Einwohnergemeinde Berken



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Transkript:

Seite 357 Vorsitz: Protokoll: Geissbühler Hans, Gemeindepräsident Bürki Eliane, Gemeindeschreiberin Der Präsident begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Versammlung. Dieselbe wurde ordnungsgemäß im Amtsanzeiger Nr. 44 vom 30. Oktober 2008 publiziert. Als Stimmenzählerin wird vorgeschlagen und gewählt: Gränicher Peter Nach Erhebung und Zählung ergeben sich 18 anwesende Stimmberechtigte. Es wird Eintreten auf sämtliche publizierte Geschäfte beschlossen. Die Traktanden werden in der aufgelisteten Reihenfolge behandelt und lauten: 1. Genehmigung Voranschlag 2009; Festsetzung der Steueranlage, der Liegenschaftssteuer und der Hundetaxe 2. Gebührenreglement der Einwohnergemeinde Berken; Beratung und Beschlussfassung 3. Abwassergebühren-Reglement; Änderung der Wiederkehrenden Gebühren Art. 2 4. Schulhaus Graben-Berken, Verkauf Anteil der Einwohnergemeinde Berken an die Einwohnergemeinde Graben 5. Beratung und Beschlussfassung über einen neuen Vertrag zwischen der Sitzgemeinde und den Anschlussgemeinden betr. die Führung eines gemeinsamen Regionalen Sozialdienstes in Niederönz inkl. zentraler Abrechnungsstelle für den Lastenausgleich Fürsorge 6. Ersatzwahl Rechnungsprüfungskommission 7. Verschiedenes / Orientierung

Seite 358 Verhandlungen 1. Genehmigung des Voranschlages 2009 mit Festsetzung der Steueranlage, der Liegenschaftssteuer und der Hundetaxe Der Voranschlag 2009 wurde den Stimmberechtigten rechtzeitig ins Haus zugestellt. Auf das Verlesen des Budgets, welches einen Aufwandüberschuss von Fr. 25'860.-- aufweist, wird verzichtet. Das Budget 2009 mit einer Steueranlage von 1.34, der Liegenschaftssteuer von 1.2 des amtlichen Wertes und der Hundetaxe von Fr. 30.00 / Hund wird einstimmig genehmigt. 2. Gebührenreglement der Einwohnergemeinde Berken, Beratung und Beschlussfassung Der Regierungsstatthalter hat an der periodischen Überprüfung der Gemeindeverwaltung festgestellt, dass die Einwohnergemeinde Berken über kein Gebührenreglement bzw. über keinen Gebührentarif verfügt. Die Verwaltung ist rechtlich somit nicht befugt, Gebühren für Verwaltungsarbeiten wie z.b. Baubewilligungsverfahren, oder Ausstellen eines Heimatausweises etc. zu erheben. Das Mustergebührenreglement des Kantons wurde übernommen. Das Reglement wurde während 30 Tagen auf der Gemeindeschreiberei aufgelegt und die öffentliche Auflage wurde im Amtsanzeiger Nr. 44, vom 30. Oktober 2008 publiziert. Beschwerden sind keine eingegangen. Das Gebührenreglement der Einwohnergemeinde Berken wird einstimmig genehmigt.

Seite 359 3. Abwassergebühren-Reglement; Änderung der Wiederkehrenden Gebühren Art. 2 Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat festgestellt: - dass der Bereich Abwasser seit Jahren defizitär abschliesst (Spezialfinanzierung); im Normalfall 2'000-3'000 Franken - Der Vorschuss wird per Ende 07 auf rund 8'000.00 Franken ansteigen - Der Gebührenertrag stammt nur von 6 angeschlossenen Liegenschaften Am 18.03.2008 fand eine Besprechung mit dem Amt für Gemeinden und Raumordnung statt: - Die gesetzliche Frist von 8 Jahren für den Ausgleich des Bilanzfehlbetrages kann nicht eingehalten werden - Gemäss KPG-Umfrage bei den bernischen Gemeinden wurde festgestellt, dass die Gebühren der Gemeinde Berken durchschnittlich sehr tief liegen. - Die Gemeinde hat eine Erklärung unterzeichnet, in der folgende Massnahmen vorgeschrieben werden: Gebührenerhöhung (Vorschuss muss mind. Fr. 500.-- pro Jahr abgebaut werden) Bis zum 31.12.2018 wird der Vorschuss abgebaut sein. Antrag des Gemeinderates: Der Gemeinderat beantragt der Einwohnergemeindeversammlung vom 3. Dezember 2008 die Abänderung des Art. 2 Abs. 2 wie folgt: Die wiederkehrenden Gebühren werden jährlich aufgrund der Belastungswerte (BW) gemäss Art. 1, Abs. 6 dieses Reglementes bezogen. Der Gebührenrahmen pro Belastungswert beträgt: Fr. 15.00 bis Fr. 40.00 Der Änderung des Abwassergebühren-Reglementes, Wiederkehrende Gebühren, Art. 2, neu Fr. 15.00 - Fr. 40.00 pro Belastungswert, wird mehrstimmig bei einer Gegenstimme zugestimmt. 4. Schulhaus Graben-Berken, Verkauf Anteil der Einwohnergemeinde Berken an die Einwohnergemeinde Graben Mit der Auflösung des Schulverbandes Graben-Berken aufgrund der Neugründung des Schulverbandes Schule Aare-Oenz ist die Eigentumsregelung des Schulhauses nötig geworden. Das Schulhaus befindet sich im Eigentum des Schulverbandes Graben-Berken. Es wurde eine Verkehrswertschatzung durchgeführt. Das Gutachten zeigt einen Verkehrswert des Schulhauses von Fr. 1'550'000.00 auf. Antrag des Gemeinderates: Der Gemeinderat beantragt dem Verkauf des Schulhauses an die Gemeinde Graben zum Betrag von Fr. 310'000.00 (ca. 1/5 des Verkehrswertes) zuzustimmen.

Seite 360 Diskussion: Christoph Zysset möchte wissen, was ein Verkauf des Schulhausanteils bewirken sollte. Die Gemeinde Graben wäre Alleineigentümerin des gesamten Gebäudes. Über diverse Unterhaltsarbeiten, Anstellung Hauswart etc. könnte die Gemeinde alleine entscheiden, dies wäre natürlich viel einfacher. Die Gemeinde Berken wird zukünftig ein Schulgeld für die SchülerInnen begleichen müssen. Zurzeit besuchen drei SchülerInnen von Berken die Schule in Graben. Nach dem Schulaustritt dieser SchülerInnen werden voraussichtlich einige Jahre keine Kinder der Einwohnergemeinde Berken das Schulangebot nutzen. Die entsprechende Frage von Werner Gränicher kann wie folgt beantwortet werden. Ein Miteigentum am Schulhaus in Graben wäre rechtlich möglich, macht jedoch aus Sicht des Gemeinderates Berken keinen Sinn. Dem Verkauf des Schulhausanteils an die Gemeinde Graben zum Betrag von Fr. 310'000.00 wird mehrstimmig zugestimmt. 5. Beratung und Beschlussfassung über einen neuen Vertrag zwischen der Sitzgemeinde und den Anschlussgemeinden betreffend die Führung eines gemeinsamen Regionalen Sozialdienstes in Niederönz inkl. zentraler Abrechnungsstelle für den Lastenausgleich Fürsorge In den letzten beiden Jahren wurde die Frage der zentralen Abrechnung der gesamten lastenausgleichsberechtigten Aufwendungen der individuellen Sozialhilfe über die Sitzgemeinde mehrmals zu Sprache gebracht. Die bisherige Lösung (admin. Aufwand wird durch die Sitzgemeinde abgerechnet und Sozialhilfeaufwendungen werden durch die einzelnen Gemeinden abgerechnet) vermag nicht mehr in allen Bereichen zu überzeugen. Die Gemeinde Niederönz hat im Rahmen einer Organisations- und Verwaltungsanalyse durch die Firma Finance Publiques festgestellt, dass mit der Zentralisierung der Abrechnung der lastenausgleichsberechtigten Aufwendungen der individuellen Sozialhilfe bei der Finanzverwaltung Niederönz für den Regionalen Sozialdienst und die Gesamtheit der Anschlussgemeinden eine Zeitersparnis von ca. 100 Arbeitsstunden pro Jahr möglich ist. Die Zentrale Abrechnungsstelle für den Lastenausgleich Fürsorge soll per 01.01.2009 realisiert werden. Dem neuen Vertrag mit der Gemeinde Niederönz betreffend Führung eines gemeinsamen Regionalen Sozialdienstes in Niederönz inkl. zentraler Abrechnungsstelle für den Lastenausgleich Fürsorge wird einstimmig zugestimmt.

Seite 361 5. Ersatzwahl Rechnungsprüfungskommission Brigitte Bürki hat per 31.12.2008 demissioniert. Der Gemeinderat Berken hat versucht, ein neues Rechnungsprüfungskommissionsmitglied zu motivieren, leider ohne Erfolg. Aus diesem Grund wurde Brigitte Bürki noch einmal angefragt. Sie wäre bereit diese Aufgabe für ein weiteres Jahr zu übernehmen, erklärt jedoch ausdrücklich, dass es nur noch max. für ein Jahr ist. Brigitte Bürki zieht ihre Demission zurück. 6. Verschiedenes / Orientierung Trinkwasser Hans Gränicher orientiert, dass die Wasserentnahme vom November 2008 seit langem wieder einen positiven Nitratwert zu verzeichnen hat. Ernst Gränicher dankt dem Gemeindepräsidenten Hans Geissbühler für seine Arbeit im Auftrag der Gemeinde Berken. Hans Geissbühler dankt den Ratsmitgliedern und dem Verwaltungspersonal für die Mitarbeit. Mit dem Dank an die Anwesenden für ihr Erscheinen schliesst der Vorsitzende die Versammlung um 20.25 Uhr. Im Namen der Einwohnergemeindeversammlung Berken Der Gemeindepräsident: Die Gemeindeschreiberin: