Info-Broschüre für Tagespflegepersonen im. Landkreis Darmstadt-Dieburg



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Transkript:

Info-Broschüre für Tagespflegepersonen im Landkreis Darmstadt-Dieburg

1 Info-Broschüre für Tagespflegepersonen im Landkreis Darmstadt-Dieburg Inhaltsverzeichnis Wichtige Adressen Seite 2 Formen der Kindertagespflege Seite 4 Kindgerechte Räumlichkeiten Seite 5 Qualifizierung Seite 6 Voraussetzung für Erteilung einer Pflegeerlaubnis Seite 7 Checkliste Seite 8 Informationsblatt: Förderungen in der Kindertagespflege Seite 9 Informationsblatt: Erste Hilfe Kurs bei Kindernotfällen Seite 13 Informationsblatt: Nutzung von privaten/angemieteten/ erworbenen Wohnräume Seite 14 Rechtsberatung Kindertagespflege Seite 15 Satzung des Kindertagespflege im Landkreis Seite 16 Nützliche Links Seite 17

2 Info-Broschüre für Tagespflegepersonen im Landkreis Darmstadt-Dieburg Wichtige Adressen Tageseltern Tageskinder Vermittlung (TTV) Hügelstraße 28; 64283 Darmstadt Tel.: 06151 95125-25 Fax: 06151 / 95125-95 E-Mail: Tageselternvermittlung@T-online.de Internet: www.tageselternvermittlung.de Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg Familienförderung, Sachgebiet Kindertagespflege Sachgebietsleitung: Frau Hübner Telefon: 06151-881-1433 Jägertorstraße 207, 64289 Darmstadt Fachberatung und Fachaufsicht: Pflegeerlaubnisüberprüfung und -verfahren ACHTUNG: die Einteilung richtet sich nach dem Familiennamen der Tagespflegeperson! Ansprechpartnerinnen: A I: Frau Eisenbarth Telefon: 06151-881-1432 E-Mail: u.eisenbarth@ladadi.de Telefonische Erreichbarkeit: Mo 09:30 11:30 Uhr J Z: Frau Böhm Telefon: 06151-881-1437 E-Mail: b.boehm@ladadi.de Telefonische Erreichbarkeit: Mo 09:00 12:00 Uhr Di 09:00 12:00 Uhr Fachberatung: Landes-/Bundesförderprogramme, Erstattung BGW, Altersvorsorge und Krankenversicherung Ansprechpartnerin: Frau Dechert Telefon: 06151-881-1486 E-Mail: a.dechert@ladadi.de Telefonische Erreichbarkeit: Mo + Fr 09:00 12:00 Uhr Fachberatung: Pflegeerlaubnis Verwaltung und Erstanträge, Führungszeugnis, 1. Hilfe-Kurs Ansprechpartnerin: Frau Helfesrieder Telefon: 06151-881-1483 Telefonische Erreichbarkeit: Mo + Fr 09:00 12:00 Uhr Anträge Satzung/Auszahlung der Satzungsgelder (Tagespflegepersonen und Eltern) ACHTUNG: die Einteilung richtet sich nach dem Familiennamen des Kindes! Ansprechpartnerinnen: A E: Frau Ganz Telefon: 06151-881-1484 E-Mail: r.ganz@ladadi.de F L: Frau Krause Telefon: 06151-881-1485 E-Mail: a.krause@ladadi.de M Sche: Frau Wiegand Telefon: 06151-881-1492 E-Mail: s.wiegand@ladadi.de Schf Z: Frau Lauque Telefon: 06151-881-1553 E-Mail: a.lauque@ladadi Hessisches KinderTagespflegeBüro in Maintal E-Mail: info@hktb.de, Internet: www.hktb.de Hessischer Landesverband für Kindertagespflege e.v. c/o Marion Limbach-Perl, Zeppelinstr. 15; 61440 Oberursel Telefon: 06171 586542 (AB) E-Mail: info@hlktev.de; Internet www.hlktev.de

3 Info-Broschüre für Tagespflegepersonen im Landkreis Darmstadt-Dieburg Wichtige Adressen Bundesverband für Kindertagespflege e.v. Baumschulenstr. 74, 12437 Berlin Telefon: 030 78097069 E-Mail: info@bvktp.de, Internet: www.bvktp.de Offene Rechtsberatung Tagespflege Iris Vierheller, Rechtsanwältin Telefon: 06081-686576 E-Mail: iris.vierheller@t-online.de Internet: www.rechtsanwältin-vierheller.de Steuerrechtliche Fragen Cornelia Teichmann-Krauth, Steuerberaterin Telefon: 06172-997735 E-Mail: cornelia.teichmann-krauth@t-online.de Stadt Weiterstadt, Servicestelle Tagespflege, Fachberatung Kindertageseinrichtungen Ansprechpartnerin: Frau Wilhelm Telefon: 06150 400-2605 Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) Telefon: 040-20207-0, Internet: www.bgw-online.de Unfallkasse Hessen Telefon: 069-29972-0, Internet: www.unfallkasse-hessen.de Sonstiges zur Beachtung Gesetzliche Unfallversicherung bei Berufsgenossenschaft (BGW, s. o.) Dringende Empfehlung: Abschluss einer Berufshaftpflicht z.b. als Gruppenhaftpflicht für Mitgliede des Hessischen Landesverbandes, Infos unter www.lkt-hessen.de

4 Info-Broschüre für Tagespflegepersonen im Landkreis Darmstadt-Dieburg Formen der Kindertagespflege Tagespflegeperson Dieser Begriff bezeichnet Personen, die Kinder im Rahmen der Kindertagespflege erziehen, bilden und betreuen. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden Tagespflegepersonen, die im eigenen Haushalt betreuen, häufig als Tagesmütter bzw. Tagesväter bezeichnet. Für Tagespflegepersonen, die im Haushalt der Eltern betreuen, wird meistens der Begriff der Kinderfrau verwendet. Zeitliche Vorgaben (Mindest- oder maximale Betreuungszeiten) gibt es nicht. Die Tagespflegeperson definiert ihr Betreuungsangebot selbst (ganztags, halbtags, stundenweise). Tagespflege im eigenen Haushalt (Tagesmutter/Tagesvater) Wer Kinder außerhalb des Haushalts der Erziehungsberechtigten über einen Teil des Tages mehr als 15 Stunden in der Woche und länger als 3 Monate gegen Entgelt betreuen möchte, benötigt eine Erlaubnis. Voraussetzung dafür ist die Feststellung, dass die Tagespflegeperson geeignet ist und über vertiefte Kenntnisse im Bereich der Kindertagespflege sowie über kindgerechte Räumlichkeiten (vgl. S. 5) verfügt. Die Eignungsfeststellung und die Prüfung auf kindgerechte Räume finden im Rahmen der Pflegeerlaubniserteilung (vgl. S. 7) statt. Tagesmütter/Tagesväter sind selbstständig tätig und haben für Fragen der notwendigen Versteuerung, Versicherungen und Altersvorsorge selbst Sorge zu tragen. Tagespflege im Haushalt der Sorgeberechtigten (Kinderfrau) Die Familien, die auf der Suche nach einer Kinderfrau sind, benötigen in der Regel ein hochflexibles Ergänzungsmodell zur institutionellen Betreuung für Kinder der Altersgruppe Ü3. Diese Anforderungen sind in der Regel von Tagespflegepersonen in eigenen oder angemieteten Räumlichkeiten nicht leistbar und überschreiten das klassische Angebot eines Babysitters. Die aktuelle Gesetzeslage lässt zu, dass die Betreuung von Kindern im Haushalt der Eltern ohne Pflegeerlaubnis möglich ist ( 43, Abs. 1 SGB VIII). Sofern Kinderfrauen eine laufende Geldleistung im Sinne des 23 Abs. 2 a SGB VIII erhalten, ist eine Pflegeerlaubnis erforderlich. Um den Vermittlungsprozess verantwortlich gestalten zu können und der Fürsorgepflicht nachzukommen wurde für den Landkreis Darmstadt-Dieburg darüber hinaus definiert, dass Kinderfrauen als Voraussetzung für eine Aufnahme in die Vermittlungskartei eine Pflegeerlaubnis benötigen und entsprechend das Bewerbungsverfahren und die Qualifizierung durchlaufen müssen. Die Eignungsprüfung findet bei Kinderfrauen in Form eines Gespräches durch das Jugendamt/Familienförderung statt. Kinderfrauen sind entweder im Angestelltenverhältnis, auf Minijob-Basis oder selbstständig tätig. Selbstständig Tätige haben für Fragen der notwendigen Versteuerung, Versicherungen und Altersvorsorge selbst Sorge zu tragen.

5 Info-Broschüre für Tagespflegepersonen im Landkreis Darmstadt-Dieburg Kindgerechte Räumlichkeiten Tagespflegepersonen müssen wenn sie im eigenen Haushalt oder in anderen Räumen tätig sein wollen kindgerechte Räumlichkeiten nachweisen. Kindgerechte Räumlichkeiten sind Räume, in denen sich Kinder wohl fühlen können und sich dort unter Ausschluss von offensichtlichem Gefahrenpotential aufhalten können. Räumlichkeiten gelten als kindgerecht wenn: sie über eine angemessene Größe verfügen und am Alters- und Entwicklungsstand der Kinder orientiert eingerichtet sind. sie hell, freundlich und rauchfrei sind sowie den Anforderungen in Bezug auf Hygiene und Sicherheit entsprechen. eine eventuelle Tierhaltung mit den Erfordernissen der Kindertagespflege abgestimmt ist. kindgerechte Ausstattung (Hochstuhl, Reisebett etc.) vorhanden ist oder beschafft wird. die Räumlichkeiten Platz für Bewegung bieten, als auch über Rückzugs- und Ruhebereiche verfügen. Für Kinder bis zum dritten Lebensjahr muss eine Schlafmöglichkeit zur Verfügung stehen. altersangemessene Spielmaterialien vorhanden sind oder beschafft werden. Möglichkeiten für Außenaktivitäten bestehen, d.h. es muss gewährleistet sein, mit den Kindern die Wohnung verlassen zu können und die Außenspielflächen müssen erreichbar sein. die Sicherheitsbestimmungen der Unfallkasse Hessen (Rauchmelder, Steckdosensicherung, Herdschutzgitter, etc.) berücksichtigt sind. Größe und Beschaffenheit der Räume sind von Bedeutung, wenn es um die Frage geht, wie viele Kinder, bzw. Kinder welchen Alters die Tagespflegeperson dort betreuen wird. Auch eigene Kinder sind zu berücksichtigen.

6 Info-Broschüre für Tagespflegepersonen im Landkreis Darmstadt-Dieburg Qualifizierung Tagespflegepersonen müssen im Rahmen der Eignungsfeststellung vertiefte Kenntnisse im Bereich der Kindertagespflege nachweisen. Für den Landkreis Darmstadt-Dieburg ist eine Grundqualifizierung im Umfang von 100 Unterrichtseinheiten und jährlich daran anschließende Aufbauqualifizierungen im Umfang von 20 Unterrichtseinheiten verpflichtend. Die in der Grundqualifizierung behandelten Themen vermitteln Tagespflegepersonen ein Grundwissen über die Rahmenbedingungen der Kinderbetreuung in Kindertagespflege und bereiten auf die pädagogischen Anforderungen der Betreuung, Bildung und Erziehung von Tageskindern vor. Vor Erteilung der Pflegeerlaubnis und vor Aufnahme des ersten Kindes, müssen die Grundqualifizierung sowie ein Grundkurs Erste Hilfe für Kindernotfälle (vgl. S. 13) vollständig absolviert sein. Für Tagespflegepersonen mit pädagogischer Vorbildung können einige Themenbereiche anerkannt werden. Bitte setzen Sie sich mit TTV in Verbindung. Die Qualifizierungsveranstaltungen für Tagespflegepersonen aus dem Landkreis Darmstadt- Dieburg werden von TTV angeboten und durchgeführt. Das Fortbildungsprogramm erscheint zwei Mal im Jahr und wird den Tagespflegepersonen, die in unserer Adressdatei aufgenommen, sind automatisch zugesandt.

7 Info-Broschüre für Tagespflegepersonen im Landkreis Darmstadt-Dieburg Voraussetzung für die Erteilung einer Pflegeerlaubnis Tagesmütter Wer Kinder außerhalb des Haushalts der Erziehungsberechtigten über einen Teil des Tages mehr als 15 Stunden in der Woche und länger als 3 Monate gegen Entgelt betreuen möchte, benötigt eine Erlaubnis. Die Erlaubnis ist auf fünf Jahre befristet und befugt zur Betreuung von bis zu fünf gleichzeitig anwesenden fremden Kindern. Sie kann im Einzelfall auch auf eine geringere Zahl von Kindern beschränkt werden. Eine Tagespflegeperson darf in Hessen nicht mehr als 10 Kinder insgesamt (dabei nie mehr als fünf gleichzeitig!) betreuen. Antrag auf Pflegeerlaubnis an: Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg, Familienförderung, Sachgebiet Kindertagesbetreuung z.hd. Frau Helfesrieder, Jägertorstr. 207, 64289 Darmstadt Erweitertes Polizeiliches Führungszeugnis notwendig für alle erwachsenen Personen die im Haushalt leben, ist kostenpflichtig Antragsformular bei Frau Helfesrieder anfordern und beim Einwohnermeldeamt abgeben Empfänger: Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg, Familienförderung, Sachgebiet Kindertagesbetreuung, z.hd. Frau Helfesrieder, Betreff: Kindertagespflege Abgeschlossene Grundqualifizierung bei TTV Absolvierter Erste-Hilfe-Kurs für Kindernotfälle (vgl. S. 13 ) Die Pflegeerlaubnisüberprüfung wird von Frau Böhm bzw. Frau Eisenbarth von der Familienförderung, Sachgebiet Kindertagespflege im Rahmen eines Hausbesuchs vorgenommen Kinderfrauen Wer Kinder im Haushalt der Erziehungsberechtigten betreuen und eine laufende Geldleistung im Sinne des 23 Abs. 2 a SGB VIII erhalten möchte, benötigt eine Pflegeerlaubnis. Darüber hinaus ist für den Landkreis Darmstadt-Dieburg definiert, dass Kinderfrauen als Voraussetzung für eine Aufnahme in die Vermittlungskartei eine Pflegeerlaubnis benötigen. Antrag auf Pflegeerlaubnis an: Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg, Familienförderung, Sachgebiet Kindertagesbetreuung z.hd. Frau Helfesrieder, Jägertorstr. 207, 64289 Darmstadt Erweitertes Polizeiliches Führungszeugnis ist kostenpflichtig Antragsformular bei Frau Helfesrieder anfordern und beim Einwohnermeldeamt abgeben Empfänger: Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg, Familienförderung, Sachgebiet Kindertagesbetreuung, z.hd. Frau Helfesrieder, Betreff: Kindertagespflege Abgeschlossene Grundqualifizierung bei TTV Absolvierter Erste-Hilfe-Kurs für Kindernotfälle (vgl. S. 13) Die Pflegeerlaubnisüberprüfung wird von Frau Böhm bzw. Frau Eisenbarth von der Familienförderung, Sachgebiet Kindertagespflege im Rahmen eines Gespräches vorgenommen

8 Info-Broschüre für Tagespflegepersonen im Landkreis Darmstadt-Dieburg Checkliste: Vom Bewerbungsverfahrung bis zur Vermittlung Abgeschlossenes Bewerbungsverfahrung und Zulassung zur Grundqualifizierung Teilnahme an Grundqualifizierungskursen bei TTV Sind bereits 75% der Grundqualifikation absolviert, Antrag auf Pflegeerlaubnis abschicken sich mit Frau Böhm bzw. Frau Eisenbarth telefonisch in Verbindung setzen, um einen Termin für einen Hausbesuch zu vereinbaren (siehe Seite 2 Wichtige Adressen ) Beantragung des/der erweiterten Führungszeugnisse/s Abgeschlossene Grundqualifizierung Absolvierter Erste-Hilfe Kurs bei Kindernotfällen Für die Aufnahme in die Vermittlungskartei ist ein Hausbesuch von Seiten TTVs notwendig. Dieser findet terminlich nach dem der Familienförderung statt TTV Tel. 06151-9512525 Vermittlung findet statt, sobald die Pflegeerlaubnis ausgestellt wurde Anmeldung bei der gesetzlichen Unfallversicherung (spätestens 1 Woche nach Betreuungsbeginn)

9 Info-Broschüre für Tagespflegepersonen im Landkreis Darmstadt-Dieburg Landesförderung für Kindertagespflege gem. 32a Hessisches Kinderförderungsgesetz (HessKiföG) ab 01.01.2014 (Rundbrief Dezember 2013) Mit dem Hessischen Kinderförderungsgesetz (HessKiföG) wird das Hessische Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) geändert. Das Gesetz tritt am 01.01.2014 in Kraft. Die Landesförderung für Kindertagespflege wird im 32a neu geregelt. Die Landesförderung für die Altersgruppe der unter Dreijährigen (bisher BAMBINI-KNIRPS) wird in ähnlicher Form weitergeführt; die Landesförderung für Kindertagespflege der älteren Kinder (bisher Offensive für Kinderbetreuung) wird von der bisher pauschalierten Form auf die Förderung pro Kind umgestellt. Es ist zudem im Gegensatz zur bisherigen Offensive für Kinderbetreuung nicht mehr Fördervoraussetzung, dass ausschließlich Kinder im Alter von über drei Jahren gefördert werden. Damit können zukünftig sowohl für Kinder unter drei Jahren als auch für Kinder über drei Jahren Fördergelder parallel beantragt werden. Die Höhe der Landesförderung richtet sich auch weiterhin grundsätzlich nach dem Alter der Kinder und nach dem wöchentlichen Betreuungsumfang. Die bisherige Zuwendungs- Obergrenze von 1000,- EUR monatlich fällt weg. Die Förderung beträgt für jedes Kind jährlich: bis zum vollendeten dritten Lebensjahr bei einer wöchentlichen Betreuungszeit von bis zu 25 Stunden bis zu 1.200,00 mehr als 25 bis zu 35 Stunden bis zu 2.4000,00 mehr als 35 Stunden bis zu 3.000,00 vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt bei einer wöchentlichen Betreuungszeit von bis zu 25 Stunden bis zu 160,00 mehr als 25 bis zu 35 Stunden bis zu 190,00 mehr als 35 Stunden bis zu 220,00 ab Schuleintritt bei einer wöchentlichen Betreuungszeit von bis zu 25 Stunden bis zu 140,00 mehr als 25 bis zu 35 Stunden bis zu 160,00 mehr als 35 Stunden bis zu 190,00 Voraussetzung der Landesförderung für Kindertagespflege nach 32a HessKiföG sind: Eine Erlaubnis nach 43 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII bzw. Eignung nach 43 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII (bei Tätigkeit im Haushalt der Eltern) Die geforderte Qualifizierung wird schrittweise angehoben, bis 01.01.2016 auf 160 Unterrichtseinheiten: o Bis 31.12.2014 45 Unterrichtseinheiten o Ab 01.01.2015 100 Unterrichtseinheiten und o Ab 01.01.2016 160 Unterrichtseinheiten nach DJI-Curriculum bzw. gleichwertiges Angebot Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses für Kleinkinder oder Kinder

10 Info-Broschüre für Tagespflegepersonen im Landkreis Darmstadt-Dieburg Landesförderung für Kindertagespflege gem. 32a Hessisches Kinderförderungsgesetz (HessKiföG) ab 01.01.2014 Jährliche Aufbauqualifikation im Umfang von 20 Unterrichtseinheiten Es besteht die Möglichkeit, dass die Familienförderung bereits geleistete Aufbauqualifizierungen sowie die im Rahmen einer sozialpädagogischen Ausbildung erworbenen Kenntnisse ganz oder teilweise auf den erforderlichen zeitlichen Umfang der Grundqualifizierung anrechnen kann. Bestandschutz für Tagespflegepersonen, die am 01. Januar 2014 bereits 6 Jahre als Tagespflegeperson tätig sind: für Sie gilt die Erfordernis der Grundqualifizierung als erfüllt. Durch die Tageseltern Tageskinder Vermittlung (TTV), Tel-Nr.: 06151 9 51 25 25 können Sie Ihren aktuellen Qualifizierungsumfang erfahren. Bisher wurde die Landesförderung zweimal im Jahr an Sie weitergeleitet. Diese Regelung wird voraussichtlich auch für 2014 beibehalten werden. Für die Entscheidung über die Gewährung einer Landeszuwendung sind die Verhältnisse am 1. März des Kalenderjahres, in dem die Zuwendung gewährt wird, maßgeblich. Dazu erhebt das Hessische Landesamt für Statistik jährlich (Stichtag 01.03.) Daten im Rahmen der Kindertagespflege. Sie sind verpflichtet, die erforderlichen Daten dem Amt für Familienförderung zur Verfügung zu stellen. Sollten Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, kann dies auszahlungsrelevante Folgen für Sie haben, da uns dann weniger Mittel vom Land Hessen zur Verfügung gestellt werden. Noch ein Hinweis: bitte beachten Sie, dass bei den meisten von Ihnen die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bis Dezember befristet war. Denken Sie bitte daran rechtzeitig einen Folgeantrag unter Vorlage der neuen Beitragsbescheide der Krankenkasse bzw. Rentenversicherung zu stellen. Die Anträge für die Landesförderung und die Anträge für die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge finden Sie im neuen Jahr auch auf unserer Homepage https://www.ladadi.de/gesellschaft-soziales/familie-kinder-undjugend/fachkraefteberatung/tagespflege-fuer-kinder-und-jugendliche.html

11 Info-Broschüre für Tagespflegepersonen im Landkreis Darmstadt-Dieburg Informationsblatt der Familienförderung des Landkreises Darmstadt-Dieburg: Förderungen in der Kindertagespflege Sozialversicherung in der Tagespflege Wer bekommt die Beiträge erstattet? Ab 1. Januar 2009 besteht für jeden Bürger und jede Bürgerin in Deutschland die Pflicht, Mitglied einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung zu sein. Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner eines gesetzlich Krankenversicherten können, unter bestimmten Voraussetzungen über die Familienversicherung beitragsfrei mitversichert werden. Wer nicht über die Familienversicherung abgesichert werden kann, muss sich freiwillig gesetzlich oder privat versichern. Krankenversicherung in der Tagespflege? Im Rahmen des Kinderförderungsgesetzes (KiföG) wurden auch die laufenden Geldleistungen nach 23 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII erweitert, um so die Aufwertung von Tagespflege auch durch Verbesserungen der Leistungen an die Tagespflegepersonen zu unterstützen. Die laufenden Geldleistungen nach 23 Abs. 2 SGB VIII umfassen auch die Erstattung der hälftigen Aufwendungen zu einer angemessenen Kranken- und Pflegeversicherung. Beiträge für Zusatzversicherungen werden jedoch nicht erstattet. Die Erstattung der hälftigen Beiträge wird nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises von der Familienförderung gezahlt. Für die Berechnung des zu erstattenden Krankenversicherungsbeitrages wird Ihr Einkommen, welches Sie durch die Betreuung der Kinder erwerben, zu Grunde gelegt. Dies sind in der Regel: Einnahmen der Tagespflegeperson durch Elternbeiträge Einnahmen durch Landesförderung Als Nachweis benötigen die Familienförderung neben dem Betreuungsgeld den Bescheid der Krankenkasse mit dem errechneten Krankenkassenbeitrag. Nicht berücksichtigen können wir weitere Einnahmen, die zu einem höheren Krankenversicherungsbeitrag führen. Pflegeversicherung in der Tagespflege? Die Erstattung der hälftigen Beiträge wird nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises (Schreiben der Krankenkasse) von der Familienförderung gezahlt (vgl. Ausführungen zur Krankenversicherung). Rentenversicherung in der Tagespflege? Tagespflegepersonen unterliegen der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht, wenn sie nach Abzug der Betriebskostenpauschale durchschnittlich mehr als 450,- im Monat an steuerlichem Gewinn erzielen und selbst keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer im Zusammenhang mit Tätigkeiten der Tagespflege beschäftigen. Öffentlich geförderte Tagespflegepersonen können Ihre Aufwendungen für eine angemessene Altersvorsorge geltend machen. Sie bekommen den hälftigen Beitrag erstattet. Als Nachweis benötigen wird den aktuellen Bescheid der Deutschen Rentenversicherung mit dem Arbeitseinkommen (vgl. Ausführung zur Krankenversicherung).

12 Info-Broschüre für Tagespflegepersonen im Landkreis Darmstadt-Dieburg Informationsblatt der Familienförderung des Landkreises Darmstadt-Dieburg: Förderungen in der Kindertagespflege Unfallversicherung in der Tagespflege? Tagespflegepersonen, die von der Familienförderung bezahlt werden, erhalten ihre nachgewiesenen Aufwendungen für die Unfallversicherung zu 100 Prozent erstattet. Bitte übersenden Sie uns dazu den Bescheid der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Es werden nur Beiträge zur Unfallversicherung durch diese Berufsgenossenschaft übernommen. Hinweis zur Sozialversicherung: Die Erstattung durch die Familienförderung für die Kranken- und Pflegeversicherung, für eine angemessene Altersvorsorge und Unfallversicherung sind steuerfrei gestellt, d.h. diese Einnahmen gehören nicht zu den steuerpflichtigen Einkünften und bleiben bei der Ermittlung des Gewinns unberücksichtigt. Dieser Bereich unterliegt der ständigen Rechtsprechung und Änderung. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Ihr Finanzamt. Weitere Informationen im Überblick: Bevor Sie als Tagespflegperson tätig werden, beachten Sie bitte die Bestimmungen zum Baurecht. Zuständig für Anfragen und Nutzungsänderungen ist die Bauaufsicht des Landkreises Darmstadt-Dieburg, Herr Klos, Tel-Nr.: 06151/881-2342. Bitte beachten Sie, dass wir von Ihnen und allen volljährigen Personen in Ihrem Haushalt ein aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach 30a Abs. 1 des Bundeszentralregisters benötigen. Tagespflegepersonen haben ihr zuständiges Finanzamt über die ihre selbständige Tätigkeit zu informieren. Das Finanzamt sendet Ihnen dann einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu. Dieser muss ausgefüllt zurück geschickt werden. Das Finanzamt wird auf dieser Grundlage prüfen, ob und in welcher Höhe Einkommenssteuervorauszahlungen zu leisten sind.

13 Info-Broschüre für Tagespflegepersonen im Landkreis Darmstadt-Dieburg Informationsblatt: Erste Hilfe Kurs bei Kindernotfällen Für die Erteilung der Pflegeerlaubnis ist die Teilnahme an einem Kurs Erste Hilfe bei Kindernotfällen erforderlich. Dieser muss alle zwei Jahre aufgefrischt werden. Anerkannt werden alle Kurse, die von einer von der Unfallkasse Hessen ermächtigten Stelle (www.bg-qseh.de) durchgeführt werden (unabhängig vom zeitlichen Umfang der Kurse). Ermächtigte Anbieter im Landkreis Darmstadt-Dieburg sind unter anderem: - Johanniter Unfallhilfe (Dieburg, Griesheim), www.juh-da-di.de - Deutsches Rotes Kreuz (Weiterstadt und DA-Innenstadt), www.drk-darmstadt-land.de - ASB (Darmstadt), www.asb-darmstadt-starkenburg.de Die entsprechenden Nachweise sind bei Frau Helfesrieder, Familienförderung des Landkreises Darmstadt-Dieburg einzureichen. Kostenrückerstattung der Auffrischungskurse: Die Unfallkasse Hessen informiert: Erste Hilfe am Kind (EHaK) (Stand: April 2012) Tagespflegepersonen ( 23 Sozialgesetzbuch [SGB] VIII): Die Gebühr einer EHaK-Ausbildung, die zur Erteilung der Pflegeerlaubnis nach 43 SGB VIII benötigt wird, erstatten wir nicht. Wir beteiligen uns an der Gebühr eines EHaK-Trainings, welches nach zwei Jahren wiederholt werden muss. Kursgebühren werden höchstens in Höhe der mit den ermächtigten Stellen vereinbarten Gebühr eines Erste-Hilfe-Trainings erstattet. Das EHaK-Training muss von einer ermächtigten Stelle (www.bg-qseh.de) durchgeführt werden. Tagespflegepersonen müssen vor Teilnahme am EHaK-Training keinen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Nach der Teilnahme benötigen wir zur Gebührenerstattung: Name, Anschrift und Bankverbindung der Tagespflegeperson Kopie der Pflegeerlaubnis nach 43 SGB VIII Rechnungskopie oder Kopie der Quittung der ermächtigten Stelle Unfallkasse Hessen Leonardo-da-Vinci-Allee 20 60486 Frankfurt Telefon 069 29972-440 montags-freitags 7:30-18:00 Fax 069 29972-8459 Internet www.ukh.de E-Mail ukh@ukh.de

14 Info-Broschüre für Tagespflegepersonen im Landkreis Darmstadt-Dieburg Informationsblatt: Nutzung der privaten Wohnräume als Tagespflegestelle gemäß 43 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII sowie Nutzung von angemieteten oder erworbenen Räumen als Tagespflegestelle Bevor Sie als Tagespflegeperson tätig werden, ist es notwendig, dass Sie in Eigenverantwortung bei der Bauaufsicht prüfen lassen, ob Ihre Wohnung sich in einem Baugebiet befindet, dass die Tätigkeit einer Kindertagespflege erlaubt. Die baurechtliche Prüfung obliegt Ihrer eigenen Verantwortung. Tagespflege in privaten Wohnräumen Sofern es sich bei den für die Tagespflege vorgesehenen Räumen um Räume handelt, die als private Wohnräume genutzt wurden, haben Sie u.u. eine Nutzungsänderung bei der Abteilung Bauaufsicht des Landkreises Darmstadt-Dieburg zu beantragen. Dies gilt insbesondere, wenn Sie in einem reinen Wohngebiet wohnen. In Mietwohnungen ist das Einverständnis des Vermieters einzuholen. Tagespflege in angemieteten oder erworbenen Räumen Ist die Betreuung in so genannten anderen geeigneten Räumen, die zum Zweck der Tagespflege angemietet oder erworben wurden, vorgesehen, ist eine Nutzungsänderung immer zu beantragen. Eine Nutzungsänderung ist auch zu beantragen, wenn Räume von zwei Tagespflegepersonen genutzt werden. Zuständigkeit Zuständig für Anfragen und Nutzungsänderungen ist die Bauaufsicht des Landkreises Darmstadt-Dieburg, Herr Klos, Tel-Nr. 06151-881-2342. Anfallende Kosten können von der Familienförderung nicht übernommen werden.

15 Info-Broschüre für Tagespflegepersonen im Landkreis Darmstadt-Dieburg Rechtsberatung Kindertagespflege Steuerrechtsberatung Bei steuerrechtlichen Fragen steht Ihnen Frau Teichmann-Krauth, Steuerberaterin zur Verfügung. Fragen können schriftlich per E-Mail oder Fax an Frau Teichmann-Krauth gerichtet werden. E-Mail: cornelia.teichmann-krauth@t-online.de Fax: 06172 / 26 69 660 Sie bietet Beratung zu folgenden Themen an: - Selbstständigkeit in der Kindertagespflege (Betriebseinnahmen, Betriebsausgaben, Höhe der Steuer) - Angestellte Kinderfrauen (Steuerpflichtige Einnahmen, Minijob) - Vorauszahlungen zur Einkommensteuer/Rücklagenbildung - Steuerliche Aspekte der Existenzgründung - Umgang mit dem Finanzamt Im Rahmen der Rechtsberatung werden Fragen rund um Steuern und Kindertagespflege vertraulich bearbeitet. Rechtsberatung Bei steuerrechtlichen Fragen steht Ihnen Frau Vierheller, Rechtsanwältin zur Verfügung. Fragen können schriftlich per E-Mail oder Fax an Frau Vierheller gerichtet werden. E-Mail: iris.vierheller@t-online.de Fax: 06081 / 686577 Sie bietet Beratung zu folgenden Themen an: - Regelungen der Kindertagespflege (Förderung, Erlaubnisverfahren, Eignungsüberprüfung, Geldleistung, Erstattung von Versicherungsbeiträgen, Unfallversicherung des Kindes etc.) - Arbeitsverhältnis oder selbstständige Tätigkeit - Sozialversicherung (im Minijob, im sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis, bei selbstständiger Tätigkeit) - Kindertagespflege in der Elternzeit/in Mietwohnungen/bei Bezug von ALG II - Aufsichtspflicht und Haftung - Vertragsgestaltung Für telefonische Auskünfte stehen die telefonischen Rechtsberatungstermine zur Verfügung. Diese sind einzusehen unter www.hktb.de

16 Info-Broschüre für Tagespflegepersonen im Landkreis Darmstadt-Dieburg

17 Info-Broschüre für Tagespflegepersonen im Landkreis Darmstadt-Dieburg Nützliche Links Bundesverband für Kindertagespflrge: Allgemeine Informationen für Tagespflegepersonen und Eltern bundesweit http://www.bvktp.de Informationen zur Sicherheit und Unfallverhütung http://www.kindersicherheit.de (Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Mehr Sicherheit für Kinder e.v.) http://www.dgk.de (Deutsches Grünes Kreuz e.v.) http://www.das-sichere-haus.de (Aktion das sichere Haus) Kindertagespflege in Hessen von A-Z http://www.hessisches-kindertagespflegebuero.de/go/id/bky/ Hessischer Landesverband für Kindertagespflege e.v. www.hlktev.de Rechtsbroschüre Recht kompakt in Stichworten Kindertagespflege in Hessen http://www.hessisches-kindertagespflegebuero.de/go/id/bky/ Satzung des Landkreises Darmstadt-Dieburg http://www.ladadi.de/gesellschaft-soziales/familie-kinder-und-jugend/finanziellehilfen/tagespflege.html Unfallkasse Hessen http://www.unfallkasse-hessen.de Was bleibt?! Tipps und Informationen zur Besteuerung des Einkommens für Tagespflegepersonen und die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen http://www.derparitaetische.de/uploads/tx_pdforder/tagesmuetter_auflage5_web.pdf

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Hügelstraße 28 64283 Darmstadt Tel.: 0 61 51-9 51 25 25 Fax: 0 61 51-9 51 25 95 E-mail: Tageselternvermittlung@T-online.de www.tageselternvermittlung.de SPRECHZEITEN HAUPTSTELLE IN DARMSTADT Dienstag von 10.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr Mittwoch und Donnerstag von 9.00 Uhr bis 12.30 Uhr Jeden zweiten und jeden letzten Donnerstag im Monat: Abendsprechstunde von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr Termine zur persönlichen Beratung nur nach Vereinbarung AUSSENSTELLE IN GRIESHEIM Georg-August-Zinn Haus Offene Sprechstunde donnerstags von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr