Einführung in das Thema betriebliche Suchtprävention Vom betrieblichen Hilfeprogramm zum Suchtpräventionsprogramm
Qualität t in der betrieblichen Suchtprävention Organisation Präventionskonzept Ziele Reichweite Verbindlichkeit Betriebliches Suchtpräventionsprogramm Ansprechperson/en Suchtfragen Qualifikation Status + Ausstattung Rollenklarheit Soziale Kompetenz Rahmenbedingungen Gesundheitsmanagement Führungskultur Ressourcen
Betriebliches Gesundheitsmanagement OE Arbeits- und Gesundheitsschutz Betriebliche Gesundheitsförderung PE QM PM Betriebliches Eingliederungsmanagement Betriebliche Suchtprävention Beratungs- und Unterstützungssystem
Entwicklung der betrieblichen Gesundheitsaktivitäten ten ab 2000: Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) Arbeitsschutz 1884 Unfallversicherungsgesetz 1905 Unfallverhütungsvorschriften 1911 RVO 1973 Arbeitssicherheitsgesetz 1989 Europäische Richtlinie 391 1996 Arbeitsschutzgesetz SGB VII Sozialberatung Suchtprävention 1890-1910 Alkoholprävention im Betrieb 1904 Betriebsfürsorge Betr. Sozialarbeit 1947-1972 USA Alkoholprogramme EAP-Programme (Employee Assisstance Programme 1975 Alkoholprogramme in Deutschen Betrieben 1995 Betriebliche Suchtpräventionsprogramme Gesundheitsförderung BGF 1986 Ottawa Charta 1988 Betriebliche Gesundheitsförderung 1997 Luxemburger Deklaration 2000 Krankenkassen 20 SGB V Betrieblicher Umweltschutz Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) 2004 SGB IX 84 Abs. 2 2006 Allgemeines Gleichstellungsgesetz Erhöhung des Rentenalters Bewältigung des Demografischen Wandels 2009 Auslaufen der Altersteilzeit
Betriebliches Gesundheitsmanagement Elemente des betrieblichen Suchtpräventionsprogramms Träger des Präventionsprogramms = Steuerungsgremium z.b. AK Suchtprävention / AK Gesundheit Verantwortung für Ressourcen, Strukturen und Verfahren Abstimmung von Zielen und Durchführung von Maßnahmen, Erstellung eines Interventionsleitfadens / einer Handlungsanleitung Betriebs- /Dienstvereinbarung Vorbeugende Aktivitäten + Aufklärung + Öffentlichkeits- Arbeit Beratungsangeb. in internen oder externen Einrichtungen + Case - Management Interventionen + Qualifizierung von Personalverantwortlichen Qualitätssicherung + Vernetzung
Standards der betrieblichen Suchtprävention Von der Suchtkrankenhilfe zur Suchtprävention
Arbeitsschutzgesetz 1996 Suchtprävention ist in der Wirkung belegt, daher Rechtspflicht des Arbeitgebers 3-5 ArbSchG Vorbeugung und Abbau gesundheitlicher Gefährdungen am Arbeitsplatz ist Führungsaufgabe Aufklärung der Beschäftigten über Gefährdungen Abbau von Sucht fördernden Arbeitsbedingungen Mitwirkungspflicht der Beschäftigten 15-16 ArbSchG Mitwirkung und Information ist Aufgabe der Beschäftigten Element des Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagements Die Ausgestaltung liegt in der Verantwortung des Unternehmens
Ansatzpunkte der Suchtprävention Prävention verhaltensorientiert verhältnisorientiert Suchtmittelspezifisch Ziel: riskantes Verhalten ändern allgemein Ziel: individuelle + organisatorische Ressourcen stärken Information, Aufklärung, Alkohol, Medikamente, Nikotin, illegale Drogen, Spiel- Internetsucht, Ess-Störungen, Arbeitssucht u.a. Angebote zur Konsumreduzierung Kontrolliertes Trinken, Nichtraucherkurse Gesundheitskompetenz erweitern Stressbewältigung persönliche Ressourcen stärken Personalentwicklung, Gesundheitsförderung Regelungen zur Einschränkung des Konsums Nichtraucherschutz, Alkohol- u. Drogenverbote Abbau Sucht fördernder Arbeitsbedingungen Arbeit, die motiviert und gesund erhält Arbeitsschutz, BGM Führungskultur, Anford.-Leistungs-Balance
Standards der betrieblichen Suchtprävention Standards bei Interventionen
Prävention und Intervention Prävention und Intervention
alt: Intervention bei Suchterkrankung Ansprache des auffälligen Suchtmittelkonsums häufig Riskanter Konsum Suchtkrankheit X X X Auffälligkeiten Interventionen Kündigung selten 0 5 10 15 Jahre
neu: Früh-Intervention bei Auffälligkeiten Vor-Verlagerung Verlagerung der Interventionszeitpunkte häufig Riskanter Konsum Suchtgefährdung selten X X Frühintervention Spätintervention Auffälligkeiten 0 5 10 15 X X X Jahre
Intervention bei Auffälligkeiten am Arbeitsplatz Verstoß gegen die Arbeitssicherheits-Vorschriften Verfahren: Entfernen vom Arbeitsplatz 1. Stufengespräch Frühzeitige Intervention Auffälligkeiten im Arbeits- und Leistungsverhalten Störungen am Arbeitsplatz, im kollegialen Miteinander Auffälligkeiten im persönlichen Auftreten, im äußeren Erscheinungsbild Bei Anzeichen von Suchtgefährdung Späte Intervention: bei Suchterkrankung
Frühzeitige Intervention Vielfältige Ursachen für Auffälligkeiten Persönliche Lebenskrisen Konflikte am Arbeitsplatz Psychische Beeinträchtigungen Befindlichkeitsstörungen Riskanter oder schädigender Substanzkonsum, suchtbedingte Verhaltensweisen (pathologisches Spielen, Essstörungen)
Interventionsleitfaden für f r Führungskräfte Personalgespräche bei Auffälligkeiten und riskantem Konsum Fürsorgegespräch persönliche, soziale oder gesundheitliche Probleme werden am Arbeitsplatz sichtbar vertrauliches Gespräch: Sorge um weitere Entwicklung Fürsorge, Unterstützungsangebot tzungsangebot Klärungsgespr rungsgespräch Klärungsgespr rungsgespräch bei wiederholten Verletzungen arbeitsvertraglicher Pflichten Führungskraft kann Zusammenhang mit Substanzgebrauch nicht (sicher) herstellen Stufengespräche Verletzungen arbeits- vertraglicher Pflichten in Verbindung mit riskantem Konsum oder Suchtproblemen Fünf Stufen: Verän- derung des Verhaltens und Beratung Hilfeangebote + Sanktionen
Qualifizierung von Führungskräften für f r Interventionen Ziel: Personalverantwortliche sind kompetent......auffälligkeiten am Arbeitsplatz wahrzunehmen,...zu beurteilen, ob ein präventives oder klärendes Gespräch ansteht,...ansatzpunkte für eine frühzeitige Intervention zu erkennen, die Entscheidung zu treffen bei substanzbedingten Auffälligkeiten nach dem Stufenplan zu intervenieren,...fürsorgliche, lösungsorientierte Gespräche konsequent zu führen. Die Führungskraft weiß nicht immer, was das Problem ist und wie die Lösung aussieht, aber sie weiß weiter: Sie kann sich intern/extern professionell beraten lassen!
Standards der betrieblichen Suchtprävention Standards für f r den strukturellen Rahmen der Suchtprävention und Hilfe im Betrieb
Unterstützungsangebote tzungsangebote im Betrieb Interne Einrichtungen für Aufklärung, Beratung + Hilfe Sozialberatung / Suchtberatung / Suchtbeauftragte (professionell) Nebenamtliche Ansprechpersonen für f r Suchtfragen im Betrieb (semi-professionell = mind. 160 h Ausbildung) Betriebsarzt Eingliederungsmanagement ( ( 84,2 SGB IX) Fachkräfte Gesundheitsmanagement, Arbeitsschutz, Personalmanagement, - entwicklung Externe Dienstleister Fachstellen für f r Suchtprävention und Suchthilfe EAP-Services Fachkliniken
Verbindliche Regelung des betrieblichen Programms Betriebsvereinbarung / Dienstvereinbarung (1) Titel = muss Präambel = sollte Geltungsbereich = optional Ziele der Dienstvereinbarung Arbeitskreis - Zusammensetzung und Aufgaben Umgang mit Suchtmitteln - Regeln zum Konsum Rolle der Vorgesetzten Vorgehen bei Gefährdung der Arbeitssicherheit Informationen der Beschäftigten und Aufklärung Riskanter Suchtmittelkonsum: Arbeitsbelastungen, Stress, Sucht fördernde und salutogene Arbeitsbedingungen Einrichtung der internen Suchtberatung, Suchthilfe
Betriebsvereinbarung einbarung / Dienstvereinbarung (2) Verbindliche Regelung des betrieblichen Programms Schweigepflicht und Persönlichkeitsschutz Haupt- und nebenamtliche Suchtberatung Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern Ansprache und Hilfe bei Suchtgefährdung hrdung Interventionsleitfaden und Stufenplan Case Management, Fallbegleitung, Fallabstimmung Betriebliche Selbsthilfegruppen Angebote für f r besondere Beschäftigtengruppen Wiedereingliederung Erneute Auffälligkeiten (Rückfall) Vertraulichkeit, Tilgung, Datenschutz Evaluation und Berichtslegung Geltungsdauer = muss = sollte = optional
Weiterentwicklung der Standards zur betrieblichen Suchtprävention und Suchthilfe Rechtliche Standards für f r Schweigepflicht, Daten- und Persönlichkeitsschutz
Schweigepflicht, Daten- und Persönlichkeitsschutz Intervention durch Personalverantwortliche = Teil der Fürsorgepflicht F rechtlich abzugrenzen = Eingriff in die Intimsphäre keine Sanktionen bei Nichtaufsuchen von Beratung, Therapie, Gruppen Intervention bei Auffälligkeiten: keine Diagnosen im Betrieb Schutz der Persönlichkeit muss in der Suchtprävention und Suchthilfe im Betrieb gewährleistet bleiben. Eindeutige Regelungen Schweigepflicht und Schweigepflichtentbindung Umgang mit personenbezogenen Gesundheitsdaten in der betrieblichen Suchthilfe (z.b. Sozialberichte)
Sozialbericht Datenerhebung Auszug aus dem Formular der Deutschen Rentenversicherung Behandelnde Ärzte Wohnsituation und finanzielle Verhältnisse Vorbehandlung der Abhängigkeitserkrankung Anamnese der Abhängigkeitserkrankung Abstinenzphasen Dauer, Bedingungen, Lebenssituation Elternhaus und persönliche Entwicklung Soziales Umfeld, wichtige Bezugspersonen Mögliche Hindernisse für f r Antritt und Durchführung hrung einer Leistung Angaben über laufende Strafverfahren Verlauf der bisherigen Vorbetreuung/Beratung Anschluss an eine Selbsthilfegruppe Behandlungsbereitschaft und individuelle Rehabilitationsziele Hinweise zur Leistungsform und Art der Rehabilitationseinrichtung ng Schwerpunktsetzung für f r die medizinische Behandlung aus Sicht der Beraterin/des Beraters Beachtung persönlicher, religiöser oder geschlechtsspezifischer Besonderheiten
Deutsche Hauptstelle für f r Suchtfragen Expertise 2005 Standards der Alkohol-,, Tabak-, Drogen- und Medikamentenprävention in deutschen Unternehmen und Verwaltungen (Fragebogen an 2000 Arbeitgeber 630 Antworten) Leitfaden 2006 (wird z.z.. aktualisiert) Qualitätsstandards tsstandards in der betrieblichen Suchtprävention und Suchthilfe (bis 2009 mehr als 10.000 im Netz aufgerufen) www.dhs.de Arbeitsfelder Betrieb