Praktikumsrichtlinien der Höheren Berufsfachschulen in den Fachrichtungen a) Gastgewerbe und Catering b) Handel und E-Commerce für Praktika vor, während und nach dem Besuch der BBS Bernkastel-Kues (1) Bedeutung und Stellenwert des Praktikums In allen Fachrichtungen sind während der Assistentinnen- und Assistentenausbildung Praktika vorgesehen, die aus mehreren Gründen einen hohen Stellenwert besitzen. Für die Schülerinnen und Schüler dienen die Praktika in erster Linie dazu, neben der schulischen Ausbildung auch Erfahrungen in der Praxis zu sammeln. Die Verknüpfung der in der Schule erworbenen Kompetenzen mit realen Situationen im betrieblichen Umfeld ist von elementarer Bedeutung für die Lernprozesse der Schülerinnen und Schüler. Die dort gesammelten Eindrücke sind insbesondere auch für die Bewältigung der Prüfungsleistung Projektarbeit sehr hilfreich und können wichtige Impulse bereits für die Themenfindung geben. Nicht zuletzt eröffnen Praktika auch Kontakte zu potenziellen späteren Arbeitgebern. Da in vielen Schularten der Region Praktika absolviert werden müssen und somit die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber um Praktikumsstellenhoch ist, ist es sehr empfehlenswert, sich frühzeitig um Praktikumsstellen zu bemühen. Die während der zweijährigen schulischen Ausbildung absolvierten Praktika sind mit Angabe des Zeitumfangs im Abschlusszeugnis auszuweisen. Zur Abschlussprüfung wird nur zugelassen, wer die vorgesehenen Praktikumszeiten ordnungsgemäß absolviert hat und dessen Praktikumsleistungen mit mindestens der Note ausreichend beurteilt wurden. Ohne die erfolgreiche Ableistung beider Praktika kann der Abschluss der Höheren Berufsfachschule nicht erreicht werden. (2) Terminierung und Dauer der Praktikumsphasen Die Praktika sind stets während der Ausbildung unter Anleitung der Schule durchzuführen. In den Fachrichtungen Handel und E-Commerce sowie Gastgewerbe und Catering ist nach 7 (3) der LVO hbf ein mindestens achtwöchiges Praktikum in einem geeigneten Betrieb zur Hälfte in den Schulferien abzuleisten. Grundsätzlich sollten sich die Arbeitszeiten der Praktikantinnen und Praktikanten an den betriebsüblichen Wochenarbeitszeiten eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers orientieren. An der Berufsbildenden Schule Bernkastel-Kues sind folgende Praktikumszeiten vorgesehen: Praktikum I: zwei Wochen vor und zwei Wochen in den Sommerferien am Ende des ersten Schuljahres (Im Schuljahr 2013/2014 ist das die Zeit vom 14.07 bis 08.08.2014) Praktikum II: zwei Wochen vor und zwei Wochen in den Herbstferien des zweiten Schuljahres (Im Schuljahr 2014/2015 ist das die Zeit vom 06.10. bis 31.10.2014.) Da beide Praktika zeitlich sehr eng zusammen liegen, empfiehlt es sich, rechtzeitig Praktikumsverträge für beide Praktika abzuschließen. Falls eine Schülerin/ein Schüler im Rahmen des Besuchs der Höheren Berufsfachschule ein Schuljahr wiederholen muss, ist auch die entsprechend vorgesehene Praktikumsphase erneut vollständig zu absolvieren. Um die Fachhochschulreife zu erlangen, ist nach erfolgreichem Abschluss der Höheren Berufsfachschule und bestandener Fachhochschulreifeprüfung ein halbjähriges einschlägiges Praktikum oder eine mindestens zweijährige Berufsausbildung nachzuweisen. (3) Anrechnungsmöglichkeiten der Praktika für den Erwerb der Fachhochschulreife Das absolvierte Praktikum während des Besuchs der höheren Berufsfachschule kann von der BBS Bernkastel-Kues auf das Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife angerechnet werden. Dies hat eine Zeitersparnis zur Folge, die dazu führen kann, dass nach Abschluss der Höheren Berufsfachschule im Sommer eines Jahres ein Studium ggf. bereits zum Wintersemester des gleichen Kalenderjahres aufgenommen werden kann. Aus diesem Grund ist der Zeitumfang des Praktikums im Zeugnis auszuweisen. Über die Mindestpraktikumszeit hinaus kann das Praktikum z. B. in den Sommerferien freiwillig verlängert werden, um so weitere Praktikumszeiten zur Anrechnung auf das Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife zu sammeln. Die Verlängerungen bzw. zusätzliche Praktika müssen in den Schulferien liegen, um Störungen des Schulbetriebs zu vermeiden. Auf dieses halbjährige Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife sind auch sonstige Praktika anrechenbar, die nach dem Erwerb der Mittleren Reife (qual. Sek.-Abschluss I) absolviert wurden. Wichtig ist hierbei, dass das Praktikum in einem zusammenhängenden Zeitraum abgeleistet wurde.
- 2 - (4) Anerkennung und Beantragung der Praktika Die Anerkennung von Praktika vor dem Besuch der Höheren Berufsfachschule ist mit entsprechenden Belegen bis zu den Herbstferien des ersten Schuljahres über den Klassenlehrer bei der Schulleitung zu beantragen. Die Praktikumsverträge für die beiden vierwöchigen Pflichtpraktika müssen spätestens vier Wochen vor Praktikumsbeginn beim Klassenlehrer vorgelegt werden. Das Argument, man habe keinen Praktikumsbetrieb gefunden, muss mit mindestens zwei schriftlichen Ablehnungen von Betrieben belegt werden. Die Schule wird in diesen Fällen nach ihren Möglichkeiten die Suche nach einem Praktikumsbetrieb unterstützen. Das ist nur bei Einhaltung der o.g. Vierwochenfrist möglich. Im Falle eines nicht fristgerechten Nachweises eines Praktikumsplatzes kann die ggf. zum Wiederholen des Schuljahres führen. Die Anerkennung sonstiger Praktikumszeiten, die während des Bildungsganges zusätzlich absolviert werden, ist nur möglich, wenn das Praktikum vor Beginn über den Klassenlehrer unter Vorlage eines Praktikumsvertrages bei der Schulleitung beantragt und von dieser ausdrücklich genehmigt wurde. (5) Auslandspraktikum Mit Genehmigung der Schule kann das Praktikum auch in einem geeigneten Betrieb im Ausland durchgeführt werden. Geeignet ist ein Betrieb, wenn er in der Lage ist, ein einschlägiges Praktikum anzubieten und qualifiziert zu betreuen. Voraussetzung ist, dass der Betrieb die Aufsicht über den Praktikanten übernimmt, die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften einhält und einen kompetenten Ansprechpartner ausweist, der für die Schule per Telefon, Fax oder E-Mail erreichbar ist. Die Praktikumsbeurteilung durch den Betrieb muss in deutscher Sprache vorgelegt werden. Der Praktikant muss die Landessprache bzw. ortsübliche Verkehrssprache beherrschen und für einen ausreichenden Versicherungsschutz auf eigene Kosten Sorge tragen. Die Genehmigung des Praktikums ist mindestens acht Wochen vor dem geplanten Beginn bei der Schule zu beantragen. Der vollständig ausgefüllt Praktikumsvertrag muss mindestens vier Wochen vor Praktikumsbeginn der Schule vorliegen. (6) Fehlzeiten während des Praktikums Sollte der Praktikant während seines Praktikums aus persönlichen Gründen seiner Arbeitspflicht nicht nachkommen können, hat er unverzüglich den Praktikumsbetrieb und die Schule zu informieren. Die jeweiligen Fehlzeiten führen zu einer entsprechenden Verlängerung des Praktikums. Krankheitsbedingte Fehlzeiten sind durch ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nachzuweisen. Korrekt entschuldigte und ärztlich attestierte Erkrankungen bis zu einer Dauer von drei Arbeitstagen führen nicht zu einer Verlängerung des Praktikums. Bei darüber hinausgehenden Erkrankungen wird das Praktikum verlängert bzw. in anderen Ferien neu angesetzt. (7) Praktikumsbetriebe Ein Unternehmen kann ein einschlägiges Praktikum anbieten, wenn es zur Ausbildung im Schwerpunkt der jeweiligen Höheren Berufsfachschule berechtigt ist. Auch öffentliche Verwaltungen können z.b. im kaufmännischen Bereich einschlägige Praktika anbieten. (8) Praktikumsvertrag Jedes Praktikum muss mit einem Praktikumsvertrag (vgl. Anlage 1 und 2) beantragt werden. Der Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn er vollständig ausgefüllt und von allen Beteiligten unterschrieben wurde. Dabei sind die o. g. Fristen unbedingt einzuhalten. (9) Praktikumsanforderungen Jede Praktikantin / jeder Praktikant hat den Anweisungen der im Praktikumsbetrieb Verantwortlichen Folge zu leisten, im Besonderen natürlich der für sie / ihn zuständigen Praktikumsleitung. Vor Beginn des Praktikums teilen die Klassenleitungen (nach Absprache mit den beteiligten Fachlehrerinnen und -lehrern) den Klassen die aus schulischer/unterrichtlicher Sicht zu erfüllenden Anforderungen mit (z. B. Praktikumsmappe, Projektideen, Projektskizzen, ). Auch das termingerechte Erledigen der schulischen Anforderungen ist Voraussetzung für ein erfolgreiches Ableisten des Praktikums. (10) Praktikumsbeurteilung Zu jedem erfolgreich absolvierten Praktikum muss eine entsprechende Beurteilung des Betriebes vorliegen. Hierbei empfiehlt es sich mit den Verantwortlichen der jeweiligen Praktikumsstelle zu vereinbaren, dass zum Ende des Praktikums eine Beurteilung ausgestellt, dem Praktikanten eröffnet und der Schülerin/dem Schüler für die Schule mitgegeben wird (vgl. Anlage 3). Bernkastel-Kues, 30.09.2013 Dr. Willi Günther (Schulleiter) Uli Klostermann (Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben)
Anlage 1 PRAKTIKANTENVERTRAG für das Pflichtpraktikum und ggf. freiwillige Zusatzpraktika im Rahmen des Bildungsganges der höheren Berufsfachschule Zwischen... in... - nachfolgend Ausbildungsstätte" genannt - und... wohnhaft in... - nachfolgend Praktikant" genannt - bzw. den gesetzlichen Vertretern des Praktikanten wird nachstehend der Vertrag zur Ableistung eines Praktikums im Rahmen des Bildungsganges der höheren Berufsfachschule, Fachrichtung geschlossen. 1 Dauer des Praktikums Das Praktikum dauert... Wochen. Es läuft vom... bis.... 2 Pflichten der Ausbildungsstätte Die Ausbildungsstätte stellt dem Praktikanten eine der Fachrichtung entsprechende Praktikantenstelle zur Verfügung, die ihm Einblicke in die betriebliche Praxis gewährt. Die Ausbildungsstätte beurteilt die Teilnahme (Pünktlichkeit, soziales Verhalten etc.) am Praktikum. Aus der Bescheinigung in deutscher Sprache muss hervorgehen, ob die Teilnahme am Praktikum mit mindestens ausreichend beurteilt wurde. 3 Pflichten des Praktikanten Der Praktikant verpflichtet sich, 1. alle ihm gebotenen Ausbildungsmöglichkeiten wahrzunehmen; 2. die ihm übertragenen Arbeiten gewissenhaft auszuführen; 3. die Betriebs-/Geschäftsordnung und die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten sowie Werkzeuge, Geräte und Materialien sorgsam zu behandeln; 4. die Interessen der Ausbildungsstätte zu wahren und über Vorgänge in der Ausbildungsstätte Stillschweigen zu bewahren; 5. bei Fernbleiben die Ausbildungsstätte und die Schule unverzüglich zu benachrichtigen.
Anlage 1 (Seite 2) 4 Pflichten der gesetzlichen Vertreter Die gesetzlichen Vertreter haben den Praktikanten zur Erfüllung der ihm aus dem Praktikantenvertrag erwachsenen Verpflichtungen anzuhalten. 5 Regelung von Streitigkeiten Bei allen aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist vor Inanspruchnahme der Gerichte eine gütliche Einigung unter Beteiligung der Schule zu versuchen. 6 Aufwandsentschädigung Es wird keine Aufwandsentschädigung gezahlt. Es wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von insgesamt... Euro gezahlt. 7 Sonstige Vereinbarungen............, den... Für die Ausbildungsstätte: Die Praktikantin/der Praktikant: Die gesetzlichen Vertreter des Praktikanten: Für die Berufsbildende Schule:.. Klassenlehrer/-in. Abteilungsleiter/-in
Anlage 2 PRAKTIKANTENVERTRAG für das Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife Zwischen (Bezeichnung und Anschrift des Betriebes) nachfolgend Praktikantenstelle genannt und (Name und Anschrift des Praktikanten) nachfolgend Praktikant/Praktikantin genannt bzw. dem unterzeichnenden gesetzlichen Vertreter wird nachstehend der Vertrag zur Ableistung des einjährigen einschlägigen und gelenkten Praktikums zum Erwerb der Fachhochschulreife geschlossen. Das Praktikum wird in der Fachrichtung... durchgeführt. 1 Dauer des Praktikums Das Praktikum dauert... Monate. Es läuft vom... bis zum... Die ersten... Wochen gelten als Probezeit, in der beide Teile jederzeit vom Vertrag zurücktreten können. 2 Pflichten der Praktikantenstelle Die Praktikantenstelle verpflichtet sich, 1. den Praktikanten/die Praktikantin den Richtlinien für das einjährige einschlägige und gelenkte Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife entsprechend auszubilden, 2. die Führung der Berichte über zeitlichen Ablauf und Inhalt des Praktikums zu überwachen und zu kontrollieren. 3 Pflichten des Praktikanten/der Praktikantin Der Praktikant/Die Praktikantin verpflichtet sich, 1. alle ihm/ihr gebotenen Ausbildungsmöglichkeiten wahrzunehmen, 2. die ihm/ihr übertragenen Arbeiten gewissenhaft auszuführen, 3. die Betriebs-/Geschäftsordnung und die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten, sowie Werkzeuge, Geräte und Materialien sorgsam zu behandeln, 4. die Berichte sorgfältig zu führen und jeden Bericht, mindestens zwei, dem Ausbildungsleiter vorzulegen, 5. die Interessen der Praktikantenstelle zu wahren und über Vorgänge in der Praktikantenstelle Stillschweigen zu bewahren, 6. bei Fernbleiben die Praktikantenstelle unverzüglich zu benachrichtigen, bei Erkrankung spätestens am dritten Tage eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. 4 Pflichten der gesetzlichen Vertreter/Unterhaltspflichtigen Die mit unterzeichnenden gesetzlichen Vertreter/Unterhaltspflichtigen haben den Praktikanten/die Praktikantin zur Erfüllung der ihm/ihr aus dem Praktikantenvertrag erwachsenden Verpflichtung anzuhalten. 5 Auflösung des Vertrages Der Vertrag kann nach Ablauf der Probezeit nur gekündigt werden, 1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist Anlage 2 (Seite 2)
2. vom Praktikanten/von der Praktikantin mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen, wenn er/sie die Praktikantenausbildung aufgeben will. Die Kündigung muss schriftlich und unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen. 6 Zeugnis Nach Beendigung des Praktikums stellt die Praktikantenstelle dem Praktikanten/der Praktikantin ein Zeugnis aus, das der Berufsfachschule für die Zuerkennung der Fachhochschulreife vorzulegen ist. 7 Regelung von Streitigkeiten Bei allen aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist vor Inanspruchnahme der Gerichte eine gütliche Einigung zu versuchen. 8 Sonstige Vereinbarungen (bedürfen der Schriftform, hier sind Vereinbarungen über die Zahlung einer Vergütung und über den Urlaub aufzuführen)..., den... Für die Ausbildungsstätte: Die Praktikantin/der Praktikant: Die gesetzlichen Vertreter des Praktikanten: Für die Berufsbildende Schule:.. Klassenlehrer/-in. Abteilungsleiter/-in
Anlage 3 (Bezeichnung und Ort der Praktikantenstelle) PRAKTIKANTENZEUGNIS (Vor- und Zuname, Geburtstag, Geburtsort) ist vom... bis zum... zur Ableistung eines einschlägigen und gelenkten Praktikums ( ) als Pflichtpraktikum im Rahmen des Besuchs der Höheren Berufsfachschule ( ) als freiwilliges Zusatzpraktikum ( ) als Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife als Praktikant/Praktikantin der Fachrichtung... in folgenden Ausbildungsbereichen tätig gewesen: Ausbildungsbereich Zahl der Wochen Fehltage während der Ausbildung:... davon... Tage Urlaub,... Tage Krankheit,... Tage sonstige Abwesenheit. Die Berichte über das Praktikum sind dem Praktikanten/der Praktikantin ausgehändigt worden. Das Praktikum wurde ordnungsgemäß durchgeführt. Bemerkungen: (Ort, Datum, Unterschrift)