165.175. Anhang I 1 (Stand 1. August 2015) Ziff. 1 Lohnansätze für Berufslernende



Ähnliche Dokumente
Anhang I Informatiker/in EFZ '150. 1'350. Kaufmann/frau Basisbildung

Verordnung über die Löhne besonderer Personalkategorien

Verordnung über die Löhne besonderer Personalkategorien

Verordnung über die Löhne besonderer Personalkategorien

L-GAV LANDES-GESAMTARBEITSVERTRAG DES GASTGEWERBES

Erweitertes Aufnahmeverfahren und Vorbereitungskurs

Orientierungsschule oder Gymnasium? Informationsbroschüre für Eltern. BKD Amt für Volks- und Mittelschulen Amt für Berufsbildung

Entschädigungsrichtlinien 2015 für Lernende Maurer und Baupraktiker in den Kantonen Luzern, Uri, Schwyz, Ob- und Nidwalden und Zug

Zusatzvereinbarung zum Berufsausbildungsvertrag

(Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte. (SächsQualiVO) Verordnung

Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitende Unternehmen

Zertifizierungsrichtlinie der Innung für Kälte- und Klimatechnik Münster für die Zertifizierung von Personen

Cover Mit dem Titel Validierungsverfahren. zum Berufsabschluss. Cover Untertitel zweizeilig Der Erfahrung einen Wert verleihen.

VERTRAG ÜBER EIN SCHULPRAKTIKUM IM BACHELOR

Berufsmaturität Gesundheit &

Richtlinien über Einreihung und Beförderung der Arbeitskräfte in Sonderschulen und Heimen

BM 2 Berufsmaturität für gelernte Berufsleute

Zusatzvereinbarung zum Berufsausbildungsvertrag

Nr. 866a Verordnung zum Gesetz über die Verbilligung von Prämien der Krankenversicherung (Prämienverbilligungsverordnung)

Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für das Holzbaugewerbe

Ulrich Krumme. Stand // kvw-beamtenversorgung // KINDERGELD. Rechtslage ab

Mindestlohn und Praktikum - Was ist zu beachten

Erweiterte Allgemeinbildung

15/12/14. Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar Ende der Generation Praktikum?

Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte SächsQualiVO. Verordnung

Kanton Zug Reglement über die Höhere Fachschule Landwirtschaft (Reglement HFLW)

Textgegenüberstellung

Informationsbroschüre zum Praktikum Kosmetik

Studium für beruflich Qualifizierte Rechtliche Rahmenbedingungen - Beratungsgespräch - Eignungstest

F a c h m a t u r i t ä t s

Master of Arts Sportmanagement. Praktikumsordnung (Modul PR)

Verordnung zum Stipendiengesetz vom 24. April 1988

Studienordnung für den Diplomlehrgang mit Kantonalem Fachausweis Öffentliche Finanzen und Steuern IVM

FAQ. Zulassung/Studienbeginn/Aufbaustudium

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Beschäftigung von Praktikanten/Praktikantinnen und Volontären/Volontärinnen Leitfaden

Schulschluss 2015, wohin?

Nachholbildung berufsbegleitend. Ausbildung. Landwirt / Landwirtin EFZ. Nachholbildung berufsbegleitend. Landwirtschaftliches Zentrum Ebenrain

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung

Anmeldung Zweitausbildung berufsbegleitend und Antrag zur Anerkennung der Praxis

IHG Fachtagung. Workshop

Zulassungsordnung für die Vergabe von Studienplätzen. H:G Hochschule für Gesundheit & Sport, Technik & Kunst. an der. Juni 2013

M e r k b l a t t. zur Praktischen Ausbildung in der Krankenanstalt (PJ)

Arbeitsrechtliche Bestimmungen für Jugendliche und Lernende in der beruflichen Grundausbildung; Merkblatt des Personalamts

School of Management and Law. Dok.-Verantw.: wend

Vergütungsreglement. (gestützt auf die Ziffern 2.7, 9, 11 und 12.2 des Personalreglements)

Für Pflegehelferinnen und Pflegehelfer. Neue Wege in der beruflichen Entwicklung

Informationsblatt. Deltaprüfung - 58 Abs. 2 Nr. 4 LHG. Beruflich Qualifizierte und Eignungsprüfung - 58 Abs. 2 Nr. 6 LHG


Rahmenstudienordnung für die Studienvariante Umweltsicherung

Änderung vom. Der Staatsrat des Kantons Wallis

HFSV-relevante Elemente in der Leistungsvereinbarung Höhere Fachschulen (Stand nach der Projektgruppensitzung vom )

Sächsisches Sozialanerkennungsgesetz

Textgegenüberstellung

DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES

"P R A K T I K A N T E N R I C H T L I N I E "

0.3 VORSCHRIFTEN ZUM BVG-LEISTUNGS-PLAN DER PENSIONSKASSE DER STADT BIEL (PKBiel)

Begrüssung und Einleitung. Besprechung der Erhebungsunterlagen Plausibilisierung der Daten, anhand von Beispielen Fragen und Diskussion

Empfehlung für die Besoldung von Mitarbeitenden der Spitexorganisationen im Kanton St. Gallen

Cäcilienschule, Peterstr. 69, Wilhelmshaven, Tel.: ( )

DISPENSATIONEN UND LEHRZEITVERKÜRZUNGEN IM BERUF KAUFMANN/KAUFFRAU EFZ (BASIS-GRUNDBILDUNG UND ERWEITERTE GRUNDBILDUNG)

Nachtrag 2 / Korrigenda zum Reglement, gültig ab 1. Januar 2009

Reglement Berufsmaturitätsprüfung 2016

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203

Information der Bildungsberatung Studieren ohne Abitur

Berufsmatura nach der Lehre

gestützt auf 9, 10 Abs. 2 und 19 Abs. 2 des kantonalen Anwaltsgesetzes vom 29. Mai 2002, 2

ZAG Das Zentrum für Ausbildung im Gesundheitswesen in Winterthur

Bachelor Informatik Studienschwerpunkt Medizinische Informatik

EINWOHNERGEMEINDELAUSEN REGLEMENT KINDER- UND JUGENDZAHNPFLEGE

henheim.de marketing.uni uni-hoh

Verordnung über die Militärakademie an der ETH Zürich

Anlage 1 zum TV Ärzte Charité

Anrechnung von Bildungsleistungen und Berufsabschluss für Erwachsene. Reto Trachsel, 15. Juni 2015

Zielpublikum Anzahl der angebotenen Plätze Arbeitsbereiche Ziele Berufliche Massnahme nach Supported Employment...

Ergebniszusammenfassung TU Clausthal

Berufsinformationen einfach finden. Fachwirt/in - Arbeitsstudium und Betriebsorganisation

Für Pflegeassistentinnen und Pflegeassistenten SRK. Neue Wege in der beruflichen Entwicklung

Regierungsratsbeschluss betreffend Genehmigung des Regionalen Schulabkommens über die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung für Gesundheitsberufe

Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen

» Qualifikationen und Abschlüsse. » Aufnahmevoraussetzungen. » Abschlussprüfung. » Gestufter Bildungsgang. » Schwerpunktfach. » Unterrichtsfächer

Fachspezifischen Bestimmungen für die Master-Teilstudiengänge. (Informatik und Berufliche Informatik) das im

Tipps & Checkliste für deinen Auslandsaufenthalt während der Ausbildung. 1. Allgemeines 1

Anwaltsverordnung(AnwV) 1. Anwaltsprüfung. Vom 18. Mai 2005 (Stand 1. Januar 2011) Der Regierungsrat des Kantons Aargau,

Neue SECO-Weisung Vorgehen zum internationalen Lohnvergleich

Höhere Fachschule für Wirtschaft HFW BL. Dipl. Betriebswirtschafter/in HF. Reglement über die Zulassung und die Anforderung an die Berufstätigkeit

Berufsbegleitender Studiengang Pflege HF

Es gibt drei Untergruppen, welche abhängig vom Beschäftigungsgrad sind:

Zertifizierte Weiterbildung. Case Management

Aufnahmereglement. Z-INA Höhere Fachschule Intensiv-, Notfall- und Anästhesiepflege Zürich

Ausgewählte Versicherungsbeispiele*

Evaluation Rahmenlehrplan Höhere Fachschule für Wirtschaft

Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Zusatzausbildungen für den Lehrberuf

Nr.4/2010 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 2 von 23

Entpuppe dich! Ausbildung mit Perspektive bei der Gothaer.

Architektur UH/FH. Architektur (universitäre Hochschulen)

Begeistern Sie Studierende für Ihre Praktika und Ihr Unternehmen.

Aufgaben Überbetriebliche Kurse. So kann unser Ziel nicht aussehen!!!!!!!!

Leistungsvereinbarung

Brandschutz Januar für die Festsetzung der Beiträge an freiwillige Massnahmen für die Verbesserung der Brandsicherheit aus dem Feuerfonds

Transkript:

65.75 Anhang I (Stand. August 205) Ziff. Lohnansätze für Berufslernende Lehrberufe Monatslohn Fr.. LJ 2. LJ 3. LJ 4. LJ Agrarpraktiker/in EBA '230. '400. Ateliernäher/in 400. 500. Automobil-Assistent/in EBA 600. 750. Automobil-Fachmann/frau EFZ 600. 750. '000. Automobil-Mechatroniker/in EFZ 650. 750. '000. '350. Bekleidungsgestalter/in EFZ 440. 550. 880. Büroassistent/in EBA 700. 900. Fachmann/frau Betriebsunterhalt EFZ Hausdienst 700. 900. '200. Fachmann/frau Betriebsunterhalt 700. 900. '200. EFZ Werkdienst Fachmann/frau Hauswirtschaft '000. '200. '400. EFZ Fachmann/frau Information und 700. 900. '200. Dokumentation EFZ Forstwart/in EFZ 900. '50. '500. Gärtner/in EFZ 600. 800. '00. Gebäudereiniger/in EFZ 700. 900. '200. Hauswirtschaftspraktiker/in EBA 700. 900. Informatiker/in EFZ 650. 850. '50. '350. Kaufmann/frau EFZ (B/E/M)* 750. 950. '350. Koch/Köchin EFZ '020. '300. '500. Laborant/in EFZ Biologie 700. 900. '200. Anhang I zur Verordnung über die Löhne besonderer Personalkategorien vom 9. September 200 (SAR 65.75)

65.75 Lehrberufe Monatslohn Fr. Laborant/in EFZ Chemie 700. 900. '200. Landwirt/in EFZ '200. '400. '450. Maler/in EFZ 575. 800. '400. Mediamatiker/in EFZ 625. 825. '00. '300. Praktikant/in IBZ '400. '700. Schreiner/in EFZ 560. 850. '050. '350. Zeichner/in EFZ Ingenieurbau 600. 750. '000. '250. *Berufslernende, die nach einer zweijährigen Handelsschule das obligatorische Praxisjahr absolvieren, werden wie Berufslernende im 3. Lehrjahr entlöhnt. Ziff. 2 Die Monatslöhne für Berufslernende in einer Zweitausbildung können maximal um 50 % erhöht werden, sofern die Erstausbildung in einem inhaltlichen Zusammenhang mit der Zweitausbildung steht. Ziff. 3 Die Monatslöhne für Berufslernende mit einer Zusatzvereinbarung berechnen sich nach dem Durchschnittslohn des ordentlichen Lehrberufes. Ziff. 4 Die Lohnansätze für Jugendliche, welche ein kombiniertes Brückenangebot bei der Kantonalen Schule für Berufsbildung absolvieren, betragen die Hälfte des betreffenden branchenüblichen Lohnes von Berufslernenden im. Lehrjahr (Basis Anhang I, Ziff. der Verordnung über die Löhne besonderer Personalkategorien). 2

Anhang II 65.75 Anhang II Ziff. Lohnansätze für Absolventinnen und Absolventen der Schulen für Gesundheitsberufe, soziale und sozialpädagogische Arbeit Ausbildung Monatslohn Fr.. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr Sozialpädagogin/Sozialpädagoge berufsbegleitend Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter berufsbegleitend Dipl. Pflegefachmann/Fachfrau HF Dipl. Fachmann/fachfrau Operationstechnik HF Assistent/in Gesundheit und Soziales EBA 3'200. 3 300. 3 400. 3 500. 3 200. 3 300. 3 400. 3 500. 775. 930. '240. 775. 930. '240. 600. 700. Ziff. 2 Die Monatslöhne für Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter berufsbegleitend ab vollendetem 25. Altersjahr können maximal um 50 % erhöht werden.

65.75 Anhang III (Stand. Januar 205) 2 Lohnansätze für Praktikantinnen und Praktikanten (mit Ausnahme der Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten gemäss 6 Abs. ) Ziff. Praktikum vor Aufnahme der Ausbildung Nutzen eher gering. Hilfskraft ohne grosse Verantwortung. Kurze Einsatzdauer (bis 2 Wochen). Erheblicher Nutzen. Übernahme von Verantwortung. Längere Einsatzdauer (ab 2 Wochen). 700. bis '200. '200. bis '800. Ziff. a Verwaltungs-Praktikum für Maturandinnen und Maturanden Jahrespraktikum (00 %) Fr. '800.- pro Monat Ziff. 2 Praktikum während des Studiums an einer höheren Fachschule respektive während des Bachelor-Studiums an einer Hochschule Nutzen eher gering. Kurz nach Beginn des Studiums. Kurze Einsatzdauer (bis 2 Wochen). Erheblicher Nutzen. Übernahme von Verantwortung. Längere Einsatzdauer (ab 2 Wochen). Studierende kurz vor Abschluss des Bachelor-Diploms. '700. bis 2'200. 2'200. bis 2'500. 2 Anhang III zur Verordnung über die Löhne besonderer Personalkategorien vom 9. September 200 (SAR 65.75) AGS 204/5-2

65.75 Ziff. 3 Praktikum nach Abschluss einer höheren Fachschule respektive nach Abschluss des Bachelor-Studiums oder während des Master-Studiums an einer Hochschule Nutzen eher gering. Kurze Einsatzdauer (bis 2 Wochen). Erheblicher Nutzen. Übernahme von Verantwortung. Längere Einsatzdauer (ab 2 Wochen). Eventuell mit Erfahrung und Vorkenntnissen. 2'200. bis 2'900. 2'800. bis 3'00. Ziff. 3a Bei Praktikantinnen und Praktikanten, die während oder nach einer Zweitausbildung ein Praktikum gemäss Ziffer 3 (nach Abschluss einer höheren Fachschule respektive nach Abschluss des Bachelor-Studiums oder während des Master-Studiums an einer Hochschule) absolvieren und bereits über eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie über mehrjährige Berufserfahrung verfügen, kann der gemäss Anhang III Ziffer 4 festgelegt werden. Ziff. 4 Praktikum nach Abschluss des Master-Studiums an einer Hochschule Nutzen eher gering. In der Regel kurze Einsatzdauer (bis 2 Wochen). Aufgabenbereich weniger anspruchsvoll. Erheblicher Nutzen. Längere Einsatzdauer (ab 2 Wochen). Anspruchsvoller Aufgabenbereich. 3'00. bis 3'500. 3'500. bis 4'500. 2

65.75 Ziff. 5 Rechtspraktika Nach Abschluss des Bachelor-Studiums oder während des Master-Studiums Erheblicher Nutzen. In der Regel 6 Monate oder länger. Anspruchsvoller Aufgabenbereich. 2'800. bis 3'00. 2 Nach Abschluss des Master-Studiums Erheblicher Nutzen. In der Regel 6 Monate oder länger. Anspruchsvoller Aufgabenbereich. 3'500. bis 4'500. Ziff. 6 Bei der Festlegung des Nutzens und der individuellen Lohnfindung sind folgende Kriterien zu berücksichtigen: Aufgaben- und Verantwortungsbereich des Praktikums, Anspruchsniveau des Praktikums (fachliche und persönliche Anforderungen), Ausbildungsniveau der Schule (Höhere Fachschulen und Hochschulen), Verhältnis Ausbildungscharakter zu produktiver Arbeit, Allgemein üblicher Praktikumslohn im entsprechenden Fachgebiet (im Vergleich zu Unternehmen und Verwaltungen aus dem Kanton Aargau und Nachbarkantonen), Ausbildungsstand (z. B. Vorbildung, Anzahl absolvierter Studiensemester), Berufserfahrung und nutzbare andere Erfahrungen, Kenntnisse des Betriebs. WMS-Praktikum 5-Wochen Praktikum Jahrespraktikum Fr. 750. (pauschal für fünf Wochen) Fr. '500. pro Monat 3

65.75 Anhang IV (Stand. Januar 205) 2 Ausbildung Polizist/in Monatslohn Fr. 4'400. bis 4'850. 2 Anhang IV zur Verordnung über die Löhne besonderer Personalkategorien vom 9. September 200 (SAR 65.75) AGS 204/5-2

Anhang V 65.75 Anhang V Lohnansätze für Jugendliche in einem befristeten Anstellungsverhältnis ohne Ausbildungszweck Stundenlohn Fr. Im Kalenderjahr in dem das 6. bzw. 7. Altersjahr vollendet wird Im Kalenderjahr in dem das 8. Altersjahr vollendet wird (AHV-pflichtig) 3. bis 4.50 5. bis 6.50