Jahresbericht 2014. Schuldner- und Insolvenzberatung Mühldorf



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Transkript:

Jahresbericht 2014 Schuldner- und Insolvenzberatung Mühldorf

Schuldner- und Insolvenzberatung 1. Personelle Besetzung Im Jahr 2014 waren im Caritas Zentrum die folgenden Personen in der Schuldner- und Insolvenzberatung beschäftigt: In Waldkraiburg Herr Schleißheimer, Dipl. Soz. Päd. FH mit 39 Stunden, davon entfallen 50 % auf die Schuldnerberatung und 25 % auf die Insolvenzberatung. Frau Eibert, Verwaltungsmitarbeiterin mit anteilig 10 Stunden und Frau Goschy mit 4 Stunden. In Waldkraiburg und Mühldorf Herr Ulbrich, sozialpädagogischer Mitarbeiter mit insgesamt 39 Stunden. 2. Finanzierung Die Finanzierung der gesamten Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle stand im Jahr 2014 nach wie vor auf einer soliden Grundlage, allerdings mit weiteren gravierenden Zugeständnissen bei der Eigenbeteiligung. Der gesamte Beratungsdienst stützt sich wie bisher auf vier Säulen. 1. Finanzierung durch den Landkreis Die anfallenden Kosten einer Halbtagsstelle für die Schuldnerberatung wurden wieder vollständig vom Landkreis Mühldorf übernommen. 2. Finanzierung durch InsO-Mittel Ein Teil der entstehenden Kosten kann weiterhin durch Mittel der Bayerischen Staatsregierung gedeckt werden, welche im Rahmen der Durchführung des außergerichtlichen Insolvenzverfahrens abgerufen werden können. Trotz der weiter anhaltend sehr guten Haushaltslage der Staatsregierung wurden die Fallpauschalen auch für das Jahr 2014 nicht erhöht. Die nach wie vor anstehende Umstellung von der fallbezogenen auf die sogenannte Landkreisfinanzierung mit feststehenden Beträgen wird auch für das Jahr 2015 nicht umgesetzt. Es bleibt somit für das Jahr 2015 wie bisher bei der fallpauschalen Bezuschussung in gleicher Höhe. Mit Umsetzung der Landkreisfinanzierung ist demnach erst frühestens ab 2016 zu rechnen. 3. Finanzierung durch Eigenbeteiligungen der Klienten Eine Kostendeckung im Bereich der Insolvenzberatung kann weiterhin durch die staatliche Förderung allein nicht erzielt werden. Das bisher im Landkreis erfolgreich praktizierte Modell der gestaffelten Klientenselbstbeteiligung konnte erstmals in der bewährten Form nicht weitergeführt werden. Eine von der Bayerischen Staatsregierung vorgegebene Begrenzung der Eigenbeteiligung auf maximal 25,- EUR je Verfahren, führt damit zu bedeutenden Mindereinnahmen bei der Eigenbeteiligung und leistet somit nur noch bedingt einen Beitrag zur Stabilisierung der Insolvenzberatung. Eine Kostendeckung kann für das Jahr 2014 jetzt erst recht nicht mehr erreicht werden.

4. Finanzierung durch Eigenmittel des Caritasverbandes Der Bereich Verwaltung ist wie bisher so gut wie nicht abrechenbar. Ein Teil des Dienstes ist deshalb weiterhin durch Eigenmittel des Caritasverbandes abzudecken. 3. Aktuelle Tendenzen in der Schuldner- und Insolvenzberatung 3.1 Insolvenzrechtsreform: Das Jahr 2014 war besonders durch die 2. Insolvenzrechtsreform geprägt. Wie von Bundestag und Bundesrat bereits 2013 beschlossen, ist die Reform zum 01.07.2014 in Kraft getreten. Sicherlich kann man, nach etwas mehr als einem halben Jahr nach Reformbeginn, die tatsächlichen Konsequenzen und endgültigen Auswirkungen noch nicht bewerten. Erste vorliegende Erfahrungen seien aber kurz erwähnt: 3.1.1 Verfahrensverkürzung auf 3 bzw. 5 Jahre: Wie bereits im Vorfeld erwartet kommt für die allermeisten Schuldner eine Verkürzung des Verfahrens auf 3 Jahre nicht in Betracht. Eine Gläubigerbefriedigung in Höhe von 35% zuzüglich Verfahrenskosten ist nicht zu realisieren, da der Insolvenzverwalter 40%, der in die Masse fließenden Mittel für sich allein als Vergütung beanspruchen kann. Grundlegend anders sieht dies bei einer möglichen Verfahrensverkürzung auf 5 Jahre aus. Bei einer zu erwartenden Kostendeckung kann bereits im außergerichtlichen Einigungsversuch eine Laufzeit von 5 Jahren angeboten werden. Selbst Personen ohne pfändbares Einkommen können und wollen oftmals 30,- oder auch 50,- monatlich anbieten, um eine Kostendeckung spätestens nach Ablauf von 5 Jahren zu erreichen. Bei pfändbaren Einkünften besteht ohnehin die hohe Wahrscheinlichkeit, die Verfahrenskosten zahlen zu können und eine Verkürzung auf 5 Jahre zu erlangen. Begünstigt wir diese Option zudem durch Wegfall des 114 InsO. Hierdurch entfällt der bisherige Abtretungsvorrang ersatzlos. Pfändbare Anteile fließen direkt in die Masse und kommen somit vorrangig den Verfahrenskosten zugute. 3.1.2 Anteile an Wohnungsgenossenschaften: Dieser Teil der Reform, der 67c GenG betrifft, ist bereits mit Verkündung in Kraft getreten. Hiernach können Genossenschaftsanteile dann nicht verwertet werden, wenn sie das Vierfache der Monatskaltmiete oder höchstens 2.000,- nicht übersteigen. Allerdings hat sich in der Praxis gezeigt, dass diese Anteile oftmals die genannten Höchstgrenzen überschreiten. Eine Erhöhung dieser Grenzen wird zwar bereits diskutiert, scheint aber erfahrungsgemäß doch nicht kurzfristig umsetzbar zu sein. 3.1.3. Insolvenzanfechtung: Durch Aufhebung der 312-314 InsO hat jetzt der Insolvenzverwalter/Treuhänder selbst die Möglichkeit im Verbraucherinsolvenzverfahren Anfechtungen vorzunehmen. Im Vorfeld der Reform wurde diesbezüglich bereits heftig diskutiert und befürchtet, dass Verwalter rege von den Anfechtungsmöglichkeiten Gebrauch machen, um Zahlungen in die Masse zu erzielen. Diese Befürchtungen scheinen sich aber zumindest in dem

erwarteten Ausmaß in der Praxis doch nicht zu bestätigen. Andererseits darf der Verwalter aber eindeutige Anfechtungsmöglichkeiten nicht einfach unberücksichtigt lassen. 3.1.4 Erwerbsobliegenheit des Schuldners: Gemäß 287b InsO hat der Schuldner jetzt bereits ab Eröffnung des Verfahrens die Verpflichtung eine angemessene Tätigkeit auszuüben oder sich um eine solche zu bemühen. Diese Obliegenheit bestand vor der Reform erst in der Wohlverhaltensphase. Auch hier wurde im Vorfeld spekuliert, ob Verwalter vermehrt Druck ausüben, um Zahlungen in die Masse zu Erreichen oder Verletzungen dieser Verpflichtung Konsequenzen bei einer gewährten Kostenstundung zur Folge haben. In der Praxis zeigen sich, zumindest bis jetzt, noch keine erwähnenswerten Veränderungen. 3.2 Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen (Pfändungstabelle): Mit Wirkung ab 01.07.2015 sollen die Pfändungsfreigrenzen der Pfändungstabelle (Anlage zu 850c III ZPO) turnusmäßig neu festgelegt werden. Der Gesetzgeber hat den Grundfreibetrag nach 32a Abs. 1 Nr. 1 EStG in Höhe von 8.130,00, der Bezugspunkt für die Pfändungstabelle 2013 ist, mit Wirkung ab 01.01.2014 auf 8.354,00 erhöht. Damit steht fest, dass die Pfändungstabelle bereits zum 01.07.2015 erneut angepasst werden muss. Die Freibeträge steigen dann mindestens um weitere 2,755%. Dies entspräche dann einer neuen Pfändungsfreigrenze von zumindest 1.073,85. 4. Statistische Daten 4.1. Betreute Hilfesuchende Unsere Beratungsstelle hat im Jahr 2014 insgesamt 346 Haushalte persönlich beraten. Dies ist eine bedeutende Steigerung um fast 15,0 % (= 44 Haushalte) gegenüber dem Vorjahr, mit weiterhin steigender Tendenz. Es waren wieder Fragen zu Lohn- und Gehaltspfändungen, Freistellung von gesperrten Konten, zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung, Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheiden oder Gerichtsvollzieherbesuchen und anstehenden Vollstreckungen, die im Vordergrund standen. Diese konnten vorab telefonisch oder in einem ausführlicheren persönlichen Gespräch beantwortet werden. Zugenommen hat auch wieder die Unterstützung des Kontopfändungsschutzes bei den sogenannten Pfändungsschutzkonten (P-Konten). Hier waren es Auskünfte über Errichtung, Führung und Abwicklung von Pfändungsschutzkonten, insbesondere aber die Ausstellung von Bescheinigungen nach 850k Abs. 5 ZPO über die Erhöhung des pfandfreien monatlichen Sockelbetrages. Im Laufe des Jahres wurden 155 solcher Bescheinigungen ausgestellt. Ergänzt wird dies durch die Hilfe bei Anträgen auf Vollstreckungsschutz gemäß 850k Abs. 4 ZPO beim Vollstreckungsgericht über die Freistellung von pfandfreien Beträgen nach den gesetzlichen Vorschriften. Umfang und Komplexität vieler Fälle nehmen weiter vermehrt Einarbeitungs- und, besonders in der Insolvenzberatung, auch Nachbearbeitungszeit in Anspruch.

4.2. Verteilung im Landkreis Die Dienste der Schuldner- und Insolvenzberatung wurden wieder an fünf Tagen in Waldkraiburg und an drei Tagen der Woche in Mühldorf angeboten. Hinsichtlich der Insolvenzberatung entfallen bei den außergerichtlichen Einigungsversuchen 30,2% auf die Stadt Waldkraiburg, ca. 16,0% auf die Stadt Mühldorf und 22,3% auf den restlichen Landkreis. Dies entspricht einem leichten anteiligen Rückgang bei der Stadt Mühldorf um knapp 1,0 Prozentpunkte bzw. 3,1 Prozentpunkte bei der Stadt Waldkraiburg. Die Verfahren sind aber zahlenmäßig mit 42 für Waldkraiburg und 22 für Mühldorf nahezu konstant geblieben. Ein größerer Rückgang um 6 auf insgesamt 31 Verfahren, entsprechend fast 7,1Prozentpunkte, ist bei den Einigungsversuchen von Personen aus dem restlichen Landkreis zu verzeichnen. Entgegen der Entwicklung der letzten Jahre haben die Insolvenzverfahren für Personen außerhalb des Landkreises auf anteilig fast 32,0% deutlich zugenommen. Ein Zuwachs um 18 auf jetzt 44 Verfahren. Eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um mehr als 11,0 Prozentpunkte. Von den insgesamt 139 außergerichtlichen Einigungsversuchen konnten 4 Verfahren durch eine außergerichtliche Einigung abgeschlossen werden. Ein Anteil von lediglich knapp 2,9% an den Gesamtverfahren. Es ist weiterhin sehr schwierig eine außergerichtliche Einigung mit allen Gläubigern zu erzielen, insbesondere bei einer hohen Gläubigeranzahl. 4.3. Gründe der Verschuldung Bei den objektiven Überschuldungsursachen waren auch im Jahr 2014 wieder die klassischen Faktoren Arbeitslosigkeit, Niedrigeinkommen und Trennung/Scheidung mit einem Anteil von 13,6% bzw. 27,2% und 9,3% als Hauptverschuldungsgründe dominierend. Haben diese Ursachen im Vorjahr noch anteilig ca. 52,0% bzw. im Jahr 2012 fast 55,0% ausgemacht, so ist im Jahr 2014 mit einem Anteil von genau 50,0% ein über die Jahre kontinuierlicher anteiliger Rückgang zu verzeichnen. Die Faktoren Arbeitslosigkeit und Trennung/Scheidung haben sich mit anteilig 13,9% bzw. 9,3% gegenüber dem Vorjahr nur minimal verringert. Mit 47 (Arbeitslosigkeit) bzw. 32 (Trennung/Scheidung) Beratungen bewegen sich die Verfahren auf Vorjahresniveau. Der weiter anhaltende Exportboom und die nach wie vor gute Wirtschaftslage haben auch im Jahr 2014 einen positiven Einfluss auf den gesamten Arbeitsmarkt gehabt. Allerdings ist eine nennenswerte Veränderung beim Anteil der Niedrigeinkommen an den Verschuldungsgründen zu verzeichnen. Hier gab es einen deutlichen Zuwachs um 17 auf nunmehr insgesamt 94 Beratungen. Ein Anstieg um ca. 1,7 Prozentpunkte auf jetzt fast anteilig 27,2% an den Gesamtberatungen. Niedriglöhne sind somit weiterhin, nicht nur prozentual, seit Jahren Hauptverursacher für eine Verschuldung. Der Billiglohnsektor und die Verlagerung auf Leiharbeitsfirmen hat, trotz Einführung und Ausweitung des Anteils an Mindestlöhnen, weiterhin Konjunktur. Bei den subjektiven Überschuldungsursachen (unwirtschaftliche Haushaltsführung, Straffälligkeit, Krankheit und Suchtprobleme) war mit einem Anteil von jetzt 29,2%

wieder eine kontinuierliche Zunahme um mehr als 4,0 Prozentpunkte gegenüber den beiden Vorjahren zu verzeichnen. Besonders deutlich zeigt sich dies bei der absoluten Anzahl der Beratungsfälle. Eine Erhöhung gegenüber dem Vorjahr um immerhin 19 auf 101 Gesamtberatungen. Suchtproblematik und unwirtschaftliche Haushaltsführung waren auch im Jahr 2014 mit anteilig 11,3% (Zuwachs um 8 auf 39 Verfahren) bzw. 10,1% (Zuwachs um 6 auf 35 Verfahren) besonders dominierend. Beide Faktoren waren mit anteilig fast 21,4% somit auch wieder die größten subjektiven Hauptüberschuldungsgründe. Eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 14 auf nunmehr insgesamt 74 Beratungsfälle. Die gescheiterten Versuche der Selbstständigkeit haben mit einem Anteil von ca. 9,5% einen prozentualen Rückgang um ca. 1,4 Prozentpunkte zu verzeichnen. Mit insgesamt 33 Beratungen liegt die absolute Anzahl der Beratungsfälle allerdings exakt auf dem Vorjahresniveau. Weiterhin sind viele Selbstständige auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen, um das sozialhilferechtliche Existenzminimum zu sichern. Der Anteil der Immobilien an den Überschuldungsgründen hat sich zwar minimal um 0,2Prozentpunkte auf anteilig 3,5% leicht erhöht, liegt mit insgesamt 12 Beratungen aber in etwa auf dem Niveau der Vorjahre. 4.4. Altersgruppen und Geschlecht Mit ca. 57,0% aller bearbeiteten Fälle betreffend den Personenkreis der 30 bis 50- jährigen ist eine erneute Zunahme um 2,0 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen und liegt in dieser Altersgruppe mit einem Anstieg um 31auf insgesamt 197 beratenen Haushalten deutlich über dem Vorjahresniveau. Mit einem Zuwachs um 1,5 Prozentpunkte bei den 30 bis 40-jährigen war die Veränderung in dieser Gruppe am größten. Die 50 bis über 60-jährigen erreichen mittlerweile nur noch einen Anteil von ungefähr 20,0%, ein Rückgang um ca. 1,6 Prozentpunkte auf 70 Beratungen gegenüber dem Vorjahr. Auch die über 60-jährigen haben mit anteilig 7,8% abgenommen. Allerdings ist die Anzahl der Beratungsfälle zum Vorjahr gleich geblieben. Ein leichter Rückgang um ca. 0,6 Prozentpunkte auf anteilig, 4,3% ist bei den unter 20- jährigen zu verzeichnen. Lediglich bei den 20 bis 30-jährigen gab es einen Zuwachs um 9 auf 64 Beratungsfälle, liegt aber mit anteilig 18,5% an den Gesamtberatungen in etwa auf Vorjahresniveau. Der Gesamtanteil der unter 20-jährigen und 20 bis 30-jährigen ist allerdings nur minimal von 23,2% auf jetzt 23,0% gegenüber dem Vorjahr gesunken. Bei den reinen außergerichtlichen Einigungsversuchen waren 49,6% männlichen und 50,4% weiblichen Geschlechts. Keine nennenswerte Veränderung zum Vorjahr und eine mittlerweile fast gleichmäßige Verteilung auf beide Geschlechter. Der Anteil der Männer lag mit 69 Insolvenzverfahren exakt auf Vorjahresniveau. Bei den außergerichtlichen Einigungsversuchen gab es lediglich bei den Frauen eine Zunahme um 11 auf insgesamt 70 Verfahren. Eine leichte Erhöhung zum Vorjahr.

4.5. Durchschnittliche Verschuldungshöhe Bei den Verbraucherinsolvenzverfahren bzw. außergerichtlichen Einigungsversuchen erhöhte sich die durchschnittliche Schuldsumme gegenüber dem Vorjahr deutlich um ca. 13.600,- auf ungefähr 47.700,-. Ein Umstand der u.a. auf den überproportionalen Zuwachs der Verfahren mit mehr als 15 Gläubigern zurückzuführen ist. Die durchschnittliche Verschuldungshöhe bei den reinen Schuldnerberatungsfällen hat sich gegenüber dem Vorjahr um ca. 550,- auf etwa 11.700,- nur geringfügig erhöht. 4.6. Ausländer- und Aussiedleranteil Der Ausländeranteil lag im abgelaufenen Jahr bei ca. 27,0%, ein deutlicher Zuwachs um 4,4 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr. Auf EU-Bürger entfiel ein Anteil von ca. 9,5%, bei den anderen Nationalitäten lag er bei ungefähr 17,5%. Eine Zunahme bei beiden Ausländergruppen um mehr als 2,0 Prozentpunkte. Hinsichtlich des gesamten Ausländeranteils haben sich die tatsächlichen Beratungsfälle um immerhin 25 auf insgesamt zusammen 93 Verfahren erhöht. Auch bei den Insolvenzen hat der Anteil ausländischer Staatsbürger von 13,5% im Jahr 2013 auf 17,3% zugenommen. Während mit 10 Verfahren der Anteil der EU-Bürger an den Insolvenzen gegenüber dem Vorjahr konstant geblieben ist, hat sich mit einem Zuwachs um 7 auf insgesamt 14 Verfahren der Anteil der Nicht-EU-Bürger an den Insolvenzen verdoppelt. Mit 115 außergerichtlichen Einigungsversuchen beträgt der Anteil der deutschen Staatsbürger noch knapp 83,0% an den Gesamtverfahren. 4.7. Neue Entwicklungen Unter den Langzeitarbeitslosen und Empfängern von ALG II-Leistungen nahmen im Jahr 2014 wieder 78 Haushalte unsere Beratungsleistungen in Anspruch. Die gleiche Anzahl wie auch im Vorjahr, jedoch ohne jegliche nennenswerte Veränderungen innerhalb dieser Personengruppe. Dies entspricht einem Anteil von ca. 22,6% aller Hilfesuchenden, bedeutet aber nur eine anteilige Abnahme um ca. 3,3 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr. Bei Personen, die ein geringes Einkommen haben und zusätzlich ergänzend Sozialleistungen beziehen (sogenannte Aufstocker), blieb der Anteil mit ca. 17,0% gegenüber dem Vorjahr gleich. Allerdings stiegen die Beratungsfälle um 7 auf insgesamt 58 Beratungen. Besonders bei den Personen mit Erwerbseinkommen war mit ungefähr 39,0% aller Hilfe suchenden Haushalte ein noch deutlicherer Zuwachs um fast 5,0 Prozentpunkte auf 134 Beratungen zu verzeichnen. Ein Anstieg um zusätzliche 32 Verfahren zum Vorjahr. Auffällig ist, dass bei dieser Personengruppe die tatsächliche Anzahl der beratenen Haushalte gegenüber den Vorjahren erstmals überproportional zugenommen hat. Der Anteil bei den Rentnern und Personen mit sonstigem Einkommen ist im Jahr 2014 auf ca. 22,0% gesunken. Ein tendenzieller prozentualer Rückgang gegenüber den Vorjahren. Allerdings ist die Anzahl der Beratungen erstmals wieder um 5 auf nunmehr

76 angestiegen. Allein deshalb sollte man aber noch nicht auf eine kontinuierliche Veränderung bei diesem Personenkreis schließen. Im Rahmen von Eingliederungsvereinbarungen wurden auch im Jahr 2014 wieder Empfänger von ALG II-Leistungen dazu verpflichtet, Beratungsleistungen der örtlichen Schuldnerberatung in Anspruch zu nehmen, um die Schuldensituation zu erörtern und in Betracht kommende Maßnahmen zu besprechen. Beratungstermine wurden in diesen Fällen meist direkt über das Jobcenter vereinbart. 5. Zusammenarbeit Wir bedanken uns auf diesem Wege noch einmal bei den Mitarbeitern und Kolleginnen und Kollegen bei allen Ämtern des Landratsamtes, der Arbeitslosenintegration Mühldorf, dem Arbeitsamt, dem Amtsgericht Mühldorf, der Stadt Waldkraiburg, dem Finanzamt Mühldorf, der katholischen und evangelischen Kirche und bei allen kirchlichen Verbänden und Wohlfahrtsverbänden für die Unterstützung und Anerkennung, die sie unserer Arbeit entgegengebracht haben. 6. Insolvenzberatung für den Landkreis Ebersberg Seit nunmehr 5 Jahren wird zusätzlich für Einwohner des Landkreises Ebersberg ausschließlich Insolvenzberatung als zusätzliche Beratungsleistung angeboten. Die Beratungstermine finden wie bisher einmal wöchentlich jeweils an einem Freitag in Markt Schwaben statt. Im Verlauf des Jahres 2014 haben insgesamt 76 persönliche Beratungen stattgefunden. Hieraus resultierten bis zum Jahresende insgesamt 10 außergerichtliche Schuldenbereinigungs- bzw. Insolvenzverfahren. 4 Verfahren weniger gegenüber dem Vorjahr. Allerdings hat auch hier die Komplexität der Verfahren zugenommen. Dies zeigt sich insbesondere bei der nicht nur prozentualen, sondern auch tatsächlichen Anzahl der Verfahren bezogen auf die Gläubigeranzahl. Hatten im Jahr 2013 die außergerichtlichen Einigungsversuche mit 1 bis 5 Gläubiger noch einen Anteil von 50 % und die Verfahren mit mehr als 15 Gläubigern 21 % Anteil, so hat sich dies im Jahr 2014 komplett verändert. Der Verfahrensanteil bis zu 5 Gläubigern lag nur noch bei 20 %, andererseits nahmen die Insolvenzen mit mehr als 15 Gläubigern auf anteilig 50 % zu. Die beratenen Personen waren aus Gemeinden des ganzen Landkreises. Bei den reinen Insolvenzverfahren waren 50% männlichen und entsprechend 50% weiblichen Geschlechts und kamen fast gleichmäßig verteilt aus Markt Schwaben, Ebersberg, Poing, Steinhöring und Forstinning. 7. Fazit und Ausblick Die Beschäftigung ist auf Rekordniveau, die Löhne steigen und dank des billigen Öls haben selbst die Verbraucher etwas mehr Geld zur Verfügung. Auch die wirtschaftliche Wachstumsdynamik hält seit Jahren an und der Exportboom ist weiterhin ungebrochen. Eigentlich Grund zu der Annahme, dass damit auch für einige Bevölkerungsschichten eine nachhaltige Entspannungsphase eingetreten ist. Doch genau dies ist nicht der Fall.

Nach aktuellen Angaben der Wirtschaftsauskunftei Creditreform sind mittlerweile über 6,7 Millionen Menschen überschuldet. Demnach ist fast jeder zehnte Erwachsene in Deutschland nicht in der Lage, seinen Zahlungsverpflichtungen in absehbarer Zeit nachzukommen. Mit seit Jahren wachsenden Tendenz. Hauptursache sind nach wie vor die prekären Beschäftigungsverhältnisse. Immer mehr Erwerbstätige in Deutschland können kaum von ihrem Einkommen leben. Nach einer Auswertung des statistischen Bundesamtes bezogen 2014 mehr als 3,1 Millionen Erwerbstätige ein Einkommen unterhalb der Armutsschwelle. In Deutschland hat sich Armut nicht nur verfestigt, sondern die Kluft zwischen Arm und Reich wird immer größer und führt zunehmend zu einer sozialen Spaltung. Auch die gegenüber den Vorjahren weiter gestiegene Zahl der beratenen Haushalte im Landkreis bestätigt leider diese kontinuierliche Entwicklung. So ist nicht nur der Anteil, sondern auch die Anzahl der Personen mit Erwerbseinkommen an den Beratungen gegenüber dem Vorjahr besonders deutlich angestiegen. Auch im Niedriglohnsektor haben die Beratungsfälle überproportional zugenommen und die Anzahl der sogenannten Aufstocker steigt, wie in den Jahren zuvor, ebenfalls weiter an. Es sind gerade diese Beschäftigungsverhältnisse mit Niedrigeinkommen bzw. als Aufstocker, die wie sich seit Jahren zeigt, zudem eine gewisse Langzeitwirkung entfalten. Diesen Verhältnissen bzw. Entwicklungen wird u.a. auch bei den Beratungen besonders Rechnung getragen. Die Schuldner- und Insolvenzberatung für den Landkreis Mühldorf ist wie in den Jahren zuvor in der Lage sich den wachsenden Herausforderungen zu stellen, auch kurzfristig auf Veränderungen vorzubereiten, um zeitnah zu reagieren und den weiter steigenden Anforderungen in jeder Hinsicht gerecht zu werden. Dadurch wird auch in Zukunft eine Beratung auf einem sehr hohen Niveau gewährleistet.