Öffentliche Ausschreibung Nr. 132/2015/003 des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz über die Innenreinigung der Dienstgebäude



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Transkript:

STATISTISCHES LANDESAMT MAINZER STRASSE 14-16 56130 BAD EMS Öffentliche Ausschreibung Nr. 132/2015/003 des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz über die Innenreinigung der Dienstgebäude Ausschreibungsbestimmungen und Erläuterungen Teil A (Allgemeines) 01.10.2015 Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz Sachgebiet 132 Recht, Datenschutz, Europa Mainzer Str. 14-16 56130 Bad Ems Seite 1 von 6

Inhaltsverzeichnis 1 Gegenstand und Ziel der Ausschreibung... 3 2 Allgemeine Ausschreibungsbedingungen... 3 2.1 Verfahrensgrundlage... 3 2.2 Vergabestelle... 3 2.3 Ansprechpartner... 3 2.4 Form des Angebots und Abgabetermin... 3 2.5 Zuschlags- und Bindefrist... 4 2.6 Aufteilung in Lose... 4 2.7 Aufhebung der Ausschreibung... 4 2.8 Berichtigung, Ergänzung oder Änderung... 4 2.9 Rückgabe der Unterlagen... 4 2.10 Veröffentlichung... 4 2.11 Verschwiegenheit... 4 2.12 Vergütung... 4 2.13 Vertragsbestandteile... 4 2.14 Ausschlusskriterien... 5 2.15 Zusätzliche formale Bestimmungen... 5 2.16 Verhandlungs- und Vertragssprache... 5 2.17 Anerkennung der Ausschreibungsbedingungen... 5 2.18 Wettbewerbsbeschränkende Absprachen... 5 2.19 Bewertung der Angebote... 5 2.20 Subunternehmer... 6 2.21 Ansprechpartner des Bieters... 6 Ausschreibungsbestimmungen und Erläuterungen Teil A Seite 2 von 6

1. Gegenstand und Ziel der Ausschreibung Das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz schreibt folgende Leistungen aus: Reinigung der Dienstgebäude des Auftraggebers (Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz in 56130 Bad Ems) durch den Auftragnehmer für den Zeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2017. Art und Weise bzw. Häufigkeit der Reinigung ergeben sich aus Teil B der Ausschreibungsunterlagen. 2. Allgemeine Ausschreibungsbedingungen 2.1 Verfahrensgrundlage Die ausschreibende Stelle verfährt nach Teil A der VOL (Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen VOL/A), ohne dass dieser Teil A Vertragsbestandteil wird. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung dieser Bestimmung besteht nicht. 2.2 Vergabestelle Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz Sachgebiet 132 Recht, Datenschutz, Europa Mainzer Straße 14-16 56130 Bad Ems Telefon: 02603 71-1638 E-Mail: vergabe@statistik.rlp.de 2.3 Ansprechpartner Bei fachlichen Fragen: Herr Michael Bersch, Telefon 02603 71-3690. Bei Fragen zur Ausschreibung: Frau Katharina Hombrink, Telefon 02603 71-1638. Rückfragen zur Ausschreibung werden nur in schriftlicher Form bzw. per E-Mail an die in Ziffer 2.2. genannte Adresse zugelassen (Stichwort: Öffentliche Ausschreibung 132/2015/003 ). Sie werden vor Ablauf der Abgabefrist beantwortet. Zusätzliche Informationen für Bieter, Ergänzungen oder die Beantwortung von Bieterrückfragen werden auf folgender Internet-Seite veröffentlicht: http://www.statistik.rlp.de/aktuell-presse/ausschreibungen/ausschreibung-nr- 032015002/ Interessenten, die sich an der Ausschreibung beteiligen möchten, müssen sich hier periodisch über eventuelle neue Angaben informieren. 2.4 Form des Angebots und Abgabetermin Das Angebot (Bestandteile des Angebots siehe unter Teil B, Ziffer 4) ist in zweifacher Ausfertigung, rechtsverbindlich unterschrieben, in einem Umschlag ohne Fenster und ohne Absenderangabe mit der Aufschrift Achtung Angebot Öffentliche Ausschreibung Nr. 132/2015/003 zu verschließen und kostenfrei in einem zweiten äußeren Umschlag mit Absenderangabe an das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz, Mainzer Straße 14-16, 56130 Bad Ems, zu senden. Ausschreibungsbestimmungen und Erläuterungen Teil A Seite 3 von 6

Angebotsaufbau: siehe Teil B, Ziffer 4. Ablauf der Angebotsfrist ist der 09.11.2015, 12:00 Uhr. Nicht form- bzw. fristgerecht eingehende sowie unvollständige Angebote werden bei der Auswertung nicht berücksichtigt. 2.5 Zuschlags- und Bindefrist Die Entscheidung über den Zuschlag erfolgt bis spätestens zum Ablauf des 16.11.2015. Die Gültigkeit der Angebote (Bindefrist) hat sich deshalb bis zum Ablauf des 16.11.2015 zu erstrecken. 2.6 Aufteilung in Lose Es erfolgt keine Aufteilung in Lose. 2.7 Aufhebung der Ausschreibung Sollte die Ausschreibung (ganz oder teilweise) aufgehoben werden, wird dies den Bietern schriftlich mitgeteilt. 2.8 Berichtigung, Ergänzung oder Änderung Berichtigungen, Ergänzungen oder Änderungen der Angebote können bis zum Ablauf der Angebotsfrist (siehe oben Punkt 2.4) schriftlich vorgenommen werden. Auch hierfür gelten die Form- und Fristvorschriften gemäß Punkt 2.4. 2.9 Rückgabe der Unterlagen Wünscht ein Bieter im Falle der Nichtberücksichtigung die Rückgabe der ggf. dem Angebot beigefügten ergänzenden Unterlagen, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf der Zuschlagsfrist oder durch entsprechende Hinweise im Angebot zurückzufordern. Hierfür hat er einen Freiumschlag zur Verfügung zu stellen. 2.10 Veröffentlichung Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden. Jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) oder eine Weitergabe an Dritte ist unzulässig. 2.11 Verschwiegenheit Der Bieter hat auch nach Beendigung der Angebotsphase über die ihm bei der Ausschreibung bekannt gewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter und entsprechende Unterauftragnehmer zu verpflichten. 2.12 Vergütung Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt. Ausschreibungsbestimmungen und Erläuterungen Teil A Seite 4 von 6

2.13 Vertragsbestandteile Bestandteile des Vertrages, der auf Grundlage der VOL/B (Allgemeine Bedingungen für die Ausführung von Leistungen) abgeschlossen wird, sind in der nachstehenden Reihenfolge: 1. die vollständigen Ausschreibungsunterlagen 2. das Zuschlagsschreiben 3. das Angebot des Bieters 4. ergänzend die Regelungen des BGB sowie der VOL/B Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters sind dabei ausgeschlossen. Legt ein Bieter seine AGB dennoch bei, gilt dies als unzulässige Abänderung der Vergabeunterlagen, was den Ausschluss seines Angebots zur Folge hat. Ebenso gelten individual-vertraglich gestaltete Abweichungen von den vorgenannten Vertragsbestandteilen als unzulässige Abänderung der Vergabeunterlagen, die den Ausschluss des Angebots zur Folge haben. Dieses Änderungsverbot hinsichtlich der vertraglichen Regelungen gilt auch für Nebenangebote und Änderungsvorschläge. Hinweis: Änderungen und Ergänzungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig ( 13 Abs. 4 VOL/A). Werden Änderungen oder Ergänzungen vorgenommen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots bei der Wertung ( 16 Abs. 3 Buchst. d VOL/A). 2.14 Ausschlusskriterien Die Ausschlusskriterien sind im Pflichtenheft zur Ausschreibung (Teil B) genannt. Wird mindestens ein Ausschlusskriterium erfüllt, wird das Angebot nicht berücksichtigt. 2.15 Zusätzliche formale Bestimmungen Das Angebot nicht lediglich das Anschreiben ist mit Stempel und Unterschrift zu versehen. Antworten, Hinweise und Erläuterungen sind formfrei, aber möglichst konkret abzufassen. 2.16 Verhandlungs- und Vertragssprache Verhandlungs- und Vertragssprache ist Deutsch. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. 2.17 Anerkennung der Ausschreibungsbedingungen Mit der Abgabe des Angebots werden die vorliegenden Bedingungen der Ausschreibung ausdrücklich anerkannt. 2.18 Wettbewerbsbeschränkende Absprachen Wettbewerbsbeschränkende Absprachen sind unzulässig und führen zum Ausschluss vom Verfahren. 2.19 Bewertung der Angebote Die Bewertung der Angebote erfolgt mittels Bewertungsmatrix (siehe Anlage 3). Ausschreibungsbestimmungen und Erläuterungen Teil A Seite 5 von 6

2.20 Subunternehmer Alle ausgeschriebenen Leistungen sind vom Bieter in der Rolle des Generalunternehmers anzubieten. Bei Zuschlagserteilung ist der Bieter alleiniger Vertragspartner, er ist für die angebotenen Leistungen allein verantwortlich. Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Subunternehmer, so sind diese im Angebot mit den zu leistenden Aufgaben aufzuführen. Der Generalunternehmer hat bei der Übertragung von Teilen der Leistung nach wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten zu verfahren, dem Unterauftragnehmer auf Verlangen den Auftraggeber zu benennen und dem Unterauftragnehmer insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen zu stellen, als zwischen ihm und dem Statistischen Landesamt Rheinland-Pfalz vereinbart sind. Der Generalunternehmer hat bei Einholung von Angeboten für Unterauftragnehmer regelmäßig kleine und mittlere Unternehmen angemessen zu beteiligen. 2.21 Ansprechpartner des Bieters Bis zum Ende der Zuschlagsfrist ist vom Bieter ein Ansprechpartner zu benennen, der Auskünfte über technische, vertragliche und kaufmännische Fragen geben kann. Ausschreibungsbestimmungen und Erläuterungen Teil A Seite 6 von 6