Satzung des Rotary Clubs Berlin



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Transkript:

Satzung des Rotary Clubs Berlin Artikel 1 Definitionen 1. Vorstand: Der Vorstand dieses Clubs 2. Vorstandsmitglied: Mitglied des Clubvorstands 3. Mitglied: Mitglied (nicht Ehrenmitglied) dieses Clubs 4. RI: Rotary International 5. Jahr: Zwölfmonatszeitraum mit Beginn am 1. Juli Artikel 2 Vorstand Die Leitung und Verwaltung des Clubs erfolgt durch den Vorstand, der sich aus elf ( 11) Mitgliedern dieses Clubs zusammensetzt, nämlich aus dem Präsidenten, dem Immediate Past Präsidenten (der unmittelbare Vorgänger des jetzt amtierenden Präsidenten), dem Präsidenten elect (dem bereits gewählten Nachfolger des jetzt amtierenden Präsidenten), dem Vizepräsidenten, dem Sekretär und dem Schatzmeister sowie fünf (5) nach Artikel 3, Absatz 1 dieser Satzung gewählten Vorstandsmitgliedern. Die Zahl der Vorstandsmitglieder erhöht sich auf zwölf (12) Mitglieder, wenn ein 2. Sekretär dem Vorstand angehören soll. Nach Ermessen des Vorstands können auch gemäß Artikel 3, Absatz 1 dieser Satzung gewählte Vorstandsmitglieder dazu gehören, die folgende Funktionen ausüben können: A Clubdienst, B Berufsdienst, C Gemeindienst, D Internationaler Dienst, E Jugenddienst, Vortrag und Programm, Internet, Foundation, Öffentlichkeit, Rotaract. Artikel 3 Wahl des Vorstands und der Amtsträger Absatz 1 - Der Versammlungsleiter einer regulären Zusammenkunft des Clubs ruft die Clubmitglieder einen Monat vor der Wahlversammlung für die zu wählenden Amtsträger zur Nominierung eines Präsidenten, eines Vizepräsidenten, eines Sekretärs, eines Schatzmeisters und von fünf (5) Vorstandsmitgliedern auf. Die Nominierungen können durch einen Nominierungsausschuss, dem amtierenden Vorstand und den Mitglieder dieser Versammlung in beliebiger Zahl gemacht werden. Die ordnungsgemäß unterbreiteten Nominierungen werden für jedes Amt in alphabetischer Reihenfolge auf einem Stimmzettel aufgeführt. Die Abstimmung erfolgt auf der Jahresversammlung. Als Präsident, Vizepräsident, Sekretär und Schatzmeister gewählt gelten diejenigen Kandidaten, die jeweils die höchste Stimmenzahl auf sich vereinigen. Die fünf (5) Kandidaten für den Vorstand, welche die höchste Stimmenzahl auf sich vereinigen, werden zu gewählten Vorstandsmitgliedern erklärt. Der bei dieser Wahl gewählte Präsidentenkandidat fungiert als Präsident nominee. Am 1. Juli, der auf die Wahl folgt übernimmt der Präsident nominee den Titel Präsident elect und dient für ein Jahr. Am 1. Juli des Folgejahres übernimmt der Präsident elect das Präsidentenamt. Die Zahl der Kandidaten erhöht sich um einen (1) Kandidaten, wenn ein 2. Sekretär dem Vorstand angehören soll. Absatz 2 - Die so gewählten Amtsträger und Vorstandsmitglieder bilden den Vorstand. Binnen einer Woche nach seiner Wahl tritt der Vorstand zusammen, um aus seiner Mitte die Vorstandsmitglieder für die Funktionen: A Clubdienst (Clubmeister), B Berufsdienst, C Gemeindienst, D Internationaler Dienst, E Jugenddienst zu bestimmen. Absatz 3 - Ein frei gewordener Sitz im Vorstand oder ein anderes frei gewordenes Amt wird durch Beschluss der übrigen Vorstandsmitglieder besetzt. Satzung RC Berlin 2013 Seite 1 von 6

Absatz 4 - Ein frei gewordener Sitz unter den neugewählten Amtsträgern oder im neugewählten Vorstand wird durch Beschluss der restlichen Mitglieder des neugewählten Vorstandes besetzt. Artikel 4 Pflichten der Amtsträger Absatz 1 - Präsident. Der Präsident führt den Vorsitz auf Clubzusammenkünften und Vorstandssitzungen und hat alle anderen üblicherweise zu seinem Amt gehörenden Pflichten wahrzunehmen. Absatz 2 - Immediate Past Präsident. Der Immediate Past Präsident ist Mitglied des Clubvorstandes und nimmt alle anderen Pflichten wahr, die ihm vom Präsidenten oder vom Vorstand übertragen werden. Absatz 3 - Präsident elect. Der Präsident elect ist Mitglied des Clubvorstandes und nimmt alle anderen Pflichten wahr, die ihm vom Präsidenten oder vom Vorstand übertragen werden. Absatz 4 - Vizepräsident. Der Vizepräsident führt in Abwesenheit des Präsidenten den Vorsitz auf den Clubzusammenkünften und Vorstandssitzungen und hat alle anderen üblicherweise zu seinem Amt gehörenden Pflichten wahrzunehmen. Absatz 5 - Sekretär. Zu den Aufgaben des Sekretärs gehören: Führung der Mitgliederunterlagen, Führung der Anwesenheitsliste von Zusammenkünften, Einladungen zu Clubzusammenkünften, Vorstands- und Ausschusssitzungen, Abfassen und Ablage der Protokolle solcher Zusammenkünfte und Sitzungen, Abfassung der verlangten Berichte an Rotary International, einschließlich der am 1. Januar und 1. Juli jedes Jahres einzureichenden Halbjahresberichte über den Mitgliederbestand mit den Pro-Kopf-Gebühren für alle Mitglieder und den Teilgebühren für Aktivmitglieder, die seit Juli bzw. Januar des Halbjahresberichtszeitraumes in den Club aufgenommen wurden, Meldungen über Änderungen in der Mitgliedschaft, die monatliche innerhalb von 15 Tagen nach der jeweils letzten Zusammenkunft des Monats fällige Anwesenheitsliste für den Governor, Erheben der Bezugsgebühren für die offizielle Regionalzeitschrift und die Überweisung der Abonnementsgebühren an Rotary International. Des weiteren erfüllt der Sekretär alle Pflichten, die üblicherweise zum Amt eines Sekretärs gehören. Absatz 6 - Schatzmeister. Der Schatzmeister verwaltet alle Gelder, über die er dem Club alljährlich sowie jederzeit auf Verlangen des Vorstandes Rechenschaft zu geben hat. Darüber hinaus nimmt er alle anderen üblicherweise zu seinem Amt gehörenden Pflichten wahr. Bei seinem Ausscheiden aus dem Amt übergibt er seinem Nachfolger oder dem Präsidenten sämtliche Gelder, Kassenbücher und alles sonstige Clubeigentum. Absatz 7 - Clubmeister. Der Clubmeister erfüllt alle üblicherweise für sein Amt vorgesehenen sowie die ihm vom Präsidenten oder vom Vorstand übertragenen Pflichten. Artikel 5 Zusammenkünfte Absatz 1 - Jahresversammlung. Die Jahresversammlung dieses Clubs wird alljährlich im Dezember * abgehalten, wenn auch die Wahl der Amtsträger und Vorstandsmitglieder für das folgende Jahr stattfindet. *Anmerkung: In Artikel 6, Absatz 2 der einheitlichen Verfassung der Rotary Clubs heißt es: Die Jahresversammlung für die Wahl der Amtsträger dieses Clubs erfolgt entsprechend der Clubsatzung alljährlich bis spätestens 31. Dezember. Absatz 2 - Die regulären wöchentlichen Zusammenkünfte dieses Clubs finden jeweils am Mittwoch um 13:00 Uhr statt. Alle Mitglieder des Clubs sind rechtzeitig über Änderungen oder Ausfälle von regulären Zusammenkünften in Kenntnis zu setzen. Mit Ausnahme von Ehrenmitgliedern (oder Mitgliedern, die gemäß der einheitlichen Verfassung der Rotary Clubs entschuldigt sind) muss die An- oder Abwesenheit aller Mitglieder auf der regulären Zusammenkunft erfasst werden, wobei ein Mitglied als anwesend gilt, wenn eine Teilnahme auf einer regulären Zusammenkunft dieses oder eines anderen Rotary Clubs über mindestens sechzig (60) Prozent der Dauer bzw. in anderer Form entsprechend der in Artikel 9, Absatz 1 und 2 enthaltenen Bestimmungen der einheitlichen Verfassung der Rotary Clubs erfolgt. Absatz 3 - Jahresversammlungen und reguläre Zusammenkünfte sind beschlussfähig, wenn ein Drittel der Mitglieder (Ehrenmitglieder sind entsprechend Verfassung nicht stimmberechtigt) anwesend ist. Absatz 4 - Die regulären Vorstandssitzungen werden nach Vereinbarung in der Regel einmal pro Monat abgehalten. Sondersitzungen des Vorstandes werden nach rechtzeitiger Mitteilung vom Präsidenten nach Notwendigkeit oder auf Antrag zweier Vorstandsmitglieder einberufen. Satzung RC Berlin 2013 Seite 2 von 6

Absatz 5 - Die Beschlussfähigkeit der Vorstandssitzung ist durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder gegeben. Beschlüsse durch schriftliches oder elektronisches Umlaufverfahren sind möglich. Artikel 6 Gebühren und Beiträge Absatz 1 - Die Aufnahmegebühr beträgt 100,00 EURO und ist vor der Aufnahme des Mitgliedes in den Club fällig. Absatz 2 - Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 400,00 EURO und ist halbjährlich jeweils am 1. Juli bzw. 1. Januar zahlbar. Es gilt als vereinbart, dass vom Halbjahresbeitrag jedes Mitgliedes ein bestimmter Betrag als Bezugsgebühr für die offizielle Zeitschrift verwendet wird. Artikel 7 Abstimmung Über alle Angelegenheiten dieses Clubs wird offen abgestimmt, falls vom Vorstand nicht anders festgelegt; ausgenommen ist die Wahl der Amtsträger und Vorstandsmitglieder, die in geheimer Abstimmung erfolgt. Artikel 8 Fünf Dienstzweige Die fünf Dienstzweige (Avenues of Service) bilden den philosophischen und praktischen Rahmen für die Arbeit des Rotary Clubs. Diese sind: Clubdienst, Berufsdienst, Gemeindienst, Internationaler Dienst und Jugenddienst. Artikel 9 Ausschüsse Absatz 1 - Clubausschüsse sind für die jährliche und langfristige Ausführung der strategischen Clubziele verantwortlich. Es ist die Aufgabe des Präsident elect, des Präsidenten sowie des Past Präsidenten, für eine kontinuierliche Clubleitung und Planung zu sorgen. Ausschussmitglieder sollten, wo dies angebracht ist, für eine Amtszeit von drei Jahren bestellt werden, um eine kontinuierliche Arbeit zu gewährleisten. Es obliegt dem Präsident elect, freie Ausschussämter zu besetzen und Vorsitzende zu ernennen sowie eine Sitzung vor Beginn der Amtszeit einzuberufen. Folgende ständige Ausschüsse oder Beauftragte sind zu bestellen: Clubdienst Vortrag und Programm Aktuelle Minuten Mitgliedschaft Öffentlichkeit Internet Hilfestellung für erkrankte Rotarier Berufsdienst Gemeindienst Rotary Foundation Internationaler Dienst Kontaktclub RC Paris-Nord Kontaktclub RC Wien Jugenddienst Jugenddienst Rotaract Zusätzliche Ausschüsse oder Beauftragte sind nach Bedarf zu berufen. (a) Der Präsident ist von Amtswegen Mitglied in allen Ausschüssen mit den entsprechenden Stimmrechten. (b) Jeder Ausschuss führt die Geschäfte aus, die ihn durch die Satzung zugewiesen sind, sowie solche Angelegenheiten, die ihm vom Präsidenten oder vom Vorstand übertragen wurden. Sofern keine besondere Ermächtigung vom Clubvorstand vorliegt, können die Ausschüsse keine endgültigen Beschlüsse fassen, ohne nicht vorher dem Vorstand einen Bericht unterbreitet und seine Zustimmung eingeholt zu haben. (c) Jede den Vorsitz führende Person ist für die Arbeit und Einberufung regelmäßiger Sitzungen verantwortlich sowie für die Überwachung und Koordinierung der Ausschussarbeit und der Berichterstattung an den Vorstand. Satzung RC Berlin 2013 Seite 3 von 6

Absatz 2 - Clubdienst. Der Clubdienst fördert den freundschaftlichen Umgang und stellt sicher, dass der Club seine Aufgaben erfüllen kann. Er befasst sich mit internen Abläufen und der Gestaltung eines effektiven Clubbetriebes. Den Vorsitz führt der Clubmeister. Vortrag und Programm: Der Beauftragte organisiert das Vortrags- und Veranstaltungsprogramm des Clubs. Nach Vorgabe eines Generalthemas für das Clubjahr durch den Präsidenten wählt der Programmbeauftragte die Themen, Referenten und Termine für die Vorträge und Veranstaltungen aus. Aktuelle Minuten: Der Beauftragte sucht und wählt Referenten für Kurzvorträge zu aktuellen Themen. Mitgliedschaft: Dieser Ausschuss entwickelt und implementiert einen umfassenden Plan zur Gewinnung neuer Mitglieder und zur Bindung bestehender Mitglieder. Er hat die Aufgabe, das Clubverzeichnis der besetzten und unbesetzten Klassifikationen ständig zu überprüfen und zu veranlassen, dass dem Vorstand Namen von passenden Persönlichkeiten unterbreitet werden, um die offenen Berufsklassen zu besetzen. Der Ausschuss prüft alle Aufnahmevorschläge. Er untersucht den Charakter, den geschäftlichen, gesellschaftlichen und öffentlichen Ruf sowie die allgemeine Eignung der zur Mitgliedschaft vorgeschlagenen Person und teilt dem Vorstand seine Stellungnahme zu allen Aufnahmegesuchen mit. Öffentlichkeit: Der Beauftragte entwickelt und implementiert Pläne zur Darstellung von Rotary in der Öffentlichkeit und der geeigneten Präsentation der Dienstprojekte und anderer Aktivitäten des Clubs. Internet: Der Beauftragte ist für die Darstellung des Clubs im Internet im Rahmen der von Rotary zur Verfügung gestellten Möglichkeiten verantwortlich. Hilfe für erkrankte Rotarier und Rotarierinnen: Der Beauftragte gibt Hilfestellung für erkrankte rotarische Freunde und Freundinnen. Absatz 3 - Berufsdienst. Dieser Ausschuss sucht und verwirklicht Mittel und Wege, die den Clubmitgliedern bei der Erfüllung ihrer beruflichen Pflichten sowie bei ihren Bemühungen zur Verbesserung geschäftlicher Gepflogenheiten als Anleitung und Hilfe dienen. Der Berufsdienst stellt sicher, dass das berufliche Fachwissen der Mitglieder für Projekte zur Verfügung steht und wirkt mit an der Entwicklung berufsethischer Standards. Absatz 4 - Gemeindienst. Dieser Ausschuss befasst sich mit der Entwicklung und Umsetzung von Projekten und Aktivitäten im humanitären, Bildungs- und Berufsdienstbereich, die sich den Bedürfnissen des eigenen Gemeinwesens und von Kommunen in anderen Ländern zuwenden. Rotary Foundation: Dieser Ausschuss entwickelt und implementiert Pläne zur Unterstützung der Rotary Foundation sowohl durch finanzielle Zuwendung wie auch durch Programmteilnahme. Absatz 5 - Internationaler Dienst: Der Internationale Dienst umfasst alle Aktivitäten, die geeignet sind, Rotarys humanitäre Zielsetzung weltweit zur Geltung zu bringen und damit dem Frieden und der Völkerverständigung zu dienen. Rotary Club Paris-Nord: Der Beauftragte pflegt den Kontakt zu dem französischen Partnerclub. Rotary Club Wien: Der Beauftragte pflegt den Kontakt zu dem österreichischen Partnerclub. Absatz 6 - Jugenddienst. Der Ausschuss fördert Jugendliche und junge Erwachsene in Hinblick auf ihre gesellschaftliche Entwicklung. Jugenddienst: Der Beauftragte unterstützt und koordiniert die Förderung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Bereichen wie Schülerbetreuung, Schüleraustausch, Berufsberatung, Jugendaustausch, Erfahrungsaustausch junger Erwachsener in anderen Ländern. RAC-Beauftragter: Der Beauftragte pflegt den Kontakt zu den Rotaractclubs. Artikel 10 Aufgabenbereiche der Ausschüsse Die Aufgabenbereiche aller Ausschüsse werden jeweils vom Präsidenten für dessen Amtsjahr neu bewertet. Bei der Überarbeitung der Aufgaben und der Planausarbeitung für das Amtsjahr bezieht sich der Präsident auf relevante RI- Materialien und die fünf Dienstzweige. Jeder Ausschuss verfügt über ein spezifisches Mandat, klar umrissene Ziele und detaillierte, zum Jahresbeginn verabschiedete Aktionspläne zur Umsetzung der Pläne im Amtsjahr. Es ist die Hauptaufgabe des Präsidenten elect, in Satzung RC Berlin 2013 Seite 4 von 6

führender Rolle Empfehlungen für Clubausschüsse, Mandate, Ziele und Pläne zur Vorlage beim Vorstand vor Beginn des Amtsjahres wie oben beschrieben auszuarbeiten. Artikel 11 Beurlaubung Auf schriftlichen und begründeten Antrag an den Vorstand kann ein Mitglied beurlaubt werden, so dass es für eine bestimmte Zeitdauer von der Teilnahme an den Clubzusammenkünften entschuldigt ist.* * Anmerkung: Eine solche Beurlaubung verhindert den Verlust der Mitgliedschaft; sie berechtigt aber den Club nicht, das Mitglied als anwesend mitzuzählen. Wenn es nicht an der regulären Zusammenkunft eines anderen Clubs teilnimmt, muss ein beurlaubtes Mitglied als abwesend geführt werden, es sei denn, die Abwesenheit ist auf Grund der einheitlichen Clubverfassung aufgeführten Bestimmungen genehmigt und braucht demzufolge nicht in den Anwesenheitsunterlagen des Clubs erfasst werden. Artikel 12 Finanzen Absatz 1 - Vor Beginn eines jeden Rechnungsjahres stellt der Vorstand einen Jahresvoranschlag über die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben auf bzw. veranlasst eine solche Aufstellung. Die in dem vom Vorstand genehmigten Vorschlag festgesetzten Höchstbeträge für die einzelnen Posten dürfen nur nach Beschluss des Vorstandes überschritten werden. Absatz 2 - Alle Gelder des Clubs sind vom Schatzmeister bei einer vom Vorstand bestimmten Bank zu deponieren. Absatz 3 - Zahlungen erfolgen durch den Schatzmeister, im Falle seiner Verhinderung durch zwei benannte Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich. Zahlungseingänge und Gutschriften sind direkt den Konten des Clubs zuzuführen oder an den Schatzmeister zu geben. Zuwendungen an die Stiftung Rotary Club Berlin können direkt an diese geleistet werden. Absatz 4 - Einmal pro Rechnungsjahr wird eine gründliche Buchprüfung von einer dafür qualifizierten Person durchgeführt. Absatz 5 - Amtsträger, die Mittel des Clubs verwalten oder kontrollieren, haben auf Verlangen des Vorstandes Sicherheiten für die ordnungsgemäße Verwaltung solcher Mittel bereitzustellen. Damit verbundene Kosten trägt der Club. Absatz 6 - Das Rechnungsjahr dieses Clubs läuft vom 1. Juli bis 30. Juni. Für die Erhebung der Mitgliedsbeiträge zerfällt es in zwei Halbjahresabschnitte, die jeweils vom 1. Juli bis 31. Dezember und vom 1. Januar bis 30. Juni laufen. Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge sowie der Zeitschriftenbezugsgebühren an Rotary International erfolgt alljährlich am 1. Juli und am 1. Januar auf der Grundlage der Mitgliederzahl an diesen beiden Stichtagen. Artikel 13 Aufnahmeverfahren für Mitglieder Absatz 1 - Der Sekretär legt dem Vorstand den Namen eines von einem Aktivmitglied (Antragsteller/Pate) des Clubs vorgeschlagenen neuen Mitgliedes schriftlich vor. Ein umgemeldetes oder ehemaliges Mitglied eines anderen Clubs kann durch den bisherigen Club für die Aktivmitgliedschaft vorgeschlagen werden. Sofern in diesem Verfahren keine andere Regelung vorgesehen ist, wird der Vorschlag vertraulich behandelt. Absatz 2 - Der Vorstand hat zu gewährleisten, dass die vorgeschlagene Person alle Bedingungen bezüglich der Klassifikation und der Anforderungen an die Mitgliedschaft entsprechend der Clubverfassung erfüllt und gibt den Antrag an den Mitgliedschaftsausschuss weiter. Der Ausschuss prüft alle Aufnahmevorschläge. Er untersucht den Charakter, den geschäftlichen, gesellschaftlichen und öffentlichen Ruf sowie die allgemeine Eignung der zur Mitgliedschaft vorgeschlagenen Person und teilt dem Vorstand seine Stellungnahme zu allen Aufnahmegesuchen innerhalb von 30 Tagen mit. Absatz 3 - Der Vorstand genehmigt oder verwirft den Vorschlag in der nächsten Vorstandssitzung und verständigt über den Sekretär den Antragsteller/Paten über die Entscheidung. Absatz 4 - Fällt die Entscheidung des Vorstandes positiv aus, wird das vorgeschlagene Mitglied über die Ziele von Rotary sowie über Privilegien und Verantwortung der Clubmitgliedschaft informiert. Danach wird das künftige Mitglied gebeten, den Aufnahmeantrag für die Mitgliedschaft zu unterschreiben und zu gestatten, dass dem Club sein Name und seine vorgeschlagene Klassifikation bekannt gegeben werden. Satzung RC Berlin 2013 Seite 5 von 6

Absatz 5 - Wird durch Clubmitglieder (mit Ausnahme von Ehrenmitgliedern) gegen den Antrag innerhalb von zehn (10) Tagen nach der Bekanntgabe von Informationen über das zukünftige Mitglied kein begründeter Einspruch erhoben, gilt das vorgeschlagene Mitglied gemäß dieser Satzung als in die Mitgliedschaft aufgenommen. Sollte beim Vorstand ein Einspruch eingehen, wird darüber an einer ordentlichen oder außerordentlichen Vorstandssitzung beraten und über die Aufnahme des vorgeschlagenen Mitgliedes abgestimmt. Bei nicht mehr als zwei (2) ablehnenden Stimmen der anwesenden Vorstandsmitglieder gilt das vorgeschlagene Mitglied als in die Mitgliedschaft gewählt. Absatz 6 - Nach der Aufnahme in die Mitgliedschaft sorgt der Clubpräsident für die Einführung des Neumitglieds, eine Mitgliedskarte und Einführungsliteratur. Darüber hinaus meldet der Präsident oder Sekretär das neue Mitglied bei Rotary International an und beauftragt ein anderes Clubmitglied, bei der Integration des neuen Mitglieds behilflich zu sein. Absatz 7 - Der Vorstand kann in Übereinstimmung mit der einheitlichen Clubverfassung Ehrenmitglieder ernennen. Artikel 14 Beschlüsse Vom Club darf kein Beschluss oder Antrag berücksichtigt werden, der dem Club Verpflichtungen irgendwelcher Art auferlegt und nicht vorher vom Vorstand beraten worden ist. Solche Beschlüsse oder Anträge werden, wenn sie auf einer Clubversammlung vorgebracht werden, ohne Diskussion an den Vorstand überwiesen. Artikel 15 Tagesordnung Eröffnung der Zusammenkunft Begrüßung der Gäste Regularien Sonstiges aus dem eigenen Club Weiteres aus anderen Clubs oder Allgemeines Vortrag oder sonstiges Programm Abschluss Artikel 16 Satzungsänderungen Diese Satzung kann auf jeder regulären Zusammenkunft abgeändert werden, sofern sie beschlussfähig ist, d.h. wenn ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist, sich eine Zweidrittelmehrheit dafür entscheidet und jedes Mitglied mindestens zehn (10) Tage vor der Zusammenkunft von der vorgeschlagenen Satzungsänderung schriftlich in Kenntnis gesetzt worden ist. Abänderungen oder Ergänzungen zu dieser Satzung, die im Widerspruch mit der Clubverfassung sowie mit der Verfassung und der Satzung von Rotary International stehen, können nicht vorgenommen werden. Ausgabe 2013 Satzung RC Berlin 2013 Seite 6 von 6