bav-info September 2012



Ähnliche Dokumente
Pensionszusagen Unterstützungskassen Direktversicherungen Pensionskassen Pensionsfonds

Pensionszusagen Unterstützungskassen Direktversicherungen Pensionskassen Pensionsfonds

V E R B R A U C H E R P R E I S I N D E X

Der neue. Versorgungsausgleich

Dienstleistungen der NÜRNBERGER Beratungs- und Betreuungsgesellschaft für betriebliche Altersversorgung und Personaldienstleistungen mbh (NBB)

Bei uns stimmt die Chemie! Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demografie

Was ist meine Pensionszusage noch wert?

Teamentwicklung. Psychologische Unternehmensberatung Volker Rudat

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Vorlesung Buchführung / Bilanzierung

Individuelle Zeitwertkonten Ein wertvolles Instrument neben der betrieblichen Altersvorsorge

Saldierung von Pensionsrückstellungen mit Planvermögen

Vorteile bei einer Umwandlung von Gehaltsteilen in betriebliche Altersvorsorge mit der winsecura Pensionskasse

E-RIC 3. Verpflichtung zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten

Stand 15. Oktober Fragen und Antworten

Konzentration auf das. Wesentliche.

Direktversicherung. Entgeltumwandlung

Aussage: Das Seminar ist hilfreich für meine berufliche Entwicklung

Den Durchblick haben. VOLKSBANK BAD MÜNDER eg. Online aber sicher: Unsere Produkt- und Sicherheitshotline hilft und informiert

Die neuen Dienstleistungszentren

UALIFIN. FINANZBERATUNG Rechtssicherheit. in der betrieblichen Altersvorsorge. Wir unterstützen Sie gerne!

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Sammelposten (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz)

Geschäfts- und Firmenwert G 20. Entgeltlich erworbener Geschäfts- und Firmenwert

Zusatz-Kollektivvertrag. Altersvorsorge

Handbuch. NAFI Online-Spezial. Kunden- / Datenverwaltung. 1. Auflage. (Stand: )

Direktversicherung für Schweizer Grenzgänger

Internet online Update (Mozilla Firefox)

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved

IAS. Übung 7. ) Seite 1

Risiken minimieren. Umsatzsteuer-Check

Die Portallösung für Flexible Benefits und Sachbezüge

Latente Steuern. Urheberrechtlich geschützt Stollfuß Medien GmbH & Co. KG

IFRS-FA öffentliche SITZUNGSUNTERLAGE

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium

LVM-Pensionsfonds LVM-Unterstützungskasse. Gewinnen Sie neue Spielräume: Lagern Sie die Pensionsrückstellungen für Ihre Arbeitnehmer aus!

Vorlesung 4. Semester

Betriebliche Altersversorgung im Spannungsfeld zwischen Arbeitsrecht und Versicherungsrecht

Daten und Fakten zur Einführung der Unisex-Tarife bei Swiss Life

Mandanteninformationsveranstaltung. E-Bilanz. Erfurt,

Vorgestellt von Hans-Dieter Stubben

Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014

Auktionen erstellen und verwalten mit dem GV Büro System und der Justiz Auktion

Die Personalprofis. für Call- und Service-Center

Ihr Zeitwertkonto. Ihre Absicherung und Zukunftsvorsorge Wir arbeiten für Ihre Sicherheit

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor

EÜR contra Bilanzierung

Einladung. Moderne Finanzierung und Governance der bav. Vorstellung der Ergebnisse der aktuellen Funding Vehikel Studie

Werkfeuerwehren Übersicht der Seminare 2013/2014

BAV-Offensive 2011 best bav - take five (Stand: )

Besondere Versicherungsbedingungen. Teilungsordnung

Content Management System mit INTREXX 2002.

Vergütungsbericht 2013 gemäß 7 und 8 Instituts-Vergütungsverordnung (InstitutsVergV)

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

Nr. 12-1/Dezember 2005-Januar A 12041

Übung zur Rechnungslegung nach IFRS

1) Was sind die Ziele des Europäischen Wirtschaftsführerscheins, EBC*L? 4) Von wem wurde der EBC*L initiiert und von wem wird er betrieben?

Dominik Stockem Datenschutzbeauftragter Microsoft Deutschland GmbH

Andersen & Partners Finanzplanung. Vernetzte Beratung für langjährigen Erfolg. A N D E R S E N & P A R T N E R S. value beyond financial advice

Übungsaufgaben Tilgungsrechnung

IWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur 3. Musterklausur

Finanzierungsvergleich. für. Anton Anschlussfinanzierung und. Amelie Anschlussfinanzierung Musterstraße 12, Eurostadt

Private Rente. primos

Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am

Sächsischer Baustammtisch

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

Sichere Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere . der

Würfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!.

Vorgestellt von Hans-Dieter Stubben. BVW GmbH: Partner des Bundes-Versorgungs-Werk der Wirtschaft und der Selbständigen e.v.

PRESSEGESPRÄCH. mit. LT-Präs. KommR Viktor SIGL

Downloadfehler in DEHSt-VPSMail. Workaround zum Umgang mit einem Downloadfehler

Management Summary. Was macht Führung zukunftsfähig? Stuttgart, den 21. April 2016

Deutschland-Check Nr. 35

Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65

8. Berechnung der kalkulatorischen Zinsen

Das neue Reisekostenrecht 2014

Existenzsicherung. Erwerbs-Sicherungs-Plan mit Rechtsschutz. Wenn ich berufsunfähig werde, darf das meine Existenz nicht gefährden.

Grundlagen des Jahresabschlusses und der Bilanzanalyse

Fachseminare für die Versicherungswirtschaft

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Heute an Morgen denken - Professionell Altersvorsorge planen und umsetzen!

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Erläuternder Bericht des Vorstands der Demag Cranes AG. zu den Angaben nach 289 Abs. 5 und 315 Abs. 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuches (HGB)

Personalmanagement in und nach der Krise. Ergebnisse im Zeitvergleich

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH

Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

Testatsexemplar. Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Hamburg. Jahresabschluss zum 30. September Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Finanzierungsvergleich. für. Ferdinand Finanzierung und. Frederike Finanzierung Rentenweg 13, Sorgenfrei

Anleitung über den Umgang mit Schildern

Tarifvertrag zur Altersversorgung

micura Pflegedienste Köln

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz

Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau

Transkript:

Betriebliche Altersversorgung bav-info September 2012 Einleitung Bilanzielle Bewertung von Altersteilzeitverpflichtungen - Erfassung von Aufstockungsbeträgen zum Bilanzstichtag 31.12.2012 - Die bilanzielle Bewertung von Aufstockungsbeträgen ist in der Diskussion. Bisher mussten nach BilMoG und in der IAS-Bilanz die Aufstockungsbeträge sofort vollständig erfasst werden. Dabei kam es häufig zu unerwarteten Rückstellungssprüngen. Auch die dieser Vorgehensweise zu Grunde liegende Logik war nicht für jeden sofort einsehbar. Im Ergebnis können die neuen Bewertungsvorschriften für die IAS-Bewertungen bereits zum Stichtag 31.12.2012 - spätestens ab dem 01.01.2013 - angewandt werden, in der deutschen Handelsbilanz werden die Änderungen erst im nächsten Jahr wirksam. Bewertung in der deutschen Handelsbilanz (BilMoG) Das IDW hat am 10.07.2012 einen Entwurf einer Neufassung der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Handelsrechtliche Bilanzierung von Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen (IDW ERS HFA 3 n. F.) veröffentlicht. Kernaussage ist, dass zunächst zu prüfen ist, aufgrund welcher Tatsache ein ATZ-Vertrag abgeschlossen wurde. Wurde der ATZ-Vertrag infolge einer Restrukturierung oder aufgrund eines Einzelvertrages abgeschlossen, ist in der Regel davon auszugehen, dass das Ziel des Vertrages eine außerplanmäßige vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses darstellt und somit die Leistungen (Aufstockungsbeträge) als Leistungen aus Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden. Sie haben daher Abfindungscharakter. In diesem Falle werden die Aufstockungsbeträge nach den bisherigen Vorschriften bilanziell erfasst. Werden jedoch ATZ-Verträge aufgrund langfristiger und kollektiver Vereinbarungen (Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen) geschlossen oder als zusätzliche Honorierung für eine langjährige Betriebszugehörigkeit, so besitzen die Leistungen nach Ansicht des IDW dann eher Entgeltcharakter. Dies hat zur Folge, dass die Aufstockungsbeträge ratierlich bis zum Ende der Freistellungsphase anzusammeln sind. Fraglich ist jedoch, über welchen Zeitraum die ratierliche Ansammlung erfolgen soll. Dies hat umso größere Bedeutung, da weiterhin potenzielle Anwärter mit in die Bewertung einbezogen werden müssen (Ziffer 3.2). Der Entwurf sieht eine Kommentierungsfrist bis zum 25.01.2013 vor, daher ist davon auszugehen, dass die BilMoG-Rückstellung für Aufstockungsbeträge zum Jahresende noch nach den bisher gültigen Vorschriften zu ermitteln ist. Seite 1 von 2 Herausgeber: PBG Pensions-Beratungs-Gesellschaft mbh, Black & Decker-Straße 17 b, 65510 Idstein Tel.: 06126-589-0, Fax: 06126-589-589, E-Mail: email@pbg.de, Internet: www.pbg.de

Die Kompetenz in Pensionszusagen Bewertung in der IFRS-Bilanz Mit der Überarbeitung des IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer (IAS 19 rev. 2011) hat sich auch die Sichtweise des IASB zur bilanziellen Erfassung von Aufstockungsbeträgen geändert. Während vor dem IAS 19 rev. 2011 die Aufstockungsbeträge generell als Leistungen aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Termination Benefits) angesehen wurden und somit Abfindungscharakter hatten, werden Aufstockungsbeträge nun als Andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer (Other long-term employee benefits) angesehen. Der IFRS-Fachausschuss des DRSC e. V. hat diesen Sachverhalt mit dem IASB erörtert und es wurde vereinbart, den Sachverhalt an das IFRS IC (Interpretationskommitee) zur Beurteilung weiter zu geben. In seiner Sitzung im November 2011 kam das IFRS IC zu dem Ergebnis, dass Aufstockungsbeträge keinen Abfindungscharakter haben ( do not meet the definition of termination benefits ). Es wurde weiterhin beschlossen, dieses Thema nicht weiter zu verfolgen (siehe auch IFRIC Update Januar 2012). Somit sind die Aufstockungsbeträge bis zum Beginn der Freistellungsphase ratierlich anzusammeln. Für den bilanziellen Ausweis sind die gleichen Vorschriften (insbesondere das Bewertungsverfahren) wie für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Leistungsorientierte Pläne (Post-employment benefits: defined benefit plans) anzuwenden. Es werden jedoch keine speziellen Anhangsangaben gefordert, sodass eine so umfangreiche Analyse und Sensitivitäten wie bei Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Leistungsorientierte Pläne unserer Meinung nach nicht notwendig sind. Auch hier stellt sich die Frage, ab wann die ratierliche Ansammlung beginnen muss, da auch unter IFRS potenzielle Anwärter berücksichtigt werden müssen. Der IFRS-Fachausschuss des DRSC e. V. hat hierzu einen Entwurf eines Anwendungshinweises DRSC E-AH 1 (IFRS) zur "Bilanzierung von Aufstockungsverpflichtungen im Rahmen von Altersteilzeitregelungen nach IFRS" am 04.07.2012 verabschiedet. Die Kommentierungsfrist hierzu ist am 19.08.2012 abgelaufen, sodass in Kürze mit einem abschließenden Anwendungshinweis zu rechnen ist. Deutsche Steuerbilanz und Bewertung nach US-GAAP (FAS) Es haben sich keine Veränderungen gegenüber dem letzten Stichtag ergeben. Bei Fragen hierzu und für weitergehende Informationen schreiben Sie bitte eine E-Mail an: email@pbg.de Seite 2 von 2 Herausgeber: PBG Pensions-Beratungs-Gesellschaft mbh, Black & Decker-Straße 17 b, 65510 Idstein Tel.: 06126-589-0, Fax: 06126-589-589, E-Mail: email@pbg.de, Internet: www.pbg.de

Service für die betriebliche Altersvorsorge KONZIPIEREN FUNDIEREN ORGANISIEREN Die Kompetenz in Pensionszusagen PBG Pensions-Beratungs- Gesellschaft mbh

Die betriebliche Altersversorgung steht in vielen Unternehmen als Synonym für eine mit hohen Personalnebenkosten belastete, die Bilanzen nach undurchschaubaren Regeln signifikant beeinflussende und mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbundene Black Box. Mit dem Beratungsansatz der PBG wird dies grundlegend anders. Wir sorgen für eine intensive Kommunikation zwischen Personal, Finanzen und Controlling. Alle Unternehmensbereiche werden mit den für sie relevanten Informationen versorgt. Die Information der Mitarbeiter stellt den personalwirtschaftlichen Erfolg sicher. Die laufende Prognose der bilanziellen und liquiden Auswirkungen bringt Planungssicherheit. Der Consultingservice der PBG hält Sie bei der arbeits- und steuerrechtlichen Entwicklung up to date. Die PBG wurde 1981 gegründet und kann damit auf über 25 Jahre Erfahrung in einem komplexen und wissensintensiven Markt zurückgreifen. Momentan betreuen wir über 800 Unternehmen unterschiedlichster Größe und der verschiedensten Branchen. Als produkt- und konzernunabhängige Unternehmensberatung decken unsere Dienstleistungen alle Aspekte der betrieblichen Altersversorgung in allen Durchführungswegen ab. UNSERE DIENSTLEISTUNGEN IM ÜBERBLICK Gutachtenservice 6a EStG (Pensionsrückstellungen) 4d EStG (Unterstützungskassen) Handelsbilanzgutachten (BillMoG) Altersteilzeit /Vorruhestand Jubiläumszahlungen Rentenanpassungen Sterbegeld Zeitwertkonten Internationale Bewertung (IAS 19, FAS 87, 88, 132, 158; FRS 17; SSAP 24) PSV-Kurztestate Prognoseberechnungen Käufer- oder Verkäuferberatung bei Due Diligence und Mergers & Acquisitions Consultingservice Arbeits- und steuerrechtliche Betreuung von Versorgungswerken Neuordnung der bav Benchmarking Endgehaltspläne Beitragsorientierte Bausteinsysteme Sparpläne (Cash Balance Systeme) Entgeltumwandlung Unterstützung bei Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften Integration von Zeitwertkonten Vertragsgestaltung Untersuchungen zu steuerund arbeitsrechtlichen Risiken Fundierung von Versorgungswerken Betriebswirtschaftliche Optimierung der Durchführungswege Rückdeckungskonzepte Prüfung von Versicherungsangeboten Gestaltung saldierungsfähiger Assets Konzeption und Administration von Contractual Trust Arrangements (CTA-Modelle) Gestaltung des Insolvenzschutzes Auslagerung von Versorgungsverpflichtungen Abfindungen laufender Rentenzahlungen Liquidationsversicherungen Marketing der bav Mitarbeiterkommunikation Konzeption von Broschüren Erstellung von Mitarbeiterinformationen gemäß 4a Betriebsrentengesetz Inhouse Schulungen für die Unternehmensbereiche, den Betriebsrat und die Mitarbeiter Seminare zu speziellen und aktuellen Themen Information der Geschäftsleitung über aktuelle Tendenzen Die Kompetenz in Pensionszusagen Outsourcingservice Verwaltung laufender Rentenzahlungen Administration der Anwartschaften Ermittlung von Rentenleistungen Administration der Entgeltumwandlung Administration von Zeitwertkonten Betreuung von Rückdeckungsverträgen Berechnungen zum Versorgungsausgleich Software e-bios Verwaltung des bav via Internet www.va-rechner.de Ermittlung der Werte für den Versorgungsausgleich Organisationsberatung Implementierung konsistenter interner Arbeitsabläufe und Informationsflüsse Controlling der bav Beratung zum Einsatz von Outsourcing-Lösungen Beratung beim Software-Einsatz

Service für die betriebliche Altersvorsorge Der 360 bav-service der PBG macht Ihre betriebliche Altersversorgung zu einem modernen, transparenten und effektiven Personalführungsinstrument. Der 360 bav-service der PBG sorgt für das zu Ihrem Unternehmen passende Versorgungssystem, eine sinnvolle Finanzierung und kümmert sich um alle Fragen und Anforderungen von Geschäftsleitung, Finanzbereich, Mitarbeitern und Rentnern. Der 360 bav-service der PBG entlastet die Personalabteilung kompetent und kostengünstig von allen Aufgaben zur betrieblichen Atersversorgung. www.pbg.de

Service für die betriebliche Altersvorsorge Das bav-sparbuch der PBG ist das umfassende, flexible und transparente System für Ihre betriebliche Altersvorsorge. Das bav-sparbuch der PBG integriert Arbeitgeberbeiträge, Entgeldumwandlung und Lebensarbeitszeitkonten. Das bav-sparbuch der PBG ist die Lösung für die Anforderungen der demografischen Entwicklung, bei der Harmonisierung und Reduzierung heterogener Versorgungslandschaften und bei Forderungen nach Kostenkontrolle und personalwirtschaftlicher Effektivität. www.pbg.de