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war in der Vergangenheit der Interventionspreis. Er hat zur massiven Überproduktion geführt, hohe Kosten verursacht und ein in der europäischen Realität nie konsequent vollzogenes Mengenbegrenzungskonzept hervorgebracht. Dieser Interventionspreis ist mit der Agrarreform 2003 de facto abgeschafft. Mit einem marktorientierten System ist ein festgesetzter Preis nicht vereinbar. Ein über dem Gleichgewichtspreis festgesetzter Preis hat Auswirkungen auf den Verbrauch von Milchprodukten, auf den Import und auf den Export. Bei einem nicht marktgerecht festgesetzten Erzeugerpreis von z.b. 43 Cent/kg Milch in Deutschland z.b. würden die verschiedenen Milcherzeugnisse einseitig in Deutschland teurer: Butter D 4,10 /kg EU 2,70 /kg Welt 2,55 /kg Käse (Cheddar) D 4,00 /kg EU 2,90 /kg Welt 3,00 /kg Stand Juni 2008 Trotz aller Beteuerungen der Verbraucher, höhere Preise zu akzeptieren, ist der Butterkonsum im Herbst 2007 bei einem Preis von 4,00 /kg um mehr als 10 % gesunken. Auch die Industrie hat nachhaltig ihre Rezepturen geändert (Eis, Backwaren). Der Import würde drastisch steigen. EU-Länder mit hohem Selbstversorgungsgrad wie Dänemark und Niederlande würden sofort in das Hochpreisland Deutschland liefern. Wenn im Rahmen von WTO der Importzoll wie geplant um 60 % gesenkt wird, könnte Butter bei heutigen Preisen dann zu 3,20 /kg aus Drittländern importiert werden (heute zu 4,30 /kg). 2007 wurden 93.000 t Butter aus DE exportiert. Diese Mengen hätten keinen Absatz mehr, da es keine Exporterstattungen mehr gibt. Wenn die Milch nicht mehr zum festen Basispreis absetzbar ist, wird es erhebliche Mengenüberschüsse geben. Eine privatrechtlich festgelegte Quote müsste dann laufend gekürzt werden oder es müssten laufend Mengen aufgekauft werden. Zur Verwendung der Milch in Deutschland siehe auch Seite 5. 8
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auf 1,03 statt bisher 1,02 müssen zwei sich gegenseitig ausschließende Möglichkeiten auf ihre Auswirkungen durchdacht werden. 1. Möglichkeit Die EU lässt die nationale deutsche Quote unverändert. Für Deutschland wäre damit eine Kürzung der Milchliefermengen um rund 1 % verbunden. Ein Milcherzeuger besitzt 102 kg Quote: 100 Liter Anlieferung Faktor 1,02 = 102 kg Quote 100 Liter Anlieferung Faktor 1,03 = 103 kg Quote Der Milcherzeuger müsste dann seine Produktion einschränken, um nicht zu überliefern. Die Molkerei könnte 1 % weniger Milch verarbeiten und absetzen. Das Milchgeld müsste ohne Markteffekt reduziert werden, Deutschland ist in der EU nicht abgeschottet. Länder wie Dänemark und Niederlande könnten leicht die einseitige Mengenreduzierung in Deutschland ausgleichen. Trotz Kürzung der Liefermengen würde es keinen Markteffekt in Deutschland bringen, deutsche Erzeuger würden zugunsten der EU-Kollegen auf Milchgeld verzichten. 2. Möglichkeit Die EU-Kommission könnte bei einer Änderung des deutschen Umrechnungsfaktors wie 1984 bei Quoteneinführung von Milchmenge in Liter ausgehen. Dann hätte eine Erhöhung des Umrechnungsfaktors unmittelbar eine Erhöhung der deutschen Quotenmenge zur Folge. Diese wäre jedoch nicht marktwirksam, da die gleiche Liefermenge erzeugt und vermarktet würde. Hintergrund Die Milchquoten wurden für Deutschland 1984 in kg festgelegt, indem bei der Umrechnung von Volumen (Anlieferung in Liter) in Gewicht (Quote in kg) der Faktor 1,02 herangezogen wurde, so wie er in der Milch-Güte-Verordnung genannt ist. Die Festlegung des Umrechnungsfaktors auf 1,02 geschah seinerzeit auf Grund von Untersuchungen des spezifischen Gewichts der Milch durch die Milchforschungsanstalt in Kiel. 10
wie z.b. freiwilliger Lieferverzicht, temporärer Quotenaufkauf, Aufkauf von Milch bzw. Produkten, hätte national wenig Wirkung. Eine derartige Umlage in Höhe von 0,5 Cent auf jedes Kilogramm angelieferte Milch wäre bereits relativ hoch und würde rund 140 Mio. pro Jahr erbringen. Der Einsatz dieser Summe zur Angebotsreduzierung kann den Markt kaum beeinflussen, denn Deutschland ist Teil des EU-Binnenmarktes. Mit dem Betrag von 140 Mio könnte man z. B. 50.000 t Butter mit einem Preis von 2,70 /kg aus dem Markt nehmen, das sind 2,5 % der EU-Produktion. Alternativ könnten 350 Mio kg Quoten jährlich stillgelegt werden, das sind 1,3 % der deutschen Gesamtquote. Aber auch hier würde eine nationale Marktentlastung leicht durch Importe aus den Nachbarländern ausgeglichen werden. Zudem wurde in einem Rechtsgutachten festgestellt, dass eine derartige Umlage kartellrechtlich nicht zulässig ist. Bereits die bestehenden vergleichsweise niedrigen Umlagen und Abgaben nach dem Milch- und Fettgesetz und an den Absatzfonds werden immer wieder kritisiert. Umlage 22 Milch und Fettgesetz: Öffentlichkeitsarbeit Milch Absatzfondsabgabe (CMA / ZMP): 0,0613 Cent/kg 0,122 Cent/kg Der Landesbauernverband Landvolk Niedersachsen betrachtet die bestehenden Umlagen und Abgaben als unverzichtbar, u.a. zur Finanzierung der auf Seite 6 beschriebenen Maßnahmen zur Marktbegleitung, insbesondere Marktbeobachtung und Marktanalyse. Landvolk Niedersachsen Landesbauernverband e.v. 11
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Die Milcherzeugung in Niedersachsen 2 Verantwortungsvolle Verbandspolitik 2 Unternehmerische Freiheit und Eigentum 3 Interessenvertretung für alle Landwirte 3 Vorgaben unserer freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung 3 Ausrichtung auf den Markt 4 Die Rahmenbedingungen für die zukünftige Milchwirtschaft 4 Der Deutsche Milchmarkt ist mit dem Ausland eng verflochten 5 Die Milchwirtschaft im Markt 6 Strukturwandel auch im Markt 6 Molkereiunternehmen 7 Neue Vertragsmodelle mit den Molkereien 7 Ein fester Basispreis 8 Preisunterbietungen von Molkereien/Milcherzeugern 9 Ein fester Basispreis und eine privatwirtschaftlich festgelegte Quote 9 Eine Änderung des Umrechnungsfaktors 10 Eine Umlage zur Finanzierung von Markt entlastenden Maßnahmen 11 Eine Flexibilisierung der Quotenregelung 12 Eine Abschaffung der Saldierung 13 Zusammenfassung 14 Landvolk Niedersachsen Landesbauernverband e.v. 15