Neue Aspekte der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege



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Transkript:

Neue Aspekte der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege (KrPflAPrV. vom 10.11.2003) 1 Gliederung der Ausbildung: 2100 Stunden theoretischer und praktischer Unterricht 2500 Stunden praktische Ausbildung 1200 Stunden umfassende Differenzierungsphase in der Gesundheits- und Krankenpflege bzw. der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege (500 Stunden Theorie und 700 Stunden Praxis) Nachtdienst mindestens 80 Stunden bis höchstens 120 Stunden 2 Praktische Ausbildung: Praxisanleitung: Die Einrichtungen der praktischen Ausbildung stellen die Praxisanleitung der SchülerInnen sicher. Aufgaben der PraxisanleiterInnen: o schrittweise Heranführung der SchülerInnen an die eigenständige Wahrnehmung der beruflichen Aufgaben o Verbindung zur Schule gewährleisten angemessenes Verhältnis zwischen der Zahl der SchülerInnen und der Zahl der PraxisanleiterInnen 1

Ausbildung zur Praxisanleiterin: o Examen in Gesundheits- und Krankenpflege bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpflege o 2 Jahre Berufserfahrung o 200 Stunden berufspädagogische Zusatzqualifikation Praxisbegleitung: Praxisbegleitung durch LehrerInnen Aufgaben der LehrerInnen: o Betreuung der SchülerInnen in den Einrichtungen o Beratung der PraxisanleiterInnen o regelmäßige persönliche Anwesenheit in den Einrichtungen 4 Prüfungsausschuss: Vorsitzende des Prüfungsausschusses ist eine Vertreterin der zuständigen Behörde, die fachlich geeignet ist (muss nicht zwingend eine Ärztin sein, sondern kann auch eine Person mit einem pflegerelevanten Hochschulabschluss sein) Praxisanleiterin ist Mitglied im Prüfungsausschuss 2

13 Schriftlicher Teil der Prüfung: 3 Themenbereiche: 1. Pflegesituationen bei Menschen aller Altersgruppen erkennen, erfassen und bewerten 2. Pflegemaßnahmen auswählen, durchführen und auswerten 3. Pflegehandeln an pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen, Qualitätskriterien, rechtlichen Rahmenbestimmungen sowie wirtschaftlichen und ökologischen Prinzipien ausrichten komplexe Aufgabenstellung und keine Einzelfragen jeweils 120 Minuten Prüfungszeit 3 Prüfungstage Beurteilung durch 2 FachprüferInnen bestanden, wenn mindestens 4,4 (ausreichend) erreicht wurde 14 Mündlicher Teil der Prüfung: 3 Themenbereiche: 1. Unterstützung, Beratung und Anleitung in gesundheitsund pflegerelevanten Fragen fachkundig gewährleisten; 2. Berufliches Selbstverständnis entwickeln und lernen, berufliche Anforderungen zu bewältigen; 3. Bei der medizinischen Therapie und Diagnostik mitwirken und in Gruppen und Teams zusammenarbeiten; 3

Fallbezogene Prüfungen Einzel- oder Gruppenprüfungen bis zu 4 Prüflingen jeweils 10 Minuten bis 15 Minuten Prüfungszeit Beurteilung durch 2 FachprüferInnen im Themenbereich 3 muss ein Fachprüfer Mediziner oder Diplommedizinpädagoge sein bestanden, wenn mindestens 4,4 (ausreichend) erreicht wurde 15 Praktischer Teil der Prüfung: Patientengruppe bis höchstens 4 Patienten Inhalte der Prüfung: o prozessorientierte Pflege einschließlich der Dokumentation und Übergabe o abschließendes Prüfungsgespräch mit den Inhalten: Pflegehandeln erläutern Pflegehandeln begründen Prüfungssituation reflektieren höchstens 6 Stunden Prüfungszeit auf 2 Tage verteilt Fachprüfer: LehrerIn PraxisanleiterIn bestanden, wenn mindestens 4,4 (ausreichend) erreicht wurde 4

Anlage 1 A Theoretischer und praktischer Unterricht: Wissensgrundlagen: 2100 Stunden verteilt auf die Wissengrundlagen: 1. Kenntnisse der Gesundheits- und Krankenpflege, der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie der Pflegeund Gesundheitswissenschaften (950 Stunden) 2. Pflegerelevante Kenntnisse der Naturwissenschaften und der Medizin (500 Stunden) 3. Pflegerelevante Kenntnisse der Geistes- und Sozialwissenschaften (300 Stunden) 4. Pflegerelevante Kenntnisse aus Recht, Politik und Wirtschaft (150 Stunden) 5. Zur Verteilung auf die Bereiche 1. 4. (200 Stunden) 500 Stunden des Unterrichts entfallen auf die Differenzierungsphase in der Gesundheits- und Krankenpflege oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege 5

Einteilung des theoretischen Unterrichts in Themenbereiche: Aufhebung des traditionellen Fächerkatalogs Auflistung der Themenbereiche: 1. Pflegesituationen bei Menschen aller Altersgruppen erkennen, erfassen und bewerten 2. Pflegemaßnahmen auswählen, durchführen und auswerten 3. Unterstützung, Beratung und Anleitung in gesundheitsund pflegerelevanten Fragen fachkundig gewährleisten 4. Bei der Entwicklung und Umsetzung von Rehabilitationskonzepten mitwirken und diese in das Pflegehandeln integrieren 5. Pflegehandeln personenbezogen ausrichten 6. Pflegehandeln an pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen ausrichten 7. Pflegehandeln an Qualitätskriterien, rechtlichen Rahmenbestimmungen sowie wirtschaftlichen und ökologischen Prinzipien ausrichten 8. Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken 9. Lebenserhaltende Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen der Ärztin oder des Arztes einleiten 10. Berufliches Selbstverständnis entwickeln und lernen, berufliche Anforderungen zu bewältigen 11. Auf die Entwicklung des Pflegeberufs im gesellschaftlichen Kontext Einfluss nehmen 12. in Gruppen und Teams zusammenarbeiten 6

Anlage 1 B Praktische Ausbildung: 2500 Stunden I. Allgemeiner Bereich 1. Gesundheits- und Krankenpflege von Menschen aller Altersgruppen in der stationären Versorgung in kurativen Gebieten in den Fächern Innere Medizin, Geriatrie, Neurologie, Chirurgie, Gynäkologie, Pädiatrie, Wochenund Neugeborenenpflege sowie mindestens zwei dieser Fächer in rehabilitativen und palliativen Gebieten (800 Stunden) 2. Gesundheits- und Krankenpflege von Menschen aller Altersgruppen in der ambulanten Versorgung in präventiven, kurativen, rehabilitativen und palliativen Gebieten (500 Stunden) II. Differenzierungsbereich 1. Gesundheits- und Krankenpflege: Stationäre Pflege in den Fächern Innere Medizin, Chirurgie, Psychiatrie (700 Stunden) oder 2. Gesundheits- und Kinderkrankenpflege: Stationäre Pflege in den Fächern Pädiatrie, Neonatologie, Kinderchirurgie, Neuropädiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie (700 Stunden) III. Zur Verteilung auf die Bereiche I. und II. 500 Stunden 7

Besonderheiten: Die Zahl der Einsätze in einem medizinischen Fachgebiet ist nicht festgelegt. Die Einsätze können gleichmäßig auf die medizinischen Fachgebiete verteilt werden. Alle SchülerInnen der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege müssen den Allgemeinen Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege von Menschen aller Altersgruppen in der stationären und ambulanten Versorgung in präventiven, kurativen, rehabilitativen und palliativen Gebieten durchlaufen. Zusammenstellung durch Dieter Potdevin (Diplom-Pflegepädagoge Schulleiter der Pflegeschulen am Klinikum Saarbrücken) 24.11.2003 8