... - nachfolgend Unternehmen genannt. Herrn/Frau... - nachfolgend Student 1 genannt. Präambel



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Fördervereinbarung (Studienbeihilfe) und Arbeitsvertrag zur Studienförderung im Rahmen eines praxisintegrierten Studiums im Studiengang... an der Universität... Zwischen... - nachfolgend Unternehmen genannt und Herrn/Frau... - nachfolgend Student 1 genannt Präambel Das Unternehmen beabsichtigt zur langfristigen Sicherstellung des z. B. Ingenieurbedarfs den Student für den dualen Studiengang in finanzieller Hinsicht zu fördern. Aus diesem Grund gewährt das Unternehmen die nachfolgend dargestellte Studienbeihilfe. Die Parteien versichern, dass die Zusammenarbeit entsprechend der nachfolgenden Regelung in einer vertrauensvollen Art und Weise erfolgen wird und der Student mit größtmöglichem Studieneinsatz seine Leistungen erbringen wird. Dies vorausgeschickt vereinbaren die Parteien Folgendes: I. Vertragsgegenstand 1. Das Unternehmen gewährt dem Student eine Studienbeihilfe für die Dauer der Studienzeit i. H. v. monatlich... brutto (in Worten:...). Die Zahlung erfolgt jeweils zum Ende eines Kalendermonats. Die Zahlung der Studienbeihilfe erfolgt unter Berücksichtigung der Rückzahlungsvereinbarung (Ziff. III. 2. in diesem Vertrag). 2. Voraussetzung für die Gewährung dieser Studienbeihilfe ist die Aufnahme des dualen Studiums der Fachrichtung... an der Universität... mit Beginn des Sommer-/Wintersemesters... 1 Die männliche Formulierung wird geschlechtsneutral verwendet

2 3. Die Zahlung der monatlichen Studienbeihilfe erfolgt sowohl während der Vorlesungszeit als auch der vorlesungsfreien Zeit. 4. Im Rahmen der Förderung des Studenten verpflichtet sich dieser unaufgefordert dem Unternehmen folgende Unterlagen vorzulegen: Gültige Immatrikulationsbescheinigung, Vorlage der Leistungsnachweise, Vorlage der Versicherungsbescheinigung. 5. Während der vorlesungsfreien Zeit verpflichtet sich der Student zur Arbeit in der Betriebsstätte des Unternehmens. Der genaue Arbeitsplan ergibt sich aus der als Anlage 1 beigefügten Aufstellung und der jeweils gültigen Studienordnung. Die praktischen Tätigkeiten sollen die universitären Ausbildungsinhalte unterstützen und ergänzen. An Prüfungstagen erfolgt eine Freistellung von der Verpflichtung zur Arbeit. Während der vorlesungsfreien Zeit wird dem Studenten Urlaub im Umfang von insgesamt... Arbeitstagen pro Kalenderjahr gewährt. Als Vergütung erhält der Student zusätzlich zur Studienbeihilfe für die Dauer der Studienzeit monatlich... brutto (in Worten:... ). Diese Vergütung ist von der Rückzahlungsvereinbarung in Ziff. III. 2. in diesem Vertrag ausgenommen. II. Vertragsdauer und Kündigung Die Laufzeit dieser Vereinbarung beginnt am... Innerhalb der ersten 3 Monate der Vertragslaufzeit kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von 2 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Der Vertrag kann nach den gesetzlichen Kündigungsfristen (s. a. 622 BGB) gekündigt werden. Dem Unternehmen steht ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, wenn wichtige Gründe dafür vorliegen. Diese wichtigen Gründe sind insbesondere Folgende, wobei die Auflistung nicht abschließend ist: Strafbare Handlungen gegen Universität und Unternehmen Exmatrikulation von der Universität Nichtaufnahme des Praktikums zu den in Anlage 1 vorgegebenen Zeiten Nichtvorlage der Leistungsnachweise Nichtbestehen der Klausuren in der von der Hochschule vorgesehenen Reihenfolge Nichtaufnahme des Studiums

3 Das Recht des Studenten zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund i. S. d. 626 BGB bleibt unberührt. Für den Fall der Kündigung wird die Studienbeihilfe sofort zur Rückzahlung fällig. Ansonsten gelten die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. III. Tätigkeit nach dem Studium 1. Die Parteien gehen davon aus, dass der Student nach bestandenem Abschluss des Studiengangs in einer Betriebsstätte des Unternehmens tätig sein wird. Dabei verpflichtet sich das Unternehmen, dem Studenten einen dem Studienabschluss entsprechenden Arbeitsvertrag zu den im Unternehmen üblichen Einstellungsbedingungen anzubieten. Für den im Unternehmen angebotenen Arbeitsplatz gelten folgende Rahmenbedingungen: Art der Tätigkeit (Berufsgruppe):... Umfang der Tätigkeit: Vollzeittätigkeit (derzeit...-stunden-woche) Vergütung für die angegebene Tätigkeit: Entgeltgruppe... 2. a) Sollte der Student trotz Unterbreitung eines Arbeitsvertrages keine Tätigkeit bei dem Unternehmen aufnehmen, verpflichtet sich dieser zur Rückzahlung der insgesamt gewährten Studienbeihilfe. b) Der Rückzahlungsbetrag wird mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses bzw. mit Ablehnung des Stellenangebots fällig. Eine Verzinsung erfolgt nicht. Das Unternehmen erklärt sich bereit, dem Studenten eine angemessene Ratenzahlungsvereinbarung anzubieten. Die Rückzahlung der Studienbeihilfe entfällt, wenn dem Studenten von dem Unternehmen kein Arbeitsvertrag mit Arbeits-/Dienstbeginn zum auf den Tag des Studienabschlusses folgenden Monatsersten angeboten wird. 3. a) Erreicht der Student den Abschluss des dualen Studiums aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht, entfällt die Verpflichtung des Unternehmens gegenüber dem Studenten, diesem einen dem Studienabschluss entsprechenden Arbeitsvertrag zu den in dem Unternehmen üblichen Einstellungsbedingungen anzubieten. Im Übrigen findet die Regelung unter III. 2)a) Anwendung.

4 b) Erreicht der Student den Abschluss des dualen Studiums aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen (z. B. längere Erkrankung) nicht, verpflichtet sich das Unternehmen dem Studenten die Möglichkeit zu eröffnen, den dualen Studiengang soweit erforderlich teilweise oder vollständig noch einmal zu durchlaufen und die Abschlussprüfung ggf. erneut - abzulegen. Bei bestandenem Abschluss wird auf die o. g. Verpflichtung des Unternehmens, dem Studenten einen dem Studienabschluss entsprechenden Arbeitsvertrag anzubieten, hingewiesen. IV. Rückzahlung 1. Der Student hat die nach I. 1. gewährte Studienbeihilfe ganz oder teilweise zurückzuzahlen, wenn: Das sich dem Studium anschließende Arbeitsverhältnis vor Ablauf von... Monaten/Jahren*) nach Ende der Fortbildungsmaßnahme vom Unternehmen aus einem vom Studenten zu vertretenen Grund gekündigt wird oder zur Vermeidung einer solchen Kündigung ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird, das Arbeitsverhältnis auf Wunsch des Studenten (Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag), innerhalb von... Monaten/Jahren*) nach Ende der Fortbildungsmaßnahme endet, ohne dass die Beendigung durch das Unternehmen (mit-)veranlasst wurde. * nicht Zutreffendes streichen 2. Minderung Rückzahlungsbetrag Der vom Studenten zurückzuerstattende Gesamtbetrag vermindert sich für jeden Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses nach Abschluss des dualen Studiums um... 3. Abbruch des dualen Studiums und Nichterreichen des Studienziels Bricht der Student das duale Studium aus von ihm zu vertretenden Gründen ab, so ist er ebenfalls zur Rückzahlung der bis dahin geleisteten Studienbeihilfe gem. I. 1. verpflichtet. Erreicht der Student das Studienziel aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht, so ist er auch in diesem Fall zur Rückzahlung der geleisteten Zahlungen nach I. 1. verpflichtet. Das gilt nicht, wenn der Student nachweist, dass er das Nichterreichen des Fortbildungsziels nicht zu vertreten hat. 4. Mitteilung des Unternehmens/Verrechnung Das Unternehmen wird dem Arbeitnehmer nach Ende des Arbeitsverhältnisses bzw. nach Kenntnis des Verfehlens des Ausbildungsziels oder des Abbruchs der Fortbildung, den Rückzahlungsbetrag schriftlich mitteilen.

5 Mit Zugang der schriftlichen Mitteilung ist der Rückzahlungsbetrag fällig. Er kann mit noch bestehenden Entgeltansprüchen i. R. d. Pfändungsfreigrenzen verrechnet werden. 5. Höhe Rückzahlungsbetrag Die Gesamtkosten betragen voraussichtlich ca..... Die Kosten setzen sich zusammen aus... Sie basieren auf folgenden Berechnungen:... V. Verschwiegenheitspflicht/Nebentätigkeit 1. Der Student verpflichtet sich, über alle betriebsinternen Angelegenheiten und Vorgänge, insbesondere über Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnisse, die ihm im Rahmen der Tätigkeit zur Kenntnis gelangt sind, jederzeit Stillschweigen zu bewahren. 2. Der Student ist verpflichtet, jegliche Unterlagen, Softwareprogramme, etc., die ihm im Rahmen des Praktikums zur Verfügung gestellt worden sind, auf Verlangen des Unternehmens unverzüglich zurückzugeben. 3. Eine anderweitige entgeltliche Tätigkeit ist dem Studenten nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Unternehmens gestattet. Die Zustimmung ist unverzüglich zu erteilen, wenn der Student der Firma schriftlich die beabsichtigte Tätigkeit anzeigt (Art, Ort, Dauer und zeitliche Lage) und sachliche Gründe ihrer Aufnahme nicht entgegenstehen. Sie kann bei Beeinträchtigung der Pflichten aus der Fördervereinbarung/Arbeitsvertrag zur Studienförderung oder sonstiger Beeinträchtigungen des Unternehmens untersagt werden, dies gilt insbesondere bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz und die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen. Ausgenommen hiervon sind karitative, konfessionelle oder politische Tätigkeiten, die die Tätigkeit nach Maßgabe dieses Vertrages nicht beeinträchtigen. Insoweit besteht nur eine Verpflichtung des Studenten zur vorherigen Anzeige. Entsprechendes gilt für Vorträge und Veröffentlichungen über alle Vorgänge, welche die Tätigkeit und den Bereich des dualen Studiums betreffen, unabhängig davon, ob sie entgeltlicher oder unentgeltlicher Art sind.

6 VI. Schriftform und salvatorische Klausel Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung haben nur Rechtsgültigkeit, wenn sie schriftlich unter den Parteien vereinbart worden sind. Dies gilt auch für diese Klausel, es sei denn, es liegt eine Individualabrede i. S. d. 305 b) BGB vor. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder unwirksam werden, so bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Die Parteien vereinbaren, dass der unwirksame oder unwirksam gewordene Vertragsteil durch eine Regelung ersetzt wird, die dem Sinn und Zweck und dem Willen der Parteien entsprechen. VII. Rechtswahl Diese Vereinbarung untersteht dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens, welche diese Förderung gewährt...., den......... Unternehmen Student

7 Interner Hinweis bzgl. der Berechnung der zulässigen Bindungsdauer: Minderung des Rückzah- Bindungsdauer lungsbetrages pro Beschäfti- Lehrgangsdauer nach Abschluss gungsmonat nach Ab- der Fortbildung schluss der Fortbildung bis zu 1 Monat bis zu 6 Monaten 1/6 bis zu 2 Monaten bis zu 12 Monaten 1/12 bis zu 4 Monaten bis zu 24 Monaten 1/24 6 bis 12 Monate bis zu 36 Monaten 1/36 mehr als 24 Mon. bis zu 60 Monaten 1/60