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Transkript:

Überscht über de Denstlestungen des und de wchtgsten Vorschrften n den Berechen Arbetsvermttlung, Kurzarbet- und Schlechtwetterentschädgung sowe Beschäftgung von ausländschen Erwerbstätgen Berner Wrtschaft Econome bernose Informatonen zum Arbetsmarkt

Impressum Redakton: Berner Wrtschaft Econome bernose Layout: Peter Ambrosus Wyssmüller, Thun Bezugsadresse: Berner Wrtschaft Arbetsbedngungen Laupenstrasse 22 3011 Bern nfo.arbet@vol.be.ch 2008 Abdruck mt Quellenangabe erlaubt

Vorwort Als Arbetgebern und Arbetgeber müssen Se de verschedensten Vorschrften und möglchen staatlchen Denstlestungen kennen. Mt der vorlegenden Broschüre geben wr vom Berner Wrtschaft Ihnen enen Überblck über de Vorschrften und Denstlestungen n unserer Zuständgket. Das st enes der Ämter der Volkswrtschaftsdrekton. Wr befassen uns mt den Arbetsbedngungen, der öffentlchen Arbetsvermttlung und führen de kantonale Arbetslosenkasse. Welcher deser dre Geschäftsbereche zuständg st, fnden Se be den enzelnen Themen, zusammen mt Adresse und Telefonnummer. Im persönlchen Kontakt beantworten unsere Fachleute Ihre Fragen und beraten Se über das rchtge Vorgehen. Detallerte Informatonen fnden Se auch m Internet (www.be.ch/). Inhaltsverzechns 1 RAV und Stellenmarkt 2 Zwschenverdenst 3 Berufspraktkum 4 5 6 Arbetsmarktaufscht 7 Bewllgungen 8/9 10 Arbetszet 11 12 13 14 Enarbetungszuschüsse Ausbldungszuschüsse Ausländsche Erwerbstätge Kurzarbetsentschädgung Schlechtwetterentschädgung Massenentlassungen und Betrebsschlessungen Insolvenzentschädgung für Arbetnehmende / Als Arbetgeber arbetslos

RAV und Stellenmarkt De Regonale Arbetsvermttlung (RAV) vermtteln Stellen und beraten Stellensuchende: Se beten für Arbetgebende und Arbetnehmende zetlch beschränkte, praxsnahe Arbetsmodelle an. Unsere Fachpersonen vom Arbetsmarktsupport nehmen Stellenmeldungen und Anlegen der Unternehmen entgegen und stellen de Qualtät des Vermttlungsprozesses scher. De Denstlestungen deses schwezweten Stellennetzes snd kostenlos. De öffentlche Arbetsvermttlung st n regonalen Arbetsvermttlungszentren (RAV) organsert und an mehreren Standorten m Kanton Bern tätg. Dank der Nähe zu den Kunden und der schwezweten Vernetzung blden se ene erfolgreche Drehschebe m Stellenmarkt. Alle Denstlestungen snd für Se kostenlos. De RAV-Beraternnen und -Berater kennen de Arbetsmarktlage, nsbesondere den regonalen und lokalen Arbetsmarkt, und haben Fachwssen n verschedenen Branchen. Se beraten und helfen Stellensuchenden be der Bewerbung und prüfen mt hnen de Weterbldungsmöglchketen. De Fachpersonen des Arbetsmarktsupports pflegen den Kontakt zu Arbetgebenden, nehmen Meldungen offener Stellen entgegen und snd Ansprechpartner für Anlegen der Unternehmen. Arbetgebende können hre offenen Stellen kostenlos n en gesamtschwezersches Informatonssystem entragen lassen. Stellensuchende fnden dese Angaben dann m Internet unter Treffpunkt Arbet, m Teletext oder an den Self Servce Informaton Termnals n RAV und Berufsberatungsstellen. De Stellensuchenden melden sch drekt oder werden durch de RAV zugewesen. Ene wetere Denstlestung der RAV st de Vorselekton. De Arbetgebenden erhalten n desem Fall ene abgesprochene Anzahl ausgewählter Dossers von Stellensuchenden. 1 Das Angebot umfasst auch zetlch beschränkte, praxsnahe Arbetsmodelle we Zwschenverdenst, Berufspraktka, Ausbldungs- und Enarbetungszuschüsse. Berner Wrtschaft Arbetsvermttlung Lagerhausweg 10 3018 Bern Telefon 031 633 56 89 Telefax 031 633 58 99 nfo.rav@vol.be.ch www.be.ch/rav www.treffpunkt-arbet.ch

Zwschenverdenst 2 Arbetgebende haben de Möglchket, Stellensuchende vorübergehend m Zwschenverdenst enzusetzen. Se können damt Engpässe oder Arbetssptzen abdecken oder Arbetnehmende näher kennen lernen, ohne glech ene unbefrstete Verpflchtung enzugehen. Als Zwschenverdenst glt jedes Enkommen aus ener vorübergehenden Erwerbstätgket, de während der Anspruchsdauer zum Bezug von Taggeldern erzelt wrd. Der Zwschenverdenst st für Arbetgebende ene gute Möglchket, kurzfrstg qualfzerte Arbetskräfte enzusetzen, bespelswese be: plötzlchem Ausfall ener Arbetskraft durch Krankhet oder Unfall zetlch begrenztem erhöhtem Arbetsanfall Zudem betet deses Angebot sowohl Arbetgebenden als auch Stellensuchenden de Möglchket, ene Anstellung zu prüfen. Der Arbetsvertrag muss den orts- und branchenüblchen Bedngungen entsprechen. De Arbetslosenverscherung bezahlt 70 bzw. 80 Prozent der Dfferenz zwschen dem verscherten Verdenst und dem erzelten Zwschenverdenst. Aus ener Zwschenlösung kann sch allenfalls ene für bede Seten nutzbrngende Festanstellung m Unternehmen ergeben. Für de Stellensuchenden st dese Form der befrsteten Anstellung ene Chance, neue Betrebe und Aufgaben kennen zu lernen. De praktsche Erfahrung kann de Stellensuche erlechtern. Der Arbetnehmende muss de Stellensuche weter fortsetzen und den Zwschenverdenst jederzet zugunsten ener festen Stelle aufgeben. Unsere Fachpersonen des Arbetsmarktsupports nformeren Se gerne über de genauen Vorgaben enes Zwschenverdenstes. Berner Wrtschaft Arbetsvermttlung Lagerhausweg 10 3018 Bern Telefon 031 633 56 89 Telefax 031 633 58 99 nfo.rav@vol.be.ch www.be.ch/rav www.treffpunkt-arbet.ch

Berufspraktkum Se erlechtern Lehr- und Studenabgänger/nnen den Berufsensteg, wenn Se als Arbetgebende Praktkumsplätze anbeten. Während sechs Monaten profteren Se von neuestem Wssen der motverten jungen Berufsleute. Der Praktkumsbetreb betelgt sch ledglch mt 25 Prozent am verenbarten Praktkumslohn, mndestens jedoch mt monatlch 500 Franken. Lehr- und Studenabgänger/nnen können mt enem Berufspraktkum erste Berufserfahrungen n enem Unternehmen gewnnen. Das Praktkum st auf höchstens sechs Monate befrstet. Mt desem praktschen Ensatz vertefen de Berufsenstegenden hre Berufskenntnsse. Durch dese Zusatzerfahrung erhöhen sch hre Enstegschancen n ene Erwerbstätgket. De Pflcht zur Stellensuche blebt während der ganzen Praktkumsdauer bestehen. Das Praktkum darf begründet (z.b. Festanstellung) vorzetg beendet werden. De Praktkumsbetrebe erhalten m Gegenzug neuestes Wssen und somt wchtge Impulse. Se fördern den beruflchen Nachwuchs und übernehmen sozale Verantwortung. De Arbetslosenverscherung unterstützt das Berufspraktkum fnanzell. Als Praktkumsbetreb bezahlen Se ledglch 25 Prozent des verenbarten Praktkumslohns, mndestens jedoch monatlch 500 Franken. Se schlessen mt der Regonalen Arbetsvermttlung ene Zelverenbarung für en berufsorentertes Praktkum ab, geben en Ausbldungsprogramm vor und stellen ene Praktkumsbestätgung aus. Wollen Se Praktkumsplätze anbeten? Informeren Se sch be der Regonalen Arbetsvermttlung (RAV), welche Punkte dabe zu beachten snd. 3 Berner Wrtschaft Arbetsvermttlung Lagerhausweg 10 3018 Bern Telefon 031 633 56 89 Telefax 031 633 58 99 nfo.rav@vol.be.ch www.be.ch/rav www.treffpunkt-arbet.ch

Enarbetungszuschüsse 4 De Enarbetungszuschüsse erlechtern es den Arbetgebern Personen anzustellen, de sch länger n en neues Berufsfeld enarbeten müssen. De Arbetslosenverscherung übernmmt enen Tel des Mehraufwands. De Zuschüsse betragen durchschnttlch 40 Prozent der Lohnkosten. Mt Enarbetungszuschüssen werden Stellensuchende unterstützt, de sch n en neues Berufsfeld enarbeten müssen und ene längere Enarbetungszet benötgen. De Arbetslosenkasse übernmmt n der Regel während dre bs sechs Monaten enen Tel der Lohnkosten. Das hlft den Arbetgebenden, neue Mtarbeternnen oder Mtarbeter ohne Verlust n hre Tätgketsfelder enzuarbeten. Gründe für längere Enarbetungszeten Schlechte beruflche Voraussetzungen (z.b. weng Erfahrung, veraltete oder ungenügende Ausbldung) Fortgeschrttenes Alter Körperlche oder gestge Behnderung Arbetslosgket über 150 Tage Bedngungen für Enarbetungszuschüsse Arbetsvertrag zu orts- und branchenüblchen Bedngungen Vertraglch festgelegte Probezet (n der Regel auf enen Monat beschränkt) Abrechnung der Sozalabgaben für den vollen Lohn (nkl. Entschädgung der Arbetslosenkasse) Ausbldungsplan für de Enarbetungszet De Enarbetungszuschüsse werden während der Enarbetungszet abgestuft ausgerchtet und betragen durchschnttlch 40 Prozent der Lohnkosten. Arbetsvermttlung Lagerhausweg 10 3018 Bern Telefon 031 633 56 89 Telefax 031 633 58 99 nfo.rav@vol.be.ch www.be.ch/rav www.treffpunkt-arbet.ch

Ausbldungszuschüsse Unter gewssen Voraussetzungen können Stellensuchende ab dem 30. Altersjahr ene Berufsausbldung nachholen. Der Arbetgeber bezahlt während der Ausbldung enen orts- und branchenüblchen Lehrlngslohn. De Arbetslosenverscherung übernmmt de Dfferenz zum Anfangslohn enes Lehrabgängers. Arbetgeber erhalten Ausbldungszuschüsse, wenn se stellenlosen oder von Arbetslosgket bedrohten Arbetnehmenden, de älter als 30 snd, ene Berufsausbldung anbeten. Ausbldungszuschüsse vermtteln den Arbetnehmenden ene neue Erwerbsgrundlage und ene gründlche Enarbetung n den Betreb. Der Arbetgeber bezahlt enen orts- und branchenüblchen Lehrlngslohn. De Arbetslosenverscherung übernmmt de Dfferenz zum Anfangslohn enes Lehrabgängers, maxmal jedoch enen vom Bundesrat festgelegten Höchstbetrag. Auf beden Beträgen lestet der Arbetgeber de Sozalabgaben. 5 Für de Ausrchtung enes Ausbldungszuschusses muss ene der folgenden Voraussetzungen erfüllt sen: Kene abgeschlossene Berufsausbldung Unmöglchket der Weterführung des erlernten Berufs Erheblche Schwergketen, m erlernten Beruf ene Stelle zu fnden Der Arbetgeber recht gemensam mt dem Arbetnehmer das Gesuch spätestens acht Wochen vor Ausbldungsbegnn bem zuständgen RAV en. Personen mt ener abgeschlossenen Ausbldung an ener Hochschule oder Fachhochschule können für de Ausbldungszuschüsse ncht berückschtgt werden. De Ausbldung erfolgt n enem regulären Lehrverhältns und dauert höchstens ver Jahre. Se endet mt der Lehrabschlussprüfung. Berner Wrtschaft Arbetsvermttlung Lagerhausweg 10 3018 Bern Telefon 031 633 56 89 Telefax 031 633 58 99 nfo.rav@vol.be.ch www.be.ch/rav www.treffpunkt-arbet.ch

Arbetsmarktaufscht Das Berner Wrtschaft st m Kanton Bern für de Arbetsmarktaufscht zuständg. Es beaufschtgt und bewllgt wrtschaftlche Tätgketen. 6 Bund und Kanton haben Regeln aufgestellt, an de Se sch als Arbetgebern und Arbetgeber halten müssen. Für enzelne Tätgketen st zudem ene Bewllgung nötg. Das sorgt dafür, dass de verschedenen Vorschrften engehalten werden. Insbesondere überprüft es, ob m Zusammenhang mt der Personenfrezüggket de orts- und branchenüblchen Arbetsbedngungen engehalten werden. Es arbetet dabe mt den Sozalpartnern zusammen (Kantonale Arbetsmarktkommsson KAMKO). Normal- und Gesamtarbetsverträge Im Kanton Bern gbt es neben den Gesamtarbetsverträgen (GAV), welche de Sozalpartner mtenander ausgehandelt haben, n folgenden Branchen Normalarbetsverträge (NAV): Detalhandel Hausdenst Landwrtschaft Mt dem NAV snd alle wchtgen Elemente ener Anstellung geregelt. Wenn de Arbetnehmer und Arbetgeber vom NAV abwechen wollen, müssen se des schrftlch verenbaren. Bekämpfung der Schwarzarbet Ene wchtge Aufgabe st de Bekämpfung der Schwarzarbet. Das nmmt Meldungen über möglche Verstösse entgegen und letet de nötgen Abklärungen en. Als Arbetgebern oder Arbetgeber vermeden Se Schwarzarbet, wenn Se für alle Mtarbetenden Sozalverscherungsbeträge abrechnen (be ausländschen Erwerbstätgen auch de Quellensteuer). Wenn Se Arbeten vergeben, lassen Se sch m Vertrag zuschern, dass de erforderlchen Bewllgungen vorlegen. Wenn Se Personal über ene Temporärfrma enstellen, verschern Se sch, dass de Frma über de Bewllgung für den Personalverleh verfügt. Verenfacht abrechnen mt TOP COMBI Für Arbetsverhältnsse mt Löhnen bs CHF 1 700 pro Monat, vor allem n Prvathaushalten und be selbständg Erwerbenden, haben wr mt TOP COMBI en verenfachtes Abrechnungsverfahren engeführt. Mt TOP COMBI rechnen Se be der Ausglechskasse des Kantons Bern alle Sozalabgaben für Arbetnehmer und Arbetgeber nklusve Unfallverscherung, Quellensteuer und allfällge Bewllgungen auf enmal ab. Dafür bezahlen Se 20 Prozent der Lohnsumme. Arbetsbedngungen Laupenstrasse 22 3011 Bern Telefon 031 633 58 10 Telefax 031 633 58 02 nfo.arbet@vol.be.ch www.be.ch/schwarzarbet www.be.ch/nav www.topcomb.ch

Bewllgungen Für ene wrtschaftlche Tätgket benötgen Se n den mesten Fällen kene Bewllgung. Dagegen können ausländsche Erwerbstätge ncht ohne weteres beschäftgt werden. Nacht- und Sonntagsarbet erfordern ebenfalls ene Bewllgung. Das SECO führt ene Überscht über de reglementerten Berufe. Se fnden dese unter bewllgungen.kmunfo.ch (ohne www). Sowet das ncht zuständg st, kann es Se über de Vorschrften und de zuständgen Stellen orenteren. Ausländsche Erwerbstätge Unter welchen Voraussetzungen ausländsche Erwerbstätger n der Schwez arbeten können, fnden Se n Kaptel 8/9. Reglementerte Berufe 7 Das st für folgende Bewllgungen zuständg: Schutz der Arbetnehmernnen und Arbetnehmer Vorübergehende Nacht- und Sonntagsarbet Vorübergehende Schchtarbet Plan- und Anlagengenehmgungen für Bau und Enrchtung von Gewerbe- und Industrebetreben Betrebsbewllgungen für Gewerbe- und Industrebetrebe Vermttlernnen und Vermttler von Konsumkredten Prvate Arbetsvermttlung und Personalverleh Zrkus und Schausteller Für Resende stellt m Kanton Bern das zuständge Regerungsstatthalteramt de Bewllgung aus. Arbetsbedngungen Laupenstrasse 22 3011 Bern Telefon 031 633 58 10 Telefax 031 633 58 02 nfo.arbet@vol.be.ch www.be.ch/

Ausländsche Erwerbstätge 8 Für ausländsche Erwerbstätge gelten je nach Herkunftsland und Arbetsdauer unterschedlche Regeln. Der free Personenverkehr brngt für Angehörge der EU- und EFTA-Staaten enen verenfachten Zugang zum schwezerschen Arbetsmarkt. De flankerenden Massnahmen schützen gegen Lohn- und Sozaldumpng. Für ausländsche Arbetnehmernnen und Arbetnehmer gelten de glechen arbetsmarktlchen Bestmmungen we für hre Schwezer Kollegnnen und Kollegen. Vorübergehend n der Schwez arbeten bs 90 Arbetstage pro Kalenderjahr Dauernd n der Schwez arbeten über 90 Arbetstage pro Kalenderjahr Je nach Herkunftsland der Arbetnehmern bzw. des Arbetnehmers muss de Arbet n der Schwez gemeldet oder zum Voraus bewllgt werden. Meldepflcht Vorübergehende Arbet n der Schwez von Angehörgen der EU-17 Staaten müssen Arbetgebende melden. De Meldung muss mndestens acht Tage vor Aufnahme der Arbet erfolgen. In folgenden Branchen st berets ab enem Arbetstag mmer ene Meldung nötg: Bauhaupt- und Baunebengewerbe Gastgewerbe Rengungsgewerbe n Betreben/Haushalten Überwachungs- und Scherhetsdenst Handelsresende (Ausnahme: Zrkus/Messen) In den übrgen Branchen st ene Meldung erst ab acht Arbetstagen nötg. Dabe snd verschedene Ensätze m glechen Kalenderjahr zusammenzuzählen. Bewllgungspflcht De Angehörgen aller übrgen Staaten benötgen ene Bewllgung. Angehörge der EU-8 Staaten haben Anspruch m Rahmen des edgenössschen Kontngents, wenn ken Inländervorrang besteht und de Lohn- und Arbetsbedngungen engehalten werden. Aus den übrgen Ländern werden n beschränktem Ausmass drngend benötgte und gut qualfzerte Arbetskräfte zugelassen, wenn n der Schwez oder n den EU-25 Staaten kene geegneten Arbetnehmenden gefunden werden können. De Bewllgung müssen de Arbetgebenden enholen, bevor de Arbetnehmern bzw. der Arbetnehmer n de Schwez enrest und de Arbet aufnmmt. Je nach Herkunftsland der Arbetnehmern bzw. des Arbetnehmers snd de Voraussetzungen für ene dauernde Erwerbstätgket unterschedlch. EU-17 Staaten De Personenfrezüggket ermöglcht es den Angehörgen der EU-17 Staaten, n der Schwez ohne Arbetsbewllgung zu arbeten. Voraussetzung st en Arbetsvertrag und ene gültge Aufenthaltsbewllgung. EU-8 Staaten und Drttstaaten Angehörge der EU-8 Staaten haben Anspruch m Rahmen des edgenössschen Kontngents, wenn ken Inländervorrang besteht und de Lohn- und Arbetsbedngungen engehalten werden. Angehörge aller anderen Länder können nur unter begrenzten Voraussetzungen n der Schwez arbeten. Dese Voraussetzungen prüft das n enem arbetsmarktlchen Vorentsched. In beschränktem Ausmass werden ledglch drngend benötgte und gut qualfzerte Arbetskräfte zugelassen, sofern weder n der Schwez noch n den EU-25 Staaten ene geegnete Arbetnehmern oder en geegneter Arbetnehmer gefunden werden kann.

Asylsuchende 9 Asylsuchende und vorläufg Aufgenommene dürfen nur arbeten, wenn se dafür ene Bewllgung haben. Das Gesuch für de Bewllgung rechen de Arbetgebenden bem Amt für Mgraton en. In den ersten dre Monaten nach Enrechen des Asylgesuchs st ene Bewllgung ncht möglch. Durch enen negatven Asylentsched nnert deser Frst kann das Arbetsverbot um dre Monate verlängert werden. De Bewllgung verlert hre Gültgket mt dem Datum der Wegwesung aus der Schwez. Mgratonsdenst des Kantons Bern Egerstrasse 73 3011 Bern Telefon 031 633 53 15 Wchtg De rechtlchen Bestmmungen und Abläufe ändern durch de schrttwese Enführung der Personenfrezüggket. Se snd von der Art der Beschäftgung und der Branche abhängg. Wr beraten Se gerne. Meldeformulare und Gesuche zum Stellenantrtt fnden Se unter www.be.ch/arbetennderschwez für: Vorübergehend n der Schwez arbeten Dauernd n der Schwez arbeten Asylsuchende Im Ausländerrecht wrd zwschen folgenden Arten von Staaten unterscheden: EU-8 Staaten Des snd de Staaten n Mttel- und Osteuropa, de am 1. Ma 2004 der EU betraten: Estland, Lettland, Ltauen, Polen, Slowake, Slowenen, Tschechsche Republk und Ungarn. EU-17 Staaten Herzu gehören de Staaten, de vor dem 1. Ma 2004 Tel der EU waren, sowe Malta und Zypern, de bezüglch der Personenfrezüggket glech behandelt werden: Belgen, Dänemark, Deutschland, Fnnland, Frankrech, Grechenland, Grossbrtannen, Irland, Italen, Luxemburg, Nederlande, Österrech, Portugal, Schweden und Spanen sowe Malta und Zypern. Desen Staaten glechgestellt snd de Staaten der EFTA: Island, Lechtensten und Norwegen. EU-25 Staaten Als EU-25 werden de Staaten bezechnet, de n den beden oben aufgeführten Gruppen enthalten snd. Drttstaaten Alle übrgen Länder gelten als Drttstaaten. Des glt auch für Bulgaren und Rumänen, de am 1. Januar 2007 der EU betraten. Mt hnen müssen noch Verhandlungen über de Anwendung der Personenfrezüggket geführt werden. Arbetsbedngungen Laupenstrasse 22 3011 Bern Telefon 031 633 55 85 Telefax 031 633 58 02 nfo.arbet@vol.be.ch www.be.ch/arbetennderschwez www.auslaender.ch

Arbetszet 10 Das Arbetsrecht regelt de zulässge Arbetszet und legt Ruhezeten fest, de zwschen den Arbetstagen engehalten werden müssen. Nacht- und Sonntagsarbet snd bewllgungspflchtg. Bewllgungsfree Arbetszeten Bewllgungsfree Arbetszeten snd: Tagesarbet von 06 bs 20 Uhr Abendarbet von 20 bs 23 Uhr (Konsultaton der Arbetnehmenden erforderlch) Je nach den betreblchen Anforderungen kann dese Zet um höchstens ene Stunde verschoben werden (05 bs 22 Uhr oder 07 bs 24 Uhr). Neben den Bestmmungen des Arbetsrechts st auch das Umweltrecht zu beachten. Ab 19 Uhr gelten strengere Lärmvorschrften. Nacht- und Sonntagsarbet Als Nachtarbet glt de Zet zwschen 23 und 06 Uhr. Alle Betrebe benötgen für Nacht- und Sonntagsarbet ene Bewllgung. Je nach Branche st en Gesuch nötg oder Nacht- und Sonntagsarbet st generell bewllgt. Das bewllgt Nachtarbet für de Dauer von dre Monaten und Sonntagsarbet bs zu sechs Sonntagen. Für längere Peroden st das SECO zuständg. Arbetnehmende, de vorübergehende Nachtarbet lesten, haben Anspruch auf enen Lohnzuschlag. Schchtarbet Schchtarbet st bewllgungspflchtg. Für de Bewllgung muss en Schchtplan Auskunft über Arbetszeten, Pausen und Arbetsorgansaton geben. Das SECO stellt Muster für gesetzeskonforme Schchtpläne und entsprechende Anletungen zur Verfügung (www.seco.admn.ch). Sonntagsverkauf Besondere Regeln gelten für den Sonntagsverkauf. Nähere Informatonen fnden Se unter www.be.ch/arbetszet. Sonderschutz Für Jugendlche bs zum 18. Altersjahr wrd Nacht- und Sonntagsarbet nur dann bewllgt, wenn des für de beruflche Grundausbldung nötg st. Enzelbewllgungen snd nur ausnahmswese nötg, wel der Bund für de verschedenen Berufe allgemengültge Regeln getroffen hat. De Arbetszet st während der Schwangerschaft und Mutterschaft bs zum Ende der Stllzet spezell geregelt. Wenn de Arbetnehmenden regelmässg Nachtarbet lesten, haben se Anspruch auf enen Zetzuschlag. Be Sonntagsarbet st hnen en Lohnzuschlag zu bezahlen. Für Nacht- und Sonntagsarbet braucht es das Enverständns der Arbetnehmenden. Arbetsbedngungen Laupenstrasse 22 3011 Bern Telefon 031 633 58 10 Telefax 031 633 58 02 nfo.arbet@vol.be.ch www.be.ch/arbetszet

Kurzarbetsentschädgung De Kurzarbetsentschädgung hlft be vorübergehenden Beschäftgungsenbrüchen Entlassungen zu vermeden. De Arbetslosenverscherung übernmmt 80 Prozent des Verdenstausfalls. De rechtlchen Voraussetzungen und de enzuhaltenden Verfahren snd anspruchsvoll. Das berät Se gerne. Den Entsched, Kurzarbet enzuführen, fällt das Unternehmen unabhängg von ener allfällgen Entschädgung der Arbetslosenverscherung. Kurzarbet soll vorübergehende, wrtschaftlch bedngte Beschäftgungsenbrüche ausglechen. Unter bestmmten Voraussetzungen entschädgt de Arbetslosenverscherung enen Tel der Verdenstausfälle. En aussergewöhnlcher Wetterverlauf kann zu ener Entschädgung berechtgen, wenn er dazu führt, dass der Betreb stllgelegt werden muss oder erheblch engeschränkt st. Verfahren und vorgeschrebene Frsten Das Gesuch muss spätestens 10 Tage vor der Enführung von Kurzarbet engerecht werden. Das prüft nach Gesuchsengang de Voraussetzungen für de Kurzarbetsentschädgung. De nach Ablauf ener Karenzzet ausgerchtete Lestung der Arbetslosenverscherung deckt 80 Prozent des Verdenstausfalls der Arbetnehmenden, höchstens bs zum verscherten Verdenst. 11 De Kurzarbetsentschädgung trägt zur Scherhet der Arbetsverhältnsse be und st für Unternehmen we Arbetnehmende von Vortel. De Unternehmen sparen Kosten durch gerngen Personalwechsel und beugen dem Verlust von Wssen vor. Das zetaufwändge Enarbeten neuer Mtarbeter entfällt. De Arbetnehmenden bleben durch das Fortbestehen des Arbetsvertrages sozal besser geschützt. Innerhalb von zwe Jahren st Kurzarbet während höchstens 12 Monaten möglch. Der Arbetgeber / de Arbetgebern kann de Arbetslosenkasse fre wählen. De gewählte Kasse st für de Auszahlung zuständg. Unabhängg vom Entsched des muss de Entschädgung spätestens dre Monate nach Ablauf der jewelgen Abrechnungsperode (Kalendermonat) be der Kasse geltend gemacht werden. De genannten Frsten müssen Se unbedngt enhalten. Andernfalls können de Zahlungen ncht ausgerchtet werden. Berner Wrtschaft Arbetsvermttlung Lagerhausweg 10 3018 Bern Telefon 031 633 56 89 Telefax 031 633 58 99 nfo.rav@vol.be.ch www.be.ch/arbetsausfall www.treffpunkt-arbet.ch

Schlechtwetterentschädgung 12 De Schlechtwetterentschädgung hlft be wtterungsbedngten Beschäftgungsenbrüchen Entlassungen zu vermeden. Se st nur n bestmmten, vom Bund festgelegten Branchen möglch. De Arbetslosenverscherung übernmmt 80 Prozent des Verdenstausfalls. De rechtlchen Voraussetzungen und de enzuhaltenden Verfahren snd anspruchsvoll. Das berät Se gerne. De Schlechtwetterentschädgung trägt zur Scherung von unbefrsteten Arbetsverhältnssen be und betet Unternehmen und Arbetnehmenden Vortele. De Unternehmen sparen Personalkosten be wetterbedngten Rsken. De Arbetnehmenden bleben durch das Fortbestehen enes unbefrsteten Arbetsvertrages sozal besser geschützt. Ken Anrecht haben nsbesondere de Landwrtschaft und der Toursmus. Verfahren und vorgeschrebene Frsten De Gesuche müssen spätestens am 5. Tag des Folgemonats engerecht werden. Das prüft nach Gesuchsengang de Voraussetzungen für de Schlechtwetterentschädgung. Branchenabhängge Entschädgung Schlechtwetterentschädgung st nur n den folgenden Branchen möglch: Hoch- und Tefbau, Zmmere-, Stenhauerund Stenbruchgewerbe Sand- und Kesgewnnung Gelese- und Freletungsbau Landschaftsgartenbau Waldwrtschaft, Baumschulen und Torfabbau Ausbeutung von Lehmgruben sowe Zegele Berufsfschere Transportgewerbe (nur Baustellentransporte sowe Sand- und Kestransporte) Sägereen, Reb-, Pflanzen-, Obst- und Gemüsebaubetrebe De nach Abzug ener Karenzzet ausgerchtete Lestung der Arbetslosenverscherung deckt 80 Prozent des Verdenstausfalls, der aufgrund der Wtterungsverhältnsse entstanden st, höchstens bs zum verscherten Verdenst. Der Arbetgeber / de Arbetgebern kann de Arbetslosenkasse fre wählen. De gewählte Kasse st für de Auszahlung zuständg. Unabhängg vom Entsched des muss de Entschädgung bs spätestens dre Monate nach Ablauf der jewelgen Abrechnungsperode (Kalendermonat) be der Kasse geltend gemacht werden. De genannten Frsten müssen Se unbedngt enhalten. Andernfalls können de Zahlungen ncht ausgerchtet werden. Berner Wrtschaft Arbetsvermttlung Lagerhausweg 10 3018 Bern Telefon 031 633 56 89 Telefax 031 633 58 99 nfo.rav@vol.be.ch www.be.ch/arbetsausfall www.treffpunkt-arbet.ch

Massenentlassungen und Betrebsschlessungen Massenentlassungen und Betrebsschlessungen snd dem möglchst frühzetg, jedoch spätestens be Kündgungen zu melden. Deses koordnert mt den RAV das wetere Vorgehen. De Meldung benhaltet de Ergebnsse der Konsultaton der Arbetnehmerschaft und de Gründe, de zur Massenentlassung geführt haben. Geplante Massenentlassungen und Betrebsschlessungen, de zu Massenentlassungen führen, snd dem zu melden. Das koordnert mt den RAV de weteren Massnahmen. Massenentlassungen Als Massenentlassungen gelten Kündgungen n folgendem Ausmass: Ab 10 Personen n Betreben mt 20 bs 100 Beschäftgten Ab 10% des Personals n Betreben mt 100 bs 300 Beschäftgten Ab 30 Personen n Betreben mt über 300 Beschäftgten Konsultaton der Arbetnehmenden De Arbetnehmenden snd gemäss Art. 335f OR zu bevorstehenden Massenentlassungen zu konsulteren. Ihnen stehen Mtwrkungsrechte zu, n deren Rahmen se Vorschläge unterbreten können. Sozalplan Im Sozalplan werden zusätzlche Mttel und de Vorgehenswesen zur Mlderung wrtschaftlcher Folgen be Betrebsschlessungen und Massenentlassungen bestmmt. Er benhaltet enen Vertelerschlüssel für de vorgesehenen zusätzlchen Entschädgungen und Massnahmen, auf de de betroffenen Arbetnehmenden Anspruch haben. En Sozalplan st n velen GAV vorgesehen oder kann frewllg verenbart werden. Dagegen besteht kene gesetzlche Vorschrft für enen Sozalplan. Outplacement Outplacement st ene unabhängge, systematsche Beratung und Unterstützung fregestellter Arbetnehmender durch spezalserte Personalberatungsfrmen. Zel st es, fre werdende Arbetnehmer unter Mthlfe des bshergen Arbetgebers be hrer beruflchen Veränderung zu begleten und Arbetslosgket zu vermeden. 13 Berner Wrtschaft Stab Münsterplatz 3 3011 Bern Telefon 031 633 40 80 Telefax 031 633 40 88 nfo.@vol.be.ch

Insolvenzentschädgung für Arbetnehmende 14 Im Falle von Konkurs oder Insolvenz zahlt de Arbetslosenverscherung den Arbetnehmenden enen Tel des geschuldeten Lohns. De Entschädgung st auf de letzten ver Monate des Arbetsverhältnsses und auf 100 Prozent des verscherten Verdensts begrenzt. De Arbetslosenverscherung zahlt auf Begehren der Arbetnehmenden den ausstehenden Lohn für maxmal 4 Monate aus. Voraussetzung st Konkurs, offenschtlche Überschuldung des Arbetgebers oder en Pfändungsbegehren für Lohnforderungen. De Auszahlung beträgt 100 Prozent des verscherten Verdenstes. Der maxmal verscherte Verdenst st begrenzt. Verfahren und vorgeschrebene Frsten Ansprüche auf Insolvenzentschädgung müssen von den Arbetnehmenden nnerhalb von 60 Tagen nach der Veröffentlchung des Konkurses m Schwezerschen Handelsamtsblatt (SHAB) oder dem Pfändungsbegehren geltend gemacht werden. De öffentlche Arbetslosenkasse klärt de Ansprüche auf de Löhne ab und zahlt se den Arbetnehmenden aus. De Arbetslosenverscherung st verpflchtet, gegenüber dem Unternehmen oder ener Rechtsnachfolgern allfällge Rechtsansprüche aus gelesteten Insolvenzentschädgungen geltend zu machen. De genannten Frsten müssen unbedngt engehalten werden. Andernfalls können de Zahlungen ncht ausgerchtet werden. Als Arbetgeber arbetslos Selbständgerwerbende haben be Aufgabe der Selbständgket Anrecht auf de Denstlestungen der öffentlchen Arbetsvermttlung. Se haben dagegen kenen Anspruch auf Entschädgungen der Arbetslosenverscherung. Berner Wrtschaft Arbetslosenkasse Kanton Bern Lagerhausweg 10 3018 Bern Telefon 031 634 11 66 Telefax 031 634 11 00 alk.ks@vol.be.ch De Selbständgerwerbenden bezahlen kene Arbetslosenbeträge. Se haben grundsätzlch kenen Anspruch auf Entschädgungen der Arbetslosenverscherung. Jedoch besteht be Aufgabe der Selbständgket Anrecht auf de Denstlestungen der öffentlchen Arbetsvermttlung des RAV. Arbetslos als angestellter Betrebsleter Legt en normales Anstellungsverhältns mt ener Kaptalgesellschaft vor und snd de Beträge an de Arbetslosenverscherung abgerechnet worden, besteht grundsätzlch en Anspruch auf de üblchen Lestungen der Arbetslosenverscherung. Allerdngs muss nachgewesen werden, dass kene rechtlchen Bezehungen zum Unternehmen mehr bestehen (z.b. ken Entrag m Handelsregster). www.be.ch/arbetsausfall