E - 1-209. UA 8001 Wirtschaftliche Unternehmen und Beteiligungen - Ref. 1 - Gewinnabführung von wirtschaftlichen Unternehmen und Beteiligungen.



Ähnliche Dokumente
E Laufender Bedarf an Ersatzbeschaffungen sowie Einrichtung von 2 Teilzeitarbeitsplätzen.

Kapitel Vermögensverwaltung nach Auflösung von Sondervermögen

Firnhaber-Trendel-Stiftung Bamberg

am TOP Ö 143

Verordnung zur Feststellung der Gesamtverwaltungskosten der gemeinsamen Einrichtung (Verwaltungskostenfeststellungsverordnung - VKFV)

Soll 2009 a) Betrag Betrag Ist 2008 b) für für Titel. Ist 2007 c) Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd.

Wirtschaftsplan 2014/2015

über die treuhändische Verwaltung und Bewirtschaftung von Privat-, Kommunal- und Körperschaftswald

Staats- und Kommunalfinanzen

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren

Kapitel Versorgung der Beamten des Landes, der früheren Länder Preußen und Lippe, des früheren Reiches sowie deren Hinterbliebenen

UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH

Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung (ERP-Wirtschaftsförderungsneuordnungsgesetz)

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG. Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Steuerliche Rahmenbedingungen

Rechtliche Grundlagen

Zusammenstellung der freiwilligen Leistungen der Gemeinde Lilienthal

Schriftliche Kleine Anfrage

JAHRESGESAMT- UND EINZELABRECHNUNG München, den

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode

Aufwendungen für die Miete langfristiger und sonstiger Anlagegüter. sind als betriebsnotwendig anzuerkennen, wenn das zu zahlende

Fachbereich/Sachbearbeiter Datum Aktenzeichen Drucksache Nr. I / Herr Grönnert /2015

Erläuterungen zum vorstehenden Investitionsprogramm 2012 bis 2016

Soll 2008 a) Betrag Ist 2007 b) für Titel. Ist 2006 c) 2009 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR

Stadtkämmerei Telefax: Hauptabteilung 11/23 Betriebswirtschaft

1. Berufsmäßige kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen und sonstige Beamte und Beamtinnen im kommunalen Bereich

Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Sindelfingen

Bürger- und Ordnungsamt (32) Lindau (B), Regiebetrieb Krematorium - Az

Öffentliche Bekanntmachung

B e s c h l u s s p r o t o k o l l

Drucksachen-Nr. 48/2004. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung

Anlage 1. Antrag auf Überlassung der Turn- und Festhalle Stebbach 1)

WALDPFLEGEVERTRAG der FORSTBETRIEBSGEMEINSCHAFT MEMMINGEN E.V.

FINANZORDNUNG. Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV)

Betriebssatzung der Finnentroper Vermögensverwaltung

Kirchengesetz über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen 1

Erfahrungen der Privatisierung von landwirtschaftlichen Flächen in Ostdeutschland

16.45 Uhr Steuerliche Absetzbarkeit von Sanierungsmaßnahmen

Finanzordnung. Osterweddinger Sportverein


Änderungsanträge zu den Einzelplänen 01, 03, 05, 13, 21, 27, 29 der Fraktion der SPD und CDU. Ansatz / Verpflichtungsermächtigung

Arbeitsschutz an Schulen und Schulkindergärten

Bau einer Windkraftanlage Finanzierung. Eugen Schlachter Sprecher des Vorstandes der Raiffeisenbank Dellmensingen eg

Die Reisekosten des Unternehmers sind die Fahrtkosten und die Übernachtung jeweils netto sowie die 18,00 Verpflegungsmehraufwand.

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport 0428 Staatliche Feintechnikschule Villingen-Schwenningen

2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014

Merkblatt. Grundsätze zur Verwendung der Mittel eines gemeinnützigen Vereins

Amtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015

BIBB Fachtagung Perspektive durch Wandel 5./6. Mai Oldenburg

Großbeerener Spielplatzpaten

Verwaltervertrag. - gemäß Eigentümerbeschluss vom. der Haus- und Wohnungsverwaltung Angela Roth, Bonhoefferstr. 34, Neukirchen-Vluyn

Kirchengesetz. Vom 2. April 2006 (ABl S. A 51)

Gebühren 0,2 a) 0,2 0,2 0,0 b) 0,0 c) Vermischte Einnahmen 0,5 a) 0,5 0,5 0,0 b) 0,0 c)

Beschlussvorlage für die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Schriesheim

Haushaltsnahe Dienstleistungen 1

Stundungsantrag mit Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zur Vorlage bei der Gemeinde Bad Sassendorf

MINISTERIUM FÜR FINANZEN UND WIRTSCHAFT

Merkblatt. zur Gewährung von Umzugskostenvergütung. I. Allgemeines

Regionaler Qualifizierungspool in der Landwirtschaft. Ausbildung. Vertr.-Prof. Dr. Dörte Busch

Nachtrag zum Haushaltsplan. Haushaltsjahr Wirtschaftsplan. Sondervermögen "Altlastensanierung Sachsen-Anhalt"

Entwurf für die Anlage Einspeisung zum Netznutzungsvertrag Strom

H A U S H A L T S S A T Z U N G

Haushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012

Anlage I Förderrichtlinie für Kindertageseinrichtungen

UND DER GESCHÄFTSFÜHRUNG DER BEHERRSCHUNGS- UND GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAGES

Inhaltsverzeichnis 1

Stadtwerke in Stuttgart. SPD Kreiskonferenz Jürgen Schmid

VERTRAG. zur Beteiligung der. Gemeinde. bei der Versorgung mit DSL. zwischen

L a n d p a c h t v e r t r a g

Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz. 1 Gebührenpflichtige Amtshandlungen und sonstige Tätigkeiten

2 Bemessungsgrundlage, Gebührenmaßstab und Gebührensätze

Anmerkungen einer Haushaltspolitikerin

1. die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland;

2.1.1 Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet?

Übergang der Umsatzsteuerschuld auf den Auftraggeber

FINANZORDNUNG des Badischen Schachverbandes e.v.

5. Änderung der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover

Kurzinformation Wirtschaft

8. Nachtrag. zur Satzung der Seemannskasse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Ausführungsanweisung zur Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigVO -) (AA EigVO)

2. im Finanzhaushalt - die ordentlichen Einzahlungen auf ,-- Euro

Uni.- u. Hansestadt Greifswald Seite 1

Auftrag des Lieferanten an den Netzbetreiber zur Unterbrechung der Anschlussnutzung gemäß 24 Abs. 3 NAV

Amtsblatt für den Landkreis Havelland

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen

Gesetz über die Anstalt Niedersächsische Landesforsten Vom 16. Dezember 2004 *) Nds. GVBl. 2004, 616. Gültig ab

Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG -

Antrag auf Erstellung eines Gutachtens

Einen Eindruck der Berechnungsmethodik vermittelt die folgende Übersicht:

Der Gemeinderat hat die Jahresrechnung in seiner öffentlichen Sitzung am 13. Januar 2015 festgestellt.

4.5.1 Anlass zur Erstellung des Energieausweises. Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen

Regionale Wertschöpfungs- und Beschäftigungseffekte der Beteiligungen der Landeshauptstadt Hannover

Anlage Stellenbeschreibung (Nr. )

Zweckgebundene Reinerträge der Staatlichen Wetten ,4 a) , ,4 und Lotterien ,4 b) 131.

CHECKLISTE IMMOBILIENERTRAGSTEUER

1. Erweiterung und Änderung von Anlagen und Verbrauchsgeräten; Mitteilungspflichten, 7 StromGVV.

B. Verzug. VO Schuldrecht AT - Lukas

Teile des ehem. Landgestüts Traventhal / Bauhof Schandule Traventhal

Stiftungssatzung für die Verwaltung der Barbara-Mügel-Stiftung (01)

Transkript:

E - 1-209 Einzelplan 8 UA 8001 Wirtschaftliche Unternehmen und Beteiligungen - Ref. 1 - zu 2101.00.5 Gewinnabführung von wirtschaftlichen Unternehmen und Beteiligungen. UA 8301 Stadtwerke Augsburg - Ref. 1 - Der einheitliche Eigenbetrieb der Stadtwerke Augsburg wurde zum 01.01.2000 in einen GmbH-Konzern mit folgenden Firmen umgegründet: - Stadtwerke Augsburg Holding GmbH (Verwaltung, Kaufmännische Dienstleistungen), - Stadtwerke Augsburg Energie GmbH, - Stadtwerke Augsburg Wasser GmbH, - Stadtwerke Augsburg Verkehrs GmbH. Neben der Zahlung der Konzessionsabgabe leisten die Stadtwerke noch folgende Zahlungen an den Gemeindehaushalt: 1) Allgemeine Verwaltungskostenbeiträge für Tätigkeiten der Kämmereiverwaltung an: 1.1 UA 0101 = Rechnungsprüfungsamt... 0 1.1 UA 0221 = Personalverwaltung... 17 589 1.2 UA 0301 = Kämmereiverwaltung... 5 000 1.3 UA 0631 = Telekommunikation... 0 1.4 UA 0801 = Betriebskrankenkasse... 0 1.5 UA 0811 = Arbeitsmed. und sicherheitstechn. Dienst... 75 965 1.6 UA 0851 = Erholungsplatz Schondorf am Ammersee... 2 674 1.7 UA 0891 = Sonstige Einrichtungen und sonstige Personalfürsorge für Verwaltungsangehörige... 5 088 1.8 UA 6021 = Tiefbauverwaltung... 0 1.9 UA 6311 = Gemeindestraßen... 1 313 107 629 2) Kostenersatz für die forstliche Bewirtschaftung von Flächen, die den Stadtwerken als Fassungsbereiche für Trinkwasser übertragen wurden an UA 8552 = Stadtwald innerhalb des Stadtgebietes HSt. 1.8552.1531.00.2... 139 570 Summe: 247 199 Die Stadtwerke erhalten noch folgende Zahlungen aus dem Gemeindehaushalt: Erstattungen für Querschnittsdienstleistungen und Unterlagen vom: 1) UA 6312 = Verkehrstechnik bei Straßen... 66 132 2) UA 6701 = Straßenbeleuchtung... 147 145 Summe: 213 277

E - 1-210 zu 2201.00.9 Konzessionsabgabe der Stadtwerke Augsburg / der LEW. Ab dem Jahr 2001 wird von den Stadtwerken Augsburg die Konzessionsabgabe auch für Strom, den Dritte im Wege der Durchleitung durch das Netz der Stadtwerke im Stadtgebiet an Letztverbraucher liefern, erhoben. Insofern erfolgt keine Einnahmenaufteilung mehr hinsichtlich Stawa bzw. Dritter (insb. LEW). 1) Energie (Strom, Gas, Fernwärme)... 13 182 548 2) Wasser... 3 063 178 3) Verkehr... 454 274 Summe: 16 700 000 zu 2203.00.1 Konzessionsabgabe der Stadtwerke Augsburg für die Nutzung stadteigener Grundstücke. 1) Energie (Strom, Gas, Fernwärme)... 120 000 2) Wasser... 40 000 Summe: 160 000 zu 7151.01.8 Zuschuss an die Stadtwerke Augsburg, Verkehrs-GmbH für den ÖPNV (anteilige Weitergabe der staatlichen ÖPNV-Zuweisung). UA 8303 Ehemaliger Eigenbetrieb Stadtwerke - Ref. 1 - Dieser Unterabschnitt enthält die Personalausgaben für Beamte, die bei der Stadt Augsburg als Dienstherr beschäftigt sind, aber den Stadtwerke GmbH' s zur Dienstleistung zugewiesen werden. Für die vorgenannte Personengruppe leisten die Stadtwerke GmbH' s für alle anfallenden Ausgaben einen vollen Kostenersatz. (Ein Versorgungskostenersatz wird nicht verrechnet. Vielmehr bilden die Stadtwerke GmbH' s hierfür Pensionsrückstellungen und beteiligen sich später an den Versorgungszahlungen.) Alle Einnahmen dieses Unterabschnitts sind mit allen Ausgaben dieses Unterabschnitts unecht deckungsfähig. UA 8551 Allgemeine Forstverwaltung - Ref. 2 - Hier wird die Stadtforstverwaltung mit dem Kraftfahr- und Maschinenbetrieb geführt. Die budgetierten und von der Forstverwaltung bewirtschafteten (BFB 820) Sachausgaben sind mit Ausnahme der HSt. 1.8551.5304.00.2, 1.8551.6791.05.5, 1.8551.6801.00.0 und 1.8551.6851.00.7 gegenseitig deckungsfähig. zu 1102.00.6 Entgelte für Arbeits- und Transportleistungen des Kraftfahrbetriebes und der Auszubildenden. zu 1693.01.2 Kostenanteil von: 1) UA 8552 = Stadtwald innerhalb des Stadtgebietes... 137 315 2) UA 8553 = Stadtwald außerhalb des Stadtgebietes... 400 961 3) UA 8554 = Schaezlerwald... 10 985 Summe: 549 261 Unechte Deckung mit HSt. 1.8552.6791.01.0, 1.8553.6791.01.9 und 1.8554.6791.01.7.

E - 1-211 zu 5211.00.4 1) Wartungs- und Pflegekosten für EDV-System "PRO FORST"... 12 464 2) Sonstige Büroausstattung... 1 363 Summe: 13 827 zu 6351.00.4 Informationsmaterial, Waldführungen u. ä. zu 6411.00.7 Elektronikversicherung; Umsetzung der anteiligen kommunalen Haftpflichtversicherung auf die HSt. 1.0301.6411.01.2. zu 6581.00.0 Veröffentlichungen, Waldbegehungen des Stadtrats, Informationsveranstaltungen u. a. zu 6611.00.6 Mitgliedsbeiträge an: 1) Bayer. Waldbesitzerverband... 6 393 2) Schutzgemeinschaft Deutscher Wald... 40 3) Günz-Fischereigenossenschaft... 15 4) Bayer. Forstverein... 30 5) Deutsche Dendrologische Gesellschaft... 50 6) Naturpark Steinwald e. V.... 51 7) Europäischer Kommunalwaldbesitzerverband (FECOF)... 113 8) Pan-Europäisches Zertifizierungsprogramm (PEFC)... 1 032 9) NANU e.v.... 45 10) WBV Region Augsburg e.v.... 50 11) Zentrum Wald-Forst-Holz der LWF... 25 Summe: 7 844 zu 6791.05.5 Vorjahre: Haus- und Grundlastenanteile für das Forstbetriebsgebäude Tattenbachstraße 17 a an den UA 8552 = Stadtwald innerhalb des Stadtgebietes. UA 8552 Stadtwald innerhalb des Stadtgebietes - Ref. 2 - Hier werden folgende städtische Waldungen geführt: 1) Siebentischwald... 410 ha 2) Haunstetter Wald... 802 ha 3) Bewirtschaftung für die Stadtwerke GmbH 528 ha 4) Gögginger Wald... 99 ha 5) Inninger Wald... 124 ha 6) Lärmschutzwald Hammerschmiede... 9 ha 1 972 ha (Die Forstreviere im Siebentisch- und Haunstetter Wald sind Wasser- und Naturschutzgebiete.) Außerdem werden hier das Forsthaus Haunstetten und das Forstbetriebsgebäude geführt. Das "Forstmuseum Waldpavillon" ist ab 2012 bei dem eigens dafür eingerichteten UA 3219 veranschlagt. Die budgetierten und von der Forstverwaltung bewirtschafteten (BFB 820) Sachausgaben sind mit Ausnahme der HSt. 1.8552.5001.02.4, 1.8552.5304.00.0, 1.8552.6801.00.8 und 1.8552.6851.00.5 gegenseitig deckungsfähig.

E - 1-212 zu 1101.01.6 Vorjahre: Eintrittsgelder für das Forstmuseum "Waldpavillon". zu 1102.00.4 Einnahmen aus Dienstleistungen für Dritte. zu 1303.03.4 Ertrag aus dem Verkauf von Wildbret vom Verwaltungsjagdrevier Siebenbrunn. zu 1305.00.2 Verkaufserlöse bei Christbäumen, Schmuck- und Deckreisig. zu 1401.01.0 Pachten für landwirtschaftliche Grundstücke, Jagd- u. Fischereipachten, Mieten für Tattenbachstraße 15 a. zu 1531.00.2 Kostenersatz der Stadtwerke für die Bewirtschaftung des Waldes der Wasser GmbH gemäß Bewirtschaftungsvertrag vom 15.01.2009. zu 1693.05.3 Vorjahre: Haus- und Grundlastenanteile für das Forstbetriebsgebäude Tattenbachstraße 17 a vom UA 8551 = Allgemeine Forstverwaltung. zu 1713.00.3 Zuweisung für waldbauliche Maßnahmen gemäß Waldförderrichtlinien und Vertragsnaturschutz. zu 5001.00.8 Laufender Bauunterhalt und Wartung für das Forsthaus Haunstetten und das Forstbetriebsgebäude. zu 5102.00.9 Aufwand für Unternehmer und Material für Holzernte, Waldschutz, Waldpflege, Walderneueung, Walderschließung, Arbeiten für Dritte. zu 5211.00.2 Erneuerung und Instandsetzung von Werkzeugen und Geräten. zu 5301.00.1 Jagdpacht für Angliederungsflächen im Verwaltungsrevier Siebenbrunn. zu 5621.00.6 Lehrgangs- und Fahrtkosten für Auszubildende. zu 5621.02.2 Fortbildungsmaßnahmen für Forstarbeiter. zu 6301.00.5 Wildfutter, Markierungsfarben, Verbandsmittel u. ä. zu 6351.00.2 Aufwand für Waldführungen, forstliche Aufwandsentschädigungen usw. zu 6351.01.0 Betriebsausgaben für Vermarktungsentgelte. zu 6422.00.7 Beiträge an die Land- und forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaft. zu 6581.01.6 Geschäftsausgaben für zu gewährende Skonti. zu 6791.01.0 Unechte Deckung mit HSt. 1.8551.1693.01.2.

E - 1-213 UA 8553 Stadtwald außerhalb des Stadtgebietes - Ref. 2 - Hier wird der außerhalb des Stadtgebietes gelegene städtische Waldbesitz geführt. Er ist in folgende Reviere aufgegliedert: 1) Mittelneufnach... 1 271 ha 2) Brugger mit Bezirk Ottmaring... 954 ha 3) Diedorf mit Wollmetshofen... 1 144 ha 5) Unterbaar... 609 ha 6) Fuchsmühl... 846 ha Summe: 4 824 ha Laut vertraglicher Vereinbarung vom 03./15. November 1971 partizipieren die ehemals waldbesitzenden Stiftungen an dem Unterabschnittsergebnis mit 83 %. Innerhalb der Stiftungen erfolgt die Verteilung wie folgt: Paritätische Hospital-Stiftung 62% Paritätische St. Jakobs-Stiftung 12% Paritätische St. Martins-Stiftung 12% Katholischer Studien-Fonds 14% Die budgetierten und von der Forstverwaltung bewirtschafteten (BFB 820) Sachausgaben sind mit Ausnahme der HSt. 1.8553.5001.02.2, 1.8553.5001.03.0, 1.8553.5304.00.9, 1.8553.6801.00.6, 1.8553.6851.00.3 und 1.8553.7171.01.4 gegenseitig deckungsfähig. zu 1102.00.2 Entgelte des Marktes Fuchsmühl für Wasserableitung aus der Steinbrunnenquelle. Sonstige Entgelte für Wegenutzung, Mobilfunknutzung, Dienstleistungen (z.b. Motorsägenkurse, Bewirtschaftungsverträge). zu 1305.00.0 Einnahmen aus Verkauf von Weihnachtsbäumen, Schmuck- und Deckreisig sowie Kiesabbau im Revier Brugger. zu 1401.01.8 Grundstückspachten, Jagdpachten, Fischereipachten, Mieteinnahmen zu 1713.00.1 Zuweisungen für waldbauliche Maßnahmen gemäß Waldförderrichtlinien und Vertragsnaturschutz.. zu 1773.00.4 Defizitanteil (83 %) der ehemals waldbesitzenden Stiftungen. zu 5001.02.2 Sanierung der Forstdienstgebäude: 1) Mittelneufnach; Sanierung der Außen- und Stützmauer auf der Westseite... 25 000 2) Brugger; Sanierung der Nebengebäude... 5 000 Summe: 30 000 Die vorstehende Erläuterung ist für die Mittelbewirtschaftung verbindlich. Die Mittel sind übertragbar. zu 5102.00.7 Aufwand für Unternehmer und Material für Holzernte, Waldschutz, Waldpflege, Walderneuerung, Walderschließung, Arbeiten für Dritte. zu 5211.00.0 Erneuerung und Instandsetzung von Werkzeugen und Geräten. zu 5301.00.0 Jagdpachten für Angliederungsflächen, Miete für Büro Unterbaar.

E - 1-214 zu 6301.00.3 Aufwand für Spritzmittel, Benzin für Motorsägen, Markierungsfarbe, Verbandsmittel u. ä. zu 6351.00.0 Aufwand für WBV/FBG Beiträge, Forsteinrichtung, Standortkartierung, usw. zu 6351.01.9 Betriebsausgaben für Vermarktungsentgelte. zu 6422.00.5 Beiträge an die Land- und forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaft. zu 6551.00.0 Kosten für Waldbewertungsgutachten, Grundbuchauszüge u. ä. zu 6581.01.4 Geschäftsausgaben für zu gewährende Skonti. zu 6791.01.9 Unechte Deckung mit HSt. 1.8551.1693.01.2. zu 7171.01.4 zu 7181.01.0 Ertragsanteil (83 %) der ehemals waldbesitzenden Stiftungen. (Der verbleibende 17-%-Stadtanteil wird in der Jahresrechnung ggf. beim UA 9101 der Allgemeinen Rücklage, Zweckbindung Forstausgleich, zugeführt. Ab 2012 Umsetzung vom Bereich 7 in den Bereich 8. zu 8601.00.4 Zuführung zum Vermögenshaushalt zum Abgleich des dortigen Fehlbetrages beim UA 8553. Darunter 50.000 für Flächenarrondierungen (vgl. HSt. 2.8553.9321.00.0, VHK 003). UA 8554 Schaezlerwald - Ref. 2 - Hier sind die gemäß Schenkungsvertrag vom 04.10.1958 von Dr. Wolfgang Freiherr von Schaezler an die Stadt Augsburg übereigneten Waldgrundstücke in den Gemarkungen Pichl, Edenhausen und Neukirchen (rd. 139 ha) zusammengefasst. Der UA 8554 bildet zusammen mit dem UA 3222 = Schaezler-Palais eine rechtlich unselbständige Stiftung. Die Stiftung dient vor allem der Vergabe von Stipendien und dem Unterhalt des Schaezler- Palais sowie des Schaezlerwaldes. Die Einnahmen sind nur für Ausgaben zur Erfüllung des Stiftungszweckes bestimmt (Art. 84 Abs. 3 GO). Die budgetierten und von der Forstverwaltung bewirtschafteten (BFB 820) Sachausgaben sind mit Ausnahme der HSt. 1.8554.7121.01.5 gegenseitig deckungsfähig. zu 2052.00.7 Zinsen aus der Sonderrücklage Schaezlerwald. zu 2801.00.0 Entnahme aus dem Sondervermögen Schaezlerwald - Forstausgleichsrücklage zur Finanzierung von Baumaßnahmen im Schaezler-Palais. (Weiterreichung der Haushaltsmittel an den UA 3222 = Schaezler-Palais über die HSt. 1.8554.7121.01.5.) zu 4000.01 zu 4151.04.6 Hinweis: Die Arbeiten der Forstwirte des Reviers Unterbaar werden als Dienstleistung über Sachkosten verrechnet und nicht als Personalkosten des Forstdistrikts Schaezlerwald. zu 5102.00.5 Aufwand für Unternehmer und Material für Holzernte, Waldschutz, Waldpflege, Walderneuerung, Walderschließung.

E - 1-215 zu 6351.00.9 Aufwand für WBV/FBG Beiträge, Forsteinrichtung, Standortkartierung sowie Erstattung des Waldarbeitereinsatzes an das Revier Unterbaar. zu 6351.01.7 Betriebsausgaben für Vermarktungsentgelte. zu 6422.00.3 Beitrag zur Land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft. zu 6581.01.2 Geschäftsausgaben für zu gewährende Skonti. zu 6791.01.7 Unechte Deckung mit HSt. 1.8551.1693.01.2. zu 7121.01.5 Bauunterhaltskostenbeitrag an UA 3222 = Schaezler-Palais als Ersatz der tatsächlichen Aufwendungen für den äußeren Bauunterhalt am Anwesen Maximilianstraße 46 (Schaezler-Palais) gemäß 11 Ziffer 1 des Schenkungsvertrages. zu 7171.01.2 Stipendien zum Vollzug des 11 Ziffer 3 des Schenkungsvertrages. zu 8601.00.2 Überschussabführung an das Sondervermögen Schaezlerwald. UA 8711 Genossenschaftsbanken - Ref. 1 - zu 2101.00.7 Unechte Deckung mit HSt. 1.8711.6401.00.5. zu 6401.00.5 Kapitalertragsteuer. Unechte Deckung mit HSt. 1.8711.2101.00.7. UA 8811 Allgemeine Grundstücke - Ref. 8 - Hier sind veranschlagt: Bebaute und unbebaute Grundstücke mit Ausnahme der den öffentlichen Zwecken dienenden Grundstücke. Hier ist auch die Verwaltung des Ratskellers enthalten. Die Einnahmen dieses Unterabschnitts unterliegen hinsichtlich der Verpachtung von Gaststätten der Umsatzsteuerpflicht. Einnahmen und Ausgaben sind insoweit netto veranschlagt. Die Haushaltsstellen 1.8811.5101.12.8, 1.8811.5211.00.4, 1.8811.5301.00.3, 1.8811.5302.00.0, 1.8811.5401.00.8, 1.8811.5407.00.6, 1.8811.5421.00.9, 1.8811.5501.00.2, sind gegenseitig deckungsfähig. zu 1401.01.1 1) Weitervermietung von Räumen im Anwesen Blücherstraße 1: 1.1 Mittags- und Hausaufgabenbetreuung für die Luitpoldschule HSt. 1.2101.5301.00.9... 19 500 1.2 Erweiterung der Stadtteilbücherei Lechhausen HSt. 1.3521.5301.00.4... 5 500 1.3 Mehrgenerationentreffpunkt HSt. 1.4003.5301.00.0... 14 600 39 600 2) Sonstige kleinere Miet- und Pachteinnahmen... 7 000 Summe: 46 600

E - 1-216 zu 1531.00.4 Ersatz bereits bezahlter anteiliger Grundbesitzabgaben, Heizungskostenersatz u. ä. Kostendeckende Gebühren bei Rangrücktritten. zu 1693.05.5 Haus- und Grundlastenanteile von: 1) UA 1401 = Katastrophenschutz... 14 784 2) UA 7311 = Stadtmarkt... 254 Summe: 15 038 zu 5001.00.0 Die Mittel sind übertragbar. zu 5001.02.6 Weisungsgemäß werden bei den Wohngebäuden (Allgemeine Grundstücke) schwerpunktmäßige Gesamtinstandsetzungen für verschiedene Anwesen geplant. 1) Am Lueginsland 1: Dacharbeitung und Efeuentfernung... 8 000 2) Am Lueginsland 7: Fachgerechter Anschluss der Stromversorgung... 3 000 3) Barfüßerstraße 10: Austausch mehrer Fenster... 15 000 4) Hallstraße 9: Gesimserneuerung... 10 000 5) Holzbachstraße 12 a: Türerneuerung... 3 000 6) Maximilianstraße 54: Überprüfung der elektrischen und sanitären Leitungen... 8 000 7) Moritzplatz 2: Ersetzen der Klimaanlage... 35 000 8) Riedingerstraße 24: Statische Ertüchtigung und Fensteraustausch... 42 145 9) Ulmer Straße 182: Fliesenerneuerung... 10 000 Summe: 134 145 Die vorstehende Erläuterung ist für die Mittelbewirtschaftung verbindlich. Die Mittel sind übertragbar. zu 5001.05.0 Die Mittel sind übertragbar. zu 5101.07.1 Unterhalt der Tiefgarage "Hinter der Metzg" - Anteil Privatstellplätze -, der Tiefgarage "Hunoldsgraben" und der Tiefgarage "Oberhauser Bahnhof". zu 5101.12.8 Verwaltungskosten der Tiefgarage "Afrawald". zu 5211.00.4 Kleingeräte für Hausmeister, Überprüfung und Ersatzbeschaffung von Feuerlöschern. zu 5301.00.3 Miete für Räume im Anwesen Blücherstraße 1. Einnahme bei HSt. 1.8811.1401.01.1.

E - 1-217 zu 5421.00.9 1) Verwaltungskosten: Tiefgaragen Vogelmauer, Zollernstraße, Ulrichsgasse 2) Kosten für Sondernutzungsgebühren und Überbrückungen 3) Überprüfung elektrischer Anlagen, Blitzschutzanlagen u. sonst. Prüfungskosten 4) Antennenmiete zu 6351.00.4 2011: Vermessungs- und Flurbereinigungskosten, Miet- und Pachtfreimachungskosten. zu 6351.06.3 Archäologische Grabungen. zu 6351.01.2 2009: Freimachung und Entsorgung von belastetem Aushub auf dem Grundstück an der Bürgermeister-Ulrich-Straße / Unterer Talweg zum Zwecke der Bebauung. zu 6551.00.3 Gerichtskosten, Notarkosten, Kosten von Verkehrswertgutachten, Rechtsanwaltsgebühren, Kosten für Altlastenuntersuchungen u. ä. Die Mittel sind übertragbar. zu 6551.01.1 Erstellen von Energiepässen, die ab 2008 bei Neuvermietung oder Verkauf von Wohnungen oder Gebäuden vorgeschrieben sind. zu 6581.00.0 Kosten für Zeitungsinserate. zu 6581.02.6 Grabpflege aufgrund von Vermächtnissen. zu 6611.00.6 Mitgliedsbeitrag an den Wasserwirtschaftsverband Schmuttertal. UA 8815 Rückführung von Eigenbetriebsgrundstücken - Ref. 8 - Ab 01.01.1996 wurde der Schlacht- und Viehhof = UA 7411 als Eigenbetrieb der Stadt Augsburg geführt und aus dem städtischen Haushalt ausgegliedert. Grundstücke, die nicht zum Betriebsvermögen des Eigenbetriebs gehörten, wurden beim neuen UA 8815 geführt. Überschüsse flossen dem Eigenbetrieb als Eigenkapital zu. Mit dem Stichtag 30.09.2004 wurde der Eigenbetrieb Schlacht- und Viehhof aufgelöst. Alle Bewirtschaftungen des Grundbesitzes sind ab 01.07.2004 im Haushaltsplan der Stadt Augsburg nachzuweisen. zu 1401.00.6 zu 5001.00.2 Mieten und Pachten für Büroräume und Wohnungen. Minderung aufgrund von Grundstücksverkäufen und Ablauf von Mietverträgen. Aufwendungen für die Durchführung unbedingt notwendiger Reparaturen. Gegenseitig deckungsfähig mit HSt. 1.8815.5421.00.1. zu 5421.00.1 Gegenseitig deckungsfähig mit HSt. 1.8815.5001.00.2.

E - 1-218 UA 8901 Friedrich-Prinz-Fonds - Ref. 6 - Rechtlich unselbständige Stiftung. Die Stiftung dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken z. B. Verschönerung und Pflege des Siebentischparkes in Augsburg, Herstellung, Erhaltung, Pflege und Erwerb stilistisch hervorragender Anlagen und Bauwerke, soweit dadurch Kunst, Kultur, Bildung, Denkmalpflege, Naturschutz und Landschaftspflege gefördert werden. Die Einnahmen sind nur für Ausgaben zur Erfüllung des Stiftungszweckes bestimmt (Art. 84 Abs. 3 GO). zu 1401.01.0 Mieten und Pachten aus landwirtschaftlichen Flächen. zu 2071.00.6 Zinsen aus Darlehensausreichung an die Lorenz und Therese Stötter'sche Stiftung. zu 6351.00.3 1) Nebenkosten im Rahmen der Preisgeldverleihung für den Augsburger Fassadenpreis. 2) Pflege des Stiftergrabes und Grabgebühren. zu 6581.00.9 Depotgebühren. zu 7121.02.8 Förderung von, im Rahmen des Stiftungszweckes liegenden, nichtinvestiven Maßnahmen an städtischen Gebäuden und Anlagen. zu 7171.01.7 Förderung von, im Rahmen des Stiftungszweckes liegenden, nichtinvestiven Maßnahmen privater Gebäude- und Anlageneigentümer. zu 8601.00.7 Zuführung des Überschusses an den Vermögenshaushalt. Aufgrund der "Geschäftsanweisung für das Finanzmanagement der Stadt Augsburg, einschließlich der Sondervermögen" (Neufassung Finanzrichtlinie FinR; Stadtratsbeschluss vom 15.12.2011, Drucksache- Nr. 11/00578) wird die Mittelverwendung und die Rücklagenzuführung neu geregelt (vgl. Absatz B.2.2): "Um nachhaltig ein inflationsgeschütztes Wachstum, mindestens aber einen realen Kapitalerhalt für das Stiftungsvermögen gewährleisten zu können, sollen dem Grundstockvermögen jährlich aus den laufenden Stiftungserträgen 5 % der Erträge aus der Verwaltung des Kapitalvermögens zugeführt werden. Soweit das Stiftungsvermögen Immobilienbesitz enthält, soll aus den jeweiligen Überschüssen aus der Immobilienverwaltung eine Instandhaltungsrücklage im Rahmen der abgabenrechtlichen Vorschriften von 30 % der jeweiligen Überschüsse gespeist werden." Die endgültige Aufteilung und Weiterleitung an das Sondervermögen erfolgt im Rahmen der Jahresrechnung.