INFORMATIONEN ZUR GYMNASIALEN OBERSTUFE



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Transkript:

INFORMATIONEN ZUR GYMNASIALEN OBERSTUFE Abitur 2014 1

Inhalte Allgemeine Informationen Seite Regelmäßige Teilnahme / Unterrichtsversäumnisse 3 Formen der Leistungsbewertung 4 Fachhochschulreife (schulischer Teil) 5 Die Einführungsphase (Klasse 10) Die Stundentafel 7 Klassenarbeiten 7 Versetzung 7 Die Qualifikationsphase (Klassen 11 und 12) Verweildauer und Belegungsverpflichtungen 8 e und Prüfungsfächer 9 Klausuren 10 Leistungsfeststellung im Seminarfach / Facharbeit 10 Religionsunterricht und Sportunterricht 10 Das Abitur Einbringungsverpflichtungen 11 Gesamtqualifikation 12 Errechnung der Abiturdurchschnittsnote 13 Auslandsaufenthalt Vor- und Nachteile 13 2

Allgemeine Informationen zur gymnasialen Oberstufe auf der Basis der Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (VO-GO) sowie den Ergänzenden Bestimmungen zur Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (EB-VO- GO), der Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe (AVO-GOBAK), den Ergänzenden Bestimmungen zur Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe (EB-AVO-GOBAK) in den jeweils gültigen Fassungen, den ministeriellen Erlassen zu den Themen Zeugnisse, Schriftliche Arbeiten und Hausaufgaben sowie den am St.-Viti-Gymnasium bestehenden Konferenzbeschlüssen. Bei Unklarheiten und in Zweifelsfällen sollte jedoch das Gespräch mit den Oberstufenkoordinatoren Frau Backhaus oder Herrn Wedemeyer gesucht werden. Regelmäßige Teilnahme am Unterricht / Unterrichtsversäumnisse 1. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen. 2. Beurlaubungen 2.1. In zwingenden Fällen ist eine Beurlaubung nach rechtzeitigem schriftlichem Antrag eines Erziehungsberechtigten oder auch des volljährigen Schülers möglich. So bedarf die Teilnahme an Führerscheinprüfungen, Einstellungstests oder ähnlichem immer der vorherigen Beurlaubung. 2.2. Über die Beurlaubung für die einzelne Stunde entscheidet die Fachlehrkraft, bis zu einem Tag der Klassenlehrer bzw. der Tutor und darüber hinaus der Schulleiter. Beurlaubungen an so genannten Ferienrandtagen sind grundsätzlich vom Schulleiter zu genehmigen. 2.3. Fällt ein Klausurtermin in den beantragten Beurlaubungszeitraum, so ist die Beurlaubung nur im Ausnahmefall möglich. Der Schüler hat dann die Pflicht, zunächst die Lehrkraft, die die Klausur schreiben lässt, um Zustimmung per Unterschrift zu bitten. Erst danach kann nach 2.2 vorgegangen werden. 3. Fehlen aufgrund von Krankheit / nicht vorhersehbarer Ereignisse 3.1. Nimmt ein Schüler mehrere Stunden an einem Tag oder an mehreren Tagen nicht am Unterricht teil, so ist der Schule der Grund des Fernbleibens umgehend schriftlich mitzuteilen. 3.2. Verlässt ein Schüler die Schule vor Ende seines stundenplanmäßigen Unterrichts, so hat er sich persönlich bei den Fachlehrkräften des nachfolgenden Unterrichts abzumelden. 3.3. Eine schriftliche Entschuldigung hat der Schüler unmittelbar nach Wiederaufnahme des Unterrichts den Lehrkräften zwecks Abzeichnung und Eintragung ins Klassenbuch bzw. Kursheft vorzulegen. 3.4. Die Entschuldigungen bzw. Schulunfähigkeitsbescheinigungen werden anschließend dem Klassenlehrer bzw. dem Tutor zur Kenntnisnahme vorgelegt und von diesem zwei Jahre aufbewahrt. 3.5. Die schriftliche Entschuldigung obliegt den Erziehungsberechtigten oder dem volljährigen Schüler. 3.6. In besonderen Fällen kann der Schulleiter die Vorlage eines ärztlichen oder amtsärztlichen Attestes verlangen. 3.7. In der Qualifikationsphase wird zur Vereinfachung des Verfahrens ein Entschuldigungsheft geführt. 3

4. Unterrichtsversäumnis und Leistungsbewertung 4.1. Die Schüler sind auf die möglichen Versäumnisfolgen zu Beginn eines jeden Schuljahres durch den Klassenlehrer bzw. den Tutor hinzuweisen. 4.2. Hat ein Schüler Unterricht versäumt und kann seine Leistung in einem Fach oder Kurs deshalb nicht beurteilt werden, so gilt der Unterricht als mit ungenügend abgeschlossen und wird in der Einführungsphase mit der Note 6, in der Qualifikationsphase mit 00 Punkten bewertet. 4.3. Dem Unterrichtsversäumnis kommt ein wiederholtes verspätetes Erscheinen zum Unterricht gleich. 4.4. Einem Schüler, der aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen Unterricht versäumt hat, soll Gelegenheit gegeben werden, nachträglich Leistungen zu erbringen, die eine Beurteilung ermöglichen. 4.5. Versäumt ein Schüler Unterricht, so muss er den versäumten Unterrichtsstoff selbst nacharbeiten. 4.6. Muss ein Fachlehrer annehmen, dass er die Gesamtleistung eines Schülers in einem Fach oder Kurs wegen häufiger Versäumnisse voraussichtlich nicht beurteilen kann, so teilt er dies umgehend dem Schulleiter mit. Der Schüler ist vom Fachlehrer auf die mögliche Versäumnisfolge schriftlich hinzuweisen. 5. Fehlen bei Klassenarbeiten und Klausuren 5.1. Es gilt 3.1. 5.2. Das Fehlen bei einer Klassenarbeit/Klausur ist bei Wiederaufnahme des Unterrichts schriftlich bei der Lehrkraft und danach beim Klassenlehrer/Tutor zu entschuldigen. 5.3. Hat ein Schüler eine Klassenarbeit/Klausur versäumt, so wird ihm in der Regel die Gelegenheit gegeben, an einem von der Schule festgesetzten Termin die Arbeit nachzuholen. Im Übrigen entscheidet der Fachlehrer, ob der Schüler eine Ersatzleistung erbringen muss. Liegen für das Versäumnis wichtige Gründe vor, die der Schüler nachweist, so gibt der Fachlehrer dem Schüler in der Regel einmal Gelegenheit zu einer Ersatzleistung. Welche Ersatzleistung der Schüler erbringen muss, wird vom Fachlehrer festgesetzt. (Als Ersatzleistung kommen in Frage: Klausur, Referat mit Diskussion, Hausarbeit in selbstständiger Leistung, Kolloquium.) 5.4. Bleibt eine Klassenarbeit/Klausur unentschuldigt oder wird die Ersatzleistung nicht erbracht, so wird sie mit ungenügend bewertet. Formen der Leistungsbewertung Die Leistungsbewertung erfolgt in der Einführungsphase in Form der bekannten Noten 1 bis 6, in der Qualifikationsphase in Form von Notenpunkten (KMK-Punkten), die dem herkömmlichen Notensystem folgendermaßen zugeordnet sind: 1 sehr gut 2 gut 3 befriedigend 4 ausreichend 5 mangelhaft 6 ungenügend 15 14 13 12 11 10 09 08 07 06 05 04 03 02 01 00 4

Während einer Woche dürfen von einer Klasse oder Lerngruppe höchstens drei, davon maximal zwei an direkt aufeinander folgenden Tagen, sowie an einem Schultag nicht mehr als eine bewertete schriftliche Arbeit geschrieben werden. Für die Koordination der Termine sorgt in der gymnasialen Oberstufe der Oberstufenkoordinator. Allen Schülern wird dazu zu Schuljahresbeginn über die Homepage ein Klausurplan für das gesamte Schuljahr mitgeteilt. Wenn bei mehr als der Hälfte der Klassenarbeiten/Klausuren in einer Lerngruppe das Ergebnis schlechter als ausreichend ist oder unter fünf Punkten liegt, wird die Arbeit in der Regel nicht bewertet. Ausnahmen sind mit Zustimmung des Schulleiters möglich. Fachhochschulreife, schulischer Teil Die Zugangsberechtigung zu einer Fachhochschule erwirbt man durch die allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder durch die Fachhochschulreife, die in einen schulischen und einen berufsbezogenen Anteil gegliedert ist. Der schulische Teil der Fachhochschulreife wird in der gymnasialen Oberstufe erworben. Die Bescheinigung des schulischen Teils der Fachhochschulreife erhält, wer die Qualifikationsphase vor der Abiturprüfung, frühestens am Ende des ersten Jahres der Qualifikationsphase verlässt und folgende Bedingungen in zwei unmittelbar aufeinander folgenden Schulhalbjahren erfüllt: 1. Die Summe der vier Kursergebnisse im 1. und 2. schriftlichen Prüfungsfach muss mindestens 20 Punkte betragen. Unter diesen vier Kursergebnissen darf sich nur ein Kurs mit weniger als 05 Punkten befinden. Für die Errechnung der Gesamtpunktzahl und die Ermittlung der Durchschnittsnote wird diese Summe verdoppelt. 2. In die Gesamtpunktzahl sind außerdem die zwei Schulhalbjahresergebnisse im dritten Prüfungsfach einzubringen sowie weitere neun Schulhalbjahresergebnisse in mindestens fünf vierstündigen und höchstens vier zweistündigen Kursen. Die Summe dieser Kursergebnisse muss mindestens 55 betragen. Unter diesen elf Kursergebnissen dürfen maximal zwei Kurse unter 05 Punkten vertreten sein. 3. Unter den oben genannten Kursergebnissen müssen jeweils zwei Schulhalbjahresergebnisse der Fächer, einer Fremdsprache,, und einer Naturwissenschaft vertreten sein. kann durch ein anderes Fach aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld ersetzt werden, das als Prüfungsfach gewählt worden ist. 4. Wiederholer können sich entscheiden, ob sie die einzubringenden Schulhalbjahresergebnisse vollständig aus dem ersten oder dem zweiten Durchgang eines Schulhalbjahres wählen wollen. 5

Fächer 12 / 1 12 / 2 Prüfungsfach 1 4 Ergebnisse x 2 => mind. 40 P Prüfungsfach 2 (max. 1 Unterkurs) unter den insgesamt 15 Schulhalbjahresergebnissen Prüfungsfach 3 2 Ergebnisse + müssen vertreten sein: Prüfungsfach 4 Prüfungsfach 5 Ergänzungsfach 1 Ergänzungsfach 2 Wahlpflichtfach 1 Wahlpflichtfach 2 Wahlfach Sprache Sport Seminarfach mindestens 5 Ergebnisse + höchstens 4 Ergebnisse = insgesamt 11 Ergebnisse (max. 2 Unterkurse) 2x De 2x Fs 2x Ma 2x NW 2x Ge (oder 2x Ek/Po als P-Fach) Aus den zu berücksichtigenden Schulhalbjahresergebnissen wird durch Addition eine Gesamtpunktzahl und daraus gemäß der Tabelle eine Durchschnittsnote errechnet: Punkte Durchschnittsnote Punkte Durchschnittsnote 95 4,0 181 bis 186 2,4 96 bis 100 3,9 187 bis 191 2,3 101 bis 106 3,8 192 bis 197 2,2 107 bis 112 3,7 198 bis 203 2,1 113 bis 117 3,6 204 bis 209 2,0 118 bis 123 3,5 210 bis 214 1,9 124 bis 129 3,4 215 bis 220 1,8 130 bis 134 3,3 221 bis 226 1,7 135 bis 140 3,2 227 bis 231 1,6 141 bis 146 3,1 232 bis 237 1,5 147 bis 152 3,0 238 bis 243 1,4 153 bis 157 2,9 244 bis 248 1,3 158 bis 163 2,8 249 bis 254 1,2 164 bis 169 2,7 255 bis 260 1,1 170 bis 174 2,6 261 bis 285 1,0 175 bis 180 2,5 Das St.-Viti-Gymnasium stellt auf Antrag ein Zeugnis der Fachhochschulreife aus, wenn der schulische und der berufsbezogene Teil (einjähriges Praktikum oder erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung) nachgewiesen werden. Die Durchschnittsnote des schulischen Teils bildet die Endnote der Fachhochschulreife. 6

Einführungsphase (Klassenstufe 10) 1. Organisation des Unterrichts und Teilnahmeverpflichtung Der Unterricht in der Einführungsphase findet in der Regel im Klassenverband statt. Stundentafel Fach Wochenstunden 3 3 oder Latein 4 Kunst 2 2 2 2 2 Religion oder Werte und Normen 2 4 2 2 2 Sport 2 34 2. Klassenarbeiten Es werden in Kernfächern (,, Fremdsprache) in der Regel vier Klassenarbeiten über das Schuljahr verteilt geschrieben, in allen übrigen Fächern (außer Sport) in der Regel zwei Klassenarbeiten. Die Dauer beträgt im Regelfall ein bis zwei Stunden. 3. Versetzung Grundlage für die Versetzung sind die Leistungen in allen 14 Fächern. Versetzt ist, wer mindestens die Note ausreichend in allen 14 Fächern oder die Note mangelhaft in höchstens einem Fach und jeweils mindestens die Note ausreichend in allen übrigen Fächern erreicht hat. Die Versetzungskonferenz kann eine Versetzung beschließen, wenn zwei Fächer, die mit mangelhaft bewertet sind, durch jeweils ein Fach, dessen Note jeweils mindestens befriedigend ist, ausgeglichen werden (2 x 5 durch 2 x 3 ), wenn ein Fach, das mit ungenügend bewertet ist, durch ein anderes Fach, dessen Note mindestens gut ist, ausgeglichen werden (1 x 6 durch 1x 2 oder 2 x 3 ). Grundsätzlich gilt, dass, die beiden Fremdsprachen und nur untereinander ausgeglichen werden können. Von der Ausgleichsregelung wird nur Gebrauch gemacht, wenn von einer erfolgreichen Mitarbeit in der Qualifikationsphase ausgegangen werden kann. Wer nicht in die Qualifikationsphase versetzt wird, kann die Einführungsphase einmal wiederholen. 7

Die Qualifikationsphase (Klassenstufen 11 und 12) Verweildauer Der Besuch der Qualifikationsphase dauert im Regelfall zwei Jahre. Ein Überschreiten dieser Regelzeit ist in folgenden Fällen möglich: 1. Rücktritt am Ende des 2. Kurshalbjahres oder 2. Rücktritt am Ende des 3. Kurshalbjahres oder 3. Im Rahmen der Abiturprüfung durch a) Rücktritt statt Meldung zum Abitur oder b) Nichtzulassung zur Abiturprüfung 4. Wiederholung bei Nichtbestehen der Abiturprüfung Belegungsverpflichtungen Aufgaben-feld A B Stunden Halbjahre Stunden Halbjahre Stunden Halbjahre sprach-licher naturwissenschaftlicher gesellschaftswissenschaftlicher musischkünst-lerischer 4 4 4 4 4 4 4 4 Fremdsprache 4 4 Fremdsprache 4 4 Fremdsprache 4 4 Fremdsprache 4 4 weitere Fs oder Kunst oder weitere Fs 4 4 4 4 4 4 Nw Kunst oder Kunst oder Kunst oder oder 2 2 2 2 2 2 2 2 Kunst Ge 2 2 Ge 2 2 Ge 4 4 Ge 2 2 Po 2 2 Po 2 2 Ek oder Po 4 4 Po 2 2 Po (wenn Ek P3) 2 2 Stunden Halbjahre Re oder WuN 2 4 Re oder WuN 2 4 Re oder WuN 2 4 Re oder WuN 2 4 C 4 4 4 4 4 4 4 4 Nw 4 4 Nw 4 4 Nw 4 2 Nw 4 4 weitere Nw 4 4 weitere Nw oder Fs 4 4 Sport 2 4 Sport 2 4 Sport 2 4 Sport 2 4 Seminarfach 2 4 Seminarfach 2 4 Seminarfach 2 4 Seminarfach 2 4 Weitere Fächer (durchschnittlich 34 Wochenstunden pro Halbjahr) Auflagen 1. Mindestens zwei der Kernfächer,, Fremdsprache müssen unter den Prüfungsfächern (P1 - P5) vertreten sein. 2. Die Aufgabenfelder A, B und C müssen unter den Prüfungsfächern mindestens einmal vertreten sein. 3. Prüfungsfächer und erstes Ergänzungsfach werden 4-stündig unterrichtet. 4. Die übrigen Ergänzungsfächer werden 2-stündig unterrichtet. 5. Die Prüfungsfächer P1 - P3 werden auf erhöhtem Niveau unterrichtet, sie sind durch die Verordnung/Schule gesetzt. (Dauer der schriftlichen Abi-Prüfung: 300 Minuten) 6. Das vierte Fach, P4, wird auf grundlegendem Niveau unterrichtet. (Dauer der schriftlichen Abi-Prüfung: 220 Minuten) 7. Das fünfte Fach, P5, ebenfalls auf grundlegendem Niveau, wird mündlich geprüft (Dauer: 20 bis 30 Minuten). 8

8. Alle Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, wenigstens eine Naturwissenschaft, eine Fremdsprache, und (je 4 Semester, 4-stündig) zu belegen. 9. Im sprachlichen muss eine zweite Fremdsprache (4 Semester, 4-stündig) gewählt werden. 10. Im gesellschaftswissenschaftlichen müssen zwei weitere Semester in entweder einer Naturwissenschaft oder einer Fremdsprache 4-stündig belegt werden. 11. Im naturwissenschaftlichen muss eine weitere Naturwissenschaft (4 Semester, 4-stündig) gewählt werden. 12. Im musisch-künstlerischen ist Kunst oder fach. Das jeweils andere Fach muss zusätzlich für zwei Semester (2-stündig) gewählt werden. 13. Außer durch das Seminarfach können Fächer nicht doppelt belegt werden. 14. Alle Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet (2 Semester, 2-stündig), (2 Semester, 2-stündig), Religion oder Werte und Normen (4 Semester, 2-stündig), oder Kunst (2 Semester, 2-stündig), sowie Sport (4 Semester, 2-stündig) und das Seminarfach (4 Semester, 2-stündig) zu belegen. e und Prüfungsfächer P1 en P2 en P3 en P4 gn P5 gn Sprachlicher Kunst Latein Musisch-künstlerischer Kunst Kunst Latein Latein Gesellschaftswissenschaftlicher Naturwissen-schaftlicher Kunst Latein Wie P4 Wie P4 Wie P4 Wie P4 9

Klausuren In der Qualifikationsphase sind folgende Klausuren zu schreiben: 11/1 11/2 12/1 12/2 Ergänzungsfächer 1 1 1 1 Prüfungsfächer 3 3 Eine Klausur wird in der Regel über zwei Stunden geschrieben. In den schriftlichen Prüfungsfächern wird die Dauer sukzessive der Dauer der Abiturklausuren (P1-P3: 300 Minuten, P4: 220 Minuten) angeglichen. In den Fächern Kunst und kann eine Klausur durch eine fachpraktische Aufgabe, ggf. auch ohne schriftlichen Anteil, ersetzt werden. Leistungsfeststellung im Seminarfach / Facharbeit Im Seminarfach stehen fachübergreifende und fächerverbindende Problemstellungen und die Einübung verschiedener Methoden im Vordergrund. Es sind verschiedene Arbeitsformen sowie verschiedene Verfahren der Präsentation und der Erörterung von Ergebnissen anzuwenden. Im Seminarfach treten an die Stelle von Klausuren gleichwertige Schülerleistungen. Im zweiten Halbjahr von Klasse 11 wird eine Facharbeit geschrieben, für die folgende Bestimmungen gelten: 1. Sie ist eine vom Schüler außerhalb der Unterrichtszeit selbstständig angefertigte schriftliche Arbeit, in der er sich systematisch vertiefend mit Problemen eines Fachgebietes auseinandersetzt. 2. Der Umfang der Arbeit soll 13 +/- 2 Textseiten in Maschinenschrift (18 +/- 2 Textseiten bei zwei Bearbeitern, die individuelle Leistung muss in jedem Fall erkennbar sein) betragen. 3. Für die Erstellung stehen 30 Arbeitstage zur Verfügung. 4. Die Themenstellung, Betreuung und Bewertung obliegen der Seminarfachlehrkraft. Eine Einführung in die für die Facharbeit notwendigen allgemeinen und in die schwerpunktspezifischen Arbeitstechniken, Methoden und Vorgehensweisen erfolgt im Seminarfach. Religionsunterricht In der Qualifikationsphase sind vier Religionskurse zu belegen und zwei davon in die Gesamtqualifikation einzubringen. Ersatzweise können vier Kurse in Werte und Normen belegt werden, von denen ebenfalls zwei eingebracht werden müssen. Sportunterricht Belegungsverpflichtung: In den vier Halbjahren der Qualifikationsphase müssen zwei Individualsportarten und zwei Mannschaftssportarten belegt werden. 10

Abitur Einbringungsverpflichtungen Die Bewertung folgender Kurse muss in die Gesamtwertung zum Abitur eingebracht werden: Alle Kurse auf erhöhtem Niveau (1. 3. Prüfungsfach), 24 Kurse auf grundlegendem Niveau, darunter alle Kurse des 4. und 5. Prüfungsfaches, jeweils 4 Kurse,, einer Fremdsprache und einer Naturwissenschaft, jeweils 2 Kurse Kunst oder, Religion oder Werte und Normen,, und des Seminarfaches, wobei es sich hier um zwei aufeinander folgende Kurse handeln muss und der Kurs, in dem die Facharbeit geschrieben wurde (11/1), nicht ausgeklammert werden darf. Im sprachlichen muss eine weitere Fremdsprache mit vier Kursen in die Gesamtqualifikation eingebracht werden. Im naturwissenschaftlichen muss eine weitere Naturwissenschaft mit vier Kursen in die Gesamtqualifikation eingebracht werden. Im gesellschaftswissenschaftlichen muss eine weitere Naturwissenschaft oder eine weitere Fremdsprache mit zwei Kursen in die Gesamtqualifikation eingebracht werden. In Sport können maximal 3 Kurse eingebracht werden. Soll mehr als ein Sportkurs angerechnet werden, so muss unter den anzurechnenden Sportkursen eine Individualsportart sein (siehe oben: Sport). Unter den oben genannten Kursen dürfen keine themengleichen Kurse sein. Ein Kurs mit 00 Punkten kann nicht eingebracht werden. 11

Gesamtqualifikation Block I (36 Halbjahresergebnisse): (P1, P2, P3) x 2 (max. 3 unter 05 Punkten) + (P4, P5 und weitere) x 1 (max. 4 unter 05 Punkten) Block II (Abiturprüfungen): (P1 P5) x 4 (max. 2 Kurse unter 05 P.) = (mind. 240 P x 40) : 48 = mind. 200 Punkte = mind. 100 Punkte Erläuterungen: Unter Gesamtqualifikation versteht man die Endnote, die im Abiturzeugnis bescheinigt wird. Zu ihrer Berechnung werden für jeden Schüler der Qualifikationsphase die Leistungen in den oben genannten Kursen (siehe Einbringungsverpflichtungen) sowie die Leistungen aus den Abiturprüfungen herangezogen. Die Gesamtqualifikation setzt sich aus den Leistungen in zwei Blöcken zusammen: Block I: 36 Halbjahresergebnisse (darunter alle Prüfungsfächer) mit mindestens 200 Punkten, davon im 1., 2. und 3. Prüfungsfach zwölf Halbjahresergebnisse in zweifacher Wertung, darunter mindestens neun Halbjahresergebnisse mit mindestens je 05 Punkten (einfache Wertung). 24 Halbjahresergebnisse in einfacher Wertung, darunter mindestens 20 Halbjahresergebnisse mit mindestens je 05 Punkten. Block II: Ergebnisse der Abiturprüfung in den fünf Prüfungsfächern in vierfacher Wertung mit mindestens 100 Punkten, darunter mindestens drei P-Fächer mit mindestens 05 Punkten (einfache Wertung) und mindestens einmal P1, P2 oder P3 mit mindestens 05 Punkten (einfache Wertung). Die ermittelte Punktsumme (erhält ein Prüfling beispielsweise in allen Kursen 05 Punkte, so ergeben sich für P1-P3 in zweifacher Wertung 120 Punkte und für die restlichen Kurse in einfacher Wertung 120 Punkte; zusammen also 240 Punkte) wird mal 40 genommen und dann durch 48 geteilt. Dies ergibt dann in dem oben angeführten Fall die Mindestpunktzahl von 200 Punkten. In den schriftlichen Prüfungsfächern kann von der Prüfungskommission auch eine mündliche Prüfung angesetzt werden, oder der Abiturient kann sich freiwillig für eine mündliche Prüfung melden, zum Beispiel um die Gesamtnote zu verbessern. In diesen Fällen werden die schriftliche und mündliche Prüfungsleistung im Verhältnis 2 : 1 gemäß der Formel (8s + 4m) : 3 = Prüfungsergebnis verrechnet. Im Falle einer besonderen Lernleistung tritt das hier erzielte Ergebnis in vierfacher Wertung an die Stelle von Abiturprüfung und 4. Halbjahr im 4. Prüfungsfach. 12

Die Punktzahlen der beiden Blöcke werden addiert und ergeben eine Gesamtpunktzahl, die nach folgendem Schlüssel in die Abitur-Durchschnittsnote umgerechnet wird. Schlüssel für die Durchschnittsnote im Abitur Punkte Punkte Durchschnittsnote Durchschnittsnote 300 301 bis 318 319 bis 336 337 bis 354 355 bis 372 373 bis 390 391 bis 408 409 bis 426 427 bis 444 445 bis 462 463 bis 480 481 bis 498 499 bis 516 517 bis 534 535 bis 552 553 bis 570 4,0 3,9 3,8 3,7 3,6 3,5 3,4 3,3 3,2 3,1 3,0 2,9 2,8 2,7 2,6 2,5 571 bis 588 589 bis 606 607 bis 624 625 bis 642 643 bis 660 661 bis 678 679 bis 696 697 bis 714 715 bis 732 733 bis 750 751 bis 768 769 bis 786 787 bis 804 805 bis 822 823 bis 900 2,4 2,3 2,2 2,1 2,0 1,9 1,8 1,7 1,6 1,5 1,4 1,3 1,2 1,1 1,0 Auslandsaufenthalt Ein Auslandsaufenthalt ist nur bedingt zu empfehlen: Wer nach der 10. Klasse für ein Jahr eine ausländische Schule besucht, muss davon ausgehen, dass die 11. Klasse (als erste Hälfte der Gesamtqualifikation zum Abitur) nicht übersprungen werden kann und somit die Meldung zum Abitur nicht nach 12, sondern nach 13 Jahren erfolgt. Alternativen: - Es wird in Klasse 9 ein Antrag auf Überspringen der Klasse 10 gestellt und von der Klassenkonferenz sowie der Schulleitung bewilligt, wobei nicht nur die Noten, sondern auch die entwicklungspsychologische Reife ausschlaggebend sind. Schließlich muss von einer erfolgreichen Teilnahme in Klasse 11 ausgegangen werden können. - Das erste Halbjahr der Klasse 10 wird an einer ausländischen Schule verbracht, die alle Bedingungen erfüllt, um zu ermöglichen, dass das zweite Halbjahr am St.-Viti-Gymnasium erfolgreich abgeschlossen werden kann, um dann in die Qualifikationsphase (Klasse 11 und 12) einzutreten. 13