VCI-Position zum künftigen Bilanzausgleichsmodell Erdgas
Ausgangspunkt 1. Ein täglicher Bilanzausgleich bietet im Grundsatz die besten Rahmenbedingungen für einen einfachen Netzzugang und die Entwicklung von Wettbewerb. 2. ABER: GasNZV sieht einen stündlichen Bilanzausgleich vor VCI hat herausragendes Interesse an wettbewerbstauglichen Bilanzausgleichssystem zum 01.10.08 DAHER: VCI-Modell geht zunächst von stündlichem Bilanzausgleich aus. 3. VCI begrüßt grundsätzlich einen Bilanzausgleich auf täglicher Basis als Regelfall, schneller Klärungsbedarf besteht jedoch bezüglich aller Rahmenbedingungen rechtzeitig vor und Umsetzung zuverlässig zum 01.10.08; ggf. entstehende Erhöhung der Netzentgelte bei Übergang zu generellem Tagesbilanzausgleich; Asymmetrie von Ausgleichsentgelten als mögliche Folge eines Tagesbilanzausgleichs. Zusätzliche Restriktionen für leistungsgemessene Netzkunden. 2
Klärungsbedarf bei Übergang zu täglichem Bilanzausgleich (1) Zusätzliche Kosten durch externe Anmietung von Speichern? Genereller täglicher Bilanzausgleich bedeutet: Alle untertägigen Netzschwankungen werden über einen (virtuellen) Netzpuffer ausgeglichen. Technischer Netzpuffer reicht nach allen Expertenmeinungen hierfür nicht aus-> Notwendigkeit zur Anmietung von Speichern, deren Kosten in die allgemeinen Netzentgelte eingehen. Ohne zusätzliche Restriktionen macht täglicher Bilanzausgleich Intraday-Handel überflüssig (tageszeitliche Preisschwankungen werden über untertägige Ausgleichsenergie eliminiert) -> zusätzliche Erhöhung des Speicherbedarfs. Derzeit völlige Intransparenz, wie hoch die entstehenden Zusatzkosten zu veranschlagen sind (keine Antwort im KEMA-Gutachten). 3
Klärungsbedarf bei Übergang zu täglichem Bilanzausgleich (2) Asymmetrische Ausgleichsenergiepreise? Asymmetrische Ausgleichsenergiepreise führen dazu, dass nicht die tatsächlichen Kosten, sondern fiktive Kosten gegenüber BKV abgerechnet werden (Intransparenz) diskriminieren industrielle Verbraucher und Newcomer (bei kleinerem Portfolio wirkt interner statistischer Ausgleich von Schwankung nur geringfügig). pönalisieren JEDE (auch unvermeidliche) Bilanzkreisabweichung und wirken sich besonders gravierend aus aufgrund der starken Fragmentierung der Marktgebiete. erfordern zwingend Toleranzgrenzen für Naturalausgleich. Lt. KEMA-Gutachten zwingen längere Bilanzausgleichsperioden zu asymmetrischen Ausgleichsenergiepreisen (Verhinderung von Arbitrage). Für den Stromnetzzugang wurden asymmetrische Ausgleichsenergiepreise aufgrund ihrer wettbewerblich schädlichen Wirkung im Rahmen der Fusionskontrolle durch BKartA untersagt! 4
Symmetrische Ausgleichsenergiepreise im Stromnetz [EUR/MWh] Ausgleichsenergiepreise (RWE) versus EEX-Spotmarktpreise 140 120 11.07.2006 Ausgleichsenergie 11.07.2006 EEX 100 80 60 40 20 0 0:00 2:00 4:00 6:00 8:00 Ausgleichsenergiepreise (symmetrisch) nähern sich (mit ausreichenden Varianzen) an den Spotmarktpreis an und eliminieren zuverlässig Arbitrage-Anreize... 10:00 12:00 14:00 16:00 18:00 20:00 22:00 5
Vorschlag zum weiteren Vorgehen Zügige und verbindliche Klärung der noch offenen Fragen Falls Übergang zu generellem täglichen Bilanzausgleich mit deutlichen Kosten/Nachteilen für bestimmte Verbrauchergruppen führt: Stündlicher Bilanzausgleich mit symmetrischen Ausgleichsenergiepreisen als Aufsetzpunkt Kosten- und verursachungsgerechtes Angebot für einen täglichen Bilanzausgleich als Netzzusatzleistung (ggf. entstehende Zusatzkosten / sonstige Nachteile aus dem täglichen Bilanzausgleich werden von den Netznutzern getragen, die diese Leistung in Anspruch nehmen). 6