zu möglichen Anpassungsweiterbildungen bietet die Datenbank BERUFENET in der Rubrik "Weiterbildung" unter dem Navigationspunkt "Tätigkeit". Auf der Karriereleiter nach oben Wer beruflich vorankommen will, kann ein Studium in Betracht ziehen. Informationen zu konkreten Aufstiegsweiterbildungen bietet die Datenbank BERUFENET in der Rubrik "Weiterbildung" unter dem Navigationspunkt "Tätigkeit". Sich selbstständig machen Auch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich: Grafikdesigner/innen können sich z.b. mit einem Grafikatelier oder Designstudio selbstständig machen. Seite 7 von 8

Ausbildungsalternativen Zu diesem Weiterbildungsberuf gibt es folgende Alternativen: Mediengestaltung Gestalterin Fachrichtung Werbe- und Mediengestaltung Staatlich geprüfter Informations-Designer/Staatlich geprüfte Informations-Designerin Fotografenmeister/Fotografenmeisterin Industriemeister/Industriemeisterin Fachrichtung Printmedien Vergleichbare Weiterbildungs- bzw. Tätigkeitsinhalte: Anfertigen von Entwürfen für die Gestaltung von Medien, z.b. für Prospekte, Plakate, Bücher und Zeitschriften sowie ggf. Websites und multimediale Angebote unter Beachtung der technischen Umsetzbarkeit; Erwerb und Anwendung von Kenntnissen in Farbenlehre und Typografie, Materialdisposition, interne und externe Kunden beraten, Verkauf, Kalkulation, Projektorganisation. Jedoch ist bei den Weiterbildungen zum Meister/zur Meisterin der Anteil an betriebswirtschaftlichen und steuernden Aufgaben meist höher. Technikerausbildung Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin Fachrichtung Druck- und Medientechnik Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin Fachrichtung Foto- und Medientechnik Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin Fachrichtung Medien- und Informationssysteme Vergleichbare Weiterbildungs- bzw. Tätigkeitsinhalte: Leitung und Koordination von Arbeitsprozessen bei der Herstellung und Gestaltung von Medien, z.b. Prospekte, Plakate, Bücher und Zeitschriften sowie Websites und multimediale Angebote; Erwerb und Anwenden von Kenntnissen in Farbenlehre und Typografie, Materialdisposition, interne und externe Kunden beraten, Verkauf, Kalkulation, Projektorganisation. Jedoch ist der Anteil an gestalterischen Aufgaben erheblich niedriger, der an technischen und steuernden erheblich höher. Seite 8 von 8