Tarifverhandlungen zur Entgeltordnung TV L. Personalversammlung Uni Stuttgart 10.11.2011



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Transkript:

Tarifverhandlungen zur Entgeltordnung TV L Personalversammlung Uni Stuttgart

Ausgangslage 1 2006 TV Länder (TV L) ohne neue Entgeltordnung (EO) in Kraft Neue EO sollte (zunächst) bis 1.1.2009 vereinbart sein Ziele von ver.di künftig gleich richtig eingruppieren ver.di Modell einer diskriminierungsfreien EO ver.di Landesbezirk BW, Waltraud Al-Karghuli 2

Ausgangslage 2 Für Neueingestellte / Neueingruppierte gilt bis zu einer neuen EO Angestellte ab BAT Vb (E 9) Zeit, Vergütungsgruppen und Bewährungsaufstiege wurden bei der Zuordnung zur Entgeltgruppe 2006 berücksichtigt Beispiel: BAT Vb mit Aufstieg nach IV b E 9 BAT Vb mit Aufstieg nach IV b und IV a E 10 Gewerbliche Mitarbeiter/innen werdenunter Beachtung der Aufstiege eingruppiert Beispiel: Lohngruppe 4 (EG 4) nach 3 Jahren Lohngruppe 5 sofort EG 5 Angestellte EG 2 EG 8 Keine Zeit, Vergütungsgruppen und Bewährungsaufstiege Beispiel: BAT VII FG 1a nach 6 Jahren BAT VIb EG 5 Alle Eingruppierungen sind vorläufig Für Übergeleitete werden Zeit, Vergütungsgruppen und Bewährungsaufstiege ggf. durchgeführt, wenn sie bis zu einem bestimmten Zeitpunkt anstehen (zuletzt vor Tarifeinigung im März 2011 bis 31.12.2010) ver.di Landesbezirk BW, Waltraud Al-Karghuli 3

Ausgangslage 3 Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes (ÖD) lange Zeit nicht wirklich verhandlungsbereit Keine Regelung Vorteil für Arbeitgeber Eingruppierung nicht selten tarifrechtswidrig in niedrigste EG Arbeitgeber rechnet nicht mit Widerstand weil im Durchschnitt im Länderbereich nur 5 % der Beschäftigten gewerkschaftlich organisiert das wissen die Arbeitgeber der sehr hohe Befristungsgrad die Beschäftigten in Unsicherheit hält und Widerstand erschwert Bezahlungsniveau sinkt ständig! ver.di Landesbezirk BW, Waltraud Al Karghuli 4

Verhandlungsergebnis 2009 1. Schritt Überarbeitung BAT Vergütungsordnung / MTArb Lohngruppenverzeichnis + Inkraftsetzen 2. Schritt Virtuelle Erprobung eines neuen noch zu vereinbarenden Modells in zu vereinbarenden Verwaltungen ver.di Landesbezirk BW, Waltraud Al-Karghuli 5

Das gilt ab 1.1.2012 Grundsätze zur Eingruppierung aus dem BAT werden übernommen, zum Beispiel Tarifautomatik, Eingruppierung richtet sich nach der übertragenen Tätigkeit, Hälftegrundsatz (grundsätzlich 50 % zeitanteil maßgeblich Bei Überlappungen von bisherigen Arbeiter und Angestelltenmerkmalen gelten in der Regel die günstigeren Arbeitermerkmale Beispiel: Hausmeister bisher E 2 bis E 5 ab 1.1.2012 nur noch in E 4 (ohne 3 jährige Ausbildung) oder E 5 (mit 3 jähriger Ausbildung) Techniker, Meister, Programmierer, Vorarbeiterzulagen bleiben erhalten ver.di Landesbezirk BW, Waltraud Al-Karghuli 6

Das gilt ab 1.1.2012 EG 2 EG 8 bis 6 jährige Aufstiege werden sofort berücksichtigt. Bis zur kleinen EG 9 (BAT Vb ohne Aufstieg) Vergütungsgruppenzulagen werden von Anfang an ggf. abgezinst gezahlt Bisher von Anfang an zustehene voll Bisher nach 4 Jahren zustehende zu 16 /20tel Bisher nach 6 Jahren zustehende zu 14/20tel Ingenieure Drittelaufstiege werden sofort berücksichtigt Für befristet Beschäftigte besser als BAT ver.di Landesbezirk BW, Waltraud Al-Karghuli 7

Aufstiege EG 2 EG 8 Beispiele aus der Verwaltung BAT VII/ FG 1a Tätigkeit erfordert gründliche und vielseitige Fachkenntnisse Altes Recht nach 6 jähriger Bewährung in VIb 1 b Ab 2006 E 5 künftig sofort E 6 BAT VII, FG 1b Tätigkeit erfordert nur gründliche Fachkenntnisse Altes Recht nach 9 jähriger Bewährung in VIb Ab 2006 + künftig E 5 Beispiel staatlich geprüfte Techniker BAT VIb, FG 1 ohne Zusatzanforderungen Altes Recht nach 5 Jahren Vc Ab 2006 E 6 künftig sofort E 7 Beispiel Laborant/innen BAT VIII/FG 1 mit Abschlussprüfung Altes Recht Bewährungsaufstieg Nach 3 Jahren BAT VII /FG 2 Ab 2006 E 3 künftig sofort E 5 Beispiel Technische Assistenten / Chemotechniker BAT Vc, FG 1 schwierige Aufg. und ¼ verantwortlichere Tätigkeiten. Altes Recht nach 3 Jahren BAT V b, FG 3 Ab 2006 E 8 künftig sofort kleine E 9 (kleine E 9 bedeutet Stufe 3 nach 5 J. in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 J. in Stufe 3, keine Stufen 5 + 6) ver.di Landesbezirk BW, Waltraud Al-Karghuli 8

Vergütungsgruppenzulage Beispiel: Staatlich geprüfte Techniker mit entsprechender Tätigkeit BAT Vb, FG 1 (überwiegend selbständig tätig mit schwierigen Aufgaben) Altes Recht nach 6 Jahren Vergütungsgruppenzulage 7,5 % der Anfangsgrundvergütung Seit 2006: kleine E 9 ohne Vergütungsgruppenzulage künftig kleine E 9 + Entgeltgruppenzulage + 82,98 sofort ver.di Landesbezirk BW, Waltraud Al-Karghuli 9

Berücksichtigung der Drittelaufstiege bei Ingenieuren Beispiel: BAT IV b, FG 21 a Heraushebung zu 1/3 durch besondere Leistungen Nach altem Recht nach 6 jähriger Bewährung in IVa Heute E 10 künftig sofort E 11 Allerdings: Anrechnung Höhergruppierungsgewinn auf übertarifliche Zulagen ver.di Landesbezirk BW, Waltraud Al-Karghuli 10

Neues Recht gilt ab 1.1.2012 Für Neueingestellte Bei Übertragung höherwertiger Tätigkeiten Für alle Anderen nur auf Antrag Bisher vorläufige Eingruppierungen werden ggf. nach Überprüfung nach Antragstellung entgültig ver.di Landesbezirk BW, Waltraud Al-Karghuli 11

Vorhandene Beschäftigte.... behalten erreichte höhere Eingruppierung und Vergütungsgruppenzulagen dynamisch können bis 31.12.2012 einen Antrag stellen, nach den neuen Regeln eingruppiert zu werden Beispiel: Beschäftigte in E 5 (BAT VII Fallgruppe 1a mit 6 jährigem Aufstieg) auf Antrag E 6 ab 1.1.2012 Außerdem: Übergleitete (vor November 2006 beschäftigt) begonnene Aufstiege und Vergütungsgruppenzulagen werden noch bis 31. Oktober 2012 umgesetzt Beispiel: 9 jähriger Bewährungsaufstieg von BAT VII Fallgruppe 1bnach BAT VIb am 1.10.2012 erfüllt E 6 ab 1.10.2012) ver.di Landesbezirk BW, Waltraud Al-Karghuli 12

Zusammenfassung Keine inhaltlich neue Entgeltordnung Thema aber weiterhin auf der Tagesordnung. Deutliche Verbesserung des Eingruppierungsniveaus bis zur E 8/E 9 gegenüber Anlage 4 zum TVÜ Länder BAT Niveau z.t. verbessert, z.t. nicht erreicht Dynamischer Besitzstand für erreichte Aufstiege und Vergütungsgruppenzulagen (VGZ) Verlängerung Übergangsregelungen zu Aufstiegen und VGZ bis 31.10.2012 Keine Verbesserung bei den sonstigen Beschäftigten. Eingruppierung Lehrkräfte noch nicht tarifiert. ver.di Landesbezirk BW, Waltraud Al-Karghuli 13

Wie geht es weiter Umsetzung der neuen Tarifregelung Texte sind abgestimmt, liegen uns aber noch nicht vor Schulung von Multiplikatoren Es gibt keine generelle Überprüfung der Eingruppierung Antragstellen ja oder nein? ver.di Mitglieder erhalten Entscheidungshilfe (vorgesehen sind Rechner im ver.di Mitgliedernetz und durch Beratung vor Ort) Sobald die Texte vorliegen Info für Hochschulen Tätigkeitsmerkmale für den Bereich der Datenverarbeitung werden überarbeitet und rückwirkend zum 1.1.2012 in Kraft gesetzt Vereinbarungen zum Schritt 2 werden getroffen "virtuelles" Eingruppierungssystem, Auswahl der Dienststellen FB BiWiFo mischt mit! ver.di Landesbezirk BW, Waltraud Al-Karghuli 14

ver.di Landesbezirk BW, Waltraud Al-Karghuli 15