Universitätseinheit. Mergers & Acquisitions. Jelmoli Holding AG. Robin Landolt Helin Cigerli

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Mergers & Acquisitions Jelmoli Holding AG Robin Landolt Helin Cigerli

Inhalt 1. Beteiligte Akteure 2. Ablauf der Transaktion 3. Gesellschaftsrechtliche Aspekte 4. Steuerrechtliche Aspekte 5. Fragen und Diskussion Seite 2

1. Beteiligte Akteure Jelmoli Holding AG ( Jelmoli ) Rechtsform: börsenkotierte Aktiengesellschaft Gründung: 1833 Sitz: Zürich Branche: Detailhandel- und Immobilien Seite 3

1. Beteiligte Akteure Swiss Prime Site AG ( SPS ) Rechtsform: börsenkotierte Aktiengesellschaft Gründung: 1999 Sitz: Olten Branche: Immobilien Seite 4

1. Beteiligte Akteure Pelham Investments SA ( Pelham ) Rechtsform: Aktiengesellschaft Sitz: Genf Zu 100% von Hansa AG mit Sitz in Baar gehalten, diese ihrerseits wird zu 100% von Georg von Opel kontrolliert Grossäktionärin der Jelmoli Kapitalmässige Beteiligung 25.2%, Stimmrechtsanteil von 52.9% Seite 5

2. Ablauf der Transaktion Phase I: Vor dem Übernahmeangebot Ausgangslage Ziel Aktionäre Aktionäre Jelmoli Holding 100% Tochtergesellschaft Athris Holding Jelmoli Holding Athris Holding Seite 6

2. Ablauf der Transaktion Phase I: Vor dem Übernahmeangebot Zweistufiges Spaltungsverfahren ( Spin-Off ) Stufe 1: Unternehmensteile der Muttergesellschaft (Jelmoli) werden in die 100% Tochtergesellschaft (Athris) durch Sacheinlage eingebracht Stufe 2: Anteile der Tochtergesellschaft (Athris) werden in Form einer Sachdividende an die Anteilsinhaber der Muttergesellschaft (Jelmoli) ausgeschüttet Ergebnis: Jeder Jelmoli-Aktionär hält dieselbe Anzahl und Art Athris- Aktien, wie er am massgebenden Stichtag Jelmoli-Aktien hält Seite 7

2. Ablauf der Transaktion Phase I: Vor dem Übernahmeangebot Einführung einer Einheitsaktie bei Jelmoli Umwandlung der Inhaberaktien in Namenaktien Kontrollverlust der Mehrheitsaktionärin Pelham Leistung einer Kontrollverzichtsprämie an Pelham Aktienrückkaufprogramm in der Athris Angebot von handelbaren Put-Optionen im Volumen von bis zu CHF 400 000 000 (= 45% der Athris-Aktien) Vernichtung der angedienten Aktien durch Kapitalherabsetzung Seite 8

2. Ablauf der Transaktion Phase I: Vor dem Übernahmeangebot 29. Januar 2009: Ausserordentliche GV musste folgenden Traktanden zustimmen: Ausschüttung einer Sonderdividende in Form einer Sachdividende Schaffung eines genehmigten Aktienkapitals zur Gewährung einer Kontrollverlustprämie an Pelham Split der Inhaberaktien und Umwandlung der Inhaberaktien in Namenaktien Konsultativabstimmung bezüglich Rückkauf eigener Aktien mittels Ausgabe von Put-Optionen Seite 9

2. Ablauf der Transaktion Phase II: Öffentliches Tauschangebot durch die SPS Ausgangslage Ziel Aktionäre Aktionäre Aktionäre SPS Jelmoli Holding SPS Tochtergesellschaft Öffentliches Tauschangebot Jelmoli Holding Seite 10

2. Ablauf der Transaktion Phase II: Öffentliches Tauschangebot durch die SPS 29. Mai 2009: Aktienkaufvertrag zwischen Pelham und SPS Pelham verkauft seine rund 28% Jelmoli-Beteiligung an SPS Bezahlung: ca. 50% durch Aktientausch und ca. 50% durch Barabgeltung 14. Juli 2009: Freiwilliges öffentliches Tauschangebot Tauschangebot der SPS an alle sich im Publikum befindenden Jelmoli- Aktien Pro Jelmoli-Aktie wurden 8.1 SPS-Aktien angeboten Absicht der SPS mit der Jelmoli zu fusionieren nach Art. 3 ff. FusG oder gegebenenfalls ein Kraftloserklärungsverfahren gem. Art. 33 BEHG durchzuführen Seite 11

3. Ablauf der Transaktion Phase II: Öffentliches Tauschangebot durch die SPS Ergebnis: Durch die Übernahme von Jelmoli durch die SPS entsteht der grösste Immobilienkonzern der Schweiz Seite 12

3. Gesellschaftsrechtliche Aspekte Phase I: Vor dem Übernahmeangebot Kompensation des Kontrollverlusts an der Jelmoli Holding AG Pelham erhält als Gegenleistung 250 000 Namenaktien mittels genehmigter Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts der übrigen Aktionäre Entspricht einer Prämie von 18% auf die rechnerische Beteiligung Begründung: Kontrollverlustprämie nach Art. 32 Abs. 4 a BEHG e contrario Gleichbehandlungsgebot? Seite 13

3. Gesellschaftsrechtliche Aspekte Phase I: Vor dem Übernahmeangebot Aktienrückkaufprogramm in der Athris Holding AG Schranken für den Erwerb eigener Aktien (Art. 659-659b OR) Zugelassen: Erwerb eigener Aktien im Umfang von 10% des Aktienkapitals Ausnahmsweise und vorübergehend zugelassen: Erwerb eigener Aktien im Umfang von 20% des Aktienkapitals Pflicht zur Einhaltung der börsenrechtlichen Bestimmungen (Art. 32 BEHG) Angebotspflicht Freistellung Seite 14

3. Gesellschaftsrechtliche Aspekte Phase II: Öffentliches Tauschangebot durch SPS Freiwillige öffentliche Tauschangebote: Freiwillig, wenn Anbieter weniger als 33⅓ % der Stimmrechte der Zielgesellschaft hält Unterliegen grundsätzlich nicht den für Pflichtangebote gültigen Beschränkungen, insb. keine Mindestpreisvorgaben (Art. 9 Abs. 5 UEV) Teilangebote sind zulässig I.c. alle Aktien erfasst, jedoch Sales Restrictions Grundsätzlich: Keine Pflicht zur Baralternative Seite 15

3. Gesellschaftsrechtliche Aspekte Phase II: Öffentliches Tauschangebot durch SPS Sonderform: Freiwillige Kontrollwechsel-Tauschangebote Angebot, dessen erfolgreicher Vollzug die Angebotspflicht nach Art. 32 BEHG auslösen würde Angebot muss sich auf alle kotierten Beteiligungspapiere der Zielgesellschaft erstrecken (Art. 9 Abs. 6 UEV) Preis muss den Bestimmungen über Pflichtangebote entsprechen (Art. 9 Abs. 6 UEV) Pflicht zur Baralternative unter gewissen Voraussetzungen Seite 16

3. Gesellschaftsrechtliche Aspekte Phase II: Öffentliches Tauschangebot durch SPS Baralternative bei freiwilligen Tauschangeboten (1/4) Rechtslage bis 30. April 2013 Pflicht zur Baralternative, wenn Anbieter von der Veröffentlichung des Angebotes bis sechs Monate nach Ablauf der Nachfrist Beteiligungspapiere oder Finanzinstrumente, auf die sich das Angebot bezieht, gegen Barzahlung erwirbt Danach weitere Titel durch Barzahlung erwerbbar im Hinblick auf Squeeze Out-Schwelle Seite 17

3. Gesellschaftsrechtliche Aspekte Phase II: Öffentliches Tauschangebot durch SPS Baralternative bei freiwilligen Tauschangeboten (2/4) Rechtslage bis 30. April 2013 Anwendung auf den Jelmoli-Fall: Barabgeltung von Kaderoptionen löst keine Pflicht zur Baralternative aus, da sie nicht vom Angebot erfasst sind Barabgeltung der Pelham-Aktien löst keine Pflicht zur Baralternative aus, da Kaufgeschäft vor Veröffentlichung des Angebots getätigt wurde Seite 18

3. Gesellschaftsrechtliche Aspekte Phase II: Öffentliches Tauschangebot durch SPS Baralternative bei freiwilligen Tauschangeboten (3/4) Rechtslage seit 1. Mai 2013 Pflicht zur Baralternative, wenn Anbieter in der Zeit zwischen der Veröffentlichung des Angebots und dessen Vollzug Beteiligungspapiere der Zielgesellschaft gegen bar erwirbt (Art. 9a Abs. 1 UEV) oder wenn kumulativ: 1. Ein Kontrollwechsel-Tauschangebot vorliegt 2. Der Anbieter in den 12 Monaten vor der Veröffentlichung des Angebotes Beteiligungspapiere der Zielgesellschaft gegen bar erworben hat 3. Diese Beteiligungspapiere 10% oder mehr des Aktien- oder Partizipationskapitals der Zielgesellschaft ausmachen (Art. 9a Abs. 2 UEV) Seite 19

3. Gesellschaftsrechtliche Aspekte Phase II: Öffentliches Tauschangebot durch SPS Baralternative bei freiwilligen Tauschangeboten (4/4) Rechtslage seit 1. Mai 2013 Anwendung auf den Jelmoli-Fall: Barabgeltung von Kaderoptionen löst Pflicht zur Baralternative aus aufgrund Wortlaut von Art. 9a Abs. 1 UEV Barabgeltung der Pelham-Aktien löst Pflicht zur Baralternative nach Art. 9a Abs. 2 UEV aus Seite 20

4. Steuerrechtliche Aspekte Einkommens- und Gewinnsteuer beim Spin-Off Sacheinlage von Aktiven und Passiven in die Athris Steuerneutraler Umstrukturierungstatbestand (Art. 61 Abs. 1 lit. d DBG) Ausschüttung der Athris-Gratisaktien an die Jelmoli-Aktionäre Einkommenssteuerfrei sofern Liberierung zu Lasten Reserven aus Kapitaleinlagen (Art. 20 Abs. 3 DBG) Steuerbares Einkommen sofern Liberierung zu Lasten von übrigen Reserven (Art. 20 Abs. 1 lit. c DBG oder Art. 20 Abs. 1 bis DBG) Beteiligungsabzug nach Art. 69 ff. DBG möglich Seite 21

4. Steuerrechtliche Aspekte Einkommens- und Gewinnsteuer beim Aktienrückkauf Ausgabe der Put-Optionen Ausgabe ist einkommenssteuerfrei, sofern sie im Hinblick auf eine kurzfristig bevorstehende Kapitalherabsetzung erfolgt Rückkauf bei Ausübung der Put-Optionen Rückkaufende Gesellschaft: Teilliquidation ist grundsätzlich steuerneutral Verkaufender Aktionär: Nennwertauszahlungen generell steuerfrei, Aufgelder und Zuschüsse steuerfrei wenn separat verbucht und nach 31.12.1996 erfolgt (Kapitaleinlageprinzip, Art. 20 Abs. 3 DBG) Seite 22

4. Steuerrechtliche Aspekte Rechtliche Einordnung der Transaktion Voraussetzungen für eine Quasifusion (kumulativ): 1. Übernehmende Gesellschaft hält nach der Transaktion mind. 50% der Stimmrechte an der übernommenen Gesellschaft 2. Die Aktionäre der übernommenen Gesellschaft werden zu mind. 50% des effektiven Wertes der übernommenen Beteiligung mit Aktien der übernehmenden Gesellschaft abgefunden Im vorliegenden Fall erfolgte eine sog. Quasiabsorption Seite 23

4. Steuerrechtliche Aspekte Einkommens- und Gewinnsteuer bei Quasifusion Auf Stufe Gesellschaft Sacheinlage ist i.d.r. steuerfreie Kapitaleinlage (Art. 60 lit. a DBG) Austausch von Beteiligungsrechten anlässlich von fusionsähnlichen Zusammenschlüssen ist steuerneutral (Art. 61 Abs. 1 lit. c DBG) Auf Stufe Aktionär Privatvermögen: Nennwerterhöhungen sind einkommenssteuerfreie Kapitalgewinne nach Art. 16 Abs. 3 DBG ( Fusion nach FusG) Geschäftsvermögen: Einkommenssteuerfrei soweit Steuerpflicht fortbesteht und die bisherigen Werte übernommen werden (Art. 19 Abs. 1 lit. c DBG) Seite 24

4. Steuerrechtliche Aspekte Verrechnungssteuer beim Spin-Off Sacheinlage von Aktiven und Passiven in die Athris Von Steuerpflicht ausgenommen (Art. 5 Abs. 1 lit. a VStG) Ausschüttung der Athris-Gratisaktien an die Jelmoli-Aktionäre Verrechnungssteuer geschuldet, wenn Liberierung zu Lasten der übrigen Reserven (Art. 4 Abs. 1 lit. b VStG) Rückerstattungsanspruch, wenn ordnungsgemäss in Steuererklärung deklariert Keine Verrechnungssteuer geschuldet, wenn Liberierung zu Lasten der Reserven aus Kapitaleinlagen (Art. 5 Abs. 1 bis VStG) Seite 25

4. Steuerrechtliche Aspekte Verrechnungssteuer beim Aktienrückkauf Ausgabe der Put-Optionen Ausgabe ist verrechnungssteuerfrei sofern sie im Hinblick auf eine kurzfristig bevorstehende Kapitalherabsetzung erfolgt Rückkauf bei Ausübung der Put-Optionen Mit Kapitalherabsetzung: Differenz zwischen dem Rückkaufspreis und dem Nennwert der Beteiligungsrechte ist als Liquidationsüberschuss verrechnungssteuerpflichtig (Art. 4a Abs. 1 VStG) Rückzahlung aus Kapitaleinlagereserven ist steuerfrei (Kapitaleinlageprinzip, Art. 5 Abs. 1 bis VStG) Seite 26

4. Steuerrechtliche Aspekte Verrechnungssteuer bei Quasifusion Quasifusion Umstrukturierungstatbestände sind gem. Art. 5 Abs. 1 lit. a VStG von der Verrechnungssteuer ausgenommen, wenn die Erhaltung des Verrechnungssteuersubstrats gewährleistet ist Seite 27

4. Steuerrechtliche Aspekte Stempelabgabe Emissionsabgabe bei Spin-Off und Quasifusion Beteiligungsrechte, die bei Spaltungen, Fusionen oder diesen wirtschaftlich gleichkommenden Zusammenschlüssen begründet oder erhöht werden, sind von der Abgabe ausgenommen (Art. 6 Abs. 1 lit. a bis StG) Emissionsabgabe bei Kontrollverzichtsprämie Unterliegt der Emissionsabgabe von 1% der neu ausgegebenen Aktien, sofern nicht aus Kapitaleinlagen (Art. 6 Abs. 1 lit. d StG) Seite 28

4. Steuerrechtliche Aspekte Stempelabgabe Umsatzabgabe ausserhalb einer Umstrukturierung Sofern bei einer Übertragung eine der Vertragsparteien oder einer der Vermittler Effektenhändler nach Art. 13 Abs. 3 StG ist, muss eine Umsatzabgabe entrichtet werden Eine Holdinggesellschaft gilt i.d.r. als Effektenhändlerin (Art. 13 Abs. 3 lit. d StG) Umsatzabgabe bei einer Umstrukturierung Die Übertragung ist von der Umsatzabgabe ausgenommen (Art. 14 Abs. 1 lit. i StG) Seite 29

5. Fragen und Diskussion Wieso wurde von Jelmoli keine Spaltung nach Art. 29 ff. FusG gewählt? Welche Auswirkungen können die neuen Regelungen zur Baralternative bei freiwilligen Tauschangeboten mit sich bringen? Welche Instrumente dienen dem Anbieter bzw. der Zielgesellschaft um diesen Auswirkungen zu begegnen? Seite 30