Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort



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Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/488 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Astrid Vockert, Kai Seefried und Jörg Hillmer (CDU), eingegangen am 11.07.2013 Rechtsanspruch auf Krippenbetreuung von Kindern unter drei Jahren - Wie sieht die Betreuungsquote in Niedersachsen aus? Am 1. August 2013 tritt für Eltern der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz für ihre Kinder vom ersten bis dritten Lebensjahr in Kraft. Bei Übernahme der Regierungsverantwortung durch die CDU und FDP 2003 lag die Betreuungsquote der Kinder unter drei Jahren bei unter 3 %. Laut der Nord- West-Zeitung vom 12. Juni 2013 liege die Quote heute bei durchschnittlich 30,6 %. Das Kultusministerium sprach zuletzt von 4 000 fehlenden Plätzen. Nach der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 6. April 2013 müsse es in Niedersachsen ab Sommer 62 200 Plätze geben, um dem Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz gerecht zu werden. Möglicherweise müssten auch nicht benötigte Kita-Plätze für Drei- bis Sechsjährige umgewidmet werden. Am 3. Juli 2013 teilte die Landesregierung mit, dass sie in den nächsten Jahren rund 80 Mio. Euro in die frühkindliche Bildung investieren werde. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie hat sich die jeweilige Betreuungsquote in den einzelnen niedersächsischen Kommunen seit 2003 bis heute entwickelt (bitte tabellarisch darstellen)? 2. Wie hat sich der tatsächliche Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren in den einzelnen niedersächsischen Kommunen seit 2003 bis heute entwickelt (bitte tabellarisch darstellen)? 3. Wie viele Kita-Plätze für Drei- bis Sechsjährige gibt es aktuell in den einzelnen niedersächsischen Kommunen, und wie viele werden nicht mehr benötigt? 4. Sind bereits Kita-Plätze für Drei- bis Sechsjährige in Krippenplätze umgewidmet worden? Falls ja, welcher Träger hat die Umwidmung veranlasst? 5. Befürchtet die Landesregierung eine Klagewelle zum 1. August 2013? 6. Wie viele Erzieherinnen und Erzieher sowie Sozialassistentinnen und Sozialassistenten werden in Niedersachsen derzeit ausgebildet? 7 Wie viele Erzieherinnen und Erzieher sind in den Betreuungseinrichtungen in Niedersachsen beschäftigt? 8. Ist der Landesregierung bekannt, ob Erzieherinnen und Erzieher aus Niedersachsen von anderen Bundesländern abgeworben worden sind? 9. Was plant die Landesregierung, um den Beruf der Erzieherin und des Erziehers attraktiver zu machen? 10. Wann legt die Landesregierung ihren angekündigten Masterplan zur Erzieherausbildung vor? 11. Wie viele Finanzmittel pro Kinderbetreuungsplatz wird die Landesregierung auf Grundlage der Haushaltsplanungen 2014 investieren? (An die Staatskanzlei übersandt am 30.07.2013 - II/725-265) 1

Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Kultusministerium Hannover, den 22.08.2013-01-0 420/5-265 - Der bedarfsgerechte Ausbau der Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege im Vorfeld der Einführung des Rechtsanspruchs auf ein solches Angebot ab dem vollendeten ersten Lebensjahr eines Kindes in Niedersachsen ist geglückt. Die zwischen 2007 und 2013 geschaffenen Plätze haben die örtlichen Träger in die Lage versetzt, den seitens der Eltern geltend gemachten Bedarf zu decken. In der Neuen Presse vom 31.07.2013 hieß es: Der Kita-Ausbau wird zur Punktlandung: Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, der ab morgen für Kleinkinder zwischen ein und drei Jahren gilt, wird entgegen aller Unkenrufe offenbar reibungslos umgesetzt. Es gibt keine Klagen und auch keine Androhungen von Klagen, hieß es unisono in einer NP-Umfrage unter größeren Städten in der Region Hannover sowie beim Städte- und Gemeindebund. Die diesem Erfolg zugrunde liegende Bedarfsplanung von landesweit 62 000 Plätzen war 2007 mit den kommunalen Spitzenverbänden vereinbart worden. Diese Platzzahl basierte auf der Annahme, dass eine Versorgungsquote von 35 % für unter dreijährige Kinder ausreicht, um dem Bedarf der Eltern von einjährigen und zweijährigen Kindern zu entsprechen. Die für die Kinder mit Rechtsanspruch geplante Versorgungsquote lag damit bei 48,8 %. Zum Stichtag der Bundesstatistik am 01.03.2013 gab es in Niedersachsen für 46 581 der unter dreijährigen Kinder Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und -pflege. Im Rahmen der Förderprogramme Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung (RIK) und Richtlinie Ausbau Tagesbetreuung (RAT) wurden seit dem 01.03.2012 zusätzlich insgesamt 16 829 U3-Betreuungsplätze bewilligt. Ein Großteil dieser Plätze ist in der Bundesstatistik noch nicht erfasst, da er erst nach dem Stichtag 01.03.2013 fertig gestellt werden konnte bzw. in Kürze erst zur Verfügung stehen wird. Nach Aussage von Kommunen sind einige ungeplante Verzögerungen im Ausbau vor allem dem langen Winter geschuldet. Mit den insgesamt bewilligten Plätzen wurden Voraussetzungen für die Betreuung von 31,2 % der U3-Kinder geschaffen. Dies entspricht einer Versorgungsquote von 46,4 % für die einjährigen und zweijährigen Kinder mit Rechtsanspruch auf ein Betreuungsangebot. Derzeit stehen für Niedersachsen noch rund 22 Mio. Euro an ungebundenen Bundes- und Landesmitteln für weitere Förderanträge nach der RAT zur Verfügung. Damit können die Kommunen auch bei einem weiter ansteigenden Bedarf Vorkehrungen für die Erfüllung des Rechtsanspruchs treffen. Im Zuge der von der Landesregierung geplanten Zukunftsoffensive Bildung ist vorgesehen, bis zum Jahr 2016 weitere 5 000 Krippenplätze zu schaffen. Das 2007 vereinbarte Ausbauziel von 62 000 Plätzen wird damit erreicht und sogar übertroffen. Die mit dieser Platzzahl verbundene Betreuungsquote von 35 % wird ohne weiteren Ausbau in den nächsten Jahren ansteigen, da die Zahl der unter dreijährigen Kinder in Niedersachsen angesichts des demografischen Wandels zurückgehen wird. Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt: Zu 1: Die Kinder- und Jugendstatistik des Bundes wird seit 2006 jährlich zum 01.03. erhoben. Der beigefügten Tabelle 1 (Anlage 1) kann die Entwicklung der Betreuungsquote innerhalb der jeweiligen Jugendamtsbezirke bis zu dem Jahr 2012 entnommen werden. Die vorläufigen Ergebnisse zur Statistik der Kindertagesbetreuung des Statistischen Bundesamtes zum Stichtag 01.03.2013 wurden am 11.07.2013 veröffentlicht. Sie zeigen, dass an diesem Stichtag in Niedersachsen 46 581 der unter dreijährigen Kinder in Kindertageseinrichtungen und -pflege betreut wurden. 35 765 der Kinder im Alter zwischen null bis drei Jahren besuchten eine Kinderta- 2

geseinrichtung, während 10 816 in einer öffentlich geförderten Kindertagespflege betreut wurden. Eine Differenzierung nach den einzelnen Jugendamtsbezirken zu diesem Stichtag wird im Herbst vorliegen. Zu 2: Im vierten Zwischenbericht zur Evaluation des Kinderförderungsgesetztes 2012 wurde der Betreuungsbedarf in den einzelnen Bundesländern betrachtet und für das Land Niedersachsen auf 35,3 % geschätzt. Gemäß 1 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) erfüllen die Landkreise und kreisfreien Städte die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch - Kinder und Jugendhilfe (SGB VIII) innerhalb ihres eigenen Wirkungskreises. Dabei haben sie nach 80 SGB VIII die Jugendhilfeplanung zu erstellen und regelmäßig fortzuschreiben. Dies beinhaltet auch die Ermittlung des ortsnahen Bedarfs an Betreuungsangeboten in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Den Landkreisen und kreisfreien Städten obliegt darüber hinaus auch die Planungsverantwortung zur Erfüllung des derzeitigen und zukünftigen Betreuungsbedarfs. Statistische Daten auf Landesebene werden hierzu nicht erhoben. Zu 3: Zum Stichtag 01.03.2013 wurden in Niedersachsen 187 588 Kinder zwischen drei und sechs Jahren in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege betreut. Damit besuchten fast 95 % aller drei- bis sechsjährigen Kinder eine Kindertagesbetreuung. Eine detaillierte Verteilung der Angebote auf einzelne Kreise liegt derzeit nur zum Stichtag 01.03.2012 vor. Diese lässt sich der beigefügten Tabelle 2 (Anlage 2) entnehmen. Wie viele Plätze in der örtlichen Bedarfsplanung für die genannte Altersgruppe vorgesehen waren und wie viele Plätze unbesetzt blieben, wird auf Landesebene nicht erhoben. Zu 4: Die Zuständigkeit für die Bedarfsplanung und die Erfüllung des Rechtsanspruchs liegt bei den örtlichen Trägern. Inwieweit Träger hier Kindergartenplätze umwidmen, um den sich wandelnden Bedarfslagen vor Ort Rechnung zu tragen, wird auf der Landes- und Bundesebene nicht erhoben. Zu 5: Nein. Zu 6: In Niedersachsen haben die Schulen auf die steigende Nachfrage nach Fachkräften durch die Ausweitung der Ausbildungskapazitäten reagiert. Derzeit werden 7 341 Sozialassistentinnen und Sozialassistenten an den Berufsfachsschulen und 4 765 angehende Erzieherinnen und Erzieher an den Fachschulen landesweit ausgebildet. Insgesamt sind demnach 12 106 Schülerinnen und Schüler auf dem Weg zu ihrem Ausbildungsziel Erzieherin oder Erzieher. Heute schließen jedes Jahr mehr als 2 100 die Ausbildung an Fachschulen erfolgreich ab. Auch im neuen Schuljahr ist eine weitere Steigerung der Schulplätze realisierbar, sofern der Bedarf vorhanden ist. Zu 7: Zu Stichtag 01.03.2012 waren in Niedersachsen 27 480 Erzieherinnen und Erzieher tätig. Zu 8: Seitens der Träger gibt es keine Hinweise darauf, dass andere Bundesländer dringend benötigte Fachkräfte abwerben. Es sind Anfragen an niedersächsische Fachschulen bzw. deren Absolventinnen und Absolventen aus Bayern bekannt. So wirbt die Stadt München mit Vergünstigungen wie der sogenannten München-Zulage. Dies sind jedoch Einzelfälle mit einer sehr begrenzten Erfolgsquote. Auswirkungen auf das landesweit verfügbare Angebot an Fachkräften sind nicht zu befürchten. 3

Zu 9: Die Bedeutung von frühkindlicher Bildung und Erziehung für unsere Gesellschaft und damit auch die Wertschätzung dieses Berufsfeldes hat in den letzten Jahren zugenommen. Die Ausbildung der Fachkräfte für die Kindertagesstätten wird derzeit unter besonderer Berücksichtigung der neuen bildungs- und familienpolitischen Anforderungen weiterentwickelt. Im Gesamtkonzept der umfassenden Steigerung der Qualifikation aller Fachkräfte werden für die Leitungs-, Führungs- und Beratungsebene in Kooperation zwischen Fachschulen und Fachhochschulen für ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher in Niedersachsen auch Aufbaustudiengänge angeboten. Als Arbeitgeber und Tarifpartner stehen die kommunalen und freien Träger in der Pflicht, die Attraktivität des Berufsfeldes für die einzelnen Beschäftigten zu sichern und weiter zu steigern. Zu 10: Die Ergebnisse aktueller Befragungen durch die Weiterbildungsinitiative frühpädagogische Fachkräfte (WIFF Studien 13 und 16 dieses Jahres) bewerten die Qualität der niedersächsischen Erzieherausbildung im bundesweiten Vergleich sehr positiv. Dies bestätigt auch eine Befragung der Hochschule Osnabrück, in der die niedersächsischen Erzieherinnen und Erzieher ihre persönliche Kompetenz hinsichtlich der Anforderungsbereiche des niedersächsischen Orientierungsplanes für Bildung und Erziehung überwiegend als sehr hoch einschätzen (83,2 %). Dennoch gibt es wie im Entschließungsantrag der Fraktion der SPD vom 26.12.2012 zu einem Masterplan für mehr und gut ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher sowie in der Koalitionsvereinbarung ausgeführt noch Herausforderungen, denen sich die Landesregierung in dieser Legislaturperiode stellen wird. Zu 11: Niedersachsen hat sein finanzielles Engagement für den Bereich der Kindertagesbetreuung in den letzten Jahren erheblich ausgeweitet. Die Haushaltsausgaben betrugen 285,7 Mio. Euro im Jahr 2008. Für das Jahr 2014 sind 524 Mio. Euro eingeplant. Das Land beteiligt sich an den Personalkosten für die Betreuung von Kindern. Dies erfolgt nicht Pro-Kopf sondern Einrichtungs- und Gruppenbezogen. Unabhängig von der Anzahl der tatsächlich betreuten Kinder in einer Gruppe (in Kindergartengruppen bis zu 25 oder in Hortgruppen bis zu 20 Kinder) gewährt das Land für die gemäß 4 KiTaG erforderlichen pädagogischen Fachkräfte Finanzhilfe zu den Personalkosten im Umfang von 20 %. Für die Betreuung der unter dreijährigen Kinder in Krippengruppen bis zu 15 Kindern wird eine Finanzhilfe ab dem 01.01.2009 mit 38 %, ab dem 01.08.2010 mit 43 %, ab dem 01.02.2013 mit 46 % und ab dem 01.08.2013 mit 52 % der Personalausgaben bereitgestellt. In Vertretung Peter Bräth 4

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8 (Ausgegeben am 28.08.2013)