1 Gesetzliche Grundlagen für Möbelbeschaffungen



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Transkript:

Das Präsidium Der Kanzler Dezernat III III E Einkauf und Materialwirtschaft Inhaltsangabe Vorbemerkung _ 1 Gesetzliche Grundlagen für 1.1 Geltende Vorschriften für Büro- und Bildschirmarbeitsplätze 1.2 Kenngrößen zur Bildschirmarbeitsplatzgestaltung 2 Allgemeine Beschaffungsregeln 2.1 Grundsatzregelungen für die TU-Darmstadt 2.2 Geltende Vorschriften für Beschaffungsvorgänge 2.3 Wertgrenzen TUD Mehr Informationen: Tel. 16-6779, und 7070 Seite 1 von 7

Vorbemerkung: Dieses Infoblatt soll den Instituten und Fachgebieten Hilfestellungen bei der Beschaffung von Büromöbeln leisten. Es enthält einen Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Regelungen zur Ausstattung von Büro- und Bildschirmarbeitsplätzen, nennt geeignete Möbelprogramme und Lieferanten und liefert wichtige Tipps zur Abwicklung von Bestellungen. Es basiert auf Grundlage derzeit gültiger Gesetze (Stand 01.11.97) und soll in regelmäßigen Abständen an neue Gesetze und Entwicklungen angepasst werden. Anregungen von Instituten und Fachgebieten hierzu sind stets willkommen. 1 Gesetzliche Grundlagen für 1.1 Geltende Vorschriften für Büround Bildschirmarbeitsplätze Am 20. Dezember 1996 ist im Zuge des Arbeitsschutzrahmengesetzes die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten- die Bildschirm-Arbeitsverordnung in Kraft getreten. Beide - Gesetz und Verordnung - sind die Umsetzunfolgender EU-Richtlinien: - EU- Rahmen -Richtlinie Arbeitsschutz (EU- Richtlinie 89/391/EWG vom 12.07.89) - EU-Bildschirmrichtlinie (Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten 90/270/EWG) vom 29.05.90. Entsprechend der EU-Vorschriften gilt jeder Arbeitsplatz, an dem ein Bildschirmgerät steht, als Bildschirmarbeitsplatz. Mehr Informationen: Tel. 16-6779, und 7070 Seite 2 von 7

Außerdem gelten: - die Arbeitsstättenverordnung - die Arbeitsstättenrichtlinie - das Gerätesicherheitsgesetz und damit gleichzeitig - die Sicherheitsregeln für Büroarbeitsplätze (ZH 1/535) - die Sicherheitsregeln für Bildschirmarbeitsplätze (ZH 1/618) - die einschlägigen Normen, insbesondere die DIN 4543 (Büroarbeitsplätze) In diesen Vorschriften sind diverse sicherheitstechnische, arbeitsmedizinische und ergonomische sowie arbeitsphysiologische Anforderungen für die Gestaltung und den Betrieb von Arbeitssystemen mit Bildschirmgeräten festgelegt. 1.2 Kenngrößen zur Bildschirmarbeitsplatzgestaltung Die wichtigsten Kenngrößen zur Bildschirmarbeitsplatzgestaltung sind im folgenden zusammengefasst: 1.2.1 Arbeitstisch Der Arbeitstisch muss ausreichend standsicher und erschütterungsfrei sein. Höhe der Arbeitsfläche Größe der Arbeitsfläche - Tischhöhe nicht höhenverstellbar 72 cm - Tischhöhe höhenverstellbar mindestens 68 bis 76 cm - Höhenverstellung in bestimmten Fällen ergonomisch zweckmäßig, aber nicht zwingend vorgeschrieben, bei größerem Verstellbereich Erweiterung nach unten empfohlen - Arbeitshöhe (einschl. Tastaturhöhe) von 75 cm darf nicht überschritten werden - Tischfläche mindestens 160x80 cm - oder mindestens 1,28 m 2 berechnet bei 80 cm Tischtiefe - Vergrößerung der Tischfläche in Stufen von 10 cm um Mischarbeit zu ermöglichen und zur Vermeidung von Zwangspausen bei der Arbeit an Bildschirmgeräten - vorzugsweise durch angewinkelte Mehr Informationen: Tel. 16-6779, und 7070 Seite 3 von 7

Mehrflächenarbeitsplätze mit Arbeitskante von mindestens 60 cm eine Mindestarbeitskante von 80 cm bei Verwendung eines Unterschranks von 120 cm muss zusätzlich vorhanden sein. Tiefe der Arbeitsfläche - Tiefe der Tischfläche am Bildschirm 80 cm. Sie richtet sich nach Sehentfernung zum Bildschirm, Tiefe des Bildschirmes (darf nicht über Tischkante herausragen) und Platz für Tastatur und Handballenauflage von mindestens 10 cm - Tiefe der Arbeitsfläche darf an keiner Stelle geringer sein als 80 cm - Plattentiefen unter 80 cm gelten nur als Ablage oder Aufstellfläche Oberfläche - frei von störenden Reflexionen und Spiegelungen - Arbeitsfläche darf nicht zu hell und nicht zu dunkel sein und nicht glänzen (weder weiß noch schwarz und höchstens seidenmatt) - Anforderungen entsprechend DIN 4554 Beinraum am Arbeitsplatz Elektrifizierung Geeignete Arbeitstische / Kombinationen - Höhe mindestens 65 cm, besser 69 cm - Breite mindestens 58 cm - Tiefe mindestens 60 cm - Stellelemente (Füße) nicht im Beinraum (auch im Eckbereich mindestens 45 cm zurückversetzt) oder bei Unterteilung des Beinraumes sichtbar angeordnet (Maximal 10 cm von der Vorderkante). Der jeweilige Mindestbeinraum ist einzuhalten. Maße und Anforderungen nach DIN 4549 sowie DIN 4554 falls gewünscht: kabelführende Schächte und Kanäle mit getrennter Führung von Stark- und Schwachstromleitungen Anregung 1 Winkelkombination bestehend aus Schreibtisch 120x80 cm, Verkettungselement 100x80 cm, PC-Tisch 120x100 cm. Anregung 2 Arbeitstisch 120x80 cm Mehr Informationen: Tel. 16-6779, und 7070 Seite 4 von 7

mit Ansatzelement 120x120 cm Anregung 3 Freiformtisch 180x80/100 cm mit Plattenvertiefung für PC auf einer Seite 1.2.2 Arbeitsstuhl Bürodrehstuhl auf fünf gleichartigen Abstützpunkten oder gebremsten Rollen höhenverstellbar von 42 bis 53 cm mit Tiefenfederung, auch in niedrigster Einstellung; Maße und Anforderungen nach DIN 4551 Anpassung der Sitzhöhe an feste Tischhöhe für kleine Personen durch Fußstützen nach DIN 4556 Rückenlehnen, bei denen die Rückenlehnenoberkante 450 mm oder mehr über dem Sitz liegt, können allein durch die Veränderung ihrer Neigung den Benutzern mit unterschiedlichen Körpermaßen in den verschiedenen Sitzhaltungen angepasst werden und brauchen deshalb nicht in der Höhe verstellbar sein Bürodrehstühle mit Synchronverstellung werden empfohlen. Es wird von allen Anbietern die Möglichkeit eingeräumt einen Musterstuhl probeweise und kostenfrei aufzustellen. 1.2.3 Arbeitsumgebung Bedienfläche vor allen Büromöbeln generell 80 cm tief am persönlich zugewiesenen Arbeitsplatz 100 cm tief freie Bewegungsfläche min. 1,5 m 2 Benutzerflächen dürfen sich nicht mit Stellflächen und mit Verkehrswegeflächen im Raum überlagern (DIN 4543-1) 1.2.4 Blendung die Blendung darf weder durch Lampen oder Leuchten (Direktblendung) noch durch Spiegelungen hoher Leuchtdichten auf glänzenden Flächen (Reflexblendung) hervorgerufen werden Parallell-zum-Fenster-Aufstellung der Bildschirmgeräte 1.2.5 Licht Horizontale Beleuchtungsstärke am Arbeitsplatz min. 500 Lux Mehr Informationen: Tel. 16-6779, und 7070 Seite 5 von 7

2 Allgemeine Beschaffungsregeln 2.1 Grundsatzregelungen für die TU- Darmstadt 2.2 Geltende Vorschriften für Beschaffungsvorgänge Bei Bestellungen ist grundsätzlich das Bestellformular Vordruck 1.564 - LBSt.5.96 zu verwenden Bei einem Beschaffungswert (Gesamtmaßnahme) bis 20.000,00 Euro dürfen die Institute/Fachbereiche die Bestellungen selbständig abwickeln; bei Anschaffungen über diese Wertgrenze hinaus soll das Sachgebiet Einkauf und Materialwirtschaft der Universität rechtzeitig beteiligt werden. Nach der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL), der für Beschaffungen aller Art maßgeblichen Vorschrift, wird zwischen 3 Vergabearten unterschieden: Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung Freihändige Vergabe Eine Öffentliche bzw. Beschränkte Ausschreibung ist in der Regel ab einem Auftragswert von 20.000,- Euro (exkl. MwSt.) notwendig. Die Ausschreibung muss bestimmten inhaltlichen und formalen Bedingungen genügen. Daher soll eine Öffentliche/Beschränkte Ausschreibung immer von dem Sachgebiet Einkauf und Materialwirtschaft der Technischen Universität in Absprache mit dem Institut ausgeführt werden. Die Freihändige Vergabe einer Leistung erfolgt ohne förmliche Ausschreibung nach freiem Ermessen des Auftraggebers und wird unter anderem angewendet, wenn der Auftragswert 20.000,- Euro nicht übersteigt. Bei dem speziellen Beschaffungsbedarf der Universität ist die Freihändige Vergabe das häufigste Vergabeverfahren. Die Gründe für eine Freihändige Vergabe müssen dokumentiert werden und prüfbar sein. In der Regel müssen drei vergleichbare Angebote eingeholt und dokumentiert werden. Mehr Informationen: Tel. 16-6779, und 7070 Seite 6 von 7

2.3 Wertgrenzen TUD Neben den allgemein gültigen Regeln für Beschaffungen (s.o.) hat die Universität zusätzlich eigene Wertgrenzen für Möbel festgelegt, die im Sinne einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltführung nicht überschritten werden sollen. Die im folgendem genannte Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer. Schreibtisch, 160x80cm mit einem Rollcontainer und fester Tischhöhe 620,00 Euro PC-Tisch, einzeln, 120x100 cm mit einem Rollcontainer, höhenverstellbar 770,00 Euro Winkelkombination, höhenverstellbar 1.430,00 Euro Kombitisch, höhenverstellbar Bürodrehstuhl Besucherstuhl 1.030,00 Euro 360,00 Euro 80,00 Euro kombinierter Kleider-/Aktenschrank 360,00 Euro Mehr Informationen: Tel. 16-6779, und 7070 Seite 7 von 7