Stellungnahme zum neuen Lehrerdienstrecht : Weiterhin Lehrer/innen als Schulbibliothekar/innen an AHS mit Einrechnung

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Transkript:

Stellungnahme zum neuen Lehrerdienstrecht : Weiterhin Lehrer/innen als Schulbibliothekar/innen an AHS mit Einrechnung Im Interview von Beamtenministerin Heinisch-Hosek im Ö1-Mittagsjournal am 22. 7. 20131 nannte sie als ein Beispiel für mögliche Lösungen von Verhandlungskonflikten, dass Tätigkeiten im Zusammenhang mit Schulbibliotheken (wie auch EDV) in Zukunft ohne Weiteres durch eine Zulage abgegolten oder von anderem Personal übernommen werden können. Diese Äußerung sowie die bekannt gewordenen Passagen aus dem Entwurf zum neuen Lehrerdienstrecht wurden von den österreichischen Schulbibliothekar/innen an AHS mit großer Skepsis verfolgt und als äußerst bedenkliches Signal der österreichischen Bundesregierung dem Schulbibliothekswesen an AHS gegenüber bewertet! Das Modell heißt "Zentrale Schulbibliothek an höheren Schulen unter Mitarbeit von Schüler/innen". Anleitung, Betreuung und Förderung dieser Schüler/innen kann nur durch Pädagog/innen (AHS-Lehrer/innen) erfolgen. Durch die gestiegene Bedeutung der Schulbibliothek (vgl. auch VWA) steigen auch hier die Anforderungen, wenn Schüler-Mitarbeiter/innen verstärkt als Peers arbeiten sollen. Schülermitarbeit ist keine einmalige Angelegenheit, sondern eine lehrende und fördernde Aktivität, die pädagogische Ansprüche auf hohem Niveau stellt und permanent stattfindet! Einbinden, Etikettieren von Büchern etc. (sogenannte C-Tätigkeiten ) sind inzwischen bereits vielfach ausgelagert, weil die großen Buchhändler ohnehin fertig foliiert liefern beziehungsweise bei Bedarf auch mit allen notwendigen Etiketten (Bibliotheksprogramm "Littera" Barcodeservice 2 ) geordert werden. Darin drückt sich deutlich die Verlagerung der schulbibliothekarischen Tätigkeit in den letzten Jahren aus. Was hier letztlich geblieben ist, ist die inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Bestand einer Schulbibliothek Die Vorstellung vom Regale schlichtenden, Bücher einbindenden und stempelnden Schulbibliothekar gehört längst der Vergangenheit an. Schulbibliothekarische Arbeit auf der Höhe der Zeit ist zum überwiegenden Teil Arbeit mit Schüler/innen und Kolleg/innen, ist aber auch (oft als innovative Kraft im Lehrkörper) das Entwickeln neuer Zugänge, die Einbindung neuer Technologien und Berücksichtigung neuer Erkenntnisse aus dem Bereich der Leseförderung und Jugendarbeit. Schulbibliothekar/innen sind nicht Personen, die in der Pause (!) Bücher ausgeben und sonst selbst in aller Ruhe ihre eigenen Bestände lesen, sie stehen auch den Kolleg/innen, die in der Bibliothek unterrichten, aktiv (und am besten 1 Anm.: Die erwähnte Stelle findet sich kurz nach Minute 25: http://oe1.orf.at/konsole?show=ondemand&track_id=343803&load_day=/programm/konsole/tag/20130722) 2 http://www.littera.eu/barcodeservice/pages/info_buchhaendler

nahezu unbegrenzt) zur Verfügung und mit Rat und Tat zur Seite - Verwaltungspersonal kann wohl kaum individuelle Probleme lösen. Einbindung in dislozierten Unterricht, Fachpräsentationen, Präsentationen für Projekte, Einführungen in bibliothekarisches Arbeiten (grundsätzlich, standortbezogen), dort - wo die technischen Voraussetzungen gegeben sind Mitarbeit im IKT-Bereich Eine Reduzierung von C-wertiger Tätigkeit wird auch durch sinnvolle Investitionen ermöglicht. Eine Versorgung der AHS-Schulbibliotheken mit einem Web-OPAC (wie es die berufsbildende Abteilung wenigstens teilweise gemacht hat) brächte hier zum Beispiel nicht nur eine Entlastung der EDV-Kustoden, weil sie sich Installationen wie des net-opac ersparen, sie ermöglicht eine weit intensivere Nutzung der Schulbibliothek, kann Inhalte außerhalb von Öffnungszeiten und Schulbibliotheken zur Verfügung stellen und ermöglicht heute nicht nur, den Medienbestand online zur Verfügung zu stellen (eigentlich ohnehin ein MUSS), sondern auch den Schüler/innen von zuhause aus über ihr Nutzerkonto eigene Recherchen, Ausleihen, Reservierungen, Bewertungen und (gerade auch wieder bei VWA interessant) Literaturlisten zu verwalten. In den Erläuterungen zum vor kurzem im vom BMUKK herausgegebenen Grundsatzerlass Leseerziehung neu 3 heißt es u.a.: - Kinder- und Jugendliteratur bzw. altersadäquate Texte sollen mittels verschiedener Medien (Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Magazine, Comics, digitaler Speichermedien, Internet etc.) und vielfältiger Vermittlungsformen (Hörspiel, multimediale und interaktive Umsetzungen von Literatur in Form aktueller digitaler Darstellungsmöglichkeiten wie ausgewählte Filme, Computerspiele etc.) in allen Schularten und -stufen angeboten werden. Wenn eine Schulbibliothek dies umsetzen soll, kann sie dies nicht, indem sie soweit vorhanden Wünsche und Vorstellungen aus dem Kreis der Kolleg/innen rein addierend umsetzt. Sie muss über die Anforderungen des einzelnen Unterrichtsgegenstandes hinaus die Gesamtheit im Auge behalten, Defizite erkennen und formulieren, Vorschläge ausarbeiten und einen Ausgleich zwischen individuellen Wünschen und allgemeinen Erfordernissen schaffen. Das sind Aufgaben, die aus gemeinsamen Erfahrungen heraus und in Übereinstimmung mit den spezifischen Gegebenheiten des einzelnen Standortes realisiert werden können. Die Schulbibliothek ist auch das Zentrum der Leseförderung in der Schule, in dem sämtliche Aktivitäten rund ums Lesen koordiniert werden. Dass die Steigerung der Lesekompetenz ein zentrales Anliegen jeder Schule ist/ sein sollte, ist spätestens nach den Ergebnissen verschiedener internationaler Vergleichsstudien (wie z.b. PISA, PIRLS...) unbestritten. Laut ministeriellem Grundsatzerlass zur Leseerziehung müssen Lesekompetenzen "[...] den individuellen Voraussetzungen der Schüler/innen (z.b. Berücksichtigung von soziokultureller und lebensweltlicher Heterogenität, Mehrsprachigkeit und Interkulturalität) entsprechend 3 BMUKK (Hg.): Rundschreiben Nr. 11/2013 vom 10. Juni 2013, S. 15-16. Siehe: http://www.bmukk.gv.at/medienpool/24965/2013_11.pdf

differenziert erworben werden. Auf die diagnostische Abklärung muss die Entwicklung der jeweils erforderlichen Fördermaßnahmen folgen." 4 Hier drängt sich unweigerlich die Frage auf, wie jemand ohne universitäre pädagogische Ausbildung diesen Ansprüchen gerecht werden und sich mit Leseförderkursen, Lesetrainings und didaktischen Angeboten zur Leseförderung an die Schüler/innen wenden soll? Der eigene Unterricht ermöglicht es der Schulbibliothekarin/dem Schulbibliothekar die Vertiefung der Lesekompetenz im Fachunterricht entsprechend zu reflektieren und die notwendigen Voraussetzungen für die Schule zu gewährleisten. Die Bedeutung der (neuen) Schulbibliothek wurde vom bm:ukk im bereits zitierten neuen Grundsatzerlass zur Leseerziehung (10.6.2013) ausführlich gewürdigt, denn dort ist über die Bedeutung von Schulbibliotheken und Schulbibliothekar/innen zu lesen, dass "zur Verwirklichung der lesepädagogischen Zielsetzungen [...] die Errichtung bzw. Einbeziehung der zentralen Schulbibliothek in allen Schularten und Schulstufen maßgeblich" ist. Wenn am Ende ausdrücklich festgehalten wird, dass hoch motivierte und gut ausgebildete Schulbibliothekarinnen und bibliothekare [ ] für die qualitative Arbeit einer Schulbibliothek unverzichtbar 5 sind, muss auch klar sein, dass der Umfang und die Qualität dieser Arbeit nur von Kolleg/innen geleistet werden kann, die selbst auch als Lehrer/innen in ihren eigenen Fächern unterrichten, und dass eine solche Arbeit nicht nebenbei ( zulagenfähig ) geleistet werden kann, sondern gleichwertig mit dem eigenen Unterricht in den Klassen erfolgen muss (Einrechnung in die Lehrverpflichtung). Es braucht dafür Lehrerinnen und Lehrer, die aus ihrer pädagogischen Ausbildung und Erfahrung heraus allein die Voraussetzungen mitbringen, die geforderten Ziele umzusetzen. Und die sich auch in ihrer Verankerung als Lehrer/innen im Lehrkörper der Schule ganz anders einbringen können. Zusatzbemerkung: Im ausdrücklichen Hinweis, dass diese motivierten und gut ausgebildeten SchulbibliothekarInnen mit den Kolleginnen und Kollegen anderer Schulen in Austausch stehen und Fortbildungen nutzen, sehe ich auch einen sehr ausdrücklichen Auftrag an die Arbeitsgemeinschaften der Schulbibliothekar/innen. Darüber hinaus ist in den allgemeinen didaktischen Grundsätzen im allgemeinen Teil des Lehrplanes der Oberstufe AHS unter Pkt. 6 (Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung) festgehalten: "Schülerinnen und Schüler sind in zunehmendem Ausmaß zu befähigen, adäquate Recherchestrategien anzuwenden und Schulbibliotheken, öffentliche Bibliotheken sowie andere Informationssysteme real und virtuell zur selbstständigen Erarbeitung von Themen in allen Gegenständen zu nutzen." 6 Die von den Schülerinnen und Schülern selbständige und eigenständige Arbeit verlangt es aber auch, dass sie in ihren Schulbibliotheken mit kompetenten (fachlich, pädagogisch ausgebildeten) Betreuer/innen in den Dialog treten. 4 Vgl. BMUKK (Hg.): Rundschreiben Nr. 11/2013 vom 10. Juni 2013, S. 2. Siehe: http://www.bmukk.gv.at/medienpool/24965/2013_11.pdf 5 ibid. S. 16 6 http://www.bmukk.gv.at/medienpool/11668/11668.pdf (27. 7. 2013)

Diese Bedeutung der Lehrperson für den Lernerfolg der Schüler/innen unterstreicht auch die viel zitierte Hattie-Studie 7, auf die auch von der Homepage des bmukk verwiesen wird. Die Schulbibliothek als Zentrum für Information und Wissen wird außerdem für die ab dem Schuljahr 2014/15 für alle Schüler/innen im Rahmen der neuen Reifeprüfung verpflichtend zu schreibende Vorwissenschaftliche Arbeit immer mehr an Bedeutung gewinnen. Angelerntes Verwaltungspersonal, das keine Erfahrung mit Schüler/innen, dem Lehrstoff und wissenschaftlichem Arbeiten hat, wäre damit sicher überfordert und fehl am Platz. Unterstützung bei der Arbeit an der vorwissenschaftlichen Arbeit ist ohne Erfahrung im Bereich "wissenschaftliches Arbeiten", wie sie erst das Universitätsstudium ermöglicht, nicht zu leisten. Die VWA braucht die akademisch gebildete Lehrkraft auch in der Schulbibliothek! Ein besonderes Qualitätsmerkmal der österreichischen Schulbibliothekar/innen an AHS ist die bundesweite Einheitlichkeit in der Ausbildung, deren Grundlage das österreichweite Curriculum ist, das im Auftrag des bmukk ursprünglich von der Arbeitsgruppe multimediale Schulbibliothek erstellt wurde und wachsende Anforderungen durch entsprechende Adaptierungen laufend berücksichtigt. Die Betreuung einer Schulbibliothek unter Mitarbeit von Schüler/innen ist keine Tätigkeit, die man nebenbei oder zwischendurch erledigt, sie muss für Schüler/innen und Lehrer/innen klar erkennbar sein. Die Schulbibliothekarin/der Schulbibliothekar muss als Ansprechpartner regelmäßig und ausreichend zur Verfügung stehen. Das ist unmöglich, wenn diese Betreuung an die Peripherie einer Lehrverpflichtung gedrängt wird. Die betreute Schulbibliothek ist Lernraum wie das Klassenzimmer, die Arbeit mit den Schüler/innen pädagogische Arbeit und Unterricht. Daher ist auch eine Einrechnung in die Lehrverpflichtung weiterhin unabdingbar! Eine Übernahme der Bibliothekarstätigkeit durch nichtpädagogisches oder gar schulfremdes Personal würden die bereits mehrfach angeführten Aufgaben einer Schulbibliothek massiv beeinträchtigen, da die Nähe zu den Schüler/innen und zum Lehrkörper und zum Unterrichtsgeschehen nicht mehr gegeben wäre. Und für das Funktionieren einer Schulbibliothek sind die aktive Teilhabe der Schulbibliothekar/innen an der Schulgemeinschaft und die Zusammenarbeit mit den Lehrer/innen der Schule auf Augenhöhe sowie die Identifikation mit derselben unverzichtbar. Dies ist viel stärker gegeben, wenn die Schulbibliothekarinnen nicht schulfremde Personen sind. 7 Vgl. Hattie, John: Lernen sichtbar machen. Überarb. deutschsprachige Ausgabe von "Visible Learning" von Wolfgang Beywl und Klaus Zierer. Hohengehren: Schneider Verl. 2013. Vgl. dazu auch den Hinweis des bmukk: http://www.sqa.at/course/view.php?id=36

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schulbibliotheken an AHS fordert in diesem Zusammenhang: 1. Weiterhin AHS-Lehrer/innen als ausgebildete Schulbibliothekar/innen an AHS, keine Reduzierung auf Verwaltungspersonal oder Personal von außen 2. Weiterhin ausreichende Einrechnung der schulbibliothekarischen Tätigkeit in die Lehrverpflichtung (keine All-In-Bezüge) Ein leistungsfähiges und qualitätvolles Schulbibliothekswesen an AHS braucht pädagogisch ausgebildete und motivierte Schulbibliothekar/innen! Eine Abschaffung der AHS- Lehrer/innen als Schulbibliothekar/innen würde einen Verlust an Unterrichts- und Schulqualität und einen Rückschritt in der Leseerziehung unserer österreichischen AHS- Schüler/innen bedeuten, und das in Zeiten, wo die Lesekompetenz als unerlässlich für den Schulerfolg und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben angesehen wird! Mag. Claudia Rittmann-Pechtl (für die Bundesarbeitsgemeinschaft Schulbibliotheken an AHS) Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft Schulbibliotheken an AHS: Mag. Claudia Rittmann-Pechtl (NÖ, Vorsitzende) Mag. Ulrike Schmid (OÖ) Dr. Barbara Horcicka (Ktn) Mag. Agnes Staudinger (Sbg.) Dr. Wendelin Hujber (W) Mag. Michael Sporer (T) Mag. Walter Müller (Vbg., Schriftführer) Mag. Gottfried Schachinger (Bgld.) Mag. Josef Pichlbauer (Stmk.) Koordination: Mag. Claudia Rittmann-Pechtl, bibliothek@brgbaden-biondek.ac.at, claudia.rittmann@ph-noe.ac.at

Anhang 1: Grundsatzerlass Leseerziehung (Rundschreiben bm:ukk 11/2013) vom 10. Juni 2013 2. Kriterien zur Umsetzung der Lesefördermaßnahmen. - die multimediale Schulbibliothek in den Unterrichtsalltag integrieren (z.b. Lesen, Recherchieren und Forschen), Aus den Erläuterungen: Die multimediale Schulbibliothek in den Unterrichtsalltag integrieren : - Lesen, Recherchieren und Forschen sind in allen Unterrichtsgegenständen und in allen Schularten bzw. auf allen Schulstufen bedeutsam. Zur Verwirklichung der lesepädagogischen Zielsetzungen ist die Errichtung bzw. Einbeziehung der zentralen Schulbibliothek in allen Schularten und Schulstufen maßgeblich. - Die Schulbibliothek ist ein multimediales Lern- und Informationszentrum, in dem mit verschiedenen, relevanten Medien vernetzt gearbeitet wird. Als Ort des Lesens und der Kommunikation leistet sie einen wichtigen Beitrag zur methodisch-didaktischen Qualität (Projektunterricht etc.) und schafft Rahmenbedingungen zur Anwendung offener Lernformen, zur kontinuierlichen Vorbereitung auf die Vorwissenschaftliche Arbeit bzw. Diplomarbeit sowie für individuelle Lektüre. Sie ist nicht nur Stätte des Wissenserwerbes, sondern ein sozio-kulturelles Informations- und Medienzentrum, ein Ort an dem die Faszination des Lesens erfahrbar wird. - Die Schulbibliothek ermöglicht allen Schülerinnen und Schülern unabhängig von familiären Ressourcen den Zugang zu Medien und damit die Möglichkeit, die multimediale und multimodale Vielfalt an Themen und Texten entdecken und ausprobieren zu können. - Die Schulbibliothek stellt auch Bücher und andere Medien in den Herkunftssprachen der Schülerinnen und Schüler zur Verfügung (vgl. Buchempfehlungen auf www.schule-mehrsprachig.at Kinderbücher in vielen Sprachen). - Die Schulbibliothek ist ein zentraler Lernort, welcher die Rahmenbedingungen für forschendes Lernen, für offene Lernformen, fachübergreifendes Lernen und Projektunterricht schafft und damit einen wichtigen Beitrag zur Schulqualität leistet. Die Schulbibliothek ist nicht nur Stätte des Wissenserwerbes, sondern ein Ort, an dem Lesen als soziale und kulturelle Praxis erfahrbar wird. Ihr Auf- und Ausbau ist daher vorrangig, unter Einbeziehung aller Medien, zu fördern. - Die Schulbibliothek soll in allen Schularten und -stufen sowie Unterrichtsgegenständen unterrichtsbegleitend genutzt werden. Zudem soll sie den Schülerinnen und Schülern Möglichkeiten und Anregungen zur individuellen Lektüre und der Entlehnung von Büchern und Medien bieten. - Kinder- und Jugendliteratur bzw. altersadäquate Texte sollen mittels verschiedener Medien (Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Magazine, Comics, digitaler Speichermedien, Internet etc.) und vielfältiger Vermittlungsformen (Hörspiel, multimediale und interaktive Umsetzungen von Literatur in Form aktueller digitaler Darstellungsmöglichkeiten wie ausgewählte Filme, Computerspiele etc.) in allen Schularten und -stufen angeboten werden. - Die regelmäßige Benützung der Schulbibliothek in allen Schularten und -stufen sowie Unterrichtsgegenständen ist ebenso sicherzustellen wie die Möglichkeit zur individuellen Nutzung und Entlehnung und zur Nutzung digitaler Medien. Es ist das Wesen der Schulbibliothek, über die

unterrichtsbegleitende Funktion hinaus, den Schülerinnen und Schülern Möglichkeiten und Anregungen zum weiterführenden Lesen und zur Nutzung aller Medien zu geben. - Für den kontinuierlichen Aufbau von Lese-, Recherche-, Methoden- und Informations-kompetenz in Hinblick auf die Vorwissenschaftliche Arbeit bzw. Diplomarbeit innerhalb der Reifeprüfung bzw. Reife- und Diplomprüfung kommt der Schulbibliothek als Ressource eine wichtige Bedeutung zu. Hoch motivierte und gut ausgebildete Schulbibliothekarinnen und -bibliothekare, die mit den Kolleginnen und Kollegen anderer Schulen in Austausch stehen und Fortbildungen nutzen, sind für die qualitative Arbeit einer Schulbibliothek unverzichtbar.