LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3714 6. Wahlperiode 25.03.2015. des Abgeordneten Jürgen Suhr, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN



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Transkript:

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3714 6. Wahlperiode 25.03.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Jürgen Suhr, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Nutzung von Internetangeboten durch Kinder und Jugendliche, Gefährdungspotenziale und Datenschutz als Bildungsaufgabe und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Medienbildung ist eine Zukunftsaufgabe unseres Landes und Medienkompetenz eine Schlüsselkompetenz in der heutigen Gesellschaft. In Mecklenburg-Vorpommern sollen alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, sich ein umfangreiches Wissen über heutige Medien anzueignen und ihre Kompetenzen hierbei kontinuierlich weiterzuentwickeln. Dazu gehört neben technischen Fertigkeiten auch die Fähigkeit, mit verschiedenen Medien verantwortungsvoll umzugehen, Medienwelten kritisch zu hinterfragen und für die mit deren Nutzung einhergehenden Gefahren sensibilisiert zu sein. Durch die Aneignung von Medienkompetenz sollen Bürgerinnen und Bürger auch davor geschützt werden, Opfer von Straftaten zu werden oder selbst Straftaten zu begehen. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, läuft in Mecklenburg-Vorpommern seit 2007 eine kontinuierlich fortgeschriebene Vereinbarung zur Förderung von Medienkompetenz, deren bisherige Vertragspartner die Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern, das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales sowie die Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern sind. Mit dieser Vereinbarung hat das Land die gesellschaftliche Verantwortung wahrgenommen, ein flächendeckendes und generationen-übergreifendes Angebot zum Erwerb von Medienkompetenz zu unterbreiten. Zurzeit wird diese Vereinbarung aktualisiert. Als weitere Vertragspartner sind das Ministerium für Inneres und Sport sowie der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern vorgesehen. Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 24. März 2015 beantwortet.

Drucksache 6/3714 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Akteure sind vor allem die Träger der Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Sozialarbeit, Kindertagesbetreuung und Schulen, Hochschulen, Medienwerkstätten, Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte für frühkindliche, schulische und außerschulische Bildungsarbeit sowie weitere multiplizierend Wirkende. Den Vertragspartnern und Akteuren ist bewusst, dass Mecklenburg-Vorpommern hinsichtlich der gewachsenen Kooperationen von Ministerien, Institutionen und medienpädagogischen Einrichtungen bei der Förderung von Medienkompetenz bundesweit beispielgebend wirkt. Als positive Beispiele sind hierbei das Landesinformationsportal www.medienkompetenz-inmv.de, der Medienkompass M-V, Teil 1 mit Lernmodulen für den schulischen und außerschulischen Bereich, und der bundesweit beachtete Schulversuch Auf dem Weg zur Medienschule - bildungspartnerschaftliche Schulentwicklung durch Audifizierung hervorzuheben. Des Weiteren sind das flächendeckende Netzwerk Medienaktiv M-V sowie die Gemeinschaftsprojekte TEO protect privacy und Medienscouts MV zu erwähnen. Beteiligt sind hier der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg- Vorpommern, die Landeskoordinierungsstelle für Suchtvorbeugung Mecklenburg- Vorpommern, das Kompetenzzentrum und Beratungsstelle für exzessive Mediennutzung und Medienabhängigkeit Schwerin der Evangelischen Suchtkrankenhilfe Mecklenburg- Vorpommern, die ComputerSpielSchule Greifswald, das Landeskriminalamt Mecklenburg- Vorpommern, die Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern mit der Selbsthilfeplattform juuuport.de sowie der Landesjugendring Mecklenburg-Vorpommern. Einen weiteren Überblick über medienpädagogische Angebote im Land bieten die Jahresberichte der Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern. Für Kinder und Jugendliche ist der Zugang zum Internet mit seinen umfassenden Angeboten sehr niederschwellig möglich. So werden auch Internetplattformen wie YouNow und andere genutzt, die insbesondere für Kinder und Jugendliche ein immenses Gefährdungspotenzial beinhalten. So kommen beispielsweise Prof. Dr. Petra Grimm und die wissenschaftliche Mitarbeiterin Birgit Kimmel vom Institut für digitale Ethik an der Hochschule der Medien in Stuttgart zu der Einschätzung, dass über die Video Live Streaming Plattform YouNow eine neue Dimension der Privatheitsproblematik entsteht, weil Kinder und Jugendliche dort ihren Alltag und dessen intime Details live per Video öffentlich zeigen. Es seien viele junge Nutzer auf dieser Plattform, die besonders verletzbar sind. Solche Plattformen seien offene Tore für Trolle und auch Pädophile. Im Koalitionsvertrag von SPD und CDU heißt es in Ziffer 392: Datenschutz ist ganz wesentlich eine Bildungsaufgabe. Impulse und Regelungen zur Vermittlung von Datenschutzbewusstsein als Sensibilität gegenüber Grundrechten eines jeden Menschen sollen daher nicht nur in den Datenschutzgesetzen, sondern auch in den Lehrplänen von Bildungseinrichtungen in den Bereichen Schule und Hochschule sowie Aus-, Fortund Weiterbildung verankert werden. 2

Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3714 In seinem elften Tätigkeitsbericht empfiehlt der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Reinhard Dankert, der Landesregierung, kurzfristig dafür Sorge zu tragen, dass jeder junge Mensch in Mecklenburg-Vorpommern mehrmals qualifizierte Bildungsangebote zu den Themen Medienkompetenz (Mediennutzung), Datenschutz und Urheberrecht wahrnimmt. Aus seiner Sicht ist es unverzichtbar, dass die Rahmenpläne fächerübergreifend aktualisiert werden, dass die Lehrkräfte und deren Leitungskräfte laufend entsprechend fortgebildet und die kommenden Lehrkräfte entsprechend ausgebildet werden. 1. Inwieweit hat die Landesregierung das im Koalitionsvertrag formulierte Ziel, Impulse und Regelungen zur Vermittlung von Datenschutzgesetzen nicht nur in den Datenschutzgesetzen, sondern auch in den Lehrplänen von Bildungseinrichtungen in den Bereichen Schule und Hochschule sowie Aus-, Fort- und Weiterbildung zu verankern, umgesetzt und was ist ihrer Einschätzung nach noch zu tun? Die Landesregierung misst dem Thema Medienbildung und der Medienkompetenzentwicklung, dem Datenschutz, dem Urheberschutz und dem Jugendmedienschutz große Bedeutsamkeit bei. In der Schule ist die Medienarbeit im Unterricht durch den Rahmenplan Medienerziehung implementiert. Der Rahmenplan Medienerziehung gilt fächerübergreifend und macht damit deutlich, dass alle Fragen der Medienbildung eine Querschnittsaufgabe für sämtliche Unterrichtsfächer sind. Das Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern (IQ M-V) unterstützt die Lehrkräfte durch Fort- und Weiterbildungsangebote im Bereich Medienbildung unter der Federführung des Medienpädagogischen Zentrums (MPZ). Ferner arbeitet die Landesregierung kontinuierlich mit allen relevanten Partnern der außerschulischen Medienbildung zusammen und initiiert, begleitet und evaluiert diesbezügliche Schulversuche. Das Audit Auf dem Weg zur Medienschule, das im Ergebnis des 2014 beendeten Schulversuches komplett überarbeitet und evaluiert wurde, macht es den Schulen möglich, sich gezielt auf dem Gebiet der Medienbildung weiterzuentwickeln. Es enthält dezidiert den Qualitätsbereich Prävention. Dadurch können die Schulen ganz individuell auf die sich ständig verändernden und immer neuen Herausforderungen reagieren. Hierbei werden sie auch zukünftig engmaschig durch das MPZ betreut. 3

Drucksache 6/3714 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2. Durch welche konkreten Maßnahmen setzt die Landesregierung die Empfehlung des Landesbeauftragten für den Datenschutz um, kurzfristig dafür Sorge zu tragen, dass jeder junge Mensch in Mecklenburg-Vorpommern mehrmals qualifizierte Bildungsangebote zu den Themen Medienkompetenz (Mediennutzung), Datenschutz und Urheberrecht wahrnimmt? a) Welche Bildungsangebote zu den Themen Medienkompetenz (Mediennutzung), Datenschutz und Urheberrecht wurden seit Beginn der Legislaturperiode neu geschaffen bzw. fortgeführt? b) Wie viele Kinder und Jugendliche haben diese Angebote seit Beginn der Legislaturperiode wahrgenommen? c) In welchem Umfang werden im Landeshaushalt Mittel für die Schaffung bzw. Fortführung solcher Bildungsangebote zur Verfügung gestellt? Dem MPZ des IQ M-V obliegen im Rahmen des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur alle Fragen der schulischen Medienbildung. Die in den vergangenen Jahren erfolgreich entwickelten Arbeits-, Fortbildungs- und Kooperationsformate wurden dadurch abgesichert und verstetigt, dass die Struktur der ehemals jährlich abgeordneten Medienpädagogischen Berater seit November 2014 dauerhaft in das MPZ des IQ M-V überführt wurden. Hier sind sie als Regionalbeauftragte für Medienbildung (RBM) an den verschiedenen Standorten des IQ M-V und landesweit tätig. Zu a) Landesweite Angebote: - Die zweitägige Multiplikatorenfortbildung zu Internetsicherheit und Jugendmedienschutz wird regelmäßig als Grundausbildung durchführt. Sie hat das Ziel, an jeder Schule des Landes mindestens eine für dieses Thema ausgebildete Lehrkraft zu haben, die anschließend ihrerseits multiplizierend im Kollegium an ihrer Schule wirken kann. - Aufbauend erhalten die Multiplikatoren in Fresh-up-Tagungen die Möglichkeit, ihre Kenntnisse zu aktualisieren und zu vertiefen. Regionale Angebote: - Die Formate ergeben sich aus den konkreten Anfragen an den je für einen Schulamtsbereich zuständigen RBM des MPZ. Dabei können die Themen Jugendmedien-, Urheberund Datenschutz eigenständig oder integrativ behandelt werden, zum Beispiel in thematischen Fortbildungen, Schilf-Tagen (schulinterne Lehrerfortbildung), Projekttagen, Informationsfenstern bei Schulleiter- und Schulrätedienstberatungen oder Lehrerkonferenzen oder bei Beratungen mit dem Unterstützersystem des IQ M-V. - In Kooperation zwischen MPZ und Partnern der außerschulischen Medienarbeit wird regional der Medientango angeboten. 4

Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3714 Zu b) Konkrete Daten wurden hierzu nicht erfasst. Ziel der in der Antwort zu Frage 2a) genannten Angebote ist es, prinzipiell bei allen Schülern Wirkung zu erzeugen. Alle Teilnehmer sollen in die Lage versetzt werden, den Themenkomplex in verschiedenen Formaten und Fachunterrichtssituationen qualifiziert, angemessen und zielgruppengerecht bearbeiten zu können. Für Begleitangebote und die Erstellung von Umsetzungskonzepten stehen die RBMs den Schulen zur Verfügung. Zu c) Neben den Personal- und Reisekosten für die Mitarbeiter des MPZ werden durch das IQ M-V jährlich circa 30.000 EURO an Mitteln für den Bereich der schulischen Medienbildung, den Urheberschutz und den Datenschutz zur Verfügung gestellt. Darüber hinausgehende Angaben liegen der Landesregierung nicht vor. Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 3. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die Rahmenpläne im Hinblick auf die Schlüsselqualifikation Medienkompetenz fächerübergreifend aktualisiert werden, dass die Lehrkräfte und deren Leitungskräfte laufend entsprechend fortgebildet und die kommenden Lehrkräfte entsprechend ausgebildet werden? a) Welche Rahmenpläne wurden seit Beginn der Legislaturperiode aktualisiert? b) Welche Rahmenpläne sollen noch im Laufe der Legislaturperiode aktualisiert werden? c) Wie viele Lehr- und Leitungskräfte haben seit Beginn der Legislaturperiode an Fortbildungen zu diesem Thema teilgenommen? Zu 3, a) und b) Nach Abschluss der Rahmenplanarbeit zur Implementierung der Bildungsstandards für den Mittleren Schulabschluss zum Ende der 5. Legislatur in den Fächern Deutsch (Klasse 7 bis 10, sowohl für den gymnasialen als auch für den nichtgymnasialen Bildungsgang), Biologie (Klasse 7 bis 10, ebenfalls für beide Bildungsgänge), Chemie (Klasse 7 bis 10, ebenfalls für beide Bildungsgänge), Englisch (Klasse 7 bis 10, ebenfalls für beide Bildungsgänge), Mathematik (Klasse 7 bis 10, für den nichtgymnasialen Bildungsgang) und Physik (Klasse 7 bis 10 für den gymnasialen Bildungsgang) liegt in der neuen Legislatur der Schwerpunkt auf der Implementierung der Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife in die entsprechenden Rahmenpläne. In diesem Zuge werden derzeit die Rahmenpläne für die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe in den Fächern Deutsch, Englisch, Französisch und Mathematik überarbeitet. Diese sollen zum Schuljahr 2015/2016 in Kraft treten. Medienpädagogische Gesichtspunkte sind in den Rahmenplänen sowie in den Bildungsstandards exemplarisch berücksichtigt. 5

Drucksache 6/3714 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Zu c) In den regionalen Fortbildungen und Informationsveranstaltungen, die die Mitglieder des MPZ seit Beginn der Legislaturperiode durchgeführt haben und in denen es hauptsächlich um Jugendmedien-, Urheber- und Datenschutz ging, nahmen circa 950 Lehr- und Leitungskräfte teil. In den landesweiten Multiplikatorenfortbildungen wurden seit Beginn der Legislaturperiode 237 Teilnehmende geschult. In den beiden Fresh-up-Tagungen seit März 2011 waren circa 200 Lehr- und Leitungskräfte anwesend. Mit den drei Kooperationsfortbildungen des Medientango konnten 90 Teilnehmende erreicht werden. Darüber hinaus finden regelmäßig weitere regionale und landesweite Fortbildungsveranstaltungen zu vielfältigsten Themen der Medienbildung in der Schule statt. 4. Wie gewährleistet die Landesregierung, dass die Multiplikatoren bzw. die Fachkräfte der Jugendhilfe, also auch die Erzieherinnen und Erzieher in Kitas und Krippen und die Fachkräfte in der Tagespflege, entsprechende Fortbildungsangebote wahrnehmen und innerhalb der Ausbildung dieser Fachkräfte die erforderlichen Angebote rasch installiert werden? a) Welche Fortbildungsangebote zu den Themen Medienkompetenz (Mediennutzung), Datenschutz und Urheberrecht wurden seit Beginn der Legislaturperiode geschaffen bzw. fortgeführt? b) Wie viele Fachkräfte haben diese Angebote seit Beginn der Legislaturperiode wahrgenommen? c) In welchem Umfang werden im Landeshaushalt Mittel für die Schaffung bzw. Fortführung solcher Fortbildungsangebote zur Verfügung gestellt? Zu 4, a) und b) In dieser Legislaturperiode wurden durch das Zentrum für Praxis und Theorie der Jugendhilfe e. V. acht Fortbildungsveranstaltungen zu den Themen Medienkompetenz und Datenschutz angeboten. Die Landeskoordinierungsstelle für Suchtvorbeugung Mecklenburg-Vorpommern (LAKOST MV) führte in dem entsprechenden Zeitraum insgesamt 235 Fortbildungsveranstaltungen zu verschiedenen Bereichen der Medienkompetenzentwicklung durch. Bei den Veranstaltungen handelte es sich unter anderem um schulinterne Lehrerfortbildungen, Seminare für die Fachkräfte der Jugend- und Schulsozialarbeit, Fortbildungen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in Kliniken und Suchtberatungsstellen, Bildungsabende bei offenen Kanälen, Fortbildungen in Kindertagesstätten, Seminare in der Erzieherinnenausbildung an der Beruflichen Schule Gesundheit und Sozialwesen Schwerin, bei Tagesmüttern des Landkreises Ludwigslust-Parchim und auszubildenden Krankenschwestern der Berufsschule des Stiftes Bethlehem in Ludwigslust. 6

Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3714 An den Fortbildungen, die durch das Zentrum für Praxis und Theorie der Jugendhilfe e. V. durchgeführt wurden, nahmen 121 Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe teil. Die LAKOST MV erreichte mit ihren Fortbildungsangeboten in dieser Legislaturperiode bisher insgesamt 7.772 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus verschiedenen Fachbereichen sowie Studierende und Auszubildende. Darüber hinausgehende Angaben liegen der Landesregierung nicht vor. Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu c) Die Landeregierung stellt dem Zentrum für Praxis und Theorie der Jugendhilfe e. V. im Rahmen eines Werkvertrages jährlich 372.000 Euro für die Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Fachbereichen der Kinder- und Jugendhilfe zur Verfügung. Die Mittel für die Finanzierung der Fortbildung durch die LAKOST MV werden nicht gesondert im Landeshaushalt ausgewiesen. Darüber hinausgehende Angaben liegen der Landesregierung nicht vor. Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 7