Neuerungen in den wohnwirtschaftlichen Förderprodukten Energieeffizient Bauen und Sanieren sowie Altersgerecht Umbauen

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Transkript:

Neuerungen in den wohnwirtschaftlichen Förderprodukten Energieeffizient Bauen und Sanieren sowie Altersgerecht Umbauen Verbesserungen der Energieeffizienz und der barrierereduzierende Umbau bei Wohnimmobilien rücken immer mehr in den Mittelpunkt. Die KfW unterstützt dabei private und gewerbliche Bauherren mit besonders zinsgünstigen Krediten und Tilgungszuschüssen zu verbesserten Bedingungen. Bank aus Verantwortung

Energieeffizient Bauen und Sanieren Neuerungen ab 01.08.2015 1 Überblick und Neuerungen zum 01.08.2015 und 01.04.2016 2 Energieeffizient Bauen (153) Neuerungen zum 01.04.2016 3 4 5 Energieeffizient Sanieren (151/152, 167, 430, 431) Altersgerecht Umbauen (159, 455) Ergänzende Informationen Neuerungen zum 01.08.2015 und 01.04.2016 Neuerungen zum 19.11.2015 und 01.04.2016 2

KfW Bank aus Verantwortung Fördern im öffentlichen Auftrag Gründung: 1948 Anteilseigner: Refinanzierung: Rating: Sitz: Niederlassungen: 80 % Bund, 20 % Bundesländer 90 % Kapitalmarkt, Bundesmittel AAA / Aaa Frankfurt am Main Berlin, Bonn Fördervolumen 2014: 74,1 Mrd. Euro 3

Der Weg zum Kredit Antragsweg stellt den Antrag vor Vorhabensbeginn leitet den Antrag bei positivem Entscheid weiter Kunde Finanzierungspartner schließt Kreditvertrag ab und zahlt den Kredit aus refinanziert den Kredit mit günstigen Refinanzierungszinsen

Überblick Förderprodukte für Wohnimmobilien Förderprogramme sind kombinierbar Neubau Gebäudebestand Energieeffizient Bauen (153) Kredit Energieeffizient Sanieren (151/152, 430, 431) Kredit / Zuschuss Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit (167) Kredit Altersgerecht Umbauen (159, 455) Kredit / Zuschuss Energieeffizienz KfW-Wohneigentumsprogramm (124/134) Kredit Barrierereduzierung Wohneigentumsbildung 5

Überblick Bewährte und anerkannte Fördersystematik Förderung und Energieeinsparverordnung sind aufeinander abgestimmt Effizienzanforderungen sind anspruchsvoller als Energieeinsparverordnung Förderung ist technologieneutral (Heizungstechnik und Gebäudehülle) Einbindung eines Sachverständigen ist obligatorisch (Qualitätssicherung) jeder Investor ist antragsberechtigt (Sanierungsbreite) je höher die Energieeffizienz, desto attraktiver die Förderung (Sanierungstiefe) 6

Überblick Energieeffizient Bauen und Sanieren: Sachverständige Für die Planung, Antragstellung und Durchführung des Vorhabens ist die Einbindung eines Sachverständigen erforderlich. Anerkannte Sachverständige sind hier gelistet: www.energie-effizienz-experten.de Bei Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus muss der Sachverständige vom Bauvorhaben wirtschaftlich unabhängig sein 7

Energieeffizient Sanieren (151/152, 430) Neuerungen zum 01.08.2015 und 01.01.2016 Seit 01.08.2015 neu in Energieeffizient Sanieren (151/152, 430): Höchstbetrag für KfW-Effizienzhäuser (151) ist auf 100.000 Euro je WE gestiegen Anpassung Baujahr/Bauantrag: vor 01.02.2002 (statt 01.01.1995) Einführung Tilgungszuschuss (7,5 %) für Einzelmaßnahmen (152) Tilgungszuschüsse werden nicht mehr im Merkblatt ausgewiesen Zeitraum für Mitteleinsatz wurde auf 6 Monate verlängert Ab 01.01.2016 neu in Energieeffizient Sanieren (Antragstellung ab 01.04.2016): Anreizprogramm Energieeffizienz: Heizungspaket und Lüftungspaket mit 12,5 % Tilgungszuschuss (152) oder 15 % Investitionszuschuss (430) 8

Neuerungen zum 01.04.2016 Energieeffizient Bauen (153) Ab 01.04.2016 neu in Energieeffizient Bauen (153): KfW-Effizienzhaus 70 entfällt Einführung KfW-Effizienzhaus 40 Plus mit 15 % Tilgungszuschuss Alternatives Nachweisverfahren für KfW-Effizienzhaus 55 (Referenzwertverfahren) Höchstbetrag steigt auf 100.000 Euro je Wohneinheit Baubegleitungszuschuss (431) auch für Neubau Einführung 20 Jahre Zinsbindung Zeitraum für Mitteleinsatz wird auf 6 Monate verlängert Bei Ersterwerb haftet Verkäufer für Effizienzhausstandard 9

Neuerungen zum 01.04.2016 Energieeffizient Bauen (153): KfW-Effizienzhaus 40 Plus Das KfW-Effizienzhaus 40 Plus verfügt über folgendes Plus Paket: stromerzeugende Anlage auf Basis erneuerbarer Energien, Mindestertrag: 500 kwh/we + 10 kwh x AN stationäres Batteriespeichersystem (Stromspeicher), nutzbare Speicherkapazität: PV-Peakleistung oder/und Leistung Windkraftanlage multipliziert mit einer Stunde zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, Wärmerückgewinnung: 80 % Visualisierung von Stromerzeugung und Stromverbrauch über ein entsprechendes Benutzerinterface Das Plus Paket ist mit jedem Effizienzhaus 40-Konzept kombinierbar! 10

Energieeffizient Bauen und Sanieren Neuerungen ab 01.08.2015 1 Überblick und Neuerungen zum 01.08.2015 und 01.04.2016 2 Energieeffizient Bauen (153) 3 Energieeffizient Sanieren (151/152, 167, 430, 431) 4 Altersgerecht Umbauen (159, 455) 5 Ergänzende Informationen 11

Energieeffizient Bauen (153) Anwendungsbereiche Für die Finanzierung von besonders energieeffizienten Neubauten Wir fördern: Bau/Ersterwerb eines KfW-Effizienzhauses 70*, 55 oder 40 Bestandserweiterung durch abgeschlossene Wohneinheit(en) Umbau von unbeheizten Nichtwohnflächen zu Wohnflächen * Antragstellung nur noch bis 31.03.2016 möglich 12

Energieeffizient Bauen (153) Förderstufen Förderstufen nach EnEV Jahres-Primärenergiebedarf (Q P ) wärmeverlust (H T Transmissions- ) (in % des Referenzgebäudes nach EnEV) Zinssatz* Förderkredit Tilgungszuschuss KfW-Effizienzhaus 40 Plus** 40 % 55 % 15 % KfW-Effizienzhaus 40 40 % 55 % KfW-Effizienzhaus 55 55 % 70 % 0,75 % + 10 % 5 % KfW-Effizienzhaus 70 70 % 85 % ab 1,00 % - Referenzgebäude EnEV 100 % 100 % * Stand: 23.12.2015 ** ab 01.04.2016 13

Energieeffizient Bauen (153) Konditionen Höchstbetrag: Laufzeit: Zinsbindung: tilgungsfreie Anlaufjahre: Abruffrist: Bereitstellungsprovision: Sondertilgung: Kombination: 50.000 EUR je Wohneinheit bis zu 30 Jahre 10 Jahre 1 bis maximal 5 Jahre 12 Monate, verlängerbar um max. 24 Monate 12 Monate frei, danach 0,25 % pro Monat kostenfrei ab 1.000 EUR mit anderen Förderprodukten möglich * Stand: 23.12.2015 14

Energieeffizient Bauen und Sanieren Neuerungen ab 01.08.2015 1 Überblick und Neuerungen zum 01.08.2015 und 01.04.2016 2 Energieeffizient Bauen (153) 3 Energieeffizient Sanieren (151/152, 167, 430, 431) 4 Altersgerecht Umbauen (159, 455) 5 Ergänzende Informationen 15

Energieeffizient Sanieren (151/152, 430) Antragsteller Für alle Investoren, die selbst genutzte oder vermietete Wohngebäude oder Eigentumswohnungen energetisch sanieren Für Ersterwerber von neu sanierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme Private Eigentümer und Ersterwerber von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen können alternativ zum Kredit die Zuschussvariante (430) beantragen. 16

Energieeffizient Sanieren (151/152, 430) Förderzweck Gefördert wird die energetische Sanierung von Wohngebäuden mit Bauantrag/Bauanzeige vor dem 01.02.2002* Wir fördern: die energetische Sanierung von Wohngebäuden (Einzelmaßnahmen oder Sanierung zum KfW-Effizienzhaus) den Ersterwerb von neu sanierten Wohngebäuden die Erweiterung bestehender Gebäude (z. B. Anbau oder Dachgeschossausbau) 17

Energieeffizient Sanieren (151/152, 430) Förderzweck Wir fördern außerdem: die Umwidmung (Nutzungsänderung) von beheizten Nichtwohnflächen (z. B. Gewerbeflächen) neue Wohneinheiten, die durch Erweiterung/Ausbau von Denkmalschutzgebäuden bzw. Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz entstehen die Heizungsanlage sowie eine Lüftungsanlage für das Gesamtgebäude bei überwiegend wohnwirtschaftlicher Nutzung (> 50 %) 18

Energieeffizient Sanieren (152, 430) Einzelmaßnahmen Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken Erneuerung der Fenster und Außentüren Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage Erneuerung der Heizungsanlage Optimierung von Heizungsanlagen, die älter als 2 Jahre sind Fördervoraussetzungen: Einhaltung der technischen Mindestanforderungen gemäß KfW-Merkblatt Bestätigung durch einen Sachverständigen 19

Energieeffizient Sanieren (152, 430) Anreizprogramm Energieeffizienz (Antragstellung ab 01.04.2016) Heizungspaket: Einbau eines neuen förderfähigen Wärmeerzeugers + Optimierung der Wärmeverteilung Voraussetzung: Außerbetriebnahme eines Wärmeerzeugers auf Basis fossiler Energie, der nicht die Brennwerttechnik nutzt. Die alte Heizung unterliegt nicht der gesetzlichen Austauschpflicht nach 10 EnEV. Lüftungspaket: Einbau einer Zu- und Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung Mindestens eine Effizienzmaßnahme an der Gebäudehülle Zusätzlich können weitere Effizienzmaßnahmen mitgefördert werden. 20

Energieeffizient Sanieren Kredit (151/152) Tilgungszuschüsse Förderstufen Jahresprimärenergiebedarf Transmissionswärmeverlust Tilgungszuschuss max. je WE KfW-Effizienzhaus 55 55 % 70 % 27,5 % 27.500 EUR KfW-Effizienzhaus 70 70 % 85 % 22,5 % 22.500 EUR KfW-Effizienzhaus 85 85 % 100 % 17,5 % 17.500 EUR KfW-Effizienzhaus 100 100 % 115 % 15,0 % 15.000 EUR KfW-Effizienzhaus 115 115 % 130 % 12,5 % 12.500 EUR KfW-Effizienzhaus Denkmal 160 % 175 % 12,5 % 12.500 EUR Heizungs-/Lüftungspaket* - - 12,5 % 6.250 EUR Einzelmaßnahmen - - 7,5 % 3.750 EUR (Angaben in % des Referenzgebäudes nach EnEV) * Antragstellung ab 01.04.2016 21

Energieeffizient Sanieren Kredit (151/152) Konditionen Höchstbetrag: Laufzeit: Zinsbindung: tilgungsfreie Anlaufjahre: Abruffrist: Bereitstellungsprovision: Sondertilgung: Kombination: 50.000 EUR je WE für Einzelmaßnahmen und Pakete 100.000 EUR* je Wohneinheit für KfW-Effizienzhaus bis zu 30 Jahre 10 Jahre 1 bis maximal 5 Jahre 12 Monate, verlängerbar um max. 24 Monate 12 Monate frei, danach 0,25 % pro Monat kostenfrei ab 1.000 EUR mit anderen Förderprodukten möglich * Stand: 23.12.2015 22

Energieeffizient Sanieren Investitionszuschuss (430) Finanzierung ohne KfW-Kredit KfW-Effizienzhaus 55: KfW-Effizienzhaus 70: KfW-Effizienzhaus 85: KfW-Effizienzhaus 100: KfW-Effizienzhaus 115 / Denkmal: 30,0 % Zuschuss, max. 30.000 Euro je WE 25,0 % Zuschuss, max. 25.000 Euro je WE 20,0 % Zuschuss, max. 20.000 Euro je WE 17,5 % Zuschuss, max. 17.500 Euro je WE 15,0 % Zuschuss, max. 15.000 Euro je WE Heizungs-/Lüftungspaket*: 15,0 % Zuschuss, max. 7.500 Euro je WE Einzelmaßnahmen: 10,0 % Zuschuss, max. 5.000 Euro je WE Antragstellung direkt bei der KfW: www.kfw.de/430 * Antragstellung ab 01.04.2016 23

Energieeffizient Sanieren Baubegleitung (431) Zuschuss für Planung und Baubegleitung nur möglich in Kombination mit den Förderprodukten 151/152 oder 430 Für die Planung und professionelle Baubegleitung einer energetischen Sanierung durch qualifizierte Sachverständige. Zuschuss von 50 % der förderfähigen Kosten, max. 4.000 Euro pro Vorhaben Antragstellung bei der KfW nach Abschluss der Baubegleitung 24

Energieeffizient Bauen und Sanieren Neuerungen ab 01.08.2015 1 Überblick und Neuerungen zum 01.08.2015 und 01.04.2016 2 Energieeffizient Bauen (153) 3 Energieeffizient Sanieren (151/152, 167, 430, 431) 4 Altersgerecht Umbauen (159, 455) 5 Ergänzende Informationen 25

Altersgerecht Umbauen (159, 455) Eckpunkte für barrierereduzierende Maßnahmen an bestehenden Wohngebäuden für den Ersterwerb von barrierearm modernisiertem Wohnraum für den barrierearmen Umbau von beheizten Nicht-Wohngebäuden für Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz (Investitionszuschuss 455*) bis zu 50.000 Euro Kredit oder 10 % bzw. 12,5 % Zuschuss** je Wohneinheit Kredit ab 0,75 % eff. (Stand: 25.11.2015) flexibel kombinierbar mit anderen Fördermitteln * ab 01.04.2016 auch in der Kreditvariante 159 ** zum 19.11.2015 erhöht

Altersgerecht Umbauen (159, 455) Überblick förderfähige Maßnahmen 1 Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen (z. B. altersgerechte Stellplätze für PKW oder Kinderwagen) www.kfw.de/haus 5 Maßnahmen an Sanitärräumen (z. B. bodengleiche Dusche, Modernisierung WC, Waschbecken) 2 Eingangsbereich und Wohnungszugang (z. B. Bewegungsflächen, Hauseingangstüren, Wetterschutz) 6 Sicherheit, Orientierung, Kommunikation (z. B. elektronische Türöffner, Garagenöffner) Vertikale Erschließung/ Überwindung von 3 Niveauunterschieden (z. B. Aufzugsanlagen, Rampen) 7 Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen 4 Anpassung der Raumgeometrie (z. B. Zimmerzuschnitt, Bau von Balkonen, Loggien, Terrassen) Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz (in der Zuschussvariante 455) 27

Altersgerecht Umbauen (455) Einbruchschutz Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz (in der Zuschussvariante 455*) Einbau und Nachrüstung einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren (z. B. Türspione, Mehrfachverriegelungssysteme mit Sperrbügel, Gegensprechanlagen) Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster (z. B. Pilzkopfverriegelungen) Einbau einbruchhemmender Gitter und Rollläden Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen (z. B. Kamerasysteme) Baugebundene Assistenzsysteme (z. B. Bild-/Gegensprechanlagen, Bewegungsmelder) In Energieeffizient Sanieren Kredit/Zuschuss (151/152, 430) wird der Einbau einbruchsicherer Fenster, Balkon- und Terrassentüren gefördert. * ab 01.04.2016 auch in der Kreditvariante 159 28

Altersgerecht Umbauen (159, 455) Förderfähige Kosten Wir fördern: alle Kosten, die durch die fachgerechte Durchführung der Maßnahmen unmittelbar bedingt sind, Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungskosten, Nebenarbeiten, die zur ordnungsgemäßen Fertigstellung und Funktion des Gebäudes erforderlich sind. Voraussetzungen: Einhaltung der technischen Mindestanforderungen Ausführung durch ein Fachunternehmen des Bauhandwerks 29

Energieeffizient Bauen und Sanieren Neuerungen ab 01.08.2015 1 Überblick und Neuerungen zum 01.08.2015 und 01.04.2016 2 Energieeffizient Bauen (153) 3 Energieeffizient Sanieren (151/152, 167, 430, 431) 4 Altersgerecht Umbauen (159, 455) 5 Ergänzende Informationen 30

Ergänzende Informationen Wann passt welche Förderung? KfW-Wohneigentumsprogramm (124/134) Energieeffizient Bauen (153) Energieeffizient Sanieren (151/152) Altersgerecht Umbauen (159) Förderzweck Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum Bau oder Ersterwerb eines KfW- Effizienzhauses energ. Sanierung (Einzelmaßnahmen oder Effizienzhaus) Reduzierung von Barrieren im Gebäudebestand Antragsteller natürliche Personen alle Investoren alle Investoren alle Investoren Höchstbetrag 50.000 EUR 50.000 EUR* je WE (ggf. mit Tilgungszuschuss) 50.000 EUR bzw. 100.000 EUR je WE (mit Tilgungszuschuss) 50.000 EUR je WE max. Laufzeit 35 Jahre 30 Jahre 30 Jahre 30 Jahre max. Zinsbindung 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre * ab 01.04.2016: 100.000 EUR 31

Ergänzende Informationen www.kfw.de/partner 32

Ergänzende Informationen www.kfw.de/partner 33

Sie benötigen weitere Informationen? Kontaktdaten Infocenter der KfW Montag bis Freitag von 8.00 18.00 Uhr 0800 539 9001 (Gründer und Mittelstand) 0800 539 9002 (Wohnwirtschaft) 0800 539 9008 (Infrastruktur) infocenter@kfw.de KfW Bankengruppe Palmengartenstraße 5-9 60325 Frankfurt am Main www.kfw.de 34

Bildnachweis/Quellenangabe Titelseite, Ganzseitiges Motiv / KfW / Stephan Sperl Folie 3: KfW-Bildarchiv / Thomas Klewar Folie 29: KfW-Bildarchiv / KfW-Niedrigenergiehaus/ Jens Steingässer Folie 34: Quelle: Fotolia.com / iceteaimages 35

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