Curriculum der Weiterbildung zum FA für Psychiatrie und Psychotherapie in der LVR-Klinik Viersen

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Transkript:

Curriculum der Weiterbildung zum FA für Psychiatrie und Psychotherapie in der LVR-Klinik Viersen Verantwortliche Weiterbildungsbefugte: Herr Dr. Marggraf (48 Monate Psychiatrie und Psychotherapie) Herr Seidel, Herr Dr. Strahl, Herr Dr. Kuhlins (Neurologie) Stand: Mai 2013 Seite 1 von 16

Inhalt Vorwort... 3 1 Inhalt der Weiterbildungsordnung... 4 1.1 Allgemeines... 4 1.2 Speziell: Facharzt/ Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie... 4 1.3 Speziell: Neurologie... 5 2 Theoretischer Teil des Curriculums... 6 2.1 Mittwochscurriculum... 6 2.1.1 Psychotherapie... 6 2.1.2 Allgemeine Psychiatrie... 6 2.1.3 Allgemeine Neurologie... 7 2.1.4 EEG... 7 2.1.5 Kinder- und Jugendpsychiatrie... 7 2.1.6 Gerontopsychiatrie... 7 2.1.7 Abhängigkeitserkrankungen... 7 2.1.8 Forensische Psychiatrie... 7 2.1.9 Psychopharmakologie... 7 2.1.10 Kriseninterventionsbehandlung, Konsil- und Liaisonarbeit... 7 2.1.11 Sozialpsychiatrie... 8 2.2 Veranstaltungen außerhalb des Mittwochscurriculums... 8 2.2.1 Psychotherapie Theorie... 8 2.2.2 Balintgruppe... 8 2.2.3 Selbsterfahrung... 8 2.2.4 Fallseminar allg. und spez. Psychopathologie... 8 2.2.5 Fallseminar Psychopharmakologie... 9 2.2.6 AMDP Raterseminar... 9 2.2.7 Psychodiagnostischen Testverfahren... 9 2.2.8 Autogenes Training/ PMR/ Hypnose... 9 3 Praktischer Teil... 10 3.1 Katalog zur Einarbeitung neuer ärztlicher Mitarbeiter/innen... 10 3.2 Rotationssystem... 10 3.3 Supervidierte Gutachtenerstellung... 12 3.4 Erstuntersuchungen... 12 3.5 Psychiatrische Therapien... 12 3.6 Psychotherapie... 13 3.7 Angehörigengruppe unter Supervision... 13 3.8 Kriseninterventionsbehandlung... 14 3.9 Neurologie Hospitation... 14 4 Ergänzende Fortbildungen... 14 4.1 Erste Hilfe Kurse... 14 4.2 KUGA (kontrollierter Umgang mit Gewalt und Aggression)... 14 5 Externe Kooperationen... 15 5.1 LVR-Akademie für Seelische Gesundheit... 15 5.2 LVR-Klinik Mönchengladbach... 15 6 Orientierungsgespräche... 15 Kontakte... 15 Ärztlicher Direktor:... 15 Weiterbildungsbefugte:... 15 Einrichtungen:... 16 Seite 2 von 16

Vorwort Das vorliegende Curriculum soll der/dem Weiterzubildenden Orientierung geben über Grundsätze der Weiterbildung und die abzuleistenden Weiterbildungsinhalte. Den Weiterbildungsermächtigten dient das Curriculum als Planungshilfe, die geforderten Weiterbildungsinhalte innerhalb der Weiterbildungszeit zu gewährleisten. Rechte und Pflichten ergeben sich auf Seiten der Weiterbildenden und der Weiterzubildenden. Die/ der in Weiterbildung befindliche Ärztin/ Arzt ist verpflichtet, sämtliche nach der Weiterbildungsordnung vorgeschriebenen Inhalte zu absolvieren. Dazu kann sie/ er die im Curriculum aufgeführten Angebote/ Möglichkeiten nutzen, muss dies aber nicht zwingend. Es besteht auch die Möglichkeit, in externen Instituten von der Ärztekammer anerkannte Weiterbildungsblöcke zu absolvieren. Darüber hinaus hat sie/ er die Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte zu dokumentieren. Auf Seiten der Weiterbildungsermächtigten steht die Verpflichtung, die Weiterbildung der Weiterzubildenden persönlich zu leiten, zeitlich und inhaltlich entsprechend der Weiterbildungsordnung zu gestalten und die Richtigkeit der Dokumentation der in Weiterbildung befindlichen Ärztinnen/ Ärzte zu bestätigen. Im Sinne einer guten Zusammenarbeit Dr. Ralph Marggraf Peter Seidel Dr. Jens Kuhlins Dr. David Strahl Seite 3 von 16

1 Inhalt der Weiterbildungsordnung 1.1 Allgemeines Ziel der Weiterbildung ist der geregelte Erwerb festgelegter Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten, um besondere ärztliche Kompetenzen zu erlangen. Die Weiterbildung erfolgt im Rahmen ärztlicher Berufstätigkeit unter Anleitung zur Weiterbildung befugter Ärzte oder durch Unterweisung in durch die Ärztekammer anerkannten Weiterbildungskursen. Sie ist grundsätzlich ganztägig und in hauptberuflicher Stellung durchzuführen. Eine Weiterbildung in Teilzeit kann in persönlich begründeten Fällen angerechnet werden, wenn sie mindestens die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit beträgt, wobei die Weiterbildungszeit sich entsprechend verlängert. Dauer und Inhalt der Weiterbildung richten sich nach den Bestimmungen der Weiterbildungsordnung (WBO). Bei den festgelegten Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalten handelt es sich um Mindestanforderungen. Weiterbildungs- und Tätigkeitsabschnitte unter sechs Monaten können nur dann angerechnet werden, wenn dies ausdrücklich so vorgesehen ist. Eine Unterbrechung der Weiterbildung kann nicht auf die Weiterbildungszeit angerechnet werden. 1.2 Speziell: Facharzt/ Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie Nachgewiesen werden müssen die folgenden Inhalte: Psychiatrie Teil - 60 supervidierte Erstuntersuchungen - 60 Doppelstunden Fallseminar allg. und spez. Psychopathologie mit Vorstellung von 10 Pat. - 10 Stunden Seminar über standardisierte Befunderhebung Fremd- und - Selbstbeurteilungsskalen - Durchführung, Befundung und Dokumentation von 40 abgeschlossenen supervidierten Therapien einschl. psychotherapeutischen Anteil - 40 Stunden Fallseminar über die pharmakologischen/ somatischen Therapieverfahren - 2-monatige Teilnahme an einer Angehörigengruppe unter Supervision - 40 Stunden praxisorientiertes Seminar über Sozialpsychiatrie - 15 Gutachten aus den Bereichen Sozial-, Zivil- und Strafrecht Psychotherapie Teil - 100 Stunden theoretische Grundlagen der Psychotherapie - 16 Doppelstunden autogenes Training oder progressive Muskelentspannung oder Hypnose - 10 Stunden Seminar und 6 Behandlungen unter Supervision in Kriseninterventionen, supportive Verfahren und Beratung - 10 Stunden Seminar in psychiatrisch-psychotherapeutischer Konsil- und Liaisonarbeit Seite 4 von 16

- 240 Therapie-Stunden mit Supervision nach jeder vierten Stunde in einem wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren im gesamten Bereich psychischer Erkrankungen, bei denen die Psychotherapie im Vordergrund des Behandlungsspektrums steht - 150 Stunden Selbsterfahrung - 35 Doppelstunden Balintgruppenarbeit oder interaktionsbezogene Fallarbeit Gesamt Kenntnisstand - psychiatrische Anamnese/ Befunderhebung - allgemeine und spezielle Psychopathologie - psychodiagnostischen Testverfahren - Entstehungsbedingungen, Verlaufsformen, Behandlung psychischer Erkrankungen/ Störungen - Krankheitsverhütung, Früherkennung, Rückfallverhütung und Verhütung unerwünschter Therapieeffekte unter Einbeziehung von Familienberatung, Krisenintervention, Sucht- und Suizidprophylaxe - Erkennung und Behandlung von Verhaltensauffälligkeiten im Kindes- und Jugendalter - Erkennung und Behandlung von Suchterkrankungen - Erkennung und Behandlung psychischer Erkrankungen bei lern- und geistig- behinderten Menschen - Soziotherapie sowie Indikation zu ergotherapeutischen, sport- und bewegungstherapeutischen, musik- und kunsttherapeutischen Maßnahmen - Behandlung von chronisch psychisch kranken Menschen, insbesondere in Zusammenarbeit mit komplementären Einrichtungen und der Gemeindepsychiatrie - praktischen Anwendung von wissenschaftlich anerkannten Psychotherapie-Verfahren - Erkennung und Behandlung gerontopsychiatrischer Erkrankungen unter Berücksichtigung interdisziplinärer Aspekte - Konsiliar- und Liaisonpsychiatrie und -psychotherapie - Erkennung und Behandlung psychischer Erkrankungen aufgrund Störungen der Schlaf-Wach- Regulation, der Schmerzwahrnehmung und der Sexualentwicklung und -funktionen einschließlich Störungen der sexuellen Identität - Arzneimitteltherapie, Probleme der Mehrfachverordnungen, Risiken des Arzneimittelmissbrauchs - Krisenintervention, supportive Verfahren und Beratung - Anwendung von Rechtsvorschriften bei der Unterbringung und Behandlung psychisch Kranker 1.3 Speziell: Neurologie - Krankheitslehre neurologischer Krankheitsbilder, Diagnostik und Therapie von Schmerzsyndromen, neurophysiologische und neuropathologische Grundlagen - Methodik und Technik der neurologischen Anamnese - Methodik und Technik der neurologischen Untersuchung Seite 5 von 16

- Indikationsstellung, Durchführung und Beurteilung neurophysiologischer und neuropsychologischer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden - Indikationsstellung, Durchführung und Bewertung der Elektroenzephalographie sowie evozierte Potentiale - Grundlagen der Somato- und Pharmakotherapie neurologischer Erkrankungen Die Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Nordrhein findet sich hier: http://www.aekno.de/page.asp?pageid=9616#psychiatrie 2 Theoretischer Teil des Curriculums 2.1 Mittwochscurriculum Ein Teil der geforderten theoretischen Weiterbildungsinhalte wird in einem regelmäßig stattfindenden Curriculum vermittelt. Die Organisation liegt beim Ärztlichen Direktor (inhaltlich und formal) sowie bei der Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit (organisatorisch). Es gibt einen Plan, in welchem die geplanten Inhalte und Referenten der kommenden Monate einsehbar sind. Dieser ist im Klinikintranet einsehbar. Zudem wird regelmäßig über Flyer sowie via E-Mail durch das Sekretariat des ärztlichen Direktors über die aktuellen Termine informiert. Ort: Patientenbibliothek Haus 3 oder KJP, Aufnahmeklinik Wann: jeden 2. Mittwoch, 15.30 bis 17.00, außerhalb von Ferienzeiten Organisation: Dr. Marggraf Referenten: Chef- und Oberärzte, Sonstige interne und externe Referenten 2.1.1 Psychotherapie WB Inhalt: Theoretische Grundlagen der Psychotherapie Notw. Umfang: Teilnahme an mindestens 100 Stunden eines fortlaufenden Curriculums 2.1.2 Allgemeine Psychiatrie WB Inhalt: psychiatrische Anamnese/ Befunderhebung, allgemeine und spezielle Psychopathologie, Entstehungsbedingungen, Verlaufsformen, Behandlung psychischer Erkrankungen/ Störungen, Krankheitsverhütung, Früherkennung, Rückfallverhütung und Verhütung unerwünschter Therapieeffekte unter Einbeziehung von Familienberatung, Krisenintervention, Sucht- und Suizidprophylaxe, Erkennung und Behandlung psychischer Erkrankungen bei lern- und geistigbehinderten Menschen, Erkennung und Behandlung psychischer Erkrankungen aufgrund Störungen der Schlaf-Wach- Regulation, Seite 6 von 16

der Schmerzwahrnehmung und der Sexualentwicklung und - funktionen einschließlich Störungen der sexuellen Identität Notw. Umfang: nicht festgelegt 2.1.3 Allgemeine Neurologie WB Inhalt: Vermittlung von grundlegenden neurologischen Kenntnissen Notw. Umfang: nicht festgelegt 2.1.4 EEG WB Inhalt: Indikationsstellung, Durchführung und Bewertung EEG/ evozierte Potentiale Notw. Umfang: nicht festgelegt 2.1.5 Kinder- und Jugendpsychiatrie WB Inhalt: Erkennung und Behandlung von Verhaltensauffälligkeiten im Kindes- und Jugendlichenalter Notw. Umfang: nicht festgelegt 2.1.6 Gerontopsychiatrie WB Inhalt: Erkennung und Behandlung gerontopsychiatrischer Erkrankungen unter Berücksichtigung interdisziplinärer Aspekte Notw. Umfang: nicht festgelegt 2.1.7 Abhängigkeitserkrankungen WB Inhalt: Erkennung und Behandlung von Suchterkrankungen Notw. Umfang: nicht festgelegt 2.1.8 Forensische Psychiatrie WB Inhalt: Anwendung von Rechtsvorschriften bei der Unterbringung und Behandlung psychisch Kranker Notw. Umfang: nicht festgelegt 2.1.9 Psychopharmakologie WB Inhalt: Gebietsbezogene Arzneimitteltherapie einschl. der Probleme der Mehrfachverordnungen und der Risiken des Arzneimittelmissbrauchs Notw. Umfang: nicht festgelegt 2.1.10 Kriseninterventionsbehandlung, Konsil- und Liaisonarbeit WB Inhalt: Seminar Kriseninterventionen, supportive Verfahren und Beratung psychiatrisch-psychotherapeutischer Konsil- und Liaisonarbeit Notw. Umfang: Mindestteilnahme 10 Stunden Seite 7 von 16

2.1.11 Sozialpsychiatrie WB Inhalt: Sozialpsychiatrie einschl. somatischer, pharmakologischer und psychotherapeutischer Verfahren. Soziotherapie sowie Indikation zu ergotherapeutischen, sport- und bewegungstherapeutischen, musik- und kunsttherapeutischen Maßnahmen. Behandlung von chronisch psychisch kranken Menschen, insbesondere in Zusammenarbeit mit komplementären Einrichtungen und der Gemeindepsychiatrie Notw. Umfang: Mindestteilnahme 40 Stunden 2.2 Veranstaltungen außerhalb des Mittwochscurriculums 2.2.1 Psychotherapie Theorie WB Inhalt: Theoretische Grundlagen der Psychotherapie Notw. Umfang: Teilnahme an mindestens 100 Stunden eines fortlaufenden Curriculums Anmerkung: Sinnvoll ist neben dem Mittwochscurriculum die Teilnahme an einem externen Angebot (beispielsweise Ärztekammer oder andere); die Weiterbildungsbefugten Ärzte können hierzu Informationen geben. 2.2.2 Balintgruppe WB Inhalt: Balintgruppenarbeit oder interaktionsbezogene Fallarbeit Notw. Umfang: 35 Doppelstunden Organisation: Dr. Marggraf Gruppenleitung: Dr. Guido Flatten Wann: einmal monatlich nach vorheriger Terminbekanntgabe für jeweils ein halbes Jahr, Zeit: 13.00-16.15 Uhr 2.2.3 Selbsterfahrung WB Inhalt: Notw. Umfang: 150 Stunden Wo: Einzel- oder Gruppenselbsterfahrung in einem anerkannten Verfahren In der Trägereigenen Akademie werden regelmäßig Selbsterfahrungskurse angeboten. Externe entsprechende Institute können durch die Weiterbildungsermächtigten benannt werden. 2.2.4 Fallseminar allg. und spez. Psychopathologie WB Inhalt: Fallseminar über allg. und spez. Psychopathologie Notw. Umfang: 120 Stunden mit eigener Vorstellung von mindestens 10 Patienten Wie: Im Rahmen von zu dem Zweck ausgeweiteten Visiten oder als abteilungsbezogene Fallseminare Verantwortlich: Der/ Die jeweils zuständige Chefarzt/ -ärztin Seite 8 von 16

2.2.5 Fallseminar Psychopharmakologie WB Inhalt: Notw. Umfang: 40 Stunden Wie: Fallseminar über pharmakologische und somatische Therapieverfahren Im Rahmen von zu dem Zweck ausgeweiteten Visiten oder als abteilungsbezogene Fallseminare Verantwortlich: Der/ Die jeweils zuständige Chefarzt/ -ärztin 2.2.6 AMDP Raterseminar WB Inhalt: Notw. Umfang: 10 Stunden Wo/ Wann: Seminar über standardisierte Befunderhebung unter Anwendung von Fremd- und Selbstbeurteilungsskalen und Teilnahme an einem Fremdrater-Seminar In Abständen werden Seminare in der Klinik als Inhouse-Veranstaltung angeboten. 2.2.7 Psychodiagnostischen Testverfahren WB Inhalt: psychodiagnostischen Testverfahren Notw. Umfang: 10 Stunden Wie: Anmeldung als Fortbildung (Fortbildungsantrag via Chefarzt/ Vorstand); Kosten der Veranstaltung werden in der Regel von der Klinik übernommen Wo: u. a. LVR-Akademie für seelische Gesundheit, Solingen Wann: LVR-Akademie-Programme werden jährlich neu aufgelegt; siehe Internet 2.2.8 Autogenes Training/ PMR/ Hypnose WB Inhalt: Notw. Umfang: 16 Doppelstunden Wie: Wo: Wann: autogenes Training oder progressive Muskelentspannung oder Hypnose Anmeldung als Fortbildung (Fortbildungsantrag via Chefarzt/ Vorstand); Kosten der Veranstaltungen werden in der Regel von der Klinik übernommen u. a. LVR-Akademie für seelische Gesundheit, Solingen LVR-Akademie-Programme werden jährlich neu aufgelegt; siehe Internet Seite 9 von 16

3 Praktischer Teil 3.1 Katalog zur Einarbeitung neuer ärztlicher Mitarbeiter/innen WB Inhalt: Einführung in Abläufe, Dokumentation, Qualitätsmanagement sowie Inhalte der Weiterbildung gemäß den Allgemeinen Bestimmungen der WBO Wie: Die Checkliste neue Mitarbeiter wird innerhalb der ersten drei Monate nach Einstellung abgearbeitet. Darüber hinaus Einladung zum Einführungstrag für neue Mitarbeiter/innen Wann: erste 12 Wochen der Einarbeitung Verantwortlich: Chefarzt/ Chefärztin der Abteilung, in welche eingetreten wird 3.2 Rotationssystem Das Rotationssystem dient zur Sicherstellung, dass Weiterbildungsassistenten alle wesentlichen Bereiche psychiatrisch-psychotherapeutischer Praxis durchlaufen und dort Erfahrungen erwerben. Dabei gibt es so genannte Soll-Bereiche, deren Durchlaufen im Rahmen der Weiterbildung wünschenswert ist. Diese sind: Allgemeine Akutpsychiatrie: mindestens 1,5 Jahre Abhängigkeitserkrankungen: mindestens 1 Jahr Gerontopsychiatrie: mindestens 1 Jahr Ist der/ die Weiterzubildende nur teilweise in den jeweiligen Bereichen eingesetzt, so kann sich die Weiterbildungszeit in diesem Bereich entsprechend verlängern. Die Dauer der tatsächlichen Weiterbildungszeit kann sich aufgrund der notwendigen Rotation im Einzelfall über die vorgeschriebene Dauer von vier Jahren hinaus verlängern. Darüber hinaus kann als ein weiterer Bereich die Forensische Psychiatrie durchlaufen werden. Dies kann in Absprache mit den Weiterzubildenden vor dem Hintergrund ihrer persönlichen Interessen und Karriereplanung erfolgen. Auch ist es in Abhängigkeit persönlicher Interessen grundsätzlich möglich, im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie zu hospitieren. Die Organisation der Rotation ist derart geregelt, dass individuelle Interessen der Weiterzubildenden, formale Erfordernisse der ärztlichen Weiterbildung und Klinikbedürfnisse möglichst berücksichtigt werden. Unter Beachtung der übergeordneten Rahmenbedingungen können sowohl die Weiterzubildenden selber als auch die weiterbildungsbefugten Ärzte Einfluss auf die Rotationsausgestaltung Seite 10 von 16

ausüben. Zudem sind die ärztlichen Abteilungsleitungen an dem Prozess beteiligt. Damit ausreichend Rotationsmöglichkeiten sichergestellt sind, sind Rotationsstellen definiert. Diese befinden sich in allen Klinikabteilungen und umfassen jeweils mehrere Stationen: Abteilung Allgemeine Psychiatrie I o Station 13a (geschlossene gerontopsychiatrische Station) o Station 13b (geschlossene gerontopsychiatrische Station) o Station 30/5 (offene allgemeinpsychiatrische Station) o Station 30/6 (geschlossene allgemeinpsychiatrische Station) o Station 30/12 (offene allgemeinpsychiatrische Station) o Tagesklinik Oberrahserstraße (Gerontopsychiatrie) o Tagesklinik Oberrahserstraße (Allgemeinpsychiatrie) Abteilung Allgemeine Psychiatrie II o Station 30/3 (geschlossene allgemeinpsychiatrische Station) o Station 30/7 (offene allgemeinpsychiatrische Station) o Station 30/8 (offene allgemeinpsychiatrische Station) o Tagesklinik Mönchengladbach-Zentrum Abteilung für Abhängigkeitserkrankungen und Psychotherapie o Station 30/1 (geschlossene Aufnahmestation für Alkohol- und Medikamentenabhängige) o Station 30/2 (Qualifizierter Entzug für Alkohol- und Medikamentenabhängige und Psychotherapie) o Station 30/9 (Qualifizierter Drogenentzug) o Station 30/11 (offene Station illegale Drogen und THC) Abteilungen für Forensische Psychiatrie (I und II) o Station 27.1 (hoch)gesicherte forensische Aufnahme- und Kriseninterventionsstation für Patienten mit Psychosen o Station 27.2 (hoch)gesicherte forensische Therapiestation für Patienten mit Psychosen o Station 27.3 (hoch)gesicherte forensische Aufnahme- und Kriseninterventionsstation für Patienten mit Persönlichkeitsstörungen o Station 27.4 (hoch)gesicherte forensische Therapiestation für Patienten mit Persönlichkeitsstörungen o Station 30/4 geschlossene forensische Rehabilitationsstation für Patienten mit Psychosen o 18 b: gesicherte Stationen für die Behandlung von (jugendlichen) Patienten mit Persönlichkeitsstörungen. Des Weiteren ist es erforderlich, im Rahmen der Weiterbildung Erfahrungen in ambulanter Tätigkeit sowie in der Konsiliar- und Liaisonpsychiatrie und - psychotherapie zu sammeln. Dies geschieht in Absprache mit den jeweils zuständigen Chefärztinnen und -ärzten. Seite 11 von 16

Ist der/ die Weiterzubildende nur teilweise in den jeweiligen Bereichen eingesetzt, so verlängert sich die Weiterbildungszeit in diesem Bereich entsprechend. Die Dauer der tatsächlichen Weiterbildungszeit kann sich aufgrund der notwendigen Rotation im Einzelfall über die vorgeschriebene Dauer von 5 Jahren hinaus verlängern. Rotationsmöglichkeiten bestehen folgende: 1. Auf Wunsch der/ des Weiterzubildenden Ärztin/ Arztes: Dieser richtet seinen Wunsch mit der konkreten Nennung der gewünschten Abteilung, in die gewechselt werden soll, an die/ den zuständigen Chefarzt/ - ärztin. Sinnvollerweise kann die/ der Assistent/ -in einen entsprechenden Tauschpartner benennen. Die/ Der aktuell zuständige Chefarzt/ -ärztin nimmt dann Kontakt zu der/ dem zuständigen Chefarzt/ -ärztin der anderen Abteilung auf und trifft entsprechende Absprachen. 2. Auf Veranlassung des zuständigen Weiterbildungsermächtigten In dem Fall, dass ein/ -e in Weiterbildung befindliche/ -r Ärztin/ Arzt bereits über 24 Monate in einer Abteilung ist und ihrerseits/ seinerseits noch keine Schritte für eine Rotation ergriffen hat, ergreift der zur Weiterbildung ermächtigte die Initiative. Im Rahmen des entsprechenden Defizitgespräches wird mit der/ -m Assistentin/ Assistenten das weitere Vorgehen abgesprochen 3.3 Supervidierte Gutachtenerstellung WB Inhalt: Gutachten aus den Bereichen Sozial-, Zivil- und Strafrecht Notw. Umfang: Mindestens 15 Stück (müssen zur Prüfung vorgelegt werden!) Wie: Auftragsvergabe über das Vorzimmer des ärztlichen Direktors Wann: innerhalb der Weiterbildungszeit Verantwortlich: Supervision durch den aktuell zuständigen Chefärztin/ -arzt 3.4 Erstuntersuchungen WB Inhalt: Supervidierte und dokumentierte Erstuntersuchungen Notw. Umfang: 60 Stück Wie: Die aufgenommenen Patienten werden durch den Assistenten dem zuständigen Chef- oder Oberarzt vorgestellt einschließlich der Dokumentation Verantwortlich: jeweils zuständige Chefärztin/ -arzt 3.5 Psychiatrische Therapien WB Inhalt: Durchführung, Befundung und Dokumentation von Seite 12 von 16

abgeschlossenen Therapien unter kontinuierlicher Supervision Notw. Umfang: 40 Stück Wie: Nach Abschluss der Therapie wird der Fall durch den Assistenten Dem zuständigen Chef- oder Oberarzt vorgestellt einschließlich der Vorlage des Berichtes Verantwortlich: jeweils zuständige Chefärztin/ -arzt 3.6 Psychotherapie WB Inhalt: Psychotherapie mit Supervision nach jeder vierten Stunde in Einem wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren im gesamten Bereich psychischer Erkrankungen. Praktische Anwendung von wissenschaftlich anerkannten Psychotherapie- Verfahren. Notw. Umfang: Insgesamt 240 Therapie-Stunden Wie: 1. Procedere der Patientenzuteilung Der Weiterzubildende muss sich an die unten genannten Ansprechpartner wenden. Diese vermitteln entsprechende Patienten und stellen sicher, dass das Stundenkontingent erfüllt wird. Der Weiterzubildende ist verpflichtet, sich entsprechend selbstständig um Patienten zu bemühen. Verantwortliche Ansprechpartner: Psychotherapie/ DBT: Herr Dr. Marggraf Tagesklinik Mönchengladbach: Hr. Willkens/ CA Herr Dr. Wirtz Tagesklinik Viersen: OA Herr Seidel/ CA Herr Dr. Leidinger Ambulanz der AP 1: Fr. Dr. Pögel/ CA Herr Dr. Leidinger Ambulanz der AP2: OA Herr Dr. Schlömer/ CA Herr Dr. Wirtz Ambulanz der Abteilung für Abhängigkeitserkrankungen: Fr. Dr. Roloff 2. Procedere der Supervision Der Weiterzubildende ist verpflichtet, eine regelmäßige Supervision wahrzunehmen und nach zu weisen. Dazu gibt es die folgenden Möglichkeit: Supervision durch eine Fachärztin/ einen Facharzt oder eine ausgebildete psychologische Psychotherapeutin/ einen ausgebildeten psychologischen Psychotherapeuten in der zuständigen Abteilung Teilnahme an einer tiefenpsychologisch orientierten Supervisionsgruppe bei Frau Dr. Lorenzen Ansprechpartner in der Klinik ist Herr Dr. Hollendung. 3.7 Angehörigengruppe unter Supervision WB Inhalt: 2-monatige Teilnahme an einer Angehörigengruppe unter Supervision Notw. Umfang: Teilnahme an mind. 8 Gruppen Wie: Während der Weiterbildungszeit in einer AP Abteilung Seite 13 von 16

Verantwortlich: Der jeweils zuständige Chefärztin/ -arzt 3.8 Kriseninterventionsbehandlung WB Inhalt: Kriseninterventionen, supportive Verfahren und Beratung Notw. Umfang: 6 Behandlungen unter Supervision Wie: Im Rahmen der Tätigkeit in der Abt. f. Suchtkrankheiten und Psychotherapie Verantwortlich: Supervision durch den zuständigen Chefarzt 3.9 Neurologie Hospitation WB Inhalt: Hospitation in einer neurologischen Akutklinik (sofern man nicht Diesbezüglich bereits einschlägige Erfahrungen aus früheren Zeiten hat) Notw. Umfang: 14 Tage Wo: u. a. Krefelder Helios Klinikum, KH Maria Hilf Mönchengladbach Verantwortlich: Her Seidel 4 Ergänzende Fortbildungen 4.1 Erste Hilfe Kurse WB Inhalt: Kenntnisse medizinischer Notfallsituationen Wie: Teilnahme an den durch die IBF angebotenen Erste-Hilfe- Schulungen Notw. Umfang: Erforderlich ist eine jährliche Teilnahme Organisation: Im Rahmen der Pflichtfortbildung Wo/ Wann: nach Vorankündigung 4.2 KUGA (kontrollierter Umgang mit Gewalt und Aggression) WB Inhalt: Wie: Umfang: Organisation: Wo/ Wann: Kenntnisse im Umgang mit psychiatrischen Notfallsituationen Teilnahme an den durch die IBF angebotenen KUGA Seminaren Erforderlich ist zunächst die Teilnahme an einem Basisseminar und dann eine jährliche Teilnahme an den Auffrischungsseminaren IBF, Frau Peters-Dorgham nach Vorankündigung Seite 14 von 16

5 Externe Kooperationen 5.1 LVR-Akademie für Seelische Gesundheit In der LVR-Akademie werden einige Bausteine der Weiterbildung bereits heute angeboten. Für die Zukunft ist geplant, weitere Bausteine dort abzubilden, wenn dies dem Bedarf der Kliniken des LVR entspricht. 5.2 LVR-Klinik Mönchengladbach Es erfolgt die Bekanntmachung der jeweiligen Angebote untereinander. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Teilnahme an den Angeboten dort. Diese können auch für die Weiterbildung entsprechend anerkannt werden. 5.3 Hochschule Niederrhein Ende 2012 wurde eine Kooperationsvereinbarung zwischen der LVR-Klinik Viersen und der Hochschule Niederrhein geschlossen, die unter anderem eine umfangreiche Beteiligung der Hochschule Niederrhein an der Ärztlichen Weiterbildung der LVR- Klinik Viersen. 6 Orientierungsgespräche Was: Gespräch zum Stand der Weiterbildung; Es besteht Dokumentationspflicht Umfang: 1x Jährlich Wie: Im Rahmen eines persönlichen Gespräches. Es gibt eine Dokumentationsvorlage Verantwortlich: Der zuständige Weiterbildungsermächtigte Kontakte Ärztlicher Direktor: Herr Dr. Marggraf, Ärztlicher Direktor der LVR-Klinik Viersen Telefon: 3041, Ralph.Marggraf@lvr.de Vorzimmer Frau Heyer-Pautz, Tel.: 3041, Margret.Heyer-Pautz@lvr.de Weiterbildungsbefugte: 48 Monate Psychiatrie und Psychotherapie: Herr Dr. Marggraf, Ärztlicher Direktor der LVR-Klinik Viersen Seite 15 von 16

Telefon: 3041, Ralph.Marggraf@lvr.de Vorzimmer Frau Heyer-Pautz, Tel.: 3041, Margret.Heyer-Pautz@lvr.de 1 Jahr Neurologie: Hr. Seidel, Chefarzt (komm.) der Abteilung Allgemeine Psychiatrie 1 Funk -4092, peter.seidel@lvr.de Hr. Dr. Kuhlins, leitender Oberarzt der Abteilung Allgemeine Psychiatrie 1 Funk - 4468, Jens.Kuhlins@lvr.de Hr. Dr. Strahl, leitender Oberarzt der Abteilung Forensische Psychiatrie 2 Funk - 4801, David.Strahl@lvr.de Einrichtungen: Stabsstelle Öffentlichkeit und Marketing Fr. Heggen-Bogard, Tel. 6244, Beatrix.Heggen-Bogard@lvr.de Stabsstelle Personalentwicklung Hr. Busen, Tel. 3027, Bernd.Busen@lvr.de Stabsstelle Innerbetriebliche Fortbildung (IBF) Fr. Peters-Dorgham, Tel. 4015, angelika.peters-dorgham@lvr.de LVR-Akademie für Seelische Gesundheit, Solingen www.akademie-seelische-gesundheit.lvr.de Seite 16 von 16