Neuerungen in den KfW-Programmen



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Transkript:

Neuerungen in den KfW-Programmen Berlin, 19.04.2016 Eckard von Schwerin Agenda 1 Überblick und Antragsweg 2 3 Energieeffizient Bauen (153) 4 Energieeffizient Sanieren Kredit (151/152) und Ergänzungskredit (167) 5 Energieeffizient Bauen und Sanieren Zuschuss für Baubegleitung (431) 6 Ergänzende Informationen 2 1

KfW Bank aus Verantwortung Fördern im öffentlichen Auftrag Gründung: 1948 Anteilseigner: Refinanzierung: Rating: Sitz: Niederlassungen: 80 % Bund, 20 % Bundesländer 90 % Kapitalmarkt, Bundesmittel AAA / Aaa Frankfurt am Main Berlin, Bonn Fördervolumen 2015: 79,3 Mrd. Euro 3 Die aktuellen Förderangebote KfW-Förderung für Wohnimmobilien Neubau Energieeffizient Bauen (153, 431) Gebäudebestand Energieeffizient Sanieren (151/152, 430, 431) Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit (167) Förderprogramme sind kombinierbar Energieeffizienz KfW-Wohneigentumsprogramm (124/134) Altersgerecht Umbauen (159, 455) Barrierereduzierung Wohneigentumsbildung 4 2

Bankdurchleitung Online (BDO 2.0) Die Förderzusage mit Cappuccino-Effekt Onlinebasierter Antrags- und Zusageprozess für KfW-Förderkredite Automatisierte Prüfung der Förderfähigkeit Ab 2015/2016 für alle wohnwirtschaftlichen KfW-Förderprodukte Perspektivisch auch für Gründungs- und Mittelstandsförderung Vorteil: schneller und einfacher zum Förderkredit! 5 Agenda 1 Überblick und Antragsweg 2 3 Energieeffizient Bauen (153) 4 Energieeffizient Sanieren Kredit (151/152) und Ergänzungskredit (167) 5 Energieeffizient Bauen und Sanieren Zuschuss für Baubegleitung (431) 6 Ergänzende Informationen 6 3

Mehr Komfort für alle Für alle Investoren, die eine Wohnimmobilie barrierearm umbauen oder in Einbruchschutz investieren. Wir fördern: Maßnahmen an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden/Wohnungen die Erweiterung bestehender Gebäude (z. B. Anbau eines Außenaufzugs) den Ausbau vormals nicht beheizter Räume (z. B. Dachgeschossausbau) die Umwidmung von beheizten Nichtwohnflächen (z. B. Gewerbe) den Ersterwerb von barrierearm modernisiertem Wohnraum 7 Überblick förderfähige Maßnahmen 1 Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen www.kfw.de/haus 5 Maßnahmen an Sanitärräumen 2 Eingangsbereich und Wohnungszugang 6 Sicherheit, Orientierung und Kommunikation 3 Vertikale Erschließung/ Überwindung von Niveauunterschieden 7 Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen 4 Anpassung der Raumgeometrie Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz 8 4

Einbruchschutz Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz Einbau und Nachrüstung einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren (z. B. Türspione, Mehrfachverriegelungssysteme mit Sperrbügel, Gegensprechanlagen) Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster (z. B. Pilzkopfverriegelungen) Einbau einbruchhemmender Gitter und Rollläden Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen (z. B. Kamerasysteme) Baugebundene Assistenzsysteme (z. B. Bild-/Gegensprechanlagen, Bewegungsmelder) In Energieeffizient Sanieren Kredit/Zuschuss (151/152, 430) wird der Einbau einbruchsicherer Fenster, Balkon- und Terrassentüren gefördert. 9 Sachverständige Für die Durchführung von Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung oder zum Einbruchschutz empfehlen wir eine Beratung, Fachplanung, Baubegleitung und Dokumentation durch einen Sachverständigen Für Umbaumaßnahmen zum Standard Altersgerechtes Haus ist in der Zuschussvariante ein Sachverständiger verpflichtend. Sachverständige sind: Nach Landesrecht Bauvorlageberechtigte insbesondere Architekten (www.bak.de) und Bauingenieure (www.bingk.de). Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige des Handwerks, die die Fortbildung nach den Kriterien des Zentralverbands des Deutschen Handwerks im Bereich Barriereabbau/Barrierefreiheit in Wohngebäuden erfolgreich absolviert haben. 10 5

Altersgerecht Umbauen (159) Konditionen Kredit Höchstbetrag: Laufzeit: Zinsbindung: tilgungsfreie Anlaufjahre: Abruffrist: Bereitstellungsprovision: Sondertilgung: Kombination: 50.000 EUR je Wohneinheit bis zu 30 Jahre 10 Jahre 1 bis maximal 5 Jahre 12 Monate, verlängerbar um max. 24 Monate 4 Monate frei, danach 0,25 % pro Monat gegen Vorfälligkeitsentschädigung mit anderen Förderprodukten möglich * Stand: 01.04.2016 11 Agenda 1 Überblick und Antragsweg 2 3 Energieeffizient Bauen (153) 4 Energieeffizient Sanieren Kredit (151/152) und Ergänzungskredit (167) 5 Energieeffizient Bauen und Sanieren Zuschuss für Baubegleitung (431) 6 Ergänzende Informationen 12 6

Energieeffizient Bauen und Sanieren Bewährte und international anerkannte Fördersystematik Förderung und Energieeinsparverordnung sind aufeinander abgestimmt Effizienzanforderungen sind anspruchsvoller als Energieeinsparverordnung Förderung ist technologieneutral (Heizungstechnik und Gebäudehülle) Einbindung eines Sachverständigen ist obligatorisch (Qualitätssicherung) jeder Investor ist antragsberechtigt (Sanierungsbreite) je höher die Energieeffizienz, desto attraktiver die Förderung (Sanierungstiefe) 13 Neuerungen zum 01.04.2016 Energieeffizient Bauen (153) Seit 01.04.2016 neu in Energieeffizient Bauen (153): KfW-Effizienzhaus 70 entfällt Einführung KfW-Effizienzhaus 40 Plus mit 15 % Tilgungszuschuss Alternatives Nachweisverfahren für KfW-Effizienzhaus 55 (Referenzwertverfahren) Höchstbetrag steigt auf 100.000 Euro je Wohneinheit Baubegleitungszuschuss (431) auch für Neubau Einführung 20 Jahre Zinsbindung Zeitraum für Mitteleinsatz auf 6 Monate verlängert Bei Ersterwerb haftet Verkäufer für Effizienzhausstandard 14 7

Energieeffizient Bauen (153) Förderstufen Förderstufen nach EnEV Förderkredit Zinssatz Tilgungszuschuss KfW-Effizienzhaus 40 Plus 15 % KfW-Effizienzhaus 40 ab 0,75 % 10 % KfW-Effizienzhaus 55 5 % 15 Energieeffizient Bauen (153) Konditionen Höchstbetrag: 100.000 EUR je Wohneinheit (seit 01.04.2016) Laufzeit: bis zu 30 Jahre Zinsbindung: bis zu 20 Jahre (seit 01.04.2016) tilgungsfreie Anlaufjahre: Abruffrist: Bereitstellungsprovision: Sondertilgung: 1 bis maximal 5 Jahre 12 Monate, verlängerbar um max. 24 Monate 12 Monate frei, danach 0,25 % pro Monat kostenfrei ab 1.000 EUR Kombination: mit anderen Förderprodukten möglich * Stand: 01.04.2016 16 8

Agenda 1 Überblick und Antragsweg 2 3 Energieeffizient Bauen (153) 4 Energieeffizient Sanieren Kredit (151/152) und Ergänzungskredit (167) 5 Energieeffizient Bauen und Sanieren Zuschuss für Baubegleitung (431) 6 Ergänzende Informationen 17 Neuerungen zum 01.08.2015 und 01.01.2016 Energieeffizient Sanieren (151/152, 430) Seit 01.08.2015 neu in Energieeffizient Sanieren (151/152, 430): Höchstbetrag für KfW-Effizienzhäuser (151) steigt auf 100.000 Euro je WE Anpassung Baujahr/Bauantrag: vor 01.02.2002 (statt 01.01.1995) Einführung Tilgungszuschuss von 7,5 % für Einzelmaßnahmen (152) Tilgungszuschüsse werden nicht mehr im Merkblatt ausgewiesen Zeitraum für Mitteleinsatz wurde auf 6 Monate verlängert Seit 01.01.2016 neu in Energieeffizient Sanieren (Antragstellung ab 01.04.2016): Anreizprogramm Energieeffizienz: Heizungspaket und Lüftungspaket mit 12,5 % Tilgungszuschuss (152) oder 15 % Investitionszuschuss (430) 18 9

Energieeffizient Sanieren (151/152, 430) Förderzweck Gefördert wird die energetische Sanierung von Wohngebäuden mit Bauantrag/Bauanzeige vor dem 01.02.2002 Wir fördern: die energetische Sanierung von Wohngebäuden (Einzelmaßnahmen oder Sanierung zum KfW-Effizienzhaus) den Ersterwerb von neu sanierten Wohngebäuden die Erweiterung bestehender Gebäude (z. B. Anbau oder Dachgeschossausbau) 19 Energieeffizient Sanieren (151/152, 430) Förderzweck Wir fördern außerdem: die Umwidmung (Nutzungsänderung) von beheizten Nichtwohnflächen (z. B. Gewerbeflächen) neue Wohneinheiten, die durch Erweiterung/Ausbau von Denkmalschutzgebäuden bzw. Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz entstehen die Heizungsanlage sowie eine Lüftungsanlage für das Gesamtgebäude bei überwiegend wohnwirtschaftlicher Nutzung (> 50 %) 20 10

Energieeffizient Sanieren (151/152, 430) Kredit oder Zuschuss Sanierung mit Einzelmaßnahmen Sanierung zum KfW-Effizienzhaus bis zu 50.000 Euro Kredit je Wohneinheit (152) mit Tilgungszuschuss bis zu 12,5 % oder Zuschuss (430) bis zu 15 % der Kosten bis zu 100.000 Euro Kredit je Wohneinheit (151) mit Tilgungszuschuss bis zu 27,5 % oder Zuschuss (430) bis zu 30 % der Kosten Bemessungsgrundlage für den Kredit bzw. Zuschuss ist die Anzahl der WE nach Sanierung. 21 Energieeffizient Sanieren (152, 430) Einzelmaßnahmen Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken Erneuerung der Fenster und Außentüren Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage Erneuerung der Heizungsanlage Optimierung von Heizungsanlagen, die älter als 2 Jahre sind Fördervoraussetzungen: Einhaltung der technischen Mindestanforderungen gemäß KfW-Merkblatt Bestätigung durch einen Sachverständigen 22 11

Energieeffizient Sanieren (152, 430) Neu seit 01.01.2016: Maßnahmenpakete (Antragstellung ab 01.04.2016) Heizungspaket Einbau eines neuen förderfähigen Wärmeerzeugers + Optimierung der Wärmeverteilung Voraussetzung: Außerbetriebnahme eines Wärmeerzeugers auf Basis fossiler Energie, der nicht die Brennwerttechnik nutzt. Die alte Heizung unterliegt nicht der gesetzlichen Austauschpflicht nach 10 EnEV. Lüftungspaket: Einbau einer Zu- und Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung Mindestens eine Effizienzmaßnahme an der Gebäudehülle Zusätzlich können weitere Effizienzmaßnahmen mitgefördert werden. 23 Energieeffizient Sanieren Kredit (151/152) Konditionen Höchstbetrag: Laufzeit: Zinsbindung: tilgungsfreie Anlaufjahre: Abruffrist: Bereitstellungsprovision: Sondertilgung: 50.000 EUR je WE für Einzelmaßnahmen und Pakete 100.000 EUR je Wohneinheit für KfW-Effizienzhaus bis zu 30 Jahre 10 Jahre 1 bis maximal 5 Jahre 12 Monate, verlängerbar um max. 24 Monate 12 Monate frei, danach 0,25 % pro Monat kostenfrei ab 1.000 EUR Kombination: mit anderen Förderprodukten möglich * Stand: 01.04.2016 24 12

Energieeffizient Sanieren (152, 430) Einzelmaßnahme Erneuerung der Heizungsanlage Als Einzelmaßnahme fördern wir den Einbau von Heizungstechnik auf Basis von: Brennwerttechnologie (Öl oder Gas) Nah-/Fernwärme Als Ergänzung zu o. g. Anlagen fördern wir: Biomasseanlagen Holzvergaser-Zentralheizungen Wärmepumpen solarthermische Anlagen Bei Anschaffung als alleiniger Wärmeerzeuger: BAFA-Zuschuss ( Marktanreizprogramm ) + KfW-Ergänzungskredit (167) 25 Energieeffizient Sanieren Ergänzungskredit (167) Für die Umstellung von Heizungsanlagen auf erneuerbare Energien Für kleine Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien in Ergänzung zu einem BAFA-Zuschuss aus dem Marktanreizprogramm: thermische Solarkollektoranlagen bis 40 m² Bruttokollektorfläche Biomasseanlagen mit einer Nennwärmeleistung von 5 kw bis 100 kw Wärmepumpen mit einer Nennwärmeleistung bis 100 kw kombinierte Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien und fossiler Energieträger Voraussetzung: Die alte Heizungsanlage wurde vor dem 1.1.2009 installiert 26 13

Energieeffizient Sanieren Ergänzungskredit (167) Konditionen Höchstbetrag: Laufzeit: Zinsbindung: tilgungsfreie Anlaufjahre: Abruffrist: Bereitstellungsprovision: Sondertilgung: Kombination: 50.000 EUR je Wohneinheit bis zu 10 Jahre 10 Jahre 1 bis maximal 2 Jahre 12 Monate, verlängerbar um max. 24 Monate 4 Monate frei, danach 0,25 % pro Monat gegen Vorfälligkeitsentschädigung mit anderen Förderprodukten möglich * Stand: 01.04.2016 27 Energieeffizient Sanieren (151/152, 430) Förderstufen Förderstufen Kreditbetrag je WE Förderkredit Zinssatz Tilgungszuschuss Investitionszuschuss KfW-Effizienzhaus 55 27,5 % 30,0 % max. 30 TEUR KfW-Effizienzhaus 70 22,5 % 25,0 % max. 25 TEUR KfW-Effizienzhaus 85 KfW-Effizienzhaus 100 max. 100.000 17,5 % 15,0 % 20,0 % 17,5 % max. 20 TEUR max. 17,5 TEUR KfW-Effizienzhaus 115 0,75 %* 12,5 % 15,0 % max. 15 TEUR KfW-Effizienzhaus Denkmal 12,5 % 15,0 % max. 15 TEUR Heizungs-/Lüftungspaket Einzelmaßnahmen max. 50.000 12,5 % 7,5 % 15,0 % 10,0 % max. 7,5 TEUR max. 5 TEUR * Stand: 01.03.2016 28 14

Agenda 1 Überblick und Antragsweg 2 3 Energieeffizient Bauen (153) 4 Energieeffizient Sanieren Kredit (151/152) und Ergänzungskredit (167) 5 Energieeffizient Bauen und Sanieren Zuschuss für Baubegleitung (431) 6 Ergänzende Informationen 29 Energieeffizient Bauen und Sanieren Zuschuss für Baubegleitung (431) Nur in Kombination mit den Förderprodukten Energieeffizient Sanieren (151/152, 430) oder Energieeffizient Bauen (153) Zuschuss von 50 % der förderfähigen Kosten, max. 4.000 Euro pro Vorhaben Gefördert werden: Leistungen zur Detailplanung Unterstützung bei der Ausschreibung und Angebotsauswertung Kontrolle der Bauausführung Nachhaltigkeitsbewertung im Neubau (neu seit 01.04.2016) Seit 01.04.2016: Antragstellung bei der KfW vor Vorhabensbeginn 30 15

Energieeffizient Bauen und Sanieren Zuschuss für Baubegleitung (431) www.kfw.de/431 31 Agenda 1 Überblick und Antragsweg 2 3 Energieeffizient Bauen (153) 4 Energieeffizient Sanieren Kredit (151/152) und Ergänzungskredit (167) 5 Energieeffizient Bauen und Sanieren Zuschuss für Baubegleitung (431) 6 Ergänzende Informationen 32 16

Das KfW-Partnerportal www.kfw.de 33 Sie benötigen weitere Informationen? Kontaktdaten Infocenter der KfW Montag bis Freitag von 08.00 18.00 Uhr 0800 539 9002 (kostenfrei) infocenter@kfw.de KfW Bankengruppe Palmengartenstrasse 5 9 60325 Frankfurt am Main www.kfw.de 34 17

Bildnachweis/Quellenangabe Titelseite und Schlussfolie: Ganzseitiges Motiv / KfW / Stephan Sperl Folie 3: KfW-Bildarchiv / Rüdiger Nehmzow Folie 5: Quelle: Fotolia.com / fredredhat Folie 34: Quelle: Fotolia.com / iceteaimages 35 Vielen Dank! 18