Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm



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Transkript:

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters Berlin Pankow für das Jahr 2015 1

Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 2 Profil des Jobcenters... 3 2.1 Lokale Arbeitsmarktlage und Wirtschaftsraum... 3 2.2 Lokale Ausbildungsmarktlage (Veröffentlichung der Daten im November)... 5 2.3 Kundenstruktur... 6 2.3.1 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (elb)... 6 2.3.2 Arbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte... 7 2.3.3 Bedarfsgemeinschaften... 7 2.3.4 Profillagen... 8 2.3.5 Langzeitleistungsbezieher (Lzb)... 9 3 Geschäftspolitische Ziele... 9 3.1 Bundesweite Ziele... 9 3.2 Lokale Ziele...10 3.2.1 Reduzierung Langzeitbezieher...10 3.2.2 Senkung Jugendarbeitslosenquote...10 4 Handlungsfelder und Umsetzungsstrategien... 10 4.1 Fachkräftepotential erhöhen...10 4.1.1 Zukunftsprogramm Berlin-Brandenburg (ZP BB)...11 4.1.2 Fachkräftepotential Älterer nutzen...11 4.1.3 Qualifizierung - insbesondere Aus- und Weiterbildung von Geringqualifizierten...12 4.1.4 Vermittlung von Menschen mit Behinderungen und Rehabilitanden...13 4.2 Langjährige Bestandskunden aktivieren und an den Arbeitsmarkt heranführen...14 4.2.1 Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement bedarfsgerecht und abschlussorientiert einsetzen...15 4.2.2 Maßnahmemix im Bereich der Aktivierungsmaßnahmen gezielt nutzen...17 4.2.3 Netzwerkpartner einbinden Schuldnerberatung, Suchtberatung und psychosoziale Betreuung...17 4.2.4 Nutzung ergänzender Bundes- und Landes bzw. Sonderprogramme 2 Zuarbeiten...19 4.3 Marktchancen bei Arbeitgebern erschließen...21 4.4 Chancengleichheit am Arbeitsplatz...21 4.4.1 Mindestbeteiligung und Förderung von Frauen gem. 16 Abs. 1 SGB II i.v.m. 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III 21 4.4.2 Berufliche Teilhabe und Sicherung der Kinderbetreuung...22 4.4.3 Beschäftigungschancen für Alleinerziehende...22 4.4.4 Beschäftigungschancen für Migrantinnen und Migranten sowie Personen mit ausländischem Berufsabschluss...22 4.5 Jugendliche in den Ausbildungsmarkt und Arbeitsmarkt integrieren...24 4.5.1 Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit...24 4.5.2 Initiative Erstausbildung junger Erwachsener...28 4.6 Rechtmäßigkeit der operativen Umsetzung sicherstellen...28 5 Finanzielle Ressourcen... 30 6 Übersicht Eingliederungsleistungen / Eintrittsplanung 2015... 31 Anlagen: Anlage 1 Anlage 2 Fortschreibung des Aktionsprogramm zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit Bildungszielplanung Berlin Brandenburg 2

1 Präambel Mit dem jährlichem Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm legt das Jobcenter Berlin Pankow fest, mit welchen Strategien, Ressourcen und Maßnahmen die gesetzlichen Aufgaben und die geschäftspolitischen Ziele erreicht werden sollen. Das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm stellt die Grundlage der geschäftspolitischen Ausrichtung des Jobcenters Berlin Pankow für 2015 dar und legt die priorisierten Handlungsfelder fest. Dabei orientiert es sich an dem zwischen der Senatsverwaltung für Arbeit, Integrationen und Frauen und der Regionaldirektion Berlin Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit abgestimmten Berliner Arbeitsmarktprogramm. Das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm dient den Trägern der gemeinsamen Einrichtung als arbeitsmarktpolitische Entscheidungsgrundlage, dem örtlichen Beirat für dessen Beratungstätigkeit, der Geschäftsführung und den Fach- und Führungskräften als geschäftspolitische Handlungsleitlinie. Darüber hinaus verschafft das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm der interessierten Öffentlichkeit und den Kooperations- und Netzwerkpartnern Transparenz über das geschäftspolitische Handeln des Jobcenters Berlin Pankow im Jahr 2015. Wie eigenverantwortliches Handeln mit übergeordneten gesetzlichen Vorgaben und der geschäftspolitischen Zielsetzung verbunden werden kann, lässt sich mit einer systematischen Aufbereitung und Darstellung von Zielen und operativen Strategien am anschaulichsten verdeutlichen. Auch für das Jahr 2015 werden unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen anspruchsvolle Ziele formuliert. Oberstes Ziel bleibt es, möglichst vielen Kundinnen und Kunden des Jobcenters Berlin Pankow eine Perspektive auf dem ersten Arbeitsmarkt zu geben bzw. diese schrittweise auf den ersten Arbeits- und Ausbildungsmarkt vorzubereiten. 2 Profil des Jobcenters 2.1 Lokale Arbeitsmarktlage und Wirtschaftsraum Der Bezirk Pankow ist dynamisch und vielfältig. Mit jetzt mehr als 364.000 Menschen ist Pankow der einwohnerreichste Bezirk Berlins. Mit einer Fläche von gut 103 km² rangiert er auf dem zweiten Platz. Die Gewerbestruktur ist inhomogen. Ein Schwerpunkt ist die Gesundheitsregion in Buch mit dem Forschungscampus für Biomedizin, Medizintechnik, Gentechnologie und Gesundheitswesen. In Prenzlauer Berg dominieren Informationstechnik, Medien- und Kulturwirtschaft sowie Tourismus. In Wilhelmsruh ist der Schienenfahrzeugbau mit Präzisionstechnologien angesiedelt, und in Weißensee sind Kleingewerbe, Maschinenbau sowie innovatives Bauen wichtige Branchen. Der Großbezirk ist durch eine breite Basis kleiner und mittelständischer Unternehmen gekennzeichnet. Sie stammen zum größten Teil aus den Bereichen Handel, Dienstleistung, Wissenschaft und Kultur. Die Schwerpunkte der wirtschaftspolitischen Maßnahmen des Bezirks sind auf die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) und die Unterstützung des Strukturwandels in den Betrieben, u.a. im Hinblick auf neue Anforderungen der Informationstechnologien, gerichtet. Außerdem gibt es einen überdurchschnittlich hohen Anteil an Freiberuflern im Bezirk. 3

Neben der Pflege des Bestandes steht die Förderung und Begleitung neuer Unternehmen im Zentrum der bezirklichen Aufmerksamkeit. Die Entwicklung am Arbeitsmarkt in Berlin verlief 2014 tendenziell positiv. So lagen die Arbeitslosenzahlen über das gesamte Jahr unter dem Vorjahr. Die höchste Arbeitslosenzahl in Pankow in den Rechtskreisen Zweites und Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB III) war im Februar 2014 mit insgesamt 19.591 Personen zu verzeichnen. Der niedrigste Stand wurde im Oktober 2014 mit 18.113 erreicht. Die Gesamtarbeitslosenquote in Pankow bewegte sich 2014 zwischen 9,6% (im Januar) und 8,7% (im Oktober) durchschnittlich 9,1%. Die Arbeitslosenquote SGB II in Pankow bewegte sich 2014 zwischen 6,7% (im Januar) und 6,2% (im September) durchschnittlich 6,4%. In den vergangenen Jahren ist die Zahl der versicherungspflichtigen Beschäftigten im Land Berlin kontinuierlich angestiegen. Waren es im Juni 2005 noch 1.013.758 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte so konnten im Juli 2014 1.269.800 (+25,3%) sozialversicherungspflichtig Beschäftigte festgestellt werden. Die Wirtschaft in Berlin rechnet in 2015 mit einem weiteren Aufschwung. Die Prognosen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung ergeben, dass die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Durchschnittsszenario um 2,0% wächst. Die Zahl der Arbeitslosen sinkt um 0,7%. Regionaler Stellenmarkt Gemeldete Arbeitsstellen nach Berufsbereichen und Berufshauptgruppen Geschäftsstellenbezirk Pankow Dezember 2014, Daten- und Gebietsstand: Dezember 2014 Bestand Berichts- Berufsbereiche/Berufshauptgruppen monat Vorjahresmonat absolut in % 1 5 6 Insgesamt 1.605 210 15,1 1 Land-, Forst-, Tierw irtschaft, Gartenbau 96 43 81,1 2 Rohstoffgew innung, Produktion, Fertigung 287 40 16,2 3 Bau,Architektur,Vermessung,Gebäudetechn. 150 8 5,6 4 Naturw issenschaft, Geografie, Informatik 49 12 32,4 5 Verkehr, Logistik, Schutz und Sicherheit 190-40 - 17,4 6 Kaufm.Dienstl.,Handel,Vertrieb,Tourismus 231 36 18,5 7 Unternehmensorga,Buchhalt,Recht,Verw alt. 167 39 30,5 8 Gesundheit, Soziales, Lehre u. Erziehung 279 32 13,0 9 Geistesw issenschaften, Kultur,Gestaltung 156 40 34,5 Erstellungsdatum: 19.12.2014, Statistik-Service Ost 4

2.2 Lokale Ausbildungsmarktlage (Veröffentlichung der Daten im November) In Pankow sind im Zeitraum Oktober 2013 bis zum Berichtsmonat September 2014 für die Ausbildungsvermittlung 1.936 Bewerberinnen und Bewerber gezählt worden. Das sind 86 Bewerberinnen und Bewerber mehr als im Vorjahr. Im gleichen Zeitraum wurden in Pankow 1.142 Berufsausbildungsstellen gemeldet. Das sind 359 mehr als im Vorjahreszeitraum. Zum Ende des Ausbildungsjahres (September 2014) waren noch 134 Bewerberinnen und Bewerber unversorgt (8 weniger als im Vorjahr). Dem gegenüber standen noch 81 offene Ausbildungsstellen (15 weniger als im Vorjahr). Bewerber für Berufsausbildungsstellen und Berufsausbildungsstellen nach Regionen AA Berlin Nord Berichtsjahr: 2013/14 September 2014 (Gebietsstand September 2014) Berufsausbildungsstellen Bew erber für Berufsausbildungsstellen Gemeldete Unbesetzte Gemeldet seit Beginn darunter (Sp. 1) Gemeldet seit Beginn darunter (Sp. 7) Berufsausbil- Berufsausbildes Berichtsjahres unbesetzt des Berichtsjahres unversorgt dungsstellen je dungsstellen je Anzahl Veränd. zum VJ Anzahl Veränd. zum VJ Anzahl Veränd. zum VJ Anzahl Veränd. zum VJ gemeldete unversorgte absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % Bew erber Bew erber 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 Pankow 1.142 359 45,8 81-15 -15,6 1.936 86 4,6 134-8 -5,6 0,6 0,6 Statistik der Bundesagentur für Arbeit Bewerber für Berufsausbildungsstellen und Berufsausbildungsstellen nach Berufen (KldB 2010) GSt Pankow Berichtsjahr: 2013/14 September 2014 (Gebietsstand September 2014) Berufsausbildungsstellen Bew erber für Berufsausbildungsstellen Gemeldete Unbesetzte Gemeldet seit Beginn darunter (Sp. 1) Gemeldet seit Beginn darunter Berufsausbil- Berufsausbil- Berufskategorien des Berichtsjahres unbesetzt des Berichtsjahres unversorgt dungsstellen je dungsstellen je Anzahl Veränd. zum VJ Anzahl Veränd. zum VJ Anzahl Veränd. zum VJAnzahlVeränd. zum VJ gemeldete unversorgte absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % Bew erber Bew erber 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 Insgesamt 1.142 359 45,8 81-15 -15,6 1.936 86 4,6 134-8 -5,6 0,6 0,6 1 Land-, Forst-, Tierw irtschaft, Gartenbau 17 10 142,9 * * x 61 5 8,9 5 * * 0,3 * 2 Rohstoffgew innung, Produktion, Fertigung 321 116 56,6 24 13 118,2 475 48 11,2 28-7 -20,0 0,7 0,9 3 Bau,Architektur,Vermessung,Gebäudetechn. 90 8 9,8 9-1 -10,0 105-8 -7,1 6-1 -14,3 0,9 1,5 4 Naturw issenschaft, Geografie, Informatik 27 14 107,7 * * * 96 27 39,1 9 * * 0,3 * 5 Verkehr, Logistik, Schutz und Sicherheit 116 78 205,3 7 * * 127-16 -11,2 7-7 -50,0 0,9 1,0 6 Kaufm.Dienstl.,Handel,Vertrieb,Tourismus 263 54 25,8 16-20 -55,6 464-7 -1,5 42 13 44,8 0,6 0,4 7 Unternehmensorga,Buchhalt,Recht,Verw alt. 139 46 49,5 3-8 -72,7 249-2 -0,8 15-6 -28,6 0,6 0,2 8 Gesundheit, Soziales, Lehre u. Erziehung 151 25 19,8 18-2 -10,0 247 24 10,8 15-3 -16,7 0,6 1,2 9 Geistesw issenschaften, Kultur,Gestaltung 18 8 80,0 * * * 112 15 15,5 7 1 16,7 0,2 * Statistik der Bundesagentur für Arbeit 5

2.3 Kundenstruktur 2.3.1 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (elb) Die Struktur der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Jobcenter Berlin Pankow stellt sich mit Stand Juni 2014 wie folgt dar: Bestand an elb und nelb JC Pankow Juni 2014 Merkmal Anteil an jew eilige Gruppe Berichtsmonat Vorjahresmonat Tendenz 1 2 3 4 Bestand an erw erbsfähigen Leistungsberechtigten 29.405 100,0% 30.186 dav.: Männer 15.618 53,1% 16.041 Frauen 13.787 46,9% 14.145 dar.: 15 bis unter 18 Jahren 974 3,3% 974 dav.: 15 bis unter 25 Jahren 3.248 11,0% 3.391 25 bis unter 50 Jahren 18.237 62,0% 18.977 50 bis unter 55 Jahren 3.471 11,8% 3.349 55 Jahre und älter 4.449 15,1% 4.469 dar.: Alleinerziehende 4.013 13,6% 4.109 dav.: Männer 328 8,2% 325 Frauen 3.685 91,8% 3.784 dav.: 15 bis unter 25 Jahren 225 5,6% 237 25 Jahre und älter 3.788 94,4% 3.872 dar.: Erw erbstätige 9.809 33,4% 10.071 dav.: Männer 4.747 48,4% 4.907 Frauen 5.062 51,6% 5.164 dav. Selbständig 2.862 29,2% 2.883 dar.: Aufstocker 586 2,0% 599 dav.: Männer 311 53,1% 307 Frauen 275 46,9% 292 dar.: Ausländer 3.675 12,5% 3.243 dav.: Männer 1.762 47,9% 1.565 Frauen 1.913 52,1% 1.678 Bestand an nicht erw erbsfähigen Leistungsberechtigte 8.273 28,1% 8.469 dar.: unter 15 Jahren 7.994 96,6% 8.209 unter 18 Jahren 8.132 98,3% 8.339 Besonderes geschäftspolitisches Augenmerk gilt in 2015 den 9.809 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die einer nicht auskömmlichen abhängigen oder insbesondere einer selbstständigen Tätigkeit (2.862) nachgehen den 7.920 älteren erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und den 4.013 Alleinerziehenden sowie den 3.675 Ausländerinnen und Ausländern. 6

2.3.2 Arbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte Die nachstehende Auswertung zeigt, dass 8,1% der arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten über keinen Schulabschluss verfügen. Bei diesem Personenkreis gestaltet sich die Integrationsarbeit besonders schwierig. 39,3% der arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten verfügen über keinen Berufsabschluss. Arbeitslose elb Dezember 2014 - Jobcenter Berlin Pankow Alter und Schulabschluss Alle Veränd. VJ 15-24 Veränd. VJ über 50 Veränd. VJ Alle kein Schulabschluss Hauptschulabschluss Mittlere Reife Fachhochschulreife Hochschulreife keine Zuordnung möglich 12.775-3,5% 741-8,9% 3.755 4,4% 1.041 3,3% 104 5,1% 263 24,1% 3.262-6,0% 320-5,9% 850-0,6% 4.426-5,4% 182-12,1% 1.656 3,9% 904-6,4% 32-39,6% 237 1,7% 2.389-1,6% 78-9,3% 560 3,3% 753 10,9% 25-10,7% 189 16,7% Alter und Berufsausbildung ohne Berufsausbildung 5.020-0,9% 591-4,7% 982 6,7% betriebliche / schulische Ausbildung 7.443-5,0% 143-24,3% 2.623 3,8% akademische Ausbildung keine Zuordnung möglich 1.634-2,3% 12-25,0% 456 1,8% 312-6,9% 7 75,0% 150-2,0% Im Vergleich zum Vorjahr ist der Bestand an Arbeitslosen rückläufig. Der Trend für das Jahr 2015 ist ebenfalls auf Abbaukurs. Einzelne Teilgruppen entwickeln sich jedoch entgegen dem Trend. Die Arbeitslosen ohne Schulabschluss und ohne Berufsabschluss sind im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen. Diese Personengruppen gilt es besonders im Augenmerk zu halten 2.3.3 Bedarfsgemeinschaften Im Juni 2014 war im Jobcenter Berlin Pankow eine Gesamtzahl von 25.237 Bedarfsgemeinschaften zu verzeichnen. Dies entspricht im Vorjahresvergleich einer Abnahme um 641. Aktuell beträgt die Zahl der insgesamt in Bedarfsgemeinschaften lebenden Personen 37.678. Dies entspricht im Vorjahresvergleich einer Abnahme um 852 bzw. 2,2%. Bestand an Bedarfsgemeinschaften (BG) JC Pankow Juni 2014 Merkmal Anteil an jew eilige Gruppe Berichtsmonat Vorjahresmonat Tendenz 1 2 3 4 Bestand Bedarfsgemeinschaften 25.237 100,0% 25.878 dav.: mit 1 Person 17.841 70,7% 18.256 mit 2 Personen 4.066 16,1% 4.245 mit 3 Personen 2.090 8,3% 2.126 mit 4 Personen 896 3,6% 869 mit 5 und mehr Personen 344 1,4% 382 Personen pro Bedarfsgemeinschaft 1,5 1,5 dar.: mit Kindern unter 3 Jahren 1.692 6,7% 1.746 mit Kindern unter 7 Jahren 3.390 13,4% 3.483 mit Kindern unter 15 Jahren 5.493 21,8% 5.656 mit Kindern unter 18 Jahren 6.064 24,0% 6.216 dar.: Single-BG 17.217 68,2% 17.659 dar.: mit Single unter 25 Jahren 950 5,5% 1.063 Alleinerziehende-BG 4.232 16,8% 4.318 dav.: mit 1 Kind 2.813 66,5% 2.937 mit 2 Kindern 1.110 26,2% 1.088 mit 3 und mehr Kindern 309 7,3% 293 Partner-BG 3.332 13,2% 3.473 dav.: ohne Kinder 1.473 44,2% 1.553 mit Kindern 1.859 55,8% 1.920 dar.: mit 1 Kind 994 29,8% 993 mit 2 Kindern 626 18,8% 643 mit 3 und mehr Kindern 239 7,2% 284 Single-BG = BG, in denen eine Person als erwerbsfähiger Leistungsberechtigter lebt und die Rolle des Bevollmächtigten der Bedarfsgemeinschaft hat - BG mit einer bestandsrelevanten Person werden als 1 Personen-BG gewertet 7

2.3.4 Profillagen Die Potentiale und Problemlagen des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten werden in einem ausführlichen Profiling erhoben. Die Integrations- und Beratungsfachkräfte des Jobcenters Berlin Pankow bewerten und überprüfen hier alle Informationen zum persönlichen Profil der Kundin und des Kunden wie Qualifikation, Leistungsfähigkeit und Motivation sowie zum Umfeldprofil wie den regionalen Arbeitsmarktbedingungen und den persönlichen Rahmenbedingungen. Ist von einer Integration auf dem ersten Arbeitsmarkt binnen 12 Monaten auszugehen, wird von einem integrationsnahen Profil gesprochen. Ist eine solche Integration nicht anzunehmen, wird wiederum von einer marktfernen Profillage (einer sog. komplexen Profillage) gesprochen. Markt- (MP), Aktivierungs- (AP) und Förderprofile (FP) beschreiben integrationsnahe Profillagen. Entwicklungs- (EP), Stabilisierungs- (SP) und Unterstützungsprofil (UP) beschreiben komplexe Profillagen. Im Juli 2014 verteilten sich die Profillagen wie folgt: Jobcenter Berlin Pankow erwerbsfähige Leistungsberechtigte Jul 14 Diff. VJM Tendenz 4.607 3.405 Aktivierungsprofil Bestand Anteil % 2015 Alle 29.405 100,0% -2,6% 2013 2012 Förderprofil Marktprofil 379 1,3% 2,2% marktnah (M, A, F) 4.040 4.830 Aktivierungsprofil 256 0,9% 14,8% 4.893 marktfern (S, U) 6.485 9.380 Entwicklungsprofil 9.955 Förderprofil 3.405 11,6% -19,6% Entwicklungsprofile 6.485 5.505 Stabilisierungsprofil Entw icklungsprofil 6.485 22,1% 17,8% 3.669 Stabilisierungsprofil 5.711 19,4% -6,7% 5.711 Unterstützungsprofil Unterstützungsprofil 3.669 12,5% -4,4% Integriert aber hilfebedürftig 4.893 16,6% -5,1% sonstige 4.607 15,7% -2,8% 379 256 Marktprofil Integriert aber hilfebedürftig Der Gesamtbestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist rückläufig. Der Trend für 2015 bleibt ebenfalls auf Abbaukurs. Die Anzahl der marktnahen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wird 2015 weiter abnehmen vor allem bei den Förderprofilen. Die marktferneren Kunden insbesondere mit einem Entwicklungsprofil werden in 2015 leicht ansteigen. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, hat das Jobcenter Berlin Pankow im Rahmen der Maßnahmeplanung einen möglichst passgenauen Instrumenteneinsatz vorgenommen. 8

2.3.5 Langzeitleistungsbezieher (Lzb) Der Bestand an Langzeitleistungsbeziehern konnte im Vergleich zum Vorjahr um 1,9% gesenkt werden (August 2014). Der Anteil der Langzeitleistungsbezieher an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten beträgt 70%, was einen Anstieg von 2,1 Prozentpunkten im Vergleich zum Vorjahr bedeutet. Langzeitleistungsbezieher Jobcenter Berlin Pankow Berichtsmonat August 2014 (vorläufige Daten) % Merkmal 2014 Diff. VJM 100,0% LzB 19.829-494 53,1% Männer 10.522-230 46,9% Frauen 9.307-264 7,3% U25 1.455-41 3,2% U20 642-7 33,3% 50+ 6.611 106 14,9% Alleinerziehend 2.960-40 7,5% Schw erbehinderte 1.484-187 10,6% Ausländer 2.102 85 25,9% mit Erw erbseinkommen 5.136-187 3 Geschäftspolitische Ziele 3.1 Bundesweite Ziele Die Bundesziele werden in 2015 unverändert fortbestehen. D. h. folgende Bundesziele werden auch in 2015 verfolgt: die Verringerung der Hilfebedürftigkeit, die Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit und die Vermeidung von Langzeitleistungsbezug Die Bewertung der Qualität der Leistungserbringung wird in 2015 weiterhin mit den bewährten Kennzahlen Index aus Prozessqualität sowie Kundenzufriedenheitsindex vorgenommen. 9

3.2 Lokale Ziele Das Zukunftsprogramm Berlin Brandenburg begleitet das Jobcenter auch im Jahr 2015. Die nachfolgenden lokalen Ziele stehen für das Jobcenter im Focus. 3.2.1 Reduzierung Langzeitbezieher Für Berlin besteht das Ziel, die Langzeitbezieher bis 2015 um 36.000 zu reduzieren. Verstärkt sollen Langzeitbezieher aktiviert und integriert werden. Für das aktuelle Jahr strebt das Jobcenter Berlin Pankow einen Abbau von 361 Langzeitbeziehern an. 3.2.2 Senkung Jugendarbeitslosenquote Ziel des Zukunftsprogramms Berlin-Brandenburg ist es, die Jugendarbeitslosenquote bis 2015 in Berlin auf 9.9% zu senken. Das Jobcenter Berlin Pankow hat in 2015 das Ziel seine Jugendarbeitslosenquote auf 5,9% zu senken. 4 Handlungsfelder und Umsetzungsstrategien Die geschäftspolitischen Schwerpunkte leiten sich aus dem Zielsystem ab und markieren besonders erfolgsrelevante Handlungsfelder. Die geschäftspolitischen Schwerpunkte aus 2014 gelten auch in 2015 grundsätzlich fort: 1. Kundinnen und Kunden ohne Abschluss zu Fachkräften ausbilden (AusBILDUNG wird was) 2. Langzeitbezieher aktivieren und Integrationschancen erhöhen 3. Marktnähe leben, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber erschließen und Integrationen realisieren 4. Beschäftigungsmöglichkeiten für Alleinerziehende nutzen 5. Jugendliche in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt integrieren 6. Rechtmäßigkeit und Qualität der operativen Umsetzung sicherstellen (Qualität im Basisgeschäft herstellen) 4.1 Fachkräftepotential erhöhen Das Jobcenter Berlin Pankow wird auch 2015 die Potentiale der Kundinnen und Kunden weiterentwickeln, umso den Fachkräftebedarf begegnen zu können. Zur Zielgruppe gehören junge Erwachsene ohne Ausbildung und Kundinnen und Kunden mit Berufsabschluss, denen neue Perspektiven und berufliche Alternativen eröffnet werden sollen. 10

4.1.1 Zukunftsprogramm Berlin-Brandenburg (ZP BB) Das Jobcenter Berlin Pankow setzt eine Vielzahl von Maßnahmen aus dem Zukunftsprogramm Berlin Brandenburg (ZPBB) zu den Teilprojekten Vermeidung von Langzeitbezug (LZB) und Jugend in Arbeit (JiA!) um. Ziel ist es, die beiden vordringlichen Handlungsfelder verfestigter Leistungsbezug und Jugendarbeitslosigkeit gezielt anzugehen. Für den Schwerpunkt JiA! werden die laufenden Projekte fortgeführt. Im Bereich LZB wird neben der Fortführung der bisherigen Maßnahmen auf drei Themenfelder im Jahr 2015 ein besonderer Schwerpunkt gelegt: 1. Zusammenarbeit mit dem gemeinsamen Arbeitgeber-Service siehe. unter Punkt 4.3 2. Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen Angebot von Informationsveranstaltungen für alle Kundinnen und Kunden mit Minijobs in Zusammenarbeit mit zukunft im zentrum zum Thema: Minijob Chancen auf mehr mit Einführung des Mindestlohnes ab 01.01.2015 gezielte Prüfung von Sittenwidrigkeit / Lohnwucher bei allen Einkommen aus einer geringfügigen Beschäftigung Beratung der Kundeninnen und Kunden zur Vorteilen und Nachteilen (Erhöhung Armutsrisikos) eines Minijobs; aktive Bildungsberatung- und Bildungsförderung mit anschließendem Coaching und Vermittlung in Arbeit Aktivierung von Kundinnen und Kunden bei augenscheinlich fehlender Motivation zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung - Teilnahme an der Maßnahme Coachingcenter für erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Einkommen mit dem Ziel der Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung) Einbeziehung externer Partner: Die erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Träger zukunft im zentrum im Projekt Joboption und Berliner Jobcoaching durch Goldnetz ggmbh wird fortgesetzt. 3. Intensive Betreuung selbständiger Kundinnen und Kunden In 2015 werden zwei neue Teams zur Betreuung selbständiger Neu- sowie Bestandskunden in vermittlerischer und leistungsrechtlicher Hinsicht eingeführt. In Abhängigkeit der Rentabilität der Selbständigkeit werden die Kundinnen und Kunden in ihrer Unternehmung gestärkt oder in der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung unterstützt. 4.1.2 Fachkräftepotential Älterer nutzen Die demografischen Entwicklung und die Verlängerung der Lebensarbeitszeit macht es erforderlich, für ältere Hilfebedürftige Integrationsleistungen anzubieten, die deren Beschäftigungsfähigkeit erhalten und die Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern. Ein Großteil der Zielgruppe ist auch von einer verfestigten Arbeitslosigkeit betroffen. 11

Die Teilnahme am Bundesprogramm "Perspektive 50plus - Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen" hat durch den Einsatz von innovativen Konzepten und Beschäftigungsstrategien eine solide Basis für die Arbeit mit diesem Personenkreis geschaffen. Im Mittelpunkt steht die Beratung durch spezialisierte Integrationsfachkräfte. In einem intensiven Kontakt können die teilweise multiplen Problemlagen analysiert und dann sukzessive abgebaut werden. Über die beschriebenen Problemlagen hinaus beeinflussen zunehmend die verschiedensten gesundheitlichen Defizite die Vermittlungsarbeit. Deshalb stellt die Gesundheitsförderung mit den verschiedenen Maßnahmen, wie der Gesundheitstag, gemeinsame sportliche Aktivitäten und Fit für den Job, einen wesentlichen Baustein der Aktivierung der Projekteilnehmerinnen und teilnehmer dar. Ziel ist es, die gesundheitliche Situation jedes Einzelnen zu stabilisieren bzw. zu verbessern. Die Beratung und Aktivierung der Kundinnen und Kunden wird darüber hinaus durch den Einsatz aller Förderinstrumente aus dem Arbeitsmarktprogramm begleitet. Mit Unterstützung von Jobscouts als Brückenbauer in die Betriebe, werden gezielt für die Personengruppe Arbeitsstellen akquiriert und eine nachhaltige Eingliederung in Arbeit sichergestellt. Im Jahr 2014 konnten im Bundesprogramm Perspektive 50plus 330 Teilnehmerinnen und Teilnehmer integriert und 1011 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aktiviert werden. Für das Jahr 2015 werden für die Kundinnen und Kunden des Jobcenters Berlin Pankow 360 Integrationen und 1450 Aktivierungen erwartet. 4.1.3 Qualifizierung - insbesondere Aus- und Weiterbildung von Geringqualifizierten Qualifizierte und gut ausgebildete Arbeitskräfte werden in Deutschland in den meisten Regionen auch aufgrund der demographischen Entwicklung und des sinkenden Erwerbspersonenpotenzial weiter nachgefragt. Die Anforderungen an die Qualifikationen der Beschäftigten werden weiterhin steigen. In Branchen, wie im gewerblichen und Gesundheits- und Sozialbereich, besteht bereits Fachkräftemangel. Das Jobcenter Berlin Pankow sieht sich als wichtigen gesellschaftlichen Akteur, um geringqualifizierte Arbeitskräfte zu Fachkräften weiter zu qualifizieren und zur Steigerung der Produktivität von Fachkräften beizutragen. Im Rahmen des stärken- und potenzialorientierten Profilings wird das konkrete Qualifizierungsdefizit festgestellt und durch die Integrationsfachkraft festgelegt, ob und in welcher Form eine berufliche Weiterbildung für die weitere Eingliederungsstrategie notwendig und zielführend ist und auf welchem Wege der Zugang zur Maßnahme erfolgen soll. Die Förderung einer beruflichen Weiterbildung muss eine deutliche Erhöhung der Integrationschancen erkennen lassen und ist durch folgende Maßnahmen möglich: Weiterbildungen mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf Berufsbezogene und berufsübergreifende Weiterbildung ohne Abschluss in anerkanntem Ausbildungsberuf 12

Weiterbildungen können auch auf die Vermittlung niedrigschwelliger beruflicher Qualifikationen ausgerichtet sein. Sie setzen mitunter keinen abgeschlossenen Beruf voraus und werden oft in modularer Form angeboten. Weiterbildungen, die zu einer zertifizierten Teilqualifikation führen, haben das Ziel des Erwerbs eines abgeschlossenen und zertifizierten Teils einer anerkannten Berufsausbildung. Vor dem Hintergrund des Fachkräftebedarfs und der konkreten Anforderungen des Arbeitsmarktes nimmt eine individuelle Qualifizierung der Bewerberin und des Bewerbers immer mehr an Bedeutung zu. Auch in 2015 sind weiterhin Geringqualifizierte zu identifizieren, die durch modulare Weiterbildungen zu einer zertifizierten Teilqualifikation oder einem beruflichen Abschluss geführt werden können. Die Qualifizierungsbedarfe 2015 im Jobcenter Berlin Pankow orientieren sich an der regionalen Branchenentwicklung und der regionalen Bildungszielplanung für Berlin-Brandenburg (siehe Anlage- Bildungszielplanung 2015). Die Möglichkeit einer betrieblichen Einzelumschulung ist unter Berücksichtigung des individuellen Einzelfalls weiterhin vorrangig zu prüfen, da diese im Vergleich zu überbetrieblichen Umschulungen in der Regel eine höhere Integrationsprognose aufweisen. Hierzu ist weiterhin die enge Zusammenarbeit mit dem gemeinsamen Arbeitgeber-Service erforderlich, damit auch Ausbildungsbetriebe, die nicht mit Auszubildenden versorgt werden können, von der Alternative des Umschülers Gebrauch machen. Im Jobcenter Berlin Pankow sind mit Stand Dezember 2014 4.586 arbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte ohne Berufsabschluss und davon 1.507 in der Altersgruppe von 25 bis 35 Jahren und 2.594 in der Altersgruppe über 35 Jahre. In 2014 konnten ca. 162 Personen für eine modulare abschlussorientierte Qualifizierung oder Umschulung gewonnen werden. Über 1.477 Kundinnen und Kunden mündeten insgesamt in berufliche Weiterbildungsmaßnahmen ein. Für 2015 besteht das Ziel ca. 1560 Kundinnen und Kunden in berufliche Weiterbildung einmünden zu lassen. Davon sollen ca. 140 Personen für eine modulare abschlussorientierte Qualifizierung oder Umschulung gewonnen werden. 4.1.4 Vermittlung von Menschen mit Behinderungen und Rehabilitanden Im Jobcenter Berlin Pankow werden aktuell etwa 2000 Menschen mit Behinderungen und rund 400 Rehabilitanden (berufliche Rehabilitation) betreut. Zum Personenkreis der Menschen mit Behinderungen gehören alle Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50, alle Gleichgestellten (GdB ab 30 und erfolgreicher Antrag auf Gleichstellung) und alle Personen mit einer Zusicherung. Rehabilitanden sind Personen bei denen eine Integration in den früheren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich ist und bei denen der Bedarf zu einer beruflichen Rehabilitation durch den zuständigen Reha-Träger anerkannt ist. 13

Zur Optimierung der Prozesse in der Beratung und Begleitung wird im Jobcenter Berlin Pankow im Frühjahr 2015 ein Kompetenzteam Reha/SB gegründet. Ziel ist es das Spezialwissen zu diesen Themen hier zu bündeln und damit den Service für diese Kundengruppen weiter zu verbessern. Ziel der Integrationsarbeit bleibt weiterhin die Integration auf dem ersten Arbeitsmarkt. Als unterstützende Leistungen kommen hier besondere Förderungen z.b. für Arbeitgeber bei Einstellungen in Betracht. Neben den Standardleistungen werden auch Fördermöglichkeiten aus den Landes- und Bundesprogrammen genutzt (z.b. aus dem Projekt Inklusion ) Bei Rehabilitanden sind im Rahmen des Reha-Verfahrens weitere Zusatzleistungen möglich. Dies gilt es im Einzelfall zwischen dem zuständigen Reha-Träger und dem Jobcenter abzustimmen. 4.2 Langjährige Bestandskunden aktivieren und an den Arbeitsmarkt heranführen Ein erwerbsfähiger Leistungsberechtigter wird als Langzeitleistungsbezieher definiert, wenn dieser innerhalb der vergangenen 730 Tage mindestens 638 Tage im SGB II Leistungsbezug stand. Bereits seit einigen Jahren ist die Arbeit mit langjährigen Bestandskundinnen und kunden in die geschäftspolitischen Schwerpunkte aufgenommen: Langjährige Bestandskundinnen und -kunden zu aktivieren und an den Arbeitsmarkt heranzuführen. Konkret werden folgende Maßnahmen in 2015 umgesetzt: Profiling weiter verbessern und individueller gestalten Qualifizierungsbedarfe unserer Kundinnen und Kunden identifizieren regelmäßige Kontakte zwischen Kundinnen und Kunden und Integrationsfachkräften Verstetigung der guten Zusammenarbeit mit dem gemeinsamen Arbeitgeber-Service Begleitung von Bestandsselbständigen und zielgerichtete Betreuung von Neugründerinnen und Neugründern soweit eine Selbständigkeit für die Beendigung des Leistungsbezuges zielführend ist Neben den bereits benannten Maßnahmen wird es 2015 Schwerpunkte in der Integrationsarbeit geben, um die Anzahl der Langzeitbezieher weiter zu reduzieren. Hierzu gehören folgenden Handlungsfelder: gezielte Überstellung von Bewerbern an den gemeinsamen Arbeitgeber-Service. Durch die zusätzliche Betreuung durch den gag-s soll im Rahmen der bewerberorientierten Vermittlung eine weitere Möglichkeit genutzt werden, um Langzeitbezieher wieder in Arbeit zu vermitteln Aktivierung von Personen, die bereits längere Zeit Leistungen beziehen, durch spezielle Maßnahmen Mit der eingekauften Maßnahme Integration durch Praxis sollen Hemmnisse abgebaut werden und konkrete Schritte in Richtung Integration mit der Unterstützung des Trägers ermöglicht werden. 14

Fachkräftesicherung durch Qualifizierung Mit der passenden Qualifizierung ausgerichtet an der Nachfrage der Arbeitgeber soll eine nachhaltige Integration in Arbeit erreicht werden. Geplante Teilnahme am ESF-Projekt Langzeitarbeitslosigkeit Für Langezeitarbeitslose (formale Voraussetzungen sind vorab zu klären) wird die Teilnahme im ESF-Projekt ermöglicht. Ziel ist die Integration in Arbeit. Während der ersten Monate nach Arbeitsaufnahme erfolgt ein Coaching, um mögliche Probleme, die sich durch die Veränderung des Tagesablaufes ergeben, auffangen zu können und so nachhaltige und dauerhafte Beschäftigung zu ermöglichen. 4.2.1 Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement bedarfsgerecht und abschlussorientiert einsetzen Bei weit über einem Drittel der Kundinnen und Kunden liegen hinsichtlich der Vermittlung in Arbeit bzw. in Bezug auf eine Erwerbsfähigkeit schwerwiegende Einschränkungen vor, so dass der Fokus nicht unmittelbar auf den Arbeitsmarktkontext gelegt werden kann. Wenn mehrere Einschränkungen zusammen treffen sowie weitere Voraussetzungen für die Aufnahme in das beschäftigungsorientierte Fallmanagement vorliegen, werden diese Kundinnen und Kunden zum Abbau der Vermittlungshemmnisse und zur Nutzung möglicher Ressourcen von Fallmanagerinnen und Fallmanagern betreut. Das beschäftigungsorientierte Fallmanagement soll alle Einflussfaktoren für die berufliche Eingliederung berücksichtigen, individuelle Vermittlungshemmnisse der Kundinnen und Kunden abbauen und alle erforderliche Unterstützung geben, um dem zentralen Aspekt der Arbeitsmarktintegration gerecht zu werden. Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement wird wie folgt definiert: Fallmanagement in der Beschäftigungsförderung ist ein auf die Kundin bzw. den Kunden ausgerichteter Prozess mit dem Ziel der möglichst nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt. In diesem kooperativen Prozess werden vorhandene individuelle Ressourcen und multiple Problemlagen methodisch erfasst und gemeinsam Versorgungsangebote und Dienstleistungen geplant, die anschließend von dem Fallmanager implementiert, koordiniert, überwacht und evaluiert werden. So wird der individuelle Versorgungsbedarf einer Kundin bzw. eines Kunden im Hinblick auf das Ziel der mittel- und/oder unmittelbaren Arbeitsmarktintegration durch Beratung und Bereitstellung der verfügbaren Ressourcen abgedeckt und seine Mitwirkung eingefordert. Die Arbeitsvermittlerinnen und Arbeitsvermittler beraten auch an Hand eines speziell für Kundinnen und Kunden entwickelten Flyers über die Unterstützungsmöglichkeiten im beschäftigungsorientierten Fallmanagement. Bei folgenden Problemlagen sollte eine Fallmanagerin oder ein Fallmanager eingeschaltet werden: drohender Wohnungsverlust Obdachlosigkeit Schulden/ Pfändungen/ kein Konto Suchterkrankungen und seelische Erkrankungen familiäre Probleme Gewalterfahrungen 15

gesundheitliche Probleme Lebenskrisen (Todesfälle/ Trennung) Betreuungsprobleme (Kinder/ pflegebedürftige Angehörige) Sprachprobleme Migrationshemmnisse Vorstrafen/ Haftstrafen u.a. Die Schaffung eines Arbeitsbündnisses ist die Grundlage für eine gemeinsame Arbeit von Fallmanagerin/Fallmanager und Kundin/Kunde. Die Kundinnen und Kunden haben sehr schwierige Lebensumstände und diverse Probleme. Schwierige Umstände im Leben sind den Fallmanagerinnen und Fallmanagern nicht fremd. Sie machen sich ein Bild über die jeweilige persönliche Situation der Kundinnen und Kunden. Die Fallmanagerinnen und Fallmanager zeigen Wege auf und erarbeiten zusammen mit den Kundinnen und Kunden geeignete Angebote zur Lösung der Probleme. Sie koordinieren und begleiten den Unterstützungsprozess so lange, bis den Kundinnen und Kunden konkret geholfen werden kann und eine machbare berufliche Perspektive entwickelt wird. Die Inanspruchnahme des beschäftigungsorientierten Fallmanagements ist freiwillig. Alles, was zwischen Fallmanagerinnen und Fallmanagern und Kundinnen und Kunden besprochen wird, ist vertraulich. Ziel ist immer die soziale und berufliche Integration. Ziel der Integrationsplanung ist es, Ressourcen und Kompetenzen der Kundin und des Kunden nutzbar zu machen und so zur Verminderung oder Beseitigung der Vermittlungshemmnisse und damit zu einer sozialen und beruflichen Integration beizutragen. Die Beratung und Betreuung durch das beschäftigungsorientierte Fallmanagement ist lösungsorientiert. Im Fokus steht die Frage: Was soll sich verändern und wie können die Veränderungen erreicht werden? Die Fallmanagerinnen und Fallmanager können dabei auf eine Palette von geeigneten Eingliederungsinstrumenten gemäß. 16 SGB II zum Abbau der Vermittlungshemmnisse und ggf. zur Integration in den Arbeitsmarkt zurückgreifen. Die Förderleistung muss passgenau und wirkungsorientiert sein. Im Jobcenter Berlin Pankow werden zielgerichtet Maßnahmen in der öffentlich geförderten Beschäftigung (Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung) für Fallmanagerkundinnen und Fallmanagerkunden initiiert, um so den speziellen Bedarfen gerecht zu werden. Kommunale Eingliederungsleistungen nach 16a SGB II stellen einen wesentlichen Teil des Handlungsrepertoires für die Netzwerkarbeit des Fallmanagements dar. Bestehende Kooperationsvereinbarungen zu den Themenbereichen Psychosoziale Betreuung Förderung von Jugendlichen und jungen Menschen unter 25 Jahre beim Übergang von Schule in Ausbildung und Beruf Jugendbewährungshilfe sowie konkrete Absprachen mit dem kommunalen Träger zu den Themenbereichen Schuldnerberatung Suchtberatung Sozialpsychiatrischer Dienst Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen sind von den Fallmanagerinnen und Fallmanagern einzelfallbezogen zu beachten und anzuwenden. 16

Die Betreuung im Fallmanagement wird beendet, wenn: die Zugangsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen. Es kann eingeschätzt werden, dass die Kundinnen und Kunden auch ohne Betreuung im Fallmanagement Integrationsfortschritte erzielen bzw. in Beschäftigung integriert werden können. Die Kundinnen und Kunden sind integriert. Die Betreuung im Fallmanagement soll in der Regel nicht länger als 2 Jahr dauern. 4.2.2 Maßnahmemix im Bereich der Aktivierungsmaßnahmen gezielt nutzen Das Jobcenter Berlin Pankow wird für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung für marktnahe als auch marktferne Kundinnen und Kunden Eingliederungsleistungen in Höhe von rund 3,3 Mio. einkaufen. Dabei wird es sowohl Angebote zur Aktivierung und Stabilisierung geben, wie auch diverse Angebote zur Vermittlung neuer Kenntnisse. Zur Stabilisierung wird die Maßnahme BASIS fortgeführt, die in den vergangenen Jahren sehr erfolgreich verlaufen ist. Hier konnte in einer Vielzahl an Fällen eine deutliche Optimierung der persönlichen Situation der Teilnehmenden erreicht werden. Gleichzeitig wird das Jobcenter Schulungen zur Kenntnisvermittlung in den nachgefragten Branchen anbieten. Hierzu gehören u.a. Schulungen im Bereich Call-Center, Pflege, Wachschutz und im Reinigungsgewerbe. Aufgrund der hohen Nachfrage an Arbeitskräften in diesen Bereichen sind die Prognosen zur Einmündung auf dem Arbeitsmarkt auch für noch branchenfremde Personen nach einer entsprechenden Schulung gut. Als weiteres Angebot besteht die Möglichkeit eines Praktikums bei einem Arbeitgeber. Dies kann sowohl zur Kenntnisvermittlung, als auch zur Eignungsfeststellung sinnvoll genutzt werden. Diverse weitere Angebote (wie Bewerbungstraining) werden im Jobcenter vorgehalten und individuell vereinbart. 4.2.3 Netzwerkpartner einbinden Schuldnerberatung, Suchtberatung und psychosoziale Betreuung Schuldnerberatung, Suchtberatung und psychosoziale Betreuung gehören nach 16a SGB II zu den kommunalen Eingliederungsleistungen (sozialintegrative Leistungen). Zur Verwirklichung einer ganzheitlichen und umfassenden Betreuung und Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit können diese Leistungen, die für die Eingliederung der oder des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in das Erwerbsleben erforderlich sind, erbracht werden. Hierbei greift das Jobcenter Berlin Pankow auf ein bestehendes lokales Netzwerk im Bezirk zurück. Entsprechend der Zuständigkeiten im Bezirk ergibt sich folgende Zuständigkeit für die Erbringung der o.g. Leistungen: 17

Schuldnerberatung In den Zuständigkeitsbereich des Sozialamtes fallen die Schuldnerberatung und die psychosoziale Betreuung. In den Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes fällt die Suchtberatung. Bei der Erbringung der Leistungen greift der kommunale Träger auf die Förderung von freien Trägern zurück. Suchtberatung Die Suchtberatung wird insbesondere durch zwei Pankower Alkohol- und Medikamentenberatungsstellen STAB und Vista durchgeführt. Hier existieren insbesondere einzelfallbezogene Kooperationen mit den Fallmanagerinnen und Fallmanager des Jobcenters Berlin Pankow, die die schriftliche Zustimmung der Kundinnen und Kunden voraussetzen. Dazu haben die Beratungsstellen ein Formular entwickelt, anhand dessen der Umfang, Inhalt und die Zielsetzung der Kooperation/Informationsaustausch bestimmt wird. Die Beratungsstellen stellen zum einen feste Beratungskontingente bereit und zwar dann, wenn die Zuweisung des/ der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten über das Jobcenter erfolgt und Teil der Eingliederungsvereinbarung ist. Zum anderen nehmen auch SGB II Bezieherinnen und Bezieher Beratungsleistungen des kommunalen Trägers ohne Zuweisung durch das Jobcenter in Anspruch. Sie suchen die Beratung aus eigenem Antrieb oder weil die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters Hinweise auf bestehende Beratungsangebote unterbreitet haben. Sozialpädagogische Beratung Das Beratungsangebot der sozialpädagogischen Beratung speziell für erwerbsfähige Leistungsberechtigte als zusätzliche Unterstützung für eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt wird nach wie vor vom Sozialdienst des Bezirks Pankow von Berlin innerhalb seiner Strukturen erbracht. Hierzu wurde am 07.01.2010 eine entsprechende Kooperationsvereinbarung zwischen dem Jobcenter Berlin Pankow und dem Bezirksamt Pankow von Berlin, Abteilung Gesundheit, Soziales, Schule und Sport (Allgemeiner Sozialdienst des Sozialamtes) abgeschlossen. Die Leistungen des Sozialdienstes umfassen die allgemeine Beratung in schwerwiegenden persönlichen Lebenssituationen in Krisensituationen Klärung und Stabilisierung der finanziellen Verhältnisse Maßnahmen zur Sicherung von Wohnraum. Die Schuldnerberatung wird durch die Caritas im Jobcenter Pankow vor Ort als besondere Dienstleistung angeboten. Sprechstunden ohne Terminvereinbarung sind dienstags und donnerstags in der Zeit von 9:00 12:30 Uhr möglich. 18

4.2.4 Nutzung ergänzender Bundes- und Landes bzw. Sonderprogramme Europäischer Sozialfond Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter nach dem SGB II Ab Mitte 2015 wird sich das Jobcenter Berlin Pankow am Projekt Langzeitbezug finanziert aus dem Europäischen Sozialfonds beteiligen. Ziel ist es, langzeitarbeitslose Kundinnen und Kunden mit multiplen Vermittlungshemmnissen dauerhaft in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Das Jobcenter wird in seiner Arbeit durch Betriebsakquisiteure unterstützt. Während der ersten Phase der Beschäftigung werden die Kundinnen und Kunden durch einen Coach begleitet. Zusätzlich können attraktive Förderleistungen, z.b. Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber, gewährt werden. Förderung von Arbeitsverhältnissen Mit der dem Instrument zur Förderung von Arbeitsverhältnissen nach 16e SGB II sollen auch in 2015 langzeitarbeitslose, arbeitsmarktferne Leistungsberechtigte gefördert werden, um sie auf die Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes vorzubereiten und sie dauerhaft in den regulären Arbeitsmarkt zu integrieren. Die nach 16e SGB II geförderten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse (ohne Beiträge zur Sozialversicherung) können sowohl in Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes, als auch in kommunalen Handlungsfeldern entstehen. Die geförderten Tätigkeiten müssen nicht die Kriterien Zusätzlichkeit, öffentliches Interesse und Wettbewerbsneutralität erfüllen. Hier stehen die erwerbswirtschaftlichen Tätigkeiten im Focus. Ziel ist es, für langzeitarbeitslose, arbeitsmarktferne Personen mit mindestens zwei weiteren Vermittlungshemmnissen Arbeitsverhältnisse zu fördern, um die erwerbsfähigen Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher an die Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes heranzuführen. Dabei sind die Jobcenter für die Erbringung der Leistungen nach 16e SGB II als Eingliederungsleistung (ausschließlich Zuschuss zum Arbeitsentgelt/ bis zu 75%) verantwortlich. BerlinArbeit Mit dem Programm BerlinArbeit Strategische Neuausrichtung der Arbeits- und Berufsbildungspolitik des Landes Berlin in der Legislaturperiode 2011-2016 (Grundlage ist der Senatsbeschluss vom 13.03.2012) wurden neue Grundlagen zur Landesförderung im Rahmen des öffentlich geförderten Beschäftigungssektors geschaffen und stetig erweitert. Im Fokus von BerlinArbeit steht die Reduzierung der Zahl der Arbeitslosen durch die Integration der Leistungsberechtigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Das Land Berlin fördert im Rahmen seines Programms Berliner Jobcoaching Coachingund Qualifizierungsangebote mit dem Ziel, Arbeitslose mit Vermittlungshemmnissen dauerhaft in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren. Die Angebote des Berliner Jobcoaching richten sich an Leistungsberechtigte, die insbesondere mittels öffentlichen Zuschüssen (Förderung von Arbeitsverhältnissen, Eingliederungszuschuss, Lohnkostenzuschuss) in Wirtschaftsunternehmen integriert werden oder die öffentlich geförderte Tätigkeiten (im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung, Förderung von Arbeitsverhältnissen in der öffentlich geförderten Beschäftigung bei gemeinwohlorientierten Trägern wahrnehmen. 19

Berliner Jobcoaching für Beschäftigte in Wirtschaftsunternehmen: Das von der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (SenAIF ) geförderte Coachingprogramm ist für die Beschäftigten und die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber kostenfrei. Das Coaching findet in der Regel im Unternehmen statt. Aufgabe des Coaches ist auch die Beratung und Analyse zum Weiterbildungsbedarf, die Recherche geeigneter Qualifizierungsangebote sowie administrative Aufgaben. Die berufliche Qualifizierung des neu Eingestellten wird von der SenAIF mit max. 1.440,00 EUR unterstützt. Voraussetzung für die Coaching- und Qualifizierungsangebote ist u.a., dass die Beschäftigten grundsätzlich zu einem Entgelt von 8,50 EUR eingestellt werden. Berliner Jobcoaching für Beschäftigte bei gemeinnützigen Trägern: Die SenAIF gewährt Zuschüsse an Projektträger für den Einsatz von Jobcoaches, die Beschäftigte in Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung und in Förderung von Arbeitsverhältnissen bei gemeinnützigen Trägern durch vielfältige Coaching-Aktivitäten beim Übergang in den ersten Arbeitsmarkt unterstützen. Das Coaching findet vor Ort oder in sogenannten Beratungsstützpunkten statt. Das Jobcenter Berlin Pankow weist regelmäßig bei der Inanspruchnahme einer Förderung von Arbeitsverhältnissen gem. 16e SGB II über die Möglichkeiten des Programms Berliner Jobcoaching hin. Das Jobcenter Berlin Pankow plant für das Jahr 2015 über das Instrument Förderung der Arbeitsverhältnisse 110 Neueintritte. Den Beschäftigten in der öffentlich geförderten Beschäftigung bei gemeinnützigen Trägern eröffnet das Land Berlin mit seinem Programm Qualifizierung für Beschäftigung die Möglichkeit des Erwerbs auf dem Arbeitsmarkt nachgefragter Qualifikationen, um die Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu unterstützen. Das Jobcenter Berlin Pankow wirbt auch weiterhin für den Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Mit dem Landeszuschuss für KMU fördert die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen die Schaffung guter Arbeitsplätze. Dabei werden mehrere Ziele verfolgt: Unterstützung von Berliner KMU bei der Sicherung und Schaffung neuer Arbeitsplätze Förderung guter Arbeitsbedingungen (Mindestlohn und Vollzeitbeschäftigung) Förderung der Integration Arbeitsloser in den 1. Arbeitsmarkt Ansprache der Zielgruppe Aufstocker/innen durch Förderung guter, existenzsichernder Erwerbsarbeit (Mindestlohn und Vollzeitbeschäftigung) Der Zuschuss wird gezahlt, wenn eine der folgenden Förderbedingungen auf den Arbeitnehmer/ die Arbeitnehmerin zutreffen: Arbeitslose, die seit mindestens sechs Monaten arbeitslos sind, Arbeitnehmer/innen aus dem Bundesprogramm Bürgerarbeit, aus Förderung von FAV nach 16e SGB II sowie Teilnehmende aus Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung nach 16d SGB II, Teilnehmer/innen einer geförderten beruflichen Bildungsmaßnahme oder 20

Förderung von Angestellten, Minijobbern und Selbstständigen, wenn sie ergänzend Alg II beziehen (sog. Ergänzer/innen) Nähere Informationen stehen hierzu auf der Website http://www.landeszuschuss-kmu.de/ zur Verfügung. 4.3 Marktchancen bei Arbeitgebern erschließen Der Arbeitsmarkt ist geprägt durch den demografischen, strukturellen und technologischen Wandel. Unter Berücksichtigung der veränderten Rahmenbedingungen auf dem Arbeitsmarkt bedarf es einer Anpassung in der Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern. In 2015 werden sich die Aktivitäten noch stärker auf das vorhandene Kundenpotenzial ausrichten. Im Vordergrund steht der Ausbau der bewerberorientierten Vermittlung mit dem Ziel nachhaltiger Integrationen. Dieser Ansatz umfasst sowohl eine am Bewerberpotential ausgerichtet Stellenakquise sowie bewerberindividuelle Vermittlungsaktivitäten. Der gemeinsame Arbeitgeber-Service richtet dabei seine Vermittlungsaktivitäten auf vorhandene Stellen oder der initiativen Ansprache von Arbeitgebern aus. Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden dem gemeinsamen Arbeitgeber-Service überstellt, um unter Einbeziehung der Integrationsfachkraft eine einheitliche Vermittlungsstrategie zu entwickeln und umzusetzen. Der Vermittlungs- und Integrationsprozess wird durch den Einsatz der spezifischen Produkte des gemeinsamen Arbeitgeber-Service, wie zum Beispiel der assistierten Vermittlung, der Akquise von Stellen für überstellte Bewerberinnen und Bewerber, intensiviert. Die Betreuung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber umfasst: die lösungsorientierte am Bedarf des Arbeitgebers ausgerichtete Beratung, die Besetzung der gemeldeten Arbeits- und Ausbildungsstellen durch eine aktive Bewerberrecherche und einer vertriebsorientierten Präsentation von Bewerberinnen und Bewerbern und eine am Kundenpotenzial des Jobcenters Berlin Pankow ausgerichtete Stellenakquise. 4.4 Chancengleichheit am Arbeitsplatz 4.4.1 Mindestbeteiligung und Förderung von Frauen gem. 16 Abs. 1 SGB II i.v.m. 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III Die festgelegte Mindestbeteiligung von Frauen im gleitenden 12-Monatsdurchschnitt von Juli 2013 bis Juni 2014 betrug 34,1% (+ 0,8%). Die gesetzliche Auftragsumsetzung im Sinne der Chancengleichheit bei der Förderung von Frauen an allen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen (ohne Förderung der Berufsausbildung) lag in diesem Zeitkorridor bei 43,4 % und war damit um 9,3% über der geforderten Mindestbeteiligung. 21

Jobcenter Berlin Pankow Juli 2013 bis Juni 2014 Bestand an Arbeitslosen 13.494 dar. Frauen absolute Betroffenheit (relative Betroffenheit) 5.558 (41,2%) Mindestbeteiligung von Frauen gem. 16 Abs. 1 SGB II i.v.m. 1 Abs. 2. Nr. 4 SGB III 34,1% Bilanzsumme (Bestand an Maßnahmeteilnehmerinnen) 1.258 Realisierter Förderanteil an allen Maßnahmeteilnehmern/innen in % 43,6 % (Gebietsstand September 2014 /Quelle: Statistik-Service-Ost) 4.4.2 Berufliche Teilhabe und Sicherung der Kinderbetreuung In 2015 wird bei ca. 18% der Kundinnen und Kunden mit Kindern unter 15 Jahren der Bedarf an Kindebetreuung systematisch geprüft. In Fokus stehen die Kundinnen und Kunden mit Kindern unter 3 Jahren. Die Sensibilisierung über bestehende Betreuungsangebote erfolgt sowohl im Rahmen der regulären Kundenberatung durch die Integrationsfachkräfte sowie der Gruppeninformationsveranstaltungen der Beauftragten für Chancengleichheit. Die Inanspruchnahme und der Bekanntheitsgrad der Bescheinigung über den erhöhten Betreuungsbedarf sind im Jahr 2014 zudem leicht angestiegen. Es wurden durch die Integrationsfachkräfte über 30 Bescheinigungen ausgestellt, darunter auch über den Bedarf an erweiterter Ganztagsbetreuung (über 9 Stunden). Das Verfahren erleichtert den Eltern mit individuellen Wiedereinstiegsaktivitäten den Zugang zur erhöhten täglichen Betreuungszeit und ermöglicht den Kindertagesstätten eine ganztägige Belegung der Plätze. Die Ausstellung dieser Bescheinigung ist an der fehlenden Betreuung durch beide Elternteile geknüpft. Über das Verfahren werden kontinuierlich sowohl die Kundinnen und Kunden mit Betreuungspflichten als auch kooperierende Träger informiert. 4.4.3 Beschäftigungschancen für Alleinerziehende Die Integrationsquote von Alleinerziehenden nach 48a SGB II beträgt im Jobcenter Berlin Pankow 25% (VJ + 1,7 %; (Männer 30,0% und 24,5 % Frauen). Das Jobcenter Berlin Pankow belegt mit diesem Ergebnis im bundesweiten Vergleich einen vorderen Platz. Für das Jahr 2015 liegt der Fokus der Förderung von Alleinerziehenden auf der Verbesserung der Vereinbarkeit von Erziehungsaufgaben und Berufstätigkeit. Alleinerziehende profitieren zudem unabhängig vom Bildungsniveau u.a. am meisten von der Teilnahme an Maßnahmen bei einem Arbeitgeber und der berufsbezogenen und -übergreifenden Weiterbildung. Ferner wird die Kampagne Elternzeit aktiv nutzen im Rahmen der regulären Kundengespräche der Integrationsfachkräfte und Informationsveranstaltungen der Beauftragten für Chancengleichheit fortgesetzt. 4.4.4 Beschäftigungschancen für Migrantinnen und Migranten sowie Personen mit ausländischem Berufsabschluss Für ca. 33% der nichtmuttersprachigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ohne deutsche Staatsangehörigkeit ist der Handlungsbedarf an Deutschförderung gegeben. Der Anteil der nichtmuttersprachigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit deutscher Staatsangehörigkeit und Förderbedarf beträgt ca. 0,8%. Das grundsätzliche Ziel der Förderung der Migrantinnen und Migranten ist, der Erwerb eines mittleren oder höheren Sprachniveaus in Deutsch - Level B1 - zu unterstützen. Laut der derzeitigen Teilabfragen haben ca. 58% der Migrantinnen und Migranten ein Sprachniveau gleich oder höher als B1. 22

Die Förderung dieser Zielgruppe erfolgt u.a. im Rahmen der berufsbezogenen Deutschförderung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, das von der Europäischen Union mit der Durchführung des nationalen Programmteils Qualifikation und Weiterbildung für Personen mit Migrationshintergrund durch berufsbezogene Maßnahme, insbesondere berufsbezogene Sprachkurse und Praktika beauftragt wurden. Seit 01.01.2009 sind die Jobcenter gemäß 3 Abs. 2b SGB II aufgefordert, die Teilnahme von Personen mit Deutschförderbedarf am Integrationskurs zu unterstützen. Der Anteil der Migrantinnen und Migranten mit Sprachlevel unter B1 beträgt derzeit ca. 42%. Um die Inanspruchnahme des Angebotes zu erhöhen, wird die Zusammenarbeit mit lokalen Integrationskursträgern verstärkt und mittels gezielter Informationsveranstaltungen in der jeweiligen Muttersprache der Zugang zu den Angeboten angeregt. Die Erhöhung der Integrationschancen von Migrantinnen und Migranten mit Sprachlevel unter B1 wird auch in 2015 mittels geplanter Maßnahmen nach 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. 45 SGB III angestrebt. Für 2015 gilt es zudem, die systematische Prüfung der Förderbedarfe, die Unterstützung bei der Auswahl des passgenauen Förderinstrumentes, das kontinuierliche Monitoring der Teillernfortschritte und die passgenaue Vermittlung fortzusetzen. Um den Zugang zum Arbeitsmarkt mit einem ausländischen Abschluss zu erhöhen, wird die Informationskampagne zum Anerkennungsverfahren und zu bestehenden Beratungsstellen sowohl im regulären Beratungskontext durch die Integrationsfachkräfte als auch durch die Beauftragte für Chancengleichheit fortgeführt. 23

4.5 Jugendliche in den Ausbildungsmarkt und Arbeitsmarkt integrieren 4.5.1 Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit Im Dezember 2014 waren 741 Jugendliche und junge Menschen unter 25 Jahre im Jobcenter Berlin Pankow arbeitslos gemeldet. Die Struktur ist folgender Tabelle zu entnehmen. Geschlecht Alter Die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit ist nach wie vor eine vorrangige Aufgabe im Jobcenter Berlin Pankow. Der geschäftspolitische Schwerpunkt, Jugendliche und junge Menschen in den Ausbildungs und Arbeitsmarkt zu integrieren, wird weiterhin verfolgt. Auch im Jahr 2015 wird das bestehende Aktionsprogramm zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit als Bestandteil des Arbeitsmarkt- und Integrationsprogrammes 2015 (AMIP 2015) fortgeschrieben und gilt zum einen als Leitfaden für die Vermittlerinnen und Vermittler sowie für die Fallmanagerinnen und Fallmanager bei der Beratung und Integration von Juabs. in % abs. in % 1 2 3 4 5 6 7 1 741 766 813-25 -3,3-72 -8,9 Männer 2 412 420 446-8 -1,9-34 -7,6 Frauen 3 329 346 367-17 -4,9-38 -10,4 15 bis unter 20 Jahre 4 160 159 161 1 0,6-1 -0,6 20 bis unter 25 Jahre 5 581 607 652-26 -4,3-71 -10,9 Staatsangehörigkeit Deutsche 8 652 665 738-13 -2,0-86 -11,7 Ausländer 9 87 98 69-11 -11,2 18 26,1 Dauer der Arbeitslosigkeit Nicht langzeitarbeitslos 10 659 691 707-32 -4,6-48 -6,8 unter 6 Monate 11 547 558 591-11 -2,0-44 -7,4 6 bis unter 12 Monate 12 112 133 116-21 -15,8-4 -3,4 Langzeitarbeitslos 13 82 75 106 7 9,3-24 -22,6 1 bis unter 2 Jahre 14 68 63 86 5 7,9-18 -20,9 2 Jahre und länger 15 14 12 20 2 16,7-6 -30,0 3 Jahre und länger 16 3 * * * * * * Gesundheitliche Einschränkungen Schw erbehinderte Menschen 17 18 21 22-3 -14,3-4 -18,2 Schulbildung Kein Schulabschluss 18 104 104 99 - - 5 5,1 Hauptschulabschluss 19 320 323 340-3 -0,9-20 -5,9 Mittlere Reife 20 182 189 207-7 -3,7-25 -12,1 Fachhochschulreife 21 32 39 53-7 -17,9-21 -39,6 Abitur / Hochschulreife 22 78 86 86-8 -9,3-8 -9,3 Keine Angabe / keine Zuordnung möglich 23 25 25 28 - - -3-10,7 Berufsausbildung Ausgew ählte Merkmale Insgesamt (15 bis unter 25 Jahre) Ohne Berufsausbildung 24 591 599 620-8 -1,3-29 -4,7 Mit abgeschlossener Berufsausbildung 25 143 157 189-14 -8,9-46 -24,3 Betriebliche / schulische Ausbildung 26 131 141 173-10 -7,1-42 -24,3 Akademische Ausbildung 27 12 16 16-4 -25,0-4 -25,0 Keine Angabe / keine Zuordnung möglich 28 7 10 4-3 -30,0 3 75,0 Erstellungsdatum: 22.12.2014, Statistik-Service Ost Berichtsmonat Vormonat Vorjahresmonat Vormonat Veränderung gegenüber Vorjahresmonat Statistik der Bundesagentur für Arbeit 24

gendlichen und jungen Menschen und zum anderen für die transparente Darstellung der Arbeit im U 25 Bereich des Jobcenters Berlin Pankow. Ausgehend von dem geschäftspolitischen Handlungsfeld Jugendliche in den Ausbildungsund Arbeitsmarkt integrieren, ergeben sich für 2015 weiterhin folgende Handlungsschwerpunkte im U 25 Bereich: Übergang Schule in Ausbildung (1.Schwelle) 563 der arbeitslosen Jugendlichen und jungen Erwachsenen sind laut Statistik 09/2014 ohne eine abgeschlossene Berufsausbildung. Der erfolgreiche Berufseinstieg ist das beste Mittel, um spätere Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Deshalb steht im Fokus der Beratung, eine geeignete Ausbildung aufzunehmen. Die Strategie der Fachkräftegewinnung durch Ausbildung wird durch folgende Maßnahmen untersetzt: Bewerbergewinnung durch Erschließung von Potential: Alle Jugendlichen und junge Menschen ohne abgeschlossene Berufsausbildung werden in den Prozess der Ausbildungsvermittlung einbezogen. Keiner soll zurück bleiben. Berufsberatung rechtskreisübergreifend aktiv an den Schulen nutzen: Die Ausbildungsvermittlung wird für Bewerberinnen und Bewerber des aktuellen Schulentlassjahr (SEJ) auf die Agentur für Arbeit übertragen. Damit bleibt die enge Bindung zur Berufsberaterin bzw. zum Berufsberater bestehen. Die Altbewerberinnen und Altbewerber werden unmittelbar von den Vermittlungsfachkräften des Jobcenters Berlin Pankow im Prozess der Ausbildungsvermittlung in enger Zusammenarbeit mit der Berufsberatung der Agentur und des gemeinsamen Arbeitgeberservices von Agentur für Arbeit und des Jobcenters betreut. Förderung Jugendlicher mit Startschwierigkeiten: Im Fokus stehen Jugendliche unter 20 Jahren (u20). Zur Erlangung der Ausbildungsreife werden insbesondere u20 Jugendliche aktiviert. Es werden insbesondere niedrigschwellige Eingliederungsinstrumente genutzt (Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme, Einstiegsqualifizierung, ausbildungsbegleitende Hilfen, Maßnahmen bei einem Träger wie Vermittlung in Ausbildung, Aktivierungshilfen, Projekt NeuStart in Pankow). Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen kooperativ hat Vorrang gegenüber Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen integrativ: Für benachteiligte Jugendliche und junge Menschen wird weiterhin die überbetriebliche Ausbildung vorgehalten. Passgenaue Besetzung gemeldeter Ausbildungsstellen mit geeigneten Bewerbern und Bewerberinnen: Wir bringen Bewerber und Arbeitgeber zusammen. Der Schwerpunkt der Vermittlungsarbeiten liegt bei der Vermittlung in eine betriebliche Ausbildung. Hier unterstützt der gemeinsame Arbeitgeber-Service durch die assistierte Ausbildungsstellenvermittlung. Im Fokus stehen immer die Fragen: Wie kommen Jugendliche und Betrieb zusammen? Wie kann es gelingen, die bestehenden Übergangssysteme zu verkürzen und einen direkten Übergang von der Schule in eine betriebliche Einmündung zu realisieren? 25

Ziel ist es, allen Jugendlichen Ausbildungsangebote und damit eine berufliche Perspektive zu bieten und die bisher brach liegenden Potentiale von Jugendlichen mit Startschwierigkeiten zu nutzen, die Berlin für die Fachkräftesicherung braucht. Wie kann es gelingen, bei allen Beteiligten am Ausbildungsmarkt einen Mentalitätswechsel zu erreichen? Jugendliche und Arbeitgeber sollen motiviert werden, bisherige Einstellungen und Verhaltensweisen zu verändern. Arbeitgeber sollen auch Jugendlichen mit Startschwierigkeiten eine Chance geben und Jugendliche sollen ermutigt werden, dass sie eine Chance auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt haben und es sich lohnt, sich anzustrengen. Ein abgestimmtes und kooperatives Handeln aller Beteiligten am Ausbildungsmarkt ist unverzichtbar. Damit auch Jugendliche mit Startschwierigkeiten eine Chance haben, müssen passgenaue Instrumente zur Unterstützung für die Eignung in eine betriebliche Ausbildung angeboten und angenommen werden. Hier wird die Einstiegsqualifizierung in Verbindung mit ausbildungsbegleitenden Hilfen eine immer größere Rolle spielen. Es soll gelingen, dass Jugendliche über die Einstiegsqualifizierung in einem Unternehmen dann die Möglichkeit erhalten, in eine betriebliche Ausbildung einzusteigen. Das Jobcenter Berlin Pankow bietet auch in 2015 für benachteiligte Jugendliche die Förderung in der Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen an. Allerdings sollen nur in Ausnahmefällen Jugendliche in eine außerbetriebliche Ausbildung einmünden. Jugendliche und junge Erwachsene sollen durch die Beratung und Ausbildungsvermittlung so gut vorbereitet sein, dass sie die Ausbildung erfolgreich beenden und nach der 1. Schwelle in Arbeit integriert werden. Des Weiteren werden mögliche Kooperationen mit Pankower Betrieben und Unternehmen befördert, um in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeberservice Ausbildungsplatzbörsen und Speeddatings durchzuführen. Übergang Ausbildung in den Beruf (2. Schwelle) Der Handlungsschwerpunkt für Jugendliche am Übergang von Ausbildung in den Beruf zielt auf die Fachkräftevermittlung in Arbeit. Die Strategie der Fachkräftevermittlung in Arbeit wird durch folgende Maßnahmen untersetzt: konsequente Aktivierung und intensive Vermittlungsbemühungen ab Beginn der Arbeitslosigkeit: Arbeitslosigkeit darf sich nicht verfestigen. Grundsatz: Fordern und Fördern. Vermeidung von Langzeitleistungsbezug: Im Fokus stehen u20 Arbeitslose. Jede Integrationsfachkraft kennt ihre Arbeitslosen u20 persönlich. strukturierte Integrationsarbeit: Ziel ist die passgenaue Vermittlung und schnelle sowie nachhaltige Integration in den 1. Arbeitsmarkt. sofortige Vermittlung in Engpassberufe enge Netzwerkarbeit, insbes. Fördersystem u25 und Nutzung von Landes- und Bundesprogrammen Bei Jugendlichen und jungen Menschen an der 2. Schwelle muss es gelingen, den Einstieg in die Praxis und damit in den Arbeitsmarkt nachhaltig zu gewährleisten. Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger werden intensiv betreut und erhalten ein Angebot. Schwerpunkte im U 25 Bereich sind dabei Maßnahmen, in denen Jugendliche und junge Menschen ihre berufliche Praxis festigen und weiterentwickeln: 26

Identifizierung TOP- Bewerberinnen und Bewerber (Poolbildung) Vermittlungsbudget Bewerbungstraining/ -coaching Vermittlungsgutschein Eingliederungszuschuss Förderung der beruflichen Weiterbildung Beratung zu Angeboten des Europäischen Sozialfonds Die bewerberorientierte Vermittlung von Jugendlichen und jungen Menschen wird dabei von dem gemeinsamen Arbeitgeber-Service begleitet. Der gemeinsame Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit und des Jobcenters fungiert als ein starkes Bindeglied zu den Unternehmen in Pankow und kann daher motivierte Bewerberinnen und Bewerber bei der Integration in Arbeit unterstützen. Jugendliche mit multiplen Vermittlungshemmnissen werden im Jobcenter Berlin Pankow von Fallmanagerinnen und Fallmanager betreut, weil die Defizite und Problemlagen der Jugendlichen so groß sind, dass Arbeitsvermittlerinnen bzw. Arbeitsvermittler kurzfristig nicht eingreifen können. Jugendliche mit Suchtproblemen, Schulden und psychosozialen Beeinträchtigungen haben ohne spezifische Unterstützung keine Chancen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, so dass hier eine intensivere Betreuung über die Fallmanagerinnen und Fallmanager erfolgt. In Umsetzung des beschäftigungsorientiertes Fallmanagement können die Fallmanagerinnen und Fallmanager auf ein enges Netzwerk aller beteiligten Akteure zurückgreifen. Mit der Fortschreibung des Aktionsprogramms zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit verpflichtet sich das Jobcenter weiterhin zur intensiven Zusammenarbeit im Fördersystem U 25. Das Fördersystem U 25, bestehend aus einem engen regionalen Netzwerk vom Jobcenter Berlin Pankow, von der Agentur für Arbeit Pankow, von der bezirklichen Wirtschaftsförderung, vom Jugendamt Pankow sowie von der Senatsverwaltung für Jugend, Bildung und Wissenschaft (Schulaufsicht) wollen gemeinsam die Voraussetzungen für die berufliche und soziale Integration von Jugendlichen und jungen Menschen im Bezirk Pankow verbessern. Die vom Fördersystem U 25 initiierte Ausbildungsoffensive Pankow hat sich in Fragen des Übergangs von Schule in Ausbildung und Beruf als eine anspruchsvolle und authentische Kampagne weit über den Bezirk Pankow hinaus einen Namen gemacht. Auch im Jahr 2014/2015 wird die Ausbildungsoffensive Pankow fortgesetzt und die Themen und Angebote richten sich an Jugendliche und junge Menschen sowie an deren Eltern und an Fachleute, Politiker und an die Pankower Wirtschaft. Das Jobcenter Berlin Pankow unterstützt die Idee der Jugendberufsagentur Berlin und setzt sich für die Umsetzung des Arbeitsbündnisses Jugend und Beruf auf regionaler Ebene an einem Standort im Bezirk Pankow ein. Die Jugendberufsagentur ist ein zentrales Instrument im Übergangssystem, das die Reduzierung der Jugendarbeitslosigkeit unterstützt. Das Land Berlin und die Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg, haben im Juni 2014 eine Vereinbarung zum Projekt Jugendberufsagentur in Berlin umsetzen! unterzeichnet. 27

Nunmehr geht das Projekt unter Federführung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft in die Bearbeitung. Angestrebt wird eine landesweite Kooperationsvereinbarung. Den Entwurf sowie einen Bericht zur Umsetzung legt der Senat dem Abgeordnetenhaus im I. Quartal 2015 vor. In der 9. Pankower Jugendkonferenz - voraussichtlich im I. Halbjahr 2015 - möchte das Jobcenter Berlin Pankow die Bündnispartner des Fördersystems U 25 zur Umsetzung des Projekts informieren. Unsere Partner sind herzlich eingeladen mit uns das Thema Jugendberufsagentur in Berlin umsetzen! und die regionale Ausgestaltung in Pankow unter dem Motto Jugendberufsagentur in Pankow umsetzen!- Kompetenz unter einem Dach zu diskutieren. 4.5.2 Initiative Erstausbildung junger Erwachsener Von besonderer Bedeutung ist die Initiative Erstausbildung junger Erwachsener. In der Altersgruppe der 25- unter 35-jährigen Arbeitslosen ist ein großer Anteil mit vorhandenem mittlerem Berufsabschluss aber ohne abgeschlossene Berufsausbildung zu verzeichnen. Im Jobcenter Berlin Pankow steht diese Gruppe der jungen Erwachsenen ohne Berufsabschluss deshalb im Fokus, ohne andere Altersgruppen von der Förderung auszuschließen. Die Zielsetzung dieser Initiative ist es daher, durch abschlussorientierte Qualifizierungen die Deckung des Fachkräftebedarfs, eine nachhaltige berufliche Eingliederung und die Nutzung unbesetzter Ausbildungsstellen zu gewährleisten. Mit Stand Dezember 2014 sind 1.507 junge Menschen im Alter von 25 bis 35 Jahren ohne Berufsabschluss im Jobcenter Berlin Pankow arbeitslos gemeldet. Davon konnten 34,3% dem Entwicklungsprofil und 9,8% dem Förderprofil zugeordnet werden. Es gilt auch in 2015 dieses Potential weiter zu entwickeln und für berufliche abschlussorientierte Qualifizierung fit zu machen und entsprechend der Anforderungen an den Arbeitsmarkt zu gewinnen. In 2014 wurden 553 junge Erwachsene durch berufliche Weiterbildung gefördert. Das entspricht einem Drittel aller Förderungen beruflicher Weiterbildungen. Von den davon insgesamt 162 abschlussorientierten Qualifizierungen wurden 82 in der Altersgruppe der jungen Erwachsenen gefördert. Auch für 2015 besteht die Erwartung ca. die Hälfte aller Förderungen abschlussorientierter Qualifizierungen auf diesen Personenkreis auszurichten. 4.6 Rechtmäßigkeit der operativen Umsetzung sicherstellen Die Erbringung einer rechtmäßigen, wirtschaftlichen und wirksamen sowie kundenfreundlichen Dienstleistung, die sich an den Aufgaben und Zielen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch ausrichtet, ist auch in 2015 primäres Ziel des Jobcenters Berlin Pankow. Neben den übergeordneten Zielen wie die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften und der ordnungsgemäßen Verwendung der Bundesmittel werden hier auch die im Rahmen des Zielvereinbarungsprozesses definierten Ziele sowie Qualitätsstandards beachtet. Im Hinblick auf den geschäftspolitischen Schwerpunkt Rechtmäßigkeit der operativen Umsetzung sicherstellen und die Erkenntnisse aus der Prüfung der Internen Revision werden folgende Handlungsfelder auf diesem Gebiet in den Fokus genommen: Bereich Integration und Beratung: Qualität der Umsetzung des 4-Phasenmodells mit den Schwerpunkten Profiling Eingliederungsvereinbarungen 28

Qualität der Bearbeitung von Eingliederungsleistungen mit den Schwerpunkten Maßnahmen bei Arbeitgebern Maßnahmen bei Trägern Bereich Leistungsgewährung: rechtmäßige und zügige Antragsbearbeitung rechtmäßige Berücksichtigung von Einkommen rechtmäßige Durchführung von Aufhebungs- und Erstattungsverfahren rechtmäßige Berücksichtigung von Unterhaltsansprüchen rechtmäßige Durchführung der Sozialversicherung Verringerung des Anteils vermeidbarer Widerspruchsstattgaben Erhöhung des Anteils erfolgreicher Klageverfahren Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten Bescheidberatung ein zusätzliches Beratungsangebot Aufgrund der komplexen Rechtsgrundlagen des SGB II und entsprechender Regelungszusammenhänge mit anderen Rechtsgebieten besteht in Bezug auf Entscheidungen des Jobcenters Berlin Pankow - insbesondere im Hinblick auf Bewilligungs- sowie Aufhebungs- und Erstattungsbescheide und Entscheidungen bezüglich der Gewährung von Kosten der Unterkunft - ein erhöhter Beratungsbedarf bei den Kundinnen und Kunden. Auf eine Beratung in diesen Angelegenheiten besteht ein individueller Rechtsanspruch gegenüber dem Jobcenter Berlin Pankow. Zur Erhöhung der Kundenzufriedenheit und der Akzeptanz von SGB II-Entscheidungen wird im Jobcenter Berlin Pankow bereits seit 2010 ein zusätzliches Beratungsangebot bereitgestellt, um dem spezifischen Beratungsbedarf der Kundinnen und Kunden und der Beratungspflicht nach 14 SGB I gerecht zu werden. Dieses Beratungsangebot Bescheidberatung umfasst: Beratungen im Zusammenhang mit der Erstantragstellung, anliegensbezogene Erläuterungen und umfassende Auskünfte zu SGB II-Entscheidungen. Das Beratungsangebot wird in einem ersten Schritt ohne Termin durch die Eingangszonen zur Verfügung gestellt. Hier erfolgen die Auskunft und Erläuterung des Bescheides soweit möglich ohne Leistungsakte. Ist eine weitergehende Beratung mit Leistungsakte erforderlich, wird durch die Eingangszone kurzfristig ein Termin bei einer entscheidungsverantwortlichen Fachkraft des zuständigen Leistungsteams vereinbart. Umstellung aller Leistungsfälle von A2LL auf ALLEGRO bis zum 30.06.2015 Eine besondere Herausforderung für das Jobcenter Berlin Pankow im Kalenderjahr 2015 wird es sein, bis zum 30.06.2015 alle ca. 25.500 laufenden Leistungsfälle von Bedarfsgemeinschaften aus dem zu diesem Zeitpunkt für die Leistungsgewährung auslaufenden IT- Verfahren A2LL in das neue Verfahren ALLEGRO zu übertragen. Alle Anstrengungen werden darauf ausgerichtet, eine reibungslose Leistungsgewährung für die Kundinnen und Kunden sicherzustellen. 29

5 Finanzielle Ressourcen Für das Haushaltsjahr 2015 sind die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und das Verwaltungskostenbudget in folgender Höhe zugeteilt worden. Budget für das Haushaltsjahr 2015: Eingliederungsleistungen Verwaltungskostenbudget- (ohne Beschäftigungszuschuss) (ohne kommunalen Finanzierungsaufwand) 2015 24.049.236 30.692.099 2014 24.170.930 31.655.774 Das Globalbudget 2015 für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und die Verwaltungskosten wurde abgesenkt. Die Verteilung der Eingliederungsmittel (Eingliederungsmittelverordnung 2015) erfolgt auf der Grundlage der Zahl der erwerbsfähigen Bezieher von Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende. Ergänzend dazu werden die Besonderheiten von strukturschwachen Regionen weiterhin durch den sogenannten Problemdruckindikator berücksichtigt. Verlauf der Ausgaben in Verbindung mit elb und Alo Jobcenter Berlin Pankow Jahresdurchschnittswerte 49717 52713 41440 600 Pixel 34530 25049 39341 35062 22500 22342 Arbeitslose SGB II im Jahresdurchschnitt 39097 20080 36882 34842 17514 17228 43057 34027 16357 Ausgaben Eingliederungsleistung en in T 32369 29774 30857 27291 elb im Jahresdurchschnitt 30087 23953 29564 29150 19747 21500 14917 14365 13832 13230 12900 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Prognose 2015 Nachdem es einen spürbaren Ausgabenknick von 2013 auf 2014 zu verzeichnen gab, wird für das Jahr 2015 wieder ein moderater Anstieg gegenüber 2014 erwartet. Der Abbau von Arbeitslosen und erwerbsfähigen Leistungsberechtigten setzt sich auch in 2015 fort, jedoch nicht mehr in dem Umfang wie in den Jahren 2006 bis 2012. 30

6 Übersicht Eingliederungsleistungen / Eintrittsplanung 2015 Bei der Planung für die Verteilung der Eingliederungsmittel für 2015 ist zu beachten, dass mindestens 75% des Budgets mit der Zielrichtung Eingliederung in den 1. Arbeitsmarkt und max. 25% des Budgets im 2. Arbeitsmarkt genutzt werden soll. Vor dem Hintergrund der finanziellen Rahmenbedingungen ist der Grundsatz der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit beim Einsatz der Haushaltsmittel weiterhin im Fokus. Prozentual ist eine ähnliche Aufteilung der vorhandenen Mittel auf die wichtigen Eingliederungsinstrumente erfolgt wie bereits im Jahr 2014. Eine leichte Veränderung wurde zugunsten der Instrumente des ersten Arbeitsmarktes vorgenommen. Dies hat zur Folge, dass das Angebot an Arbeitsgelegenheiten und der Förderung von Arbeitsverhältnissen reduziert wurde. Der Schwerpunkt der Förderung liegt weiterhin auf dem Bereich Qualifizierung. Durch diese Schwerpunktsetzung soll der Ausgleich am Arbeitsmarkt (Angebot / Nachfrage) gefördert werden. Vor allem dem Bereich der abschlussorientierten Qualifizierung wird besondere Bedeutung beigemessen. Mit gezielter Qualifizierung soll die Hilfebedürftigkeit durch höheres Einkommen als Fachkraft nachhaltig beendet werden. Eintritts- und Budgetplanung 2015 Budget geplante Eintritte Förderung der beruflichen Weiterbildung 6.890.256,94 1.401 Eingliederungszuschuss für Arbeitgeber 1.426.661,80 360 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 3.361.989,97 4.103 Arbeitsgelegenheiten 4.076.492,42 1.700 Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen 405.500,75 15 Förderung von Arbeitsverhältnissen 1.020.853,35 110 berufliche Rehabilitation 2.106.032,06 Vermittlungsbudget 521.086,00 Einstiegsgeld 217.238,20 begl. Hilfen Selbständigkeit 796.405,00 Freie Förderung 304.243,51 Einstiegs-Qualifizierung 43.464,00 Sonstige Instrumente / Sperre VKB 2.560.166,00 24.049.236,00 Die noch nicht verplanten Mittel stehen für zusätzliche Maßnahmen zur Verfügung, die unterjährig notwendig werden, um Einzelbedarfe decken zu können. geplante Ausgaben in Mio. 2015 2,1 0,4 4,1 0,7 14,1 Integrationsori entierte Instrumente Beschäftigung schaffende Maßnahmen Spezielle Maßnahmen für Jüngere 31

Anlagen - Anlage 1 - Fortschreibung des Aktionsprogramms zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit - Anlage 2 Bildungszielplanung Berlin-Brandenburg 32