Tabelle 2: Kennzahlen Bachelorabsolvent/innen (n=1533) (in Prozent) Rechtswissenschaften UH Total Übertritt ins Masterstudium 96 88



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Transkript:

Die Rechtswissenschaftler/innen absolvieren ein Studium, das in höherem Ausmass als bei der Gesamtheit der Neuabgänger/innen UH nach zu einer Tätigkeit führt, die einen direkten inhaltlichen Bezug zum Studium aufweist. Jurist/innen absolvieren eine Ausbildung, die auf einen exklusiv ihnen vorbehaltenen Beschäftigungsbereich ausgerichtet ist, nämlich die Rechtspflege. Sie sind nach dem Studium mehrheitlich an Ausbildungsstellen tätig, die dem Rotationsprinzip unterliegen und deren Verfügbarkeit wenig von der wirtschaftlichen Konjunktur abhängig ist. Deshalb zeigt die Beschäftigungslage der Jurist/innen kaum einen Zusammenhang zum Gang der Wirtschaft. 2011 stossen die Neuabsolvent/innen der wie in früheren Jahren vergleichsweise selten auf Schwierigkeiten bei der Stellensuche. Drei Viertel sind als Jurist/innen tätig. Da nach dem Studium häufig ein Volontariat folgt, sind entsprechend viele rund zwei Drittel befristet angestellt und schlecht entlöhnt. So ist zu erklären, dass Absolvent/ innen der Jurisprudenz ein Jahr nach Studienabschluss jährlich nur rund 58 900 Franken verdienen. Jene, die keine Ausbildungsstelle innehaben und direkt in die Privatwirtschaft einsteigen, verdienen knapp doppelt so viel. Es ist deshalb nicht verwunderlich, dass die Jurist/innen unzufrieden mit ihrer Entlöhnung sind. Allerdings ändert sich dies sehr schnell zum Positiven hin, wenn sie nach der Volontariatszeit in längerfristige Engagements einsteigen. Tabelle 1: Kennzahlen der Stichprobe (n=1537) (in Prozent) Geschlecht Männer 45 Frauen 55 Universität Basel 9 Bern 15 Freiburg 9 Genf 12 Lausanne 11 Luzern 11 Neuenburg 4 St. Gallen 6 Zürich 24 Praktisch ausnahmsloser Übertritt ins Masterstudium Tabelle 2: Kennzahlen Bachelorabsolvent/innen (n=1533) (in Prozent) Übertritt ins Masterstudium 96 88 Die Bachelorabsolvent/innen der treten fast ausnahmslos ins Masterstudium über. Über 90 Prozent der Befragten begründen dies mit der angestrebten Laufbahn. Dies ist insofern zu erwarten, als der staatlich geregelte Berufszugang zum Rechtswesen einen Masterabschluss voraussetzt. Die erste Stelle nach dem Studium SDBB, Bern, 2013 Die hier publizierte Auswertung stützt sich auf die Erhebung der Gesamtstudie: Bundesamt für Statistik BFS, Befragung der Hochschulabsolvent/innen, Abschlussjahrgang 2010. Mehr zur Befragung: www.graduates-stat.admin.ch

Wenig Schwierigkeiten bei der Stellensuche Tabelle 3: Kennzahlen Beschäftigungslage (in Prozent) Schwierigkeiten bei der Stellensuche 28 37 Studium als gute Grundlage für den Berufseinstieg betrachtet 67 59 Weiterbildung nach Studienabschluss begonnen 43 42 Gut 40 Prozent der Neuabsolvent/innen der haben im Jahr nach ihrem Masterabschluss bereits mit einer Weiterbildung begonnen. Im Unterschied zu den Neuabsolvent/innen UH insgesamt handelt es sich dabei seltener um ein Doktorat (9 vs. 18 Prozent), sondern häufiger um eine Ausbildung ausserhalb der Hochschule (25 vs. 12 Prozent), insbesondere um die Anwaltsprüfung. Insgesamt sind im Jahr nach Studienabschluss weit mehr als die Hälfte als (Anwalts-)Praktikant/innen tätig und bereiten sich somit auf eine Anwaltsprüfung vor, wobei es zunehmend auch ausserhalb des Rechtswesens in anderen Bereichen der staatlichen Verwaltung Volontariate gibt. Viele von diesen Jurist/innen schlagen im weiteren Verlauf nicht unbedingt den Berufseinstieg über die Anwaltsprüfung ein, sondern spezialisieren sich in Bereichen wie im Sozialwesen, im Gesundheitswesen oder in den internationalen Beziehungen. Die Masterabsolvent/innen der Jurisprudenz haben weniger Schwierigkeiten als die Gesamtheit der Neuabgänger/innen, eine ihren Vorstellungen entsprechende Stelle zu finden. Nur 28 Prozent von ihnen machen entsprechende Angaben, während dieser Anteil unter den Neuabgänger/innen UH insgesamt 37 Prozent beträgt. In den Kennzahlen zur Beschäftigungslage schlägt sich auch nieder, dass die Rechtswissenschaftler/innen ein Studium absolvieren, das als Berufsausbildung im engeren Sinne bezeichnet werden kann. Knapp 70 Prozent von ihnen sehen in ihrem Studium eine gute Grundlage für den Berufseinstieg. Abbildung 1: Schwierigkeiten bei der Stellensuche (in Prozent) 28 37 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 Die Neuabsolvent/innen der bewerben sich nach dem Studienabschluss insgesamt durchschnittlich sechsmal, die Neuabsolvent/innen UH insgesamt fünfmal. Die Jurist/innen sind dabei aber insofern erfolgreicher, als im Jahr nach dem Studienabschluss nur 2 Prozent von ihnen ohne Erwerbstätigkeit und auf der Suche nach einer Stelle sind. Am erfolgversprechendsten für die Stellensuche erwiesen sich dabei Bewerbungen auf Stelleninserate aus dem Internet sowie fast ebenso erfolgreich unaufgeforderte Bewerbungen bei Arbeitgebern. Letzteres gilt vor allem für die Volontariatsstellen, die oft nach Wartelisten vergeben werden. Tabelle 4: Kennzahlen Erwerbssituation (in Prozent) erwerbstätig stellensuchend Stelle zugesichert Erwerbsverzicht 2001 91 3 2 4 2003 88 4 3 5 2005 86 5 4 5 2007 89 4 2 5 2009 88 4 3 6 2011 88 2 2 9 2011 89 4 1 2

Abbildung 2: Anteil Stellensuchende (in Prozent) 2 4 0 10 20 30 40 50 Abschlussnote von höherer Bedeutung Bei der Stellensuche der Jurist/innen fällt auf, dass die Abschlussnote viel wichtiger ist als bei der Gesamtheit der Neuabgänger/innen UH. Bei denjenigen Jurist/innen, die auf Schwierigkeiten bei der Stellensuche gestossen sind, begründen dies 35 Prozent unter anderem mit einer schlechten Abschlussnote. Bei den Neuabgänger/innen UH insgesamt beträgt dieser Anteil lediglich 8 Prozent. Zwei Drittel arbeiten im Rechtswesen, oft zunächst als Volontär/innen Abbildung 3 zeigt die Beschäftigungsbereiche der jungen Jurist/innen. 58 Prozent von ihnen arbeiten in der Rechtspflege, weitere 12 Prozent in der staatlichen Verwaltung ausserhalb des Rechtswesens. In beiden Bereichen sind die Rechtswissenschaftler/innen direkt nach Studienabschluss in der Regel als Volontärinnen bzw. Volontäre angestellt. Insgesamt sind 56 Prozent der erwerbstätigen Jurist/innen als Volontär/innen bzw. als Praktikant/innen beschäftigt. Drei Viertel der Neuabsolvent/innen der (: 51 Prozent) betrachten ihre jetzige Tätigkeit entsprechend auch nur als zusätzliche Ausbildungsstation und nur 21 Prozent ( 43 Prozent) sehen in ihr eine längerfristige Tätigkeit. Zehn Prozent der Rechtswissenschaftler/innen verbleiben nach dem Masterabschluss an der Universität und weitere 14 Prozent beginnen ihre berufliche Laufbahn ausserhalb des Rechtswesens in einem privaten Dienstleistungsbereich. Abbildung 3: Beschäftigungsbereiche (in Prozent) Hochschule 10 Schule 1 Rechtswesen 58 Information und Kultur Gesundheitswesen Pädagog., Psycholog., Soziale Dienste Industrie Energie- und Wasserversorgung 0* 1* Private Dienstleistungen Öffentliche Dienste 12 14 Verbände und Organisationen 2 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 * 6 bis 10 Fälle; ** 5 oder weniger Fälle

Bezüglich persönlicher Berufe nennt die überwiegende Mehrheit einen Beruf des Rechtswesens (74 Prozent). Diejenigen Rechtswissenschaftler/innen, die nicht einen Beruf im Rechtswesen ausüben, nennen am häufigsten einen Unterrichtsberuf oder eine Tätigkeit in einem kaufmännischen bzw. administrativen Beruf. Tabelle 5: Kennzahlen Berufsbezeichnungen (in Prozent) Berufe des Rechtswesens 74 Berufe des Unterrichts und der Bildung 9 Kaufmännische und administrative Berufe 4 Berufe der Werbung und des Marketings, des Tourismus und des Treuhandwesens 3 Dienstleistungsberufe ohne nähere Angaben 2 Unternehmer/innen, Direktor/innen und leitende Beamt/innen 1 Berufe der Ordnung und Sicherheit 1 Hoher inhaltlicher Bezug der Erwerbstätigkeit zum Studium Die meisten Jurist/innen sehen in ihrer jetzigen Tätigkeit einen Bezug zum Studium (94 Prozent versus 89 Prozent bei den Neuabsolvent/innen UH insgesamt). Entsprechend sind auch nur 8 Prozent an einer Stelle beschäftigt, die keinen Hochschulabschluss verlangt. Bei den Neuabsolvent/innen UH aller universitären Studienrichtungen machen 15 Prozent entsprechende Angaben. Insgesamt sind etwas mehr als drei Viertel der jungen Jurist/innen an einer Stelle beschäftigt, die einen Abschluss in voraussetzt (: 44 Prozent). Die Frage, ob die Berufstätigkeit ihren fachlichen Qualifikationen entspreche, wird von 73 Prozent der Jurist/innen bejaht, jedoch nur von 63 Prozent der Gesamtheit der Neuabgänger/innen UH. Abbildung 4: Kein inhaltlicher Bezug zwischen Studium und jetziger Tätigkeit (in Prozent) 6 11 0 10 20 30 40 50 Abbildung 4 unterstreicht noch einmal, dass es sich beim Studium der um einen Studiengang mit einem starken Berufsbezug handelt. Im Vergleich zur Gesamtheit der Neuabgänger/innen UH ist es äusserst selten, dass sie an einer Stelle beschäftigt sind, die keinen inhaltlichen Bezug zum Studium aufweist.

Anstellungsbedingungen Tabelle 6: Kennzahlen Anstellungsbedingungen (in Prozent) Jahresbruttoeinkommen 1 (in Franken) 58 900 78 000 Zufriedenheit mit Einkommen: Anteil Zufriedene 32 43 Anteil Teilzeitbeschäftigte (Pensum < 90 Prozent) 19 36 Anteil befristet Angestellte 66 51 Hochschulabschluss für jetzige Tätigkeit verlangt? Nein 8 15 Ja, im entsprechenden Fach 77 44 Ja, auch in verwandten Fächern 10 30 Ja, aber ohne spezifische Fachrichtung 7 10 1 Als statistisches Mittel wurde der Median verwendet. Die Einkommen der teilzeitlich beschäftigten Personen wurden auf 100 Prozent hochgerechnet. Jene Jurist/innen, die auf Schwierigkeiten bei der Arbeitssuche gestossen sind, haben verschiedene Strategien zur Verbesserung ihrer Situation angewandt. Die meisten von ihnen haben eine Praktikumsstelle angenommen und/oder ein niedriges Einkommen in Kauf genommen. So sind die Absolvent/innen des Rechtswesens zwar inhaltlich gesehen meist zufrieden mit ihrer beruflichen Tätigkeit. Auch wurde nur in seltenen Fällen (8 Prozent) kein Universitätsabschluss für die von ihnen besetzte Stelle vorausgesetzt. Anders sieht es jedoch bezüglich des Einkommens aus. Dieses liegt um fast 20 000 Franken unter dem Durchschnittseinkommen der Neuabgänger/innen UH insgesamt. Es ist deshalb auch nicht verwunderlich, dass nur ein Drittel der Jurist/innen mit ihrem Einkommen zufrieden ist. Weil die juristischen Volontariate befristete Durchgangspositionen sind, die dem Berufseinstieg und/oder der Vorbereitung auf die Anwaltsprüfung dienen, haben drei Viertel der Rechtswissenschaftler/innen eine befristete Anstellung inne. Hohe Zufriedenheit mit der Studienwahl im Rückblick Tabelle 7: Kennzahl Rückblick (in Prozent) Rückblickend betrachtet nochmals dasselbe Studium wählen 76 72 Den jungen Jurist/innen ist natürlich bewusst, dass es sich bei den Einstiegsstellen um Durchgangspositionen handelt. Deshalb führt der niedrige Lohn nicht dazu, dass sie ihre Studienwahl im Rückblick negativ bewerten. Im Gegenteil: Die Jurist/innen sind sogar häufiger zufrieden mit ihrer Studienwahl als die Gesamtheit der Neuabgänger/innen UH. Generell lässt sich feststellen, dass Absolvent/innen von Fachbereichen, die auf ein konkretes Berufsfeld ausgerichtet sind, zumindest in der Phase des Berufseinstiegs im Rückblick mit ihrer Studienwahl zufriedener sind als andere.