Der Stadtrat von Lenzburg an den Einwohnerrat. Bushaltestellen Hypi-Platz und Poststrasse; Sanierung; Verpflichtungskredit

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Transkript:

19/71 Der Stadtrat von Lenzburg an den Einwohnerrat Bushaltestellen Hypi-Platz und Poststrasse; Sanierung; Verpflichtungskredit Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Der Stadtrat unterbreitet Ihnen Bericht und Antrag: I. Ausgangslage 1. Im Zusammenhang mit der Fertigstellung der Kernumfahrung im Jahre 2006 wurde die Altstadt zur Begegnungszone. Auch der Hypiplatz und die Poststrasse wurden neugestaltet und erhielten eine Bushaltestelle. Die Höhe der Haltekanten beträgt an beiden Bushaltestellen nur 8 cm, was einen autonomen Einstieg für Gehbehinderte (so wie es das BehiG heute fordert) nicht gewährleistet. 2. Das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz/BehiG) hat zum Zweck, Benachteiligungen zu verringern oder zu beseitigen, denen Menschen mit Behinderungen ausgesetzt sind. Im Bereich des öffentlichen Verkehrs verlangt das Gesetz, dass bestehende Bauten und Anlagen sowie Fahrzeuge bis Ende 2023 hindernisfrei sind, d.h. den Bedürfnissen von behinderungsbedingten Beeinträchtigungen angepasst werden müssen (Art. 22 BehiG). Das gilt auch für die Bushaltestellen. 3. Der Belag bei den Bushaltestellen weist grossflächige, tiefe Spurrillen auf. Die Autobusse stehen zum Teil mehrere Minuten an der Haltestelle. In dieser Zeit wird der bituminöse Belag wegen der Motorenabwärme und der erwärmten Pneus der Busse warm und weich. Beim Wegfahren und insbesondere beim Bremsen wird der erwärmte Belag im Laufe der Zeit deformiert. Bei der Haltestelle Seite Hypothekarbank musste der Asphaltbelag bereits teilweise ersetzt werden.

2 II. Nutzungsanforderungen 1. Bei der Planung der Geometrie der Haltstelle müssen neben allen Normen, Richtlinien und Empfehlungen auch die örtlichen Gegebenheiten umfassend berücksichtigt werden. Insbesondere innerorts herrschen oft gegebene Strukturen, die die Planungsfreiheit einschränken. In den diversen Nachschlagewerken sind Normalmasse, aber auch Minimalmasse angegeben, die zwingend eingehalten werden müssen. Dabei spielt nicht nur der ungehinderte Einstieg für Rollstuhlfahrer eine Rolle, sondern auch die ungehinderte Anfahrt des Autobusses (verhindert, dass die Karosserie der Fahrzeuge beschädigt wird). 2. Der Projektperimeter beschränkt sich auf den unmittelbaren Bushaltestellenbereich Hypiplatz und Poststrasse. An der vertikalen Situation ändert sich soweit möglich nichts. Die horizontale Geometrie im Bereich der Poststrasse bleibt bestehen, beim Hypiplatz muss die Lage der Haltekanten den geometrischen Randbedingungen für die Busanfahrt angepasst werden. Die Durchfahrt für den Radfahrer, beziehungsweise das Kreuzen, wird sich mit der Verbreiterung zur Poststrasse hin verbessern. Die Zufahrt für Bankkunden ist nach wie vor über den Hypiplatz gestattet. III. Projekt 1. Die Organisation des Hypiplatzes mit den beidseitigen Bushaltekanten wird grundsätzlich beibehalten. Aufgrund der genannten geometrischen Randbedingungen muss die Lage der Haltekante vor der Hypothekarbank so geändert werden, dass sie praktisch parallel zur breiten Treppe zu liegen kommt. Die gegenüberliegende Haltekante bleibt an Ort und Stelle. Die Länge der Haltekanten wurden so gewählt, dass zwei Gelenkbusse gleichzeitig anhalten können. Zwischen den Autobussen ist ein Freiraum von 2 m eingerechnet, damit die Wegfahrt des hinten stehenden Busses möglich ist. Die der Bank gegenüberliegende Haltekante muss um insgesamt 7 m verlängert werden. Die Haltekante vor der Bank bleibt gleich lang. Die Höhe der Haltekanten beträgt jeweils 22 cm im massgebenden Bereich der Autobusse. Es ist damit gewährleistet, dass jeweils die zweite Tür der Busse im erhöhten Bereich zu liegen kommt. Die Höhe der Haltekante im Anfahrbereich beträgt 16 cm (dies ermöglicht dem Buschauffeur diesen Bereich zu überstreifen und bündig an die erhöhte Haltekante 22 cm zu fahren). 2. Um die Spurrillen und Deformationen auf dem Hypiplatz künftig zu vermeiden, wird der Bereich zwischen den Haltekanten als Betonplatte ausgeführt. Die Betonplatte wird einschichtig mit einer Besenstruktur ausgefertigt. Die Plattendicke beträgt 22 cm. Als Fundation dient die ca. 50 cm starke bestehende Kiesfundation. Als Trennschicht zwischen Kiesfundation und Betonplatte wird ein 8 cm starker bituminöser Belag eingebaut. 3. Bei der Bushaltestelle Poststrasse besteht die Problematik der Deformation und der Spurrillen im Strassenbereich nicht. Das Versetzen der Randsteine bedingt eine minimale Anpassung der Strasse. Der Warte- und Gehwegbereich muss wegen der hohen Haltekante von der Haltekante bis zur

3 Fassade angepasst werden. Auf der Ostseite wird im Geh- und Wartebereich eine neue Entwässerungsrinne mit Anschluss an die Kanalisation erstellt. Ansonsten sind keine Massnahmen notwendig. 4. Die bestehenden Verkehrsschilder werden wo nötig versetzt. Die Bushaltestellen werden markiert. Zur Orientierung für Sehbehinderte wird ein Aufmerksamkeitsfeld mit weisser taktil-visueller Markierung im Bereich der Einstiegszone verwendet. Für die Bushaltestelle Hypiplatz bleibt das vorhandene elektronische Anzeigesystem bestehen. Im Bereich der Bushaltestelle Poststrasse werden Leerrohre für eine spätere Erschliessung eines elektronischen Anzeigesystems verlegt. IV. Kosten Kostenschätzung vom 27. August 2019 (Kostenstand August 2019, Genauigkeit Vorausmass +/- 10 %) Strassenbauarbeiten Fr. 320'000. Geometer (Rekonstruktion Vermarkung) Fr. 3'000. Bauprojekt, Submission, Bauleitung und Oberbauleitung Fr. 50'000. Unvorhergesehenes ca. 10 % Fr. 40'000. Total Fr. 413'000. MWST 7.7 % Fr. 32'000. Total inkl. MWST Fr. 445'000. V. Finanzierung Für dieses Vorhaben wurde im Finanzplan 2019 bis 2023 ein Finanzbedarf von Fr. 320'000. ausgewiesen. Die Grobkostenschätzung für den Finanzplan erfolgte im April 2019 aufgrund der ersten Entwürfe. Im Lauf der Detailprojektierung zeigte sich, dass die nördliche Haltekante verschoben werden muss, damit die Busse die Kante sauber anfahren können. Dies führte zu einer grösseren Betonplatte und zu umfangreicheren Anpassungen des Gehwegbereichs. Antrag: Der Einwohnerrat möge den Anpassungen der Bushaltestellen Hypiplatz und Poststrasse, mit den behindertengerechten Haltekannten, zustimmen und für die Ausführung des Vorhabens einen Verpflichtungskredit von Fr. 445'000., zuzüglich teuerungsbedingter Mehrkosten, bewilligen.

4 Lenzburg, 18. September 2019 FÜR DEN STADTRAT Der Stadtammann: Der Vizestadtschreiber: BEILAGE Situationsplan 1:200 VERSANDDATUM 4. Oktober 2019 Laufnummer 2018-566

17.00 3.70 9.60 3.70 Poststrasse 6% 3.70 9.60 3.70 17.00 6% 6 15 5 Izrpukflbscbol Mfoäcvsh cftufkfoe Legende Projekt Fahrbahn Lotfm wfstfolcbsfs Rpmmfs 90 4.04 5 20.30 18% H=16cm Hvtybsufküvtdkfo 1.50 Hsvoofo 36.19 1.50 3.95 H=16cm H=16cm 4.00 Logptufmmf 52 10 492 Gehweg Pfl sterung Betonplatte Haltekante Anpassung Projekt 13 wfstfolcbsfs Rpmmfs 3. T r 3. T r Abbruch Lotfm 8.78 2.00 11.98 55 8 491 49 HftuA Pbvfs 3. T r 5.50 15.80 5.50 Torgasse 1 54 3 26.80 Waschhausgraben Hvtybsufküvtdkfo adkbvlbtufo 1 Sbnrf "Bmuf Rptu" 730 9 5 6.20 6% 6% 833 57 2 4 496 56 7 9 305 Sbcbuuf cfhs ou Rbslrmbuä Pbvfs 468 Sanierung Bushaltestellen Hypiplatz / Poststrasse Stadt Lenzburg, Übersichtsplan A3 Projektnummer: 560010004 Massstab: 1:200 trm, 30.08.2019 vzp ingenieure ag Bodenacherstrasse 1, CH - 5242 Birr Telefon +41 (0) 56 560 60 00 O:\Tiefbau\5600 1 Lenzburg\560010004_Bushaltestellen Hypieplatz und Poststrasse\CAD\03 Bauprojekt\Übersicht A3_Hypi_200_190830.2d 4 59