Exclusiv für Wohnungseigentümergemeinschaften WEG Finanzierung leicht gemacht

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Transkript:

Exclusiv für Wohnungseigentümergemeinschaften WEG Finanzierung leicht gemacht Ohne Sonderumlage zum Ziel

Kennen Sie schon das WEG Baugeld? Das WEG Baugeld der WEG Bank AG ist die clevere Finanzierung für Wohnungseigentümergemeinschaften! Die Pflege und der Erhalt Ihrer Wohnanlage sichern Ihre wertvolle Investition. Der Gesamtzustand Ihrer Immobilie ist für deren Wertentwicklung von großer Bedeutung. Jedoch kann es selbst bei umsichtiger Planung der Finanzen vorkommen, dass eine WEG nicht über ausreichende Rücklagen verfügt, die sie für eine wichtige Modernisierungs- oder Instandhaltungsmaßnahme benötigt. Oftmals führt die dann notwendige Sonderumlage zu einer erheblichen Belastung für die Wohnungseigentümer. Hierfür haben wir die passende Lösung: Das WEG Baugeld der WEG Bank AG! Die Vorteile des WEG Baugeld liegen auf der Hand: Kreditaufnahme durch die WEG Unabhängig von staatlicher Förderung Keine Sicherheiten oder Bürgschaften erforderlich Sonderumlage wird durch WEG Baugeld komplett ersetzt Keine Einzelprüfung der Wohnungseigentümer Keine Pflicht, das Giro-Konto der WEG bei uns zu führen Mit dem WEG Baugeld können Sie selbst große Beträge bequem in planbaren Raten im Rahmen des Wirtschaftsplans zurückführen.

Klare Antworten auf häufige Fragen Vorbereitung der Beschlussesfassung über ein WEG Baugeld Für einen harmonischen Verlauf der Versammlung der Wohnungseigentümer ist es wichtig, dass alle Miteigentümer umfassend und vollständig über das WEG Baugeld informiert sind. Häufige Fragen sind in diesem Zusammenhang: Welche Mehrheit ist für den Beschluss erforderlich? Der Beschluss über die Darlehensaufnahme erfolgt mit einer einfachen Mehrheit. Gehen die Miteigentümer besondere Haftungsrisiken ein? Nein. Beim WEG Baugeld der WEG Bank AG haftet jeder Miteigentümer gegenüber der Bank ausschließlich in Höhe seines Miteigentumsanteils. Welche Sicherheiten verlangt die WEG Bank AG? Die WEG Bank AG verlangt keinerlei Sicherheiten. Weder von der WEG, noch von den Wohnungseigentümern. Welche Auskünfte benötigt die WEG Bank AG über die Miteigentümer? Die WEG Bank AG benötigt keinerlei persönliche Auskünfte über die Bonität der Miteigentümer. Das WEG Baugeld wird auch nicht der SCHUFA gemeldet. Wer unterschreibt den Darlehensvertrag mit der Bank? Der Verwalter unterzeichnet den Darlehensvertrag mit der WEG Bank AG im Namen der Wohnungseigentümergemeinschaft. Hierzu muss er durch einen Beschluss der Versammlung der Wohnungseigentümer beauftragt und bevollmächtigt sein. Wann kann das WEG Baugeld ausgezahlt werden? Sofern die Wohnungseigentümer einen entsprechenden Beschluss gefasst haben, kann das WEG Baugeld in der Regel sofort mit Ablauf der Anfechtungsfrist durch die WEG Bank AG bereitgestellt werden. Haben Sie weitere Fragen zum WEG Baugeld oder zu Details der Kreditaufnahme durch eine WEG? Sprechen Sie uns an, wir sind gerne für Sie da!

Wie funktioniert das in der Praxis? Es geht schneller und bequemer, als viele denken: 1, 2, 3. 1. Schritt: Vorgespräch In einem kurzen telefonischen oder persönlichen Vorgespräch möchten wir zunächst die Situation der WEG genau verstehen. Auch der vertrauensvolle Kontakt zum WEG Verwalter ist uns wichtig, denn er ist unser Hauptansprechpartner für die Zusammenarbeit mit der WEG. Gemeinsam klären wir die Rahmenbedingungen der Finanzierung und beantworten gerne alle Rückfragen zum WEG Baugeld. 2. Schritt: Angebot und Beschlussfassung Der Verwalter erhält von uns direkt im Anschluss an das Vorgespräch ein Angebot. Dieses stellt er der Versammlung der Wohnungseigentümer zur Beschlussfassung vor. Mit einfacher Mehrheit beschließen die Wohnungseigentümer die Finanzierung und beauftragen und bevollmächtigen den Verwalter, den Darlehensvertrag mit uns zu schließen. Für die Erstellung des Darlehensvertrags reicht uns der Verwalter nach Beschlussfassung die erforderlichen Unterlagen ein. Diese haben wir in einer Checkliste in dieser Infobroschüre übersichtlich für Sie zusammengefasst. 3. Schritt: Auszahlung Sobald die Anfechtungsfrist abgelaufen ist, die relevanten Daten zur WEG vorliegen und der Darlehensvertrag unterschrieben ist, kann die Auszahlung des WEG Baugeld erfolgen. Während der Vertragslaufzeit Um über wichtige Vorgänge in der WEG während der Laufzeit des WEG Baugeld informiert zu bleiben, werden wir den Kontakt zum Verwalter aufrecht erhalten und jährlich aktuelle Unterlagen bzw. Informationen zur WEG einholen. Wir beschränken uns hierbei wiederum auf die in der Checkliste dargestellten Auskünfte und Dokumente.

Checkliste für das WEG Baugeld Schön, dass es so einfach geht! Wir mögen es möglichst unbürokratisch und unkompliziert. Daher haben wir bei der Entwicklung unseres WEG Baugeld darauf geachtet, dass die Formalitäten auf ein Minimum reduziert bleiben. Die von uns benötigten Angaben und Dokumente beschränken sich auf die gesetzlich geforderten Standards. Sämtliche Dokumente können Sie uns selbstverständlich bequem als PDF per Email übergeben. Diese Angaben bzw. Unterlagen brauchen wir bezüglich der WEG: Aus wievielen Wohn- und Gewerbeeinheiten besteht die WEG? Aus wievielen Miteigentümern besteht die WEG? Letzte Gesamtabrechnung Aktueller Wirtschaftsplan Aktuelle Übersicht Hausgeldschulden Beschluss über die Maßnahme und die Darlehensaufnahme Diese Angaben bzw. Unterlagen brauchen wir zum Verwalter: Seit wann betreut der Verwalter die betreffende Wohnanlage? Wann endet die aktuelle Bestelldauer der Verwaltung? Auszug aus dem Handelsregister bzw. Kopie des Gewerbescheins Kopie Personalausweis des Geschäftsführers bzw. des Inhabers Gerne besprechen wir diese Checkliste persönlich mit Ihnen, und klären eventuelle Rückfragen. Unser Team steht Ihnen für alle Fragen rund um das WEG Baugeld zur Verfügung.

Beschlussvorschlag: Festzins-Darlehen Für die Beschlussfassung in der Versammlung passen Sie bitte den Text in den eckigen Klammern auf die jeweilige WEG bzw. Finanzierung an: Die Versammlung der Wohnungseigentümer beschließt zur Finanzierung der [Beschreibung der Maßnahme einfügen] ein Darlehen bei der WEG Bank AG aufzunehmen, welches die WEG Bank AG mit den folgenden Konditionen angeboten hat: [Darlehensbetrag] [Vertragslaufzeit in Monaten] [Zinssatz nominal] / [Zinssatz effektiv] Der Zinssatz ist für die gesamte Darlehenslaufzeit fest, es ergibt sich somit keinerlei Risiko einer Zinsänderung für die Wohnungseigentümergemeinschaft. Nach dem Ende der Laufzeit ist das Darlehn vollständig getilgt. Die monatliche Darlehensrate, incl. Zins und Tilgung beträgt für die Wohnungseigentümergemeinschaft [Bitte Rate einfügen] und wird Bestandteil des Gesamtwirtschaftsplans. Die Rate wird [nach Miteigentumsanteilen] verteilt. Die WEG Bank AG verlangt keinerlei Sicherheiten von den Wohnungseigentümern oder der Wohnungseigentümergemeinschaft. Der Verwalter hat die Wohnungseigentümer über ihre Haftungsverhältnisse aufgeklärt. Die Wohnungseigentümer haften für die Leistung der Darlehensrate lediglich wie für jeden anderen Bestandteil des Wirtschaftsplans nach Maßgabe des Wohnungseigentumsgesetzes. Eine weitergehende Haftung ist ausdrücklich ausgeschlossen. Der Verwalter wird beauftragt und bevollmächtigt, im Namen der Wohnungseigentümergemeinschaft (teilrechtsfähiger Verband) den Darlehensvertrag mit der WEG Bank AG zu unterzeichnen. Der Verwalter ist jedoch von der Pflicht zur Umsetzung des Beschlusses freigestellt, solange die die Anfechtungsfrist gegen den Beschluss noch nicht abgelaufen ist. Sollten Sie weitere Unterstützung bei der Anpassung oder Formulierung eines geeigneten Beschlussantrags benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Beschlussvorschlag: Variables Darlehen Für die Beschlussfassung in der Versammlung passen Sie bitte den Text in den eckigen Klammern auf die jeweilige WEG bzw. Finanzierung an: Die Versammlung der Wohnungseigentümer beschließt zur Finanzierung der [Beschreibung der Maßnahme einfügen] ein Darlehen bei der WEG Bank AG aufzunehmen, welches die WEG Bank AG mit den folgenden Konditionen angeboten hat: [Darlehensbetrag] [Vertragslaufzeit in Monaten] [Zinssatz nominal] / [Zinssatz effektiv] Der Zinssatz wird von der WEG Bank AG jährlich zum ersten Bankarbeitstag eines Jahres an den aktuellen Referenz-Zins angepasst (12-Monats-Euribor). Hierbei wird die WEG Bank AG Zinssenkungen und Zinserhöhungen vollständig an die Wohnungseigentümergemeinschaft weitergeben. Der Mindestzinssatz beträgt 0,00%. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann das Darlehen jederzeit ganz oder teilweise zurückführen. Hierfür berechnet die WEG Bank AG keine gesonderten Gebühren und keine Vorfälligkeitsentschädigung. Nach dem Ende der Laufzeit ist das Darlehn vollständig getilgt. Die monatliche Darlehensrate, incl. Zins und Tilgung beträgt für die Wohnungseigentümergemeinschaft anfänglich [Bitte Rate einfügen] und wird Bestandteil des Gesamtwirtschaftsplans. Die Rate wird [nach Miteigentumsanteilen] verteilt. Die WEG Bank AG verlangt keinerlei Sicherheiten von den Wohnungseigentümern oder der Wohnungseigentümergemeinschaft. Der Verwalter hat die Wohnungseigentümer über ihre Haftungsverhältnisse aufgeklärt. Die Wohnungseigentümer haften für die Leistung der Darlehensrate lediglich wie für jeden anderen Bestandteil des Wirtschaftsplans nach Maßgabe des Sollten Sie weitere Unterstützung bei der Anpassung oder Formulierung eines geeigneten Beschlussantrags benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Wir geben grünes Licht für WEGs. WEG Bank AG Alte Landstraße 27 85521 Ottobrunn tel 089 809 1346-0 fax 089 809 1346-99 email info@weg-bank.de web www.weg-bank.de Die WEG Bank AG ist Deutschlands einzige Bank, die sich ausschließlich auf die Belange von WEGs und WEG Verwaltern spezialisiert hat. Unser Team kann dabei auf viele Jahre erfolgreicher Erfahrung im Umgang mit den Besonderheiten und Anforderungen der WEG Verwaltung zurückgreifen. Wir sind für Sie da.