Rahmenkonzept. Fachweiterbildung für die Pflege in der Onkologie DKG-Empfehlung vom 20. September 2011



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Transkript:

1 Rahmenkonzept - Fachweiterbildung für die Pflege in der Onkologie Rahmenkonzept Fachweiterbildung für die Pflege in der Onkologie DKG-Empfehlung vom 20. September 2011 Wolfgang Schirsching Christina Scheel Sabine Dammaschk Bildungsakademie

Inhaltsverzeichnis Einführung 3 1 Voraussetzungen für die Teilnahme 3 2 Weiterbildungslehrgang 3 2.1 Theoretische Weiterbildung 3 2.2 Praktische Weiterbildung 6 2.2.1 Praktische Anleitung 7 3 Leistungsnachweise 7 4 Unterbrechungen 7 4.1 Erholungsurlaub 7 4.2 Überstundenregelung 7 4.3 Arbeitsunfähigkeit 7 4.4 Schwangerschaft 8 5 Abschlussprüfung 8 Universitätsklinikum Essen Bildungsakademie 2

Einführung Die Weiterbildung Pflege in der Onkologie soll Gesundheits- und Krankenpfleger/- innen bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-innen (Altenpfleger/ Altenpflegerinnen) entsprechend dem allgemein anerkannten Stand pflegewissenschaftlicher, medizinischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse vertiefte fachliche, personale, soziale und methodische Kompetenzen zur eigenverantwortlichen Pflege von Menschen mit Tumorerkrankungen und in besonderen Problemlagen in unterschiedlichen Handlungsfeldern vermitteln. Dabei sind die Selbstständigkeit und die Selbstbestimmung der Menschen ebenso zu berücksichtigen wie ihre familiären, sozialen, spirituellen und kulturellen Bezüge. Durch die Teilnahme an der Fachweiterbildung werden Kompetenzen erweitert, die im jeweiligen Lernbereichskonzept detailliert beschrieben sind. 1 1 Voraussetzungen für die Teilnahme Zugangsvoraussetzung für die Weiterbildung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung in der Kranken-/Kinderkrankenpflege bzw. Altenpflege (zur Weiterbildung wird zugelassen, wer die Erlaubnis nach 1 Absatz 1 Nr. 1 oder 2 des Krankenpflegegesetzes (Altenpflegegesetz) besitzt). Eine mindestens sechsmonatige Erfahrung im onkologischen Bereich ist wünschenswert aber nicht Bedingung (siehe auch DKG-Empfehlung, IV. Weiterbildungslehrgang, 5 Abs. 1 und 2). 2 Weiterbildungslehrgang Der Weiterbildungslehrgang wird nach der Empfehlung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) vom 20. September 2011, unter Berücksichtigung des EONS-Curriculum in Cancer Nursing (European Oncology Nursing Society), auf Grundlage des von der Weiterbildungsstätte der Bildungsakademie am Universitätsklinikum Essen erstellten Curriculums - Fachweiterbildung für die Pflege in der Onkologie - durchgeführt. Das vorliegende Curriculum beinhaltet Lernbereiche und Themenfelder der Onkologie sowie entsprechende Inhalte und Handlungsschritte. 2.1 Theoretische Weiterbildung Während der zweijährigen berufsbegleitenden Weiterbildung müssen mindestens 720 Stunden Unterricht 2 (Lernbereiche, Themenfelder) geleistet werden. Aufgrund der angebotenen Zusatzqualifikation Palliative Care, Breast Care Nurse (BCN) und Praxisanleitung 3, können die theoretischen Unterrichtsstunden die angegebene Mindeststundenzahl überschreiten. 1 vgl. DKG-Empfehlung vom 20. September 2011 2 davon können max. 25 von Hundert in nachgewiesenen Formen von selbstgesteuertem Lernen durchgeführt werden (Selbstlernen/Selbststudium ist eine zeitlich und räumlich von der Weiterbildungsstätte definierte Unterrichtsveranstaltung) 3 100 Stunden können anerkannt werden, Stundenzuordnung siehe Abbildung 2, eine 100-stündige Nachqualifizierung wird von der Bildungsakademie am UK Essen angeboten Universitätsklinikum Essen Bildungsakademie 3

Die Lernbereiche und Themenfelder, einschließlich der jeweiligen Unterrichtsstunden, sowie die integrativen Stunden die auf eine Weiterbildung Praxisanleitung angerechnet werden, sind den nachfolgenden Abbildungen zu entnehmen. Lernbereich I Kernaufgaben in der Onkologie Stunden 180 (36 Std.) Selbstlernen Lernbereich II Pflege von Menschen mit onkologischen Erkrankungen Stunden 330 (66 Std.) Selbstlernen Lernbereich III Rahmenbedingungen der Institution Krankenhaus sowie anderer Einrichtungen kennen und in ihrem Kontext handeln Stunden 60 (6 Std.) Selbstlernen Lernbereich IV Sich selbst im beruflichen Handeln wahrnehmen Stunden 150 (30 Std.) Selbstlernen Themenfeld I-1 Bei der Diagnostik und Therapie mitwirken Themenfeld I-2 Krebs- und therapiebedingte Auswirkungen einschätzen Themenfeld I-3 Belastungen durch die Krebserkrankung einschätzen 90 Themenfeld II-1 Entscheidungsfindung und Eigenverantwortung kommunikativ unterstützen 30 Themenfeld II-2 Krebs- und therapiebedingte Auswirkungen zielorientiert beeinflussen 60 Themenfeld II-3 Bewältigungsstrategien entwickeln, um den Belastungen durch die Krebserkrankung entgegenzuwirken 90 Themenfeld III-1 Arbeitsabläufe in komplexen Situationen unter Beachtung rechtlicher Rahmenbedingungen gestalten 150 Themenfeld III-2 Arbeitsabläufe in komplexen Situationen unter Beachtung von gesundheits- und sozialpolitischen Rahmenbedingungen gestalten 90 Themenfeld III-3 Arbeitsabläufe in komplexen Situationen unter Beachtung von Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität gestalten Themenfeld III-4 Arbeitsabläufe in komplexen Situationen unter Beachtung ökonomischer und ökologischer Rahmenbedingungen gestalten 15 Themenfeld IV-1 Das eigene Lernen planen, durchführen und evaluieren 15 Themenfeld IV-2 Die eigene Gesundheit erhalten und fördern 15 Themenfeld IV-3 Aus verschiedenen Rollen heraus im Team zusammenarbeiten 15 Themenfeld IV-4 Berufliches Selbstverständnis entwickeln Themenfeld IV-5 Mit schwierigen sozialen und pflegerischen Situationen umgehen 40 35 30 30 15 Abb. 1: Lernbereiche und Themenfelder im Überblick Universitätsklinikum Essen Bildungsakademie 4

Lernbereich/Themenfeld Stundenzuordnung Inhalte III-3 Rahmenbedingungen der Institution Krankenhaus sowie anderer Einrichtungen kennen und in ihrem Kontext handeln IV-1 Sich selbst im beruflichen Handeln wahrnehmen 8 Stunden Case Management Überleitungspflege Qualitätsmanagement 24 Stunden Projektmanagement Lebenslanges Lernen IV-2 Die eigene Gesundheit erhalten und fördern 24 Stunden Gesundheitsförderung Arbeitsschutz IV-3 Aus verschiedenen Rollen heraus im Team zusammenarbeiten 30 Stunden Rhetorik, Medien der Information und Beratung, Schulungsbedarf erheben, Planung und Organisation interner Schulungen, Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen IV-4 Berufliches Selbstverständnis entwickeln 14 Stunden Onkologische Pflege als Profession Pflegeprozess Pflegewissenschaft Fachverbände Abb. 2: Stundenzuordnung der Zusatzqualifikation Praxisanleitung im Rahmen der Fachweiterbildung Pflege in der Onkologie Die theoretische Weiterbildung erfolgt in Blockform (siehe Abbildung unten) und findet in den Räumen der Bildungsakademie am Universitätsklinikum Essen, Hohlweg 18, 45147 Essen, statt. Unterrichtszeiten sind von 8:30 Uhr bis 15:45 Uhr (Änderungen bleiben der Weiterbildungsstätte vorbehalten). Abb. 3: Musterplan Unterrichtswochen (Blockunterricht) Universitätsklinikum Essen Bildungsakademie 5

Die Weiterbildungsteilnehmenden haben ihre Beteiligung an der theoretischen Weiterbildung in einer Anwesenheitsliste zu dokumentieren. Die Nichtteilnahme am Unterricht muss aus Gründen der Nachweispflicht der Lehrgangsleitung umgehend mitgeteilt werden. 2.2 Praktische Weiterbildung Die Praktische Weiterbildung umfasst mindestens 1800 Stunden und wird unter fachkundiger Anleitung in den folgenden Bereichen durchgeführt: Obligatorische Einsätze: 500 Stunden in der konservativen/internistischen Onkologie 500 Stunden in der operativen Onkologie 500 Stunden in der radiologischen Onkologie (einschließlich Strahlenambulanz) Optionale Einsätze: 300 Stunden in den vorgenannten onkologischen Einsatzbereichen und/oder weitere onkologische Einsatzbereiche (z. B. KMT, Palliativstation, onkologische Ambulanz, Hospiz 4 ) Die praktischen Einsatzorte für Weiterbildungsteilnehmende aus der Kinderkrankenpflege werden analog mit pädiatrischem Schwerpunkt ausgewählt. Vor Weiterbildungsbeginn wird für den gesamten Weiterbildungszeitraum ein Praxiseinsatzplan (in der Regel nach dem Rotationsprinzip) erstellt, der allen Teilnehmenden, den jeweiligen Pflegedirektionen und Stationsleitungen ausgehändigt wird. Die praktische Weiterbildungszeit ist dokumentationspflichtig, sie wird fachbereichsbezogen nachgewiesen. Der von den Teilnehmenden geführte Praxisnachweis ist der Weiterbildungsstätte vierteljährlich, ggf. nach Aufforderung, vorzulegen (siehe Abb. 5). Abb. 4: Stundennachweis Praxiseinsätze 4 100 Stunden Hospizeinsatz werden von der Weiterbildungsstätte vorgegeben (kein Rotationsprinzip) Universitätsklinikum Essen Bildungsakademie 6

2.2.1 Praktische Anleitung Die erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Weiterbildungsteilnehmenden werden in die Anleitung integriert. Es wird erwartet, dass sie initiativ und eigenverantwortlich mit den Angeboten und Anforderungen der Praxisanleitung umgehen. Lernende und Lehrende nutzen dieselben qualitätssichernden Kriterien, sowohl für die Durchführung der Anleitung, als auch für die Bewertung der Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Die Praxisanleitung/- begleitung der Teilnehmenden in den verschiedenen Arbeitsfeldern erfolgt durch Praxisanleiter der Bildungsakademie sowie Praxisanleiter der jeweiligen Stationen, Abteilungen oder Institutionen. Für jeden Einsatzort sollte ein Praxisanleiter benannt werden. Erwartet wird eine Pflegekraft mit abgeschlossener Fachweiterbildung für die Pflege in der Onkologie und Weiterbildung zur Praxisanleitertätigkeit. 5 Die benannten Personen sind Ansprechpartner der Weiterbildungsstätte und koordinieren die Planung und Durchführung der Anleitung. Eine wesentliche Aufgabe der Praxisanleiter ist die Vernetzung von Theorie und Praxis. 3 Leistungsnachweise Im Rahmen der Fachweiterbildung erfolgen praktische, schriftliche und mündliche Leistungskontrollen, die entsprechend dem Hochschulnotenschlüssel bewertet werden. Die Leistungsüberprüfungen werden zu 50 v. H. bei der Note der Abschlussprüfung berücksichtigt. 4 Unterbrechungen 4.1 Erholungsurlaub Auf die Dauer des Weiterbildungslehrgangs werden Unterbrechungen in Höhe des tariflichen Urlaubs angerechnet. Den tarifrechtlichen Urlaub muss jeder Weiterbildungsteilnehmende frühzeitig (vor Beginn der jeweiligen Urlaubsplanung), in Absprache mit der zuständigen Leitung des Pflegedienstes sowie den Abteilungs-, Bereichs- und/oder Stationsleitung im jeweiligen Einsatzbereich beantragen. Dabei ist zu beachten, dass während der theoretischen Unterrichtswochen keine Urlaubstage genehmigt werden dürfen. 4.2 Überstundenregelung Die während eines praktischen Einsatzes ggfs. angefallenen Überstunden sind im selben Einsatzort abzubauen, so dass das Überstundenkonto bei einem Wechsel in einen anderen Praxisbereich ausgeglichen ist. 4.3 Arbeitsunfähigkeit Auf die Dauer des Weiterbildungslehrgangs werden (nach 7 Absatz 2 Nummer 2) Unterbrechungen durch Arbeitsunfähigkeit bis zu 10 v. H. der Mindeststundenzahl der theoretischen und praktischen Weiterbildung angerechnet. Soweit das Weiterbildungsziel nicht gefährdet ist, führen weitergehende Fehlzeiten zu einer Verlängerung der Lehrgangsdauer von maximal bis zu 12 Monaten, wobei die 5 Vgl. DKG-Positionspapier zur Praxisanleitung und Praxisbegleitung auf der Grundlage des Krankenpflegegesetzes vom 16. Juli 2003, Beschluss des Vorstandes der DKG vom März 2006 Universitätsklinikum Essen Bildungsakademie 7

praktische Prüfung am Ende der verlängerten Lehrgangsdauer durchzuführen ist. Auf Antrag kann die Leitung der Weiterbildungsstätte auch darüber hinaus gehende Fehlzeiten anrechnen, soweit eine besondere Härte vorliegt und hierbei das Weiterbildungsziel nicht gefährdet wird. 6 4.4 Schwangerschaft Auf die Dauer des Lehrgangs werden nach 10, Abs. 1, Nr. 3 der DKG-Empfehlung, Unterbrechungen bis zur Dauer von acht Wochen (Elternzeit/Pflegezeit werden entsprechend berücksichtigt) angerechnet. 5 Abschlussprüfung Der Weiterbildungslehrgang endet mit einer schriftlichen, praktischen und mündlichen Abschlussprüfung. Bei der Festlegung der Gesamtnote werden alle Prüfungsergebnisse sowie die Vorzensur (ergibt sich aus den Zensuren der Leistungsnachweise) berücksichtigt. Nach bestandener Abschlussprüfung ist der Weiterbildungsteilnehmer berechtigt, in Verbindung mit der von der zuständigen Behörde erteilten Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung, den folgenden Titel zu führen: Gesundheits- und Krankenpfleger/in für die Pflege in der Onkologie (DKG) Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in für die Pflege in der Onkologie (DKG) Krankenpfleger/Krankenschwester für die Pflege in der Onkologie (DKG) Kinderkrankenpfleger/Kinderkrankenschwester für die Pflege in der Onkologie (DKG) Altenpfleger/Altenpflegerin für die Pflege in der Onkologie (DKG) 6 DKG Empfehlung vom 20.09.2011, 10 Abs.2 Universitätsklinikum Essen Bildungsakademie 8

Bewerbungen Bewerbungen sind zu richten an: Universitätsklinikum Essen Bildungsakademie Weiterbildungsstätte Christina Scheel Hufelandstraße 55 45147 Essen Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen: Lebenslauf Zeugnis der Pflege-/Altenpflegeausbildung Nachweis zur Führung der Berufsbezeichnung Lichtbild Antrag auf Zulassung zur Weiterbildung - formlos für externe Bewerber - Antragsformular für Mitarbeiter des Universitätsklinikum Essen www.uk-essen.de/bildungsakademie oder im Intraweb unter Bereiche/Bildungsakademie - Antragsformular Stellungnahme für Mitarbeiter des Universitätsklinikum Essen www.uk-essen.de/bildungsakademie oder im Intraweb unter Bereiche/Bildungsakademie Ansprechpartner Christina Scheel Kursleitung Tel.: 0201/723-2153 Fax: 0201/723-5622 christina.scheel@uk-essen.de Sabine Dammaschk Praxisanleitung Tel.: 0201/723-2153 Fax: 0201/723-5622 sabine.dammaschk@uk-essen.de Universitätsklinikum Essen Bildungsakademie 9