Energie- und Klimaschutzberatung des Ostalbkreises Förderprogramme für energiesparende Maßnahmen im Altbau für energiesparende Maßnahmen an Gebäuden 1. Energieberatung: (Stand 06/2014, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, ohne Gewähr) Inhaltsverzeichnis Kreisweit: Landesförderung: Bundesförderung: EKO-EnergiekompetenzOstalb e.v. Energiesparcheck durch Ingenieur/Architekt/Energieberater 2. Bautechnische Maßnahmen (Wärmeschutz): Zinsverbilligte Darlehen oder Zuschuss der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), steuerliche Entlastung für Handwerkerleistungen 3. Heizungstechnik: Förderung für Solarthermie, Biomasse, Wärmepumpen: Landesförderung: Darlehen Bundesförderung: Zuschuss Solarstrom: Stromnetzbetreiber: Bundesförderung: Einspeisevergütung nach EEG Darlehen z.b. KfW Erneuerbare Energien Weitere Möglichkeiten bestehen z.b. für Kraft-Wärme-Kopplung, Biogas, Biomassenutzung zur Stromerzeugung. Zinsverbilligte Darlehen teilweise auch von Hausbank, Hersteller oder andern Finanzdienstleistern. U.U. zusätzliche Förderung durch Gemeinde oder Energieversorger möglich. EKO- EnergiekompetenzOstalb e. V., Dr.-Schneider-Straße 56,73560 Böbingen, Tel.: 07173/18 55 16, Fax.: 07173/18 55 17, info@energiekompetenzostalb.de, www.energiekompetenzostalb.de
Details der Förderprogramme 1.1 Energieberatung im Ostalbkreis - Beratung im EKO-Energieberatungszentrum kostenlos (Terminvereinbarung notwendig!), in Kooperation mit der Verbraucherzentrale (www.verbraucherzentrale-energieberatung.de) EKO-EnergiekompetenzOstalb e.v., Dr.-Schneider-Str. 56, 73560 Böbingen, Tel. 07173/185516, Fax: 185517, info@energiekompetenzostalb.de; www.energiekompetenzostalb.de 1.2 Landesweit geförderte Energiediagnose zur energiesparenden Sanierung ( Energiesparcheck ) - Gefördert wird der EnergieSparCheck bei Wohngebäuden mit bis zu acht Wohneinheiten. - Durch einen Landeszuschuss von 150, kostet Sie der EnergieSparCheck für ein Einfamilienhaus nur 150,-. - Für jede weitere Wohneinheit bezahlen Sie zusätzlich 37,50. - Beantragung durch qualifizierten Gebäudeenergieberater - Erstellung einer Urkunde und eines Beratungsberichtes nach standardisiertem Computerprogramm Baden-Württembergischer Handwerkstag, Tel. 0711/1657-418 Energieberaterliste unter www.energiesparcheck.de 1.3 Förderung der ingenieurmäßigen Beratung an Wohngebäuden vor Ort ( BAFA-Beratung ) - Zuschuss in Höhe von 400 (für EFH/ZFH) auf ein zu vereinbarendes Beratungshonorar (bis 50%) - ab 3 Wohneinheiten 500 - + 50 für Stromeffizienzberatung - + 100 für Thermogramm - Baugenehmigung vor dem 31.12.1994 - Antragstellung durch beratende Ingenieure oder unabhängige Gebäudeenergieberater (HWK) oder vgl. - Anspruchsberechtigt sind Gebäudeeigentümer oder Wohnungseigentümer, wenn Beratung sich auf das ganze Gebäude bezieht Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Frankfurter Str. 29-35, 65760 Eschborn, Tel.06196/908-625 Fax: 06196/908-800, www.bafa.de Seite 2 von 10
2.1 Förderprogramm Energieeffizient Bauen Programm Nr. 153 der KfW-Bank (Neubau) Zinsverbilligtes Darlehen zur Errichtung oder Ersterwerb von Wohngebäuden bis 50.000 pro Wohneinheit, tilgungsfreie Anlaufjahre möglich bankübliche Sicherheiten erforderlich, Beantragung vor Vorhabensbeginn Zinssatz ab 1,41 % (Stand 21.05.2014) Antragstellung vor Vorhabensbeginn Auf Basis der Energieeinsparverordnung 2009: - KfW- Effizienzhaus 70 (EnEV 2009 ) kein Tilgungszuschuss Primärenergiebedarf Q p max. 70% Transmissionswärmeverlust H T max. 85% des zulässigen Wertes - KfW- Effizienzhaus 55 (EnEV 2009 ) 5% Tilgungszuschuss Zinssatz wie Effizienzhaus 70 Q p bis 55%, H T bis 70% - KfW- Effizienzhaus 40 (EnEV 2009 )/Passivhaus 10% Tilgungszuschuss Zinssatz wie Effizienzhaus 70 Q p bis 40%, H T bis 55% Bei KfW-Effizienzhaus 40 und 55 ist Planung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen verbindlich nachzuweisen. Hausbanken, Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Tel. 01801/335577, www.kfw.de 2.2 Förderprogramm Energieeffizient Sanieren Programme Nr. 151, 152 und 430 der KfW-Bank (Darlehens- oder Zuschussvariante, Altbau) - Selbstgenutzte oder vermietete Wohngebäude mit Bauantrag vor 01.01.1995 - Sanierung oder Kauf eines sanierten Gebäudes - Antragstellung vor Vorhabensbeginn - Auf Basis Energieeinsparverordnung 2009: - KfW-Effizienzhaus 115 (EnEV 2009 ) Q P <115% und H T <130% - KfW-Effizienzhaus 100 (EnEV 2009 ) Q P <100% und H T <115% - KfW-Effizienzhaus 85 (EnEV 2009 ) Q P <85% und H T <100% - KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV 2009 ) Q P <70% und H T <85% - KfW-Effizienzhaus 55 (EnEV 2009 ) Q P <55% und H T <70% - Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombination technische Mindestanforderungen sind einzuhalten nach Anlage KfW Seite 3 von 10
Darlehensvariante (Programm Nr. 151 und 152): - Darlehenshöhe und Zinssatz: KfW-Effizienzhäuser bis 75.000 /WE ab 1,00% / 1,00% nom./eff. (Stand 08/2013) - Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen erhalten bis 50.000 /WE - KfW-Effizienzhaus 115 (EnEV 2009 ): Tilgungszuschuss 2,5% KfW-Effizienzhaus 100 (EnEV 2009 ): Tilgungszuschuss 5% KfW-Effizienzhaus 85 (EnEV 2009 ): Tilgungszuschuss 7,5% KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV 2009 ): Tilgungszuschuss 12,5 % KfW-Effizienzhaus 55 (EnEV 2009 ): Tilgungszuschuss 17,5% - Antragstellung über Hausbank - tilgungsfreie Anlaufjahre sind möglich Investitionszuschuss / Zuschussvariante (Programm Nr. 430) (nur natürliche Personen als Eigentümer): - Bemessungsgröße: förderfähige Investitionskosten - Einzelmaßnahmen: 10% (min. 300 bis 5.000 je Wohnung) - KfW-Effizienzhaus 115 (EnEV 2009 ): 10% (max. 7.500 /Whg.) KfW-Effizienzhaus 100 (EnEV 2009 ): 12,5% (max. 9.375 /Whg.) KfW-Effizienzhaus 85 (EnEV 2009 ): 15% (max. 11.125 /Whg) KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV 2009 ): 20% (max. 15.000 /Whg) KfW-Effizienzhaus 55 (EnEV 2009 ): 25% (max. 18.750 /Whg) - Antragstellung direkt bei der KfW - Nicht kombinierbar mit den meisten anderen Zuschüssen 2.3 Sonderförderung Programm Nr. 431 (Zuschuss): (als Ergänzung zum KfW-Programm 151,152,430 oder 167) - Baubegleitung durch Sachverständigen: 50% bis 4.000 (Kosten bis 8.000 ) Antragstellung direkt bei der KfW innerhalb 3 Monaten nach Rechnungsstellung. Darlehensvariante: Hausbanken Zuschussvariante: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Tel. 01801/335577, www.kfw.de 2.4 Förderprogramm der L-Bank Energieeffizienzfinanzierung - Bauen (Neubau): Gefördert wird die Errichtung besonders effizienter Neubauten als KfW- Effizienzhaus im Rahmen des CO 2 - Gebäudesanierungsprogramms des Bundes. Das Programm beruht auf Basis des Förderprogramms der KfW-Bank Energieeffizient Bauen - Programm Nr. 153. Zusätzlich wird das Programm mit Landesmitteln vergünstigt, Zinssatz ab 0,90% eff. Zins (Stand 04/14). Seite 4 von 10
2.5 Förderprogramm der L-Bank Energieeffizienzfinanzierung - Sanieren (Altbau): Gefördert werden Sanierungsmaßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des CO 2 Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäuden. Das Programm beruht aus Basis des Förderprogramms der KFW Bank Energieeffizient Sanieren Programm Nr. 151/152. Zusätzlich wird das Programm mit Landesmitteln vergünstigt, Zinssatz ab 0,75% eff. Zins.(Stand 02/14). - KfW-Effizienzhaus 115 (EnEV 2009 ): Tilgungszuschuss 2,5% KfW-Effizienzhaus 100 (EnEV 2009 ): Tilgungszuschuss 5% KfW-Effizienzhaus 85 (EnEV 2009 ): Tilgungszuschuss 7,5% KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV 2009 ): Tilgungszuschuss 12,5 % KfW-Effizienzhaus 55 (EnEV 2009 ): Tilgungszuschuss 17,5% Es gelten die gleichen Tilgungszuschüsse, wie bei dem Programm 151 und 152 der KfW-Bank! Hausbanken, L-Bank Stuttgart, Tel. 0711/122-2222, www.l-bank.de 2.6 Förderprogramm Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit Programm Nr. 167 der KfW-Bank (Darlehensvariante zur Heizungsumstellung auf EE, Altbau) Gefördert wird die Umstellung von Heizungsanlagen auf erneuerbare Energien, vorausgesetzt, die alte Anlage wurde vor dem 01.01.2009 installiert. Der Kredit beträgt bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit. Grundlage ist die Anzahl der Wohneinheiten vor der Sanierung. Dazu zählen zum Beispiel: thermische Solarkollektoranlagen bis 40 m² Bruttokollektorfläche Biomasseanlagen mit einer Nennwärmeleistung von 5 kw bis 100 kw (zum Beispiel Holzvergaser, Pelletheizungen, Holzhackschnitzelheizungen) Wärmepumpen mit einer Nennwärmeleistung bis 100 kw Eine Kombination mit Zuschüssen aus dem Marktanreizprogramm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist zulässig. Dabei darf die Summe aus Kredit und Zuschuss die förderfähigen Kosten nicht übersteigen. Eine Kombination mit weiteren KfW-Förderungen ist möglich. Die Summe aus allen Fördermitteln darf die Summe Ihrer Sanierungskosten nicht übersteigen. Die Kombination mit dem Zuschussprogramm Energieeffizient Sanieren - Baubegleitung (431) ist möglich. Tilgungsfreie Anlaufjahre sind möglich. Der derzeitig geltende Maximalzinssatz beträgt 2,22 % eff. (Stand 04/2014). Antragsstellung bei der Hausbank, vor Beginn der Heizungserneuerung. Hausbanken, Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Tel. 01801/335577, www.kfw.de Seite 5 von 10
2.7 Steuerliche Entlastung für Handwerkerleistungen Nach 35a Abs.2 Satz 2 EStG wird bei Handwerkerleistungen für Renovierung, Erhaltung und Modernisierung für die Arbeitskosten eine Steuerermäßigung von 20 % der Kosten, höchstens 1.200 Euro jährlich, gewährt. Die Kosten müssen durch eine Rechnung und den Zahlungsbeleg des Kreditinstituts nachgewiesen werden, um bei der Einkommensteuererklärung steuermindernd angesetzt werden zu können. Steuerberater, Finanzamt 3.1 Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Förderung nur für Bestandsgebäude (mit vorhandener Heizungsanlage), Antragstellung innerhalb 6 Monate nach Fertigstellung Zuschussmöglichkeiten für : - solarthermische Anlagen (nur mit Heizungsunterstützung) Basisförderung: mindestens 1.500, 90 /m² Bruttokollektorfläche ab 16m² + Kombinationsbonus 500 für förderfähige Biomasse- oder Wärmepumpenanlage + Effizienzbonus: 0,5 x Basisförderung, mindestens 750 + Solarkollektorpumpen mit EC-Motor: 50 pro Pumpe + Kesseltauschbonus bei Einsatz von Brennwerttechnik: 500 - feste Biomasse-Heizungsanlagen Basisförderung automatisch beschickt Pelletöfen, wasserführend 1.400 Pelletkessel/Kombikessel (Pellet/Scheitholz) 2.400 dto. mit neuem Pufferspeicher ab 30l/kW 2.900 Holzhackschnitzelanlagen pauschal 1.400 (min.30l/kw Puffer) Scheitholzvergaserkessel besonders emissionsarm 1.400 min.50l/kw Puffer + Kombinationsbonus mit solar 500 (siehe oben) + Effizienzbonus 50% der Basisförderung Umwälzpumpen mit Effizienzklasse A sowie ein hydraulischer Abgleich sind Voraussetzung für eine Gewährung des Kombinationsbonus. Seite 6 von 10
- effiziente Wärmepumpen Voraussetzungen: Wärmemengenzähler, Fachunternehmererklärung (nach BAFA- Muster) mit Nachweis der geforderten Mindestjahresarbeitszahl (JAZ) Luft/Wasser-WP, Leistung 20 kw, JAZ: 3,5: 1.300 je Anlage; Anlagen größer als 20 kw bis 100 kw Leistung:1.600 je Anlage, Wasser/Wasser oder Sole/Wasser-WP, JAZ: 3,8, Leistung 10 KW: 2.800 je Anlage Für Anlagen bis 20KW: 120 je kw zusätzliche Förderung Für Anlagen bis 100KW: 100 je kw zusätzliche Förderung + Kombinationsbonus mit solar 500 (siehe oben) + Effizienzbonus 50% der Basisförderung + Speicherbonus: 500 bei errichtetem Pufferspeicher 30l/KW - Mini-KWK-Anlagen kleine, für Ein- und Zweifamilienhäuser besonders geeignete Anlagen erhalten folgende Zuschüsse Anlagen mit einer Leistung 1 kwel pauschal 1.425 Anlagen mit einer Leistung 20 kwel pauschal 3.325 Voraussetzungen: Gesamtnutzungsgrad mindest. 85% Primärenergieeinsparung mindest. 15% bzw. 20% BAFA, Frankfurter Str. 29-35, 65760 Eschborn, Tel.06196/908-880 Fax: 06196/908-800, www.bafa.de 3.2 Wohnen mit Zukunft: Erneuerbare Energien der L-Bank Zinsverbilligtes Darlehen der KfW, mit Landesmitteln weiter zinsverbilligt für eigengenutzte Wohngebäude. Abwicklung über die Hausbank. Förderfähige Vorhaben: heizungsunterstützende Solarthermie, Biomasse (automatisch beschickte Anlagen, Holzvergaserkessel), effiziente Wärmepumpen, Erdwärmenutzung, KWK. Darlehensbetrag: 5000 bis 50.000 Zinssatz: Neubau ab 2,12 %eff. Gebäudebestand ab 2,12 % eff. (Stand 04/2014) Ab Anfang 2014 verbindliche Anwendung der Energieeffizienz-Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de. Seite 7 von 10
Beispiele für kommunale Förderung / Energieversorger: 3.3 Förderungen von den Stadtwerken Gmünd Brennstoffumstellung auf Erdgas in Kombination mit Brennwerttechnik oder Micro-BHKW Etagenwohnung 250 Ein-/Zweifamilienwohnhaus 250 Micro-BHKW 500 Stadtwerke Gmünd, Bürgerstr. 5, 73525 Schw. Gmünd Tel.07171/603-803 3.4 Förderungen von den Stadtwerke Ellwangen Brennstoffumstellung auf Erdgas in Kombination mit Brennwerttechnik Gebäudetyp Ein- / Zweifamilienhaus Etagenwohnung Mehrfamilienhaus (3-5 Partien) Mehrfamilienhaus (6-11 Partien) Mehrfamilienhaus (> 12 Partien) Erdgas- Brennwerttechnik 250 Euro 250 Euro 300 Euro 350 Euro 350 Euro Stadtwerke Ellwangen, Bahnhofstr. 28, 73479 Ellwangen Tel.: 07961/ 07961/84-601 Seite 8 von 10
3.5 Erhöhte Einspeisevergütung für regenerative Stromerzeugung nach dem Gesetz zum Vorrang erneuerbarer Energien (EEG) - Vergütung fest für Inbetriebnahmejahr zuzüglich 20 Kalenderjahre - gesetzlicher Anspruch, kein Vertragsabschluss erforderlich, Anmeldung bei www.bundesnetzagentur.de - bei Anlagen bis 10 kw werden 100% des produzierten Stroms vergütet, bei Anlagen > 10 kw werden 90% des produzierten Stroms vergütet. Dies gilt ab Januar 2014. - Eigenstromnutzung beachten. Es gelten die in der folgenden Tabelle dargestellten Vergütungssätze in ct/kwh. Näheres unter www.erneuerbare-energien.de. Anlagen nach & 32 Abs. 2 EEG Dachanlagen Anlagen nach 32 Abs. 1 EEG Freiflächenanlagen bis bis 10 KWp bis 40 kwp bis 1 MWp bis 10 MWp bis 10 MWp Inbetriebnahme 01.05.2014 13,14 12,47 11,12 9,10 9,10 (ct/kwh) 01.06.2014 13,01 12,34 11,01 9,01 9,01 (ct/kwh) 01.07.2014 12,88 12,22 10,90 8,92 8,92 (ct/kwh) Degression jeweils monatlich um 1,0 % 3.6 Erneuerbare Energien - Standard KfW-Darlehen für Photovoltaik (Programm 274) - Laufzeit 5-20 Jahre mit 5 bzw. 10 Jahre Zinsbindung - Bis 3 tilgungsfreie Anlaufjahre - Zinssatz ab 1,41 % eff. (Stand 04/2014) - 0,25% p.m. Bereitstellungsprovision - Antragstellung über Hausbank - Bankübliche Sicherheiten erforderlich Hausbanken, Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Tel.01801335577, www.kfw.de Seite 9 von 10
3.7 Erneuerbare Energien - Speicher KfW-Darlehen für PV-Speicher (Programm 275) - ab 1,26 % effektiver Jahreszins, günstiger Kredit mit Tilgungszuschuss - für kombinierte Anlagen aus Photovoltaik und Batteriespeicher auch zur Speichernachrüstung von PV-Anlagen, die nach 31.12.2012 in Betrieb gingen - Laufzeit und Zinsbindung bis zu 20 Jahre möglich Die Förderung besteht aus zwei Teilen, einem zinsgünstigen Kredit der KfW und einem Tilgungszuschuss aus Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU). ie Leistung der installierten Photovoltaik-Anlage, die mit dem Batteriespeichersystem verbunden wird, darf 30 kwp nicht überschreiten. Für eine Photovoltaik-Anlage kann jeweils nur ein Batteriespeichersystem gefördert werden. Ihr Batteriespeichersystem befindet sich in Deutschland und wird von Ihnen mindestens 5 Jahre betrieben. Den Kredit können Sie für die kombinierte Anlage beantragen. Der Tilgungszuschuss wird nur für das Batteriespeichersystem gewährt, nicht für die Photovoltaik-Anlage. Hausbanken, Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Tel.01801335577, www.kfw.de Seite 10 von 10