Arbeitssicherheit 09.12.2008 Margit Facklam Fachkraft für Arbeitssicherheit Tel. 450 570468 U N I V E R S I T Ä T S M E D I Z I N B E R L I N



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Arbeitssicherheit 09.12.2008 Margit Facklam Fachkraft für Arbeitssicherheit Tel. 450 570468 U N I V E R S I T Ä T S M E D I Z I N B E R L I N

Arbeitsschutz hat das Ziel der Prävention Schutz von Leben und Gesundheit Verhütung von Verletzungen Verhütung arbeitsbedingter Erkrankungen Menschengerechte Arbeitsgestaltung einschließlich Förderung der Gesundheit Stabilisierung der Gesundheit Stärkung der Leistungsfähigkeit Förderung der Arbeitszufriedenheit Maßnahmen, Mittel und Methoden zur Begrenzung des Schadensausmaßes Rehabilitation und Reintegration Arbeitssicherheit

Arbeitsschutz Gesetze / Verordnungen Arbeitsschutzgesetz 3 Arbeitssicherheitsgesetz Arbeitsschutzgesetz 5,6 Betriebssicherheitsverordnung Gefahrstoffverordnung Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe TRBA 250 Unfallverhütungsvorschriften Festlegung Verantwortung des Arbeitgebers für den Arbeits- und Gesundheitsschutz Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit Durchführung und Dokumentation einer Gefährdungsbeurteilung u. a. Messung von Gefahrstoffen und deren Einstufung u.a. Punkt 4.2.4. ff. Ziffer 1 Einführung der sicheren Instrumente ist Pflicht, wenn Tätigkeiten mit hoher Infektionsgefährdung ausgeführt werden oder erhöhte Unfallgefahr besteht Arbeitssicherheit

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG 1996) 4 ArbSchG Pflichten des Arbeitgebers: Allgemeine Grundsätze die Arbeit muss so gestaltet sein, dass Gefahren für Leben und Gesundheit vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden die Gefahren sind immer an der Quelle zu bekämpfen, individuelle Schutzausrüstungen sind nachrangig Maßnahmen sind unter Berücksichtigung der Hygiene, Arbeitssicherheit und Stand der Technik zu treffen die Maßnahmen sind so zu planen, dass Technik, Arbeitsorganisation, soziale Beziehungen und sonstigen Arbeitsbedingungen sachgerecht verknüpft werden Arbeitssicherheit

Arbeitsschutzgesetz 5 ArbSchG Pflichten des Arbeitgebers : Beurteilung der Arbeitsbedingungen Der Arbeitgeber muss die Gefährdungen am Arbeitsplatz je nach Art der Tätigkeit beurteilen und ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind Die Beurteilung richtet sich nach Gefährdungen insbesondere durch: Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes physikalische, biologische und chemische Einwirkungen Gestaltung, Auswahl und Einsatz der Arbeitsmittel (Arbeitsstoffe, Geräte, Anlagen) Gestaltung und Zusammenwirkung von Arbeitsabläufen, Fertigungsverfahren und der Arbeitszeit 6 ArbSchG: Dokumentationspflicht Arbeitssicherheit

Desinfektionsmittel Arzneimittel Arzneimittelrecht Gefahrstoffe Gefahrstoffverordnung Gefährlichkeitsmerkmale zweiter Abschnitt 4 Stoffe und Zubereitungen, die u. a. folgende Eigenschaften aufweisen: explosionsgefährlich brandfördernd hoch- oder leichtentzündlich giftig, krebserzeugend umweltgefährlich

Gefahrstoffverordnung 2004 im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung 7 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung Im Gefahrstoffverzeichnis vermerken, ob - Sicherheitsdatenblatt und - Betriebsanweisung vorliegt Betriebsanweisung - Daten der Gefahrstoffe - Vorsichtsmaßregeln und Maßnahmen - Informationen zum Tragen und Benutzen von Schutzausrüstungen und Schutzkleidung - Maßnahmen für den Havariefall - Hygienevorschriften Arbeitssicherheit

Gefahrstoffe Dienstanweisung Umgang mit Gefahrstoffen Sichere Aufbewahrung Vorräte begrenzen Originalgebinde verwenden Betriebsanweisung beachten Einsatzbedingungen, Persönliche Schutzausrüstung, Entsorgung

Desinfektionsmittel Desderman Sterillium lt. Sicherheitsdatenblatt Leichtentzündlich Flammpunkt 21 C lt. Sicherheitsdatenblatt reizend Entzündlich Flammpunkt 23 C

Desinfektionsmittel Gefahrensymbol Flamme bedeutet Gefahr!! Die Dämpfe brennbarer Flüssigkeiten können mit Luft und erst recht mit reinem Sauerstoff brennbare oder explosionsfähige Gemische bilden! Die Temperatur, bei der bei brennbaren Flüssigkeiten die Dampfkonzentration ausreicht, um das Dampf-Luftgemisch bei Fremdzündung zu entflammen, nennt man Flammpunkt. Dieser Flammpunkt kann im Bereich der Raumtemperatur liegen. Ethanol 70% Flammpunkt 21 C 2-Propanol 12 C Aceton -19 C

Desinfektionsmittel es ist zu achten: Auswahl des Mittels lt. Hygieneplan, z.b. bei den Spendern im Flur Bestückung mit gleichem Desinfektionsmittel Vorratslagerung maximal halber Wochenbedarf Mengenbegrenzung auf Grund des Brandschutzes Spenderauswahl Anbringung der Spender mit Auffangschalen nicht zu hoch! Pumpspendern: keine Flüssigkeit auf den Fußboden gelangen lassen Taschenflaschen

Hände- und Hautdesinfektion Händedesinfektionsmittel sind Arzneimittel unter unterliegen damit dem Arzneimittelgesetz. Es sollen nicht nur die an der Oberfläche der Hände,sondern auch die Keime in der Haut,z.B. in Haarbälgen, Talg- und Schweißdrüsen angesiedelt sind, unschädlich gemacht werden, daher sind ausschließlich die Eigenschaften der eingesetzten Desinfektionsmittel (Entzündlichkeit, Toxizität) zu berücksichtigen. Gesundheitsgefährdungen Kurzkettige Alkohole reizen in konz. Form die Haut, Schleimhaut und Augen und führen zu Rötungen u. U. zu Dermatitis führen. Augenkontakte zu Konjunktivitis. Alkohole wirken entfettend. Irritative Hautreaktionen und Schleimhautreizungen können auch alle Wirk- und Hilfsstoffe in Desinfektionsmitteln ausgelöst werden. Bei Umgang mit Desinfektionsmittel besteht die Gefahr von 1. Degenerativen und allergischen Hauterkrankungen 2. Reizungen der Schleimhäute Alkoholische Desinfektionsmittel haben einen hohen Dampfdruck, aber auch einen hohen Luftgrenzwert. Bei normaler Lüftungsanlage führt z.b.10 mal täglich Händedesinfektion in Behandlungsraum mit freier Lüftung nicht zu einer Grenzwertüberschreitung (z.b. Ethanol 0,2g/m³/Frischluft/h). Ersatzverfahren prüfen, evtl. anderes Produkt mit veränderter Zusammensetzung wählen (Allergien). Hautpflegemaßnahmen mit rückfettender Creme, denn Alkohole wirken entfettend. Technische Schutzmaßnahmen Maßnahmen des sekundären Explosionsschutzes Zündquellen beseitigen. Ausreichende Lüftung

Händesdesinfektion.??? Was gehört noch dazu

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Hygienerisiko Fingernägel / Schmuck Hände sind Übertragungsvehikel für Krankheitserreger Problem: Künstliche oder lackierte Fingernägel Empfehlungen des RKI: Fingernägel müssen sauber, kurz und rund geschnitten sein Personen die Patienten behandeln oder pflegen sollten grundsätzlich keine künstlichen Fingernägel tragen Problem: keine dichten Ränder und kleine Feuchtigkeitskammern Lackierte Fingernägel Problem: mögliche Verschmutzungen und Risse, insbesondere bei farbigem Nagellack. Spätestens nach 4 Tagen entstehen Risse Verzicht auf Schmuck Das Tragen jeglichen Schmucks im Dienst begünstigt wesentlich die Übertragung von Erregern

Arbeitssicherheit dient der Prävention Wir helfen Ihnen gern! www.charite.de/ arbeitssicherheit

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Arbeitssicherheit