Richtlinien für die Orderausführung der KBC Bank



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Transkript:

Richtlinien für die Orderausführung der KBC Bank 1. Einordnung der Richtlinien für die Orderausführung... 2 2. Vorgehensweise zur bestmöglichen Ausführung... 2 2.1. Ausführungsfaktoren... 2 2.2. Ausführungsorte... 2 2.3. Orderausführung... 3 2.4. Spezifische Anweisungen des Kunden... 3 3. Bestmögliche Ausführung je Klasse von Finanzinstrumenten... 4 3.1 Aktien / Aktienzertifikate / Rechte... 4 3.2 Anleihen / Geldmarktinstrumente... 4 3.3 Anteilscheine an OGAs... 5 3.4 Handelsraumprodukte... 5 3.5 Notierte Derivate... 5 3.6 Sparbriefe / Zertifikate / Nachrangige Zertifikate... 5 4. Bewertung und Abänderung... 6 5. Zustimmung des Kunden... 6 Sitz: Havenlaan 2, 1080 Brüssel, Belgien Eingetragen ins Register juristischer Personen unter der Nummer 0462.920.226, Mehrwertsteuernummer BE 462.920.226. www kbc.be Herausgeber: KBC Gruppe AG, Havenlaan 2, 1080 Brüssel, Belgien Aufsichtsbehörde der KBC Bank für die Aufsicht: Belgische Nationalbank (BNB), de Berlaimontlaan 14, 1000 Brüssel. Banklizenz der BNB FSMA-Eintragungsnummer: 026256 A Eingetragen am 14.02.2014 in Brüssel, 6. Einregistrierungsamt, und in Kraft getreten am 01.03.14 zur Ersetzung aller vorherigen Fassungen. CW1967N V02-2014 P.1/9 Richtlinien für die Orderausführung der KBC Bank

1. Einordnung der Richtlinien für die Orderausführung Die Richtlinien zur Orderausführung beschreiben, wie die KBC Bank ihren Pflichten hinsichtlich der optimalen Ausführung von Kundenorders mit Finanzinstrumenten nachkommen wird. Mit diesem Dokument informiert die KBC ihre Kunden über diese Politik. Eine Liste von Begriffen ist als Anlage 1 beigefügt. Die Richtlinien zur Orderausführung gelten sowohl für von der KBC als professionell eingestufte Kunden als auch für als Retailkunden geführte Kunden. Sie gilt nicht für Kunden, die als geeignete Gegenpartei eingestuft werden. Sofern der Kunde keine spezifischen Anweisungen erteilt, ist die KBC Bank verpflichtet, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um die Orders gemäß den Bestimmungen ihrer Richtlinien für die Orderausführung abzuwickeln. Die KBC Bank ist jedoch nicht verpflichtet, für jede einzelne Order das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. 2. Vorgehensweise zur bestmöglichen Ausführung 2.1. Ausführungsfaktoren Die KBC Bank berücksichtigt bei der Ausführung von Orders den Preis, die Kosten, die Schnelligkeit, die Wahrscheinlichkeit der Ausführung und Abwicklung, den Umfang, die Art der Order und sonstige für die Ausführung relevante Aspekte. Um das relative Gewicht dieser Faktoren zu bestimmen, berücksichtigt die KBC Bank folgende Kriterien: a) Merkmale des Kunden, darunter seine Einstufung als Retailkunden oder als professionelle Kunden b) Merkmale der Order des Kunden (z. B. Marktorder, Limitorder usw.) c) Klasse der Finanzinstrumente, auf die sich die Order bezieht (z. B. Aktien, Anleihen usw.) d) Merkmale der Ausführungsorte, an denen die Order platziert werden kann Bei Retailkunden geht die KBC für die Bestimmung des bestmöglichen Resultats von der gesamten Gegenleistung aus, die aus dem Preis des Finanzinstruments und allen Kosten, die mit der Ausführung der Order direkt zusammenhängen (wie Verrechnungs- und Einlösungskosten), besteht. Auch für professionelle Kunden werden Preis und Kosten im Allgemeinen relativ stark gewichtet werden. Es kann Umstände geben, durch die andere Faktoren für die Ausführung von Orders für Rechnung sowohl von Retail- als auch von professionellen Kunden ein höheres Gewicht erhalten, etwa für Orders über dem Standardumfang oder für Orders in illiquiden Finanzinstrumenten. Die KBC Bank ist dabei berechtigt, Orders unter Berücksichtigung anderer Faktoren wie etwa Wahrscheinlichkeit der Ausführung auszuführen, die nach Auffassung der KBC Bank in dem Fall im besten Interesse des Kunden sind. 2.2. Ausführungsorte Orders können an einem geregelten Markt, einem multilateralen Handelssystem, einem Kreditinstitut oder Geldanlageunternehmen, das Kundenorders systematisch intern bearbeitet, einem Marketmaker, einer Transferstelle oder einem anderen Liquiditätsbeschaffer (einschließlich der KBC Bank und anderer Gesellschaften innerhalb der KBC-Konzerns, die als Gegenpartei auftreten können) oder eine Einheit, die in einem Nicht-EWR-Land (Europäischer Wirtschaftsraum) eine ähnliche Funktion ausübt wie die einer der obengenannten Parteien. CW1967N V02-2014 P.2/9 Richtlinien für die Orderausführung der KBC Bank

Die Richtlinien für die Orderausführung enthalten für jede Klasse von Finanzinstrumenten Informationen über die verschiedenen Ausführungsorte und die ihre Wahl beeinflussenden Faktoren. Dies umfasst die Orte der Orderausführung, an denen die KBC Bank in der Lage ist, konsistent das bestmögliche Ergebnis bei der Ausführung von Orders von Kunden zu erzielen. Für manche Finanzinstrumente kann diese Wahl auf einen einzigen Ausführungsort begrenzt sein. In Anlage 2 werden die wichtigsten Ausführungsorte aufgezählt, auf die die KBC Bank zurückgreift, um ihre Pflichten bei der Orderausführung zu erfüllen. Diese Übersicht ist nicht erschöpfend und kann von der KBC Bank jederzeit geändert werden. Die KBC Bank ist berechtigt, eine Order über einen Ausführungsort auszuführen, der nicht darin enthalten ist, etwa um eine Order wegen eines für die KBC Bank unüblichen Finanzinstruments auszuführen. Die KBC Bank überprüft regelmäßig, ob diese Ausführungsorte konsistent zum bestmöglichen Ergebnis für den Kunden führen. Wenn dies nicht der Fall ist, wird sie ihre Regelungen für die Orderausführung ändern. 2.3. Orderausführung Die KBC Bank wird Orders gemäß ihrer Richtlinien für die Orderausführung anhand einer oder einiger der folgenden Methoden ausführen. (1) Die Order kann direkt ausgeführt werden am von der KBC Bank ausgewählten geregelten Markt oder multilateralen Handelssystem, oder, wenn die KBC Bank nicht direkt Mitglied des betreffenden Marktes oder multilateralen Handelssystems ist, an einen dritten Marktteilnehmer weitergeleitet werden, mit dem die KBC Bank Vereinbarungen über die Behandlungen von Orders an diesem geregelten Markt oder multilateralen Handelssystem getroffen hat. (2) Die Order kann zur Ausführung an einen anderen Broker oder Dealer oder eine andere Einheit im KBC-Konzern weitergeleitet werden. In diesem Fall wird die KBC Bank entweder selbst bestimmen, wo die Order ausgeführt wird und hierzu eine spezifische Anweisung erteilen, oder sie wird dafür sorgen, dass der Broker, Dealer oder die Einheit Regelungen getroffen hat, die der KBC Bank das Betreiben ihrer eigenen Orderausführungspolitik ermöglichen. (3) Eine Order wegen eines Finanzinstruments, das für den Handel an einem geregelten Markt und/oder multilateralen Handelssystem zugelassen ist, kann auch außerhalb dieses Marktes bzw. Handelssystems ausgeführt werden, z. B. da die KBC Bank selbst, ein anderer Broker oder Dealer oder eine andere Einheit der KBC-Gruppe als Ausführungsort auftritt. Hierzu erteilt der Kunde seine ausdrückliche Zustimmung. Für die Abwicklung von Orders notierter Finanzinstrumente zieht die KBC Bank vor allem KBC Securities heran, die als Broker auftritt. 2.4. Spezifische Anweisungen des Kunden Erteilt der Kunde besondere Anweisungen für die Ausführung seiner Order (wählt er etwa den Ausführungsort selbst), wird die KBC Bank die Order gemäß den besonderen Anweisungen ausführen und hiermit, was den Aspekt betrifft, auf den sich diese besonderen Anweisungen beziehen, ihre Pflichten hinsichtlich der Orderausführung erfüllen. Beachten Sie: Werden besondere Anweisungen erteilt, kann das die KBC Bank daran hindern, die von ihr festgelegten und in ihren Richtlinien für die Orderausführung enthaltenen Maßnahmen für die Teile der Order zu ergreifen, auf die sich diese Anweisungen beziehen. Der Kunde erteilt besondere Anweisungen immer auf seine Verantwortung. CW1967N V02-2014 P.3/9 Richtlinien für die Orderausführung der KBC Bank

3. Bestmögliche Ausführung je Klasse von Finanzinstrumenten Für jede Klasse von Finanzinstrumenten, für die die KBC Bank Orders annimmt, hat sie die wichtigsten bei der Ausführung der Orders berücksichtigten Faktoren und auch die wichtigsten Ausführungsorte, die sie in Anspruch nimmt, um ihren Pflichten nachzukommen und um alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, damit bei der Ausführung der Orders auf konsistente Weise das bestmögliche Resultat erzielt wird, bestimmt. Hier eine Zusammenfassung. Die in den Richtlinien für die Orderausführung beschriebenen Grundsätze und Methoden hindern die KBC Bank nicht daran, anders zu handeln, wenn sie glaubt, dass die Order andernfalls nicht mit dem bestmöglichen Resultat ausgeführt werden kann. Der Kunde wird davon vorher nicht in Kenntnis gesetzt. Die KBC Bank oder ein von ihr benannter Dealer können eine Order immer intern bearbeiten und selbst als Gegenpartei des Kunden auftreten, statt die Order an einem geregelten Markt oder multilateralen Handelssystem auszuführen. Bei höherer Gewalt oder in Notsituationen (wie bei Ausfall des Orderausführungssystems durch Faktoren, die außerhalb der Kontrolle der KBC Bank liegen) ist es möglich, dass die KBC Bank eine Order nicht gemäß den Bestimmungen der Richtlinien für die Orderausführung ausführen kann. In solchen Ausnahmesituationen wird die KBC Bank versuchen, die Order auf die für den Kunden günstigste Weise auszuführen, und dies unter Berücksichtigung aller Umstände. 3.1 Aktien / Aktienzertifikate / Rechte Die KBC Bank glaubt, dass am Heimmarkt im Allgemeinen angesichts der Gegenleistung (Preis und Kosten) das bestmögliche Resultat zu erzielen ist. Orders in Finanzinstrumenten, die an einem geregelten Markt oder multilateralen Handelssystem zugelassen sind, werden demnach meistens am Heimmarkt platziert, es sei denn, dass dieser keine ausreichende Liquidität bietet. Diese Orders können auch in einem anderen geregelten Markt oder multilateralen Handelssystem platziert werden, wenn diese Ausführung in der Regel unter Berücksichtigung der gesamten Gegenleistung zum besten Resultat führt. So werden die Orders für mehrere europäische Werte am geregelten Markt Equiduct ausgeführt, da diese in Anbetracht der gesamten Gegenleistung mindestens dasselbe und regelmäßig ein besseres Ergebnis haben. Die Liste der Werte, die von der KBC Bank über Equiduct ausgeführt werden, ist auf der Website www.kbc.be zu finden. Der Heimmarkt ist grundsätzlich der geregelte Markt, an dem das Instrument zum ersten Mal zum Handel zugelassen wurde. Wenn die KBC Bank den Heimmarkt nicht im Angebot hat oder wenn das betreffende Instrument nicht am Heimmarkt notiert ist, wird ein anderer liquider geregelter Markt oder anderes multilaterales Handelssystem gewählt. Belgische Wertpapiere, die nicht börsennotiert sind, werden auf der öffentlichen Auktion angeboten. 3.2 Anleihen / Geldmarktinstrumente Die KBC Bank wird Orders in Geldmarktinstrumenten (Einlagenzertifikate, Geldmarktpapiere und Staatspapiere) und Anleihen (Staatsanleihen, Unternehmensanleihen, strukturierte Anleihen) meist OTC ausführen (also außerhalb eines geregelten Marktes oder multilateralen Handelssystems), da diese Märkte eine begrenzte Liquidität haben. Die KBC tritt dabei als Kontrahent für den Kunden auf. Ausnahmen davon sind der Sekundärhandel mit Staatsbons, wobei die KBC Bank die Order an einem geregelten Markt oder multilateralen Handelssystem ausführt. CW1967N V02-2014 P.4/9 Richtlinien für die Orderausführung der KBC Bank

Die bestimmenden Faktoren für Preis und Kosten gelten immer weiter. Für die Preisfestsetzung stützt sich die KBC Bank auf externe Preise oder eigene Modelle, die interner Kontrolle unterworfen sind. Die wichtigsten Elemente, die in der Preisfestsetzung berücksichtigt werden, sind Laufzeit, Marktzinsen, Credit Spreads und Volatilität. Für strukturierte Anleihen kann der Wert der Derivatekomponenten ein zusätzliches wichtiges Element bilden. 3.3 Anteilscheine an OGAs Die KBC Bank wird Orders für Beteiligungsrechte an OGA, deren Verwaltung einer zum KBC- Konzern gehörenden Gesellschaft obliegt, immer dem Transferstelle des betreffenden OGA übermitteln. Für OGAs von Drittparteien wird die KBC Bank die Orders meist der betreffenden Transferstelle übermitteln. Dadurch wird ein Preis gesichert, der den wirtschaftlichen Wert der Anlage widerspiegelt und werden im Allgemeinen die geringsten Kosten berechnet. Sollte es nicht möglich oder unpraktisch sein, die Order einer Transferstelle zu übermitteln, wird die KBC Bank einen alternativen Ausführungskanal wählen und dabei im Maße des Möglichen die bestimmenden Faktoren von Preis und Kosten berücksichtigen. Orders für Anteilscheine an OGAs können mit einer festen Zahl von Anteilscheinen an den geregelten Markt übermittelt werden, wo sie zum Handel zugelassen sind. Für jeden OGA gilt eine Cut-off-Zeit, der die offizielle im Prospekt genannte Cut-off-Zeit und die technischen Möglichkeiten zugrunde liegen, um die Order bei der Transferstelle oder beim Korrespondenten vor der offiziellen Cut-off-Zeit zu platzieren. Nach der Cut-off-Zeit eingehende Orders gelten als am nächsten Tag, an dem die Anteilscheine der betreffenden OGAs gehandelt werden können, eingegangen. 3.4 Handelsraumprodukte Zu den Handelsraumprodukten gehören unter anderem Optionen, Futures, Swaps, Terminkontrakte und deren wertpapierbezogene Kombinationen, Währungen, Zinssätze und Rendite, Finanzindizes und Rohstoffe, die nicht an einem geregelten Markt oder multilateralen Handelssystem notiert sind. Bartransaktionen (Spots), Einlagen und Kredite gehören nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinien für die Orderausführung. Die KBC Bank geht davon aus, dass Kunden oder potenzielle Kunden für diese Produkte an mehrere Institute herantreten, um einen Preis zu erfragen. Die KBC Bank hat die nötigen Verfahren, um eine korrekte und marktgemäße Preisgestaltung für diese Produkte zu garantieren. Dabei stützt sich die KBC Bank auf eigene Modelle, die intern kontrolliert werden. 3.5 Notierte Derivate Börsennotierte Derivate, vor allem Optionen und Futures, sind derzeit in Europa nicht fungibel und unterliegen verschiedenen Regeln und Vorschriften. Infolgedessen haben Derivate, die an zwei verschiedenen Märkten oder an zwei verschiedenen Segmenten eines Marktes gehandelt werden, nicht dieselben Merkmale, sogar wenn sie denselben zugrunde liegenden Wert haben. Die KBC Bank akzeptiert hinsichtlich der Marktwahl spezielle Anweisungen des Kunden nur wegen der Ausführung einer Order in solchen Instrumenten. 3.6 Sparbriefe / Zertifikate / Nachrangige Zertifikate Für den Handel mit Sparbriefen, Zertifikaten oder nachrangigen Zertifikaten verweist die KBC Bank auf die KBC-Terminanlagenordnung. KBC-Sparbriefe und KBC-Zertifikate, die bei der KBC Bank vor dem Tilgungstermin angeboten werden, können von der KBC Bank ganz oder teilweise zurückgenommen werden. Der Inhaber kommt jedoch nicht in den Genuss einer Rücknahmegarantie. CW1967N V02-2014 P.5/9 Richtlinien für die Orderausführung der KBC Bank

Die KBC-Sparbriefe und KBC-Zertifikate sind auch bei der öffentlichen Auktion handelbar. Die nachrangigen KBC-Zertifikate können von der KBC Bank nicht vorzeitig zurückgenommen werden. Diese können nur über die öffentliche Auktion verkauft werden. Sparbriefe anderer Finanzinstitute werden über einen internen Markt, dem Markt für Sparbriefe, gehandelt. Dies bedeutet, dass der Sparbrief eines anderen Finanzinstitutes, den der Kunde verkaufen will, falls möglich direkt beim anderen Finanzinstitut statt auf der öffentlichen Auktion angeboten wird. Wenn es keine Möglichkeit gibt, die Sparbriefe anderer Finanzinstitute bei den relevanten anderen Finanzinstituten anzubieten, werden diese trotzdem auf der Öffentlichen Auktion angeboten. 4. Bewertung und Abänderung Die KBC Bank überwacht die Effektivität ihrer Richtlinien für die Orderausführung und ihre Orderausführungspolitik, um etwaige Unzulänglichkeiten festzustellen und zu korrigieren. So prüft sie regelmäßig, ob die in den Richtlinien für die Orderausführung festgelegten Orte der Orderausführung zum bestmöglichen Ergebnis für den Kunden führen oder ob die Richtlinien für die Orderausführung geändert werden müssen. Die KBC Bank bewertet jährlich ihre Richtlinien für die Orderausführung, und auch jeweils dann, wenn es zu einer wesentlichen Änderung bei den Möglichkeiten der KBC Bank kommt, auf konsistente Weise das bestmögliche Resultat für ihre Kunden an den Ausführungsorten gemäß ihrer Richtlinien für die Orderausführung zu erzielen. Die KBC Bank wird ihre Kunden über wesentliche Änderungen ihrer Richtlinien für die Orderausführung informieren. 5. Zustimmung des Kunden Durch die Erteilung einer Order an die KBC Bank erklärt sich der Kunde mit den Richtlinien für die Orderausführung der KBC Bank einverstanden. Wenn eine Limitorder für Aktien, die für den Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind, unter den vorherrschenden Marktumständen nicht sofort ausgeführt wird, ist der Kunde ausdrücklich damit einverstanden, dass die KBC Bank oder ein von ihr benannter Broker, Dealer oder eine andere Einheit nicht zur sofortigen Veröffentlichung dieser Order verpflichtet ist, sodass andere Marktteilnehmer im Hinblick auf eine schnellstmögliche Ausführung leichten Zugang dazu bekommen können. Der Kunde kann die KBC Bank ersuchen zu belegen, dass seine Order in Übereinstimmung mit diesen Richtlinien für die Orderausführung ausgeführt wurde. CW1967N V02-2014 P.6/9 Richtlinien für die Orderausführung der KBC Bank

Anlage 1: Liste der Begriffe Ausführungsort: ein geregelter Markt, ein multilaterales Handelssystem, ein Kreditinstitut oder Geldanlageunternehmen, das Kundenorders systematisch intern bearbeitet, ein Marketmaker, eine Transferstelle oder ein sonstiger Liquiditätsbeschaffer einschließlich aller Einheiten, die zum KBC-Konzern gehören. Reglementierter Markt: jeder belgische oder ausländische geregelte Markt, der als solcher in einem Mitgliedsland des Europäischen Wirtschaftsraums genehmigt ist und von einem Marktunternehmen organisiert wird. In Belgien sind das folgende Märkte: der Markt Euronext Brussels und der Markt für Derivate von Euronext Brussels NV. Multilaterales Handelssystem oder Multilateral Trading Facility (MTF): ein von einem Anlageunternehmen, einem Kreditinstitut oder einem Marktunternehmen betriebenes multilaterales System, das verschiedene Kaufund Verkaufsintentionen Dritter hinsichtlich Finanzinstrumente innerhalb dieses Systems und nach einheitlichen Regeln - zusammenführt. Kundenorders systematisch intern bearbeitendes Kreditinstitut oder Geldanlageunternehmen: ein Anlageunternehmen oder Kreditinstitut, das auf organisierte, häufige und systematische Weise für eigene Rechnung außerhalb eines geregelten Marktes oder multilateralen Handelssystems Kundenorders ausführt. Marktmaker: eine Person, die an den Finanzmärkten durchgehend bereit ist, für eigene Rechnung und mit eigenem Kapital zu handeln, indem sie Finanzinstrumente zu den von ihm festgelegten Preisen kauft und verkauft. OTC: Over the counter, d. h. nicht an einem geregelten Markt oder multilateralen Handelssystem. Der Sekundärhandel mit Anleihen läuft meistens OTC, wo professionelle Parteien direkt miteinander handeln. Transferstelle: Verwalter, der für die Abwicklung von Fondsorders verantwortlich zeichnet und dazu vom Fonds ernannt worden ist. Liquiditätsbeschaffer: Unternehmen, das die Verpflichtung eingeht, dafür zu sorgen, dass immer Kauf- und Verkaufsorders in begrenztem Abstand zum letzten ausgehandelten Preis oder zugrunde liegenden Wert zur Verfügung stehen. Besondere Anweisung: jede genaue Angabe, die der Kunde für die Ausführung seiner Order (z. B. Wahl des Marktes) selbst bestimmt. Broker: Mitglied eines geregelten Marktes oder multilateralen Handelssystems, das Orders entgegennimmt und für andere Kontrahenten ausführt Dealer: Mitglied eines geregelten Marktes oder multilateralen Handelssystems, das ausschließlich für eigene Rechnung handelt Öffentliche Auktion: Markt der Öffentlichen Auktionen, ein von Euronext Brussels organisiertes multilaterales Handelssystem, nach dem illiquide Wertpapiere nach einem Versteigerungssystem gehandelt werden. OGA: Organismus für gemeinsame Anlagen, im Allgemeinen besser als Fonds bekannt CW1967N V02-2014 P.7/9 Richtlinien für die Orderausführung der KBC Bank

Anlage 2 Übersicht der wichtigsten Ausführungsorte, die die KBC Bank in Anspruch nimmt, um ihren Pflichten nachzukommen und um alle angemessenen Maßnahmen zu treffen, um auf konsistente Weise das bestmögliche Resultat zu erzielen. Belgien: Frankreich: Niederlande: Portugal: Ungarn: Polen: Tschechien: Luxemburg: Deutschland: Österreich: Großbritannien: Irland: Italien: Spanien: Dänemark: Finnland: Norwegen: Schweden: Griechenland: Schweiz: USA: Australien: Neuseeland: Kanada: Hongkong: Japan: Singapur: Malaysia: Thailand: Südafrika: NYSE Euronext Brussels NYSE Liffe Brussels Derivatives NYSE Euronext Paris NYSE Liffe Paris Derivatives NYSE Euronext Amsterdam NYSE Liffe Amsterdam Derivatives NYSE Euronext Lissabon NYSE Liffe Lissabon Derivatives Budapest Stock Exchange Warsaw Stock Exchange Prague Stock Exchange Bourse de Luxembourg Frankfurter Börse Berliner Börse Equiduct Eurex Wiener Börse Londoner Börse NYSE Liffe London Irish Stock Exchange Borsa Italiana Madrid Stock Exchange Copenhagen Stock Exchange Helsinki Stock Exchange Oslo Stock Exchange Stockholm Stock Exchange Athens Stock Exchange SWX Swiss Exchange New York Stock Exchange American Stock Exchange NASDAQ NYSE Liffe U.S. Optionsbörsen: Chicago Board Options Exchange Boston Options Exchange Philadelphia stock exchange Australian Securities Exchange New Zealand Stock Exchange Toronto Stock Exchange Optionsbörse Montreal Exchange Hong Kong Stock Exchange Tokyo Stock Exchange Stock Exchange of Singapore Kuala Lumpur Stock Exchange Stock Exchange of Thailand Johannesburg Stock Exchange CW1967N V02-2014 P.8/9 Richtlinien für die Orderausführung der KBC Bank

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