Krankenkassen als Kooperationspartner in der Beratung "Der Schikane keine Chance!" Bad Boll, 20.03.2010
Der gesetzliche Rahmen Körperschaft des öffentlichen Rechts Der Auftrag ergibt sich aus dem Gesetz Sozialgesetzbuch I 4: notwendige Maßnahmen zum Schutz, Erhalt, Besserung, Wiederherstellung v. Gesundheit 11 17: Aufklärung Beratung (Rechte und Pflichten aus dem SGB V, IX,XI) Auskunft ("über alle sozialen Angelegenheiten nach diesem Gesetzbuch") "erforderlichen sozialen Dienste" 2
Der gesetzliche Rahmen Sozialgesetzbuch V lex specialis zu SGB I und SGB IX Auftrag nur für die eigenen Versicherten 11 Versorgungsmanagement (gilt nur für Kranke) 12: Generalnorm; die Notwendigkeit ist das Maß aller Dinge; ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich. 11 bis 68: abschließender Leistungskatalog; v.a. Prävention, Vorbeugung, Früherkennung Krankenbehandlung; Krankengeld 3
Der gesetzliche Rahmen Sozialgesetzbuch IX gilt nur für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen 27 auch bei "Krankenbehandlung" gelten die Ziele der medizinischen Rehabilitation ( 26) und die Vorschriften zur Koordination von Leistungen zur Teilhabe ( 10) Rehabilitations- bzw. Teilhabeplanung 4
Der institutionelle Rahmen 14 CompetenceCenter Sozialer Dienst in Baden-Württemberg einheitliche, landesweite Rahmenkonzeption festes Weiterbildungsangebot, z.b. Coping und Beratungsstrategien Beratungsqualität verbessern (Change Talk) Umgang mit schwierigen Klienten Umgang mit Konflikten Verpflichtung zur Supervision 5
Handlungsfelder Qualifizierte Pflegeberatung Psychoonkologische Beratung (WPO) für Brustkrebspatientinnen sozialpäd. Diagnostik bei arbeitsunfähigen Klienten Onkologische Pat., Klienten mit psychischen Erkrankungen, Suchtkranke 6
Handlungsfelder Psychosoziale Beratung und Erstellen psychosozialer Gutachten bei Anträgen auf Mutter/Vater-Kind-Maßnahmen Familienorientierte Reha Suchtrehabilitation Rehabilitationsberatung und Erstellen von Rehabilitationsplänen (Aufgabenkatalog wie Servicestellen SGB IX) 7
Handlungsfelder Sicherung der nachstationären Versorgung (z.b. Fallkonferenzen in den Psychiatrien; Elterngespräche nach Kinder-Reha) Selbsthilfeförderung (einschl. KISS) verhaltensmodifizierende Beratungen und Kurse (z.b. Nichtraucherkurs) Praxisanleitung Studierende 8
Zielsetzung und Aufgaben Hypothesen für unsere Arbeit: Stabile Gesamtversorgungssituationen vermeiden Unter-, Über- und Fehlversorgung Stabile Gesamtversorgungssituationen gehen mit stabilen Lebenssituationen einher Dies setzt eine psychosoziale Gesamtbetrachtung voraus, die über den Kontaktanlass und die unmittelbar damit verbundenen Aktivitäten hinausreicht. 9
Zielsetzung und Aufgaben Ausgangspunkt allen Handelns: Der/die KlientIn (Lebenssituation, Bedarf, Interessen) Allparteilichkeit (zw. Interessen KlientIn, AOK, Dritten vermitteln) Steuerung von Versorgungsprozessen unter Berücksichtigung rechtlicher, psychischer, sozialer und sozialmedizinischer Aspekte (mehrdimensionale Fallbetrachtung) 10
Zielsetzung und Aufgaben Klienten-Empowerment Mittels Instrumenten und Methoden Sozialer Arbeit die Klienten in Alltags- und Krankheitsbewältigung motivieren und unterstützen Mehrwertangebot für Versicherte 11
Zielsetzung und Aufgaben sozialpädagogische Einzelberatung (Belardi 2005) geht über "Alltagsberatung" sowie über rein sozialrechtliche Beratung hinaus Merkmale: Professionalität, Erreichbarkeit, Uneigennützigkeit, Nichtverstrickung, Vermittlung von Hilfsquellen. Methodik: eklektisch; Derzeit gibt es aber keinen verpflichtenden Methodenkanon 12
Zielsetzung und Aufgaben Case Management stabilisieren der Gesamtversorgungssituation ressourcenorientiert und sektorenübergreifend Erarbeiten von Krankheits- und Alltagsbewältigungsstrategien erarbeiten neuer Lebensperspektive Zur Methode: Angebot eines Methodenseminars 13
Zielsetzung und Aufgaben Krisenintervention Entlastung Hilfe zur Selbsthilfe Raum schaffen für weiteres, professionelles Handeln Methodik wird von der Dualen Hochschule vermittelt; derzeit kein eigenes Weiterbildungsangebot 14
Zielsetzung und Aufgaben Generalstrategie in den Einzelfällen: Bewußtmachen der eigenen Rollen und des Arbeitsauftrages und dies "allparteilich" vertreten stringentes, systematisches Vorgehen klare Gliederung des Beratungsgesprächs transparenter Umgang mit Ergebnissen (Absprache mit Klient hierüber) 15
Zielsetzung und Aufgaben strukturelle Strategien: Sozialer Dienst als selbständige Organisationseinheit Festlegen von Unternehmenszielen für den Einsatz des Sozialen Dienstes (-> Konzeption) Festlegen von Aufgaben und Rollen (-> Konzeption) Qualitätssicherung durch Weiterbildung und Supervision (-> eigene, landesweite Standards) kollegiale Beratung in Teams Aufbau eines eigenen Bewertungssystems für den Erfolg der eigenen Arbeit 16
Rolle des CC Sozialer Dienst in der Beratung von Versicherten mit Konflikten am Arbeitsplatz Beratung von Versicherten mit Konflikten am Arbeitsplatz ist ein Handlungsfeld des CC SD. Kontakt entsteht i.d.r. über Krankengeldsachbearbeiter. 17
Rolle des CC Sozialer Dienst in der Beratung von Versicherten mit Konflikten am Arbeitsplatz Arbeistauftrag Unterstützungsleistung zur psychosozialen Krankheitsbewältigung Klärung des Rehabilitations- und Teilhabebedarfs Koordination zur Wiedereingliederung am Arbeitsplatz 18
Rolle des CC Sozialer Dienst in der Beratung von Versicherten mit Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützungsleistung zur psychosozialen Krankheitsbewältigung Ziel: eigenständige Lösung der Situation unterstützen, weiterführende Hilfen vermitteln persönliche Interaktion in Form von Beratung Klären des Problems; orientieren an den Ursachen mögliche Ziele erarbeiten; priorisieren einzelne Schritte zur Zielerreichung planen Reflexion Methode: motivierende Gesprächsführung 19
Rolle des CC Sozialer Dienst in der Beratung von Versicherten mit Konflikten am Arbeitsplatz Klärung des Rehabilitations- und Teilhabebedarfs Identifizieren des Rehabilitations- und Teilhabebedarfs Koordination des (medizinischen) Versorgungsbedarfs einschließlich Abstimmung mit anderen Rehabilitationsträgern 20
Rolle des CC Sozialer Dienst in der Beratung von Versicherten mit Konflikten am Arbeitsplatz Koordination zur Wiedereingliederung am Arbeitsplatz Bedarfserhebung Impulsgeber für Klärung der Situation weitere Rehabilitationsträger hinzuziehen ggf. Gespräch mit Arbeitgeber (Ausloten der Möglichkeiten) ggf. Gespräch mit Arzt 21
Rolle des CC Sozialer Dienst in der Beratung von Versicherten mit Konflikten am Arbeitsplatz Die Konflikt-Moderation bzw. Mediation zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer als primäres Ziel eines Kontaktes seitens der AOK ist nicht im Unternehmensauftrag enthalten. Innerbetriebliche Konfliktlösung ist in erster Linie Aufgabe des Arbeitgebers, der Personal- bzw. Betriebsräte, ggf. der Schwerbehindertenvertretung und der Gewerkschaften. 22
Prävention und Gesundheitsförderung Stressbewältigung Menschen mit (nicht existentieller und behandlungsbedürftiger) Stressbelastung Systematisches Problemlösen langfristiger Umgangmit Belastungen Stressbewältigung durch Bewegung Entspannungstraining Spontanentspannung Entspannungstraining Autogenes Training Profgressive Muskelentspannung Yoga Betriebliches Gesundheitsmanagement 23