Branchenlösung. Gefahrstoff-Kommunikation in der Lieferkette am Bau



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Transkript:

Branchenlösung Gefahrstoff-Kommunikation in der Lieferkette am Bau Die Umsetzung der Anforderungen aus den europäischen Chemikalien-Verordnungen REACH und CLP sowie dem nationalen Gefahrstoffrecht in die betriebliche Praxis ist eine notwendige und anspruchsvolle Aufgabe. Die gesamte Lieferkette in der Bauwirtschaft ist hier gefordert, wirksame, nutzerfreundliche und effiziente Umsetzungsstrategien zu entwickeln. Die obligatorische Verpflichtung zur Lieferung, Aktualisierung und neuerdings auch Archivierung von Sicherheitsdatenblättern über lange Zeiträume ist für alle Unternehmen eine Herausforderung. Insbesondere in einer Lieferkette, in der auch viele kleine Unternehmen vertreten sind, ist es betriebswirtschaftlich und volkswirtschaftlich angezeigt, diese Aufgabe nicht individuell, sondern in einem gemeinsamen effizienten System zu lösen. Die Branchenlösung Gefahrstoff-Kommunikation in der Lieferkette am Bau bringt daher alle Akteure der Lieferkette, Hersteller/Lieferanten, Baustoff-Fachhandel sowie die Betriebe der Bauwirtschaft zusammen und bietet ihnen eine angemessene und praxisnahe Unterstützung für ihren individuellen Bedarf. Die Erarbeitung der Branchenlösung Gefahrstoff-Kommunikation in der Lieferkette am Bau erfolgte in einer Vielzahl von Gesprächen, die zwischen Vertretern des Baustoff-Fachhandels, der Hersteller/Lieferanten von Bauprodukten, des Baugewerbes, der Bauindustrie, der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie und der Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution geführt wurden. Alle Beteiligten verfolgen gemeinsam das Ziel, durch effiziente technische Unterstützung in Verbindung mit den praxisnahen Informationen des GISBAU-Informationssystems die Kommunikation über die bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen auftretenden Gefahren sowie die notwendigen Schutzmaßnahmen wirkungsvoll zu verbessern. 1

Die Branchenlösung basiert auf folgenden Überlegungen: Gemäß der REACH-Verordnung Art. 31 müssen die Hersteller bzw. Lieferanten von Gefahrstoffen ihren gewerblichen Abnehmern spätestens bei der ersten Lieferung ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung stellen. Das Sicherheitsdatenblatt wird kostenlos und in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt. Die Übermittlung kann auf Papier oder auf elektronischen Weg erfolgen. Bei Änderungen im Sicherheitsdatenblatt sind die Abnehmer der letzten 12 Monate zu informieren. Die Sicherheitsdatenblätter sind zudem bei jedem Akteur in der Lieferkette 10 Jahre aufzubewahren. Auf der Basis des Sicherheitsdatenblattes des Herstellers und weiterer betriebsspezifischer Informationen muss der Arbeitgeber bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen eine Gefährdungsbeurteilung erstellen und legt hierin die Schutzmaßnahmen für seine Beschäftigten fest. Die Erarbeitung der Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Um ihre Mitgliedsunternehmen bei der Erarbeitung von Gefährdungsbeurteilungen zu unterstützen, hat die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft das Gefahrstoff-Informationssystem GISBAU aufgebaut. GISBAU liefert für eine Vielzahl von Bauprodukten einfache und verständliche Handlungshilfen, in denen die Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten beschrieben sind. Die von GISBAU erstellten GISBAU-Produkt-Informationen unterstützen den Arbeitgeber bei der Umsetzung vieler Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Trotz dieser Unterstützung durch GISBAU muss sichergestellt sein, dass alle Arbeitgeber und auch die Beschäftigten jederzeit kostenlos Zugang zu den Sicherheitsdatenblättern der von ihnen eingesetzten Produkte haben. Daneben muss die Archivierung dieser Sicherheitsdatenblätter über 10 Jahre gewährleistet sein. Um die Anforderungen zum Schutz der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen unter den besonderen Rahmenbedingungen der Bauwirtschaft zu unterstützen, gewährleistet die Branchenlösung eine gemeinsame Strategie und Vorgehensweise aller Akteure in der Lieferkette der Branche. 2

Mit der Kombination eines zentralen webbasierten Branchenpools für Sicherheitsdatenblätter und der Bereitstellung von GISBAU-Produkt-Informationen durch die BG-BAU wird für die gesamte Branche eine rechtskonforme 1 und praxisgerechte Umsetzung der Weitergabepflicht von Sicherheitsdatenblättern geschaffen. Die Branchenlösung beinhaltet die folgenden Maßnahmen: 1. Die Hersteller bzw. Lieferanten von Bauprodukten stellen ihre Sicherheitsdatenblätter artikelbezogen im PDF-Format für die von ihnen in Verkehr gebrachten Bauprodukte dem Gefahrstoff-Informationssystem der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft GISBAU über ein internetbasiertes Portal kostenfrei zur Verfügung. 2. Um die notwendige Unabhängigkeit und Neutralität zu gewährleisten, wird die zentrale Datenbank für Sicherheitsdatenblätter (SDB) im Rahmen der Branchenlösung bei der BG BAU bzw. GISBAU angesiedelt und von der BG BAU betrieben 3. Neben den allein rechtsverbindlichen Sicherheitsdatenblättern im PDF-Format werden GISBAU ausgewählte, bereits im Sicherheitsdatenblatt aufgeführte Daten (z. B. Einstufung, Kennzeichnung, Wassergefährdungsklasse, Gefahrgutangaben etc. im Folgenden als strukturierte Daten bezeichnet) sowie ggf. ein Technisches Merkblatt (PDF-Format) für die Aufgaben von GISBAU übermittelt. Darüber hinaus sind für eine zeitgemäße Datenverarbeitung (z.b. Barcodes) die artikelbezogenen EAN-/GTIN-/HAN- Nummern der Bauprodukte einzupflegen 4. Die Übermittlung dieser ergänzenden Daten erfolgt durch die Hersteller bzw. Lieferanten in einem festgelegten strukturierten elektronischen Austauschformat (z. B. XML-Format) bis spätestens 1.1.2014, sofern ausreichend standardisierte elektronische Lösungen vorliegen. 5. Das Einpflegen von Sicherheitsdatenblättern (PDF-Format), Technischen Merkblättern (PDF-Format) und ergänzender strukturierter Daten (XML-Format) in das Portal der BG BAU bzw. GISBAU ist kostenfrei. 6. Der Hersteller/Lieferant erhält die Möglichkeit seine bei GISBAU eingestellten Sicherheitsdatenblätter automatisch für zentrale Stellen zur Verfügung zu stellen. Dies erfolgt vorzugsweise durch Weitergabe eines Links. Die PDF-Dateien verbleiben in der 1 Siehe hierzu Bewertung durch REACH-Helpdesk: Frage zum Thema - Bringschuld und Branchenlösung. 3

GISBAU-Datenbank und sind dort zu aktualisieren. Nach dem derzeitigen Stand könnten dies insbesondere folgende zentrale Stellen sein: ISI (Informationsstelle Sicherheitsdatenblatt der DGUV) bzw. BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung) im Zuge der Umsetzung von Art. 45 der CLP- Verordnung, Die zentrale Plattform für Gefahrstoff-Kommunikation des Baustoff-Fachhandels oder anderer Handelsorganisationen. 7. Jeder Interessierte kann über eine öffentlich zugängliche Internetseite Sicherheitsdatenblätter als PDF anhand des Produktnamens oder der Artikelnummer aus der GISBAU- Datenbank abrufen. 8. Ausschließlich GISBAU hat Zugriff auf den gesamten Datenbestand (Sicherheitsdatenblätter als PDF und strukturierte Daten). Die strukturierten Daten werden aus der GISBAU-Datenbank nicht an Dritte weitergegeben, sondern ausschließlich von GISBAU genutzt. 9. Die Hersteller gewährleisten eigenverantwortlich die Aktualität und Qualität der zur Verfügung gestellten Sicherheitsdatenblätter und strukturierten Daten. Die Hersteller sind für den Inhalt der von ihnen zur Verfügung gestellten Sicherheitsdatenblätter und Datensätze verantwortlich. 10. Die Hersteller erhalten von GISBAU eine Aufstellung, in der anhand der Artikelnummer bzw. des Produktnamen jedem Produkt ein Link auf das zugehörige Sicherheitsdatenblatt zugeordnet wird. Über diesen Link kann das SDB heruntergeladen werden. Der Hersteller/Lieferant kann diesen Link an die Kunden des jeweiligen Produkts weiterleiten und so die Weitergabepflicht für das SDB einfach und pragmatisch umsetzen. 11. Um die Bereitstellung entsprechender Software-Produkte und Schnittstellen zu fördern, wird der Lenkungsausschuss zur Branchenlösung eine entsprechende Informationsveranstaltung mit den Software-Herstellern durchführen. Nach Möglichkeit werden im Rahmen der Branchenlösung entsprechende DV-Schnittstellen entwickelt. 12. Nach Zustimmung der jeweiligen Hersteller / Lieferanten können die bei GISBAU vorhandenen Sicherheitsdatenblätter des Herstellers / Lieferanten auch dem Fachhandel im PDF-Format zugänglich gemacht werden. 4

13. Diese Bereitstellung von Sicherheitsdatenblättern und GISBAU-Informationen durch die BG BAU an den Fachhandel erfolgt durch die Übermittlung an eine vom Baustoff-Fachhandel betriebene zentrale Plattform für Gefahrstoff-Kommunikation. Betreiber dieser zentralen Plattform kann die Heinze BauDatenbank GmbH sein. 14. Alle Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes des Deutschen Baustoff-Fachhandels (BDB) übermitteln den gewerblichen Abnehmern die aktuelle Fassung der entsprechenden Sicherheitsdatenblätter und GISBAU-Produkt-Informationen über die zentrale Plattform für Gefahrstoff-Kommunikation. 15. Die Übermittlung der Gefahrstoffinformationen (Sicherheitsdatenblatt und optional GISBAU-Informationen) erfolgt unmittelbar zum Zeitpunkt der Auftragserfassung, spätestens bei Erstellung des Lieferscheins. 16. Der gewerbliche Abnehmer hat die freie Wahl zu entscheiden, wie er die für ihn bestimmten Gefahrstoffinformationen erhalten will. Beispielhaft für den gewerblichen Abnehmer, der seine Produkte über den Baustoff-Fachhandel bezogen hat, bestehen folgende Möglichkeiten: Übermittlung durch den Baustoff-Fachhandel per E-Mail an eine oder mehrere vom gewerblichen Abnehmer definierte Mail-Adressen Übermittlung durch den Baustoff-Fachhandel in das interne Gefahrstoff-Verzeichnis des Betriebes (hier: mywingis) Auf Wunsch der Abnehmer ist auch die Übermittlung in Papierform durch den Baustoff-Fachhandel jederzeit möglich. Dieses ist allerdings nicht die in der Branchenlösung angestrebte und favorisierte Möglichkeit. Neben diesen aufgeführten Möglichkeiten können auch weitere Übermittlungsmöglichkeiten vom Lenkungsausschuss vorgeschlagen werden. 17. Die BG BAU gewährleistet, dass alle eingestellten Sicherheitsdatenblätter während eines Zeitraums von mindestens zehn Jahren nach der letzten Einstellung / Aktualisierung jederzeit über ein kostenloses und freizugängliches Internet-Portal zur Verfügung stehen. Damit wird die diesbezügliche Anforderung aus REACH zur Archivierung für alle Teilnehmer der Lieferkette an dieser Branchenlösung erfüllt. 18. Der Baustoff-Fachhandel setzt sich dafür ein, dass verständliche Gefahrstoff-Informationen (d.h. GISBAU-Produkt-Informationen) auf einfachem und nachvollziehbarem Weg vom Lieferanten über den Baustoff-Fachhandel zum berufsmäßigen Verwender gelangen. 5

19. Alle an der Branchenregelung beteiligten Gruppen fördern eine praktikable und branchenspezifische REACH-konforme Verfahrensweise innerhalb dieser Branchenlösung und empfehlen ihren Mitgliedern die Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen. 20. Die Ergebnisse der einzelnen Maßnahmen sowie die sich bei der praktischen Umsetzung zeigenden Optimierungspotenziale werden laufend durch die an der Branchenlösung Beteiligten zusammengetragen. Sie werden bei der BG BAU dokumentiert und regelmäßig durch einen Lenkungsausschuss ausgewertet (Jahresbericht). Aufbauend auf dem Jahresbericht werden vom Lenkungsausschuss bei Bedarf weitere Maßnahmen vorgeschlagen. 21. Der Lenkungsausschuss setzt sich aus Vertretern der unterzeichnenden Verbände, Handelsorganisationen, den Institutionen und der Heinze BauDatenbank zusammen und tagt mindestens einmal im Jahr. 22. In regelmäßigen Abständen, spätestens nach fünf Jahren, werden alle Ergebnisse und Erfahrungen im Rahmen einer Bilanz-Konferenz vorgestellt. Die nachfolgend aufgeführten Verbände und Institutionen begrüßen die im Lenkungsausschuss zur Branchenlösung Gefahrstoffkommunikation in der Lieferkette am Bau erarbeiteten Schritte zur effizienten Übermittlung und Archivierung von Sicherheitsdatenblättern und zur Weitergabe verständlicher Gefahrstoff-Informationen. Die nachfolgenden Verbände und Institutionen und werden sich aktiv an der Ausgestaltung, Implementierung und Fortschreibung der am 27.09.2012 in Berlin beschlossenen Branchenlösung beteiligen und ihren Mitgliedern die Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen empfehlen: Die Branchenlösung wird getragen bzw. unterstützt von: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden e.v. Bundesverband der Gipsindustrie e.v. Bundesverband Deutscher Baustoff-Fachhandel e.v. 6

Bundesverband der Deutschen Kalkindustrie e.v. Bundesverband der Deutschen Transportbetonindustrie e.v. Deutsche Bauchemie e.v. Fachverband Mineralwolleindustrie e.v. Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V. Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt Industrieverband WerkMörtel e.v. Verband der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie e.v. Verein Deutscher Zementwerke e.v. Zentralverband Deutsches Baugewerbe e.v. Die nachfolgend aufgeführten Bundesministerien und -behörden unterstützen ausdrücklich diese Branchenlösung: Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Berlin, den 27. September 2012 7