Projektauswahlkriterien



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Transkript:

Projektauswahlkriterien für das Programm "Quereinstieg Männer und Frauen in Kitas Die Umsetzung erfolgt durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Prioritätsachse Prioritätsachse C: Investitionen in Bildung, Weiterbildung, Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen Investitionspriorität ID der spezifischen Ziele Spezifisches Ziele Beitrag zur Erreichung spezifischer Ziele des OP Investitionspriorität 10(iii): Förderung des gleichen Zugangs zum lebenslangen Lernen für alle Altersgruppen im formalen, nicht-formalen und informalen Rahmen, Steigerung des Wissens sowie der Fähigkeiten und Kompetenzen der Arbeitskräfte sowie die Förderung flexibler Bildungswege unter anderem durch Berufsberatung und die Bestätigung erworbener Kompetenzen. C1 Weiterentwicklung der beruflichen Aus- und Weiterbildung von Fachkräften für den (früh)pädagogischen Bereich Mit der Schaffung und Verbesserung vergüteter, erwachsenengerechter Ausbildungsstrukturen für Quereinsteiger/-innen in den Erzieherberuf wird der Zugang zu lebenslangem beruflichen Lernen für Berufswechsler/ -innen im frühpädagogischen Bereich geöffnet bzw. erweitert und ungenutztes Fachkräftepotential gehoben. Die ESF-Förderung im spez. Ziel C1 wird zu den im Leistungsrahmen gem. Art 27 (4) der Verordnung (EU) 1303/2013 für die Prioritätsachse C für die Jahre 2018 u. 2023 verbindlich festgelegten finanziellen u. den Output-Zielen für

- 2 - Erwerbstätige beitragen. Ergebnisindikatoren zu der Investitionspriorität Beitrag zur Erreichung der Querschnittsziele des OP C1.1a (ser) und C1.1b (ÜR): Teilnehmer/-innen, die erfolgreich eine Qualifizierung zum/ zur staatlich anerkannten Erzieher/ -in abgeschlossen haben. Das Modellprogramm trägt zu den Zielen Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern, Nichtdiskriminierung und Nachhaltigen Entwicklung bei, indem es mit der Erprobung und Verbesserung neuer Ausbildungsstrukturen im Erzieherberuf Möglichkeiten lebenslangen beruflichen Lernens für frühpädagogische Berufsfelder erweitert und damit langfristig hilft, die Chancengleichheit im beruflichen Bildungswesen und am Arbeitsmarkt zu verbessern. Über das Programm werden Strukturveränderungen angestoßen. Es können wertvolle und übertragbare Erkenntnisse zum Berufswechsel im Zukunftsarbeitsfeld personenbezogener Dienstleistungen gewonnen werden, deren Ausbildungen im Hinblick auf Weiterbildungsmöglichkeiten überwiegend vergleichbare Bedingungen und Herausforderungen aufweisen. Zudem setzt das Programm wichtige gleichstellungspolitische Impulse. Durch das Programm werden Voraussetzungen geschaffen, unter denen Männer ihre im Jugendalter häufig durch Stereotype eingeschränkte Berufswahl korrigieren und Fachschulen/-akademien und Kindertageseinrichtungen den Anteil von Männern an Fachschülern/Studierenden und Mitarbeitern steigern können. Die Zuwendungsempfänger werden zudem verpflichtet, bei der Förderung die Einhaltung der Querschnittsziele nach Artikel 7 und 8 der Allgemeinen Strukturfondsverordnung (VO (EU) Nr. 1303/2013) verbindlich zu beachten. Förderrichtlinie Fördergegenstand Die Förderrichtlinie liegt in der Entwurfsfassung vor (s. Anlage) und wird nach Genehmigung der Auswahlkriterien durch den Begleitausschuss veröffentlicht werden. Gefördert wird die Konzeption, Koordination und Beobachtung von Kitatätigkeit begleitenden Ausbildungsgängen, in deren Rahmen eine dreijährige Teilzeitausbildung an einer

- 3 - Fachschule/-akademie für Sozialpädagogik parallel zu einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung innerhalb einer Kita stattfindet. An der Ausbildung teilnehmen können Personen, die mindestens einen mittleren Schulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss vorweisen können sowie eine abgeschlossene fachfremde Ausbildung oder eine in Abhängigkeit von der Dauer der Ausbildung gleichwertige Qualifikation (z.b. eine mehrjährige, fachfremde berufliche Tätigkeit oder eine vergleichbare Vorerfahrung). Die geförderte Ausbildung schließt mit dem Abschluss Staatlich anerkannte Erzieherin bzw. Staatlich anerkannter Erzieher ab. Auf Grundlage des im Entwurf vorliegenden bundesweiten Rahmenlehrplans sollen die Projektpartnern Kita und Fachschule/ -akademie gemeinsam die Erzieherausbildung erwachsenengerecht, geschlechtersensibel und zielgruppenorientiert um- und neuorganisieren. Das Bundesprogramm schafft Voraussetzungen, unter denen Steuerungselemente, Methoden und Inhalte über drei Ausbildungsjahrgänge hinweg modellhaft variiert und erprobt und bewertet werden können. Antragsberechtigte Juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts mit Sitz in Deutschland: Träger von Kitas, die die Teilzeit-Fachschülerinnen und Fachschüler parallel zur dreijährigen Ausbildung sozialversicherungspflichtig anstellen und praktisch ausbilden, staatliche oder staatlich anerkannte Fachschulen/- akademien für Sozialpädagogik oder ihre Träger, bei denen die Ausbildung mit dem Abschluss Staatlich anerkannte Erzieherin / Staatlich anerkannter Erzieher erfolgt, und Verbände, zu deren Mitgliedern Träger von Kitas und/oder Fachschulen/-Fachakademien zählen. Ein Antragsteller kann einen Projektantrag auch im Verbund mit weiteren Trägern mit Sitz in Deutschland stellen, die die Antragsvoraussetzungen erfüllen.

- 4 - Fördervoraussetzungen Es handelt sich um eine grundsätzlich dreijährige, erwachsenengerecht gestaltete Teilzeitausbildung. Es müssen mindestens zwei und höchstens drei Ausbildungsjahrgänge durchgeführt werden, pro Kalenderjahr grundsätzlich einer. Die Ausbildung endet mit dem Abschluss Staatlich anerkannte Erzieherin / Staatlich anerkannter Erzieher. Die Klassengröße umfasst im Durchschnitt 25 Fachschülerinnen und Fachschüler. Der Antragsteller hat darauf zu achten, dass die durchschnittliche Abbruchquote innerhalb aller geförderten Ausbildungsjahrgänge 15 % der Teilnehmenden nicht überschreitet. Mit Beginn der dreijährigen Ausbildung sind die Teilzeit- Fachschülerinnen und Fachschüler bei den am Projekt teilnehmenden Trägern von Kindertageseinrichtungen für die Dauer der Ausbildung sozialversicherungspflichtig angestellt und erhalten eine Vergütung in Höhe von mind. 1.250 monatlich (Arbeitgeber-Brutto). Die Vergütung wird unabhängig vom zeitlichen Umfang des Einsatzes der Teilzeit-Fachschülerinnen und - Fachschüler am Lernort Kita gezahlt. Art und Umfang der zugewiesenen Verantwortlichkeiten entsprechen dem Ausbildungsfortschritt im jeweiligen Ausbildungsabschnitt. Es bestehen feste Kooperationen zwischen den beteiligten Kita-Einrichtungen und mindestens einer Fachschule/-akademie für Sozialpädagogik (in staatlicher oder in freier Trägerschaft) bzw. zwischen Antragsteller und den beiden beteiligten Lernorten. In den Kitas der am Modellprojekt beteiligten Kita- Träger soll der Männeranteil unter den pädagogischen Fachkräften gesteigert werden. Die zuständigen Landesministerien bestätigen ihre

- 5 - Projektunterstützung in Form von Absichtserklärungen. Räumlicher Geltungsbereich Auswahlverfahren Die Gesamtfinanzierung, vor allem auch die Anstellungsvergütung der Teilnehmenden, die nicht über den Zuschuss abgedeckt wird, ist sicher gestellt. Bundesweit Das Auswahlverfahren ist zweistufig angelegt. Die erste Stufe hat am 06.11.2014 begonnen. Bis zum 31.01.2015 werden Interessenbekundungen entgegengenommen und anschließend auf der Grundlage von Projektauswahlkriterien bewertet (s. beiliegender Entwurf). Im Anschluss daran werden im zweiten Schritt die Bewerber der positiv bewerteten Interessenbekundungen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag in schriftlicher und elektronischer Form zu stellen. Anschließend erfolgt die Bewilligung durch die umsetzende Stelle, das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) nach abschließender Prüfung durch das BMFSFJ. Auswahlkriterien Siehe Anlage Entwurf Projektauswahlkriterien ESF-Programm Quereinstieg : Allgemeine Auswahlkriterien Qualität der Partnerschaft Qualität von Projektkonzept und -umsetzung Verstetigungspotentiale