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zum Masterstudiengang Sonderpädagogik1 mit den Vertiefungsrichtungen Heilpädagogische Früherziehung und Schulische Heilpädagogik Gültig ab 2. März 2015, Änderungen vorbehalten In diesem Dokument finden Sie wichtige Informationen zum Masterstudiengang Sonderpädagogik. Inhalt 1. Studienverlauf 2. Semestereinschreibung 3. Zusatzleistungen 4. Selbststudium / Lernen online 5. Module im Studienbereich Berufspraktische Studien 6. Praktika / Reflexionsseminare 7. Informationsveranstaltungen für Studienanfängerinnen und -anfänger 8. Weitere wichtige Informationen und Dienstleistungen 9. Studentische Mitwirkung 1 Diese inkl. Modulplan regelt verbindlich den Studienbetrieb im Masterstudiengang Sonderpädagogik basierend auf der Studien- und Prüfungsordnung der PH FHNW vom 8. Juni 2009. und Modulplan werden auf der Homepage des Instituts Spezielle Pädagogik und Psychologie sowie auf dem «StudiPortal» der Pädagogischen Hochschule FHNW publiziert. Pädagogische Hochschule FHNW 1/8

1. Studienverlauf Der Modulplan des Masterstudiengangs Sonderpädagogik ist Bestandteil dieser. Das Studium kann in vier, sechs oder maximal acht Semestern absolviert werden. Bei einer Studiendauer von sechs oder acht Semestern ist eine berufliche Teilzeittätigkeit bis max 50% bei 8 Semestern möglich. Die Module finden an definierten Studientagen statt. Das ISP schlägt darauf aufbauend einen optimalen Studienverlauf je Studiendauer vor (publiziert im StudiPortal). Änderungen bleiben vorbehalten. Die Studierenden informieren auf Anfrage der Kanzlei über die geplante Studiendauer. Diese Information dient dem ISP als Planungsgrundlage; sie ist für die Studierenden nicht verbindlich. Die Studierenden planen und organisieren ihr Studium in eigener Verantwortung innerhalb der organisatorischen und curricularen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten. Module mit Nummerierungen (z.b. Spezielle Pädagogik 1 und Spezielle Pädagogik 2) einschliesslich der Module in Forschung und Entwicklung sind Teil einer Modulgruppe. Sie sind in direkter zeitlicher Abfolge einschliesslich des zugehörenden Leistungsnachweises, sofern vorhanden, zu besuchen. Leistungsnachweise werden benotet ( 6 der Studien- und Prüfungsordnung Pädagogische Hochschule FHNW). Studierende, die einen Leistungsnachweis kurzfristig nicht erbringen können oder die einen Leistungsnachweis nicht bestanden haben, vereinbaren mit der für den Leistungsnachweis zuständigen Person kurzfristig nach Eintreten dieses Ereignisses schriftlich einen neuen Abgabe- respektive Prüfungstermin. Dieser Termin findet in der Regel innerhalb einer Frist von 4 Monaten nach dem Ersttermin statt. Für Masterarbeiten gelten die entsprechenden Richtlinien. Leistungsnachweise ausserhalb des kursorischen Semesters finden in der Regel in KW 24 statt. Gesuche um Erlass resp. Anerkennung von bereits vorliegenden Studienleistungen sind an die Studienberatung der PH FHNW zu richten (http://www.fhnw.ch/ph/studienberatung/anmeldung). Die Verantwortung für das Auslösen des Diplomierungsprozesses liegt bei den Studierenden. Die Diplomierung ist nach dem Herbst- und dem Frühjahressemester möglich, die Diplomfeier findet jeweils im September statt. Bitte orientieren Sie sich spätestens zu Beginn Ihres voraussichtlich letzten Herbstsemesters über den Diplomierungsprozess (Merkblatt Diplomierung, http://web.fhnw.ch/plattformen/mystudiportal/inhalte/studium/sonderpaedagogik/merkblaetter-rechtserlasse) Informationen zur Masterarbeit finden sich auf dem StudiPortal unter Merkblätter und Rechtserlasse. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit den entsprechenden Dokumenten auseinander (Studierende mit einer Studiendauer von 4 Semestern bereits im ersten Semester) und nutzen Sie die Unterstützungsangebote (Kolloquien, Projekttag Forschung und Entwicklung für Studierende der Logopädie und der Sonderpädagogik). Pädagogische Hochschule FHNW 2/8

2. Semestereinschreibung Das ISP publiziert im StudiPortal eine Übersicht über die Modulangebote im Herbst- resp. Frühjahrssemester. Der Besuch von Lehrveranstaltungen und das Absolvieren von Leistungsnachweisen setzt zwingend eine elektronische Anmeldung auf die entsprechende Lehrveranstaltung respektive den Leistungsnachweis voraus. Die Online-Anmeldungen für Module im Herbst- und im Frühjahrssemester sind jeweils in einem befristeten Zeitraum möglich. Die Anmeldezeitfenster werden rechtzeitig kommuniziert. Die Studierenden melden sich vor jedem Semester auf https://esp.ph.fhnw.ch für jene Module an, die sie im betreffenden Semester belegen wollen. Den dazu notwendigen FHNW-Account mit den Login-Daten erhalten die Studierenden zusammen mit den Dokumenten zur Immatrikulation rechtzeitig vor Anmeldebeginn. Bei technischen Problemen mit der Anmeldung auf die Module ist die Zentrale Studienadministration (ZSA) der Pädagogischen Hochschule FHNW zu kontaktieren (mailto:studienadministration.ph@fhnw.ch). In einigen Modulen ist aufgrund der Veranstaltungsform die Aufnahmekapazität beschränkt; solche Module werden bei Bedarf mehrfach und zum Teil zeitlich versetzt angeboten. Die Zulassung zu einem Modul erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldung und nach Gewichtspunkten; der Institutsleiter, die Institutsleiterin behält sich zumutbare Umteilungen von Studierenden vor (z.b. von einer Veranstaltung von 8 bis 10 Uhr in eine Veranstaltung von 10 bis 12 Uhr). Für die korrekte Anmeldung auf Module sind die Studierenden verantwortlich. Während der Semestereinschreibung können sich Studierende selbst aus gebuchten Veranstaltungen wieder ausbuchen. Konsequenzen von Fehlbuchungen seitens der Studierenden tragen diese selbst (siehe Merkblatt Veranstaltungsbelegung und -abmeldung nach Semesterbeginn auf dem StudiPortal). Studierende des ISP können wie alle Studierenden der Pädagogischen Hochschule FHNW aus Interesse und Eigeninitiative auch studiengangsfremde Module belegen. In diesem Fall wenden sich die Studierenden in der ersten Semesterwoche an die Kanzlei ihres Studienortes. Die Kanzlei meldet die Studierenden, sofern es freie Plätze gibt, auf das gewünschte Modul an. Die Studierenden verpflichten sich, die zugehörigen Studienleistungen zu erbringen. Sie sind jedoch frei, ob sie auch den Leistungsnachweis absolvieren möchten oder nicht. Die Kanzlei händigt den Studierenden eine Modulbestätigung aus, welche von der verantwortlichen Dozentin, dem verantwortlichen Dozenten unterschrieben wird. Diese Studienleistungen erscheinen nicht im Transcript of Records (ToR). Wenn Studierende des ISP Module einer anderen Hochschule der FHNW belegen möchten, wenden sie sich an die betreffende Hochschule. Die aktuellsten Informationen zur Semestereinschreibung finden Sie immer auf dem StudiPortal. 3. Zusatzleistungen Studierende, die gemäss Zulassungsbescheid die von der EDK verlangten Zusatzleistungen erbringen müssen, wenden sich nach dem Besuch der Informationsveranstaltung für Studienanfängerinnen und -anfänger bei Bedarf an die Studienberatung für eine individuelle Studienpla- Pädagogische Hochschule FHNW 3/8

nung. Studierende mit Zusatzleistungen sollten von einer minimalen Studiendauer von 6 Semestern ausgehen. Die Zusatzleistungen haben den Sinn, dass sich die Studierenden der Sonderpädagogik die auf das zukünftige Berufsfeld bezogenen erziehungswissenschaftlichen und (fach-)didaktischen Kenntnisse aneignen und Einblick in die schul- und stufenspezifische Berufssozialisation und die Tätigkeiten von Lehrpersonen mit Blick auf die multiprofessionelle Zusammenarbeit gewinnen. Bei den ausgewählten Veranstaltungen besteht wie generell an der PH FHNW Präsenzpflicht. Die der Veranstaltung zugehörigen Studienleistungen, nicht aber die Leistungsnachweise, müssen erbracht werden, damit die Kreditpunkte gutgeschrieben werden können. Die Zusatzleistungen werden im geforderten Umfang im Rahmen des Studienangebotes des Instituts Primarstufe (IP) respektive des Instituts Vorschul- und Unterstufe (IVU) der PH FHNW erbracht (alle Standorte). Die Zusatzleistungen im Bereich der Berufspraktischen Studien können ausschliesslich am IP erbracht werden. Für das Angebot und die Validierung der Zusatzleistungen ist die zuständige Professur des anbietenden Instituts verantwortlich. Die Zusatzleistungen im Bereich der Berufspraktischen Studien beinhalten das Praktikum 1 und das dazugehörende Reflexionsseminar nach den Vorgaben der Professur für Professionsentwicklung am IP. Die Praktika finden in einem verbindlichen zeitlichen Rahmen statt und können in allen vier Kantonen der Nordwestschweiz angesiedelt sein. Nähere Informationen finden Studierende unter http://web.fhnw.ch/ph/praxis/primarstufe. Studierende mit Zusatzleistungen im Bereich der Berufspraktischen Studien organisieren ihr Studium mit Vorteil so, dass sie im 1. oder 3. Semester inkl. des anschliessenden Zwischensemesters das P1 (Tages- und Blockpraktikum) sowie das Reflexionsseminar absolvieren. Es wird empfohlen, parallel dazu die Zusatzleistungen aus dem Bereich der erziehungswissenschaftlichen und fachdidaktischen Lehrveranstaltungen zu erbringen und den Studienverlauf im Masterstudiengang Sonderpädagogik entsprechend zu planen. Die gebuchten und die absolvierten Zusatzleistungen können von den Studierenden online eingesehen werden, es werden keine Bestätigungen ausgestellt. Im Rahmen des Diplomierungsprozesses respektive der Exmatrikulation wird das erfolgreiche Absolvieren der Zusatzleistungen überprüft. Die Studierenden erhalten mit dem Diplom ein entsprechendes Zusatzdokument. Im StudiPortal, unter Zusatzleistungen (http://web.fhnw.ch/plattformen/mystudiportal/inhalte/studium/sonderpaedagogik/anmeldeformular-zusatzleistungen/) steht ein Online-Anmeldeformular zur Verfügung. Dieses muss ausgefüllt werden, sobald das Veranstaltungsverzeichnis publiziert ist. Jedoch zwingend und spätestens bis 3 Wochen vor der offiziellen Semestereinschreibung. Die Zentrale Studienadministration (ZSA) in Brugg prüft die Angaben nach unten stehenden Kriterien und setzt sich mit den Studierenden zeitnah in Verbindung. Lehrveranstaltungen eines bestimmten Moduls können nur einmal gebucht werden. Die Buchung von Lehrveranstaltungen aus den FLEX-Studiengängen Vorschul-Primarstufe und Primarstufe in Liestal respektive Solothurn sowie die Buchung von Lehrveranstaltungen aus der Disziplinären Vertiefung und der Fremdsprachen im Studiengang Primarstufe (alle Pädagogische Hochschule FHNW 4/8

Standorte) sind ebenso ausgeschlossen wie der Instrumentalunterricht (alle Studiengänge und Standorte). - Die technische Anmeldung auf die Lehrveranstaltungen erfolgt über die ZSA. Sind die Lehrveranstaltungen bereits ausgebucht, werden die Studierenden gebeten, neue Vorschläge zu machen. - Die technische Anmeldung auf Praktika und das entsprechende Reflexionsseminar erfolgt über das Praxisbüro der Berufspraktischen Studien (Institut Primarstufe: praxis.ip.ph@fhnw.ch). 4. Selbststudium / Lernen online Ein massgeblicher Teil der Studienleistungen wird im Selbststudium absolviert. Die Selbststudienanteile und -aufgaben werden von den Dozierenden ausgewiesen. E-Learning- und Blended Learning-Aktivitäten werden mit der LMS-Plattform Moodle (http://moodle.fhnw.ch) organisiert und abgewickelt. Der Login in Moodle erfolgt mit dem persönlichen FHNW-Account. Eine Anleitung zur Benutzung von Moodle ist auf der ISP-Homepage publiziert (www.fhnw.ch/ph/isp/moodle). Über Details und notwendige Passwörter für Kurse in Moodle informieren die Dozierenden, welche Module auf Moodle anbieten. Weitere wertvolle Hinweise finden Sie unter http://www.digitallernen.ch/. 5. Module im Studienbereich Berufspraktische Studien Das Modul Sonderpädagogisches Praxisfeld wird im 1. Studiensemester absolviert. Das Modul Mentorat wird bei einer Studiendauer von vier Semestern im 1. und 2. Semester, bei einer Studiendauer von sechs oder acht Semestern im 3. und 4. Semester gebucht. Das Mentorat wird in konstanten Gruppen absolviert. Die Praxisphasen (Praktikum und Reflexionsseminar) können in beliebiger Reihenfolge absolviert werden (1 und 3 werden im Herbstsemester, 2 wird im Frühjahrssemester angeboten). Praktikum, zugehöriges Reflexionsseminar und entsprechender Leistungsnachweis müssen jeweils im gleichen Semester gebucht werden. Alle massgeblichen Informationen zu den Modulen im Studienbereich Berufspraktische Studien und zu den Praxisphasen sind im Manual Berufspraktische Studien Sonderpädagogik formuliert. Das Manual steht auf dem Webportal Berufspraktische Studien zum Herunterladen bereit: www.fhnw.ch/ph/praxis/sonderpaedagogik. 6. Praktika / Reflexionsseminare Die Studierenden absolvieren während des Studiums drei Praktika. In der Vertiefungsrichtung Heilpädagogische Früherziehung ist ein Praktikum im Altersbereich der 4- bis 8-jährigen im schulischen Kontext zu absolvieren. In der Vertiefungsrichtung Schulische Heilpädagogik werden die Pädagogische Hochschule FHNW 5/8

Praktika in verschiedenen sonderpädagogischen Kontexten und sowohl in integrativen als auch in segregativen Schulformen erbracht. Studierende, die während des Studiums in einer sonderpädagogischen Funktion im Umfang von mind. 30% berufstätig sind, können zwei der Praktika in Form eines Praxiscoachings im eigenen Arbeitsfeld mit einer vom ISP bezeichneten Praxisbegleitung absolvieren. Die Studierenden melden sich elektronisch bei einer Praxislehrperson für das Praktikum resp. für die Praxisbegleitung an und vereinbaren mit der Praxislehrperson die Termine des Praktikums. Die verbindlichen Prozessabläufe definiert Beat Richiger, Leiter der Abteilung Berufspraktische Studien Spezielle Pädagogik und Psychologie. Auskünfte erteilt seine Assistenz. 7. Informationsveranstaltungen für Studienanfängerinnen und -anfänger Im Mai vor Studienbeginn findet für die zukünftigen Studienanfängerinnen und -anfänger eine Informationsveranstaltung zum Masterstudiengang Sonderpädagogik statt. Die Einladung erfolgt mit separater Post. Studienanfängerinnen und -anfänger werden vor Semesterbeginn gebeten, ein digitales Foto an die Kanzlei zu senden. Studienanfängerinnen und -anfänger werden jeweils im Herbstsemester in der ersten Sitzung des Moduls «Sonderpädagogisches Praxisfeld» in alle Belange des Studiums eingeführt. 8. Weitere wichtige Informationen und Dienstleistungen Studierende wenden sich bei Fragen und Anliegen nach Kenntnisnahme der Informationen auf der Homepage des ISP respektive auf dem StudiPortal per E-Mail an die Kanzlei (kanzlei.baselisp.ph@fhnw.ch). Informationen zu den Studiengebühren befinden sich auf dem StudiPortal. Studierende können in der Kanzlei ISP und an zwei anderen Standorten (siehe StudiPortal) ihre FH-Card mit einem Geldbetrag aufladen. Damit können sie an allen Standorten der PH FHNW kopieren, drucken und scannen. Studierende teilen Änderungen von persönlichen Angaben wie Name, Adresse, Telefonnummer und Mobiltelefon, private E-Mail- Adresse, Bürgerort per E-Mail der Kanzlei mit. Studierende der FHNW können kostenfrei gegen Vorweisen ihrer Studierendenkarte die Angebote des Unisports der Universität Basel benutzen. Informationen zum Unisport befinden sich auf der Homepage unter (www.unisport.unibas.ch). Die aktuellen Öffnungszeiten der Bibliothek befinden sich direkt vor Ort und auf der Homepage unter (www.fhnw.ch/ph/isp/bibliothek). Das Merkblatt zur Bibliotheksbenutzung befindet sich auf der Homepage unter (http://www.fhnw.ch/ph/isp/bibliothek). Pädagogische Hochschule FHNW 6/8

Es können diverse Mediengeräte zu Zwecken, die in enger Verbindung mit dem Studium am ISP stehen, ausgeliehen werden. Das Merkblatt befindet sich auf dem StudiPortal unter Basel ISP/Ausleihe Mediengeräte. Auf dem StudiPortal befindet sich ein Ordner mit aktuellen Stellenausschreibungen zur Einsicht. Den Studierenden stehen im 3. und 4. OG an der Steinentorstrasse Arbeitsplätze (PC, Drucker) zur Verfügung. Diese Infrastruktur kann für Zwecke, die in enger Verbindung mit dem Studium am ISP stehen, benutzt werden. Studierende können Unterlagen und Briefpost an Mitarbeitende des ISP im jeweiligen Postfach im 1. OG einwerfen. Studierende der FHNW im Alter zwischen 25 und 30 haben die Möglichkeit, ein GA Junior für Studierende 25 30 Jahre zu erwerben. 9. Studentische Mitwirkung Informationen zur Studierendenorganisation befinden sich auf der Homepage unter (www.students.fhnw.ch). Die Institutsleitung trifft sich pro Semester einmal mit den von den Studierenden eines Studiengangs delegierten Personen (je Studiengang 2 Delegierte). Die Wahl der Delegierten erfolgt durch die Studierenden im Rahmen einer Modulgruppe (max. 45 Minuten). Die weiteren Modalitäten werden durch die Studierenden und ihre Organisation vorgeschlagen und im Rahmen der Delegiertenkonferenz vereinbart. Masterstudiengang Sonderpädagogik: im Rahmen des Moduls Sonderpädagogisches Praxisfeld Bachelorstudiengang Logopädie: im Rahmen der Modulgruppe Patholinguistik 1 Anliegen können von Studierenden gemäss den Angaben im «Leitfaden zum Umgang mit Anliegen Studierender» (www.fhnw.ch/ph/isp/download/dokumente) eingebracht werden. Sprechstunden können individuell vereinbart werden. Prof. Dr. Jan Weisser, Leiter ISP StudiPortal Das «StudiPortal» der Pädagogischen Hochschule FHNW bietet unter www.fhnw.ch/ph/studiportal alle wichtigen Informationen rund ums Studium: Daten und Termine, allgemeine und standortspezifische Unterlagen sowie einen Download-Bereich mit den geltenden Richtlinien, Merkblättern und en. Weiter sind nützliche Links zum Kultur- und Sportangebot, zum Erasmusprogramm oder zu Stellenbörsen für angehende Lehrpersonen auf dem StudiPortal zu finden. Die Inhalte des StudiPortals werden von den Standortkanzleien gepflegt und aktualisiert. Pädagogische Hochschule FHNW 7/8

Modulplan Masterstudium Sonderpädagogik (gültig ab Studienjahr 2013/14, aktualisiert 2015/16) Modulgruppe Module im Herbstsemester Module im Frühjahrssemester Studientag Spezielle Pädagogik Spezielle Pädagogik 1 Spezielle Pädagogik 2 Montag LN: Mündliche Prüfung Entwicklungs- und Lernpsychologie Entwicklungs- und Lernpsychologie 1 Entwicklungs- und Lernpsychologie 2a (HFE) Entwicklungs- und Lernpsychologie 2b (SHP) Montag LN: Schriftliche Prüfung Bildungs- und Medizinsoziologie inkl. Recht / Bildungs- und Medizinsoziologie inkl. Recht 1 Bildungs- und Medizinsoziologie inkl. Recht 2 Freitag LN: Schriftliche Prüfung Forschung und Entwicklung Grundlagen der Sozialforschung Forschungsdesign und Forschungsmethoden Dienstag LN: Individuelle schriftliche Arbeit Förderdiagnostik und Förderplanung Förderdiagnostik und Förderplanung 1 Förderdiagnostik und Förderplanung 2 Freitag LN: Schriftliche Gruppenarbeit Kommunikation und Beratung Kommunikation und Beratung 1+2 Dienstag LN: Mündliche Prüfung HFE: Früherziehung und spezielle Förderung / HFE: Früherziehung und spezielle Förderung 1 HFE: Früherziehung und spezielle Förderung 2 Montag LN: Referatsbeiträge SHP: Integrative Didaktik und spezielle Förderung / SHP: Integrative Didaktik und spezielle Förderung 1 SHP: Integrative Didaktik und spezielle Förderung 2 Montag LN: Referatsbeiträge HFE: Entwicklungsdiagnostik und pädagogisches Handeln / HFE: Entwicklungsdiagnostik und pädagogisches Handeln 1 HFE: Entwicklungsdiagnostik und pädagogisches Handeln 2 Freitag LN: Portfolioeinträge SHP: Förderdiagnostik und Fachdidaktik SHP: Förderdiagnostik und Fachdidaktik 1 SHP: Förderdiagnostik und Fachdidaktik 2 Freitag LN: Mündliche Prüfung Interdisziplinäre Studien 12 ECTS Sonderpädagogisches Praxisfeld 2 ECTS Praktikum 1 5 ECTS Interdisziplinäre Studien: Name des Moduls Sonderpädagogisches Praxisfeld Interdisziplinäre Studien: Name des Moduls Dienstag oder Freitag / Studienwoche KW06* Dienstag Praktikum 1 bis Woche 06 Reflexionsseminar 1 Montag Praktikum 2 5 ECTS LN: Praktikumsbeurteilung (mit Note) & Portfolioeinträge (ohne Note) Praktikum 2 bis Woche 26 Reflexionsseminar 2 Dienstag Praktikum 3 5 ECTS LN: Praktikumsbeurteilung (mit Note) & Portfolioeinträge (ohne Note) Praktikum 3 bis Woche 06 Reflexionsseminar 3 Freitag Mentorat 3 ECTS Masterarbeit 30 ECTS LN: Praktikumsbeurteilung (mit Note) & Portfolioeinträge (ohne Note) Mentorat 1 Mentorat 2 Freitag/Dienstag zu buchen gemäss "Richtlinien und Manual Bachelor- und Masterarbeiten in den Studiengängen (...) Sonderpädagogik (...)" Besprechungstermine und Kolloquien n.v. Institut Spezielle Pädagogik und Psychologie (ISP) Pädagogische Hochschule FHNW Basel, 02.03.2015: gez. Jan Weisser, Leiter ISP: Änderungen vorbehalten * ACHTUNG: Die Studienwochen werden 2016 ausnahmesweise wegen der Basler Fasnacht in KW06 (statt KW07) durchgeführt