Arbeitsschutzrecht: Schutzziele statt konkrete Vorgaben. Ass. Ursula Behrendsen Leiterin des Zentralreferats Rechtsfragen der Prävention



Ähnliche Dokumente
Befähigte Person Wer ist das?

Das Aufzugsdrama Erfahrungen des StAfA Wuppertal über die Erreichbarkeit von Aufzugswärtern. Staatliches Amt für Arbeitsschutz Wuppertal

Prüfbescheinigung*) über die Prüfung von Fahrzeugen mit Flüssiggas- Verbrennungsmotor

Baustellenverordnung. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1.

Gefährdungsbeurteilungen im Bereich der Elektrotechnik

BGI 5190 Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Organisation durch den Unternehmer

Betreiben von Aufzugsanlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Managementsysteme und Arbeitssicherheit

Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes

Rechtsrahmen in Deutschland

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203

Umsetzung der BetrSichV aus Sicht einer zugelassenen Überwachungsstelle

Kurzinformation. Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitsschutzgesetz Pflichten des Betreibers

RAB 33 Stand:

Aufgaben des Betriebsrates im Arbeitsschutz aus der Praxis

Gefährdungsbeurteilung Gesetzliche Grundlagen Thomas Hauer Regierungspräsidium Stuttgart Referat 54.3

Ich-AG und Arbeitsschutz

Dienstanweisung für Arbeitsschutz

Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen vom

Architektenkammer Thüringen / Ingenieurkammer Thüringen Fortbildungsangebot September 2011 bis Februar 2012

BETRIEBSSICHERHEIT wird bei uns groß geschrieben! D eutschlandweite P rüfung nach BetrSichV und DGUV Vorschrift 3+4 G erichtsfeste Dokumentation

Betriebsinterne Organisation des Arbeitsschutzes

Die neue DGUV Vorschrift 1

Wer wir sind. Arbeitskreis Arbeits- und Gesundheitsschutz Rhein/Main

Neue Regelungen für den Gerüstbau

Verantwortung beim Betrieb von elektrischen Anlagen

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen

Leseprobe zum Download

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung

Was ist zu beachten, damit Jugendliche unter 18 Jahren zu Ausbildungszwecken zum Steuern von Flurförderzeugen beauftragt werden dürfen?

Trainingsplan 16-wöchiger Trainingsplan für einen Triathlon (Volkstriathlon), Einsteiger

Das Drei-Säulen-Modell für eine zukunftsorientierte Prävention

6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

Arbeitssicherheit - Rechtsystem. Reiner Becker Büdelsdorf,

Alles tot geregelt im Medizinprodukterecht? Was möchte der Gesetzgeber erreichen? Was riskiere ich bei Nichtbeachtung?

ARBEITS- UND An der Hasenquelle 6. Qualifizierungsanforderungen für den Einsatz von Fahr- und Steuerpersonal bei mobilen Arbeitsmitteln

CO 2 CONTROL Gaswarnsystem

Prüfen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel BGI/GUV-I 5190 BGI 5090

Pflichtenübertragung. Informationen für Verantwortliche im Arbeits- und Gesundheitsschutz

Betriebssicherheitsverordnung TRIPLAN AG

Staatliche Regelungen des Arbeitsschutzes für Beleuchtung von Bildschirmarbeitsplätzen

Herzlich Willkommen. P R I E S R e c h t s a n w a l t. Unternehmerfrühstück am BVMW Unternehmerfrühstück. am

Arbeitsschutz im Baubereich

FRAGEBOGEN ANWENDUNG DES ECOPROWINE SELBSTBEWERTUNG-TOOLS

15 Social-Media-Richtlinien für Unternehmen!

Die Arbeitsstättenregel ASR A5.2 Verbesserter Arbeitsschutz für Beschäftigte auf Straßenbaustellen

Sicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen

Überlastungsanzeigen. Ein Arbeitsmittel für die MAV und die Belegschaft im Umgang mit schwierigen Arbeitssituationen

Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gemäß BGV A3

So bereiten Sie sich auf Betriebsrevisionen von Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft vor

Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes. Probleme und Schwierigkeiten im Betrieb

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG

Technische Regeln. für. Aufzugsanlagen. und. Anwendungsbeispiele. Ernst-A. Siekhans VI. Schwelmer Aufzugssymposium 2008

Überblick Vorlesung. Arbeitswissenschaften SS 2009 Vorlesung vom Feedback und Fragen zur letzten Vorlesung. Körpermaße

Lernaufgabe Industriekauffrau/Industriekaufmann Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung

Angebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen

Safety first! Sicherheit für Sie und Ihre Mitarbeiter! Mit der RAMSyst Lebenslaufanalyse. Zertifizierter Prüfungsfachbetrieb!

Gesetz über den Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (KArbSchutzG)

Wesentliche Inhalte des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes

Ralf Ensmann (Hrsg.) iächerfhefe. Praxisleitfaden für den elektronischen Betriebsteil

Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung nach 5 Arbeitsschutzgesetz

Teamentwicklung. Psychologische Unternehmensberatung Volker Rudat

INTERNET SERVICES ONLINE

Sicherheitsüberprüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gemäß BGV A3

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg

Krankenkassenwahl: Nicht nur eine Frage des Beitragssatzes

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und seine Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis

Checkliste. zur Gesprächsvorbereitung Mitarbeitergespräch. Aktivität / Frage Handlungsbedarf erledigt

BGI 870. Haltegurte und Verbindungsmittel. für Haltegurte. BG-Information

Ergebnisse zur Umfrage GC MARKT-BLITZLICHT No. 6 Mitarbeiter gewinnen. 08. August 2014

Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt. Erfahrungsaustausch der Sicherheitsund Gesundheitskoordinatoren 16. November 2005

Elternzeit Was ist das?

Globally Harmonized System (GHS)

1. Weniger Steuern zahlen

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung

Aushangpflichten für Arbeitgeber

Kosten der Unterkunft aus Sicht der Betroffenen

BGG 924 (bisher ZH 1/518) Grundsätze für die Ermächtigung von Sachverständigen für die Prüfung von Kranen

Kompetenz und Know-how

Angebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen

LAGER MIT SYSTEM. K-LOG steht für Logik von der Planung bis zur Umsetzung.

von unserem Zolli präsentiert

Instandhaltertag

Gesicherte Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Biostoffen Empfehlungen des ABAS. Silke Hopf, ABAS-Geschäftsführung

Über den Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Zeitarbeit Handlungsmöglichkeiten und Besonderheiten. Workshop I

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium

LVR - Integrationsamt. Herzlich. Willkommen! Folie 1

Arbeits- und Gesundheitsschutz: Zwischen Pflichtaufgabe und Erfolgsfaktor

Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung Was ändert sich? Was bleibt?

Newsletter: Februar 2016

ARBEITS- UND An der Hasenquelle 6

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom

Abschrift. Zur Optionspflicht, welche für Sie am eingetreten ist, weisen wir Sie auf folgendes hin:

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

I. K. Hofmann GmbH Arbeits- und Gesundheitsschutz

5. EErfahrungsaustausch der Koordinatoren

Weiterbildungen 2014/15

Transkript:

Neuordnung im Arbeitsschutzrecht: Schutzziele statt konkrete Vorgaben Dienstag, 10. November 2009

2

Arbeitsschutzrichtlinien Art. 137 EGV EG-Richtlinien - Rahmenrichtlinie - Zahlreiche Einzelrichtlinien Umsetzung in nationales Recht z.b. in - Arbeitsschutzgesetz - Betriebssicherheitsverordnung - Gefahrstoffverordnung - Baustellenverordnung 3

Nationale Rechtsverordnungen decken den Regelungsbereich der Unfallverhütungsvorschriften (UVV en) ab sie verdrängen die UVV en die UVV en wurden daher von den BG en zurückgezogen BGR 500 4

Am 1.1.20041 trat die Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention in Kraft Basisvorschrift 5

BGV A1 Grundsätze der Prävention Neue Art von Unfallverhütungsvorschrift Basisvorschrift enthält die wesentlichen Bestimmungen zur Organisation des Arbeitsschutzes im Betrieb enthält keine Durchführungsanweisungen Verzahnung mit staatlichem Recht 6

BGV A1 Verzahnung von BGV A1 mit staatlichen Arbeitsschutzvorschriften Staatl. Ab Arbeitsschutz- t vorschriften 7

Berufsgenossenschaftliche ftli h Regel (BGR) A1 Grundsätze der Prävention Basisregel Hilfestellung für Unternehmer bei der Umsetzung ihrer Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften 8

Berufsgenossenschaftliche Information (BGI) Basisinformation für eine bestimmte Branche. Speziell für den Baubereich wurde eine BGI 5080 entwickelt. Diese ist noch nicht gedruckt. 9

Zukünftige Struktur im bg-lichen Vorschriften- und Regelwerk BGV A1 BGR A1 BG Praxiswissen BGI 5080 10

Struktur innerhalb des staatlichen tli Vorschriften- und Regelwerks Verordnungen Technische Regeln diese decken den Regelungsbereich der staatlichen Verordnung ab Vermutungswirkung der Technischen Regeln innerhalb der Verordnungen festgelegt 11

Im Regelfall ist der Arbeitgeber Adressat von Arbeitsschutzvorschriften z.b. - Arbeitsschutzgesetz - Arbeitsstättenverordnung - Betriebssicherheitsverordnung - Technische Regeln - Richtlinien - UVVen (z.b. Unfallverhütungsvorschrift ngs Bauarbeiten arbeiten BGV C 22 - BGR 500 - BGI s Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention BGV A 1) 12

Basis für die Adressaten Gefährdungsbeurteilung Gefährdungsbeurteilung 5 ArbSchG Festlegung g von Schutzmaßnahmen unter Berücksichtigung der erarbeiteten Technischen Regeln bzw. Richtlinien 13

14

Keine detaillierten Vorgaben, z.b. Absturzhöhen, Prüffristen Spielraum für Arbeitgeber für an ihre Situation angepasste Arbeits- schutzmaßnahmen 16

Aufgabenbereich des Unternehmers ist größer geworden Verantwortung größer. Absolute Rechtssicherheit gibt es aufgrund des neuen Systems, das auf einer individuell auf den einzelnen Betrieb zugeschnittenen Gefährdungsbeurteilung basiert, nicht. 17

Aufgaben der Arbeitgeber begründen Pflichten daraus ergibt sich der Zwang zur Pflichterfüllung = Verantwortung 18

Verantwortung - Haftung Zwang zur Pflichterfüllung = Verantwortung Haftung - Haftung + 19

Anforderungen an Arbeitgeber Bei eingetretenem Unfallereignis, wenn er sich nicht an die BGR 500 bzw. bisherige Unfallverhütungsvorschrift gehalten hat (solange noch nicht für alle Bereiche Technische Regeln erarbeitet worden sind) muss er den Nachweis führen, dass sein Verfahren exakt festgelegt worden ist sein Verfahren genauso sicher ist, wie die in der bisherigen Unfallverhütungsvorschrift vorgegebene Vorgehensweise 20

Begrenzung des Haftungsrisikos Bis zur Erarbeitung von Technischen h Regeln/Richtlinien i Empfehlung: Weiterhin Einhaltung von detaillierten Vorgaben z.b. in Unfallverhütungsvorschriften bzw. BGR 500 21

Die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ist immer zu empfehlen da Entlastung im Schadensfall möglich ist. 22

Zukünftig werden zahlreiche Entscheidungen in den einzelnen Fällen notwendig, da es keine detaillierten Vorgaben von staatlicher Seite gibt und es von bg-licher Seite keine detaillierten Vorgaben mehr geben kann. 23

24

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 25

26