Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei Jüdenstraße 1, 10178 Berlin (Postanschrift) An die Senatsverwaltungen die Verwaltung des Abgeordnetenhauses die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes die Präsidentin des Rechnungshofes den Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit den Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes die Bezirksämter die Sonderbehörden die Landesbetriebe die Gerichte die nichtrechtsfähigen Anstalten die Stiftungen des öffentlichen Rechts die gemischtwirtschaftliche Unternehmen, an denen Berlin beteiligt ist GeschZ. (bei Antwort bitte angeben) II A 1 Bearbeiter/in: Horst Ulrich Dienstgebäude: Berlin-Mitte Berliner Rathaus, 10178 Berlin Eingang Rathausstraße Tel. Durchwahl Zentrale Intern Fax Durchwahl Zentrale (030) 90 26-2435 (030) 90 26-0 926 (030) 90 26-2285 (030) 90 26-2013 angela.planert @senatskanzlei.berlin.de www.berlin.de/senatskanzlei Datum 18. Oktober 2011 nachrichtlich: An die Steuerungsdienste der Senatsverwaltungen die Steuerungsdienste der Bezirksämter Rundschreiben 1/2011 Neue Internetdomain,,.berlin" - Abfrage zur Reservierung von Adressen für das Land Die internationale Regulierungsorganisation für das Internet ICANN hat für das Jahr 2012 die Zulassung neuer namensbezogener Toplevel Domains (TLD) beschlossen. Dies ermöglicht u.a. auch die Einführung einer neuen TLD.berlin. Damit wird ein völlig neuer Adressraum für die Nutzung von Secondlevel Domains im Internet eröffnet nach dem Muster name.berlin. Der Betrieb dieser TLD wird durch einen privaten Betreiber erfolgen, der zurzeit im Rahmen eines europaweiten Teilnehmerwettbewerbs mit anschließendem Verhandlungsverfahren durch die Senatskanzlei ermittelt wird. In dem mit diesem Betreiber angestrebten Kooperationsvertrag will sich das Land Berlin die Möglichkeit sichern, vorab Adressen kostenlos zu reservieren, die seine Institutionen oder Aufgaben betreffen (z.b. senat.berlin ), und Adressen zu sperren, die sich rufschädigend für das Land auswirken könnten (z.b. nazi.berlin ). Das Verfahren hierzu wird in der Senatskanzlei, Landesredaktion Berlin de, koordiniert. Der Regierende Bürgermeister Senatskanzlei Jüdenstraße 1 10178 Berlin Verkehrsverbindungen: U- und S-Bahn Alexanderplatz, Regionalbahn, Tram M 2, M 5, M 6 Bus M 48, 100, 200, 248, TXL Besuchszeiten der Bürgerberatung: Mo/Di/Fr 9.00-12.00 Uhr Do 16.00-18.00 Uhr Sprechzeiten telefonisch: Mo-Mi 9.00-15.00 Uhr Do 9.00-18.00 Uhr Fr 9.00-14.00 Uhr
Ich möchte Ihnen mit dieser Abfrage Gelegenheit geben, entsprechende Adressen für Ihren Zuständigkeitsbereich zu benennen, die von uns dann in das Reservierungsverfahren einbezogen werden können. Ich weise allerdings darauf hin, dass die Reservierung solcher Adressen Bestandteil des Verhandlungsverfahrens mit dem zukünftigen Betreiber der TLD.Berlin sein wird, so dass ihre tatsächliche Berücksichtigung nicht garantiert werden kann. Leiten Sie dieses Rundschreiben bitte an die in Ihrem Haus zuständige Stelle weiter. Das Ergebnis der Abfrage muss bei uns bis zum 10. November eingegangen sein. Später eingehende Meldungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Einzelheiten zur Handhabung dieser Abfrage sowie zum Reservierungsverfahren entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage. 2 Im Auftrag H. Ulrich 2
Skzl II A 1 App. 2540 horst.ulrich@skzl.berlin.de 19. Oktober 2011 Domain-Reservierungen für,,.berlin" Hintergrund Am 20.06.2011 hat die Internationale Regulierungsorganisation für das Internet, die lnternet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN), die Einführung neuer generischer Top-Level-Domains (TLD) beschlossen. Diese neuen TLD können sich auf Personennamen ( ***.mueller ), Markennamen ( ***.bmw ) oder auch geographische Bezeichnungen beziehen ( ***.berlin ). Für die Zulassung einer TLD nach dem Namen einer Gebietskörperschaft verlangt die ICANN die ausdrückliche Zustimmung der jeweils zuständigen lokalen Behörde (Letter of Support bzw. Letter of Non Objection). Vom 12.01.-12.04.2012 können sich potentielle Domainbetreiber (Registries) bei der ICANN für die Zulassung und den Betrieb derartiger neuer TLD bewerben. Bei Zuschlag können sie die neue TLD dann weltweit für die Nutzung von Secondlevel Domains (SLD) vermarkten. Berliner Situation Für die TLD.berlin zeigen sich aktuell mindestens zwei Bewerber interessiert. Um die Interessen des Landes möglichst weitgehend zu wahren, soll die von der ICANN geforderte Zustimmung des Landes Berlin deshalb in einem Teilnehmerwettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren an denjenigen vergeben werden, der dem Land das attraktivste Angebot macht. Das Verfahren wird in der Senatskanzlei, Landesredaktion Berlin.de, koordiniert. Auswahlkriterien für die Reservierung Neben wirtschaftlichen Fragen und der Möglichkeit der weiteren Einflussnahme auf die Vergabe von SLD besteht ein wesentliches Auswahlkriterium in der Möglichkeit, bestimmte SLD vorab für das Land Berlin und die ihm nahen Einrichtungen zu reservieren oder ihren Gebrauch generell zu sperren. Dabei geht es v.a. um folgende Ziele: - Ausschluss von Verwechslungsgefahr - Ausschluss von Missbrauch und Irreführung - Ausschluss von Rufschädigung - Sicherstellung der kostenlosen Reservierung und Nutzung des neuen Adressraumes durch Landeseinrichtungen und landesnahe Unternehmen für eigene Zwecke Die Senatskanzlei hat hierzu Vorschläge für allgemeine Regeln und Beispiellisten entwickelt, die im Anhang dargestellt sind.
Was kann das Ihnen nutzen? Sie haben jetzt die Möglichkeit, für Ihre Institutionen und Ihr spezielles Aufgabengebiet weitere SLD nach dem Muster ***.berlin zu benennen, die Sie gerne für sich reservieren oder sperren möchten. Die im Anhang von uns dargestellten Regeln und Beispiele können Ihnen dabei als Anhaltspunkt für die Benennung wünschenswerter SLD für Ihren Bereich dienen. Falls einzelne für Sie wichtige SLD dort beispielhaft schon konkret benannt sind, wiederholen Sie diese bitte trotzdem in Ihrer Liste, damit wir für Ihre Institutionen einen kompletten Überblick haben. Die Benennung weiterer SLD sollte jedoch nicht zu inflatorisch oder willkürlich erfolgen, sondern nur in wirklich begründbaren Fällen, da diese ja noch im Verhandlungsverfahren durchgesetzt werden müssen. Verfahren Die zu reservierenden Domains werden auf elektronischen Wege an die Landesredaktion Berlin.de gemeldet. Dazu muss das im Internet unter http://www.berlin.de/imperia/md/content/rbm-skzl/sis/abfragedotberlin.xls bereitgestellte Formular (Excel) verwendet werden: Für jede Domain muss eine Zeile ausgefüllt werden und die meldende Behörde bzw. für Rückfragen ein Ansprechpartner benannt werden. Für große Behörden mit mehreren meldenden Stellen sollte eine Stelle die Rückmeldungen sammeln und zunächst einen internen Abgleich schaffen und das Ergebnis dann in einem Formular zusammenfassen. Das mit allen Meldungen der Behörde ausgefüllte Formular bitte per E-Mail an die Landesredaktion Berlin.de senden: angela.planert@senatskanzlei.berlin.de Die Meldung der SLD muss bis zum 10.11.2011 erfolgen. Nicht fristgerecht eingegangene Meldungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Was passiert mit den gemeldeten Domains? Nach Abgleich aller Meldungen werden wir alle relevanten SLD in die Verhandlungen mit den Bewerbern einbeziehen. Da dies aber nur ein Auswahlkriterium unter mehreren ist und es sich eben um ein Verhandlungsverfahren handelt, können wir die Durchsetzbarkeit nicht für jeden Einzelfall garantieren. Über das Ergebnis werden wir Sie informieren. Die erfolgreiche Reservierung einer SLD ermöglicht der reservierenden Institution den exklusiven Gebrauch dieser Adresse für eigene Zwecke. Eine Reservierung verpflichtet jedoch nicht dazu, die reservierte Adresse auch tatsächlich zu nutzen. Sie kann auch einfach nur gesperrt werden. Die neuen Adressen dürfen nicht in Konkurrenz zum Berliner Landesportal Berlin.de verwendet werden, das als zentrale Internetplattform des Landes Berlin erhalten bleibt. In aller Regel werden also die neuen SLD genutzt werden, um auf die bei Berlin.de eingestellten Inhalte weiterzuleiten. Nach Bedarf wird die Landesredaktion Berlin.de in den redaktionellen Anwenderkonferenzen gemeinsam mit Ihnen und BerlinOnline detailliertere Nutzungskonzepte erarbeiten.
Anhang Reservierungen (Whitelist) Es sollen alle Namen reserviert werden, die Institutionen oder Aufgaben des Landes Berlin betreffen bzw. zu einer Verwechslungsgefahr mit diesen führen könnten. Dazu gehören bspw. 1. alle Organisationseinheiten der unmittelbaren und unmittelbaren Landesverwaltung des Landes Berlin 2. alle Landesbetriebe des Landes Berlin 3. alle Adressen, die aufgrund bestimmter Worte oder Wortbestandteile einen amtlichen Charakter vermitteln könnten. Solche Worte oder Wortbestandteile können z.b. sein - abgeordneter - amt - angelegenheiten - aufsicht - behörde - berlin - bezirk - bürgermeister - feuerwehr - gericht - hauptstadt - kasse - land - notruf - polizei - rathaus - regieren - regierung - register - senat - staat - stadt - stelle - verwalten - verwaltung - wache - 4. Die großen Gestaltungsbereiche der Landespolitik und Schwerpunktaufgaben der Berliner Verwaltung sowie die allgemeinen Themen öffentlicher Daseinsvorsorge (incl. entsprechender Synonyme) wie z.b. - Arbeit - Bauen - Bildung - Entsorgung - Finanzen - Forschung - Frauen
- Geoinformation - Gesundheit - Inneres - Integration - Justiz - Kultur - Natur - Schule - Soziales - Sport - Stadtentwicklung - Steuer - Technologie - Umwelt - Verbraucherschutz - Versorgung - Wahlen - Wirtschaft - Wissenschaft - Wohnen -... 5. Namentlich alle Bezirke und Ortsteile des Landes Berlin 6. Alle Objekte (Bauwerke, Denkmale, Anlagen, Flächen, Landschaftsteile etc.) im Eigentum oder in der Zuständigkeit des Landes Berlin 7. Alle Adressen, die den Namen, die Aufgabenfelder oder die wesentlichen Grundlagen der wirtschaftlichen Existenz von exklusiv für das Land Berlin tätigen Unternehmen betreffen, soweit sie nicht bereits unter 2. erfasst sind, wie z.b. - Berlin Partner GmbH - Berlin Tourismus Marketing GmbH - Business Location Center - Tourismus - Visit - Hotel - Unterkunft - Übernachtung - Stadtmarketing - Standortmarketing - Wirtschaftsförderung - Die Reservierungen der SLD sollen dabei ggf. sowohl Singular- wie Pluralformen und alle Geschlechter-, Deklinations- oder Konjugationsformen der jeweiligen Begriffe, unterschiedliche Schreibweisen sowie für Übersetzungen in andere Sprachen umfassen. Auch relevante verkürzte oder umgangssprachliche Bezeichnungen sowie Abkürzungen der reservierten Begriffe und auf Begriffsbildungen, die wegen ihrer Ähnlichkeit zu Verwechslungen führen können, sollen eingeschlossen sein. Sperrungen (Blacklist) Verbot/Ausschluss/Nicht-Registrierung von SLD gemäß einer beispielhaften Liste für namentlich die SLD, die einen strafrechtlich relevanten oder grob anstößigen Inhalt bezeichnen oder die geeignet sind, z.b. im Zusammenhang mit rassistischen, jugendgefährdenden oder volksverhetzenden Inhalt verwendet zu werden.