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Transkript:

Entgelte und Leistungsmerkmale für Zahlungsdienste Auszug aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit Privatkunden und Vereinen sowie bei der Erbringung von Zahlungsdiensten mit Privatkunden, Geschäftskunden und Vereinen, soweit nicht im Preisaushang oder anderen Aushängen enthalten Deutsche Skatbank Zweigniederlassung der VR-Bank Altenburger Land eg Stand: 15.05.2011 1

Inhaltsverzeichnis 3 Privat- und Vereinskonto 3 3.1 Kontoführung 3 3.2 Kontoauszug 3 4 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden, Geschäftskunden und Vereine 4 4.1 Allgemeine Informationen zur Bank 4 4.2 Lastschriftverkehr 4 4.3 Barauszahlung 6 4.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr 7 4.5 Überweisungsverkehr 8 4.6 Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung 13 4.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit 13 2

3 Privat- und Vereinskonto 3.1 Kontoführung Skatbank-TrumpfKonto Kontoführung Grundgebühr (monatlich) Preis pro Buchungsposten online Preis pro Buchungsposten beleghaft 2,00 EUR Skatbank-TrumpfKonto Vereine Kontoführung Grundgebühr (monatlich) Preis pro Buchungsposten online Preis pro Buchungsposten beleghaft 2,00 EUR 3.2 Kontoauszug per Kontoauszugdrucker 1 per KontoauszugOnline (elektronischer Kontoauszug) 2 per Postversand 3 1,00 EUR Erstellung eines Kontoauszugs-/Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden 4 maschinell (soweit bei Auszügen neueren Datums noch möglich) manuell (bei Auszügen älteren Datums, wenn systembedingt maschinelle Erstellung nicht mehr möglich ist) 6,50 EUR 6,50 EUR 3.3 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Zusendung von Anlagen Erstellung eines Belegs über beleglose Umsätze 1,00 EUR 2,55 EUR 1 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. 2 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. 3 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. 4 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 3

4 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden, Geschäftskunden und Vereine 4.1 Allgemeine Informationen zur Bank 4.1.1 Name und Anschrift der Bank 5 Name der Bank (Zentrale): Deutsche Skatbank Zweigniederlassung der VR-Bank Altenburger Land eg Straße: Brühl 3 PLZ/Ort: 04600 Altenburg Telefon: 01805/75282265 * Telefax: 01803/75282265 ** Internet: www.skatbank.de * 14 Ct./Min. aus dem Festnetz, Mobilfunkhöchstpreis 42 Ct./Min. ** 9 Ct./Min. aus dem Festnetz der Deutschen Telekom AG. Preise aus anderen Festnetzen und Mobilfunknetzen können davon abweichen. Hinweis: Zur Übermittlung von Aufträgen per Telefon oder per Internet sind die mit der Bank vereinbarten Kommunikationswege wie z. B. das Online- oder das Telefon-Banking zu nutzen. 4.1.2 Zuständige Aufsichtsbehörde 6 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn 4.1.3 Eintragung im Handels-/Genossenschaftsregister 7 Amtgericht Jena Gen.-Reg.-Nr.: 200 020 4.1.4 Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. 4.1.5 Geschäftstage der Bank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme Sonnabende 24. und 31. Dezember 4.2 Lastschriftverkehr 4.2.1 Einzugsermächtigungslastschrift Lastschrifteinlösung (Privatkunden und Vereine) Lastschrifteinlösung Lastschrifteinlösung 4.2.2 Abbuchungsauftragslastschrift 4.2.2.1 Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. drei Geschäftstagen, ab dem 1.1.2012 innerhalb von max. einem Geschäftstag, beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 5 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 6 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 7 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 4

4.2.2.2 Entgelte Lastschrifteinlösung (Privatkunden und Vereine) Lastschrifteinlösung Lastschrifteinlösung Vormerkung von Abbuchungsaufträgen Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung Jährliche Verwaltungsgebühr für bestehende Abbuchungsaufträge 3,00 EUR 3,00 EUR 5,00 EUR 4.2.3 SEPA-Basis-Lastschrift 4.2.3.1 Ausführungsfristen 4.2.3.2 Entgelte Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. drei Geschäftstagen, ab dem 1.1.2012 innerhalb von max. einem Geschäftstag, beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. Lastschrifteinlösung (Privatkunden und Vereine) Lastschrifteinlösung Lastschrifteinlösung Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung 3,00 EUR 4.2.4 SEPA-Firmen-Lastschrift 4.2.4.1 Ausführungsfristen 4.2.4.2 Entgelte Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. drei Geschäftstagen, ab dem 1.1.2012 innerhalb von max. einem Geschäftstag, beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. Lastschrifteinlösung Lastschrifteinlösung Vormerkung der Bestätigung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung Jährliche Verwaltungsgebühr für bestehende SEPA-Firmenlastschrift-Mandate 3,00 EUR 3,00 EUR 5,00 EUR 5

4.3 Barauszahlung Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten mit der SkatbankCard mit der 2 % vom Umsatz Skatbank-MasterCard min. 5,00 EUR Skatbank-MasterCard Prepaid Barauszahlung an eigene Kunden bei anderen Kreditinstituten (KI) mit der VR-BankCard (SkatbankCard) am Schalter am Geldautomaten bei teilnehmenden Banken am Bank- Card ServiceNetz (insbesondere alle deutschen Volks- und Raiffeisenbanken) bei inländischen KI und KI in der EU 8 und den EWR-Staaten 9, die ein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungen im girocard-system - Verfügungen in anderen Zahlungssystemen (Maestro / Cirrus / EAPS / VPAY / Plus) in Euro bei inländischen KI und KI in der EU 10 und den EWR-Staaten 11, die kein direktes Kundenentgelt erheben können: 1 % vom Umsatz min. 3,00 EUR - Verfügungen in den folgenden Zahlungssystemen (Maestro / Cirrus / EAPS / VPAY / Plus) in Euro bei KI in der EU und den EWR-Staaten in Fremdwährung bei KI außerhalb EU und den EWR-Staaten 1 % vom Umsatz min. 3,00 EUR 1 % vom Umsatz min. 3,00 EUR 1 % vom Umsatz min. 3,00 EUR Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem zusätzlichen Entgelt belastet. mit Kreditkarte (Skatbank-MasterCard bzw. Skatbank-MasterCard Prepaid) im Inland und Ausland am Schalter 3 % vom Umsatz min. 5,00 EUR am Geldautomaten 2 % vom Umsatz min. 5,00 EUR (zzgl. 1 % vom Umsatz für den Auslandseinsatz 12 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder in einem Land außerhalb der EU und der EWR-Staaten) 8 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 9 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 10 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 11 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 12 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 6

4.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr 4.4.1 SkatbankCard (VR-BankCard) VR-BankCard pro Jahr (Privatkunden, Vereine) VR-BankCard pro Jahr, Bevollmächtigte) Ersatzkarte 13 5,00 EUR 5,00 EUR Auslandseinsatz 14 beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU 15 und der EWR-Staaten 16 1 % vom Umsatz min. 5,00 EUR max. 10,00 EUR 4.4.2 GeldKarte Aufladen unserer GeldKarten an unseren Ladeterminals an Ladeterminals von teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz an Ladeterminals anderer KI Aufladen von GeldKarten anderer Kreditinstitute Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle einen Preis verlangt, kann der Kunde dort erfragen. Zur Orientierung: Wir belasten für das Aufladen der GeldKarte Kreditinstituten, die Teilnehmer am BankCard ServiceNetz sind anderen Kreditinstituten 0,50 EUR 1,00 EUR 4.4.3 Skatbank-MasterCard / Skatbank-MasterCard Prepaid pro Jahr Zusatzkarte pro Jahr Ersatzkarte 17 20,00 EUR 20,00 EUR 20,00 EUR Auslandseinsatz 18 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU 19 und der EWR-Staaten 20 1 % vom Umsatz 13 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 14 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 15 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 16 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 17 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 18 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 19 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 20 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 7

Sonstige Serviceleistungen Duplikatserstellung einer Umsatzaufstellung auf Verlangen des Kunden 21 Anforderung einer Belegkopie, Inland, auf Verlangen des Kunden 22 Anforderung einer Belegkopie, Ausland, auf Verlangen des Kunden 23 10,00 EUR 10,00 EUR 10,00 EUR 4.4.4 Sonstiges Kartensperre mit Sperrung des Onlinebankzuganges (incl. Aufhebung) Bearbeitung Karten-Schadensfall Zurücksetzen des Fehlbedienungszählers bei dreimaliger Falscheingabe durch den Kunden Auslagenersatz für nicht rechtzeitig abbestellte Karte 25,00 EUR 5,00 EUR 10,00 EUR 4.4.5 Ausführungsfrist Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: Kartenzahlungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) Kartenzahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) in einer anderen EWR- Währung als Euro Kartenzahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) unabhängig von der Währung. max. drei Geschäftstage, ab dem 1.1.2012 max. einen Geschäftstag. max. vier Geschäftstage. Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.5 Überweisungsverkehr 4.5.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums 24 (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen 25 4.5.1.1 Überweisungsauftrag 4.5.1.1.1 Annahmefrist(en) für Überweisungen Die Überweisung gilt als zugegangen an dem auf die Einreichung folgenden Geschäftstag der Geschäftsstelle. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.5.1.1.2 Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: Überweisungen in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 26 Beleghafter Überweisungsauftrag max. drei Geschäftstage; ab dem 1.1.2012 ein Geschäftstag max. vier Geschäftstage; ab dem 1.1.2012 max. zwei Geschäftstage 21 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 22 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 23 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 24 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Italien, Irland, Griechenland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island. 25 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Estnische Krone, Isländische Krone, Lettischer Lats, Litauischer Litas, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 26 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ). 8

Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 27 Beleghafter Überweisungsauftrag max. vier Geschäftstage max. vier Geschäftstage Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.5.1.1.3 Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 3.1 Kontoführung ). Dies trifft insbesondere auf Privatkunden und Vereine zu. 4.5.1.1.3.1 Überweisung in der Kontowährung (Euro) Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: beleghafte Überweisung je Überweisung vom Girokonto elektronisch übermittelte Überweisung * Überweisungsmodalitäten per Dauerauftrag bei formloser Erteilung ** je Überweisung per Zahlschein Als Eilüberweisung zusätzlich als telegrafische Überweisung zusätzlich Überweisungsart Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl in Euro innerhalb der Bank Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Bank Überweisung mit IBAN/BIC in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister 2,00 EUR 2,00 EUR 2,00 EUR 2,00 EUR 5,50 EUR 5,00 EUR 25,00 EUR 25,00 EUR 5,50 EUR 5,00 EUR 25,00 EUR 25,00 EUR 5,50 EUR 5,00 EUR 25,00 EUR 25,00 EUR 5,50 EUR 5,00 EUR 25,00 EUR 25,00 EUR * Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ) ** Z. B. telefonische Erteilung 27 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ). 9

4.5.1.1.3.2 Überweisung in einer EWR-Währung (außer Euro) Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte Höhe der Entgelte Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung * Abwicklung im TIPANET 0 1 ** 1 bis 5.000,00 EUR STP-Zahlung Non-STP-Zahlung 30,00 EUR 2 42,50 EUR bis 50.000,00 EUR STP-Zahlung Non-STP-Zahlung ab 50.000,00 STP-Zahlung Non-STP-Zahlung 30,00 EUR 32,50 EUR 4 1,5, min. 1,5, min. 30,00 EUR 1,5, min. 43,75 EUR 1,5, min. 55,00 EUR * Bei Überweisungen in Fremdwährung wird zusätzlich eine Courtage in Höhe von 0,25 %o (min. 1,50 Euro) erhoben. ** zzgl. evtl. anfallender Kosten der Empfängerbank 4.5.1.1.4 Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden Dauerauftrag (Einrichtung/Änderung/Aussetzung) online Dauerauftrag (Einrichtung/Änderung/Aussetzung) beleghaft 12,50 EUR 10,00 EUR 1,55 EUR 4.5.1.2 Entgelte bei Überweisungsgutschriften Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 3.1 Kontoführung ). Dies trifft insbesondere auf Privatkunden und Vereine zu. Bei einem Überweisungseingang werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: 10

Überweisungsgutschrift aus Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl in Euro innerhalb der Bank Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedsstaates lautet Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Bank Überweisung mit IBAN/BIC in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister (gilt nur für SEPA- und EU-Standardüberweisungen, für alle anderen (insbesondere eilige und telegrafische) Auslandsüberweisungen siehe Punkt 4.5.2.2) Überweisung mit IBAN/BIC, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedsstaates lautet siehe Punkt 4.5.2.2 siehe Punkt 4.5.2.2 4.5.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR 28 ) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung 29 ) sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten 30 ) 4.5.2.1 Überweisungsaufträge 4.5.2.1.1 Ausführungsfristen Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. 4.5.2.1.2 Entgelte für die Ausführung von Überweisungen a) in Drittstaatenwährungen (alle außer EWR-Währungen) b) in Drittstaaten (alle außer EWR-Länder) Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: Hinweis: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Bei der Entgeltweisung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. 28 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Italien, Irland, Griechenland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island. 29 Z.B. US-Dollar. 30 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit: Die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen). 11

Höhe der Entgelte Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung * Abwicklung im TIPANET 0 1 ** 1 bis 5.000,00 EUR STP-Zahlung Non-STP-Zahlung 30,00 EUR 2 42,50 EUR bis 50.000,00 EUR STP-Zahlung Non-STP-Zahlung ab 50.000,00 STP-Zahlung Non-STP-Zahlung 30,00 EUR 32,50 EUR 4 1,5, min. 1,5, min. 30,00 EUR 1,5, min. 43,75 EUR 1,5, min. 55,00 EUR * Bei Überweisungen in Fremdwährung wird zusätzlich eine Courtage in Höhe von 0,25 %o (min. 1,50 Euro) erhoben. ** zzgl. evtl. anfallender Kosten der Empfängerbank 4.5.2.1.3 Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden Dauerauftrag (Einrichtung/Änderung/Aussetzung) online Dauerauftrag (Einrichtung/Änderung/Aussetzung) beleghaft 12,50 EUR 10,00 EUR 1,55 EUR 4.5.2.2 Überweisungsgutschriften Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Zahler und dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich: Hinweis: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Bei der Entgeltweisung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte Bei einer Entgeltweisung 0 oder 2 werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Überweisungsbetrag bis 50.000,00 EUR zzgl. Avisierung 12,50 EUR ab 50.000,00 EUR 1,50 zzgl. Avisierung Bei Überweisungseingängen in Fremdwährung wird zusätzlich eine Courtage in Höhe von 0,25 (min. 1,50 Euro) erhoben. 12

4.6 Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen zum Beispiel auf der Basis der von EuroFX festgestellten Kurse des Bankgeschäftstages der Buchung. Der EuroFX ist im Internet unter www.eurofx.de veröffentlicht. Liegt ein solcher Kurs nicht vor, erfolgt die Umrechnung zu einem anderen Marktkurs. Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währung aus dem Einsatz von Karten rechnet grundsätzlich die jeweilige internationale Kartenorganisation den Betrag zu dem von ihr für die jeweilige Abrechnung festgesetzten Wechselkurs in Euro um und belastet der Bank einen Euro-Betrag. Der Karteninhaber hat der Bank diesen Betrag zu ersetzen. Der Fremdwährungsumsatz, der Euro-Betrag und der sich daraus ergebende Kurs werden dem Karteninhaber mitgeteilt. Dieser Kurs stellt zugleich den Referenzwechselkurs dar. Änderungen der von den Kartenorganisationen festgesetzten Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abrechnung des Fremdwährungsumsatzes ist der von der Einreichung des Umsatzes durch die Kartenakzeptanzstelle bei der Bank abhängige nächstmögliche Abrechnungstag der jeweiligen internationalen Kartenorganisation. 4.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Privatkunden, Firmenkunden sowie im Zusammenhang mit der Erklärung des Zentralen Kreditausschusses zum Girokonto für jedermann" für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen. Näheres regelt die Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe", die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR, Schellingstraße 4, 10785 Berlin, zu richten. Bei Streitigkeiten aus dem Anwendungsbereich der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, das Verbraucherkreditrecht ( 491 bis 510 des Bürgerlichen Gesetzbuches) sowie das Zahlungsdiensterecht ( 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches) kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank, Wilhelm-Epstein-Straße 14, 60431 Frankfurt. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts ( 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn. 13