Bezirk Linz - Land. für das Finanzjahr



Ähnliche Dokumente
Voranschlag. Haushaltsjahr 2015

Haushaltsrede für das Jahr 2015

P R E S S E K O N F E R E N Z

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Haushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012

Finanzen. Gesamtausgaben steigen in Niedersachsen unterdurchschnittlich. Kräftiger Anstieg der Sachinvestitionen in Niedersachsen

Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011

am TOP Ö 143

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren

Kassenistabschluss - Gesamtabschluss. Seite 1

Haushaltsrede für das Jahr 2014

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor

Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung

Verbandsordnung des Schul Verbandes "Sonderschule für Körperbehinderte Mainz

Kommunen in der Finanzkrise: Status quo und Handlungsoptionen. Kommunenstudie 2013

Amt der Oö. Landesregierung Direktion Präsidium Information der Abt. Statistik. Vergleich der Ausgaben und Einnahmen der Bundesländer

GEMEINDEFINANZBERICHT Dezember 2014

Das Vermögen der privaten Haushalte in Nordrhein-Westfalen ein Überblick auf der Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe

geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen

Lohnt es sich, Krankenversicherungsbeiträge vorauszuzahlen?

TAGESORDNUNG: 1. Haushaltsplan Informationen der Bürgermeisterin. Seite: 24

Informationschreiben 85 / 2015

Botschaft des Gemeindevorstandes an das Gemeindeparlament. betreffend

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode

Geschiedene Ehen nach Ehedauer

Fremdwährungsanteil bei Tilgungsträgerkrediten bei 86 % eine Analyse der Fremdwährungskreditstatistik 1

Der Gemeinderat hat die Jahresrechnung in seiner öffentlichen Sitzung am 13. Januar 2015 festgestellt.

RECHNUNGSABSCHLUSS DER FÜR DAS JAHR 2013

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien

Nachtrag zum Haushaltsplan. Haushaltsjahr Wirtschaftsplan. Sondervermögen "Altlastensanierung Sachsen-Anhalt"

Amtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

Arbeitsmarkteffekte von Umschulungen im Bereich der Altenpflege

Vorab per . Oberste Finanzbehörden der Länder

Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung (ERP-Wirtschaftsförderungsneuordnungsgesetz)

1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen?

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neu-Anspach

- Auszug - Anlage Rechenschaftsbericht 2014 für das Sondervermögen Sozialfonds Bürger helfen Bürgern Winnenden

Kämmerertagung

Mobile Intranet in Unternehmen

HAUSHALTSPLAN. für das Haushaltsjahr

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Hamburger Kreditbarometer Ergebnisse der Sonderbefragung zur Kreditversorgung im Rahmen der Handelskammer-Konjunkturumfrage, I.

Was ist das Budget für Arbeit?

Firnhaber-Trendel-Stiftung Bamberg

Öffentliche Bekanntmachung

Der Sozialausgleich.

Satzung der Stadt Bitterfeld-Wolfen zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Mulde und Westliche Fuhne/Ziethe (Gewässerumlagesatzung)

2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014

a) Mehrwertsteuer buchungstechnisch

Statuten in leichter Sprache

Mittel- und langfristige Finanzierung der Pflegevorsorge. Präsentation der Studie des WIFOs

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

2. im Finanzhaushalt - die ordentlichen Einzahlungen auf ,-- Euro

Modul 2 Nur eine Unterschrift, nur ein Klick?! Verträge- Rechte und Pflichten

Obergericht des Kantons Zürich

Berufungsentscheidung

Anspar-Darlehensvertrag

Kirchengesetz über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen 1

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen

Rechnungserklärung. Haus der Stadtwerke Kröpeliner Straße Rostock. Info-Telefon FAX

Müllgebühren Steiermark

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

Der Leverage-Effekt wirkt sich unter verschiedenen Umständen auf die Eigenkapitalrendite aus.

Selbstständig als Immobilienmakler interna

Genehmigung eines Kredits für wiederkehrende Ausgaben zur Finanzierung des Selbstbehalts an die Kosten von Tageselternbetreuungskosten mit einer

22. August 2012 Zu Zl. 01-VD-LG-1150/ Begutachtungsentwurf

ConTraX Real Estate. Büromarkt in Deutschland 2005 / Office Market Report

Kommunalsteuer ONLINE

Pressemitteilung. Stadt investiert 588 Millionen Euro bis 2019 Investitionsprogramm seit 2010 verdoppelt Einkommensteueranteil merklich verbessert

Prüfkompetenz des Prüfungsausschusses

Gründung Personengesellschaft

Gemeinde Gipf-Oberfrick Abteilung Finanzen

Das Wachstum der deutschen Volkswirtschaft

EARSandEYES-Studie: Elektronisches Bezahlen

Finanzlage der Länderhaushalte

Finanzierungsvergleich. für. Anton Anschlussfinanzierung und. Amelie Anschlussfinanzierung Musterstraße 12, Eurostadt

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. ELStAM bei Arbeitgebern mit vorschüssigen Lohnzahlungen

1 Allgemeines. 2 Gegenstand der Umlage

Info zum Zusammenhang von Auflösung und Genauigkeit

Wörterbuch der Leichten Sprache

1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM MEHR ALS IM VORJAHR

Schnellstart - Checkliste

Memorandum zur Elternarbeit

Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2010 und 2011

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG. Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

FINANZORDNUNG. Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV)

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

SWP-FONDSVERMITTLUNG. AKTUELLES: LEONIDAS XI - Windfonds Frankreich. Auszug aus dem Leonidas Newsletter vom 11. Februar 2013

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Kurzinformation Wirtschaft

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten

Neuregelung zum Sozialausweis der Stadt Erfurt in Verbindung mit den Leistungen zur Bildung und Teilhabe nach 28 SGB II und 34 SGB XII

Inhaltsverzeichnis 1

WinWerk. Prozess 6a Rabatt gemäss Vorjahresverbrauch. KMU Ratgeber AG. Inhaltsverzeichnis. Im Ifang Effretikon

Die Personalsituation der COPYFIX AG stellt sich in Periode 0 wie folgt dar:

Energieeffizienz 2012

Fragen und Antworten zum neuen Kinderbetreuungsgeld

Transkript:

Gemeinde St. Marien Bezirk Linz - Land Voranschlag für das Finanzjahr 21

Liebe Samareinerinnen und Samareiner, geschätzte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte! Während der letzten Jahre gab es ein eindeutiges und klar definiertes Ziel hinsichtlich Haushaltsführung in unserer Gemeinde: alle Anstrengungen unternehmen, um den Haushalt ausgleichen zu können. Durch sparsames Wirtschaften und Erhöhung der Einnahmen (durch gezieltes Forcieren der Betriebsansiedlungen) war dieses Ziel schon in greifbare Nähe gerückt, es bestand die berechtigte Hoffnung, unseren Haushalt in den nächsten Jahren ausgleichen zu können. Die weltweite Wirtschafts- und Finanzkrise beeinflusst auch unseren Gemeindehaushalt. Bei den Pflichtausgaben im Sozial- und Gesundheitsbereich muss die Gemeinde St. Marien Mehrausgaben von 249.,-- Euro verkraften. Berücksichtigt man auch die Mindereinnahmen der Ertragsanteile von knapp 38.,-- Euro, so ist es nicht mehr möglich den ordentlichen Haushalt auszugleichen. Die finanzielle Lage der Gemeinden entwickelt sich derart negativ, dass ein Normalbetrieb nicht mehr leistbar ist. Wir alle sind daher gefordert umzudenken und zu akzeptieren, dass die öffentliche Hand nicht mehr die Vielzahl an Leistungen zu den jetzigen Bedingungen anbieten kann. St. Marien wird selbstverständlich den Weg des Landes OÖ mittragen und den Gürtel noch enger schnallen. Wenn man allerdings die in unserem mittelfristigen Finanzplan angeführten Projekte betrachtet, dann wird man sehr schnell feststellen, dass dies kaum mehr möglich ist. St. Marien hat nicht ein einziges Prestige- Projekt unter den geplanten Vorhaben. Wir werden uns trotzdem in den nächsten Jahren auf den Hochwasserschutz, die Kinderbetreuung und auf ein Verkehrskonzept für St. Marien (durch unsere Lage im Zentralraum ganz wichtig) beschränken. In Krisenzeiten besteht die große Chance, erstarrte Systeme aufzubrechen und zu verbessern. Bund und Land sind aufgefordert, den Finanzausgleich von Grund auf zu überdenken, denn alle Bürger müssen gleichgestellt werden, egal ob aus dem städtischen oder ländlichen Raum. Die Gemeinden gehören nicht ausgehungert wie es derzeit der Fall ist - sondern im Gegenteil gestärkt, denn sie sind unser unmittelbarer Lebensraum und am Puls der Bürgerinnen und Bürger! Ihr Bürgermeister Helmut Templ

Ertragsanteile - 16.4 Aufschließungsbeiträge - 52.3 SHV-Umlage + 186.6 Krankenanstalten + 198.6 Landesumlage + 17.4 1 ) Vorwort Die Botschaft ist schlecht, guter Rat teuer! War aufgrund der intensiven Bemühungen in den letzten Jahren der Abschluss 28 mit einem Nettofehlbetrag von 91.8 EUR noch äußerst viel versprechend, so zeigen sich die Mängel des österreichischen Finanzausgleichs verstärkt durch die weltweite Wirtschaftskrise deutlicher denn je. Die Freien Ertragsanteile 2 sinken 21 im Vergleich zu 28 um 4 % bzw. 563. EUR. Es verbleiben damit frei verfügbare Anteile von 847.7 EUR. Damit kann nicht einmal der Finanzbedarf der Gruppe 2 Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft bedeckt werden. Die ausschließlichen Gemeindeabgaben bleiben ebenfalls unter dem Wert 28. 1995 standen der Gemeinde 232 EUR pro Einwohner 3 an FET 4 zur Verfügung. 21 sind es nur noch 187 EUR 5 pro Einwohner! Das macht das Gestalten unmöglich. 29 bis 214 5.845. EUR Abgang Ihr Schöngruber Adolf... ohne Worte 1 Vergleich Rechnungsabschluss 28 mit Voranschlag 21 2 Freie Ertragsanteile=Ertragsanteile-SHV/Umlage-Krankenanstaltenbeiträge-Landesumlage 3 FET 1995/Einwohner lt. VZ 1991 4 FET = Freie Ertragsanteile 5 FET 21/Einwohner Stand per 31.1.28

1. E i n w o h n e r z a h l Unter Berücksichtigung der bis zum 12.5.1991 durch Eingemeindung eingetretenen Gebietsveränderungen. A) nach der Personenstandsaufnahme 1987 3.164 B) nach der Volkszählung am 15.5.21 4.14 C) nach dem Stichtag der GR-Wahl am 27.9.29 4.58 D) HW laut Meldeamt Stichtag 31.1.28 4.532 2. F l ä c h e n a u s m a ß unter Berücksichtigung der bis zum 12.5.1991 durch Eingemeindung eingetretenen Gebietsveränderungen 3.773 ha

412 Gemeinde St. Marien Voranschlag 21 Zl. 92/1-29 - Fin/Schö St. Marien, am 25. November 29 DER VORANSCHLAG FÜR DAS FINANZJAHR 21 WIRD WIE FOLGT FESTGESTELLT: A. ORDENTLICHER VORANSCHLAG: Summe der Einnahmen 7.134., Summe der Ausgaben 8.177., Abgang -1.43., B. AUSSERORDENTLICHER VORANSCHLAG: Summe der Einnahmen 1.693., Summe der Ausgaben 2.132., Abgang -439., DIE HEBESÄTZE DER GEMEINDESTEUERN FÜR 21 WERDEN WIE FOLGT FESTGESETZT: Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe Grundsteuer für bebaute Grundstücke Kommunalabgabe/Kommunalsteuer Lustbarkeitsabgabe (Kartenabgabe, sowie die Vorführung von Bildstreifen) Hundeabgabe 5 v.h. d. Steuermessbetrages 5 v.h. d. Steuermessbetrages 3 v.h. d. Lohnsumme 1 v.h. d. Entgelt. o. Preises 3, pro Hund 15, pro Wachhunde (SchHII) Wasserbezugsgebühr exkl. 1 % USt 1,49 /m³ zuzüglich Grundgebühr Wasserbezug exkl. USt 4,89 /Monat Anschluss DN25 (zuzüglich Zählermiete nach Zählergröße) 11,6 /Monat Anschluss DN25-4 19,53 /Monat Anschluss DN4-5 48,2 /Monat Anschluss DN5-15 Bereitstellungsgebühr laut Wassergebührenordnung wird analog zur Grundgebühr nach Anschlussgröße für unbebaute Grundstücke vorgeschrieben. Kanalbenützungsgebühr exkl. 1 % Ust pro Jahr: für Ein- u. Mehrfamilien-Objekte 1,9 /m²+ 66,24+ 25,2/EW für Gewerbe- und Industriebetriebe 3,7 /2m²+ 66,24 Bereitstellungsgebühr Kanal exkl. USt 66,24 /Anschluss DN15 117,44 /Anschluss DN2-4 Seite 2a

412 Gemeinde St. Marien Voranschlag 21 Abfallabfuhrgebühren 3-wöchentl. Entl. 6-wöchentl. Entl. Abfallabfuhrgebühr (vierteljährlich) 6 lt. Tonne 22,66 16,83 inkl. 1 % USt 9-12 lt. Tonne 37,18 28,82 mit Zusatztonne --- 38,5 24 lt. Tonne 72,5 53,2 77 lt. Tonne 21,85 141,68 11 lt. Tonne 294,36 --- Juni-August wöchentl., Rest 14-tägig Bioabfallgebühr (vierteljährlich) 25 lt. Tonne 14,74 --- inkl. 1 % USt 4 lt. Tonne 16,94 --- 12 lt. Tonne 31,46 --- 24 lt. Tonne 62,92 --- D I E N S T P O S T E N P L A N Details siehe VA 21 Seite 3 B U D G E T V O L L Z U G G R U N D S Ä T Z E W E G E N S C H W I E R I G E R F I N A N Z L A G E Die dramatische Entwicklung des Budgetergebnisses bedingt durch die Wirtschaftskrise erfordert in den kommenden Jahren ein hohes Maß an Budgetdisziplin. Folgende Grundsätze in Ergänzung zur OÖ GemHKRO, VRV und OÖ GemO sollen helfen, zumindest das veranschlagte, durchaus ambitionierte Ergebnis zu erreichen: Anschaffungen, die nicht unbedingt in der ersten Jahreshälfte erforderlich sind, müssen in die zweite Jahreshälfte des Budgetjahres verschoben werden. Bei der Budgeterstellung war es erforderlich, sämtliche Ansätze im Vergleich zu den Vorjahren zu kürzen. Demnach konnten nicht alle Budgetwünsche veranschlagt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Budgetüberschreitungen ohne triftigen Grund und ohne vorherige Absprache mit den Budgetverantwortlichen nicht akzeptiert werden können. Ohne vorherige Bekanntgabe (Erfassung einer Bestellung in der Buchhaltung, DW 17 od. 18) dürfen keine Bestellungen getätigt werden, es sei denn, es wird dadurch ein zu erwartender Schaden für die Gemeinde abgewendet. Eine Rechnung, für die keine Bestellung vorliegt, wird von der Gemeinde nicht beglichen. Seite 2b

412 Gemeinde St.Marien EP46 25.11.29 SEITE 3 DVR. 65358 Der Dienstpostenplan wird per 1.1. wie folgt festgesetzt: PE DP Bew.neu DP Bew.alt Bemerkung B/VB Bedienstete der Allgemeinen Verwaltung 1, GD1 B II-VII B 1, GD13 B II-VI N2 B 1, GD14 C I-V B,88 GD17 keine VB 1,88 GD17 I/c VB 1, GD17 I/d + Zulage c VB 1, GD18 C I-IV N2 B 2, GD18 I/d VB,5 GD2 I/d VB 1,1 GD21 I/d VB Bedienstete der Schülerausspeisung,7 GD21 p/4 VB Bedienstete des Handwerklichen Dienstes,5 GD18+25% p/1 VB 4, GD19+75% p/2 VB 1, GD19+75% p/3 VB,5 GD21 p/4 VB 2,75 GD25 p/5 VB,46 GD25 p5 VB Anzahl Sonstige 2, Anzahl Pensionisten 5

412 Gemeinde St. Marien Voranschlag 21 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Finanzjahr 21 zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit der Gemeindekasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird mit 1.189., 23 festgesetzt. In diesem Höchstbetrag sind keine Kassenkredite enthalten, die auf Grund früherer Ermächtigungen aufgenommen und noch nicht zurückgezahlt sind. Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Voranschlages bestimmt sind, wird mit, festgesetzt. Die Übereinstimmung vorstehenden Auszuges mit der Urschrift wird beglaubigt. Der Nachweis der Auflage und die gegen den Beschluss eingebrachten Erinnerungen sind diesem Auszug angeschlossen. St. Marien, Montag, 11. Dezember 29 (Siegel) Der Bürgermeister Bezirkshauptmannschaft Linz Land Gem... Der vorliegende Voranschlag wurde im Sinne der Bestimmungen des Par. 99 Abs. 2 der OÖ Gemeindeordnung 199 im Namen der OÖ Landesregierung auf Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit, sowie daraufhin überprüft, ob er den hiefür geltenden Vorschriften entspricht. Auf das Prüfungsergebnis wurde im ha. Erlass Gem. eingegangen. Linz, am... Der Bezirkshauptmann 23 Seitens der Buchhaltung wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Betrag der laufende Betrieb nicht aufrecht erhalten werden kann! Seite 4

VORANSCHLAG 21

412 Gemeinde St. Marien Voranschlag 21 St. Marien, 23. November 29 Zl. 92/ - 29/Fin/Schö BERICHT ZUM VORANSCHLAG 21 A) Gesamtübersicht ordentlicher Haushalt VA 29 VA 21 Einnahmen OH 7.63. 7.134. Ausgaben OH 7.92. 8.177. Überschuß (+) Fehlbetrag (-) -29. -1.43. B) Gesamtübersicht außerordentlicher Haushalt VA 29 VA 21 Einnahmen AOH 1.813.1 1.693. Ausgaben AOH 2.163.1 2.132. Überschuß (+) Fehlbetrag (-) -35. -439. C) Gesamtübersicht beider Haushalte Gesamteinnahmen 9.443.1 8.827. Gesamtausgaben 1.83.1 1.39. (-) Überschuss (+) Fehlbetrag -64. -1.482. 1. Überblick über die Finanzwirtschaft in den beiden abgelaufenen Finanzjahren 28 und 29 Im Jahr 28 weist der ordentlichen Haushalt bei 7.215.111,78 Einnahmen und 7.389.111,79 Ausgaben einen Fehlbetrag von 174., auf. Für das Jahr 29 ist laut Voranschlag ein weiterer Abgang von 29., vorgesehen. Für die Bedeckung des Sollfehlbetrages 28 wurden bisher noch keine Bedarfszuweisungsmittel eingenommen. Unter Berücksichtigung weiterer Faktoren wird das Haushaltsjahr 29 voraussichtlich mit 44., negativ abschließen. Dieser Betrag wurde im Voranschlag 21 als Abwicklung festgehalten und gleichlautend eine Bedarfszuweisung in selber Höhe veranschlagt. Im außerordentlichen Haushalt belief sich im Finanzjahr 28 der Fehlbetrag bei 1.545.284,97 Einnahmen und 1.895.284,97 Ausgaben auf insgesamt 35.,. Die Fehlbeträge ergaben sich beim Straßenbau ( 331.,), den Gemeindeanteilen zum Bau von Wasserversorgungs- ( 1.,) und Abwasserbeseitigungsanlagen ( 65.,). Weiters ergab sich kleinere Differenzen bei der Skaterbahn, beim Zeughaus St. Marien und der Freizeitanlage ( 13.,). Durch die Überweisung von Landeszuschüssen, die für 29 zugesagt waren, ergab sich ein Sollüberschuss bei den Immobilienvorhaben von 159.,. Der außerordentliche Haushalt wird 29 voraussichtlich mit einem Minus von 411., abschließen. Auch hier sind im Budget 21 die Fehlbeträge aus dem Jahr 29 bereits veranschlagt. Erläuterung/Seite 5a

412 Gemeinde St. Marien Voranschlag 21 Ertragsanteilssteigerung im Vergleich zu Ausgaben 4 Werte aus RA 1995 bis 28, VA 29, 21 und MFP 211 bis 214 Betragsmäßiger Vergleich 2 1996 1997 1998 1999 2 21 22 23 24 25 26 27 28 29 21 211 212 213 214-2 -4 Erhöhung Gesamtausgaben abzüglich Umlagen - laut VPI -6 Differenz Steigerung Ertragsanteile/Umlagen -8 Ertragsanteilssteigerung Umlagensteigerung berücksichtigte Umlagen sind: SHV-Umlage, Krankenanstaltenbeiträge und Landesumlage Die oben stehende Grafik zeigt sehr deutlich, die Hebelwirkung durch die stark steigenden Umlagen und massiv sinkenden Ertragsanteile. Der grüne Balken gibt an, wie viel von der Differenz der Ertragsanteile zum Vorjahr tatsächlich der Gemeinde im betreffenden Jahr zur Verfügung stehen. Im Jahr 21 sieht man eine negative Ertragsanteilssteigerung von knapp 4. EUR. Die Steigerung der Hauptumlagen (Krankenanstaltenbeitrag, SHV-Umlage und Landesumlage) wird durch den schwarzen Balken angezeigt. Der Effekt der sinkenden Ertragsanteile wird durch die steigenden Umlagen verstärkt. Der Gemeinde fehlen 21 im Vergleich zu 29 (Voranschlagswerte) damit 627.4 EUR (siehe grüner Balken). Die kommenden Steigerungen (211 bis 214) der Ertragsanteile reichen nicht aus, den Anstieg der Hauptumlagen zu decken (siehe negative grüne Balken). Andere Steigerungen durch Indexanpassungen und Preiserhöhungen können daher nur durch andere noch nicht bekannte Einnahmen gedeckt werden. Das derzeitige Finanzausgleichssystem ist somit nicht geeignet, der Gemeinde St. Marien eine ausreichende Finanzkraft zu gewährleisten. Erläuterung/Seite 5b

412 Gemeinde St. Marien Voranschlag 21 Die Schulden betrugen mit Jahresende 28 laut Rechnungsabschluss 847.173,32. Die Haftungen für Darlehen des Wasserverbandes in Höhe von 11.288.361,77 und der Give St. Marien & Co KEG mit 61.183,33 ergeben einen Gesamthaftungsstand von 11.889.545,1. Der Kassenfehlbestand betrug mit Ende des Rechnungsjahres 28 519.893,44. 2. Ausblick auf die voraussichtliche Entwicklung im kommenden Finanzjahr: Sowohl bei der Wasserversorgung, der Abwasserbeseitigung und der Abfallentsorgung sind die festgesetzten Gebühren ausgabendeckend. Die Bereiche Wasser und Kanal leisten voraussichtlich einen positiven Beitrag für den ordentlichen Haushalt in Höhe von 54.6,. Erhöhung der Kanalbenützungsgebühren Zu einer mindestens 4 %-igen jährlichen Erhöhung hat sich St. Marien 1999 mit dem 18-Vertrag verpflichtet. Auswirkungen des FAG 28 Ab dem Budgetjahr 29 werden die Ertragsanteile-Restbeträge nicht mehr auf Basis der Volkszählungsergebnisse aufgeteilt sondern aufgrund des Einwohnerstandes mit Stichtag 31. Oktober des Vorjahres (2-Jahres-Interwall). Für St. Marien bedeutet diese Neuregelung eine Erhöhung des Anteils an diesen Ertragsanteilen von mehr als 9 %, weil die Gemeinde in den Jahren 21 bis 28 Anteile für 414 Einwohner erhielt (621 Teile aufgrund des abgestuften Bevölkerungsschlüssels). Am 31. Oktober 28 waren in St. Marien aber bereits 4.532 Bürger mit Hauptwohnsitz gemeldet. Daher wird St. Marien 29 6.82 Anteile am Steuerkuchen erhalten. Aber was nützt das, wenn dieser Steuerkuchen 29 um fast 7 % kleiner geworden ist, und 21 um fast 11 %. Betriebsansiedelung Steigerung der Kommunalsteuer Die Wirtschaftskrise wirkt sich klarer Weise auch direkt auf das Aufkommen der Kommunalsteuer aus. Der im Herbst noch deutlich erkennbare positive Trend für St. Marien wurde ersetzt durch Stagnation und Unsicherheit im Bezug auf die Einbringlichkeit dieser Steuer. Erhöhung der Wasserbezugsgebühren Im Voranschlagserlass wird die Mindestgebühr ab 21 mit 1,28/m2 festgelegt. Für Abgangsgemeinden erhöht sich dieser Wert um mindestens 2 Cent pro m2. Der derzeit gültige Wasserpreis beträgt 1,43/m2. Mit einer Erhöhung um 4 % wird dem Vorgaben des Landes entsprochen. Erhöhung der Abfallgebühren 8. 7. 6. 5. Kommunalsteuerentwicklung der Gemeinde St. Marien Die Gebühren für Abfall- und Bioabfallentsorgung, die im übrigen aufgrund günstiger Umstände das letzte Mal im vorigen Jahrzehnt erhöht wurden, müssen um 1 % angepasst werden. Damit wird für die nächsten zwei bis drei Jahre eine Balance zwischen Ausgaben und Einnahmen gefunden. Euro 4. 3. 2. 1. 1995 1996 1997 1998 1999 2 21 22 23 24 25 26 27 28 29 21 211 212 213 214 Jahr Erläuterung/Seite 5c

412 Gemeinde St. Marien Voranschlag 21 3.Veränderungen des Vermögens, der Schulden und der Kassenlage in den beiden abgelaufenen Finanzjahren: Das Vermögen der Gemeinde vermindert sich bei einem Zugang von 15.993,99 und einem Abgang von 138.552,37 auf 653.197,59. Der Gesamthaftungsstand fällt auf 11.889.545,1. Im Finanzjahr 29 wird sich der Schuldenstand voraussichtlich von 847.173,32 auf 977.9, erhöhen. Der Grund dafür ist eine Darlehensaufnahme von 28., für den Straßenbau. 4. Erläuterungen zu den veranschlagten Einnahmen und Ausgaben: Im ordentlichen Haushalt wurden die Einnahmen- und Ausgabenansätze unter Zugrundelegung des zur Verfügung stehenden Ziffernmaterials oder nach Erfahrungswerten der vorangegangenen Finanzjahre äußerst sparsam präliminiert. Bei den Ausgaben handelt es sich durchwegs um Pflichtausgaben bzw. um Ausgaben zur Durchführung des umfangreichen Aufgabengebiets einer Gemeinde. Hier einige Zahlen aus dem ordentlichen Haushalt, die über den laufenden Aufwand hinausgehen: Lfd. Transferzahlung an Unternehmen (TKV) 19.2, 53 Rettungsdienst Lfd. Transferzahlung.(Zuschuss Rotes Kreuz) 28.8, 562 Krankenanstalten Lfd. Transferzahlungen an Land 826., 611 Landesstraßen Darlehenstilgung 14.4, 612 Gemeindestraßen Darlehenstilgung 71.7, 616 Konkurrenzstraßen Lfd. Transferzahlung an Güterwegverband 21., 69 Verkehrsverbund Lfd. TFZ an Land (Verkehrsverbund) 17., 816 Öffentliche Beleuchtung und Uhren Strom 14.6, 93 Landesumlage Lfd. Transferzahlungen an das Land 143.8, 99 Abgänge und Überschüsse Abwicklung Soll-Abgang 29 44., 163 Freiwillige Feuerwehr St. Marien Miete 64., 419 Allgemeine Wohlfahrt Lfd. Transferzahlung an SHV 916.3, 528 Tierkörperbeseitigung Erläuterung/Seite 5d

412 Gemeinde St. Marien Voranschlag 21 Die Vorhaben bzw. Ansätze im außerordentlichen Haushalt wurden aus den vorliegenden und beschlossenen Finanzierungsplänen übernommen und es wird auf die darin enthaltenen Erläuterungen und Ausführungen, sowie auf die diesbezüglichen Beschlüsse des Gemeinderates hingewiesen. Vorhaben, deren Finanzierung noch nicht gesichert ist, scheinen im ao. Haushalt nicht auf und werden nach Genehmigung allenfalls in einem Nachtragsvoranschlag 21 berücksichtigt. Finanzierungsdarstellungen, die aufgrund eines neuen Bedarfszuweisungsantrages für 21 noch nicht genehmigte Bedarfszuweisungsmittel enthalten, sind im Voranschlag nicht berücksichtigt. Die Beträge werden um ein Jahr verschoben in der mittelfristigen Finanzplanung analog dargestellt. 5. Bedeckungsvorschlag für den Abgang im außerordentlichen Haushalt: Im außerordentlichen Haushalt ist ein Fehlbetrag von 439., ausgewiesen. In diesem Fehlbetrag ist die Abwicklung der Sollfehlbeträge 29 mit einem Betrag von 411., bereits inkludiert. Vorhaben sind ebenfalls nur bei jenen Vorhaben veranschlagt, deren Finanzierung gesichert ist. Die Realisierbarkeit der außerordentlichen Vorhaben ist ausschließlich abhängig von der Zusicherung der Bedarfszuweisungen und anderer Förderungsmittel. Sollfehlbeträge 29: VH 163 Einrichtung für FF St. Marien 25., Die Kürzung der Kosten im Finanzierungsplan war unrealistisch 1 Die Mehrkosten konnten nur teilweise durch Zusatzeinnahmen bedeckt werden. Für den Fehlbetrag gibt es derzeit keine Bedeckung. VH 611 Landesstraßenbau (Gemeinde-Anteile) 18., Bedeckung erfolgt mit 15., durch eine genehmigte Bedarfszuweisung 2. Für die restlichen 3., gibt es derzeit keine Bedeckung. VH 61219 Ortschaftswegebau 29 114., Für den Abgang erhofft sich die Gemeinde einen Landeszuschuss von 5.,. Der Rest ist derzeit ohne Bedeckung. VH 6122 Güterwegebau 13., Die Bedeckung erfolgt durch eine Darlehensaufnahme nach Realisierung. VH 815 Freizeitanlage St. Marien 76., Die Landeszuschüsse 3 und Bedarfszuweisungsmittel 4 sind bewilligt. Ein Betrag von 22., ist laut Finanzierungsplan mittels Darlehen zu finanzieren. VH 8151 Freizeitanlage Weichstetten 3., Der Abgang, verursacht durch Planungskosten, wird nach Realisierung des Vorhabens bedeckt. Derzeit liegt noch keine Zusage vor. Im vorliegenden außerordentlichen Voranschlag wurden die beantragten Förderungsmittel (Bedarfszuweisungen) nur in dem Ausmaß veranschlagt, als bereits eine schriftliche Zusage bzw. Zusicherung erfolgte. Die Ausgaben der 1 IKD-311185/53-28-Sec 2 IKD-311185/487-28-Sec/Ge 3 Wo-411.32-3-28 4 IKD-311185/52-29-Bl Erläuterung/Seite 5e

412 Gemeinde St. Marien Voranschlag 21 Sollfehlbeträge 21: 45 4 35 3 25 2 15 1 5-5 in EURO gerundet 2132 21 439 VH 16 EDV-Anlage für das Gemeindeamt 4., Für diese Investition wird eine Bedarfszuweisung beantragt. VH 163 Einrichtung für FF St. Marien 25., Die Kürzung der Kosten im Finanzierungsplan war unrealistisch 5 Die Mehrkosten konnten nur teilweise durch Zusatzeinnahmen bedeckt werden. Für den Fehlbetrag gibt es derzeit keine Bedeckung. VH 1631 LF-A für FF Weichstetten 55., Die Ausschreibung des Fahrzeuges hat einen Preis von 152.28, ergeben. Nach Abzug der bewilligten Fördermittel 6 bleibt dieser Fehlbetrag, der 211 mit einer BZ von 47., teilweise bedeckt wird. 8., bleiben offen. VH 611 Landesstraßenbau (Gde.-Anteile) 3., 5 IKD-311185/53-28-Sec 6 IKD-311185/522-29-Bl 467 211 Ausgaben AO Haushalt -95 mittelfristige Investitionsplanung Das Voranschlagsjahr enthält die Abwicklung der Fehlbeträge aus dem Vorjahr 114 212 Ausgaben Fehlbetrag (+) / Überschuss (-) -15 4 213-165 4 214-62 Für diesen Betrag gibt es derzeit noch keine Bedeckung. VH 61219 Ortschaftswegebau 29 64., Unter der Voraussetzung, dass ein zusätzlicher Landeszuschuss von 5., gewährt wird, bleibt der angegebene Betrag unbedeckt. VH 61211 Ortschaftswegebau 21 und Folgejahre 25., Für das Straßenbauprogramm 21 bis 214 bemüht sich die Gemeinde und Landeszuschüsse und Bedarfszuweisungen. Der verbleibende Fehlbetrag wird 214 mittels Darlehen bedeckt. VH 6122 Güterwegebau 113., Die Bedeckung erfolgt durch Bedarfszuweisungsmittel 7, Landesbeiträge 8 (EU- Baustelle) und Beiträge der Interessenten. Zusagen der politischen Referenten liegen vor. VH 631 Hochwasserschutz unteres Kremstal 62., Die Bedeckung soll durch Bedarfszuweisungsmittel erfolgen. Ein Änderungsantrag 9 wurde am 18. Juni 29 eingebracht. VH 815 Freizeitanlage St. Marien 22., Die Landeszuschüsse 1 und Bedarfszuweisungsmittel 11 sind bewilligt. Ein Betrag von 22., ist laut Finanzierungsplan mittels Darlehen zu finanzieren. VH 8151 Freizeitanlage Weichstetten 3., Der Abgang, verursacht durch Planungskosten, wird nach Realisierung des Vorhabens bedeckt. Derzeit liegt noch keine Zusage vor. 7 LR.Sto.-85369/114-28-ZA/SP vom 23.9.28 8 LHStv.Hi.Tgb.Nr.-27216/15-8-Sch/Fs vom 8.4.28 und LR.Sto.-85369/114-28-ZA/SP 9 94/1-631/1-26-Fin/Schö und Änderung 94/2-631/2-29-Fin/Schö - bis dato noch keine Antwort erhalten 1 Wo-411.32-3-28 11 IKD-311185/52-29-Bl Erläuterung/Seite 5f

412 Gemeinde St. Marien Voranschlag 21 Bedeutende Merkmale der Voranschlagserstellung Der Voranschlag 21 ist geprägt von den massiven weltweiten Wirtschaftskrise. Trotz enormer Anstrengungen in den letzten 5 Jahren, die 28 zum niedrigsten Nettodefizit seit langem geführt haben, führen die steigenden Umlagen, die Stagnation der Kommunalsteuer und der dramatische Einbruch der Anteile an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben mit einem Defizit von fast 13 % zu einem katastrophalen Planergebnis für 21. Dieses Haushaltsergebnis wäre noch schlechter ausgefallen, wenn die Gemeinde ab 29 nicht entsprechend der aktuellen Einwohneranzahl die Ertragsanteile erhalten würde, die Gebühren für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung nicht Überschüsse in den Gebührenhaushalten ergeben würden, die Kommunalsteuer sich in den letzten Jahren nicht erhöht hätte, und die Ausgaben nicht wieder äußerst sparsam veranschlagt worden wären (bei allen Ansätzen wurde gekürzt, nicht alle Budgetwünsche veranschlagt, das Niveau der Ermessensausgaben liegt damit deutlich unter dem der Vorjahre). Die Ursache für den Abgang ist mitunter der Fehlbetrag bei den Fehlbeträge bei Unterabschnitten mit Gebühren 1.43., andere Verursacher (Restabgang) 49% Kinderbetreuungseinrichtungen in der Höhe von 517.3 EUR. Die Gemeinde hat hier weder Einfluss auf die Einnahmen (durchwegs Zuschüsse des Landes), noch auf die Ausgaben. Diese bestehen zu 86 % aus Personalkosten. Die fehlende Personalhoheit und die gesetzlichen Vorschriften nehmen der Gemeinde jegliche Steuerungsmöglichkeit. Besonderheiten der Voranschlagserstellung Auf der Ausgabenseite wurden, wie auch in den vergangenen Jahren, die voraussichtlichen Fehlbeträge sowohl bei den außerordentlichen Vorhaben, als auch im ordentlichen Haushalt zur Abwicklung veranschlagt. Die Einnahmen des ordentlichen Haushalts enthalten zur Bedeckung des voraussichtlichen Budgetdefizits 29 eine Bedarfszuweisung, die noch nicht zugesichert ist, in Höhe des veranschlagten Fehlbetrags, aufgeteilt auf eine allgemeine Bedeckung (34. EUR) und auf die Bedeckung der Miete für das Feuerwehrdepot St. Marien (64. EUR). eine Erhöhung der Abfallgebühren um 1 % um ausgabendeckend zu bleiben. eine Erhöhung 12 der Kanalbenützungsgebühren um 4 %. Bei Nicht- Erreichen der 18-Mindestgebührensätze läuft die Gemeinde Gefahr, die seit 1999 erhaltenen Förderungen zurückzahlen zu müssen. eine Erhöhung der Wasserbezugsgebühren um 4 % um einen im Voranschlagserlass geforderten Kubikmeterpreis von mindestens 1,48/m2 zu erreichen. Essen auf Räder 1% Schülerausspeisung 1% Hort 5% Kindergarten 44% Quelle: Voranschlag 21 12 Der 18-Vertrag sieht diese Mindesterhöhung vor. Erläuterung/Seite 5g

412 Gemeinde St. Marien Voranschlag 21 Kommunalsteueraufkommen als Indikator für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Kommune Das Kommunalsteueraufkommen bestimmt die Leistungsfähigkeit einer Gemeinde in Österreich. Die Bestimmungen des Finanzausgleichs berücksichtigen nur sehr beschränkt die unterschiedlichen Einnahmemöglichkeiten. St. Marien ist sehr ländlich strukturiert und hat daher gemessen an der Gemeindegröße ein sehr geringes Kommunalsteueraufkommen. 5, 45, 4, 35, 3, 25, 2, 15, 1, 5,, Kommunalsteuer/Kopf Quelle: Statistik St. Marien Bezirk Linz-Land Land Oberösterreich Kommunalsteuer/Kopf 144,79 332,47 442,14 Die niedrige Finanzkraft der Gemeinde St. Marien wird zum Großteil durch das sehr niedrige Kommunalsteueraufkommen verursacht. Obenstehende Grafik beschönigt noch dazu aufgrund der Durchschnittswerte die Realität. Betrachtet man die Verteilung der Finanzkraft auf die einzelnen 444 Gemeinden in Oberösterreich, so wird man verwundert feststellen, dass lediglich etwas mehr als 4 Gemeinden, also weniger als 1 % über der Landesdurchschnittskopfquote liegen. Das bedeutet gleichzeitig, dass ein Teil dieser reichen Gemeinden exorbitant mehr Finanzkraft haben muss, damit der Durchschnitt so massiv beeinflusst werden kann. 12 1 8 6 4 2 Euro 112 973 688 999 97 666 Zwischen 23 und 24 wurde die Berechnung geändert! Quelle: Statistik Austria Finanzkraft im Vergleich 997 955 674 (Kopfquoten) 97 866 662 21 22 23 24 25 26 27 28 Der Abstand der Gemeindefinanzkraft pro Kopf im Jahr 28 zum Landesdurchschnitt beträgt mittlerweile 274 EUR. Multipliziert mit den Gemeindeeinwohnern per 31.1.28 (4.532 EW) ergibt das einen fehlenden Betrag bei den Einnahmen von 1.241.8 EUR. Abzüglich einer Umlagenbelastung (Krankenanstaltenbeiträge, Landes- und Bezirksumlage) von ca. 5 % verblieben rund 62. EUR. Der Abgang im Jahr 28 betrug im Vergleich dazu 174. EUR. 956 914 691 997 958 718 181 126 OÖ-Schnitt Linz-Land St. Marien 775 111 183 89 Wie man sieht, profitieren nur einige wenige Gemeinden tatsächlich vom Kommunalsteuersystem. Erläuterung/Seite 5h

412 Gemeinde St. Marien Voranschlag 21 Investitionen: Im Budget sind kaum noch Ermessensausgaben enthalten. Für Investitionen sind insgesamt nur 54.7,, das sind,67 % der Ausgaben, veranschlagt. Verwaltungs- und Betriebsaufwand: Mit 2,5 % der Gesamtausgaben wurde der Verwaltungs- und Betriebsaufwand ( 28.3,) gegenüber dem Vorjahr nochmals um 17,8 % verringert. Instandhaltung, Instandsetzung: Bei einem Großteil der Gebäude hat ab 26 die Give St. Marien & Co KEG als Eigentümerin die Verpflichtungen zu tragen. Die Instandhaltungskosten beziehen sich hauptsächlich auf Maschinen, Fahrzeuge und sonstige Anlagen. An Ausgaben für die Gemeinde verbleiben,55 % bzw. 45.2,. Dies ist mehr als knapp berechnet und es wird gehofft, damit das Auslangen zu finden. Annuitätendienst: Ebenfalls positiv beeinflusst durch die Ausgliederung der Liegenschaften an die Give St. Marien & Co KEG wurden die Aufwendungen für den Annuitätendienst. Zusätzlich hilft das äußerst niedrige Zinsniveau. Mit 149.8, sind nur noch 1,83 % der Ausgaben für Fremdfinanzierungen veranschlagt. Die Aufstellung Schuldendienst nach Unterabschnitten offenbart ganz deutlich, dass die Gemeinde seit vielen Jahren keine Anteilsbeiträge für den erforderlichen Straßenbau (Gemeinde- und Siedlungsstraßen, Güterwege und Landesstraßen) mehr bereitstellen kann. 78,37% des o.a. Annuitätendienstes entfallen daher auf die Unterabschnitte 363, 611 und 612 Straßen. Durch Baulandsicherungsverträge werden bei Neuwidmungen zusätzliche Mittel für die Schaffung der Infrastruktur eingenommen. Leasing: Die Leasingverträge für die EDV-Anlage und die Kopiergeräte sind 28 ausgelaufen. Die Geräte wurden mit der letzten Rate angekauft und können noch ein bis zwei Jahre genutzt werden. Die große Leasingbelastung besteht im Energie-Contracting für die Straßenbeleuchtung. Im Voranschlag sind die Kosten mit 35., festgehalten. Die günstige Zinsentwicklung wird sich hier positiv auswirken, weil die Zahlungen an den Euribor gebunden sind. Für den notwendigen neuen Bauhofbus sind 3.7, vorgesehen. Der Fiat Dublo für Essen auf Rädern verursacht Leasingkosten von 95,/Monat. Dafür entfällt jedoch das amtliche Kilometergeld in Höhe von rund 26,/Monat. Zu diesem Fahrzeug ist zu vermerken, dass die Anzahlung in Höhe von 3., durch eine Spende der Raiffeisenbank erfolgt. Und auch der Restwert von 2., soll durch Spenden gedeckt werden. Straßen- und Wegeerhaltung: Diese Aufgaben werden hauptsächlich durch den gemeindeeigenen Wirtschaftshof gemeistert. Vor allem der Winterdienst belastet bei diesem Unterabschnitt die Gemeindekasse. Insgesamt muss jedenfalls ein Betrag von 367., 13 aus allgemeinen Budgetmitteln verwendet werden. In diesem Betrag sind auch die Darlehensverpflichtungen aus dem Straßenbau enthalten. 29 wurde erstmals aufgrund der massiven Belastung durch die Gemeindeanteile am Landesstraßenbau auch im ordentlichen Haushalt zwischen Landes- und Gemeindestraßen unterschieden. Kindergärten und Horte: Der Abgang bei den Kindergärten steigt im Jahr 21 auf 464.1,. Die Grund für die Steigerung ist die ungleiche Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben. Bei den Schülerhorten bleibt der Abgang mit 53.2, in etwa gleich. Wie bereits erwähnt, hat die Gemeinde hier weder Einfluss auf die Einnahmen noch auf den Großteil der Ausgaben, obwohl dieser Bereich fast 5 % des Gesamtdefizits verursacht. Kanal und Wasser: Der Gemeinde wurde schon mehrfach eine ambitionierte Gebührenpolitik bescheinigt. Aufgrund zusätzlicher Gebührenflächen und 4 %-iger Erhöhung der Gebühren für 21 werden in beiden Bereichen Überschüsse (insgesamt 54.6,) erwirtschaftet, die als allgemeine Deckungsmittel im ordentlichen Haushalt verbleiben. Das Erreichen kostendeckender Beiträge im Bezug auf die Abwasserbeseitigung ist Bedingung des 18-Vertrages, bedarf aber noch einiger Anstrengung und Disziplin bei der künftigen Gebührengestaltung. Ertragsanteile: Diese fallen im Vergleich zum Jahr 28 um über ca. 6 %. Die Ausgabenbelastung steigt durch die Umlagen jedoch wieder überproportional. Trotz der enormen Anstrengungen in den vergangenen Jahren kollabiert nun der Gemeindehaushalt. 14 Die Änderung im FAG 28 reichen nicht aus, die dramatischen Einnahmenseinbrüche abzufedern. 13 Investitionen und Interessentenbeiträge blieben bei der Berechnung unberücksichtigt 14 langfristige Entwicklung siehe Grafik nach dem Berichtsteil Erläuterung/Seite 5i

412 Gemeinde St. Marien Voranschlag 21 Landesumlage, SHV- und Krankenanstaltenbeiträge: Die Sozialhilfeverbands-Umlage (mit 25, % der Finanzkraft veranschlagt) steigt um 113.8,, d.s. + 14,2 %, die Sprengelbeiträge steigen um 17,2 % oder 121.,. Dazu kommt noch eine 1,8 %-ige Anhebung der Landesumlage, das bedeutet ein Plus von 14.,. Insgesamt ergibt sich aus diesen drei Ansätzen eine Mehrbelastung von 248.8, gegenüber dem Vorjahr. Im Vergleich zu 28 steigen diese Umlagen gar um 42.6,. Von der Gemeinde bei dieser Liste nicht als freiwillige Leistung eingestuft werden die Ausgaben für das mobile Jugendzentrum 21 und vor allem die Deckung der, von den Musikkapellen auf Anraten der Bedarfszuweisungsbearbeiter des Landes aufgenommenen, Darlehen 22. Im Voranschlag finden sich demnach 57.5, dieser Leistungen. Unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl per 31.1.28 von 4.532 ergibt das 12,68 pro Kopf. Ertragsanteile, Landesumlage, SHV-Umlage, Krankenanstaltenbeiträge: Die Grafik Fehlentwicklung wichtiger Finanzparameter 15 zeigt sehr deutlich die katastrophale und scheinbar aussichtslose Situation. Die Freien Ertragsanteile 16, das ist jener Teil über den die Gemeinden tatsächlich selbst verfügen können, betragen im Jahr 21 nur noch 847.7,. Das sind um 563., oder 4 % weniger als 28. Pro Einwohner standen 1995 der Gemeinde zur Erfüllung Ihrer Aufgaben 232, 17 an FET zur Verfügung. Im Jahr 21 werden dies 187, 18 /Einwohner sein. Berücksichtigt man die indexmäßige Ausgabenerhöhung 19 und valorisiert den Wert aus 1995, so beträgt der relative Verlust an FET 119,/Einwohner 2. Abfallbeseitigung: Die Tarife müssen nach vielen Jahren erstmals wieder angepasst werden. Die erforderlich Erhöhung beträgt 1 %. Die künftig zu erwartenden Ausgabensteigerungen von rund 2,5 % pro Jahr erfordern zumindest eine Anpassung der Gebühren alle zwei Jahre. Aus derzeitiger Sicht ist 212 eine Erhöhung um rund 5 % erforderlich. Freiwillige Leistungen: Die bei der letzten Voranschlagsprüfung definierten freiwilligen Leistungen liegen unter der vom Land Oberösterreich festgelegten Grenze von 15,/Bürger. Dienstleistungen % Wirtschaftsförderung % Straßen- und Wasserbau, Verkehr 9% Vertretungskörper und allg. Verwaltung 24% Gesundheit 19% Belastungen nach Gruppen (funktionelle Gliederung laut VRV) Öffentliche Ordnung und Sicherheit 3% Unterricht, Erziehung, Sport u. Wissensch. 21% Kunst, Kultur und Kultus 2% Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung 22% Quelle: Voranschlag 21 Ausgaben minus Einnahmen ohne Gruppe 9 Finanzwirtschaft 15 siehe Grafik nach dem Berichtsteil 16 Freie Ertragsanteile=Ertragsanteile-SHV/Umlage-Krankenanstaltenbeiträge-Landesumlage 17 FET 1995/Einwohner lt. VZ 1991 18 FET 21/Einwohner Stand per 31.1.28 19 Basis VPI 1986 2 VPI 86 1995 128,4, 28 162,8 + jeweils 2 % für 29 und 21, daher 21 169,4 21 Dieses Projekt ist eine interkommunale Zusammenarbeit unter der Schirmherrschaft des Vereins 4YOUgend. 22 VAP 1 321 7573 Erläuterung/Seite 5j

412 Gemeinde St. Marien Voranschlag 21 Fehlentwicklung wichtiger Finanzparameter 35 3 25 in Euro 2 15 1 779 9462 1365 1381 136 134 12616 14638 12659 11457 12291 11551 12635 1417 14751 8477 8146 7912 7885 7372 5 Jahr 1995 1996 1997 1998 1999 2 21 22 23 24 25 26 27 28 29 21 211 212 213 214 Ertragsanteile 12971 14866 15415 16253 16186 16668 19428 22716 221 2256 23979 2461 26562 28942 31124 27338 28385 29552 31175 32461 Umlagen Gesamt 5181 544 55 5872 615 6328 6812 878 9342 1113 11688 1359 13927 14835 16373 18861 2239 2164 2329 2589 Freie Ertragsanteile 779 9462 1365 1381 136 134 12616 14638 12659 11457 12291 11551 12635 1417 14751 8477 8146 7912 7885 7372 SHV-Umlage 2361 2447 2246 2596 2591 2552 2857 3557 432 5336 583 657 6937 7297 825 9163 984 139 11117 11895 Krankenanst altenbeit räge 236 2332 2185 266 2832 336 322 3735 4286 4923 4911 5415 585 6274 75 826 896 9711 1568 1152 Landesumlage 514 625 619 67 727 74 753 786 754 844 947 174 114 1264 1298 1438 1475 1539 165 1674 Erläuterung/Seite 5k

412 Gemeinde St. Marien Voranschlag 21 Schulden und Schuldendienst 1988 bis 28, VA 29, 21 und MFP 211-214 3 25 2 15 1 5 1988 199 1992 1994 1996 Zinsen + Zinsen für Kassenkredit, 25 tw. Ausgliederung an Give St. Marien & Co KEG, 26 Rückzahlung ZW-Finanzierung Hauskauf 1998 2 22 24 26 28 21 212 214 Drittelgrenze Schuldenstand Tilgung Zinsaufwand Erläuterung/Seite 5l

412 Gemeinde St. Marien Voranschlag 21 Haftungen der Gemeinde gegenüber dem Wasserverband Ansfelden und der Give St. Marien & Co KEG 16 in 1 EURO 14 12 1 8 6 4 2 1986 1987 1988 1989 199 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2 21 22 23 24 25 26 27 28 Haftungsstand Zugang Abgang Erläuterung/Seite 5m

412 Gemeinde St. Marien Voranschlag 21 1.2. 1.. Abgabenentwicklung in den letzten Jahren Haushaltsjahr 1986-28, VA 29 + 21 in EURO d t 66.168.3 15.7 21.4 21.5 2.2 8. 6. 4. 2. 71.7 123.8115.3 18.6 68.3 19.6 22.1 656.2663.9 686.4 77.7 14.7 2.1 19.9 17.4 53.9 54.6 397.7 15.8 15.2 18.2 19.9 18.519.3 75.9 348.9352.9 65.3 52.1 16.1 54. 54.458.9 48.1 6.7 18.1 12.7 111.3 24.8 18.2 113.9 271.9 312.6 14.652.2 14.4 53.7 19.5 111.8 127.2 15.9 9 48.8 13.5 12.616.2 126.7 123.2 48.5 56.85.8 126.2 131. 1. 1. 1. 1. 36.6 87.7 17.4 118.7 118. 123.5 123.818.7 133.5 115.3 18.9114.3 34.3 37.9 114.2 19.4 5.5 7. 2.3 1. 13.3 32.2 95.3 73.2 5.3 3.2 19.117.4 2.3 27. 48.93.5 3. 46.4.3 47.249.9 75.6 6.6 86.792.916.411.5141.3 124.2 158.615.716.3 183.4 172.6 184.7184.4 2.621.8 212.7216.2218.222.4 53.357.7 58.141.6 4.339.6 39.74.7 4.74.3 4.34.2 4.141.2 39.39.8 39.539.1 39.44.6 39.539.5 39.339.5 39.239.3 39.339.2 39.4 1986 1987 1988 1989 199 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2 21 22 23 24 25 26 27 28 29 21 GrSt A GrSt B GewerbeSt LsSt u. KommSt Anzeigenabg. GetraenkeSt Sonstiges Aufschließungsbeiträge/Erhaltungsbeiträge Erläuterung/Seite 5n

412 Gemeinde St. Marien Voranschlag 21 Personalaufwand der Gemeinde 15,9% 16,5% 14,2% 16,5% 16,2% 15,1% 14,3% 14,% 14,7% 13,2% 14,7% 13,% 13,1% 12,6% 11,7% 11,5% 11,8% 12,1% 11,7% 12,3% 13,% 12,8% 12,6% 12,5% 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2 21 22 23 24 25 26 27 28 29 21 211 212 213 214 Erläuterung/Seite 5o 1991 16,% 199 2,9% 1989 2,1% 2,8% 22,2% 1988 1987 1986 25,% 2,% 15,% 1,% 5,%,% 1986 bis 28, VA 29, 21 und MFP 211-214 in Prozent zu den ordentlichen Ausgaben Kosten für aktives Personal zu den ord. Ausgaben

412 Gemeinde St. Marien Voranschlag 21 14 12 Krankenanstaltenbeiträge Sozialhilfeverbandsumlage Drittel der Ertragsanteile Belastungen von 1993 bis zum RA 28, VA 29, 21 und MFP 211-214 1 8 6 4 in Euro (gerundet) 2 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2 21 22 23 24 25 26 27 28 29 21 211 212 213 214 Jahr Hinweis: Die Grafik wurde zu den Vorjahren geändert. Der Vergleich erfolgt nun nicht mehr mit einem Fünftel sondern mit einem Drittel der Ertragsanteile. Erläuterung/Seite 5p

Ausgaben nach Gruppen Unterricht, Erziehung, Sport u. Wissensch. 19% Kunst,Kultur und Kultus 1% Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung 13% Öffentliche Ordnung und Sicherheit 2% Gesundheit 11% Vertretungskörper und allg. Verwaltung 13% Finanzwirtschaft 9% Dienstleistungen 22% Straßen- und Wasserbau, Verkehr 9% Wirtschaftsförderung 1% Quelle: Voranschlag 21

412 Gemeinde St.Marien EP46 25.11.29 SEITE 6 DVR. 65358 Abweichungen zum Voranschlag Abweichung über EUR 1.5, und mehr als 5, % lt. GR-Beschluss vom 17.3.26 HH-STELLE B E Z E I C H N U N G VORA. FÜR DAS FINANZJAHR RECHNUNGSERG. %-ABW. GÜNSTIGER/UNG. 21 29 28 Vertretungskörper, Gewählte Gemeindeorgane 2 868 Beitr.D.Bgm.N.D.Ooe.Bgmentschaedigungsgs 16 6.3, 4.6, 5.4,64 36,96% 1.7, Begründung: Höhere Aufwandsentschädigungen bedingen die höheren Einnahmen. Allgemeinbildender Unterricht, Volksschulen 2 211 8171 Kostenersatz als Erhaltungsbeitrag 13 8., 2., 1.586, 3,% 6., Begründung: Laut Volksschule deutlich mehr Gastschüler. 2 2111 8171 Kostenersatz als Erhaltungsbeitrag 13 1., 2.7, 793, 62,96% 1.7,- Begründung: für drei Gastschüler bezahlt Schiedlberg keine Beiträge, weil der Umschulung nicht zugestimmt wird Förderung des Unterrichtes, Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen 2 239 81 Leistungserlöse Schülerausspeisung 13 22.4, 16.4, 17.758, 36,59% 6., Begründung: mehr Teilnehmer zu Schulbeginn 2 239 8131 Nebenerlöse (Kindergärten) 13 2., 16., 22.593,5 25,% 4., Begründung: höhere Nachfrage in den Kinderbetreuungseinrichtungen Vorschulische Erziehung, Kindergärten 2 24 811 Leistungserlöse Kiga St. Marien 13, 5.6, 52.855,5 1,% 5.6,- Begründung: Entfall der Elternbeiträge gemäß der Landesregelung. 2 24 861 Lfd. Transferzhlg. vom Land 15 172.5, 138.5, 122.215,62 24,55% 34., Begründung: Anstieg bedingt durch den Ersatz der Elternbeiträge. 2 241 81 Leistungserlöse Kiga Weichstetten 13, 29.7, 28.979,45 1,% 29.7,- Begründung: Entfall der Elternbeiträge gemäß der Landesregelung. 2 241 861 Lfd. Transferzhlg. vom Land 15 11.5, 8., 12.515,97 38,13% 3.5, Begründung: Anstieg bedingt durch den Ersatz der Elternbeiträge. 2 242 811 Leistungserlöse Kiga Nöstlbach 13, 5.6, 44.73,93 1,% 5.6,- Begründung: Entfall der Elternbeiträge gemäß der Landesregelung. 2 242 861 Laufende Transferz.V.Land 15 13.9, 6., 65.192,34 118,17% 7.9, Begründung: Erhöhung wegen Zuschuss für Krabbelstube und wegen Ersatz der Elternbeiträge. Außerschulische Jugenderziehung, Schülerhorte 2 25 811 Leistungserlöse Hort - St. Marien 13 4.1, 24.2, 24.637,11 65,7% 15.9, Begründung: Erhöhung ist bedingt durch mehr Kinder (2,5 Gruppen)

412 Gemeinde St.Marien EP46 25.11.29 SEITE 7 DVR. 65358 Abweichungen zum Voranschlag Abweichung über EUR 1.5, und mehr als 5, % lt. GR-Beschluss vom 17.3.26 HH-STELLE B E Z E I C H N U N G VORA. FÜR DAS FINANZJAHR RECHNUNGSERG. %-ABW. GÜNSTIGER/UNG. 21 29 28 2 251 81 Leistungserlöse Hort Weichstetten 13 14.3, 5.2, 8.18,85 175,% 9.1, Begründung: Veranschlagung laut den Anmeldezahlen im Herbst. Freie Wohlfahrt, Essen auf Rädern 2 423 81 Leistungserlöse-Essen auf Rädern 13 13.8, 1.5, 9.372,82 31,43% 3.3, Begründung: Anpassung an die tatsächliche Teilnehmerzahl Freie Wohlfahrt, Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen 2 429 862 Lfd. TZ von Gemeinden (für mjuz) 15 13.4, 9.8, 9.797,2 36,73% 3.6, Begründung: Weitergabe der Erhöhung an die Partnergemeinden Krankenanstalten anderer Rechtsträger, Sprengelbeiträge 2 562 828 Rückersätze von Ausgaben (Krankenanst.) 18, 14.1, 15.272, 1,% 14.1,- Begründung: Im VA-Erlass nichts angegeben. Straßenbau, Landesstraßen 2 611 817 Kostenersatz für Winterdienst 13 18.4, 12.7, 6.287,39 44,88% 5.7, Begründung: Einnahmen zu Ausgabe 1 611 7299, für Winterdienst auf Landesstraßen. Straßenbau, Gemeindestraßen 2 612 85 Interessentenbeiträge Straßenbau 1 3., 35., 24.653,85 14,29% 5.,- Begründung: Einnahmen variieren je nach Straßbenbauvolumen. Straßenbau, Bauhöfe 2 617 8299 Erstattungen für Arbeitsleistungen 18 299.3, 317.8, 262.947,65 5,82% 18.5,- Begründung: Ab Mitte des Jahres weniger verrechenbare Leistung wegen Reduzierung der Mannschaft. Öffentliche Einrichtungen, Wasserversorgung 2 81 2985 Entnahme Rücklage - Aufschl.Beiträge 51, 2., 2.529,5 1,% 2.,- Begründung: Keine Rücklage mehr verfügbar. 2 81 85 Wasseranschlussgebühr 1 12., 95., 1.259,22 26,32% 25., Begründung: Einnahmen eines größeren Unternehmens werden erwartet. 2 81 8522 Sonstige Einnahmen Wasserversorgung 12 1.9, 5., 8.916,83 62,% 3.1,- Begründung: Schätzung der Gemeinde. 2 81 864 Betriebsüberschuss OH - Wasserverband 15 16.,, 3.42,22 16., Begründung: Die Einnahmen sind durch die Gebührenerhöhung bedingt.

412 Gemeinde St.Marien EP46 25.11.29 SEITE 8 DVR. 65358 Abweichungen zum Voranschlag Abweichung über EUR 1.5, und mehr als 5, % lt. GR-Beschluss vom 17.3.26 HH-STELLE B E Z E I C H N U N G VORA. FÜR DAS FINANZJAHR RECHNUNGSERG. %-ABW. GÜNSTIGER/UNG. 21 29 28 Öffentliche Einrichtungen, Abwasserbeseitigung 2 811 2985 Entnahme Rücklage - Aufschl.Beiträge 51, 3., 6.74,5 1,% 3.,- Begründung: Keine Rücklage mehr verfügbar. 2 811 85 Kanalanschlussgebühr 1 65., 234., 164.349,59 72,22% 169.,- Begründung: Angaben laut WVB, ist zusätzlich OH-neutral 2 811 8522 Sonstige Einnahmen Abwasserbeseitigung 12 2., 31.3, 2.629,84 36,1% 11.3,- Begründung: Schätzung der Gemeinde. 2 811 86 Lfd. Transferzhlg. Bund (Zuschuss WWF) 15 145.3, 159.9, 174.414,8 9,13% 14.6,- Begründung: Laut 18-Vertrag sinken die Zuschüsse jährlich, 217 erhält die Gemeinde letztmalig Förderungen aus diesem Vertrag. 2 811 864 Betriebsüberschuss OH - Wasserverband 15 44.6, 27., 28.653,42 65,19% 17.6, Begründung: Die Einnahmen sind durch die Gebührenerhöhung bedingt. Öffentliche Einrichtungen, Abfallwirtschaft 2 813 298 Entnahme Rücklage 51, 4.9, 5.963,93 1,% 4.9,- Begründung: Wegen Gebührenerhöhung nicht erforderlich. 2 813 852 Gebühren f.d.ben.v.gde.-einr. Abfallabf. 12 28., 186., 182.691,27 11,83% 22., Begründung: Bedingt durch die Anpassung der Gebühren. 2 813 8522 Gebühren f.d.ben.v.gde.-einr. Bioabf. 12 4., 36., 34.117,4 11,11% 4., Begründung: Bedingt durch die Anpassung der Gebühren. Öffentliche Abgaben, Ausschließliche Gemeindeabgaben 2 92 844 Aufschliessungsbeiträge lt. ROG - 292 W. 1, 8.4, 8.418,6 1,% 8.4,- Begründung: letzte Vorschreibung im Jahr 29 2 92 8441 Aufschliessungsbeiträge lt. ROG - 293 K. 1, 2., 2.2,82 1,% 2.,- Begründung: letzte Vorschreibung im Jahr 29 2 92 8442 Aufschliessungsbeiträge lt. ROG - 294 S. 1, 24., 23.641,59 1,% 24.,- Begründung: letzte Vorschreibung im Jahr 29 Öffentliche Abgaben, Ertragsanteile an gemeinsch. Bundesabg. 2 925 859 Ertragsanteile n. Bevölkerungsschlüssel 11 2.391.2, 2.739.2, 2.559.688,45 12,7% 348.,- Begründung: laut VA-Erlass - Einwohner per 31.1.28: 4535 2 925 8591 Ertragsanteile - Unterschiedsbeträge 11 19.3, 21.4, 178.86,96 5,51% 11.1,- Begründung: laut Voranschlagserlass 2 925 8594 Ertragsanteile - Werbeabgabe 11 63., 81.6, 77.115,2 22,79% 18.6,- Begründung: laut Voranschlagserlass

412 Gemeinde St.Marien EP46 25.11.29 SEITE 9 DVR. 65358 Abweichungen zum Voranschlag Abweichung über EUR 1.5, und mehr als 5, % lt. GR-Beschluss vom 17.3.26 HH-STELLE B E Z E I C H N U N G VORA. FÜR DAS FINANZJAHR RECHNUNGSERG. %-ABW. GÜNSTIGER/UNG. 21 29 28 Finanzzuweisungen und Zuschüsse, Bedarfszuweisungen 2 94 861 Lfd.Kapitaltransferzhlg. Land (Struktur) 15, 3.,, 1,% 3.,- Begründung: Mit 833 EUR/EW Finanzkraft erhält St. Marien keine Beihilfe. Mit Beihilfe erreicht eine Gemeinde 831 EUR/EW. 2 94 8611 Lfd. Kaptialtranferzhlg. vom Land (BZ) 15 34., 31., 349., 9,68% 3., Begründung: Veranschlagung der noch nicht genehmigten BZ als Ausgleich für den veranschlagten Abgang 29. Vertretungskörper, Gewählte Gemeindeorgane 1 721 Bezüge der Gemeindeorgane 22 18.6, 91.8, 91.449,64 18,3% 16.8,- Begründung: Bedingt durch das ständige Wachstum der Gemeinde. 1 753 Kranken- u. Unfallversicherung Mandatare 26 7., 4.5, 4.227,59 55,56% 2.5,- Begründung: Bedingt durch höhere Aufwandsentschädigungen. Hauptverwaltung, Zentralamt 1 1 42 Amtsausstattung 41 23., 1., 4.24,5 13,% 13.,- Begründung: Ausstattung für Bürgerservice Neu, Ergänzung Bürgerservice Alt, Ausstattung für altes Büro im EG, Bürgermeisterzimmer 1 1 5 Geldbezüge der Beamten 2 27.1, 196.3, 191.241,4 5,5% 1.8,- Begründung: Erhöhung 2 % und Vorrückungen und bereits 29 zu niedrig veranschlagt. 1 1 51 Geldbezüge der Vertragsbediensteten I 2 199.4, 174.8, 171.588,88 14,7% 24.6,- Begründung: 2 % Erhöhung und bereits 29 zu niedrig veranschlagt. 1 1 52 Geldbezüge der Lehrling I 2 14.7, 5.7, 9.17, 157,89% 9.,- 1 1 58 DG-Beiträge z. Ausgleichsf. für FamBeih. 2 19.4, 17.6, 12.5,29 1,23% 1.8,- Begründung: Steigt mit der höhere Lohn- und Gehaltssumme. 1 1 581 Sonstiger DGB zur sozialen Sicherheit 2 59.5, 52.7, 52.411,42 12,9% 6.8,- Begründung: Steigt mit der höhere Lohn- und Gehaltssumme. 1 1 59 Freiwillige Sozialleistungen (bar) 2 3.5, 6.2, 4.468,28 43,55% 2.7, Begründung: Weniger familienfördernde Maßnahmen notwendig. 1 1 631 Telekommunikationsdienste 24 5.5, 7.7, 6.984,57 28,57% 2.2, Begründung: Einsparung durch günstigere BBG-Verträge und günstigere Bankomatkasse Hauptverwaltung, Pressestelle, Amtsblatt, Öffentlk.Arbeit 1 15 457 Druckwerke - Presse (Druckkosten) 23 9., 11.6, 1.3,4 22,41% 2.6, Begründung: stark schwankender Bedarf

412 Gemeinde St.Marien EP46 25.11.29 SEITE 1 DVR. 65358 Abweichungen zum Voranschlag Abweichung über EUR 1.5, und mehr als 5, % lt. GR-Beschluss vom 17.3.26 HH-STELLE B E Z E I C H N U N G VORA. FÜR DAS FINANZJAHR RECHNUNGSERG. %-ABW. GÜNSTIGER/UNG. 21 29 28 Hauptverwaltung, Elektronische Datenverarbeitung 1 16 2 EDV-Geräte und Programme 41 3., 8.4, 3.531,4 64,29% 5.4, Begründung: Letztes Zyklusjahr für die Anlage, Erneuerung erfolgt jedoch im AOH. Mittel sind für Unverhersehbares. Hauptverwaltung, Wahlamt 1 24 728 Entgelte für sonstige Leistungen 24 3., 5., 2.641,95 4,% 2., Begründung: Europawahl, Landtags- und Gemeinderatswahl im Jahr 29. Verfügungsmittel, Verfügungsmittel 1 7 729 Verfügungsmittel 24 2.1, 22., 17.954,58 8,64% 1.9, Begründung: Lt. GemHKRO 2 Zif. 5(2) -,3 % der Gesamtausgaben Ord. HH Gekürzt um 2 % wegen Budgetknappheit. Feuerwehrwesen, Freiwillige Feuerwehren 1 163 2 Maschinen und maschinelle Anlagen 41 3.4, 1.1,, 29,9% 2.3,- Begründung: Flachsaugpumpe, zwei Funkgeräte, ein Funkgerät für KDO 1 163 617 Instandhaltung von Fahrzeugen 24 1.5, 4., 3.211,83 62,5% 2.5, Begründung: Sicherheitsbetrag 1 163 711 Öffentliche Abgaben 24 3, 2., 1.485,99 85,% 1.7, Begründung: nur Wasser und Müllabfuhr werden bezahlt 1 1631 2 Maschinen und maschinelle Anlagen 41 11., 8, 299,9 1275,% 1.2,- Begründung: Stromerzeuger, Ladegerät, Sicherheitsbetrag 1 1631 43 Betriebsausstattung 41, 4.5, 2.19,25 1,% 4.5, 1 1631 617 Instandhaltung von Fahrzeugen 24 1., 4.5, 44,32 77,78% 3.5, Begründung: KDO und LF-A sind neu, daher weniger Reparaturen. 1 1631 65 Darlehenszinsen 25 4, 2.2, 1.858,82 81,82% 1.8, Begründung: Bedingt durch günstiges Zinsniveau. Katastrophendienst, Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen 1 179 346 Darlehenstilgung 65 5.4,,, 5.4,- Begründung: Es wird begonnen, das Darlehen für "unbekanntes Gerinne" zurück zu bezahlen. 1 179 65 Darlehenszinsen 25 1.4, 4.3,, 67,44% 2.9, Begründung: Bedingt durch günstiges Zinsniveau. Allgemeinbildender Unterricht, Volksschulen 1 211 511 Geldbezüge der Vertragsbediensteten II 2 75., 6.5, 53.821,46 23,97% 14.5,- Begründung: 2 % Erhöhung und Vorrückungen

412 Gemeinde St.Marien EP46 25.11.29 SEITE 11 DVR. 65358 Abweichungen zum Voranschlag Abweichung über EUR 1.5, und mehr als 5, % lt. GR-Beschluss vom 17.3.26 HH-STELLE B E Z E I C H N U N G VORA. FÜR DAS FINANZJAHR RECHNUNGSERG. %-ABW. GÜNSTIGER/UNG. 21 29 28 1 211 523 Geldbezüge d. nicht ganzj. Arbeiter 2, 2., 124,37 1,% 2., 1 211 581 Sonstiger DGB zur sozialen Sicherheit 2 17., 13.6, 12.136,4 25,% 3.4,- Begründung: Anpassung an die höheren Lohnzahlungen. 1 211 61 Gasbezug 24, 1., 7.715,11 1,% 1., Begründung: künftige Verrechnung durch Give St. Marien & Co KEG (Betriebskosten) 1 211 71 Betriebskosten 24 15.4, 13.3, 12.19,64 15,79% 2.1,- Begründung: Ab 9/29 fallen durch Neubau höhere Betriebskosten an. 1 211 79 Miete an die Give St. Marien & Co KEG 24 9.4, 6.6, 3.672, 42,42% 2.8,- Begründung: Der Neubau verursacht höhere Mieten. 1 211 795 Miete an die Give - Einrichtung 24 22., 8.,, 175,% 14.,- Begründung: Miete für Einrichtung im Neubau, neu ab 9/29 1 211 7299 Vergütung an Abschnitt 617 24 3.2, 16.2, 14.461,5 8,25% 13., Begründung: 29 Mithilfe bei Großbauprojekt (Entrümpelung, Umräumen). Allgemeinbildender Unterricht, Sonderschulen 1 213 72 Kostenbeiträge (Gastschüler) 24 15., 11., 8.833,56 36,36% 4.,- Begründung: Kopfquote laut VA-Erlass mal erwartete drei Schüler, zuzügl. ein Schüler in M.-Reiter-Sonderschule. Förderung des Unterrichtes, Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen 1 239 43 Lebensmittel 23 13.5, 8.5, 9.79,67 58,82% 5.,- Begründung: Zusätzliche Portionen erfordern mehr Material. 1 239 511 Geldbezüge der Vertragsbediensteten II 2 24.3, 18.5, 15.832,68 31,35% 5.8,- Begründung: + 2 % und zusätzliches Personal 1 239 581 Sonstiger DGB zur sozialen Sicherheit 2 5.2, 3.5, 3.376,2 48,57% 1.7,- Begründung: Auch 29 schon zu niedrig veranschlagt. Vorschulische Erziehung, Kindergärten 1 24 459 Verbrauchsgüter 23 4.5, 2.8, 3.66,47 6,71% 1.7,- Begründung: ab 28 muss der Erhalter für das Bastelmaterial aufkommen (früher Regiebeitrag der Eltern) 1 24 7571 LTZ (Lohnkostenanteil-Kindergärtnerin) 27 164.7, 137.6, 135.321,91 19,69% 27.1,- Begründung: 2 % und Änderung im Personalstand 1 24 7572 LTZ (Lohnkostenanteil-Helferin) 27 61.1, 47.1, 47.653, 29,72% 14.,- Begründung: 2 % und Änderung im Personalstand